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büro dr. paula - Gemeinde Muckendorf-Wipfing

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0681<br />

MUCKENDORF-WIPFING<br />

Örtliches Raumordnungsprogramm<br />

Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Bericht - Entwurf<br />

BÜRO DR. PAULA


GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING<br />

Örtliches Raumordnungsprogramm<br />

ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

ENTWURF<br />

Bearbeiter DI S. Laussegger, DI G. Seebacher<br />

GZ 0681/EK9/10<br />

Wien, am 15. September 2010


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 EINLEITUNG ..................................................................................................................... 3<br />

1.1 Ausgangslage ........................................................................................................... 3<br />

1.2 Aufgabenstellung ...................................................................................................... 3<br />

2 REGIONALE SITUATION ................................................................................................. 5<br />

2.1 Lage im Raum........................................................................................................... 5<br />

2.2 Bevölkerungsentwicklung ......................................................................................... 6<br />

3 KOMMUNALE SITUATION ............................................................................................... 8<br />

3.1 Bevölkerungsentwicklung ......................................................................................... 8<br />

3.1.1 Bevölkerungsentwicklung 1910-2008 ............................................................ 8<br />

3.1.2 Bevölkerungsentwicklung nach Haupt- und Nebenwohnsitzen ..................... 9<br />

3.1.3 Bevölkerungsentwicklung nach Katastralgemeinden .................................. 10<br />

3.1.4 Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und Wanderungsbilanz ........... 11<br />

3.2 Haushaltsentwicklung ............................................................................................. 12<br />

3.3 Bautätigkeit ............................................................................................................. 13<br />

3.4 Wirtschaft................................................................................................................ 14<br />

3.4.1 Arbeitsstätten und Beschäftigte ................................................................... 14<br />

3.4.2 Pendler......................................................................................................... 15<br />

3.4.3 Land- und Forstwirtschaft ............................................................................ 15<br />

3.4.4 Betriebsstätten............................................................................................. 16<br />

3.5 Soziale und technische Infrastruktur....................................................................... 18<br />

3.5.1 Technische Infrastruktur .............................................................................. 18<br />

3.5.2 Soziale Infrastruktur..................................................................................... 19<br />

3.6 Siedlungswesen (Flächenwidmung / Flächennutzung)........................................... 21<br />

3.7 Naturraum und Umwelt........................................................................................... 24<br />

3.7.1 Wald ............................................................................................................. 24<br />

3.7.2 Schutzgebiete .............................................................................................. 25<br />

3.7.3 Gewässer, Wasser ...................................................................................... 26<br />

3.7.4 Umwelt ......................................................................................................... 27<br />

3.7.5 Landschaftsbild............................................................................................ 27<br />

3.8 Boden, Geologie ..................................................................................................... 27<br />

3.9 Freizeit und Erholung, Tourismus........................................................................... 30<br />

3.10 Verkehr ................................................................................................................... 32<br />

3.10.1 Individualverkehr.......................................................................................... 32<br />

3.10.2 Öffentlicher Verkehr..................................................................................... 32<br />

3.11 Überörtliche Vorgaben............................................................................................ 35<br />

3.11.1 Regionales Raumordnungsprogramm......................................................... 35<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 1


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.11.2 Zentrale Orte Raumordnungsprogramm...................................................... 36<br />

3.11.3 Sonstige Sachraumordnungsprogramme .................................................... 36<br />

3.11.4 NÖ Landesverkehrskonzept ........................................................................ 37<br />

3.11.5 Kleinregionale Rahmenkonzepte................................................................. 38<br />

4 BEVÖLKERUNGSPROGNOSE, HAUSHALTSPROGNOSE UND<br />

BAULANDBEDARF ........................................................................................................ 39<br />

4.1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung................................................................. 39<br />

4.1.1 Bevölkerungsentwicklung – Szenario „Starkes Wachstum“ ........................ 39<br />

4.1.2 Bevölkerungsentwicklung – Szenario „Gebremstes Wachstum“ ................. 39<br />

4.2 Prognose der Haushaltsentwicklung....................................................................... 41<br />

4.2.1 Haushaltsgrössen – Szenario „Starkes Wachstum“ .................................... 42<br />

4.2.2 Haushaltsgrössen – Szenario „Gebremstes Wachstum“............................. 42<br />

4.3 Prognose des Baulandbedarfs................................................................................ 43<br />

4.3.1 Baulandbedarf – Szenario „Starkes Wachstum“.......................................... 43<br />

4.3.2 Baulandbedarf – Szenario „Gebremstes Wachstum“ .................................. 43<br />

5 ENTWICKLUNGSZIELE UND MASSNAHMEN.............................................................. 45<br />

5.1 Leitziel..................................................................................................................... 48<br />

5.1.1 Bevölkerungsentwicklung ............................................................................ 48<br />

5.2 Ziele und Massnahmen........................................................................................... 50<br />

5.2.1 Funktionen / Funktionale Gliederung........................................................... 50<br />

5.2.2 Siedlungswesen........................................................................................... 50<br />

5.2.3 Wirtschaft..................................................................................................... 67<br />

5.2.4 Infrastruktur.................................................................................................. 69<br />

5.2.5 Naturraum.................................................................................................... 71<br />

5.2.6 Freizeit und Erholung................................................................................... 72<br />

5.2.7 Verkehr 74<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG................................................................................................... 76<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 2


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

1 EINLEITUNG<br />

1.1 AUSGANGSLAGE<br />

Das Örtliche Raumordnungsprogramm (ÖROP) und der zugehörige Flächenwidmungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> liegen in der Fassung der 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

(<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 07. April 2009) vor.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über einen digitalen Flächenwidmungs- und einen digitalen Bebauungsplan,<br />

die auf Basis der DKM 2004 erstellt wurden. Ein Örtliches Entwicklungskonzept<br />

liegt nicht vor und muss nach den Bestimmungen des NÖ ROG erstellt werden.<br />

Nach der Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes (14. Novelle LGBl 8000-19) ist für<br />

die Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzepts die Durchführung einer Strategischen<br />

Umweltprüfung (SUP) erforderlich. Dabei ist neben der üblichen Grundlagenforschung die<br />

Erstellung eines Screenings, Scopings, Umweltberichts und die Abwägung von Alternativen<br />

erforderlich. Aufgrund der Lage von <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> im Natura 2000 Gebiet Tullnerfelder<br />

Donau-Auen ist jedenfalls im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung auch ein Umweltbericht<br />

zu erstellen.<br />

1.2 AUFGABENSTELLUNG<br />

Um ein der Ausgangslage entsprechendes Örtliches Entwicklungskonzept formulieren und<br />

für die politischen Entscheidungsträger aufbereiten zu können, sind folgende Arbeitsschritte<br />

erforderlich:<br />

♦ Generalisierte Grundlagenforschung<br />

Im Rahmen einer einfachen Bestandsaufnahme und -analyse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> wird ein Überblick über die aktuelle Situation der <strong>Gemeinde</strong> erstellt.<br />

♦ Entwicklungsziele<br />

Aufbauend auf die Grundlagenforschung werden mögliche Entwicklungsszenarien für <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

dargestellt und mit den Entscheidungsträgern diskutiert; daran anschließend<br />

erfolgt die akkordierte Erstellung der künftig anzustrebenden Entwicklungsziele für<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>.<br />

♦ Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Danach erfolgt eine Umsetzung der generellen Entwicklungsziele in räumlich konkrete<br />

Vorgaben gemäß § 13 des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG). Die angestrebte<br />

räumliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> wird mit folgenden Bestandteilen in generalisierter<br />

Form dargestellt: Entwicklungskonzept, Siedlungskonzept, Landschaftskonzept, Verkehrskonzept.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 3


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

♦ Strategische Umweltprüfung<br />

Parallel zu den Arbeiten am Örtlichen Entwicklungskonzept ist eine Strategische Umweltprüfung<br />

gem. § 22 Abs. 4 NÖ ROG durchzuführen, bei der die geplanten Maßnahmen im<br />

ÖEK auf ihre nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden müssen und<br />

gegebenenfalls eine Abwägung von Alternativen vorgenommen wird. Die Dokumentation<br />

der Strategischen Umweltprüfung wird in einem Umweltbericht durchgeführt.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 4


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

2 REGIONALE SITUATION<br />

2.1 LAGE IM RAUM<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist im Bezirk Tulln im östlichen Tullnerfeld direkt an der<br />

Donau gelegen. <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> grenzt unmittelbar an die <strong>Gemeinde</strong>n Tulln an der Donau,<br />

Königstetten, Zeiselmauer-Wolfpassing sowie Hausleiten. Die zum Bezirk Korneuburg<br />

gehörende <strong>Gemeinde</strong> Hausleiten grenzt nur in einem sehr kurzen Abschnitt nördlich der Donau<br />

an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und die angrenzenden<br />

<strong>Gemeinde</strong>n stellen das Untersuchungsgebiet bei der Betrachtung der regionalen Situation<br />

dar. Aufgrund der Trennwirkung der Donau kann dabei der nördlich der Donau angrenzenden<br />

<strong>Gemeinde</strong> Hausleiten jedoch geringeres Gewicht beigemessen werden.<br />

Abbildung 1: <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und umliegende <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Quelle: eigene Darstellung.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> umfasst eine Fläche von rund 6,34 km². Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> besteht aus den beiden Katastralgemeinden <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong>, wobei <strong>Muckendorf</strong><br />

der größere der beiden Orte ist. Die <strong>Gemeinde</strong> liegt auf einer Seehöhe von ungefähr<br />

173 m.<br />

Die bedeutendste überörtliche Verkehrsverbindung ist die B 14 (Klosterneuburger Straße),<br />

die durch den Ort <strong>Muckendorf</strong> führt und die Verbindung zwischen Tulln und Klosterneuburg<br />

sowie Wien darstellt.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 5


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Eine Bahnanbindung ist in der <strong>Gemeinde</strong> durch die Haltestelle <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> an der<br />

Franz-Josephs-Bahn ebenfalls gegeben. Die Entfernung nach Wien (Franz-Josephs-<br />

Bahnhof) beträgt 29 km, die Fahrzeit mit der Schnellbahn beträgt rund 37 Minuten.<br />

2.2 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

Zur Darstellung der Bevölkerungsentwicklung im regionalen Vergleich werden die Volkszählungsdaten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> der Jahre 1981, 1991 und 2001 sowie die<br />

Daten aus der Meldestatistik (Stichtag: 01.01.2007) herangezogen. Diese werden den Daten<br />

der Nachbargemeinden Tulln an der Donau, Königstetten, Zeiselmauer-Wolfpassing sowie<br />

Hausleiten gegenübergestellt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> war in den Jahren 1972 bis 1997 Bestandteil der Großgemeinde<br />

Zeiselmauer, und ist erst seit dem 01. Jänner 1998 wieder eine eigenständige<br />

<strong>Gemeinde</strong>. In der nachfolgenden Tabelle wird dieser Umstand mitberücksichtigt, indem die<br />

Bevölkerungszahlen von <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und Zeiselmauer-Wolfpassing auch für die<br />

Volkszählungen 1981 und 1991 getrennt angeführt werden.<br />

Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und Nachbargemeinden 1981-2001<br />

Standort-<br />

Wohnbevölkerung Veränderung<br />

gemeinde 1981 1991 2001 2007<br />

<strong>Muckendorf</strong> -<br />

<strong>Wipfing</strong><br />

angrenzende<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 6<br />

81-91<br />

in %<br />

91-01<br />

in %<br />

01-07<br />

in %<br />

81-07<br />

719 886 980 1.166 23,2 10,6 19,0 62,2<br />

Wohnbevölkerung Veränderung<br />

<strong>Gemeinde</strong>n 1981 1991 2001 2007<br />

Tulln an der<br />

Donau<br />

81-91<br />

in %<br />

91-01<br />

in %<br />

01-07<br />

in %<br />

in %<br />

81-07<br />

11.269 12.038 13.597 14.190 6,8 13,0 4,4 25,9<br />

Königstetten 1.308 1.653 1.888 1.928 26,4 14,2 2,1 47,4<br />

Zeiselmauer-<br />

Wolfpassing<br />

1.470 1.733 1.966 2.126 17,9 13,4 8,1 44,6<br />

Hausleiten 2.467 2.579 2.967 3.434 4,5 15,0 15,7 39,2<br />

Summe 16.514 18.003 20.418 21.678 9,0 13,4 6,2 31,3<br />

Bezirke /<br />

Wohnbevölkerung Veränderung<br />

Land 1981 1991 2001 2007<br />

Bezirk Tulln 53.205 57.631 64.600 67.809 8,3 12,1 5,0 27,4<br />

Bezirk<br />

Korneuburg<br />

81-91<br />

in %<br />

91-01<br />

in %<br />

01-07<br />

in %<br />

in %<br />

81-07<br />

56.106 61.013 67.981 72.294 8,7 11,4 6,3 28,9<br />

Niederösterreich 1.427.849 1.473.813 1.545.804 1.589.580 3,2 4,9 2,8 11,3<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 1981 - 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; Statistisches Handbuch des Landes Niederösterreich,<br />

2006/2007.<br />

in %


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Die Wohnbevölkerung in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> betrug zur Volkszählung 2001 980 Einwohner<br />

und wuchs bis zum 01. Jänner 2007 auf 1.166 Einwohner an (+ 19,0 %). Auch in den Dekaden<br />

davor (1981-1991: + 23,2 %; 1991-2001: + 10,6 %) verzeichnete die <strong>Gemeinde</strong> ein deutliches<br />

Wachstum. Die Zuwachsraten liegen – mit Ausnahme des Zeitraums 1991-2001 – weit<br />

über jenen der Bezirke Tulln und Korneuburg sowie des Landes Niederösterreich. Auch in<br />

den angrenzenden <strong>Gemeinde</strong>n war die Bevölkerungsentwicklung positiv, wobei die Entwicklung<br />

in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n jedoch recht unterschiedlich verlief. Während beispielsweise<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Königstetten den stärksten Zuwachs in der Dekade 1981-1991 verzeichnen<br />

konnte, stieg das Bevölkerungswachstum in Hausleiten auf der anderen Seite der<br />

Donau erst nach 1991 stark an. Im Zeitraum 2001-2007 konnte <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> das<br />

stärkste prozentuelle Wachstum aller beobachteten <strong>Gemeinde</strong>n aufweisen.<br />

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und Nachbargemeinden 1981-2007<br />

Wohnbevölkerung<br />

16000<br />

14000<br />

12000<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

<strong>Muckendorf</strong> -<br />

<strong>Wipfing</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung 1981-2007<br />

Tulln an der<br />

Donau<br />

Königstetten Zeiselmauer-<br />

Wolfpassing<br />

Hausleiten<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 1981 - 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; Statistisches Handbuch des Landes Niederösterreich,<br />

2006/2007; eigene Darstellung.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 7<br />

1981<br />

1991<br />

2001<br />

2007


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3 KOMMUNALE SITUATION<br />

3.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

3.1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 1910-2008<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist nach einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung<br />

in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein stetiges Wachstum von 1951 bis 2008 festzustellen.<br />

Lediglich zwischen 1971 und 1981 kam es wieder zu einer kurzen Stagnationsphase.<br />

Derzeit (seit dem Jahr 2001) ist die Zahl der Einwohner deutlich stärker im Steigen begriffen<br />

als im 20. Jahrhundert. Am 31. März 2008 betrug die Bevölkerungszahl 1.232 Einwohner.<br />

Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1910-2008<br />

Jahr 1910 1923 1934 1939 1951 1961 1971 1981 1991 2001 2008<br />

Wohnbevölkerung<br />

454 479 472 484 471 563 699 719 886 980 1.232<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008).<br />

Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1910-2008<br />

Wohnbevölkerung<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Bevölkerungsentwicklung 1910 - 2008<br />

0<br />

1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Darstellung.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 8


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.1.2 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG NACH HAUPT- UND NEBENWOHNSITZEN<br />

Die Zahl der Nebenwohnsitze (NWS) in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> betrug im Jahr 2001 36,2 % der<br />

Gesamtbevölkerung (HWS+NWS). Diese Relation liegt weit über den Durchschnittswerten in<br />

Niederösterreich (14,2 %) und im Bezirk Tulln (16,4 %). Bis zum Jahr 2008 ist diese Relation<br />

jedoch gesunken (29,7 %), da bei gleichzeitigem starken Anstieg der Hauptwohnsitze die<br />

Zahl der Nebenwohnsitze leicht rückläufig ist.<br />

Insgesamt kam es zwischen der Volkszählung im Jahr 2001 und dem Jahr 2008 zu einem<br />

Gesamtbevölkerungswachstum (HWS+NWS) von 14,1 % bei gleichzeitigem Rückgang der<br />

Nebenwohnsitze von 6,3 %.<br />

Für die Jahre 1981 und 1991 liegen keine Zahlen zu den Nebenwohnsitzfällen vor. Es muss<br />

darauf hingewiesen werden, dass die Nebenwohnsitz-Fälle der Volkszählung 2001 ohnehin<br />

nicht mit jenen früherer Volkszählungen vergleichbar sind, da sich die heutige Ausgangslage<br />

bei der Erhebung gegenüber früher wesentlich unterscheidet. Die vorliegenden Zahlen ab<br />

dem Jahr 2001 sind miteinander vergleichbar und lassen zuverlässige Trends bei der Entwicklung<br />

der Nebenwohnsitze erkennen.<br />

Tabelle 3: Entwicklung der Haupt- und Nebenwohnsitze <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1981-2008<br />

Jahr 1981 1991 2001 2008 81-91<br />

in %<br />

Veränderung<br />

91-01<br />

in %<br />

01-08<br />

in %<br />

81-08<br />

in %<br />

Hauptwohnsitze 719 886 980 1.232 23,2 10,6 25,7 71,3<br />

Nebenwohnsitze - - 556 521 - - -6,3 -<br />

Gesamtbevölkerung - - 1.536 1.753 - - 14,1 -<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008).<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 9


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Abbildung 4: Entwicklung der Haupt- und Nebenwohnsitze <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1981-2008<br />

Wohnbevölkerung<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

-<br />

Bevölkerungsentwicklung (HWS+NWS)<br />

1981 1991 2001 2008<br />

Nebenwohnsitze<br />

Hauptwohnsitze<br />

Anmerkung: Für die Jahre 1981 und 1991 werden keine Nebenwohnsitze ausgewiesen.<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Darstellung.<br />

3.1.3 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG NACH KATASTRALGEMEINDEN<br />

Die positive Entwicklung der Wohnbevölkerung der letzten Jahrzehnte zeigt sich in beiden<br />

Katastralgemeinden, wobei das relative Wachstum in <strong>Wipfing</strong> seit den 90er-Jahren leicht<br />

stärker ist als in <strong>Muckendorf</strong>.<br />

Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung in den Katastralgemeinden 1981-2008<br />

Katastralgemeinden 1981 1991 2001 2008<br />

Wohnbevölkerung Veränderung<br />

81-91 in<br />

%<br />

91-01 in<br />

%<br />

01 - 08<br />

in %<br />

81-08 in<br />

%<br />

<strong>Muckendorf</strong> 586 731 807 985 24,7 10,4 22,1 68,1<br />

<strong>Wipfing</strong> 133 155 173 247 16,5 11,6 42,8 85,7<br />

Summe 719 886 980 1232 23,2 10,6 25,7 71,3<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008).<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 10


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung in den Katastralgemeinden 1981-2008<br />

Wohnbevölkerung<br />

1.000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Bevölkerungsentwicklung nach Katastralgemeinden 1981-2008<br />

1981 1991 2001 2008<br />

<strong>Muckendorf</strong><br />

<strong>Wipfing</strong><br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Darstellung.<br />

3.1.4 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG DURCH GEBURTEN- UND WANDERUNGS-<br />

BILANZ<br />

Die leicht negative Geburtenbilanz hat sich in den <strong>dr</strong>ei Jahrzehnten bis 2001 in eine leicht<br />

positive entwickelt. Die Wanderungsbilanz war in allen <strong>dr</strong>ei beobachteten Dekaden stets positiv<br />

und liegt seit Beginn der 80er Jahre bei über 10 %. Bedingt durch die äußerst positive<br />

Wanderungsbilanz konnte <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> daher in allen <strong>dr</strong>ei Perioden einen Anstieg<br />

der Gesamtbevölkerung verzeichnen.<br />

Tabelle 5: Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete Wanderungsbilanz<br />

1971-1981 1981-1991 1991-2001<br />

absolut in % v. 1971 absolut in % v. 1981 absolut in % v. 1991<br />

Geburtenbilanz -23 -0,5 -16 0,1 3 0,3<br />

Wanderungsbilanz 45 5,4 183 12,0 91 10,3<br />

Gesamt 22 4,9 167 12,1 94 10,6<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 1981, 1991, 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Betrachtet man die Wanderung von und nach <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> in den Jahren 2002 bis<br />

2006, kann man eine Zunahme der Wanderungsbewegungen feststellen. Im Jahr 2006 kam<br />

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Stand: September 2010 Seite 11


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es zu deutlich mehr Zuzügen als im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2005. Der Wanderungssaldo<br />

ist deshalb deutlich gestiegen.<br />

Tabelle 6: Wanderung 2002-2006<br />

Durchschnitt<br />

2002-2005<br />

Zuzüge Wegzüge Wanderungssaldo<br />

2006<br />

Durchschnitt<br />

2002-2005<br />

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Stand: September 2010 Seite 12<br />

2006<br />

Durchschnitt<br />

2002-2005<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 58 144 39 40 20 104<br />

Quelle: NÖ Statistik, Statistisches Handbuch des Landes NÖ 2006/2007, Jahrgang 31.<br />

Der Umstand des ständigen Steigens des Wanderungssaldos und die nun positive Geburtenbilanz<br />

verdeutlichen sehr stark den Trend zum beschleunigten Bevölkerungswachstum in<br />

den letzten Jahren.<br />

3.2 HAUSHALTSENTWICKLUNG<br />

Die Gesamtanzahl der privaten Haushalte stieg in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> seit 1981 stark an<br />

und erreichte 2001 einen Stand von 417. Die Zunahme der Haushaltszahlen überstieg darüber<br />

hinaus die Zunahme der Einwohnerzahl, was dem allgemeinen Trend nach kleiner werdenden<br />

Haushaltsgrößen entspricht. Im Vergleich zum Bezirk Tulln und dem Land Niederösterreich<br />

wies <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> zwischen 1981 und 1991 deutlich höhere Zuwachsraten<br />

der Haushalte auf. Von 1991 bis 2001 war dieses Wachstum jedoch geringer als im Bezirk<br />

Tulln insgesamt.<br />

Tabelle 7: Private Haushalte 1981-2001<br />

2006<br />

private Haushalte Veränderung in %<br />

1981 1991 2001 1981-1991 1991-2001 1981-2001<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 260 355 417 36,5 17,5 60,4<br />

Bezirk Tulln 18.465 21.060 25.736 14,1 22,2 39,4<br />

Niederösterreich 508.264 554.286 622.746 9,1 12,4 22,5<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 1981, 1991, 2001, Hauptergebnisse.<br />

Die durchschnittliche Haushaltsgröße ergibt sich aus der Relation zwischen den Einwohnerzahlen<br />

und der Anzahl der Haushalte. Zwischen 1981 und 2001 ist – ganz dem österreichischen<br />

Trend folgend – auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ein Rückgang der Haushaltsgrößen<br />

(Einwohner pro Haushalt) festzustellen. Die Werte liegen zu allen <strong>dr</strong>ei Erhebungszeitpunkten<br />

leicht unter den Durchschnittswerten im Bezirk und im Land Niederösterreich.


