Anlage 2 zu TOP 11
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Feuerwehrbedarfsplan - 1. Fortschreibung 2012 bis 2016<br />
Alarmierung / Digitale Alarmierung<br />
Die digitale Alarmierung wurde 2006 im Landkreis Rastatt eingerichtet. Alle Funkmeldeempfänger<br />
wurden auf digitale Empfangsgeräte umgerüstet. Für die Ersatzbeschaffungen<br />
und neue Feuerwehrangehörige werden pro Jahr ca.6.000 Euro auf<strong>zu</strong>wenden<br />
sein.<br />
Sprechfunk / Digitaler Sprechfunk<br />
Mit Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens der Innenminister der 16 Bundes-<br />
länder im Mai 2007 wurde der Startschuss für die Einführung des Digitalen Sprechfunks<br />
gegeben. Das Land Baden-Württemberg wird die Infrastruktur einrichten und<br />
den Betrieb sicherstellen. Die Stadt hat als Anwender die Umrüstung der Funkge-<br />
räte vor<strong>zu</strong>nehmen. Aus Kostengründen möchte das Land den Betrieb von zwei<br />
Funknetzen so kurz wie möglich halten. Um die Umrüstung der Funkgeräte <strong>zu</strong> be-<br />
schleunigen soll seitens des Landes ein Sonderförderprogramm eingerichtet werden.<br />
An Kosten sind aus heutiger Sicht <strong>zu</strong> erwarten:<br />
37 Fahrzeugfunkgeräte (incl. Feststationen wie Gerätehäuser/Feuerwache) einschließlich<br />
Einbau, Verkabelung usw. à 2.700 Euro = 100.000 Euro<br />
Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 09.08.2007 mitgeteilt, für<br />
diejenigen Funkgeräte, die von den Städten und Gemeinde ersatzbeschafft werden<br />
müssen, ein Sonderförderprogramm auf<strong>zu</strong>legen. Dies betrifft ausschließlich die<br />
Fahrzeug und Feststationsgeräte. Das Sonderförderprogramm befindet sich in<br />
Vorbereitung, die Höhe wird wohl bei ca. 600 Euro pro Gerät (= 22.000 Euro) liegen.<br />
Mit dem Austausch der Funkgeräte wird frühestens im Jahr 2015 <strong>zu</strong> rechnen sein,<br />
so dass die entsprechenden Haushaltsmittel dann insgesamt beantragt werden<br />
müssen, da die Umstellung auf Digitalfunk gemeinsam <strong>zu</strong> erfolgen hat; eine<br />
Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist einsatztaktisch nicht möglich.<br />
Gerätewesen<br />
Die Vorhaltung von Geräten und Schutzausrüstung ergibt sich aufgrund der gültigen<br />
Unfallverhütungsvorschriften, dem Arbeitsschutzgesetz und den für jeden Arbeitsplatz<br />
durch<strong>zu</strong>führende Gefährdungsbeurteilung.<br />
Atemschutz/Atemschutzgeräte<br />
Die Atemschutzausrüstung der Feuerwehr wurde in den Jahren 2006– 2009 den<br />
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften und der Feuerwehrdienstvorschriften<br />
angepasst und auf einen aktuellen Stand gebracht. Bei der Feuerwehr<br />
Rastatt sind derzeit 75 Pressluftatmer mit Lungenautomaten, 59 Atemluftflaschen<br />
aus Composite und 99 Stück aus Stahl sowie 120 Atemanschlüsse (Atemschutz-<br />
masken) vorhanden. In den nächsten Jahren sollen die Stahlflaschen durch AT-<br />
Compositeflaschen (Kohlefaserflaschen) wegen 50 %iger Gewichtsersparnis er-<br />
setzt werden. Hierfür müssen 20.800 Euro aufgebracht werden .(26 AT-Compositeflaschen<br />
à 800 Euro). Mit der Realisierung des AB Atemschutz ist es möglich, den<br />
C:\Users\Berndt\AppData\Local\Temp\FW-Bedarfsplan -VS- 1. Fortschreibung.doc<br />
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