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Islam einbürgern – Auf dem Weg zur Anerkennung muslimischer ...

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in den einzelnen Ländern geprägt sind (Rath et al. 2001; Fetzer / Soper 2004;<br />

Koenig 2003 und 2004). Dies gilt insbesondere für die Entwicklung der aus<br />

<strong>dem</strong> Migrationsgeschehen heraus entstandenen islamischen Organisationen<br />

in Europa; ihre Strukturbildung orientiert sich nicht nur an islamischen Traditionen<br />

religiöser Vergemeinschaftung, sondern auch an einer institutionellen<br />

Umwelt, die von zwei für den <strong>Islam</strong> zunächst fremden Strukturelementen gekennzeichnet<br />

ist: vom politisch-rechtlichen Rahmen des säkularen Rechtsstaats<br />

und von Kirchlichkeit als vorherrschender Form religiöser Organisation.<br />

Beide Strukturelemente sind aufgrund ihres gemeinsamen historischen<br />

Entstehungskontextes eng aufeinander abgestimmt. Der säkulare Rechtsstaat<br />

sieht neben den Prinzipien der individuellen und korporativen, positiven<br />

und negativen Religionsfreiheit sowie der weltanschaulichen Neutralität des<br />

Staates auch Formen der Kooperation mit verfassten Religionsgemeinschaften<br />

vor. Kirchlichkeit, also ein bürokratischer, hierarchisch gegliederter Typus<br />

religiöser Organisation, gestattet ihrerseits die geordnete Kooperation in den<br />

Handlungsfeldern, deren Kontrolle im Verlauf der Trennung zwischen „weltlicher“<br />

und „geistlicher“ Herrschaft nicht eindeutig der einen oder anderen<br />

Seite zugeschlagen wurde und die sich mit zunehmender Durchdringung der<br />

Gesellschaft durch die Staatsgewalt ausgeweitet haben.<br />

Nun variieren die konkreten Ausprägungen dieser institutionellen Umwelt im<br />

europäischen Vergleich beträchtlich. In juristischer Perspektive unterscheidet<br />

man dabei zumeist zwischen Trennungs-, Konkordats- und Staatskirchenmodellen<br />

oder stellt auf das Ausmaß und die Ebenenzahl religiöser <strong>Anerkennung</strong>sregime<br />

ab (vgl. nur Messner 1996, Robbers 1997). Zur Erfassung der<br />

institutionellen Logik von Religionspolitik und ihrer Folgen für Repräsentanzmodelle<br />

des <strong>Islam</strong> scheint mir dagegen eine andere Typologie angemessener<br />

zu sein. Diese setzt bei der jeweiligen Konzeption öffentlicher Ordnung<br />

an, wie sie <strong>dem</strong> historischen Prozess der Nationalstaatsbildung entsprungen<br />

ist; aus ihr erklärt sich nämlich, welche Handlungsfelder einer Kooperation<br />

zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zugänglich sind. Es hat sich<br />

dabei eine idealtypische Unterscheidung von Modellen öffentlicher Ordnung<br />

bewährt, die aus der Kombination des jeweiligen Grades der (staatlichen)<br />

Zentralisierung öffentlicher Funktionen einerseits und der Autorisierung des<br />

Individuums gegenüber korporativen Organisationen andererseits gewonnen<br />

wird. So lassen sich liberale, etatistisch-republikanische und korporatistische<br />

Modelle politischer Modernität unterscheiden, die jeweils auch spezifische<br />

Codierungen nationaler Identität aufweisen und seitens des Staates unterschiedliche<br />

Erwartungen im Blick auf die organisatorische Repräsentanz von<br />

Religionsgemeinschaften nach sich ziehen (Jepperson 2002; Koenig 2003;<br />

Soysal 1994).<br />

Dies gilt auch für die Organisation der muslimischen Bevölkerungsgruppen,<br />

die in beinahe allen europäischen Ländern <strong>–</strong> mit erheblichen Unterschieden<br />

nach ethnischer und nationaler Herkunft, religiöser Orientierung und staatsbürgerlichem<br />

Status <strong>–</strong> aus den Migrationsprozessen der Nachkriegszeit hervorgegangen<br />

sind. Zu den zentralen Anliegen dieser Bevölkerungsgruppen<br />

in ihrem Kampf um öffentliche <strong>Anerkennung</strong> gehört allerorten die Forderung<br />

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