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Konzeption kath. Kindergarten St. Marien Rheine - Familienzentrum

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2. Der Auftrag der <strong>kath</strong>olischen Tageseinrichtung für Kinder<br />

Der Auftrag der <strong>kath</strong>olischen Tageseinrichtung<br />

für Kinder<br />

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)<br />

ist die Grundlage für das Angebot „Kindertageseinrichtungen“.<br />

Der Grundgedanke<br />

der Jugendhilfe wird in § 1 KJHG formuliert<br />

und in § 22 KJHG bezogen auf die Kindertageseinrichtung<br />

konkretisiert.<br />

Das Ausführungsgesetz zum KJHG ist das<br />

„Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen“<br />

(KiBiz), welches seit dem 01.08.2008<br />

in Kraft getreten ist. Es löst das bislang geltende<br />

Gesetz für Tageseinrichtungen für<br />

Kinder (GTK) ab.<br />

Laut Auftrag ist die Kindertageseinrich-<br />

6<br />

tung eine eigenständige Bildungs-, Erziehungs-<br />

und Betreuungseinrichtung.<br />

Sie hat einen familienergänzenden Charakter.<br />

Dieser Auftrag wird im KiBiz näher<br />

beschrieben. Folgende Ziele werden mit<br />

dem neuen Gesetz u.a. verfolgt:<br />

Kinder sollen noch besser und individueller<br />

gefördert werden. Eine frühzeitige Sprachstandsfeststellung<br />

mit einer bedarfsorientierten<br />

zusätzlichen Sprachförderung soll<br />

einen reibungslosen Übergang vom <strong>Kindergarten</strong><br />

in die Grundschule gewährleisten.<br />

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

soll durch den Ausbau der Plätze für unter<br />

dreijährige Kinder verbessert werden.<br />

Dies schließt eine noch bessere Wahlmöglichkeit<br />

bei den Betreuungszeiten mit noch<br />

mehr Flexibilität ein.<br />

Die Arbeit unserer Kindertageseinrichtung<br />

<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> gründet sich auf dem Glauben<br />

der <strong>kath</strong>olischen Kirche und ist ein Angebot<br />

an die Erziehungsberechtigten und<br />

deren Kinder.<br />

Unsere Einrichtung ist ein Teil der Kath.<br />

Kirchengemeinde <strong>St</strong>. Mariä Himmelfahrt<br />

und steht allen Kindern off en, egal welcher<br />

Konfession sie angehören. Im Vordergrund<br />

steht für uns jedoch immer der zentrale<br />

Glaube des Christentums.<br />

Im <strong>St</strong>atut für <strong>kath</strong>olische Tageseinrichtungen<br />

für Kinder werden die Zielsetzung<br />

und verbindliche Aussagen zur Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Träger, den Eltern<br />

und den Mitarbeiter/innen getroff en.<br />

Auf der Grundlage des <strong>kath</strong>olischen<br />

Glaubens erfüllen <strong>kath</strong>olische Kirchengemeinden<br />

als Träger von Kindertageseinrichtungen<br />

im Zusammenwirken mit<br />

dem pädagogischen Personal, den oben<br />

genannten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag.<br />

In der Broschüre „Für Ihr Kind die <strong>kath</strong>olische<br />

Kindertageseinrichtung“ wird die<br />

Vertragsgrundlage für alle <strong>kath</strong>olischen<br />

Tageseinrichtungen in NRW beschrieben.<br />

Sie wird den Eltern bei der Unterzeichnung<br />

des Aufnahmevertrages ausgehändigt.<br />

Hier ist auch das <strong>St</strong>atut für Kindertageseinrichtungen<br />

im Bistum Münster mit verbindlichen<br />

Aussagen zur Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Träger, den Eltern und den<br />

pädagogischen Mitarbeiter/innen in den<br />

entsprechenden Gremien beschrieben.

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