Ratgeber Patientenverfügung, Erbschaft und Bestattung
Ratgeber Patientenverfügung, Erbschaft und Bestattung
Ratgeber Patientenverfügung, Erbschaft und Bestattung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
414<br />
3.1 ERBSCHAFT & CO. -<br />
GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN<br />
Vorbereitungen<br />
fürs Danach<br />
3.0 I Testament - Erbfolge <strong>und</strong> Pfl ichtanteil<br />
Letzter Wille? Eigene Vorstellungen bezüglich <strong>Bestattung</strong>?<br />
Ein Testament? Welche Nachlassregelungen? Unangenehme<br />
Fragen: Diese rechtzeitig beantwortet zu<br />
wissen hilft aber Unklarheiten vorzubeugen, spart Ihnen<br />
Sorgen <strong>und</strong> nimmt Ihren Angehörigen unnötige<br />
Verantwortung ab.<br />
Auch wenn Sie nicht gerade begeistert sind von dieser Art<br />
der Überlegungen <strong>und</strong> Vorbereitungen, nützlich sind sie allemal.<br />
Nach dem Motto: Besser vorsorgen als sich sorgen.<br />
So sollten Sie sich früh genug Gedanken machen über Ihre<br />
eigene Beerdigung bzw. über die Form der <strong>Bestattung</strong>. Entscheidungen<br />
wie diese sollten Sie gr<strong>und</strong>sätzlich mit den An-<br />
gehörigen besprechen oder - noch besser - schriftlich festhalten.<br />
Sie ersparen damit den Hinterbliebenen nicht nur Zweifel<br />
<strong>und</strong> Unsicherheiten, sondern auch eine Menge Geld.<br />
Eine Trauerverfügung kann in ein Testament aufgenommen<br />
werden, ausreichend ist jedoch gewöhnlich eine einfache<br />
schriftliche Verfügung oder das Zeugnis von nahen<br />
Verwandten, sofern eine Feuerbestattung (cremazione) gewünscht<br />
wird. <strong>Patientenverfügung</strong> (siehe Seite 2 ff.) <strong>und</strong> Vorsorgevollmacht<br />
sind bislang im italienischen Recht noch nicht<br />
vorgesehen, mehrere Gesetzesentwürfe dazu wurden jedoch<br />
bereits vorgelegt.<br />
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem<br />
Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation<br />
alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Mit der<br />
Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter<br />
im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen<br />
Vollmachtgebers. Eine Vorsorgevollmacht<br />
setzt unbedingtes <strong>und</strong> uneingeschränktes persönliches Vertrauen<br />
zum Bevollmächtigten voraus <strong>und</strong> sollte nicht leichtfertig<br />
erteilt werden. In Italien gibt es eine Vorform dessen,<br />
den Testamentsvollstrecker (esecutore testamentario). Es<br />
gibt keine rechtliche Verpflichtung, einen Testamentsvollstrecker<br />
zu ernennen. Doch kann diese Figur v.a. in komplexeren<br />
familiären Situationen nützlich sein <strong>und</strong> Ihren Willen durchsetzen<br />
helfen. Der Testamentvollstrecker überwacht die Ausführung<br />
all Ihrer Anordnungen <strong>und</strong> verwaltet die Erbmasse<br />
bis zum Abschluss der Erbangelegenheiten (Übergang des Eigentums<br />
<strong>und</strong> Vermögens an die Erben). Sie können diese Figur<br />
auch unter Ihren Erben wählen. Wenn Sie sich für einen<br />
Testamentvollstrecker entscheiden, dann sollten Sie diese<br />
Person unbedingt fragen, ob sie damit einverstanden ist <strong>und</strong><br />
sie dann im Testament namentlich beauftragen.<br />
Trauerverfügung<br />
Jeder Mensch kann für den Fall seines Todes Anordnungen<br />
über Art, Ort <strong>und</strong> alle Einzelheiten der <strong>Bestattung</strong> treffen.<br />
Solche Anordnungen sind für Angehörige rechtlich bindend.<br />
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind<br />
die Angehörigen berechtigt, über Art <strong>und</strong> Ort der <strong>Bestattung</strong><br />
<strong>und</strong> die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.<br />
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem<br />
aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten,<br />
so gilt der Wille der Kinder <strong>und</strong> dann jener der übrigen<br />
Verwandten. Sind mehrere Angehörige gleichen Grades vorhanden<br />
<strong>und</strong> zur Entscheidung berufen, so ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
die Einwilligung aller zu den vorgesehenen Regelungen erforderlich.<br />
Bei Feuerbestattung: Die Aufbewahrung der Aschenurne<br />
in der Familie - erst kürzlich als Möglichkeit eingeführt neben<br />
der Beisetzung der Aschenurnen in Friedhofsgräbern - wird<br />
ermächtigt, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten diesen Willen<br />
schriftlich festgelegt oder mündlich geäußert hat. Wenn<br />
es kein Schriftstück dazu gibt, braucht es eine Eigenerklärung<br />
des Ehepartners oder des nächsten Verwandten (siehe<br />
Seite 35).