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Tabelle 8: Durchschnittliche Haushaltsgröße 1981-2001<br />

durchschnittliche Haushaltsgröße<br />

1981 1991 2001<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 2,77 2,50 2,35<br />

Bezirk Tulln 2,88 2,74 2,51<br />

Niederösterreich 2,81 2,66 2,46<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 1981, 1991, 2001, Hauptergebnisse.<br />

3.3 BAUTÄTIGKEIT<br />

Die Gesamtanzahl der Gebäude wuchs in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> im Zeitraum von 1981 bis<br />

1991 um 26,3 % und in der darauffolgenden Dekade um 12,6 %. Während sich die Bautätigkeit<br />

in den 80er Jahren deutlich über derjenigen im Land Niederösterreich befand, lag der<br />

Wert zwischen 1991 und 2001 nur leicht über dem Landesdurchschnitt. Insgesamt kam es in<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> zwischen 1981 und 2001 zu einem stärkeren prozentuellen Gebäudezuwachs<br />

als in Niederösterreich und im Bezirk Tulln.<br />

Tabelle 9: Anzahl der Gebäude 1981-2001<br />

Anzahl der Gebäude Veränderung in %<br />

1981 1991 2001 1981-1991 1991-2001 1981-2001<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 502 634 714 26,3 12,6 42,2<br />

Bezirk Tulln 20.552 23.842 27.618 16,0 15,8 34,4<br />

Niederösterreich 437.073 494.198 553.604 13,1 12,0 26,7<br />

Quelle: Statistik Austria, Gebäude- und Wohnungszählung 1991 und 2001.<br />

In den Jahren von 2001 bis 2007 gab es in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> insgesamt 76 neue Gebäude<br />

mit 121 neuen Wohnungen. Der größere Teil davon entfällt auf die KG <strong>Muckendorf</strong>, wo insgesamt<br />

<strong>dr</strong>eimal so viele Wohnungen errichtet wurden, wie in der KG <strong>Wipfing</strong>. Auffallend ist<br />

außerdem, dass vor allem in <strong>Muckendorf</strong> nicht nur Einfamilienhausbebauung vorherrscht. Im<br />

Jahr 2003 wurden 51 Wohnungen, aber nur 9 Gebäude errichtet. In den restlichen Jahren<br />

wurden hingegen ausschließlich Einfamilienhäuser bewilligt.<br />

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Stand: September 2010 Seite 13


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Tabelle 10: Bautätigkeit 2001-2007 nach Katastralgemeinde<br />

KG <strong>Muckendorf</strong> KG <strong>Wipfing</strong><br />

Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen<br />

2001 6 6 3 3<br />

2002 3 3 1 1<br />

2003 9 51 4 4<br />

2004 4 4 2 2<br />

2005 14 14 8 11<br />

2006 8 8 3 3<br />

2007 5 5 6 6<br />

Gesamt 49 91 27 30<br />

Quelle: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> (Stand: Februar 2008).<br />

3.4 WIRTSCHAFT<br />

3.4.1 ARBEITSSTÄTTEN UND BESCHÄFTIGTE<br />

Im Jahr 2001 gab es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 18 Arbeitsstätten mit insgesamt<br />

54 Beschäftigten. Das Wachstum der Arbeitsstätten sowie der Beschäftigten in den Jahren<br />

1991 bis 2001 stieg in einem relativen Ausmaß an, welches das Bevölkerungswachstum im<br />

selben Zeitraum übersteigt.<br />

Tabelle 11: Anzahl der Arbeitsstätten 1991-2001<br />

Arbeitsstätten<br />

Veränderung<br />

in %<br />

1991 2001 1991-2001<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 13 18 38,5<br />

Bezirk Tulln 1.823 2.651 45,4<br />

Niederösterreich 52.155 68.530 31,4<br />

Quelle: Statistik Austria, Arbeitsstättenzählung 1991 und 2001.<br />

Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten 1991-2001<br />

Beschäftigte<br />

Veränderung<br />

in %<br />

1991 2001 1991-2001<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 41 54 31,7<br />

Bezirk Tulln 14.224 18.577 30,6<br />

Niederösterreich 460.107 551.106 19,8<br />

Quelle: Statistik Austria, Arbeitsstättenzählung 1991 und 2001.<br />

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Stand: September 2010 Seite 14


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3.4.2 PENDLER<br />

Pendlerdaten wurden im Jahr 1991 nicht nach Katastralgemeinden, sondern nur gemeindeweise<br />

erhoben. Aus diesem Grund können keine Pendlerdaten für die beiden damals zur<br />

Gemeine Zeiselmauer gehörenden Katastralgemeinden <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong> eruiert<br />

werden.<br />

Im Bezirk Tulln gab es jedenfalls im Zeitraum 1991-2001 einen Anstieg der Aus- und Einpendler<br />

um knapp 30 %. Der Anstieg der Einpendler liegt somit im Landesschnitt, der Anstieg<br />

der Auspendler deutlich darüber.<br />

Tabelle 13: Anzahl der Ein- und Auspendler 1991-2001<br />

1991 2001<br />

Auspendler Einpendler<br />

Veränderung<br />

in %<br />

1991 2001<br />

Veränderung<br />

in %<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> - 410 - - 26 -<br />

Bezirk Tulln 16.739 21.409 27,9 8.987 11.613 29,2<br />

Niederösterreich 386.700 469.210 21,3 282.908 363.671 28,5<br />

Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 1991 und 2001 – Berufspendler.<br />

Tabelle 14: Pendlerbilanz 1991 und 2001<br />

Auspendler Einpendler<br />

1991 2001<br />

Pendlerbilanz<br />

Auspendler Einpendler Pendlerbilanz<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> - - - 410 26 -384<br />

Bezirk Tulln 16.739 8.987 -7.752 21.409 11.613 -9.796<br />

Niederösterreich 386.700 282.908 -103.792 469.210 363.671 -105.539<br />

Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 1991 und 2001 – Berufspendler.<br />

Der Index des Pendlersaldos (= Erwerbstätige am Arbeitsort / Erwerbstätige am Wohnort*100)<br />

lag im Jahr 2001 bei 15,0, d.h. in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> wohnen viel mehr Erwerbstätige<br />

als dort arbeiten (Erwerbstätige am Arbeitsort: 68; Erwerbstätige am Wohnort: 452). Es<br />

handelt sich also um eine typische <strong>Gemeinde</strong> mit sehr hohem Auspendleranteil, ein Charakteristikum,<br />

das im Umland der Bundeshauptstadt Wien auf viele <strong>Gemeinde</strong>n zutrifft. In Niederösterreich<br />

lag der Index des Pendlersaldos bei durchschnittlich 84,9.<br />

Die meisten Pendler arbeiten in Wien (51,5 %). Nach Tulln pendeln 20,2 %, nach Klosterneuburg<br />

11,7 % der Auspendler.<br />

3.4.3 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

In den Jahren 1995 und 1999 wurden Agrarstrukturerhebungen in Niederösterreich durchgeführt.<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> war im Jahr 1995 zwar keine eigenständige <strong>Gemeinde</strong>, es wurden<br />

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Stand: September 2010 Seite 15


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auf dem derzeitigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet jedoch 16 Betriebe gezählt. Im Jahr 1999, dem Jahr<br />

der letzten Agrarstrukturerhebung, waren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> immer noch<br />

15 land- und forstwirtschaftliche Betriebe vorhanden. Davon waren 10 Vollerwerbsbetriebe,<br />

3 Nebenerwerbsbetriebe und 2 Betriebe juristischer Personen.<br />

Im Bezirk Tulln ist die Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1995<br />

bis 1999 um 15,4 % zurückgegangen.<br />

Derzeit gibt es in <strong>Muckendorf</strong> 2 Landwirte (Vollerwerbslandwirte), in <strong>Wipfing</strong> 7 Landwirte (davon<br />

4 Vollerwerbslandwirte). Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebsstätten ist weiterhin im<br />

Sinken begriffen. In <strong>Wipfing</strong> sind die Betriebe teilweise inmitten der Ortschaft ansässig, teilweise<br />

am Rande des Siedlungsgebiets. In <strong>Muckendorf</strong> sind die verbleibenden Betriebe am<br />

östlichen Ortsrand gelegen (siehe Karte „Betriebsstätten“).<br />

3.4.4 BETRIEBSSTÄTTEN<br />

Die Verteilung der Betriebsstätten in der <strong>Gemeinde</strong> – gegliedert gemäß der Systematik der<br />

ÖNACE 2003 – ist der folgenden Plandarstellung zu entnehmen (Karte „Betriebsstätten“).<br />

Während in der Katastralgemeinde <strong>Wipfing</strong> die landwirtschaftlichen Betriebe klar dominieren,<br />

gibt es in <strong>Muckendorf</strong> eine Mischung aus Betriebsstätten verschiedenster Branchen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> stellt jedoch keinen vorrangigen Betriebsstandort dar. Die gewidmeten Betriebsgebiete<br />

befinden sich innerhalb des Ortsverbands von <strong>Muckendorf</strong> und sind sehr kleinflächig<br />

(rund 0,55 ha auf insgesamt 4 Grundstücken). Das westliche zwischen der Tullner<br />

Straße und der Franz-Laber-Straße gelegene Areal wird derzeit nicht genutzt, auf dem östlichen<br />

befindet sich ein Tischlereibetrieb. Konflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung bestehen<br />

nicht, Grüngürtel sind im Flächenwidmungsplan teilweise gewidmet.<br />

In <strong>Wipfing</strong> gibt es kein gewidmetes Betriebsbauland. Betriebsanlagen mit besonderem Gefährdungs-<br />

oder Störpotential bestehen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ebenfalls nicht.<br />

Der Schotterabbau in <strong>Wipfing</strong> ist derzeit noch aktiv, das noch vorhandene Material soll jedoch<br />

im Laufe des Jahres 2010 abgebaut werden. Neue Abbauflächen sind nicht geplant.<br />

Andere Bergbauanlagen sind in der <strong>Gemeinde</strong> nicht vorhanden.<br />

In der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong> befindet sich ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb.<br />

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ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Grundlagenforschung<br />

Betriebsstätten<br />

LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE<br />

Betrieb im Nebenerwerb<br />

Betrieb im Vollerwerb<br />

BETRIEBSSTÄTTEN gem. ÖNACE-Klassifizierung<br />

Gartenbau<br />

Bergbau, Gewinnung von Steinen<br />

Sachgütererzeugung<br />

Bauwesen<br />

Handel<br />

Gaststätten<br />

Verkehr<br />

Versicherungswesen<br />

Unternehmensbez. Dienstleistungen<br />

BAULAND<br />

Wohngebiet<br />

Betriebsgebiet<br />

Agrargebiet<br />

Sondergebiet<br />

Landesstraßen B, L<br />

Öffentliche Eisenbahn<br />

Sonstige Verkehrsflächen<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan,<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>,<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger, S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

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ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.5 SOZIALE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Eine Übersicht über die Ausstattungs- und Versorgungsqualität der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> mit Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur findet sich in nachstehender<br />

Zusammenstellung.<br />

Tabelle 15: Soziale und technische Infrastruktur in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

KG <strong>Muckendorf</strong> Bestand Planung<br />

Wasserversorgung<br />

Kanal<br />

Kindergarten<br />

Versorgung durch <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

Alle Bereiche an den<br />

Kanal angeschlossen<br />

2 Gruppen<br />

38 Kinder<br />

2 Plätze frei<br />

KG <strong>Wipfing</strong> Bestand Planung<br />

Wasserversorgung<br />

Kanal<br />

Versorgung durch <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

Alle Bereiche an den<br />

Kanal angeschlossen<br />

Quelle: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> (Stand: Dezember 2009)<br />

3.5.1 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Ausbau im Ortsgebiet im<br />

Jahr 2009 abgeschlossen<br />

(ausgenommen<br />

Stromsiedlung)<br />

laufende Erweiterung<br />

Platz für eine 3. Gruppe<br />

vorhanden<br />

Ausbau im Ortsgebiet im<br />

Jahr 2009 abgeschlossen<br />

(ausgenommen<br />

Stromsiedlung)<br />

laufende Erweiterung<br />

Der Ausbau der Wasserversorgung wurde im Laufe des Jahres 2009 abgeschlossen. Der<br />

Verlauf der Wasserleitung und auch der Kanalstränge ist den Übersichtsabbildungen im Anhang<br />

zu entnehmen. Die Stromsiedlung verfügt über keine Wasserleitung, die Versorgung<br />

erfolgt über Brunnen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist Mitglied im Abwasserverband St. An<strong>dr</strong>ä-Wördern, die<br />

Entsorgung erfolgt über die Kläranlage in Wördern. Die Kläranlage ist für 20.000 Einwohner<br />

ausgelegt und beinhaltet noch ausreichend Reserven für zukünftige Erweiterungen. Bedeutende<br />

Einrichtungen der technischen Infrastruktur in Bezug auf die Wasserversorgung sind in<br />

der Karte „Soziale und Technische Infrastruktur“ dargestellt (z.B. Wasserbehälter).<br />

Die einzig vorhandene überregional bedeutende Leitungsinfrastruktur ist eine Gashoch<strong>dr</strong>uckleitung,<br />

welche südlich der Bahntrasse zwischen den beiden Orten <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong><br />

verläuft. Zu dieser ist mit Gebäuden – gemäß einer Auskunft der EVN – ein Abstand von 4 m<br />

zur Leitungsachse einzuhalten. Wesentliche Infrastrukturprojekte (z.B. Windkraftanlagen,<br />

Leitungsbauvorhaben) sind nicht geplant.<br />

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Stand: September 2010 Seite 18


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Die Abfallentsorgung ist gemäß dem Konzept des <strong>Gemeinde</strong>verbandes für Abfallbeseitigung<br />

im Bezirk Tulln geregelt. Restmüll, biogene Abfälle und Papier werden ab Haushalt abgeführt.<br />

Restmüll wird zur Verbrennung nach Dürnrohr gebracht. Ein gemeindeeigenes Altstoffsammelzentrum<br />

ist beim Wirtschaftshof vorhanden.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> befinden sich weiters die Entwässerungsanlagen von zwei Wassergenossenschaften<br />

(Zeiselmauer, Königstetten). Diese liegen im Süden der <strong>Gemeinde</strong> und berühren<br />

das <strong>Gemeinde</strong>gebiet nur in Randbereichen.<br />

Infrastrukturanlagen mit einem wesentlichen Gefährdungspotential (z.B. Sprengmittelanlagen,<br />

Sauergasleitungen) bestehen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> nicht. Das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet liegt innerhalb der Flugsicherheitszone des Militärflugplatzes Langenlebarn.<br />

Andere Liegenschaften mit militärischem Interesse bestehen nicht.<br />

3.5.2 SOZIALE INFRASTRUKTUR<br />

Der Kindergarten, der sich gegenüber vom <strong>Gemeinde</strong>amt befindet, beherbergt derzeit zwei<br />

Gruppen und ist um eine weitere Gruppe erweiterbar. Die nächstgelegene Volksschule befindet<br />

sich in Zeiselmauer, Hauptschulen in St. An<strong>dr</strong>ä-Wördern sowie Tulln. Höhere Schulen<br />

und Fachschulen sind ebenfalls in der Bezirkshauptstadt Tulln zu finden.<br />

Ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb befindet sich in der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong>. Das Veranstaltungszentrum<br />

(Haus der Generationen) befindet sich auf dem Gelände des Sport- und<br />

Freizeitzentrums.<br />

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Stand: September 2010 Seite 19


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ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Grundlagenforschung<br />

Soziale und Technische<br />

Infrastruktur<br />

ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

Altstoffsammelzentrum<br />

Feuerwehr<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Haus der Generationen<br />

Kindergarten<br />

Wirtschaftshof<br />

VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Pumpwerk<br />

Brunnen<br />

Wasserbehälter<br />

Wasserversorgung durch Brunnen<br />

Gashoch<strong>dr</strong>uckleitung<br />

Luftfahrtssicherheitszone<br />

Landesstraßen B, L<br />

Öffentliche Eisenbahn<br />

Sonstige Verkehrsflächen<br />

Bauland<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan, EVN, NÖ Atlas<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>,<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger, S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

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3.6 SIEDLUNGSWESEN (FLÄCHENWIDMUNG / FLÄCHENNUTZUNG)<br />

Der Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> liegt in der Fassung der<br />

8. Änderung des Flächenwidmungsplanes (<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 07. April 2009) vor.<br />

Auf eben diesem Stand baut die vorliegende Flächenbilanz auf.<br />

Tabelle 16: Flächenbilanz – Flächenwidmungsplan (in ha) – <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

Bauland gewidmet bebaut unbebaut unbebaut [%]<br />

Wohngebiete 35,67 31,10 4,57 12,8%<br />

Agrargebiete 13,84 12,37 1,47 10,6%<br />

Betriebsgebiete 0,55 0,44 0,11 20,5%<br />

Sondergebiete 15,52 14,53 0,99 6,4%<br />

Summe 65,58 58,44 7,14 10,9%<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan (Stand: 8. Änderung; 07. April 2009), <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>, eigene Berechnung.<br />

Stand der Reserveflächen: November 2009.<br />

Insgesamt sind Flächen im Ausmaß von 65,58 ha als Bauland gewidmet. Davon sind 7,14 ha<br />

unbebaut, was einem Anteil von 10,9 % entspricht. 49,51 ha des Baulandes stehen für<br />

Wohnzwecke zur Verfügung (Bauland Wohngebiet und Bauland Agrargebiet). Davon sind<br />

rund 6,04 ha nicht bebaut. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums und der hohen<br />

Siedlungsdynamik in den letzten Jahrzehnten wurden neu gewidmete Flächen im Wohnbauland<br />

rasch bebaut.<br />

Betriebsgebiete spielen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> keine große Rolle. Insgesamt<br />

stehen Flächen im Ausmaß von 0,55 ha, die als Bauland Betriebsgebiet gewidmet sind, zur<br />

Verfügung. Davon ist ein Grundstück (0,11 ha) unbebaut.<br />

Im Sonderbauland sind nur 6,4 % der 15,52 ha unbebaut. Der Großteil davon ist als Bauland<br />

Sondergebiet mit der Zusatzbezeichnung Badehütten gewidmet. Sämtliche Baulan<strong>dr</strong>eserven<br />

liegen innerhalb des Gebiets der Stromsiedlung.<br />

Betrachtet man die Wohnbaulan<strong>dr</strong>eserven in den beiden Katastralgemeinden, kann man<br />

feststellen, dass der Anteil der Baulan<strong>dr</strong>eserven in der KG <strong>Muckendorf</strong> nie<strong>dr</strong>iger ist (10,9 %)<br />

als in der KG <strong>Wipfing</strong> (16,2 %).<br />

Tabelle 17: Flächenbilanz Wohnbauland – Flächenwidmungsplan (in ha) – <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

Katastralgemeinde<br />

Wohnbauland<br />

gesamt<br />

Wohnbauland<br />

bebaut<br />

Wohnbauland<br />

unbebaut<br />

Wohnbauland<br />

unbebaut [%]<br />

<strong>Muckendorf</strong> 37,67 33,56 4,11 10,9%<br />

<strong>Wipfing</strong> 11,83 9,91 1,92 16,2%<br />

Summe 49,51 43,47 6,04 12,2%<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan (Stand: 8. Änderung; 07. April 2009), <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>, eigene Berechnung.<br />

Stand der Reserveflächen: November 2009.<br />

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Stand: September 2010 Seite 21


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Die Verteilung der Baulan<strong>dr</strong>eserven (siehe Karte „Siedlungswesen“) zeigt, dass es keine<br />

größeren, zusammenhängenden Flächen gibt, die noch unbebaut sind. Bei den meisten Reserven<br />

handelt es sich um Baulücken. Einige Reserveflächen werden als Hausgärten genutzt<br />

und stehen daher voraussichtlich für eine Bebauung langfristig nicht zur Verfügung.<br />

In Bezug auf die Siedlungsstruktur ist festzuhalten, dass das <strong>Gemeinde</strong>gebiet aus zwei<br />

kompakten Ortschaften besteht. Im nördlichen Anschluss an <strong>Muckendorf</strong> bzw. in Donaunähe<br />

befinden sich Badehütten-Gebiete, die als Bauland Sondergebiet gewidmet sind. Auch diese<br />

Gebiete bilden eine kompakte und kleinteilige Struktur. Die Stromsiedlung – ebenfalls ein<br />

Badehütten-Gebiet – befindet sich rund 250 bis 300 m von der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong> entfernt.<br />

Entlang des Nor<strong>dr</strong>andes des Siedlungsgebiets von <strong>Muckendorf</strong> (inklusive Badehüttengebiet)<br />

ist im Regionalen Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland eine Siedlungsgrenze<br />

festgelegt. Im östlichen Bereich (Badehütten entlang der Donau) ist auch südlich des Baulandes<br />

eine Siedlungsgrenze festgelegt. Diese Siedlungsgrenzen dienen der Erhaltung der<br />

Aubereiche sowie der Erhaltung des geschlossenen Ortsrandes und des Landschaftsbildes.<br />

Innerhalb der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> befindet sich – gemäß der Auskunft des Bundesdenkmalamtes,<br />

Abteilung für Bodendenkmale – eine archäologische Fundstelle. Es handelt sich hierbei<br />

um ein Gräberfeld der Glockenbecherkultur und eine Siedlung der Eisenzeit. Die betroffenen<br />

Flächen sind als Bauland gewidmet, jedoch noch nicht bebaut. Das Bundesdenkmalamt<br />

empfiehlt, diesen Bereich von Verbauung freizuhalten bzw. bei erforderlichen Bodeneingriffen<br />

eine begleitende archäologische Untersuchung zu ermöglichen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> gibt es <strong>dr</strong>ei Objekte, die per Verordnung unter Denkmalschutz stehen. Es<br />

ist dies die Ortskapelle sowie ein Tabernakelpfeiler in <strong>Muckendorf</strong> und die Ortskapelle in<br />

<strong>Wipfing</strong>.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 22


WIPFING<br />

DONAU<br />

MUCKENDORF<br />

GEMEINDE<br />

MUCKENDORF-WIPFING<br />

ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Grundlagenforschung<br />

Siedlungswesen<br />

Siedlungsgrenze gem. RegROP<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Überflutungsgebiet HQ 100<br />

