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Anlage 2 zu TOP 11

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Feuerwehrbedarfsplan - 1. Fortschreibung 2012 bis 2016<br />

Alarmierung / Digitale Alarmierung<br />

Die digitale Alarmierung wurde 2006 im Landkreis Rastatt eingerichtet. Alle Funkmeldeempfänger<br />

wurden auf digitale Empfangsgeräte umgerüstet. Für die Ersatzbeschaffungen<br />

und neue Feuerwehrangehörige werden pro Jahr ca.6.000 Euro auf<strong>zu</strong>wenden<br />

sein.<br />

Sprechfunk / Digitaler Sprechfunk<br />

Mit Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens der Innenminister der 16 Bundes-<br />

länder im Mai 2007 wurde der Startschuss für die Einführung des Digitalen Sprechfunks<br />

gegeben. Das Land Baden-Württemberg wird die Infrastruktur einrichten und<br />

den Betrieb sicherstellen. Die Stadt hat als Anwender die Umrüstung der Funkge-<br />

räte vor<strong>zu</strong>nehmen. Aus Kostengründen möchte das Land den Betrieb von zwei<br />

Funknetzen so kurz wie möglich halten. Um die Umrüstung der Funkgeräte <strong>zu</strong> be-<br />

schleunigen soll seitens des Landes ein Sonderförderprogramm eingerichtet werden.<br />

An Kosten sind aus heutiger Sicht <strong>zu</strong> erwarten:<br />

37 Fahrzeugfunkgeräte (incl. Feststationen wie Gerätehäuser/Feuerwache) einschließlich<br />

Einbau, Verkabelung usw. à 2.700 Euro = 100.000 Euro<br />

Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 09.08.2007 mitgeteilt, für<br />

diejenigen Funkgeräte, die von den Städten und Gemeinde ersatzbeschafft werden<br />

müssen, ein Sonderförderprogramm auf<strong>zu</strong>legen. Dies betrifft ausschließlich die<br />

Fahrzeug und Feststationsgeräte. Das Sonderförderprogramm befindet sich in<br />

Vorbereitung, die Höhe wird wohl bei ca. 600 Euro pro Gerät (= 22.000 Euro) liegen.<br />

Mit dem Austausch der Funkgeräte wird frühestens im Jahr 2015 <strong>zu</strong> rechnen sein,<br />

so dass die entsprechenden Haushaltsmittel dann insgesamt beantragt werden<br />

müssen, da die Umstellung auf Digitalfunk gemeinsam <strong>zu</strong> erfolgen hat; eine<br />

Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist einsatztaktisch nicht möglich.<br />

Gerätewesen<br />

Die Vorhaltung von Geräten und Schutzausrüstung ergibt sich aufgrund der gültigen<br />

Unfallverhütungsvorschriften, dem Arbeitsschutzgesetz und den für jeden Arbeitsplatz<br />

durch<strong>zu</strong>führende Gefährdungsbeurteilung.<br />

Atemschutz/Atemschutzgeräte<br />

Die Atemschutzausrüstung der Feuerwehr wurde in den Jahren 2006– 2009 den<br />

Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften und der Feuerwehrdienstvorschriften<br />

angepasst und auf einen aktuellen Stand gebracht. Bei der Feuerwehr<br />

Rastatt sind derzeit 75 Pressluftatmer mit Lungenautomaten, 59 Atemluftflaschen<br />

aus Composite und 99 Stück aus Stahl sowie 120 Atemanschlüsse (Atemschutz-<br />

masken) vorhanden. In den nächsten Jahren sollen die Stahlflaschen durch AT-<br />

Compositeflaschen (Kohlefaserflaschen) wegen 50 %iger Gewichtsersparnis er-<br />

setzt werden. Hierfür müssen 20.800 Euro aufgebracht werden .(26 AT-Compositeflaschen<br />

à 800 Euro). Mit der Realisierung des AB Atemschutz ist es möglich, den<br />

C:\Users\Berndt\AppData\Local\Temp\FW-Bedarfsplan -VS- 1. Fortschreibung.doc<br />

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