Finanzlagebericht - in Fürstenfeldbruck
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nahmeseite um 1,718 Mio. € kann zwar durch die oben beschriebenen Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />
etwas kompensiert werden, die Verwaltung geht aktuell dennoch von e<strong>in</strong>er<br />
nicht unbeachtlichen F<strong>in</strong>anzierungslücke im Verwaltungshaushalt aus.<br />
Nach e<strong>in</strong>er ersten überschlägigen Hochrechnung, die sich ausschließlich auf die<br />
bereits bekannten und oben beschriebenen Entwicklungen bezieht, ergibt sich im<br />
Verwaltungshaushalt e<strong>in</strong> Defizit von etwa 0,842 Mio. €.<br />
Mio. €<br />
1,0<br />
0,5<br />
Korrektur<br />
Gewerbesteuer /<br />
EkSt-Beteiligung/<br />
Grundsteuer<br />
1,718 Mio. €<br />
Fehlbetrag<br />
0,842 Mio. €<br />
GewSt-Umlage (0,049)<br />
Kreisumlage (0,170)<br />
Schlüsselzuw. (0,332)<br />
Umsatzsteuer (0,075)<br />
Grunderw.steuer (0,250)<br />
Die im Haushalt 2012 e<strong>in</strong>geplante Zuführung vom Verwaltungs- <strong>in</strong> den Vermögenshaushalt<br />
von 1,3 Mio. € müsste zwangsläufig um den nicht gedeckten F<strong>in</strong>anzierungssaldo<br />
von 0,842 Mio. € nach unten korrigiert werden. Dies ergäbe e<strong>in</strong>e<br />
neue Zuführungssituation von 0,458 Mio. €, die deutlich unter der M<strong>in</strong>destzuführungsrate<br />
(1,28 Mio. €) liegt.<br />
3. Entwicklung im Vermögenshaushalt<br />
3.1 E<strong>in</strong>nahmen<br />
Nachfolgend e<strong>in</strong> Grobüberblick über die E<strong>in</strong>nahmeentwicklung im Vermögenshaushalt:<br />
Planansatz Soll %<br />
Veräußerung Grundstücke 8.500.000,00 44.235,00 0,52<br />
Beiträge u.ä. 1.608.200,00 189.469,76 11,78<br />
Zuweisungen 3.810.000,00 1.270.102,39 33,34<br />
Kreditneuaufnahme 1.144.350,00 0,00 0,00<br />
Zuführung v.VWH 1.303.650,00 0,00 0,00<br />
Gesamt E VermHH 20.504.300,00 1.560.442,94 7,61<br />
• Der Planansatz bei den Haushaltsansätzen für Veräußerungen von unbebauten<br />
und bebauten Grundstücken wurde auf <strong>in</strong>sgesamt 8,5 Mio. € festgesetzt. Bed<strong>in</strong>gt<br />
durch den Bürgerentscheid Viehmarktplatz muss der Planansatz um 1 Mio. € gekürzt<br />
werden. Bei den übrigen Grundstücksverkäufen ist es von elementarer Wichtigkeit,<br />
dass die jeweiligen Planfeststellungsverfahren schnell durchgeführt und die<br />
Baugenehmigungen zeitnah erteilt werden. Sollte sich dies (aus welchem Grund<br />
auch immer) verzögern, wird der Ansatz nicht zu halten se<strong>in</strong>.<br />
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