Archäologische Fundstelle<br />

Denkmalgeschütztes Objekt<br />

BAULAND<br />

Wohngebiet bebaut<br />

Wohngebiet unbebaut<br />

Agrargebiet bebaut<br />

Agrargebiet unbebaut<br />

Betriebsgebiet bebaut<br />

Betriebsgebiet unbebaut<br />

Sondergebiet bebaut<br />

Sondergebiet unbebaut<br />

Landesstraßen B, L<br />

Eisenbahn<br />

Sonstige Verkehrsflächen<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan,<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>, RegROP;<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger, S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

BÜRO DR. PAULA


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.7 NATURRAUM UND UMWELT<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist im Hinblick auf die naturräumliche Gliederung dem<br />

Tullnerfeld zuzuordnen (Rezente Austufe im Tullner Feld, Südliches Tullner Feld). 4,15 km²<br />

bzw. 65,5 % des <strong>Gemeinde</strong>gebiets sind zum Dauersiedlungsraum zu zählen. Nicht zum<br />

Dauersiedlungsraum gehören die Donau sowie die Augebiete.<br />

3.7.1 WALD<br />

Der Waldflächenanteil liegt bei rund 20,85 % (132 ha), der Großteil dieser Flächen wird vom<br />

Auwald entlang der Donau im Norden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets gebildet. Gemäß dem Waldentwicklungsplan<br />

ist die vorherrschende Funktion die Wohlfahrtsfunktion. Dies gilt sowohl für<br />

die Waldgebiete nördlich der Donau (Tullner Au, harte und weiche Au, donaubegleitender<br />

Auwald, Heißländen), als auch für den Bereich zwischen der Donau und der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong><br />

(parkartiger Auwal<strong>dr</strong>est). Der Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets ist hingegen agrarisch<br />

geprägt, Waldbestand kommt hier nur in Form von Windschutzanlagen vor. In diesem Bereich<br />

dominiert die Schutzfunktion gemäß Waldentwicklungsplan. Die Funktionswertziffern<br />

sind in vielen Fällen mit der Wertigkeit 3 belegt, woraus sich ein besonderes öffentliches Interesse<br />

an den Waldbeständen ableiten lässt.<br />

Abbildung 6: Waldentwicklungsplan (Ausschnitt)<br />

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Land- und Forstwirtschaft, Abteilung<br />

Forstwirtschaft, Jänner 2010.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 24


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Sämtliche Flächen, die weder Forst noch Siedlungsgebiet sind und auf denen Ackerbau betrieben<br />

wird, sind als Landwirtschaftliche Vorrangzone gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland ausgewiesen.<br />

3.7.2 SCHUTZGEBIETE<br />

Teilbereiche der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> befinden sich im Natura 2000 Gebiet. Es<br />

handelt sich hierbei um das Natura 2000 Gebiet Tullnerfelder Donau-Auen im Norden der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, das die Augebiete entlang der Donau umfasst. Ungefähr 35 % des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

ist vom Natura 2000 Gebiet betroffen (siehe Abbildung).<br />

Abbildung 7: Natura 2000 Gebiet<br />

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, NÖ-Atlas, Dezember 2009.<br />

Folgende Natura-2000-Schutzgüter kommen innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets vor: Donaukammmolch,<br />

Rotbauchunke; Bachneunauge, Bitterling, Frauennerfling, Huchen, Koppe,<br />

Perlfisch, Schied (Rapfen), Schlammpeitzger, Schrätzer, Steinbeißer, Steingreßling, Streber,<br />

Strömer, Weißflossen-Gründling, Zingel; Biber; Eschen-Scheckenfalter, Goldener Scheckenfalter,<br />

Großer Feuerfalter, Heckenwollafter; Wespenbussard, Eisvogel, Schwarzmilan, Rotmilan,<br />

Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Neuntöter, Sperbergrasmücke;<br />

Eichen-, Ulmen- und Eschenauen; Erlen-, Eschen- und Weidenauen; Fluthahnenfuß-Gesellschaften;<br />

Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften;<br />

Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen.<br />

Sonstige Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder Naturparks sind in der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht vorhanden.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 25


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.7.3 GEWÄSSER, WASSER<br />

Bedeutendstes Fließgewässer ist die Donau, die sich nördlich der Siedlungsgebiete von<br />

West nach Ost durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet zieht. Eine Querungsmöglichkeit innerhalb der<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist nicht vorhanden. Die nächstgelegenen Querungsmöglichkeiten sind die Donaubrücke<br />

in Tulln sowie das Kraftwert Greifenstein in der <strong>Gemeinde</strong> St. An<strong>dr</strong>ä-Wördern.<br />

Letzteres ist jedoch nur für den Fuß- und Fahrradverkehr tagsüber nutzbar.<br />

Beidseits der Donau ist außerdem ein wasserwirtschaftliches Vorranggebiet im Sinne der<br />

wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für<br />

Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld festgelegt. Dieses zielt darauf ab, das<br />

Grundwasservorkommen vorzugsweise der Trinkwassergewinnung zu widmen. In diesem<br />

Gebiet bestehen daher bestimmte Einschränkungen für Tätigkeiten, die das Grundwasser<br />

beeinträchtigen könnten. Das restliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist als sonstiges Gebiet im Sinne der<br />

oben genannten wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung festgelegt. In der <strong>Gemeinde</strong> besteht<br />

ein sehr kleinflächiges Brunnenschutzgebiet (Taferner Tennisplatz). Im engeren Bereich<br />

um die gemeindeeigene Brunnenanlage östlich der Stromsiedlung ist ebenfalls eine<br />

Schutzzone festgelegt.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> befindet sich weiters der alte Lauf der Kleinen<br />

Tulln, entlang der südöstlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze verläuft der Hauptgraben. Beide Gewässer<br />

münden in die Donau. Entlang des Hauptgrabens ist im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland ein Erhaltenswerter Landschaftsteil festgelegt.<br />

Alle Fließgewässer besitzen gemäß der Gewässergütekarte Niederösterreich die Güteklasse<br />

II (mäßig belastet) oder II bis III (mäßig belastet bis stark verschmutzt). Weitere Oberflächengewässer<br />

sind die Teiche, die durch den Schotterabbau entstanden sind und die sich<br />

nahe der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> befinden. Diese sind in Privatbesitz und werden als Fischteiche<br />

genutzt. Eine intensive Nutzung ist aufgrund der Lage innerhalb des wasserwirtschaftlichen<br />

Vorranggebiets nicht möglich.<br />

Ein Hochwasserschutz zur Donau hin ist seit dem Bau des Kraftwerks Greifenstein gegeben.<br />

Das Augebiet nördlich der Donau ist jedoch überflutungsgefährdet. Siedlungsgebiete sind<br />

vom Hochwasser jedenfalls nicht gefährdet. Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets gibt es keine<br />

verordneten Wildbacheinzugsgebiete und keinen Gefahrenzonenplan.<br />

Im Großteil des <strong>Gemeinde</strong>gebiets kommen Grundwasserflurabstände von weniger als 2 m<br />

vor, im östlichen Teil <strong>Muckendorf</strong>s betragen die Grundwasserflurabstände 2 bis 4 m. Die<br />

genaue Abgrenzung der Flächen ist in der folgenden Abbildung ersichtlich. Vor allem im Jahr<br />

2009 kam es zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels und dadurch zu Vernässungen<br />

von Kelleranlagen. Es ist auch in Zukunft nicht auszuschließen, dass es lokal zu Staunässe<br />

bzw. Baulichkeiten innerhalb des Grundwasserschwankungsbereichs kommt. Maßnahmen<br />

zur Absenkung des Grundwasserspiegels werden derzeit überlegt.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 26


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Abbildung 8: Grundwasserhöchststände<br />

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, NÖ-Atlas, Dezember 2009.<br />

3.7.4 UMWELT<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong> <strong>Wipfing</strong> ist – wie der gesamte Bezirk Tulln – Feinstaubsanierungsgebiet<br />

gemäß NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM 10).<br />

Eine Messstelle in Bezug auf die Luftgüte des Niederösterreichischen Umwelt- Beobachtungs-<br />

und Informations-Systems (NUMBIS) gibt es in der Bezirkshauptstadt Tulln. Wesentliche<br />

Emittenten gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> nicht.<br />

Altlasten gemäß Altlastenkataster sind in der <strong>Gemeinde</strong> nicht bekannt. Emittenten, die einen<br />

wesentlichen Schadstoffeintrag in den Boden verursachen sind ebenfalls nicht vorhanden.<br />

3.7.5 LANDSCHAFTSBILD<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist eben, dominante Punkte in der Landschaft<br />

sind nicht vorhanden. Südlich der <strong>Gemeinde</strong> bildet der Abhang des Wienerwalds eine optische<br />

Begrenzung (<strong>Gemeinde</strong> Königstetten).<br />

3.8 BODEN, GEOLOGIE<br />

Die in der <strong>Gemeinde</strong> vorherrschenden Bodentypen sind Auböden im Norden der <strong>Gemeinde</strong><br />

(westlich und östlich von <strong>Muckendorf</strong>) sowie Tschernosem und Feuchtschwarzerde südlich<br />

von <strong>Muckendorf</strong> und um <strong>Wipfing</strong> herum. Die Böden sind als für die Landwirtschaft hochwertig<br />

zu bezeichnen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 27


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Folgende zwei geologische Typen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu finden: Talfüllung - Jüngster<br />

Talboden (Kies, Auelehm) im Norden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets, Talfüllung - Älterer Talboden<br />

(Kies, Sand) im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 28


W<br />

WIPFING<br />

W<br />

DONAU<br />

Natura<br />

2000<br />

Natura<br />

2000<br />

MUCKENDORF<br />

GEMEINDE<br />

MUCKENDORF-WIPFING<br />

ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Grundlagenforschung<br />

Naturraum und Umwelt<br />

NUTZUNGSBESCHRÄNKENDE FESTLEGUNGEN<br />

Natura 2000 Gebiete<br />

Wasserwirtschaftl. Vorrangzone<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

Landwirtschaftl. Vorrangzonen<br />

Überflutungsbereich HQ 100<br />

Brunnenschutzgebiet<br />

GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, GEWÄSSER<br />

Parkanlage<br />

Sportstätten<br />

Spielplatz<br />

Sonstige Grünfläche<br />

Wald<br />

Windschutzgürtel<br />

Gewässer<br />

Schotterteich<br />

Landesstraßen B, L<br />

Eisenbahn<br />

Sonstige Verkehrsflächen<br />

Bauland<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan, NÖ Atlas,<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>, RegROP;<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger, S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

BÜRO DR. PAULA


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.9 FREIZEIT UND ERHOLUNG, TOURISMUS<br />

In Bezug auf Erholungsräume und Freizeiteinrichtungen besitzt vor allem der Umstand, dass<br />

die Donau durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> fließt, einen großen Einfluss auf das<br />

Angebot. Der Auwaldbereich in der <strong>Gemeinde</strong> kann als naturnaher Erholungsraum genutzt<br />

werden. Im Bereich der Donau gibt es darüber hinaus einen Yachthafen und eine Badesiedlung<br />

(Stromsiedlung), die beide einen hohen Wert für die Freizeit- und Erholungsfunktion in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> besitzen. Der Yachthafen besitzt darüber hinaus regionale Bedeutung.<br />

Im Bereich des Bahnübergangs an der L 2133 wurde vor einigen Jahren ein neues Sport-<br />

und Freizeitzentrum errichtet. Der Bedarf an Sportanlagen ist daher zu einem hohen Grad<br />

abgedeckt, ein weiterer Ausbau des Sportzentrums ist aufgrund der vorhandenen Platzreserven<br />

möglich. Ein Tennisplatz mit Tennishalle liegt im Bereich der B 14 Tullner Straße,<br />

beim Yachthafen befindet sich ein Beachvolleyballplatz und ein Skaterplatz.<br />

Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft außerdem der Donauradweg, der als Eurovelo 6 internationale<br />

Bedeutung besitzt und dem Fahrradtourismus entlang der Donau zwischen Passau<br />

und Wien dient. Der Radweg ist stark frequentiert. Auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Tulln wurde<br />

im Jahr 2006 seitens des Landes eine Radverkehrszählung durchgeführt. Auf dem Donauradweg<br />

wurden an einem Tag am Wochenende im Monat Juni um die 1.200 Radfahrer gezählt.<br />

Direkt auf dieser wichtigen Ra<strong>dr</strong>oute befindet sich ein Gasthaus, ansonsten stellt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> jedoch keinen bedeutenden Punkt für Nächtigungen dar.<br />

Der Planetenweg (Wanderweg, bei dem entlang des Weges ein maßstabsgerecht verkleinertes<br />

Modell des Sonnensystems dargestellt wird) bzw. der Planetenradweg verläuft ebenfalls<br />

durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet, verbindet die beiden Orte <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong> und führt<br />

weiter nach Königstetten.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> werden auch Gästezimmer vermietet. Im Jahr 2006<br />

gab es insgesamt 191 Übernachtungen, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 6,4<br />

Tage 1 .<br />

Spielflächen für Kinder befinden sich im Bereich des Kindergartens in <strong>Muckendorf</strong> sowie im<br />

Zentrum und im Norden der Ortschaft <strong>Wipfing</strong>.<br />

1 Quelle: Statistisches Handbuch des Landes Niederösterreich, 2006/2007.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 30


Donauradweg<br />

Stromsiedlung<br />

Sport- und<br />

Freizeitzentrum<br />

WIPFING<br />

DONAU<br />

Planetenradweg<br />

MUCKENDORF<br />

Yachthafen<br />

Donauradweg<br />

GEMEINDE<br />

MUCKENDORF-WIPFING<br />

ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

FREIZEITEINRICHTUNGEN<br />

Kinderspielplatz<br />

Sportplatz<br />

Beachvolleyballplatz<br />

Sport-/Freizeitzentrum<br />

Yachthafen<br />

Gästesteg<br />

Skateranlage<br />

Tennishalle<br />

Tennisplatz<br />

500m Einzugsbereich Spielplatz<br />

RAD- UND WANDERWEGE<br />

Wanderweg<br />

Donauradweg<br />

Sonstiger Radweg, Ra<strong>dr</strong>oute<br />

GRÜN- UND FREIFLÄCHEN<br />

Parkanlage<br />

Sportstätte<br />

Spielplatz<br />

Sonstige Grünfläche<br />

Landesstraßen B, L<br />

Eisenbahn<br />

Sonstige Verkehrsflächen<br />

Bauland<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Grundlagenforschung<br />

Freizeit und Erholung<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan,<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>,<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger, S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

BÜRO DR. PAULA


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.10 VERKEHR<br />

3.10.1 INDIVIDUALVERKEHR<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> wird überörtlich durch die Klosterneuburger Straße B 14<br />

erschlossen. Sie führt in West-Ost-Richtung durch den Ort <strong>Muckendorf</strong> und verbindet die<br />

<strong>Gemeinde</strong> mit Tulln im Westen sowie Klosterneuburg und Wien im Osten. Das Verkehrsaufkommen<br />

betrug im Jahr 2007 rund 5.000 Kfz/24h.<br />

Außerdem verläuft eine Landesstraße im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Die L 2133 verbindet die beiden<br />

Orte <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong> miteinander und führt Richtung Süden in die Nachbargemeinde<br />

Königstetten.<br />

Die nächstgelegene Möglichkeit für den motorisierten Individualverkehr die Donau zu queren<br />

befindet sich in Tulln bzw. in Wien (Nordbrücke). Für den Fuß- und Radverkehr dient das<br />

Kraftwerk Greifenstein in der <strong>Gemeinde</strong> St. An<strong>dr</strong>ä-Wördern als Querungshilfe. Zwischen den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n Klosterneuburg und Korneuburg verkehrt außerdem eine Rollfähre.<br />

Im Bereich, in dem die Donaustraße den Damm zum Augebiet überquert, befindet sich aufgrund<br />

der beengten Verhältnisse (schmale Straßen, Gebäude) eine Engstellensituation in<br />

der Verkehrserschließung. Die Donaustraße verbindet die Badehütten-Gebiete mit der<br />

Hauptverkehrsstraße (B 14) und stellt somit eine wichtige Erschließungsstraße dar. Aufgrund<br />

der zahlreichen Gebäude in den Badehütten-Gebieten und des damit verbundenen, nicht<br />

unerheblichen, Verkehrsaufkommens stellt diese Engstelle einen verkehrlichen Problembereich<br />

dar. Sonstige wesentliche verkehrliche Problemstellen oder Unfallhäufungspunkte sind<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> nicht bekannt.<br />

Entlang der südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze ist die Errichtung der Umfahrung Königstetten geplant.<br />

Der Abstand zum gewidmeten Siedlungsgebiet in <strong>Wipfing</strong> beträgt rund 400 bis 500 m.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ergibt sich in verkehrlicher Hinsicht eine Verbesserung<br />

der Erreichbarkeiten im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets, da die Nachbargemeinden in<br />

einigen Fällen über die neue Umfahrungsstraße besser erreicht werden können als über die<br />

derzeitige L 118 oder die B 14. Eine weitreichende Veränderung der Belastungen im Verkehrsnetz<br />

ist jedoch nicht zu erwarten.<br />

3.10.2 ÖFFENTLICHER VERKEHR<br />

Eine Bahnanbindung ist in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ebenfalls vorhanden. Die Franz-Josephs-<br />

Bahn verbindet die Stadtgemeinde Gmünd mit der Bundeshauptstadt Wien (Franz-Josephs-<br />

Bahnhof bzw. Spittelau). In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> gibt es eine Haltestelle am<br />

Sü<strong>dr</strong>and der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong>.<br />

An der Haltestelle <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> halten die Schnellbahnen der Linie S 40 sowie einige<br />

wenige Regionalzüge. Regional-Express-Züge (REX) halten an dieser Haltestelle jedoch<br />

nicht. Eine Möglichkeit in diese Züge umzusteigen befindet sich in den meisten Fällen in<br />

Tulln. Eine Schnellbahnverbindung mit der Linie S 40 nach Wien bietet sich im Durchschnitt<br />

jede halbe Stunde, pro Tag verkehren 38 Zugpaare. Die Anbindung im Bahnverkehr kann<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 32


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

daher durchaus als hervorragend bezeichnet werden und stellt somit eine wesentliche Stütze<br />

für den Außenverkehr der <strong>Gemeinde</strong> dar. In der im November 2009 durchgeführten Bürgerbefragung<br />

beurteilten 98 % der Bewohner die öffentliche Verkehrsanbindung positiv.<br />

Eine Anbindung der Siedlungsgebiete an den Bahnhof ist gegeben. Die Ortschaft <strong>Muckendorf</strong><br />

liegt direkt nördlich des Bahnhofs. Von <strong>Wipfing</strong> aus führt die L 2133 sowie ein von der<br />

Fahrbahn der L 2133 getrennter Fuß- und Radweg nach <strong>Muckendorf</strong> und somit zum Bahnhof.<br />

Eine Park&Ride-Anlage direkt südlich des Bahnhofs ist verfügbar, eine Bike&Ride-<br />

Anlage ebenfalls. Im Laufe des Jahres 2009 wurde die Bahnhaltestelle modernisiert sowie<br />

ein Bahnlärmschutz errichtet.<br />

Eine regionale Busverbindung ist ebenfalls vorhanden. Die Linie 341/439 verbindet die beiden<br />

Orte <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong> mit Tulln und Klosterneuburg.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 33


Donauradweg<br />

< Tulln<br />

B 14<br />

Franz-Josefs-Bahn<br />

< Tulln<br />

L 2133<br />

WIPFING<br />

DONAU<br />

Planetenradweg<br />

MUCKENDORF<br />

Bahnhof<br />

<strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

Donauradweg<br />

B 14<br />

Klosterneuburg ><br />

Wien ><br />

GEMEINDE<br />

MUCKENDORF-WIPFING<br />

ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

ÖFFENTLICHER VERKEHR<br />

Bahnhof<br />

Bushaltestelle<br />

Grundlagenforschung<br />

Verkehr<br />

Franz-Josefs-Bahn<br />

1000 Meter Einzugsbereich Bahn<br />

300 Meter Einzugsbereich Bus<br />

MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR<br />

Landesstraßen B, L<br />

sonstige Verkehrsflächen<br />

Engstelle Zufahrt Badehütten<br />

Geplante Umfahrung Königstetten<br />

RADVERKEHR<br />

Wanderweg<br />

Sonstiger Radweg; Ra<strong>dr</strong>oute<br />

Donauradweg<br />

Bauland<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

Katastralgemeindegrenze<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, Ortsplan,<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>,<br />

eigene Bearbeitung<br />

Kartengrundlage: ÖK 50 (BEV)<br />

0 250 500 1.000 Meter<br />

Bearbeitung: DI S. Laussegger<br />

Techn. Bearbeitung: W. Aichinger; S. Palfy<br />

GZ: 0681 / Stand: September 2010<br />

BÜRO DR. PAULA


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

3.11 ÜBERÖRTLICHE VORGABEN<br />

3.11.1 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> fällt in den Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />

(RegROP) nördliches Wiener Umland. Dieses dient dazu, die künftige<br />

Siedlungsentwicklung, die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und den Schutz der<br />

natürlichen Umwelt auf regionaler Ebene zu regeln.<br />

Wichtige für <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> geltende Festlegungen sind die Siedlungsgrenzen (siehe<br />

Karte „Siedlungswesen“). In der Katastralgemeinde <strong>Muckendorf</strong> ist eine durchgehende „lineare“<br />

Siedlungsgrenze (gem. § 5 Abs. 1 Z. 1 Reg. ROP nördliches Wiener Umland) festgelegt,<br />

die eine Ausdehnung des Siedlungsgebiets Richtung Donau sowie im nordöstlichen Ortsteil<br />

Richtung Süden verhindern soll (siehe Abbildung).<br />

Abbildung 9: RegROP Nördliches Wiener Umland<br />

Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik.<br />

Weiters sind im RegROP Erhaltenswerte Landschaftsteile und Landwirtschaftliche Vorrangzonen<br />

in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> festgelegt. Erhaltenswerte Landschaftsteile stellen Komplexlandschaften<br />

oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung dar und sind im Bereich<br />

der Auwälder nördlich der Donau sowie entlang des Hauptgrabens am südöstlichen Rand<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebiets festgelegt. Landwirtschaftliche Vorrangzonen, die eine besondere natürliche<br />

Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild<br />

der Kulturlandschaft von Bedeutung sind, sind nahezu im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet südlich<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 35


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

der Auwälder – ausgenommen in den Siedlungsgebieten – ausgewiesen. Beide Festlegungen<br />

bewirken Einschränkungen bei einer Umwidmung von den betroffenen Flächen.<br />

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Landschaft, der Natur oder des<br />

Wassers (Wasserschongebiet, wasserwirtschaftliches Vorranggebiet) werden ebenfalls im<br />

