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Steuerberater Handbuch Neue Beratungsfelder - Stollfuß Medien

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IV. Werbung B<br />

d) Einzelne Werbemaßnahmen zur Fçrderung weiterer Tätigkeitsfelder<br />

Den einzelnen nachfolgenden Beratungshinweisen vorangestellt sei zunächst ein zentrales<br />

Gebot: Das Kanzleilogo, soweit ein solches vorhanden ist, gehçrt natürlich auf<br />

alle Drucksachen der Kanzlei.<br />

aa) Briefbçgen und Visitenkarten<br />

Der Briefbogen stellt den wohl in der steuerberatenden Kanzlei mit am meisten 113<br />

benutzten Informationsträger dar. 1 ) In der Praxis wird er insoweit oft unterschätzt und<br />

nicht zielführend genug im Zusammenhang mit dem Kanzleimarketing genutzt. Denn<br />

mit dem Briefbogen werden dem Publikum die Ausrichtung und das Image der Kanzlei<br />

deutlich. So entsteht durch einen Blick auf den Briefkopf das Image einer modernen<br />

oder aber eher konservativen Kanzlei. Vor allem ist der Briefbogen aber im<br />

Zusammenhang mit einer strategischen Neupositionierung der Kçnigsweg, um<br />

gegenüber Mandanten, Kollegen, Gerichten, Behçrden und sonstigen Ansprechpartnern<br />

eine neue Ausrichtung der Kanzlei deutlich zu machen.<br />

Das verwendete Papier führt beim Adressaten zu bewussten oder unbewussten 114<br />

Schlüssen über die ästhetischen und Qualitätsansprüche der Kanzlei. Neben der Wahl<br />

des Materials ist auf eine mçglichst einfache und klare Gestaltung des Briefbogens zu<br />

achten. Vor diesem Hintergrund kçnnen für mehrseitige Korrespondenz ohne Informationsverlust<br />

Zweitseiten verwendet werden. Weniger professionell wirkt im Vergleich<br />

dazu der Einsatz von unbedrucktem Papier, und dies im verstärkten Maße,<br />

wenn dieses Papier einen anderen Farbton als der Briefkopf aufweist.<br />

Bei der heute gängigen Qualität und den Anschaffungskosten eines Farblaserdru- 115<br />

ckers kann es je nach den technischen Anforderungen des Corporate Design der<br />

Kanzlei durchaus in Erwägung gezogen werden, Briefbogen und Zweitseiten in house<br />

zu drucken. Zu diesem Zweck werden diese Bçgen als Dokumentenvorlage gespeichert,<br />

die anstatt der Standard-(Blanko-)Dokumentenvorlage abgerufen und mit dem<br />

Briefinhalt mitgedruckt wird.<br />

Offset-Druck (der nur durch Einschaltung professioneller Druckereien erreicht wer- 116<br />

den kann) bietet jedoch grçßere Gestaltungsmçglichkeiten und eine feinere Auflçsung,<br />

soweit bestimmte graphische Effekte gewünscht sind (so z. B. ein Farbverlauf).<br />

Spätestens wenn in der Kanzlei lediglich Schwarz-Weiß-Laserdrucker zur Verfügung<br />

stehen und vorausgesetzt, dass lohnenswerte Mengen bestellt (und somit gegebenenfalls<br />

in den Kanzleiräumen gelagert) werden kçnnen, stellt sich der klassische Offset-<br />

Druck durch eine Druckerei als interessante Alternative dar, um auf den eindrucksvolleren<br />

Einsatz einer Kanzleifarbe nicht verzichten zu müssen.<br />

Weitere übliche Drucksachen der Kanzlei mit zentraler Werberelevanz sind die Visi- 117<br />

tenkarten. Für sie gelten im Grunde genommen dieselben Überlegungen wie zum<br />

Kanzleibriefbogen. Außerdem ist unabdingbar auf eine minutiçse und ständige<br />

Abstimmung zwischen Briefbogen und Visitenkarten zu achten! Dies gilt übrigens<br />

auch für weitere Informationsträger wie Briefumschläge oder Kanzleistempel (bzw.<br />

Freistempler).<br />

bb) Kanzleibroschüre und Flyer<br />

Die Kanzleibroschüre visualisiert das Profil und die Leistungsfähigkeit sowie einen 118<br />

Teil oder das gesamte Leistungsspektrum der Kanzlei. Für Mandanten oder weitere<br />

Interessenten unklare Zusammenhänge und Stärken der Kanzlei kçnnen hierdurch<br />

deutlich sichtbar und einfach in verständlicher Form dargelegt werden.<br />

Die Kanzleibroschüre kann einen wesentlichen Beitrag zum Auf- und Ausbau des 119<br />

Mandantenvertrauens leisten. Vor diesem Hintergrund darf an dieser Stelle nicht am<br />

1) Vgl. Lutz, 115.<br />

R. Rçmermann 13<br />

112

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