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Steuerberater Handbuch Neue Beratungsfelder - Stollfuß Medien

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A Erschließung neuer <strong>Beratungsfelder</strong><br />

spezielle Vergütung erhält. Während Beiräte früher eher als „Honoratiorenkabinett“<br />

verstanden wurden, die der Geschäftsführung zu den Erfolgen gratulierten, sich aber<br />

darüber hinaus aus der Führung des Unternehmens heraushielten, hat sich in den<br />

letzten Jahren eine neue Ernsthaftigkeit dieser Betätigung herausgebildet. Dies liegt<br />

nicht zuletzt an einer immer schärferen Rechtsprechung und Gesetzgebung, die Mitglieder<br />

derartiger Beratungsgremien zunehmend in die persçnliche Verantwortung<br />

nimmt. Es ist daher für den <strong>Steuerberater</strong> wichtig zu wissen, worauf er sich einlässt,<br />

wenn er mit dem Gedanken spielt, Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeiten bewusst zu<br />

einem neuen Betätigungsfeld für sich zu machen. Neben der unmittelbaren Vergütung<br />

ist dieser Bereich auch deswegen besonders reizvoll, weil er die Bindung an<br />

das Unternehmen weiter verstärkt und damit die Mandatsbeziehung festigt.<br />

42 Eine noch grçßere Verantwortung als das Mitglied eines Aufsichts- oder Beirats übernimmt<br />

derjenige <strong>Steuerberater</strong>, der selbst als Betreuer oder Bevollmächtigter eingesetzt<br />

wird. In diesem Fall widmet er sich nicht mehr nur der Beratung, sondern setzt<br />

seine Ideen unmittelbar um, entscheidet und gestaltet also direkt.<br />

43 Seit den einschneidenden gesetzlichen Reformen der letzten Jahre, die beispielsweise<br />

mit dem Namen Riester verbunden sind, ist die betriebliche Altersversorgung ein<br />

Thema von enormer Bedeutung in nahezu allen Unternehmen. Der <strong>Steuerberater</strong><br />

wird routinemäßig mit diesem Thema konfrontiert, soweit es um die steuerlichen Auswirkungen<br />

geht. Er kann sein Dienstleistungsangebot hier gut abrunden, indem er<br />

selbst über Mçglichkeiten und Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung<br />

berät. Auf Grund der unmittelbaren Verknüpfung mit steuerlichen Tatbeständen<br />

fällt auch die Akquisition neuer Mandaten besonders leicht.<br />

44 Die meisten Unternehmen erhalten früher oder später unerbetenen Besuch: Die<br />

Betriebsprüfung meldet sich an. Der <strong>Steuerberater</strong>, der in diesem Zusammenhang ein<br />

besonderes Leistungsangebot unterbreiten mçchte, kann regelmäßige Vorfeldprüfungen<br />

als „Selbsttest“ des Unternehmens vorschlagen. Ein solcher Check ist geeignet,<br />

Schwachstellen vor einer Prüfung durch das Finanzamt aufzudecken und zu<br />

beseitigen. Damit kçnnen Angriffsflächen von vornherein reduziert und die Auswirkungen<br />

der Betriebsprüfung vermindert oder gar vermieden werden. Auch während<br />

der laufenden Betriebsprüfung ist der <strong>Steuerberater</strong> gefragt und kann hier aktiv Hilfestellung<br />

leisten, um den Unternehmer in dieser für ihn kritischen Phase zu unterstützen.<br />

45 Die meisten Existenzgründer wenden sich an Berater, um von vornherein ihr Unternehmen<br />

auf eine angemessene und effiziente Weise zu strukturieren. Nicht zuletzt<br />

auf Grund der häufigen çffentlichen Fçrderung derartiger Beratung ergibt sich hier<br />

ein Beratungs- und Honorarpotenzial, das von <strong>Steuerberater</strong>n i. d. R. nur unzulänglich<br />

ausgeschçpft wird. Der Existenzgründungsberatung wird deshalb in diesem <strong>Handbuch</strong><br />

ebenfalls ein Schwerpunkt gewidmet.<br />

46 Bislang sind in der Bundesrepublik Deutschland nur wenige <strong>Steuerberater</strong> zu Insolvenzverwaltern<br />

bestellt worden. Üblicherweise ist dies eine Domäne der Rechtsanwälte,<br />

die nicht zuletzt auch deswegen besonders gerne von den Gerichten bestellt<br />

werden, weil Juristen untereinander die jeweiligen Qualifikationen einschätzen kçnnen.<br />

Insolvenzverwaltung hat aber häufig mehr mit Unternehmensführung als mit<br />

Rechtsfragen zu tun. Deswegen bietet es sich an, dass auch <strong>Steuerberater</strong> diesen<br />

Bereich für sich erschließen.<br />

47 Die Erstellung des Jahresabschlusses muss jedes Jahr erneut erfolgen und bietet<br />

damit die Gelegenheit eines intensiven Austausches zwischen dem <strong>Steuerberater</strong> und<br />

der Geschäftsführung. Versteht der <strong>Steuerberater</strong> diese Aufgabe als bloße Zusammenstellung<br />

von Zahlen, die vom Geschäftsführer abgezeichnet werden, dann wird<br />

erhebliches Potenzial nicht genutzt. Die Jahresabschlussanalyse, Präsentation und<br />

ausführliche Besprechung mit weiterführenden Hinweisen des <strong>Steuerberater</strong>s kçnnen<br />

der Unternehmensführung wertvolle Hinweise beispielsweise zur Ergänzung des<br />

Controlling geben.<br />

2 V. Rçmermann

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