RegROP dargestellt.<br />

3.11.2 ZENTRALE ORTE RAUMORDNUNGSPROGRAMM<br />

Das Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm stammt aus dem Jahre 1973 und wurde zuletzt<br />

1992 novelliert (8000/24 LGBl. Nr. 142/1973 idF 62/1992). Da <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> zu keinem<br />

dieser Zeitpunkte eine eigenständige <strong>Gemeinde</strong> war, scheint sie in diesem Raumordnungsprogramm<br />

auch nicht auf.<br />

Allgemeines Ziel nach § 1 Abs. 1 ist:<br />

„Die Bevölkerung soll die Möglichkeit haben, alle Arten von zentralen Einrichtungen innerhalb<br />

zumutbarer Entfernung und mit einem zumutbaren Aufwand an Zeit und Kosten in Anspruch<br />

nehmen zu können.“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Zeiselmauer, zu der die beiden Katastralgemeinden <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong><br />

zur Zeit der Erstellung des Zentrale Orte Raumordnungsprogramms gehörten, ist als „Allgemeiner<br />

Standort für zentrale Einrichtungen“ ausgewiesen und stellt keinen besonderen<br />

Standort für zentrale Einrichtungen dar.<br />

Gemäß § 6 soll die <strong>Gemeinde</strong> daher entsprechend ihrer Einstufung als „Allgemeiner Standort<br />

für zentrale Einrichtungen“, zentrale Einrichtungen der Grundversorgung aufweisen, die<br />

hauptsächlich der <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung dienen.<br />

Der nächstgelegene zentrale Ort höheren Ranges ist die Nachbargemeinde Tulln (Stufe IV).<br />

Sie besitzt Einrichtungen des regionalen Bedarfs (z.B.: Höhere Schulen, Gesundheitseinrichtungen,<br />

Freizeiteinrichtungen) und ist aufgrund der zahlreichen Arbeitsplätze ein wichtiger<br />

Erwerbsstättenstandort.<br />

3.11.3 SONSTIGE SACHRAUMORDNUNGSPROGRAMME<br />

NÖ Fremdenverkehrs Raumordnungsprogramm 1975<br />

Das Fremdenverkehrsraumordnungsprogramm (8000/27 LGBl. Nr. 181/1975) wurde seit<br />

dem Jahr 1975 nicht mehr geändert.<br />

Die Großgemeinde Zeiselmauer (inkl. Katastralgemeinden <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong>) wurde<br />

damals nicht nur als Allgemeiner Standort gemäß § 4 sondern auch als Eignungsstandort<br />

gemäß § 5 ausgewiesen. Eignungsstandorte sind <strong>Gemeinde</strong>n mit: guter Eignung für Urlaubsaufenthalte,<br />

mit guter Eignung für den Ausflugsverkehr, mit Eignung als Rastort an<br />

Fremdenverkehrsrouten, mit Eignung als Aufenthaltsorte für Besucher Wiens, mit stärkerem<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 36


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Geschäftsreiseverkehr oder mit guter Eignung für die Abhaltung von Tagungen und Kongressen.<br />

NÖ Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm 1975<br />

Das Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm (8000/30 LGBl. Nr. 39/1978) wurde seit<br />

dem Jahr 1978 nicht mehr aktualisiert. Ziel dieses Raumordnungsprogramms ist, die Schaffung<br />

und Erhaltung entsprechender Einrichtungen für die vielfältige Freizeitgestaltung und für<br />

die Erholung der Bevölkerung sicherzustellen sowie die Erhaltung der Erholungslandschaft<br />

langfristig zu gewährleisten.<br />

Die Mindestausstattung der <strong>Gemeinde</strong>n mit allgemeinen Sportanlagen wird im Programm<br />

festgelegt. Die Angaben beziehen sich jedoch auf die Großgemeinde Zeiselmauer (inkl. Katastralgemeinden<br />

<strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong>) und sind daher aus heutiger Sicht nicht relevant.<br />

Des Weiteren werden im Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm Erholungsräume<br />

ausgewiesen. Dabei handelt sich um Gebiete, die auf Grund ihrer besonderen landschaftlichen<br />

Vorzüge für die naturgebundene Freizeitgestaltung geeignet sind. Auf dem Gebiet der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> sind keine solchen Erholungsräume festgelegt.<br />

3.11.4 NÖ LANDESVERKEHRSKONZEPT<br />

Das niederösterreichische Landesverkehrskonzept erschien erstmals im Jahre 1991. Im Jahr<br />

1997 wurde das Landesverkehrskonzept fortgesetzt und erneuert. Vier Jahre später, im Jahr<br />

2001, wurde eine Bilanz „10 Jahre NÖ Landesverkehrskonzept“ erstellt, wobei auch der<br />

Maßnahmenkatalog aktualisiert wurde. Eine Neuausarbeitung des Landesverkehrskonzepts<br />

wurde im Jahr 2006 in Angriff genommen, zu einer Veröffentlichung kam es jedoch nicht. Als<br />

Leitlinien, an denen sich das Konzept orientiert, gelten nach wie vor die Prinzipien „Vermeiden“,<br />

„Verlagern“, „Verbessern“ und „Fördern“.<br />

Zum Themenbereich Straßenverkehr sind innerhalb der Marktgemeinde <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

keine Maßnahmen vorgesehen. Folgende, nahegelegene Projekte werden aber für die zukünftige<br />

Entwicklung der Region von Bedeutung sein:<br />

• S 33 (Kremser Schnellstraße) Vollausbau zwischen St. Pölten-Nord und Traismauer-<br />

Nord<br />

• Donaubrücke Traismauer<br />

• B 14 Umfahrung Klosterneuburg<br />

• Donaubrücke Korneuburg - Klosterneuburg<br />

Auch im Zusammenhang mit dem Donauverkehr wird eine Maßnahme in der Region erwähnt:<br />

• Ausbau des Fährverkehrs zwischen Korneuburg und Klosterneuburg (Tragfähigkeit,<br />

Motorisierung, Frequenz)<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 37


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Von regionaler Bedeutung (mit indirekter Wirkung auf das Verkehrsgeschehen im Raum<br />

Tulln / Langenrohr) sind weiters die Neubaustrecke der Westbahn und die begleitenden Projekte<br />

aus dem "Generalverkehrsplan Österreich" (GVP-Ö 2002).<br />

3.11.5 KLEINREGIONALE RAHMENKONZEPTE<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist kein Bestandteil eines Kleinregionalen Rahmenkonzepts<br />

(z.B. Kleinregionales Rahmenkonzept Tullnerfeld West).<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 38


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

4 BEVÖLKERUNGSPROGNOSE, HAUSHALTSPROGNOSE UND<br />

BAULANDBEDARF<br />

4.1 PROGNOSE DER BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

Die Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt in Form zweier<br />

Szenarien, die auf unterschiedlichen Trends basieren. Als Zeithorizont wird der Zeitraum<br />

bis 2020 gewählt. Die für die Berechnung verwendeten Einwohnerzahlen stammen von den<br />

Volkszählungen 1981 bis 2001 sowie vom 31. März 2008. Auf Basis dieser Abschätzung<br />

wird im Anschluss eine Baulandbedarfsberechnung durchgeführt.<br />

Die Zahl der Nebenwohnsitz-Fälle wird in der Berechnung nicht berücksichtigt, da die Anzahl<br />

der Nebenwohnsitzfälle in den letzten Jahren annähernd gleich geblieben ist. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass sich diese Zahl auch weiterhin nicht wesentlich verändern wird und daher<br />

kein zusätzlicher Baulandbedarf entsteht.<br />

Alle Szenarien gehen von einem Anstieg der Bevölkerungszahlen aus. Ein Rückgang der<br />

Einwohnerzahlen erscheint aufgrund des starken Wachstums in den vergangenen Jahren<br />

und Jahrzehnten und aufgrund des Siedlungs<strong>dr</strong>ucks in den Wiener Umlandgemeinden nicht<br />

realistisch.<br />

4.1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG – SZENARIO „STARKES WACHSTUM“<br />

Die Bevölkerungszahlen in der gesamten <strong>Gemeinde</strong> sind seit der letzten Volkszählung im<br />

Jahr 2001 stark im Steigen begriffen. Die jährlichen Zuwachsraten waren im Zeitraum 2001<br />

bis 2008 größer als in den Jahrzehnten zuvor. Im Szenario „Starkes Wachstum“ wird davon<br />

ausgegangen, dass diese starke Bevölkerungszunahme bis ins Jahr 2020 andauern wird.<br />

Das Szenario folgt somit dem Trend 2001-2008.<br />

Tabelle 18: Bevölkerungsprognose 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“<br />

Jahr 1981 1991 2001 2008 Prognose 2020<br />

Wohnbevölkerung 719 886 980 1.232 1.664<br />

durchschnittliches Wachstum: 2,5 % bzw. 36 Einwohner pro Jahr<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Berechnung.<br />

Gemäß diesem Szenario soll die Wohnbevölkerung im Jahr 2020 1.664 Einwohner zählen.<br />

Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 36 Einwohnern bzw. 2,5 %.<br />

4.1.2 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG – SZENARIO „GEBREMSTES WACHSTUM“<br />

Beim Szenario „Gebremstes Wachstum“ wird davon ausgegangen, dass der Zuwachs der<br />

Wohnbevölkerung nicht mehr so stark wie zwischen 2001 und 2008 ausfallen wird. Es wird<br />

unterstellt, dass es ähnlich wie zwischen 1981 und 2001 Phasen schwächeren Wachstums<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 39


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

geben wird. Aus diesem Grund wird der Trend 1981-2008 zur Berechnung der zukünftigen<br />

Einwohnerzahl herangezogen.<br />

Tabelle 19: Bevölkerungsprognose 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“<br />

Jahr 1981 1991 2001 2008 Prognose 2020<br />

Wohnbevölkerung 719 886 980 1.232 1.460<br />

durchschnittliches Wachstum: 1,4 % bzw. 19 Einwohner pro Jahr<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Berechnung.<br />

Das Szenario „Gebremstes Wachstum“ ergibt für das Jahr 2020 eine Bevölkerungszahl von<br />

1.460 Einwohnern. Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate liegt bei 1,4 % bzw. 19 Einwohnern.<br />

Abbildung 10: Bevölkerungsprognose 2020 – Gegenüberstellung der Szenarien<br />

Wohnbevölkerung<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

1981<br />

1991<br />

Bevölkerungsprognose 2020<br />

2001<br />

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Stand: September 2010 Seite 40<br />

2008<br />

Prognose 2020 -<br />

Starkes<br />

Wachstum<br />

Prognose 2020 -<br />

Gebremstes<br />

Wachstum<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Wohnbevölkerung nach <strong>Gemeinde</strong>n; <strong>Gemeinde</strong>amt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong><br />

(Stand: 31. März 2008); eigene Berechnung und Darstellung.<br />

Wie die Abbildung zeigt, ergibt sich bei beiden Szenarien ein deutlicher Anstieg der Wohnbevölkerung.<br />

Beim Szenario „Starkes Wachstum“ liegt die Einwohnerzahl im Jahr 2020 mehr<br />

als 200 Einwohner bzw. 14 % über der des Szenarios „Gebremstes Wachstum“.


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

4.2 PROGNOSE DER HAUSHALTSENTWICKLUNG<br />

Um den zukünftigen Baulandbedarf ermitteln zu können, ist es notwendig, neben der Prognose<br />

der Bevölkerungsentwicklung auch eine Prognose der zukünftigen Haushaltsentwicklung<br />

durchzuführen.<br />

Im Jahr 2001 betrug die durchschnittliche Haushaltsgröße in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> 2,35 Personen. Der niederösterreichische Durchschnittswert betrug zum selben<br />

Zeitpunkt 2,46 Personen und soll laut ÖROK-Prognose 2 im Jahr 2011 bei 2,38 und im Jahr<br />

2021 bei 2,31 liegen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> liegt aktuell unter dem niederösterreichischen Wert. Es<br />

soll daher in der Prognose für das Jahr 2020 ebenfalls von einem leicht nie<strong>dr</strong>igeren Wert als<br />

dem niederösterreichischen Prognosewert ausgegangen werden. Diese Annahme erscheint<br />

realistisch, da gerade in den letzten Jahren Mehrfamilienhäuser errichtet wurden und zumeist<br />

in Wohnungen Haushalte mit geringen Größen vorkommen.<br />

Für das Jahr 2020 wird daher ein Wert von 2,20 Einwohner pro Haushalt angenommen. Es<br />

kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Wert der durchschnittlichen<br />

Haushaltsgröße auch in Zukunft über jenem von stark urban geprägten Ballungsräumen<br />

liegen wird (Bsp. Wien: Prognose 2021: 1,94 Einwohner pro Haushalt).<br />

Tabelle 20: Prognose der durchschnittlichen Haushaltsgröße 2020<br />

durchschnittliche<br />

Haushaltsgröße<br />

Jahr 1981 1991 2001<br />

Prognose<br />

2020<br />

2,77 2,50 2,35 2,20<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Hauptergebnisse; eigene Berechnungen.<br />

Die Gesamtanzahl der Haushalte im Jahr 2020 ergibt sich nun aus der Prognose der Wohnbevölkerung<br />

und aus der Prognose der durchschnittlichen Haushaltsgröße. Für jedes Szenario<br />

ergibt sich somit ein anderer Haushaltszuwachs.<br />

Durch die Berücksichtigung der kleiner werdenden Haushaltsgrößen zeigt sich, dass der<br />

Flächenverbrauch nicht nur von Einflüssen der demographischen Entwicklung bestimmt wird,<br />

sondern auch in sehr hohem Maße von sozialen und ökonomischen Faktoren abhängig ist.<br />

Da für das Jahr 2008 zwar Bevölkerungszahlen vorliegen, jedoch keine Haushaltszahlen, die<br />

mit denjenigen der Volkszählungen vergleichbar wären, muss die Berechnung des Baulandbedarfs<br />

2008 mit einem geschätzten Wert für die Haushaltsgrößen errechnet werden.<br />

2 ÖROK-Prognosen 2001-2031, Teil 2: Haushalte und Wohnungsbedarf nach Regionen und Bezirken Öster-<br />

reichs, Schriftenreihe Nr. 166/II.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 41


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

4.2.1 HAUSHALTSGRÖSSEN – SZENARIO „STARKES WACHSTUM“<br />

In den Jahren von 2008 bis 2020 ist im Szenario „Starkes Wachstum“ mit einer Haushaltszunahme<br />

von 220 zu rechnen. Die Gesamtzahl der Haushalte soll im Prognosejahr 756 betragen.<br />

Tabelle 21: Prognose der Zahl der Haushalte 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“<br />

Jahr 1991 2001 2008<br />

Prognose<br />

2020<br />

Wohnbevölkerung 886 980 1.232 1.664<br />

Durchschnittliche<br />

Haushaltsgröße<br />

2,50 2,35 2,30 2,20<br />

Haushalte 355 417 536 756<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Hauptergebnisse; eigene Berechnungen.<br />

4.2.2 HAUSHALTSGRÖSSEN – SZENARIO „GEBREMSTES WACHSTUM“<br />

Zwischen den Jahren 2008 und 2020 kann gemäß dem Szenario „Gebremstes Wachstum“<br />

mit einer Zunahme von 128 Haushalten gerechnet werden. Die Gesamtzahl der Haushalte<br />

soll im Prognosejahr 664 betragen.<br />

Tabelle 22: Prognose der Zahl der Haushalte 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“<br />

Jahr 1991 2001 2008<br />

Prognose<br />

2020<br />

Wohnbevölkerung 886 980 1.232 1.460<br />

Durchschnittliche<br />

Haushaltsgröße<br />

2,50 2,35 2,30 2,20<br />

Haushalte 355 417 536 664<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Hauptergebnisse; eigene Berechnungen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 42


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

4.3 PROGNOSE DES BAULANDBEDARFS<br />

Mithilfe der zusätzlichen Haushalte bis zum Jahr 2020 und dem durchschnittlichen Flächenverbrauch<br />

im Wohnbauland pro Haushalt wird der zu erwartende zukünftige Baulandbedarf<br />

errechnet.<br />

Der durchschnittliche Baulandverbrauch pro Haushalt liegt derzeit bei rund 575 m². Auch<br />

wenn der durchschnittliche Haushalt in Zukunft aus weniger Personen bestehen wird, ist<br />

nicht davon auszugehen, dass dadurch gleichzeitig der Flächenverbrauch pro Haushalt wesentlich<br />

sinken wird, da auch die Ansprüche an das Wohnen im Steigen begriffen sind. Dieser<br />

Umstand findet seinen Niederschlag in größeren Wohnflächen pro Person. Es gibt in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> andererseits jedoch den Trend zu flächensparenderem Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser).<br />

Aufbauend auf diesen beiden Trends wird für die Berechnung des Baulandbedarfs<br />

von einem Flächenverbrauch von 600 m² pro Haushalt ausgegangen.<br />

In Bezug auf die Nebenwohnsitz-Fälle wurde bei der Berechnung der Bevölkerungsprognose<br />

davon ausgegangen, dass sich die Anzahl in Zukunft nicht wesentlich verändern wird. Es<br />

entsteht daher kein zusätzlicher Baulandbedarf durch Nebenwohnsitze.<br />

4.3.1 BAULANDBEDARF – SZENARIO „STARKES WACHSTUM“<br />

Unter der Annahme, dass sich dieser Flächenverbrauch daher in den nächsten Dekaden<br />

nicht wesentlich verändert, bedeutet dies im Szenario „Starkes Wachstum“, dass die neuen<br />

Haushalte im Zeitraum 2008-2020 Flächen in einem Gesamtausmaß von 13,2 ha brauchen<br />

werden.<br />

Tabelle 23: Baulandbedarf 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“<br />

Szenario "Starkes<br />

Wachstum"<br />

Haushalte<br />

2008<br />

Haushalte<br />

2020<br />

zusätzliche<br />

Haushalte<br />

2008-2020<br />

Baulandbedarf<br />

536 756 221 13,2 ha<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Hauptergebnisse; eigene Berechnungen.<br />

4.3.2 BAULANDBEDARF – SZENARIO „GEBREMSTES WACHSTUM“<br />

Im Szenario „Gebremstes Wachstum“ benötigen die neuen Haushalte bis zum Jahr 2020,<br />

unter der Annahme eines durchschnittlichen Baulandbedarfs von 600 m² pro Haushalt, eine<br />

Fläche von insgesamt 7,7 ha im Wohnbauland.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 43


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Tabelle 24: Baulandbedarf 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“<br />

Szenario "Gebremstes<br />

Wachstum"<br />

Haushalte<br />

2008<br />

Haushalte<br />

2020<br />

zusätzliche<br />

Haushalte<br />

2008-2020<br />

Baulandbedarf<br />

536 664 128 7,7 ha<br />

Quelle: Statistik Austria, VZ 2001, Hauptergebnisse; eigene Berechnungen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 44


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5 ENTWICKLUNGSZIELE UND MASSNAHMEN<br />

Im nun folgenden Kapitel werden Ziele und Maßnahmen zur künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung<br />

formuliert. Aufgebaut werden diese auf die Grundlagenforschung sowie auf ein Ziel bezüglich<br />

der zu erwartenden Einwohnerzahl (Bevölkerungsentwicklung), welches als Leitziel betrachtet<br />

werden kann. Die konkreten Ziele und Maßnahmen sind in die Themenbereiche Funktionen,<br />

Siedlungswesen und Ortsbild, Wirtschaft, Infrastruktur, Naturraum, Freizeit und Erholung<br />

sowie Verkehr gegliedert.<br />

Die gesamten Ziele und Maßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle zusammengefasst dargestellt und werden im Anschluss daran im Detail erläutert.<br />

Ziele bzw. Maßnahmen, die einen konkreten Raumbezug besitzen, werden in den<br />

Konzeptkarten planlich dargestellt. Diese Karten befinden sich im Anhang des Berichts (Entwicklungskonzept,<br />

Siedlungskonzept, Landschaftskonzept, Verkehrskonzept).<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 45


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Tabelle 25: Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen<br />

Z.B1<br />

Z.F1<br />

Z.S1<br />

Z.S2<br />

Z.S3<br />

Z.S4<br />

Z.S5<br />

Z.S6<br />

Z.S7<br />

Ziele Maßnahmen<br />

Aufgrund der Leitziele des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976 und der Ergebnisse der Grundlagenforschung werden nachstehende Ziele und Maßnahmen festgelegt:<br />

Aufgrund der hohen Lagegunst (naturräumliche Gegebenheiten, Verkehrsanbindung, Nähe zu Wien) und<br />

des damit verbundenen Siedlungs<strong>dr</strong>ucks ist von einem weiteren Anstieg der Einwohnerzahl auszugehen.<br />

Bis zum Jahr 2020 ist mit 1.650 bis 1.700 Einwohnern (Hauptwohnsitze) zu rechnen (entsprechend dem<br />

Szenario „Starkes Wachstum“). Die <strong>Gemeinde</strong> strebt langfristig ein Bevölkerungswachstum bis ca. 2.000<br />

Einwohner (Hauptwohnsitze) an. Die Anzahl der Nebenwohnsitze wird mit rund 500 als konstant angenommen.<br />

Funktionale Gliederung der Katastralgemeinden:<br />

- KG <strong>Muckendorf</strong>: Wohnen (W)<br />

- KG <strong>Wipfing</strong>: Wohnen (W), Agrarische Nutzung (A)<br />

Festlegen der Widmungsarten im Bauland gemäß der aktuellen Nutzung; Beachten von Zielvorstellungen<br />

betreffend die angestrebte Nutzung in bereits bebauten Gebieten, v.a. in den Ortszentren<br />

BEVÖLKERUNG<br />

Sämtliche raumrelevanten Maßnahmen (Siedlungserweiterungen, Errichtung von Einrichtungen der technischen<br />

und sozialen Infrastruktur, etc.) sind auf die zu erwartende bzw. angestrebte Bevölkerungszahl abzustimmen.<br />

FUNKTIONEN / FUNKTIONALE GLIEDERUNG<br />

Abstimmen sämtlicher raumrelevanter Maßnahmen (Siedlungserweiterungen, Errichtung von Einrichtungen<br />

der technischen und sozialen Infrastruktur, etc.) auf die angestrebte funktionalen Gliederung nach Katastralgemeinden<br />

bzw. Ortschaften<br />

SIEDLUNGSWESEN<br />

Überprüfen der Baulandwidmungsarten im Ort <strong>Muckendorf</strong> bzw. gegebenenfalls Änderung der Widmungsart<br />

(Bauland Agrargebiet, Bauland Wohngebiet, Bauland Kerngebiet)<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

Erweiterungsfläche 1: Siedlungserweiterung <strong>Muckendorf</strong>, Zusammenwachsen der Ortschaften:<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Baulandmobilisierung; Berücksichtigen von<br />

