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Ratgeber Patientenverfügung, Erbschaft und Bestattung

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212<br />

2.0 I Die Organspende<br />

2.4 GESETZLICHE REGELUNGEN IN EUROPA<br />

Organe im Urlaub<br />

In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen zur Organspende.<br />

Wer vermeiden möchte, dass er im Urlaub<br />

nach dem Ableben automatisch zum Organspender<br />

wird, sollte daher vor einer Auslandsreise in einem<br />

Organspenderausweis schriftlich festlegen, ob er seine<br />

Organe freigeben will oder nicht.<br />

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das jeweilige nationale<br />

Recht. In Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechien <strong>und</strong> Ungarn gilt die so genannte Widerspruchsregelung.<br />

Danach wird man nach dem Tod zum<br />

möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich<br />

etwas anderes festgelegt hat; in vielen Fällen haben<br />

dann nicht einmal die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.<br />

Sonderformen der Widerspruchsregelung gibt es in Belgien,<br />

Finnland <strong>und</strong> Norwegen. Auch in Schweden <strong>und</strong> Frankreich<br />

wird man automatisch zum Organspender. Allerdings müssen<br />

in diesen Ländern die Angehörigen informiert werden,<br />

ein Einspruchsrecht haben sie jedoch nicht.<br />

In Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien,<br />

Irland, den Niederlanden <strong>und</strong> der Schweiz gilt dagegen die<br />

erweiterte Zustimmungsregelung. Hier muss zu Lebzeiten<br />

einer Organentnahme im Organspenderausweis zugestimmt<br />

werden. Liegt diese Erklärung nicht vor, können die<br />

Hinterbliebenen entscheiden. Wer etwaige Komplikationen<br />

im Ausland vermeiden möchte, sollte schriftlich in einem Organspenderausweis<br />

festlegen, ob er seine Organe freigeben<br />

wolle oder nicht. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Inhalt<br />

des Ausweises im Ausland aufgr<strong>und</strong> sprachlicher Barrieren<br />

auch tatsächlich richtig verstanden wird, sollte er in der<br />

Sprache des Urlaubslandes verfasst sein. Übersetzungen in<br />

neun Sprachen gibt es unter:<br />

www.organspende-kampagne.de/info/<br />

rechtlich/europa_regelungen_organspende/

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