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Ratgeber Patientenverfügung, Erbschaft und Bestattung

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rig ist, was das Jugendgericht <strong>und</strong> die zusätzlichen Gebühren<br />

ausschließt.<br />

konsuma: Ungerechtigkeiten im System?<br />

Abgesehen von den hohen Stempelgebühren - aber das betrifft<br />

nicht nur das Erben - gibt es einen großen Skandal:<br />

Wirkliche Kosten für die Erben entstehen ja nur bei der Übertragung<br />

von Liegenschaften (v.a. Hypothekar- <strong>und</strong> Katastersteuern),<br />

nicht aber von Vermögen, unabhängig von dessen<br />

Höhe. Ist das nicht absurd? Eine Wohnung oder eine Garage<br />

zählt so mehr als Millionenbeträge. Und es kommt noch dicker:<br />

Bei Unternehmen, die zwar Aktien von Immobiliengesellschaften<br />

bzw. Anteile von Immobilienfonds ihr Eigentum<br />

nennen, aber nicht Gebäude, zahlen die Erben auch nichts.<br />

Schenken oder Vererben?<br />

Früher schenkte man, noch zu Lebzeiten, lieber als sein<br />

Hab <strong>und</strong> Gut zu vererben. Warum? Hauptsächlich wohl<br />

um die lästige Steuer zu vermeiden (die im Verhältnis höher<br />

<strong>und</strong> vor allem nicht abschätzbar war), dies hauptsächlich<br />

wenn der Nachlass bzw. die <strong>Erbschaft</strong> größere Ausmaße<br />

annahm. Bei einem kleinen Vermögen war <strong>und</strong> ist<br />

das Schenken garantiert nicht zu empfehlen, denn die<br />

Kosten für das Abfassen einer öffentlichen Urk<strong>und</strong>e, die<br />

eine Schenkung immer bedingt, sind hoch.<br />

Heute, der derzeitigen Gesetzeslage, ist das Vererben sicherer<br />

vor Anfechtungen <strong>und</strong> insgesamt weit kostengünstiger.<br />

Gefahr bei Schenkungen: Diese können von den Erben<br />

nach dem Tod des Erblassers angefochten <strong>und</strong> wieder<br />

rückgängig gemacht werden, wenn die Erbmasse davon<br />

erheblich beeinträchtigt <strong>und</strong> das Recht auf die gesetzlichen<br />

Pflichtteile beschnitten wurde - Streit ist vorprogrammiert<br />

unter Geschwistern, wenn zum Beispiel<br />

nur eines der Kinder zu Lebzeiten der Eltern in den Genuss<br />

einer Schenkung gelangt ist.<br />

Der Inhalt der Schenkung kommt in solchen Fällen in den<br />

Gebühren bei einer Schenkung (Stand: 17.10.2006)<br />

Erstwohnung<br />

- bis zu einem Wert von<br />

180.000,00 Euro<br />

Erstwohnung<br />

- für den Wert, der den Betrag von<br />

180.000,00 übersteigt<br />

Andere nicht bewegliche Güter oder<br />

Realrechte<br />

Betriebe, Aktien, Obligationen,<br />

andere Wertpapiere,<br />

Gesellschaftsanteile <strong>und</strong> Bargeld<br />

3.0 I Testament - Erbfolge <strong>und</strong> Pfl ichtanteil<br />

ZUGUNSTEN DES EHEPARTNERS<br />

UND DER VERWANDTEN IN<br />

GERADER LINIE<br />

Registersteuern: keine<br />

Hypothekarsteuern: 168 Euro<br />

Katastersteuern: 168 Euro<br />

Registersteuern: keine<br />

Hypothekarsteuern: 3%<br />

Katastersteuern: 1%<br />

Registersteuern: keine<br />

Hypothekarsteuern: 3%<br />

Katastersteuern: 1%<br />

Registersteuern: 4%<br />

Freibetrag von 100.000,00 Euro<br />

„Erbtopf“ zurück, der Beschenkte erhält dann meist zwar<br />

mehr als seinen Pflichtteil, weil durch die Schenkung gewissermaßen<br />

eine Willensbek<strong>und</strong>ung des Erblassers zur<br />

Bevorzugung interpretierbar ist, doch bekommt er nie<br />

mehr das zurück, was ihm vorher geschenkt <strong>und</strong> dann<br />

wieder genommen wurde.<br />

Wenn schon Schenkung, dann am besten begründet <strong>und</strong><br />

nachvollziehbar für die weiteren Erben - z.B. Geldhilfe in<br />

einer Notsituation oder bei einem Schicksalsschlag - dann<br />

wird die Schenkung trotz Verminderung der Erbmasse für<br />

die Miterben später auch kaum angefochten werden.<br />

Die neuen Abgaben im Falle einer Schenkung<br />

Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesverordnung Nr. 262/2006<br />

(veröffentlicht im Amtsblatt der italienischen Regierung, GU<br />

vom 3. Oktober d.J.) als Begleittext der “Finanziaria” 2007,<br />

ist auch der Bereich “Schenkung” abgeändert worden.<br />

Achtung: Wie jede Gesetzesverordnung könnte auch dieser<br />

Begleittext zur “Finanziaria” letztlich doch nicht in ein<br />

Gesetz umgewandelt werden. Damit würden die genannten<br />

Neuerungen entweder zurückgenommen oder weitere<br />

Änderungen bzw. Zusätze eingeführt.<br />

So hat die Regierung bereits einen Abänderungsantrag eingereicht,<br />

der die Abschaffung der genannten Erhöhungen<br />

von Hypothekar-, Kataster- <strong>und</strong> Registersteuern (Gesetzesverordnung<br />

262/2006) vorsieht, bei gleichzeitiger Einführung<br />

einer <strong>Erbschaft</strong>s- <strong>und</strong> Schenkungssteuer, mit neuen<br />

Steuersätzen <strong>und</strong> Freibeträgen. Was heißt das konkret?<br />

Dieser Abänderungsantrag würde bei Übertragung von<br />

Vermögen <strong>und</strong> Realrechten zugunsten des Ehepartners<br />

<strong>und</strong> der Verwandten in gerader Linie einen Freibetrag von<br />

einer Million Euro <strong>und</strong> einen Steuersatz von 4% einführen.<br />

Für die anderen Verwandten bis zum vierten Grad entfällt<br />

der Freibetrag <strong>und</strong> der Steuersatz steigt auf 6%. Alle<br />

weiteren Erben oder Beschenkten würden hingegen einen<br />

Steuersatz von 8% zahlen müssen.<br />

ZUGUNSTEN DER VERWANDTEN<br />

BIS ZUM 4° GRAD UND<br />

DER VERSCHWÄGERTEN IN<br />

GERADER LINIE, AUSSERDEM<br />

DER VERSCHWÄGERTEN IN DER<br />

SEITENLINIE BIS ZUM 3° GRAD<br />

ZUGUNSTEN ALLER ANDEREN<br />

keine Steuerbegünstigungen keine Steuerbegünstigungen<br />

keine Steuerbegünstigungen keine Steuerbegünstigungen<br />

Registersteuern: 2%<br />

Hypothekarsteuern: 3%<br />

Katastersteuern: 1%<br />

Registersteuern: 4%<br />

Hypothekarsteuern: 3%<br />

Katastersteuern: 1%<br />

Registersteuern: 6% Registersteuern: 8%

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