Baulanderweiterung zwischen der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> im Süden und dem Sportzentrum im Norden, vorrangig<br />

abschirmenden Maßnahmen gegenüber Sportzentrum, Wirtschaftshof und Bahn; Sichern der für Ab-<br />

für verdichtete Bebauungsformen<br />

schirmmaßnahmen benötigten Flächen durch Widmung eines Grüngürtels<br />

Erweiterungsfläche 2: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Ost:<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

Beidseitige Bebauung entlang der Unterfeldgasse; anschließende Baulanderweiterung östlich der Ortschaft von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung; Berücksichtigen von<br />

<strong>Wipfing</strong>; Einhalten eines Abstands (Pufferfläche) zu den landwirtschaftlichen Höfen im nördlichen Teil der Abstands- und Pufferflächen bzw. abschirmenden Maßnahmen gegenüber den nördlich gelegenen land-<br />

Unterfeldgasse<br />

wirtschaftlichen Höfen<br />

Erweiterungsfläche 3: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Süd:<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

Baulanderweiterung Richtung Schotterteich östlich und westlich der Königstetter Straße (L 2133); Begren- von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung; Festlegen einer<br />

zen der Siedlungsentwicklung aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und zur Einhaltung eines Abstands Siedlungsgrenze aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und zur Einhaltung eines Abstands zur geplan-<br />

zur geplanten Umfahrungsstraße<br />

ten Umfahrungsstraße<br />

Erweiterungsfläche 4: Beidseitige Baulanderschließung Oberfeldgasse:<br />

Beidseitige Bebauung entlang der Oberfeldgasse; Nutzen der bestehenden Infrastruktur<br />

Erweiterungsfläche 5: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Nord:<br />

Baulanderweiterung im nördlichen Anschluss an die Ortschaft <strong>Wipfing</strong><br />

Untersuchungsgebiet: Potentialfläche <strong>Muckendorf</strong> Ost:<br />

Langfristige Potentialfläche für die Siedlungsentwicklung südöstlich von <strong>Muckendorf</strong> zwischen B 14 und<br />

Franz-Josephs-Bahn<br />

(Fortsetzung auf der nächsten Seite)<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung<br />

Prüfen bzw. Schaffen der notwendigen Voraussetzungen für eine Siedlungsentwicklung (Abschirmung gegenüber<br />

dem Lärm); Freihalten der Potentialfläche durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 46<br />

M.B1<br />

M.F1<br />

M.S1<br />

M.S2<br />

M.S3<br />

M.S4<br />

M.S5<br />

M.S6<br />

M.S7


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

(Fortsetzung von Seite 46)<br />

Z.W1<br />

Ziele Maßnahmen<br />

Aufgrund der Leitziele des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976 und der Ergebnisse der Grundlagenforschung werden nachstehende Ziele und Maßnahmen festgelegt (Fortsetzung):<br />

Vermeiden von Nutzungskonflikten zwischen den Nutzungen Landwirtschaft und Wohnen, insbesondere an<br />

den Ortsrändern in Zusammenhang mit Siedlungserweiterungen<br />

WIRTSCHAFT<br />

Absichern der Nutzungen durch entsprechende Festlegungen im Flächenwidmungsplan; Festlegen von<br />

Abstands- und Pufferflächen im Flächenwidmungsplan<br />

Z.W2 Erhalten der Nahversorgung im Bereich des Ortszentrums von <strong>Muckendorf</strong> Setzen von Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich M.W2<br />

Z.I1<br />

Z.I2<br />

Erweitern der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Abstimmung mit dem zu erwartenden Bedarf gemäß<br />

der angestrebten Bevölkerungsentwicklung<br />

Erweitern der Einrichtungen der technischen Infrastruktur in Abstimmung mit dem zu erwartenden Bedarf<br />

gemäß der angestrebten Bevölkerungsentwicklung in den Schwerpunktbereichen der Siedlungsentwicklung;<br />

Bedachtnehmen auf eine möglichst ökonomische Nutzung der Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />

bei der Baulandnutzung<br />

Z.N1 Schutz des Landschafts- und Ortsbildes; Erhalten der landschaftlichen Besonderheiten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Z.E1<br />

Z.E2<br />

Erhalten und Ausbauen des bestehenden Sportangebots zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs aus Gründen<br />

des Bevölkerungswachstums<br />

Erhalten des bestehenden Potentials bzw. Sichern des Bestandes in Hinblick auf Freizeit und Erholung<br />

sowie Tourismus<br />

Z.V1 Verbessern der Verkehrsanbindung des Badehüttengebiets nordöstlich der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong><br />

Z.V2<br />

Verbessern der Radwegeverbindungen zwischen dem Donauradweg und dem Wienerwald; Verbessern der<br />

Radweganbindung des Bahnhofs an die benachbarten Orte<br />

Z.V3 Verbessern der Attraktivität des Bahnhofs als wichtiger Knotenpunkt für den öffentlichen Verkehr<br />

Quelle: eigene Darstellung.<br />

INFRASTRUKTUR<br />

Herstellen der benötigten sozialen Infrastruktur (Volksschule, Friedhof), sobald der Bedarf gegeben ist und<br />

ein ökonomischer Betrieb gewährleistet werden kann; Sichern der benötigten Flächen<br />

Herstellen der benötigten technischen Infrastruktur (Versorgungs-, Entsorgungs- und sonstige Infrastruktureinrichtungen)<br />

NATURRAUM<br />

Prüfen von schutzwürdigen Gebieten; Festlegen der Widmungsart Grünland Freihalteflächen zum Schutz<br />

des Landschafts- und Ortsbildes; Sichern spezieller Grünlandbereiche durch das Festlegen entsprechender<br />

Widmungen (z.B. Grüngürtel)<br />

FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

Erweitern des bestehenden Sportzentrums; Sichern von entsprechenden Flächen im Anschluss an das<br />

Sportzentrum; gegebenenfalls Festlegen der Widmung Grünland Sportstätte<br />

Sichern bzw. Erweitern der benötigten Flächen im Flächenwidmungsplan; Errichten eines Radwegs entlang<br />

der Königstetter Straße (L 2133) Richtung Königstetten zur Schaffung einer Verbindung zwischen Donauradweg<br />

und Wienerwald<br />

VERKEHR<br />

Errichten einer funktionsgerechten Verkehrsverbindung zwischen Badehüttengebiet und Wiener Straße<br />

(B 14) östlich des Ortsgebiets von <strong>Muckendorf</strong><br />

Errichten eines Radwegs entlang der Königstetter Straße (L 2133) Richtung Königstetten M.V2<br />

Schaffen von attraktiven Fuß- und Radwegverbindungen zum Bahnhof, Ausbauen und Verbessern der<br />

Abstellmöglichkeiten (Park&Ride, Bike&Ride)<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 47<br />

M.W1<br />

M.I1<br />

M.I2<br />

M.N1<br />

M.E1<br />

M.E2<br />

M.V1<br />

M.V3


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.1 LEITZIEL<br />

5.1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG<br />

Ausgangssituation:<br />

Die Ausgangssituation in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung und den Baulandbedarf<br />

wurde anhand realistischer Szenarien im Kapitel 4 „Bevölkerungsprognose, Haushaltsprognose<br />

und Baulandbedarf“ ausführlich analysiert.<br />

5.1.1.1 Bevölkerungsziel gemäß Szenario „Starkes Wachstum“<br />

Z.B1<br />

Aufgrund der hohen Lagegunst (naturräumliche Gegebenheiten, Verkehrsanbindung, Nähe<br />

zu Wien) und des damit verbundenen Siedlungs<strong>dr</strong>ucks ist von einem weiteren Anstieg der<br />

Einwohnerzahl auszugehen. Bis zum Jahr 2020 ist mit 1.650 bis 1.700 Einwohnern (Hauptwohnsitze)<br />

zu rechnen (entsprechend dem Szenario „Starkes Wachstum“). Die <strong>Gemeinde</strong><br />

strebt langfristig ein Bevölkerungswachstum bis ca. 2.000 Einwohner (Hauptwohnsitze) an.<br />

Die Anzahl der Nebenwohnsitze wird mit rund 500 als konstant angenommen.<br />

Nach der Analyse der Entwicklungstrends wird als realistisches und anzustrebendes Entwicklungsziel<br />

das Szenario „Starkes Wachstum“ vorgeschlagen. Dieses soll für die Abschätzung<br />

des zukünftigen Baulandbedarfs bis zum Jahr 2020 herangezogen werden. Es gibt<br />

mehrere Gründe, die für ein weiterhin hohes Bevölkerungswachstum in den nächsten 10 bis<br />

15 Jahren sprechen:<br />

• Der Siedlungs<strong>dr</strong>uck in den Wiener Umlandgemeinden bleibt gemäß ÖROK-<br />

Bevölkerungsprognose 3 hoch. Es kommt zu erheblichen Binnenwanderungsgewinnen<br />

(Suburbanisierung rund um Wien). Die ÖROK rechnet in ihrer Hauptvariante im Raum<br />

Wiener Umland Nord bis zum Jahr 2031 mit einer Bevölkerungszunahme von 20,8 %<br />

(Bezirk Tulln: + 19,3 %). Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> liegt somit in einem Raum,<br />

der laut ÖROK-Prognose österreichweit in den nächsten Jahrzehnten am stärksten<br />

wachsen wird.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist durch die günstige Verkehrsanbindung (B 14;<br />

Schnellbahnverbindung nach Wien) als Wohnstandort besonders attraktiv.<br />

• Neben der Wanderungsbilanz ist auch die Geburtenbilanz seit den 90er Jahren positiv.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> möchte den Standort als hochqualitativen Wohnstandort<br />

etablieren und weiter ausbauen. Die <strong>Gemeinde</strong> soll für Wohnungssuchende<br />

auch in den nächsten Jahrzehnten attraktiv bleiben und somit aktiv ein hohes Wachstum<br />

3 ÖROK-Prognosen 2001-2031, Teil 1: Bevölkerung und Arbeitskräfte nach Regionen und Bezirken Österreichs,<br />

Schriftenreihe Nr. 166/I.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 48


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

begünstigen. Ein längerfristiges Ziel ist, eine Bevölkerungszahl von 2.000 Einwohnern zu<br />

erreichen.<br />

Weiters ist davon auszugehen, dass ein Teil des zukünftigen Bedarfs an Wohnbauland – wie<br />

bereits erläutert – nicht nur durch das Bevölkerungswachstum, sondern durch das Sinken<br />

der durchschnittlichen Haushaltsgrößen und den damit verbundenen höheren Flächenverbrauch<br />

bestimmt wird.<br />

5.1.1.2 Baulandbedarf / Bedarf an Infrastruktur<br />

M.B1<br />

Sämtliche raumrelevanten Maßnahmen (Siedlungserweiterungen, Errichtung von Einrichtungen<br />

der technischen und sozialen Infrastruktur, etc.) sind auf die zu erwartende bzw. angestrebte<br />

Bevölkerungszahl abzustimmen.<br />

Derzeit gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> Wohnbaulan<strong>dr</strong>eserven im Ausmaß von<br />

rund 6,0 ha. Im Szenario „Starkes Wachstum“ wird bis zum Jahr 2020 jedoch eine mehr als<br />

doppelt so große Menge Wohnbauland benötigt werden (13,2 ha). Demzufolge besteht für<br />

die nächsten 12 Jahre ein Baulanddefizit von rund 7,2 ha.<br />

Tabelle 26: Baulandbedarf und -defizit 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“<br />

Szenario "Starkes<br />

Wachstum"<br />

Wohnbauland<br />

Reserven<br />

Baulandbedarf<br />

Gesamt<br />

Baulanddefizit<br />

6,0 ha 13,2 ha 7,2 ha<br />

Quelle: Flächenwidmungsplan, <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>, eigene Berechnungen.<br />

Es muss auch berücksichtig werden, dass nicht alle Grundstücke des derzeit unbebauten<br />

Wohnbaulandes verfügbar sind oder in den nächsten zehn Jahren verfügbar und bebaut<br />

werden. Die Baulan<strong>dr</strong>eserven sollten auf jeden Fall den Bedarf übersteigen, da dadurch eine<br />

bessere Flexibilität bei der Bebauung erreicht wird und außerdem die Baulandpreise in einem<br />

moderaten Rahmen gehalten werden können. Bei voller Ausnutzbarkeit der Grundstücke<br />

wäre derzeit theoretisch Bauland für rund 100 Haushalte in der <strong>Gemeinde</strong> vorhanden.<br />

In einer im November 2009 durchgeführten Bürgerbefragung haben sich zwei Drittel der<br />

Einwohner (69 %) für Baulanderweiterungen ausgesprochen.<br />

Bezüglich der sozialen Infrastruktur ist festzuhalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> – entsprechendes<br />

Bevölkerungswachstum vorausgesetzt – langfristig ein Schulstandort (Volksschule) werden<br />

möchte.<br />

Konkrete Möglichkeiten zur Baulanderweiterung werden unter Punkt „Siedlungswesen“ behandelt,<br />

die soziale und technische Infrastruktur unter „Infrastruktur“. Auch bei den übrigen<br />

Themenbereichen sind einige Maßnahmen durch das zu erwartende Bevölkerungswachstum<br />

bedingt.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 49


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2 ZIELE UND MASSNAHMEN<br />

5.2.1 FUNKTIONEN / FUNKTIONALE GLIEDERUNG<br />

Ausgangssituation:<br />

Während in <strong>Muckendorf</strong> die Funktion als Wohnstandort dominiert, sind in der Ortschaft<br />

<strong>Wipfing</strong> das Wohnen und die agrarische Nutzung die Hauptfunktionen.<br />

5.2.1.1 Funktionale Gliederung<br />

Z.F1<br />

Funktionale Gliederung der Katastralgemeinden:<br />

- KG <strong>Muckendorf</strong>: Wohnen (W)<br />

- KG <strong>Wipfing</strong>: Wohnen (W), Agrarische Nutzung (A)<br />

In der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong>, in der die Landwirtschaft keine bedeutende Rolle mehr spielt,<br />

soll die Funktion als Wohnstandort weiterhin tragend sein. <strong>Wipfing</strong>, der kleinere und agrarisch<br />

geprägte Ort, soll auch weiterhin sowohl als Wohnstandort dienen als auch eine Rolle<br />

in der Landwirtschaft spielen.<br />

Die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> als Standort für Betriebe (Betriebsgebiete) ist nicht vorgesehen.<br />

Andere Funktionen, wie zum Beispiel Freizeit und Erholung, sind zwar für die Deckung<br />

des Bedarfs der lokalen Bevölkerung vorhanden, besitzen jedoch keine wesentliche übergeordnete<br />

Bedeutung. Selbiges gilt für den Tourismus.<br />

5.2.1.2 Abstimmen der Entwicklungsziele<br />

M.F1<br />

Abstimmen sämtlicher raumrelevanter Maßnahmen (Siedlungserweiterungen, Errichtung von<br />

Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur, etc.) auf die angestrebte funktionalen<br />

Gliederung nach Katastralgemeinden bzw. Ortschaften<br />

Die Ziele und Maßnahmen sämtlicher Themenbereiche müssen auf das Ziel betreffend die<br />

funktionale Gliederung abgestimmt werden.<br />

5.2.2 SIEDLUNGSWESEN<br />

Ausgangssituation:<br />

Die Baulandbedarfsberechnung (siehe Kapitel 4.3 „Prognose des Baulandbedarfs“) hat<br />

gezeigt, dass aufgrund des zu erwartenden Einwohnerwachstums innerhalb des Planungszeitraums<br />

bis zum Jahr 2020 die Neuwidmung von Wohnbauland erforderlich sein<br />

wird.<br />

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Lärmbeeinträchtigung durch hochrangige Verkehrsträger,<br />

Augebiete) und der überörtlichen Festlegungen (Siedlungsgrenzen) sind die<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 50


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung in der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> in höherem Maße gegeben<br />

als in <strong>Muckendorf</strong>.<br />

Durch den Bedeutungsverlust der landwirtschaftlichen Produktion innerhalb der Ortsgebiete<br />

in den letzten Jahrzehnten sind die festgelegten Widmungsarten im Bauland (z.B. Bauland<br />

Agrargebiet) möglicherweise teilweise nicht mehr zutreffend.<br />

5.2.2.1 Widmungsarten im Bauland<br />

Z.S1<br />

Festlegen der Widmungsarten im Bauland gemäß der aktuellen Nutzung; Beachten von Zielvorstellungen<br />

betreffend die angestrebte Nutzung in bereits bebauten Gebieten, v.a. in den<br />

Ortszentren<br />

Im Ortszentrum von <strong>Muckendorf</strong> ist in einigen Baublöcken die Widmung Bauland Agrargebiet<br />

festgelegt. Diese Widmungsart dient gem. NÖ Raumordnungsgesetz vor allem der Errichtung<br />

von „Bauwerken land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der sonstigen Tierhaltung,<br />

die über die übliche Haltung von Haustieren hinausgeht“.<br />

Es ist zu hinterfragen, inwiefern eine der Widmungsart entsprechende Nutzung noch stattfindet<br />

bzw. ob eine solche Nutzung noch gewünscht ist.<br />

M.S1<br />

Überprüfen der Baulandwidmungsarten im Ort <strong>Muckendorf</strong> bzw. gegebenenfalls Änderung<br />

der Widmungsart (Bauland Agrargebiet, Bauland Wohngebiet, Bauland Kerngebiet)<br />

Die derzeit festgelegten Widmungen im Bauland sollen gemessen an der realen Nutzung<br />

und den in Zukunft wünschenswerten Nutzungen geprüft werden. Aufbauend darauf können<br />

adäquatere Widmungsarten (z.B. Bauland Wohngebiet, Bauland Kerngebiet) festgelegt werden.<br />

5.2.2.2 Siedlungsentwicklung<br />

Mögliche Siedlungserweiterungen in den beiden Ortschaften und deren Begründung sind der<br />

Karte „Entwicklungskonzept“ (siehe Anhang) sowie den anschließenden Erläuterungen zu<br />

entnehmen.<br />

Zur Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung können Baulanderweiterungen in Aufschließungszonen<br />

unterteilt und sachgerechte Voraussetzungen für deren Freigabe festgelegt<br />

werden. Weiters soll die Vertragsraumordnung genutzt werden. Diese sieht die Möglichkeit<br />

vor, Verträge abzuschließen, in denen sich die Grundstückseigentümer verpflichten, ihre<br />

Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Dadurch können Schwierigkeiten<br />

betreffend die Verfügbarkeit von Wohnbauland minimiert werden.<br />

Im Folgenden werden diejenigen Flächen dargestellt und erläutert, auf denen eine Erweiterung<br />

des Wohnbaulands in Zukunft möglich und nach Maßgabe des Bedarfs auch sinnvoll<br />

erscheint.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 51


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung in<br />

der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> eher gegeben als in <strong>Muckendorf</strong>. Dennoch zielt die <strong>Gemeinde</strong> darauf<br />

ab, auch den größeren der beiden Orte zu stärken und eine Siedlungsentwicklung anzustreben.<br />

Eine Fläche soll als potentielles Baulanderweiterungsgebiet bzw. Untersuchungsgebiet<br />

ausgewiesen werden, obwohl gemäß der derzeitigen Situation (Lärm) und der aktuellen gesetzlichen<br />

Lage eine Erweiterung nicht oder nur in äußerst eingeschränktem Umfang möglich<br />

erscheint.<br />

In <strong>Wipfing</strong> hingegen wird die Strategie verfolgt, Erweiterungen in jede Richtung anzudenken.<br />

Dabei ist allerdings zu beachten, dass manche Optionen einen langfristigen Planungshorizont<br />

besitzen, der über die Geltungsdauer des vorliegenden Konzepts hinausreichen kann.<br />

Erweiterungen bzw. Neuschaffungen von Betriebsgebieten sind auch in Zukunft nicht vorgesehen.<br />

Aufgrund der geringen Größe der <strong>Gemeinde</strong> und den vorherrschenden Nutzungen<br />

(Wohnen, Landwirtschaft) ist die Suche nach geeigneten Betriebsstandorten aus raumordnungsfachlicher<br />

Sicht ohnehin schwierig.<br />

Generell ist bei künftigen Siedlungsentwicklungen auch auf die Ansprüche der Landwirtschaft<br />

Rücksicht zu nehmen. Dies betrifft vor allem die Übergangsbereiche von der Wohnnutzung<br />

zur Landwirtschaft. Abstandsflächen zu intensiv genutzten landwirtschaftlichen Betrieben<br />

sind daher einzuhalten.<br />

Für sämtliche Baulanderweiterungen gilt außerdem, dass die Wasserversorgung sowie die<br />

Abwasserentsorgung im betroffenen Ort bzw. Ortsteil bereits hergestellt und ein Anschluss<br />

daran möglich sein muss.<br />

In einem ersten Schritt ist für alle Erweiterungsflächen die Freihaltung von landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden vorgesehen. Aus diesem Grund wird eine Widmung als Grünland Freihaltefläche<br />

angestrebt.<br />

Bei den dargestellten Erweiterungsmöglichkeiten handelt es sich um Varianten, die nicht alle<br />

umgesetzt werden sollen, sondern deren Umsetzung je nach Eintreffen der notwendigen<br />

Voraussetzungen (z.B. Verfügbarkeit der Grundstücke) erfolgen soll.<br />

Die potentiellen Erweiterungsflächen sind nummeriert und in der folgenden Übersichtsabbildung<br />

(siehe nächste Seite) dargestellt.<br />

Umwidmungen geringen Ausmaßes außerhalb der dargestellten Siedlungserweiterungsflächen<br />

(z.B. 2-3 Bauplätze, geringfügige Arrondierungen) stellen prima vista keinen Widerspruch<br />

zum ÖEK dar, sofern sie den lokalen Festlegungen des ÖEK nicht widersprechen.<br />

Eine rechnerische Baulandbedarfsabschätzung kann in diesen Fällen in der Regel zwar entfallen,<br />

eine qualitative Beurteilung der lokalen Bedarfsverhältnisse ist jedoch zu berücksichtigen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 52


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Abbildung 11: Siedlungsentwicklung – Erweiterungsflächen<br />

Quelle: eigene Darstellung.<br />

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Stand: September 2010 Seite 53


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Erweiterungsfläche 1<br />

Z.S2<br />

Erweiterungsfläche 1: Siedlungserweiterung <strong>Muckendorf</strong>, Zusammenwachsen der Ortschaften:<br />

Baulanderweiterung zwischen der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> im Süden und dem Sportzentrum im<br />

Norden, vorrangig für verdichtete Bebauungsformen<br />

Nördlich der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> befindet sich zwischen Ortsgebiet<br />

und dem Sport- und Freizeitzentrum eine Fläche, die derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzt wird. Sie ist eben, weist eine<br />

<strong>dr</strong>eieckige Form auf und ist nach Norden hin durch das Sport-<br />

und Freizeitzentrum sowie einen kleinen Schotterteich begrenzt.<br />

Das Flächenausmaß beträgt rund 4 ha.<br />

Das Areal ist vor allem aufgrund seiner Nähe zu zentralen Einrichtungen,<br />

die im Bereich des Wirtschaftshofs und des Sport-<br />

und Freizeitzentrums errichtet wurden und in Zukunft um weitere<br />

Einrichtungen ergänzt werden, begünstigt. Der Bahnhof ist ebenfalls in nur kurzer Distanz<br />

(rund 350 m) zu erreichen. Aufgrund dieser Lagevorteile, die auf die anderen Erweiterungsflächen<br />

nicht in diesem hohen Maße zutreffen, strebt die <strong>Gemeinde</strong> gerade in diesem Bereich<br />

eine Bebauung in verdichteten Formen an. Wie die rasche Errichtung der Geschosswohnbauten<br />

westlich des Tennisplatzes in <strong>Muckendorf</strong> in den letzten Jahren gezeigt hat, ist<br />

ein Bedarf an verdichteten Bauformen durchaus vorhanden.<br />

Durch die Nähe zur Bahntrasse der Franz-Josephs-Bahn (Distanz rund 200 bis 250 m) ist im<br />

Widmungsfall zu überprüfen, ob die Planungsrichtwerte in Bezug auf die Lärmimmissionen<br />

eingehalten werden können. Auch in Richtung Sport- und Freizeitzentrum ist eine Pufferfläche<br />

mit abschirmenden Maßnahmen vorzusehen. Eine Beeinträchtigung bestehender angrenzender<br />

Nutzungen ist ausgehend von der Erweiterungsfläche nicht gegeben.<br />

Beim gegenständlichen Gebiet handelt es sich um die einzige Erweiterungsfläche, die auf<br />

dem Gebiet der Katastralgemeinde <strong>Muckendorf</strong> liegt. Funktional ist das Areal dem Zwischenbereich<br />

zwischen <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong> zuzuordnen, weswegen eine Siedlungsentwicklung<br />

in diesem Bereich im Prinzip ein Zusammenwachsen der beiden Orte darstellt. Der<br />

Anschluss ans Siedlungsgebiet ist am südlichsten Ende der Erweiterungsfläche zur Ortschaft<br />

<strong>Wipfing</strong> hin vorhanden.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist gegeben. Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die<br />

gegenständliche Fläche wird derzeit – ebenso wie in der Vergangenheit – als landwirtschaftliche<br />

Fläche genutzt.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets steht nicht im Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

im Tullnerfeld. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Die Erweiterung<br />

soll bereits vor dem Schotterteich im Norden enden. Dieser wird daher nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 54


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Ausstrahlungswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet, welches in nördlicher Richtung in rund<br />

600 m Entfernung liegt, können aufgrund der Distanz und bedingt durch den Umstand, dass<br />

sich das bestehende Siedlungsgebiet zwischen der geplanten Erweiterung und dem Natura<br />

2000 Gebiet befindet, ausgeschlossen werden. Andere Schutzgebiete liegen nicht vor. Die<br />

Beeinträchtigung von Waldflächen, naturräumlicher Besonderheiten sowie bedeutender Erholungsräume<br />

kann ausgeschlossen werden.<br />

Die Verkehrserschließung für das Siedlungsgebiet ist herstellbar. Anknüpfungspunkte an<br />

bestehende Verkehrsflächen sind über die Hauptstraße (L 2133) im Osten bzw. über den<br />

Seeweg im Westen gegeben. Im Falle einer Einmündung in die Landesstraße ist auf ein Erschließungskonzept<br />

für das gesamte Erweiterungsareal zu achten. Die Verkehrsabwicklung<br />

soll nicht über mehrere Einzelzufahrten, welche die Verkehrssicherheit v. a. auf dem Begleitweg<br />

für Radfahrer und Fußgänger beeinträchtigen könnten, abgewickelt werden. Auf die<br />

kurze Distanz zum Bahnhof <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> sei an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen.<br />

Dieser ist über den Begleitweg entlang der L 2133 fußläufig erreichbar.<br />

Ein Anschluss an das Kanalnetz und die Wasserleitung ist in der Hauptstraße (L 2133)<br />

vorhanden. In Bezug auf die Kläranlage bestehen derzeit keine Engpässe. Das Gebiet wird<br />

im nördlichen Bereich entlang der Grundstücksgrenzen der Parzellen Nr. 1084 und 1085,<br />

KG <strong>Muckendorf</strong>, von einer Gashoch<strong>dr</strong>uckleitung gequert. Diese Leitungstrasse muss von<br />

einer Bebauung freigehalten, sowie ein Abstand von 4 m eingehalten werden. Der gegenständliche<br />

Bereich ist jedoch ohnehin als Pufferfläche zum Sportzentrum vorgesehen.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S2<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

Widmen von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Berücksichtigen von abschirmenden Maßnahmen gegenüber Sportzentrum, Wirtschaftshof<br />

und Bahn; Sichern der für Abschirmmaßnahmen benötigten Flächen durch Widmung<br />

eines Grüngürtels<br />

(Landwirtschaftliche) Gebäude sind auf der gegenständlichen Fläche nicht vorhanden. In<br />

einem ersten Schritt soll die Freihaltung für die Zwecke der Siedlungsentwicklung auch weiterhin<br />

gesichert werden. Die Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland<br />

Freihaltefläche wird daher angestrebt.<br />

Im Widmungsfall muss die Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt werden. Zu diesem<br />

Zweck sollen Maßnahmen der Baulandmobilisierung getroffen werden (z.B. Vertragsraumordnung<br />

gemäß § 16a des NÖ Raumordnungsgesetzes).<br />

Zu Zwecken der Abschirmung gegenüber den nördlich gelegenen Nutzungen (Sport- und<br />

Freizeitzentrum, Wirtschafshof, Bahn) ist die Widmung eines Grüngürtels zur Umsetzung von<br />

entsprechenden Maßnahmen vorzusehen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 55


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Erweiterungsfläche 2<br />

Z.S3<br />

Erweiterungsfläche 2: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Ost:<br />

Beidseitige Bebauung entlang der Unterfeldgasse; anschließende Baulanderweiterung östlich<br />

der Ortschaft <strong>Wipfing</strong>; Einhalten eines Abstands (Pufferfläche) zu den landwirtschaftlichen<br />

Höfen im nördlichen Teil der Unterfeldgasse<br />

Am östlichen Ortsrand von <strong>Wipfing</strong> verläuft die Unterfeldgasse in<br />

Nord-Süd-Richtung. Auf der westlichen Straßenseite besteht<br />

bereits eine Bebauung, die gegenständlichen Flächen sind als<br />

Wohnbauland gewidmet. Östlich der Straße ist lediglich im<br />

nördlichen Bereich eine Bebauung in Form von<br />

landwirtschaftlichen Höfen vorhanden, der südliche Teil ist<br />

unbebaut und wird als Ackerfläche genutzt. Das gesamte Areal<br />

östlich der Unterfeldgasse ist äußerst großflächig und wird<br />

lediglich durch die Windschutzgürtel im Osten und Süden auf<br />

natürliche Art begrenzt.<br />

Die Baulandeignung ergibt sich in einem ersten Schritt aus der Nutzung der bereits vorhandenen<br />

Verkehrsfläche (Unterfeldgasse). Eine beidseitige Bebauung kann ohne das Erfordernis<br />

von zusätzlichen Erschließungsstraßen hergestellt werden. In weiterer Folge ist jedoch<br />

eine Erweiterung des Siedlungsgebiets in östliche Richtung erstrebenswert. Durch den Umstand,<br />

dass das Gebiet erst in großer Entfernung auf natürliche Art begrenzt ist, handelt es<br />

sich um eine sehr großflächige Reservefläche für die Siedlungserweiterung. Möglichkeiten<br />

zur Erweiterung würden über die Geltungsdauer eines Örtlichen Entwicklungskonzepts hinaus<br />

sicherlich für Jahrzehnte ausreichen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> strebt in diesem Bereich vor allem die Errichtung von ortstypischen Bebauungsformen,<br />

wie z.B. Einfamilienhausbebauung, an. Um Konflikte mit der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zu vermeiden, ist Richtung Norden zu den landwirtschaftlichen Höfen hin, die<br />

Festlegung einer Puffer- bzw. Abstandsfläche vorzusehen. Der nördliche Teil der Unterfeldgasse<br />

soll auch weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben.<br />

Beim gegenständlichen Gebiet handelt es sich um eine Erweiterungsfläche, die schrittweise<br />

umzusetzen ist, wobei als erster Schritt vor allem die beidseitige Bebauung entlang der Unterfeldgasse<br />

umgesetzt werden könnte. Der direkte Anschluss ans bestehende Siedlungsgebiet<br />

ist im Westen vorhanden.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist gegeben. Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die<br />

gegenständliche Fläche wird derzeit – ebenso wie in der Vergangenheit – als landwirtschaftliche<br />

Fläche genutzt.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets steht nicht im Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

im Tullnerfeld. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 56


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Ein Natura 2000 Gebiet ist nicht betroffen, Ausstrahlungswirkungen sind aufgrund der großen<br />

Entfernung nicht möglich. Andere Schutzgebiete liegen nicht vor. Die Beeinträchtigung<br />

von Waldflächen ist nicht gegeben, da die Siedlungserweiterung jedenfalls nicht über die<br />

bestehenden Windschutzgürtel hinausreicht. Negative Auswirkungen auf naturräumliche Besonderheiten<br />

sowie bedeutende Erholungsräume können ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />

Die Verkehrserschließung für das neue Siedlungsgebiet ist herstellbar, wobei die Erschließungsstraßen<br />

nach Möglichkeit in West-Ost-Richtung verlaufen sollen, um nord-südgerichtete<br />

Grundstücke zu erhalten. Anknüpfungspunkte an bestehende Verkehrsflächen<br />

sind über die Unterfeldgasse gegeben (beidseitige Bebauung), die restlichen Erschließungsstraßen<br />

müssen neu hergestellt werden, wobei im Sinne einer schrittweisen Umsetzung<br />

schon zu Beginn das grobe Erschließungssystem für die weiterführenden Erweiterungen<br />

berücksichtigt werden müsste.<br />

In der Unterfeldgasse ist der Kanal und die Wasserleitung bereits vollständig hergestellt. Ein<br />

Anschluss an die Infrastrukturleitungen ist somit möglich. In Bezug auf die Kläranlage bestehen<br />

derzeit keine Engpässe.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S3<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

Widmen von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung;<br />

Berücksichtigen von Abstands- und Pufferflächen bzw. abschirmenden Maßnahmen<br />

gegenüber den nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Höfen<br />

(Landwirtschaftliche) Gebäude sind südlich der bereits erwähnten Hofkomplexe auf der gegenständlichen<br />

Erweiterungsfläche nicht vorhanden. In einem ersten Schritt soll die Freihaltung<br />

für die Zwecke der Siedlungsentwicklung auch weiterhin gesichert werden. Die Umwidmung<br />

von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland Freihaltefläche wird daher angestrebt.<br />

Aufgrund der Großflächigkeit des Areals wird die Freihaltung von Flächen über das<br />

gemäß der Geltungsdauer des vorliegenden Örtlichen Entwicklungskonzepts hinausreichende<br />

Ausmaß festgelegt werden. Dadurch wird außerdem sichergestellt, dass die genaue Abgrenzung<br />

der ersten Erweiterungsschritte nicht bereits im Zuge der Widmung von Freihalteflächen<br />

vorweggenommen wird.<br />

Im Widmungsfall muss außerdem die Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt werden. Zu<br />

diesem Zweck sollen Maßnahmen der Baulandmobilisierung getroffen werden (z.B. Vertragsraumordnung<br />

gemäß § 16a des NÖ Raumordnungsgesetzes). Das Sichern der Verfügbarkeit<br />

wird insofern begünstigt, als die Grundstücke verhältnismäßig groß sind und daher<br />

der Kreis der Eigentümer überschaubar bleibt.<br />

Zu Zwecken der Abschirmung gegenüber den nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Nutzungen<br />

(Hofkomplexe) ist die Widmung eines Grüngürtels zur Umsetzung von entsprechenden<br />

Maßnahmen vorzusehen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 57


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Erweiterungsfläche 3<br />

Z.S4<br />

Erweiterungsfläche 3: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Süd:<br />

Baulanderweiterung Richtung Schotterteich östlich und westlich der Königstetter Straße<br />

(L 2133); Begrenzen der Siedlungsentwicklung aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und<br />

zur Einhaltung eines Abstands zur geplanten Umfahrungsstraße<br />

Südlich der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> befindet sich in direktem<br />

Anschluss an das Wohnbauland zwischen der Königstetter<br />

Straße (L 2133) und der Unterfeldgasse eine Fläche, die derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzt wird. Sie ist eben, weist eine<br />

rechteckige Form auf und ist nach Süden hin durch einen<br />

Schotterteich samt Grüngürtel (Funktionsfestlegung:<br />

Uferbegleitgrün) begrenzt. Das Flächenausmaß dieser Fläche<br />

beträgt rund 3,6 ha.<br />

Westlich der Königstetter Straße (L 2133) reicht das Wohnbauland<br />

bereits im Bestand weiter Richtung Süden als östlich der Landesstraße. Die südlich<br />

daran anschließenden Flächen besitzen ebenfalls Erweiterungspotential.<br />

Eine Erweiterung der Wohnbebauung Richtung Süden wurde in der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> bereits<br />

initiiert. Mit der Sonnengasse und der Kornblumengasse wurden Erschließungsstraßen errichtet,<br />

die bei einer Fortsetzung der Siedlungsentwicklung verlängert werden können. Eine<br />

Fortsetzung der begonnenen Entwicklung ist daher begrüßenswert, wobei auch hier aufgrund<br />

des großflächigen Areals von einer Umsetzung in Etappen auszugehen ist.<br />

Konflikte mit angrenzenden Nutzungen sind nicht zu erwarten, da in diesem Bereich der Ortschaft<br />

<strong>Wipfing</strong> bereits jetzt die Wohnbebauung dominiert. Die Entwicklungsrichtung ist auf<br />

natürliche Art und Weise begrenzt, da eine Erweiterung über den großen Schotterteich im<br />

Süden hinaus nicht möglich ist. Außerdem ist ein Abstand zu der geplanten Umfahrung Königstetten<br />

einzuhalten, die entlang der südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze verlaufen soll. Die durch<br />

den Schotterteich definierte natürliche Begrenzung der Entwicklung ist rund 400 m von der<br />

geplanten Straßentrasse entfernt. Dieser Abstand ist jedenfalls als ausreichend zu betrachten,<br />

sodass wesentliche negative Auswirkungen, ausgehend von der Umfahrungsstraße,<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Westlich der Königstetter Straße (L 2133) ist die natürliche Begrenzung durch einen Schotterteich<br />

erst weiter südlich vorhanden. Aus den genannten Gründen betreffend den Abstand<br />

zur geplanten Umfahrungsstraße und zur Sicherung eines auch langfristig klar definierten<br />

Ortsrandes, soll die Baulandwidmung westlich der Landesstraße nicht über das maximale<br />

Ausmaß östlich der Landesstraße hinausreichen.<br />

Beim gegenständlichen Gebiet handelt es sich um eine Erweiterungsfläche, die etappenweise<br />

umzusetzen ist. Der direkte Anschluss ans bestehende Siedlungsgebiet ist im Norden<br />

vorhanden, die Entwicklung der Erweiterungsfläche erfolgt dann von Norden nach Süden.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist gegeben. Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 58


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

gegenständliche Fläche wird derzeit – ebenso wie in der Vergangenheit – als landwirtschaftliche<br />

Fläche genutzt.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets steht nicht im Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

im Tullnerfeld. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Die Schotterteiche<br />

mit ihren uferbegleitenden Grünflächen sollen jedenfalls nicht beeinträchtigt werden.<br />

Ein Natura 2000 Gebiet ist nicht betroffen, Ausstrahlungswirkungen sind aufgrund der großen<br />

Entfernung nicht möglich. Andere Schutzgebiete liegen nicht vor. Die Beeinträchtigung<br />

von Waldflächen ist nicht gegeben. Negative Auswirkungen auf naturräumliche Besonderheiten<br />

sowie bedeutende Erholungsräume können ebenfalls ausgeschlossen werden. Die südlich<br />

gelegenen Schotterteiche sind in Privatbesitz und dienen nicht zu Erholungszwecken.<br />

Eine intensive Nutzung dieser Gewässer ist aufgrund der Lage innerhalb des wasserwirtschaftliches<br />

Vorranggebiets nicht möglich. Es ist daher in diesem Fall am nördlichen Rand<br />

der Teiche von einer absoluten Grenze der Siedlungsentwicklung auszugehen.<br />

Die Verkehrserschließung für das neue Siedlungsgebiet ist herstellbar. Anknüpfungspunkte<br />

an bestehende Verkehrsflächen sind über die Sonnengasse bzw. die Kornblumengasse im<br />

Norden sowie über die Königstetter Straße (L 2133) im Westen und die Unterfeldgasse im<br />

Osten gegeben. Westlich der L 2133 ist bei einer Erweiterung der Baulandzeile Richtung<br />

Süden von keinen zusätzlichen Verkehrsflächen auszugehen.<br />

In der Königstetter Straße (L 2133), der Unterfeldgasse, der Sonnengasse und der Kornblumengasse<br />

ist der Kanal und die Wasserleitung bereits vollständig hergestellt. Ein Anschluss<br />

an die Infrastrukturleitungen ist somit möglich. In Bezug auf die Kläranlage bestehen derzeit<br />

keine Engpässe.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S4<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

Widmen von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung;<br />

Festlegen einer Siedlungsgrenze aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten und zur<br />

Einhaltung eines Abstands zur geplanten Umfahrungsstraße<br />

(Landwirtschaftliche) Gebäude sind auf der gegenständlichen Fläche nicht vorhanden. In<br />

einem ersten Schritt soll die Freihaltung für die Zwecke der Siedlungsentwicklung auch weiterhin<br />

gesichert werden. Die Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland<br />

Freihaltefläche wird daher angestrebt.<br />

Im Widmungsfall muss außerdem die Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt werden. Zu<br />

diesem Zweck sollen Maßnahmen der Baulandmobilisierung getroffen werden (z.B. Vertragsraumordnung<br />

gemäß § 16a des NÖ Raumordnungsgesetzes). Das Sichern der Verfügbarkeit<br />

ist insofern bedeutend, als die Grundstücke auf der gegenständlichen Erweiterungs-<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 59


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

fläche verhältnismäßig schmal und zahlreich sind und daher eine große Anzahl an Eigentümern<br />

beteiligt ist.<br />

Die Siedlungsentwicklung wird gemäß der in der Konzeptkarte dargestellten Siedlungsgrenze<br />

im Süden aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten (Schotterteich) bzw. zur Vermeidung<br />

von Konflikten (Abstand zur geplanten Umfahrung Königstetten) begrenzt.<br />

Erweiterungsfläche 4<br />

Z.S5<br />

Erweiterungsfläche 4: Beidseitige Baulanderschließung Oberfeldgasse:<br />

Beidseitige Bebauung entlang der Oberfeldgasse; Nutzen der bestehenden Infrastruktur<br />

Entlang der Oberfeldgasse in der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> ist nur das<br />

Gebiet auf der östlichen Seite als Bauland gewidmet (Bauland<br />

Wohngebiet im nördlichen Teil, Bauland Agrargebiet im südlichen<br />

Teil). Im Westen hingegen schließt die Widmung<br />

Grünland Land- und Forstwirtschaft direkt an die Oberfeldgasse<br />

an. Die gegenständlichen Flächen werden landwirtschaftlich<br />

genutzt, auf einem Grundstück befindet sich ein Hof, bestehend<br />

aus zwei landwirtschaftlichen Gebäuden und einem Wohnhaus.<br />

Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geht von diesem<br />

Komplex jedoch nicht aus.<br />

Eine Erweiterung des Siedlungsgebiets in Form einer Baulan<strong>dr</strong>eihe entlang der Oberfeldgasse<br />

bietet sich an und erscheint aus ökonomischer Sicht erstrebenswert. Die bereits bestehende<br />

und aufgeschlossene Straße kann somit besser genutzt werden. Im südlichen Bereich<br />

der Oberfeldgasse, in dem die Einmündung in die Königstetter Straße (L 2133) erfolgt,<br />

besteht westlich der Oberfeldgasse bereits eine Baulandwidmung. Diese Baulandtiefe soll<br />

sinngemäß Richtung Norden fortgesetzt werden. Maßgebend hierfür ist der konkrete Bedarf<br />

bzw. die Verfügbarkeit der betroffenen Flächen. Eine weiterführende Siedlungsentwicklung<br />

Richtung Westen zum Tullner <strong>Gemeinde</strong>gebiet hin ist jedoch nicht vorgesehen.<br />

Konflikte mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Hof sind nicht zu erwarten, da es sich<br />

um keinen Intensivbetrieb handelt. Der westliche Teil der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong> ist überdies<br />

kaum mehr agrarisch geprägt, die Wohnbebauung dominiert in struktureller Hinsicht eindeutig.<br />

Der bestehende Hof und das Wohnhaus können in das geplante Bauland eingebunden<br />

werden. Negative Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen (z.B. Schotterteich mit Uferbegleitgrün<br />

südwestlich der Oberfeldgasse) sind ebenfalls auszuschließen.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist gegeben. Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die<br />

gegenständliche Fläche wird derzeit – ebenso wie in der Vergangenheit – als landwirtschaftliche<br />

Fläche genutzt.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets steht nicht im Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

im Tullnerfeld. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Der nahegelegene<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 60


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Schotterteich mit seinen uferbegleitenden Grünflächen soll jedenfalls nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Ein Natura 2000 Gebiet ist nicht betroffen, Ausstrahlungswirkungen sind aufgrund der großen<br />

Entfernung nicht möglich. Andere Schutzgebiete liegen nicht vor. Die Beeinträchtigung<br />

von Waldflächen ist nicht gegeben. Negative Auswirkungen auf naturräumliche Besonderheiten<br />

sowie bedeutende Erholungsräume können ebenfalls ausgeschlossen werden. Der nahegelegene<br />

Schotterteich ist in Privatbesitz und dient nicht zu Erholungszwecken. Eine intensive<br />

Nutzung dieses Gewässers ist aufgrund der Lage innerhalb des wasserwirtschaftliches<br />

Vorranggebiets nicht möglich.<br />

Die Verkehrserschließung für das neue Siedlungsgebiet ist bereits vorhanden (Oberfeldgasse).<br />

Weitere, neue Verkehrsflächen werden nicht benötigt. In der Oberfeldgasse ist der Kanal<br />

und die Wasserleitung bereits vollständig hergestellt. Ein Anschluss an die Infrastrukturleitungen<br />

ist somit möglich. In Bezug auf die Kläranlage bestehen derzeit keine Engpässe.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S5<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

Widmen von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung<br />

Landwirtschaftliche Gebäude sind im gegenständlichen Bereich im Bestand vorhanden (Hof<br />

mit Wohnhaus). Die nicht bebauten Grundstücke und Grundstücksteile sollen in einem ersten<br />

Schritt für die Zwecke der Siedlungsentwicklung auch weiterhin freigehalten werden. Die<br />

Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland Freihaltefläche wird daher<br />

angestrebt.<br />

Im Widmungsfall muss außerdem die Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt werden. Zu<br />

diesem Zweck sollen Maßnahmen der Baulandmobilisierung getroffen werden (z.B. Vertragsraumordnung<br />

gemäß § 16a des NÖ Raumordnungsgesetzes).<br />

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Stand: September 2010 Seite 61


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Erweiterungsfläche 5<br />

Z.S6<br />

Erweiterungsfläche 5: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Nord:<br />

Baulanderweiterung im nördlichen Anschluss an die Ortschaft <strong>Wipfing</strong><br />

Am nördlichen Ortsrand der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> befindet sich die<br />

Sportplatzgasse, die von Osten nach Westen verläuft. Nördlich<br />

dieser Verkehrsfläche ist eine Baulandtiefe als Bauland<br />

Wohngebiet gewidmet, die zum Großteil auch schon bebaut ist.<br />

Im nördlichen Anschluss befindet sich ein großflächiges Areal,<br />

das als Grünland Land- und Forstwirtschaft gewidmet ist und<br />

landwirtschaftlich genutzt wird. Begrenzt ist dieses Areal im<br />

Westen durch die <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Tulln, im Norden durch<br />

die Franz-Josephs-Bahn bzw. einen parallel dazu verlaufenden,<br />

unbefestigten Feldweg und im Osten durch einen Spielplatz,<br />

eine Waldfläche sowie den Seeweg, welcher derzeit ebenfalls nicht befestigt ist.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets Richtung Norden stellt eine langfristige Option für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> dar. Eine Fläche für die mögliche Erschließung wurde südlich des Kinderspielplatzes<br />

bereits als Verkehrsfläche gewidmet und somit freigehalten. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit<br />

ergibt sich im Westen, ausgehend von der Sportplatzgasse in Verlängerung<br />

der Oberfeldgasse Richtung Norden. Eine Umsetzung der Siedlungserweiterung kann<br />

aufgrund der großen Flächenreserven nur in Etappen erfolgen.<br />

Konflikte mit angrenzenden Nutzungen sind nicht zu erwarten, da in diesem Bereich der Ortschaft<br />

<strong>Wipfing</strong> bereits jetzt die Wohnbebauung dominiert. Die Entwicklungsrichtung ist im<br />

Norden durch die Nähe zur Bahn und somit durch die dort herrschende Lärmsituation begrenzt.<br />

Damit ein abgerundeter Siedlungskörper entsteht, ist die maximale Erweiterung in<br />

westlicher Richtung nicht über das Ausmaß der Entwicklung entlang der Oberfeldgasse und<br />

in nördlicher Richtung nicht über den Bereich des Sportplatzes hinaus vorzusehen.<br />

Da die mögliche Erweiterungsfläche sehr großflächig ist, sei nochmals darauf hingewiesen,<br />

dass es sich um eine langfristige Option der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung handelt. Die Umsetzung<br />

kann nur etappenweise von Süden Richtung Norden erfolgen. Die Nahelage zum Spielplatz<br />

bzw. zum Sportzentrum stellt einen Eignungsfaktor für den gegenständlichen Standort dar.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist gegeben. Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die<br />

gegenständliche Fläche wird derzeit – ebenso wie in der Vergangenheit – als landwirtschaftliche<br />

Fläche genutzt.<br />

Die Erweiterung des Siedlungsgebiets steht nicht im Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen<br />

Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

im Tullnerfeld. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen.<br />

Ausstrahlungswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet, welches in nördlicher Richtung in rund<br />

600 m Entfernung liegt, können aufgrund der Distanz ausgeschlossen werden. Andere<br />

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Stand: September 2010 Seite 62


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Schutzgebiete liegen nicht vor. Die Beeinträchtigung von Waldflächen, naturräumlicher Besonderheiten<br />

sowie bedeutender Erholungsräume kann ausgeschlossen werden.<br />

Die Verkehrserschließung für das neue Siedlungsgebiet ist herstellbar. Anknüpfungspunkte<br />

an bestehende Verkehrsflächen sind über den Kreuzungsbereich Hauptstraße (L 2133),<br />

Seeweg, Schülerweg möglich. Eine notwendige Fläche wurde bereits als öffentliche Verkehrsfläche<br />

gewidmet bzw. freigehalten. Auch im Kreuzungsbereich Sportplatzgasse und<br />

Oberfeldgasse ist die Herstellung von Erschließungsstraßen möglich.<br />

In der Hauptstraße (L 2133), der Sportplatzgasse und der Oberfeldgasse ist der Kanal und<br />

die Wasserleitung bereits vollständig hergestellt. Ein Anschluss an die Infrastrukturleitungen<br />

ist möglich. In Bezug auf die Kläranlage bestehen derzeit keine Engpässe.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Landwirtschaftliche<br />

Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S6<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

Widmen von Wohnbauland unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung<br />

(Landwirtschaftliche) Gebäude sind auf der gegenständlichen Erweiterungsfläche bzw. in<br />

deren Nahbereich nicht vorhanden. In einem ersten Schritt soll die Freihaltung für die Zwecke<br />

der Siedlungsentwicklung auch weiterhin gesichert werden. Die Umwidmung von Grünland<br />

Land- und Forstwirtschaft in Grünland Freihaltefläche wird daher angestrebt.<br />

Im Widmungsfall muss außerdem die Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt werden. Zu<br />

diesem Zweck sollen Maßnahmen der Baulandmobilisierung getroffen werden (z.B. Vertragsraumordnung<br />

gemäß § 16a des NÖ Raumordnungsgesetzes). Das Sichern der Verfügbarkeit<br />

ist insofern bedeutend, als die Grundstücke auf der gegenständlichen Erweiterungsfläche<br />

verhältnismäßig schmal und zahlreich sind und daher eine große Anzahl an Eigentümern<br />

beteiligt ist.<br />

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Stand: September 2010 Seite 63


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Potentialfläche <strong>Muckendorf</strong> Ost<br />

Z.S7<br />

Untersuchungsgebiet: Potentialfläche <strong>Muckendorf</strong> Ost:<br />

Langfristige Potentialfläche für die Siedlungsentwicklung südöstlich von <strong>Muckendorf</strong> zwischen<br />

B 14 und Franz-Josephs-Bahn<br />

Im direkten Anschluss an die Ortschaft <strong>Muckendorf</strong> gibt es eine<br />

einzige Fläche, die aus mehreren Gründen für die Erweiterung<br />

des Siedlungsgebiets geeignet erscheint. Derzeit sind jedoch<br />

nicht alle Voraussetzungen für eine Baulandeignung erfüllt, weswegen<br />

das Areal nicht als Erweiterungsgebiet sondern als<br />

Potentialfläche bzw. Untersuchungsgebiet Berücksichtigung im<br />

vorliegenden Örtlichen Entwicklungskonzept finden soll.<br />

Das gegenständliche Gebiet liegt im südöstlichen Anschluss der<br />

Ortschaft <strong>Muckendorf</strong>, wird im Süden von der Trasse der Franz-<br />

Josephs-Bahn, im Norden und Westen vom gewidmeten Siedlungsgebiet und im Osten von<br />

einem nicht befestigten Feldweg begrenzt. Die Wiener Straße (B 14) befindet sich in nördlicher<br />

Richtung ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Das Flächenausmaß des ebenen und derzeit<br />

landwirtschaftlich genutzten Areals beträgt insgesamt rund 8 ha.<br />

Die Fläche befindet sich in <strong>Muckendorf</strong>, dem größeren der beiden Orte der <strong>Gemeinde</strong>, und<br />

wäre – betrachtet man alle Flächen in direktem Anschluss an <strong>Muckendorf</strong> – am besten für<br />

eine Siedlungserweiterung geeignet. Mehrere Gründe sprechen für eine hohe Eignung als<br />

Entwicklungsstandort:<br />

- Durch eine Siedlungserweiterung würde sich eine funktionelle Stärkung des Hauptortes<br />

(Wohnfunktion) ergeben. Neue Flächen, die der Wohnnutzung dienen, könnten somit<br />

auch in <strong>Muckendorf</strong> angeboten werden. Wie oben bereits dargestellt, befinden sich alle<br />

anderen konkreten Erweiterungsflächen im Nahbereich der kleineren und noch stärker agrarisch<br />

geprägten Ortschaft <strong>Wipfing</strong>.<br />

- Eine gute verkehrliche Anbindung ist gegeben. Das hochrangige Straßennetz (B 14) ist in<br />

kurzer Distanz erreichbar, die Bahn-Haltestelle <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> befindet sich ebenfalls<br />

in der Nähe und ist fußläufig erreichbar. Die Distanz zu wichtigen Versorgungs-, Freizeiteinrichtungen<br />

sowie öffentlichen Einrichtungen ist ebenfalls gering.<br />

- Durch eine Siedlungsentwicklung im südöstlichen Bereich von <strong>Muckendorf</strong> würde ein abgerundeter<br />

Siedlungskörper entstehen.<br />

Insgesamt sprechen die Lagevorteile für eine Siedlungserweiterung im gegenständlichen<br />

Bereich. Durch die Nähe zur Bahntrasse der Franz-Josephs-Bahn und zu einem hochrangigen<br />

Verkehrsträger (B 14) sind jedoch aus derzeitiger Sicht wesentliche nachteilige Auswirkungen<br />

in Bezug auf die Lärmimmission vorhanden.<br />

Bezüglich der Franz-Josephs-Bahn wurde bereits eine lärmtechnische Voruntersuchung<br />

betreffend die gegenständliche Fläche durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Planungsrichtwerte<br />

für die Neuwidmung von Wohnbauland nicht eingehalten werden können.<br />

Diese Einhaltung ist nur durch Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden gewährleistbar.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 64


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Diese Vorgehensweise ist jedoch aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Situation nur<br />

eingeschränkt möglich. Gemäß § 14 Abs. 2 Zi. 19 des NÖ Raumordnungsgesetzes kommt<br />

für Wohnbauland eine Neuwidmung in Zusammenhang mit Lärmschutzmaßnahmen nur<br />

dann in Frage, wenn für den selben Widmungszweck keine besser geeigneten Flächen zur<br />

Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit jedoch nicht erfüllt. Außerdem würden<br />

Lärmschutzwände in einer zweckmäßigen Höhe das Landschaftsbild möglicherweise erheblich<br />

stören und zu hohe Kosten verursachen. Des Weiteren muss auch die Lärmimmission<br />

ausgehend von der B 14 untersucht werden.<br />

Aufgrund der Lagevorteile des betrachteten Areals hat sich die <strong>Gemeinde</strong> – trotz der derzeitigen<br />

Situation in Bezug auf den Lärm – entschieden, selbiges als Potentialfläche in das Örtliche<br />

Entwicklungskonzept aufzunehmen. Die Ausgangssituation, die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sowie die technischen Möglichkeiten sollen weiterhin untersucht bzw. unter<br />

Beobachtung gehalten werden, um bei einer wesentlichen Änderung der Grundlagen auf die<br />

neue Situation reagieren zu können. Der Absicht, die gegenständliche Fläche für eine zukünftige<br />

Erweiterung in Betracht ziehen zu wollen, soll bereits im vorliegenden Entwicklungskonzept<br />

Rechnung getragen werden. Die übrigen Kriterien für eine Umwidmung in Wohnbauland<br />

sollen daher im Folgenden untersucht werden.<br />

Die natürliche Baulandeignung ist – abgesehen von den Lärmimmissionen – gegeben.<br />

Standortgefahren gemäß § 15 Abs. 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes (z.B. Gefährdung<br />

durch Hochwasser, Altlasten) liegen nicht vor. Die gegenständliche Fläche wird derzeit –<br />

ebenso wie in der Vergangenheit – als Ackerfläche genutzt. Landwirtschaftliche Gebäude<br />

sind nicht vorhanden.<br />

Ein Widerspruch zur wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens<br />

für Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld besteht nicht. Ausstrahlungswirkungen<br />

auf das Natura 2000 Gebiet können aufgrund der Distanz und bedingt<br />

durch den Umstand, dass sich das bestehende Siedlungsgebiet zwischen der geplanten Erweiterung<br />

und dem Natura 2000 Gebiet befindet, ausgeschlossen werden. Andere Schutzgebiete<br />

liegen nicht vor. Die Beeinträchtigung von Waldflächen sowie bedeutender Erholungsräume<br />

kann ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen auf naturräumliche Besonderheiten,<br />

konkret das Landschaftsbild (Sichtbeziehung zum Abhang des Wienerwaldes),<br />

können im Falle der Errichtung von Lärmschutzwänden jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die Verkehrserschließung für das Siedlungsgebiet ist herstellbar. Anknüpfungspunkte an<br />

bestehende Verkehrsflächen befinden sich in der Rapsgasse, am Mitterweg im Westen sowie<br />

die Wiener Straße (B 14) im Norden. Auf die kurze Distanz zum Bahnhof <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> wurde oben bereits hingewiesen.<br />

Ein Anschluss an das Kanalnetz und die Wasserleitung ist in den oben genannten Verkehrswegen<br />

bereits vorhanden. Ein Anschluss an die Infrastrukturleitungen ist möglich. In<br />

Bezug auf die Kläranlage bestehen derzeit keine Engpässe.<br />

Ein Widerspruch zu überörtlichen Festlegungen (z.B. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Nördliches Wiener Umland) besteht nicht. Da alle möglichen Erweiterungsflächen als Land-<br />

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Stand: September 2010 Seite 65


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

wirtschaftliche Vorrangzonen festgelegt sind, stellen selbige kein Ausschlusskriterium für<br />

eine Siedlungsentwicklung dar.<br />

M.S7<br />

Prüfen bzw. Schaffen der notwendigen Voraussetzungen für eine Siedlungsentwicklung (Abschirmung<br />

gegenüber dem Lärm); Freihalten der Potentialfläche durch Festlegen der Widmungsart<br />

Grünland Freihaltefläche<br />

Die Situation, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Möglichkeiten sollen<br />

weiterhin aktiv untersucht bzw. unter Beobachtung gehalten werden. Bei einer eventuellen<br />

Änderung der Grundlagen könnte die Fläche für eine Siedlungsentwicklung in Betracht<br />

gezogen werden.<br />

Auch wenn es sich um eine langfristige und mit gewissen Unsicherheiten behaftete Fläche<br />

handelt ist es vorteilhaft, in einem ersten Schritt die Freihaltung für die Zwecke der Siedlungsentwicklung<br />

auch weiterhin zu sichern. Die Umwidmung von Grünland Land- und<br />

Forstwirtschaft in Grünland Freihaltefläche wird daher angestrebt.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 66


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.3 WIRTSCHAFT<br />

Ausgangssituation:<br />

Wie bereits in der Grundlagenforschung dargestellt, besitzt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> als Betriebsstandort keine besondere Bedeutung. Großflächige Betriebsgebiete<br />

existieren nicht und sind aus derzeitiger Sicht auch nicht vorgesehen. Wirtschaftliche Aktivität<br />

findet – neben der Landwirtschaft – vor allem innerhalb des Wohnbaulandes statt<br />

(siehe Karte „Betriebsstätten“), wobei es sich hierbei um keine emittierenden Betriebe<br />

handelt, sondern um solche, die in das Ortsbild einer Wohnsiedlung eingeordnet werden<br />

können und keine unzumutbaren Belästigungen verursachen. In der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong><br />

besteht im Zentrum außerdem ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb, der für die Versorgung<br />

mit Gütern des täglichen Bedarfs bedeutend ist.<br />

5.2.3.1 Landwirtschaft<br />

Z.W1<br />

Vermeiden von Nutzungskonflikten zwischen den Nutzungen Landwirtschaft und Wohnen,<br />

insbesondere an den Ortsrändern in Zusammenhang mit Siedlungserweiterungen<br />

Die landwirtschaftliche Produktion spielt vor allem in der Katastralgemeine <strong>Wipfing</strong>, aber<br />

auch am östlichen Ortsrand von <strong>Muckendorf</strong>, noch eine Rolle. Dennoch ist die Zahl der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe spürbar rückläufig.<br />

In den Bereichen, in denen eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet und auch in Zukunft<br />

noch stattfinden wird, soll der Bestand gesichert bleiben und Flächenreserven zur Adaptierung<br />

der Betriebe im Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden. Die Ansprüche dieser<br />

Betriebe sollen auch vor heranrückender Wohnbebauung in Form von Siedlungserweiterungen<br />

geschützt werden, wodurch eine Vermeidung von Nutzungskonflikten erreicht werden<br />

soll.<br />

M.W1<br />

Absichern der Nutzungen durch entsprechende Festlegungen im Flächenwidmungsplan;<br />

Festlegen von Abstands- und Pufferflächen im Flächenwidmungsplan<br />

In den Bereichen, in denen landwirtschaftliche Betriebsstätten bestehen, die noch dazu auf<br />

längere Sicht in einem wesentlichen Ausmaß Bestand haben werden, soll die Widmung<br />

Grünland Land- und Forstwirtschaft gesichert bleiben. Dies gilt vor allem für den Weinwartshof<br />

sowie die Hofkomplexe östlich der Unterfeldgasse.<br />

Dort, wo Siedlungserweiterungen vorgenommen werden, soll eine Abschirmung bzw. Pufferflächen<br />

zur intensiven Landwirtschaft vorgesehen werden. Dies wäre bei einer Siedlungserweiterung<br />

in östlicher Richtung in der Ortschaft <strong>Wipfing</strong> der Fall und wird daher bereits im<br />

Zuge der Maßnahme M.S3 („Erweiterungsfläche 2: Siedlungserweiterung <strong>Wipfing</strong> Ost“) entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

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Stand: September 2010 Seite 67


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.3.2 Nahversorgung<br />

Z.W2 Erhalten der Nahversorgung im Bereich des Ortszentrums von <strong>Muckendorf</strong><br />

Ein wichtiges Ziel im Hinblick auf die Wirtschaft der <strong>Gemeinde</strong> ist die Aufrechterhaltung der<br />

Nahversorgung. Diese ist im Ortszentrum von <strong>Muckendorf</strong> nach wie vor gegeben und stellt<br />

eine Mindestversorgung für die dort ansässige Bevölkerung dar. Die Sicherung dieser fußläufig<br />

erreichbaren Versorgung innerhalb des Ortes trägt unter anderem zur Verkehrsvermeidung<br />

bei.<br />

Die Sicherung der Nahversorgung wurde auch in der im November 2009 durchgeführten<br />

Bürgerbefragung von vielen Bewohnern als wichtiges Anliegen wahrgenommen.<br />

M.W2 Setzen von Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich<br />

Mit klassischen Instrumenten der Raumplanung sind der Sicherung von Nahversorgungsbetrieben<br />

bzw. der Förderung der Ansiedlungsbereitschaft von neuen Betrieben Grenzen gesetzt.<br />

Das Unterstützen von wirtschaftlichen Aktivitäten bzw. Initiativen im Bereich der Nahversorgung<br />

sind jedoch auch aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> in Zusammenarbeit mit potentiellen<br />

Förderstellen möglich.<br />

Als geeignetster Standort für die Nahversorgung – ebenso wie für öffentliche Einrichtungen –<br />

wird grundsätzlich ein Standort im Zentrum von <strong>Muckendorf</strong> betrachtet und im Konzept daher<br />

entsprechend berücksichtigt. Dort befindet sich bereits jetzt ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 68


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.4 INFRASTRUKTUR<br />

Ausgangssituation:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ist gemäß der Analyse der Bevölkerungsentwicklung<br />

mit einem weiterhin starken Wachstum der Einwohnerzahlen zu rechnen. Diese Entwicklung<br />

wird von der <strong>Gemeinde</strong> durch aktive Siedlungserweiterungen begünstigt.<br />

Im Hinblick auf die soziale Infrastruktur muss daher in Zukunft an eine Erweiterung des<br />

Angebots vor allem im Erziehungs- und Bildungsbereich gedacht werden. Der Ausbau der<br />

technischen Ver- und Entsorgungsanlagen ist im Prinzip abgeschlossen (Kanal,<br />

Wasserleitung). Im Falle von Siedlungserweiterungen ist die Erweiterung bzw. der<br />

Anschluss an dieses Netz herzustellen.<br />

5.2.4.1 Soziale Infrastruktur<br />

Z.I1<br />

Erweitern der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Abstimmung mit dem zu erwartenden<br />

Bedarf gemäß der angestrebten Bevölkerungsentwicklung<br />

Das gegenständliche Ziel ist eng mit dem Leitziel zur Bevölkerung (Z.B1) verknüpft. Durch<br />

das angestrebte Bevölkerungswachstum wird es in gewissen Bereichen zu Engpässen und<br />

daher zur Notwendigkeit von Ausbau- oder Neubaumaßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktureinrichtungen<br />

kommen.<br />

M.I1<br />

Herstellen der benötigten sozialen Infrastruktur (Volksschule, Friedhof), sobald der Bedarf<br />

gegeben ist und ein ökonomischer Betrieb gewährleistet werden kann; Sichern der benötigten<br />

Flächen<br />

Absehbar ist, dass bei einem starken Anstieg der Bevölkerungszahl die Notwendigkeit der<br />

Errichtung einer eigenen Volksschule gegeben ist, da der Bedarf durch die Nachbargemeinde<br />

Zeiselmauer-Wolfpassing nicht mehr abgedeckt werden kann. Ein konkreter Standort für<br />

die mögliche Errichtung einer Volksschule ist beim Sport- und Freizeitzentrum vorhanden.<br />

Dieser Platzbedarf wurde bereits bei der Planung berücksichtigt. In Bezug auf den<br />

Kindergarten ist im Bereich des bestehenden noch Platz für eine <strong>dr</strong>itte Gruppe vorhanden.<br />

Im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums bzw. des Wirtschaftshofs ist weiters die Errichtung<br />

eines gemeindeeigenen Friedhofs vorgesehen. Grundsätzlich ist für öffentliche Einrichtungen<br />

oder <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen ein Standort im Zentrum von <strong>Muckendorf</strong> oder im Bereich<br />

des Wirtschaftshofs (Lage zwischen den Ortschaften) von Vorteil. Diese Standorte sind<br />

in der Plandarstellung des Konzepts daher gekennzeichnet.<br />

Konkret ist der Neubau des <strong>Gemeinde</strong>amtes sowie die Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses<br />

geplant. Diese Maßnahmen wurden bereits im Zusammenhang mit der Dorf- und Stadterneuerung<br />

diskutiert.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 69


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.4.2 Technische Infrastruktur<br />

Z.I2<br />

Erweitern der Einrichtungen der technischen Infrastruktur in Abstimmung mit dem zu erwartenden<br />

Bedarf gemäß der angestrebten Bevölkerungsentwicklung in den Schwerpunktbereichen<br />

der Siedlungsentwicklung; Bedachtnehmen auf eine möglichst ökonomische Nutzung<br />

der Einrichtungen der technischen Infrastruktur bei der Baulandnutzung<br />

In Bezug auf die technische Infrastruktur ist die <strong>Gemeinde</strong> gut ausgestattet. Im Falle von<br />

Siedlungserweiterungen müssen die benötigten Leitungen für die Ver- und Entsorgung hergestellt<br />

werden. Wie bereits im Ziele- und Maßnahmenpaket „Siedlungswesen“ dargestellt,<br />

soll durch eine beidseitige Baulanderschließung entlang von Straßen eine ökonomische Nutzung<br />

der technischen Infrastruktur gewährleistet werden.<br />

M.I2<br />

Herstellen der benötigten technischen Infrastruktur (Versorgungs-, Entsorgungs- und sonstige<br />

Infrastruktureinrichtungen)<br />

Die Einrichtungen der technischen Ver- und Entsorgung sind nach Maßgabe des Bedarfs<br />

herzustellen.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 70


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.5 NATURRAUM<br />

Ausgangssituation:<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist in naturräumlicher Hinsicht durch die Donau, die Augebiete und<br />

die landwirtschaftliche Nutzung um die Ortsbereiche gekennzeichnet. Markante Punkte<br />

des Landschaftsbildes liegen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets (Abhang des Wienerwalds<br />

in Königstetten).<br />

Viele Gegebenheiten sowie Festlegungen bilden einen Rahmen, der bei allen zukünftigen<br />

Planungen zu berücksichtigen ist (z.B. Natura 2000, Überflutungsgebiete, wasserwirtschaftliche<br />

Vorranggebiete). Ein unmittelbarer Handlungsanlass ergibt sich dadurch nicht.<br />

Aus der Sicht des Waldentwicklungsplans besitzen sämtliche Flächen eine Funktionswertziffer<br />

mit der Wertigkeit 3. Daraus kann ein besonderes öffentliches Interesse an den bestehenden<br />

Waldflächen abgeleitet werden.<br />

5.2.5.1 Landschaftsbild<br />

Z.N1<br />

Schutz des Landschafts- und Ortsbildes; Erhalten der landschaftlichen Besonderheiten im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich zum Ziel, das bestehende Landschafts- und Ortsbild der <strong>Gemeinde</strong><br />

sowie die landschaftlichen Besonderheiten (z.B. Sichtbeziehung zum Abhang des Wienerwaldes)<br />

zu schützen. Eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbilds durch die ungeregelte<br />

Errichtung von Bauwerken im Grünland soll verhindert, das Erscheinungsbild von<br />

kompakten Siedlungsstrukturen gesichert werden.<br />

M.N1<br />

Prüfen von schutzwürdigen Gebieten; Festlegen der Widmungsart Grünland Freihalteflächen<br />

zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes; Sichern spezieller Grünlandbereiche durch das<br />

Festlegen entsprechender Widmungen (z.B. Grüngürtel)<br />

Um das bestehende Landschafts- und Ortsbild sowie landschaftliche Besonderheiten auch in<br />

Zukunft zu erhalten, sollen bestimmte Flächen als Grünland Freihalteflächen gewidmet werden.<br />

Diese müssen von jeglicher Bebauung freigehalten werden.<br />

Für eine Widmung als Grünland Freihalteflächen kommen beispielsweise die Bereiche der<br />

Ortseinfahrten oder die Gebiete im Nahebereich des Natura 2000 Gebiets in Frage. Die Prüfung<br />

der schutzwürdigen Gebiete sowie der genauen Abgrenzung muss jedenfalls im Zuge<br />

des allfälligen Umwidmungsverfahrens vorgenommen werden.<br />

Freihalteflächen, die aus Gründen des Schutzes des Landschafts- und Ortsbilds festgelegt<br />

werden, sind unabhängig von jenen Freihalteflächen zu betrachten, die zur Sicherung von<br />

Siedlungserweiterungsflächen gewidmet werden.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 71


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.6 FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />

Ausgangssituation:<br />

Das gute Freizeit- und Erholungsangebot der <strong>Gemeinde</strong> ist einerseits durch die<br />

naturräumlichen Gegebenheiten (Donau, Augebiete) charakterisiert, andererseits auch<br />

durch neu errichtete Sportanlagen (Sportzentrum).<br />

Einige der vorhandenen Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise der Donauradweg und<br />

der Yachthafen, besitzen sogar regionale bzw. überregionale Bedeutung.<br />

5.2.6.1 Sportzentrum<br />

Z.E1<br />

M.E1<br />

Erhalten und Ausbauen des bestehenden Sportangebots zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs<br />

aus Gründen des Bevölkerungswachstums<br />

Aufgrund des angestrebten Bevölkerungs- und Siedlungswachstums<br />

ist mit einem erhöhten Bedarf an gemeindeeigenen Sport-<br />

und Freizeitanlagen zu rechnen. Dieses Angebot soll vor allem<br />

auf dem bereits bestehenden Standort Sportzentrum ergänzt<br />

werden.<br />

Erweitern des bestehenden Sportzentrums; Sichern von entsprechenden Flächen im Anschluss<br />

an das Sportzentrum; gegebenenfalls Festlegen der Widmung Grünland Sportstätte<br />

Das Sportzentrum kann einerseits auf bereits gewidmeten Flächen erweitert werden, anderseits<br />

kann die Ausweitung auf angrenzende Flächen notwendig werden. Die <strong>Gemeinde</strong> wird<br />

daher versuchen, benötigte Grundstücke durch die Widmung Grünland Sportstätte zu sichern.<br />

Die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit müssten zu diesem Zweck<br />

rechtzeitig geklärt werden.<br />

In die Erweiterung des Sportplatzes sollen nicht nur Sportflächen fallen, sondern auch Einrichtungen,<br />

welche die Funktion der Anlagen unterstützen (z.B. Parkplätze).<br />

Zu einer möglichen Siedlungserweiterung südlich des Sportzentrums (siehe Kapitel 5.2.2<br />

„Siedlungswesen“) sollte jedenfalls ein Abstand (Pufferfläche mit Abschirmungsmaßnahmen)<br />

eingeplant werden.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 72


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.6.2 Bestandssicherung<br />

Z.E2<br />

Erhalten des bestehenden Potentials bzw. Sichern des Bestandes in Hinblick auf Freizeit und<br />

Erholung sowie Tourismus<br />

Das bestehende Angebot im Bereich von Freizeit- und Erholung sowie Tourismus soll auch<br />

in Zukunft gesichert werden. Punktuelle Anpassungen und Erweiterungen sollen zu diesem<br />

Zweck möglich sein. Großflächige Erweiterungen (z.B. Badehüttengebiet, Nächtigungskapazitäten)<br />

scheinen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht realistisch.<br />

Ein Schwerpunktbereich aus der Sicht des Freizeitangebots ist der Yachthafen, an dem<br />

mehrere Einrichtungen konzentriert liegen (Yachthafen, Gaststätte, Skaterplatz, etc.).<br />

M.E2<br />

Sichern bzw. Erweitern der benötigten Flächen im Flächenwidmungsplan; Errichten eines<br />

Radwegs entlang der Königstetter Straße (L 2133) Richtung Königstetten zur Schaffung einer<br />

Verbindung zwischen Donauradweg und Wienerwald<br />

Zur Sicherung bzw. notwendigen Erweiterung und Adaptierung von Anlagen der Freizeit und<br />

Erholung sind entsprechende Widmungsfestlegungen im Flächenwidmungsplan zu treffen.<br />

Auf die Radwegverbindung zwischen Donauradweg und Wienerwald wird im Kapitel 5.2.7<br />

„Verkehr“ eingegangen, da der Verkehrsweg nicht nur Bedeutung für den Freizeitradverkehr<br />

besitzt, sondern auch für den Alltagsradverkehr.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 73


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.7 VERKEHR<br />

Ausgangssituation:<br />

Die Anbindung im motorisierten Individualverkehr ist durch das vorhandene hochrangige<br />

Straßennetz gegeben (B 14 Richtung Tulln bzw. Klosterneuburg und Wien). Durch die geplante<br />

Umfahrung Königstetten (L 118) ergeben sich im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets verbesserte<br />

Anbindungen an die Nachbargemeinden.<br />

Das Angebot im öffentlichen Verkehr ist aufgrund der Schnellbahn-Haltestelle <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> ausgesprochen gut. Durch die kompakte Siedlungsstruktur liegt beinahe das gesamte<br />

Siedlungsgebiet innerhalb des 1.000 m-Einzugsbereichs des Bahnhofs. Die gute<br />

Verkehrsanbindung im öffentlichen sowie im Individualverkehr wird das Siedlungswachstum<br />

jedenfalls begünstigen.<br />

Ein wesentlicher Problempunkt ist die mangelhafte Verkehrsanbindung des Badehüttengebiets<br />

im Nordosten von <strong>Muckendorf</strong>.<br />

5.2.7.1 Anbindung Badehüttengebiet<br />

Z.V1<br />

Verbessern der Verkehrsanbindung des Badehüttengebiets nordöstlich der Ortschaft <strong>Muckendorf</strong><br />

Da die Verkehrsanbindung des Badehüttengebiets im nördlichen<br />

Anschluss an <strong>Muckendorf</strong> derzeit aufgrund der Engstelle<br />

problematisch ist, hat sich die <strong>Gemeinde</strong> zum Ziel gesetzt, eine<br />

Verbesserung eben dieser Anbindung anzustreben. Konkret soll<br />

dies durch die Errichtung einer neuen Straße östlich von<br />

<strong>Muckendorf</strong> erreicht werden.<br />

In Kombination mit der Schaffung der Verkehrsverbindung kann<br />

in weiterer Folge über eine Erweiterung des Siedlungsgebiets<br />

nördlich der B 14 bzw. südlich des Badehüttengebiets<br />

nachgedacht werden. Derzeit besteht diesbezüglich auch noch<br />

ein Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland, in<br />

dem eine Siedlungsgrenze im Bereich des Bauland Sondergebiets Badehütten festgelegt ist.<br />

Eine mögliche Baulanderweiterung ist daher nur als langfristige Option zu sehen, die Möglichkeiten<br />

und Voraussetzungen werden noch genau zu prüfen sein.<br />

M.V1<br />

Errichten einer funktionsgerechten Verkehrsverbindung zwischen Badehüttengebiet und<br />

Wiener Straße (B 14) östlich des Ortsgebiets von <strong>Muckendorf</strong><br />

Um eine funktionsgerechte Verkehrsverbindung herstellen zu können, soll östlich der Ortschaft<br />

<strong>Muckendorf</strong> eine Straße errichtet werden, die ausgehend von der B 14 eine direkte<br />

Verbindung zum nördlich gelegenen Badehüttengebiet herstellt. Die Lage und konkrete Ausführung<br />

dieser Straße wird in Zukunft Gegenstand von detaillierteren Untersuchungen sein.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 74


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

5.2.7.2 Radwegverbindung<br />

Z.V2<br />

Verbessern der Radwegeverbindungen zwischen dem Donauradweg und dem Wienerwald;<br />

Verbessern der Radweganbindung des Bahnhofs an die benachbarten Orte<br />

Derzeit besteht bereits eine von der L 2133 baulich getrennte Radwegverbindung zwischen<br />

den Orten <strong>Muckendorf</strong> und <strong>Wipfing</strong>. Ein ähnlicher Verkehrsweg ist auch Richtung Königstetten<br />

geplant, um so eine verbesserte Verbindung für Radfahrer zwischen dem Wienerwald<br />

und dem Donauradweg zu erhalten. Außerdem wird dadurch der Bahnhof <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> besser an Königstetten angebunden. Die geplante Verbindung ist daher sowohl für<br />

den Freizeitradverkehr als auch für den Alltagsradverkehr von Bedeutung.<br />

M.V2 Errichten eines Radwegs entlang der Königstetter Straße (L 2133) Richtung Königstetten<br />

Um das gesetzte Ziel zu erreichen, soll ein von der Fahrbahn der L 2133 baulich getrennter<br />

Radweg zwischen <strong>Wipfing</strong> und Königstetten errichtet werden.<br />

5.2.7.3 Bahnhof<br />

Z.V3<br />

M.V3<br />

Verbessern der Attraktivität des Bahnhofs als wichtiger Knotenpunkt für den öffentlichen Verkehr<br />

Der Bahnhof stellt den wichtigsten Knotenpunkt für den<br />

öffentlichen Verkehr in die <strong>Gemeinde</strong> und aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

dar. Zur Sicherung bzw. Steigerung der Attraktivität ist nicht nur<br />

das Angebot der ÖBB von Bedeutung, sondern auch das<br />

Vorhandensein einer guten Anbindung für den Fußgänger- und<br />

Radfahrverkehr sowie Abstellanlagen für den ruhenden Verkehr.<br />

Schaffen von attraktiven Fuß- und Radwegverbindungen zum Bahnhof, Ausbauen und<br />

Verbessern der Abstellmöglichkeiten (Park&Ride, Bike&Ride)<br />

Zu den Maßnahmen, die seitens der <strong>Gemeinde</strong> gesetzt werden können, zählt die Verbesserung<br />

der Erreichbarkeit des Bahnhofs für Fußgänger und Radfahrer sowie die Erhöhung des<br />

Angebots an Abstellflächen (Park&Ride, Bike&Ride).<br />

Bei der Anbindung des Bahnhofs muss vor allem die fußläufige Erreichbarkeit verbessert<br />

werden, damit die Bewohner möglichst kurze Wege zurückzulegen haben. Der Ausbau von<br />

Abstellanlagen beim Bahnhof soll nach Maßgabe des Bedarfs erfolgen.<br />

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Stand: September 2010 Seite 75


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Das vorliegende Entwicklungskonzept macht deutlich, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> in einem Raum befindet, der in der Vergangenheit einem starken Wachstum unterworfen<br />

war und der auch in Zukunft als Folge des Suburbanisierungsprozesses rund um<br />

Wien einem hohen Siedlungs<strong>dr</strong>uck ausgesetzt sein wird. Mehrere Faktoren (Verkehrsverbindung,<br />

naturräumliche Gegebenheiten) sind Indizien dafür, dass die <strong>Gemeinde</strong> als Wohnstandort<br />

auch in Zukunft attraktiv bleiben wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich dafür entschieden, auf diese absehbare Nachfrage zu reagieren und<br />

das Siedlungsgebiet daher aktiv weiterzuentwickeln. Diese Siedlungsentwicklung bedeutet<br />

nicht nur die Erweiterung von Baulandflächen, sondern auch das durch das Bevölkerungswachstum<br />

bedingte Ausweiten des Angebotes im Versorgungs- und Infrastrukturbereich.<br />

Insgesamt zielt das vorliegende Entwicklungskonzept darauf ab, die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong><br />

in den nächsten 10 bis 15 Jahren aktiv zu steuern und dabei die hohe Lebensqualität<br />

zu erhalten und somit die Attraktivität als Wohnstandort langfristig sicherzustellen. Zu diesem<br />

Zweck wurde ein Paket an Zielen, die mit konkreten raumrelevanten Maßnahmen verfolgt<br />

werden sollen, ausgearbeitet. Diese Ziele und Maßnahmen für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> umfassen folgende Themenbereiche:<br />

- Bevölkerung<br />

- Funktionen / Funktionale Gliederung<br />

- Siedlungswesen<br />

- Wirtschaft<br />

- Infrastruktur<br />

- Naturraum<br />

- Freizeit und Erholung<br />

- Verkehr<br />

Eine Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen in Form einer Tabelle befindet sich zu<br />

Beginn des Kapitels 5 „Entwicklungsziele und Massnahmen“ auf Seite 46f. Alle Ziele und<br />

Maßnahmen mit einem konkreten Raumbezug sind in den Konzeptkarten (Entwicklungskonzept,<br />

Siedlungskonzept, Landschaftskonzept, Verkehrskonzept) im Anhang des Berichtes<br />

dargestellt.<br />

Die Umsetzung der angeführten Ziele besteht in der Anpassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

an das vorliegende Entwicklungskonzept und einer Ausrichtung des Planungsinstruments<br />

Flächenwidmung an diese Zielvorgaben. Künftige Planungsentscheidungen<br />

sollen sich somit an den Zielvorgaben des Örtlichen Entwicklungskonzepts orientieren.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 76


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

VERWENDETE UNTERLAGEN<br />

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik – Statistik: Statistisches<br />

Handbuch des Landes Niederösterreich (Jahrgänge 25 bis 32), 2001-2008.<br />

Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, Abteilung Autobahnen und Schnellstraßen: Straßenverkehrszählung<br />

2007 auf Landesstraßen B und Landesstraßen L, 2008.<br />

Land Niederösterreich: Niederösterreich Atlas, Dezember 2009.<br />

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik: Bekanntgabe von Planungsgrundlagen,<br />

21. Jänner 2010.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>: Homepage (www.muckendorf-wipfing.at), Dezember 2009.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>: Daten ÖEK-Grundlagenforschung, 21. Februar 2008.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>: Bürgerbefragung, Ergebnisse, Dezember 2009.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>: Flächenwidmungsplan (Stand: 8. Änderung), April 2009.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong>: Baulan<strong>dr</strong>eserven, November 2009.<br />

Statistik Austria: Ein Blick auf die <strong>Gemeinde</strong> (http://www.statistik.at/blickgem/index.jsp), Dezember<br />

2009.<br />

Statistik Austria: Volkszählung 1981, 1991, 2001: Hauptergebnisse, Gebäude- und Wohnungszählung,<br />

Arbeitsstättenzählung.<br />

ÖROK-Prognosen 2001-2031, Teil 1: Bevölkerung und Arbeitskräfte nach Regionen und Bezirken<br />

Österreichs, Schriftenreihe Nr. 166/I.<br />

Geo-Informationen (GIS) des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

(geoinfo.lebensministerium.at), Dezember 2009.<br />

Verkehrsverbund Ost Region: Homepage (www.vor.at), Dezember 2009.<br />

Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm, LGBl. 8000/30, 1978.<br />

Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm, LGBl. 8000/27, 1975.<br />

Regionales Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland, LGBl. 8000/86, i.d.F. 8000/86-2,<br />

2009.<br />

Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm, LGBl. 8000/24, i.d.F. 8000/24-1, 1992.<br />

NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM 10), LGBl. 8103/1, i.d.F.<br />

8103/1-1, 2008.<br />

Verordnung über die Europaschutzgebiete, LGBl. 5500/6, i.d.F. 5500/6-2, 2008.<br />

Verordnung betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze<br />

des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld, BGBl. II Nr.<br />

265/2001.<br />

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Stand: September 2010 Seite 77


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und umliegende <strong>Gemeinde</strong>n............................................................. 5<br />

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und Nachbargemeinden 1981-2007 ....... 7<br />

Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1910-2008 ............................................... 8<br />

Abbildung 4: Entwicklung der Haupt- und Nebenwohnsitze <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1981-2008.............. 10<br />

Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung in den Katastralgemeinden 1981-2008 .................................. 11<br />

Abbildung 6: Waldentwicklungsplan (Ausschnitt).................................................................................. 24<br />

Abbildung 7: Natura 2000 Gebiet.......................................................................................................... 25<br />

Abbildung 8: Grundwasserhöchststände .............................................................................................. 27<br />

Abbildung 9: RegROP Nördliches Wiener Umland............................................................................... 35<br />

Abbildung 10: Bevölkerungsprognose 2020 – Gegenüberstellung der Szenarien ............................... 40<br />

Abbildung 11: Siedlungsentwicklung – Erweiterungsflächen................................................................ 53<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 78


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> und Nachbargemeinden 1981-2001............ 6<br />

Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1910-2008 ................................................... 8<br />

Tabelle 3: Entwicklung der Haupt- und Nebenwohnsitze <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> 1981-2008.................... 9<br />

Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung in den Katastralgemeinden 1981-2008 ...................................... 10<br />

Tabelle 5: Bevölkerungsentwicklung durch Geburten- und errechnete Wanderungsbilanz ................. 11<br />

Tabelle 6: Wanderung 2002-2006......................................................................................................... 12<br />

Tabelle 7: Private Haushalte 1981-2001............................................................................................... 12<br />

Tabelle 8: Durchschnittliche Haushaltsgröße 1981-2001 ..................................................................... 13<br />

Tabelle 9: Anzahl der Gebäude 1981-2001 .......................................................................................... 13<br />

Tabelle 10: Bautätigkeit 2001-2007 nach Katastralgemeinde .............................................................. 14<br />

Tabelle 11: Anzahl der Arbeitsstätten 1991-2001................................................................................. 14<br />

Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten 1991-2001 ................................................................................. 14<br />

Tabelle 13: Anzahl der Ein- und Auspendler 1991-2001 ...................................................................... 15<br />

Tabelle 14: Pendlerbilanz 1991 und 2001............................................................................................. 15<br />

Tabelle 15: Soziale und technische Infrastruktur in <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ............................................. 18<br />

Tabelle 16: Flächenbilanz – Flächenwidmungsplan (in ha) – <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<strong>Wipfing</strong> ............ 21<br />

Tabelle 17: Flächenbilanz Wohnbauland – Flächenwidmungsplan (in ha) – <strong>Gemeinde</strong> <strong>Muckendorf</strong>-<br />

<strong>Wipfing</strong> .............................................................................................................................. 21<br />

Tabelle 18: Bevölkerungsprognose 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“ ......................................... 39<br />

Tabelle 19: Bevölkerungsprognose 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“ .................................. 40<br />

Tabelle 20: Prognose der durchschnittlichen Haushaltsgröße 2020 .................................................... 41<br />

Tabelle 21: Prognose der Zahl der Haushalte 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“ ......................... 42<br />

Tabelle 22: Prognose der Zahl der Haushalte 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“.................. 42<br />

Tabelle 23: Baulandbedarf 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“....................................................... 43<br />

Tabelle 24: Baulandbedarf 2020 – Szenario „Gebremstes Wachstum“................................................ 44<br />

Tabelle 25: Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen ................................................................. 46<br />

Tabelle 26: Baulandbedarf und -defizit 2020 – Szenario „Starkes Wachstum“ .................................... 49<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 79


ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

KARTENVERZEICHNIS<br />

Karte „Betriebsstätten“ .......................................................................................................................... 17<br />

Karte „Soziale und Technische Infrastruktur“........................................................................................ 20<br />

Karte „Siedlungswesen“ ........................................................................................................................ 23<br />

Karte „Naturraum und Umwelt“ ............................................................................................................. 29<br />

Karte „Freizeit und Erholung“ ................................................................................................................ 31<br />

Karte „Verkehr“...................................................................................................................................... 34<br />

Die Konzeptkarten zum Örtlichen Entwicklungskonzept (Entwicklungskonzept, Siedlungskonzept,<br />

Landschaftskonzept und Verkehrskonzept) im A1-Format befinden sich im Anhang.<br />

GEMEINDE MUCKENDORF-WIPFING BÜRO DR. PAULA<br />

Stand: September 2010 Seite 80

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