Steuerberater Handbuch Neue Beratungsfelder - Stollfuß Medien
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A Erschließung neuer <strong>Beratungsfelder</strong><br />
spezielle Vergütung erhält. Während Beiräte früher eher als „Honoratiorenkabinett“<br />
verstanden wurden, die der Geschäftsführung zu den Erfolgen gratulierten, sich aber<br />
darüber hinaus aus der Führung des Unternehmens heraushielten, hat sich in den<br />
letzten Jahren eine neue Ernsthaftigkeit dieser Betätigung herausgebildet. Dies liegt<br />
nicht zuletzt an einer immer schärferen Rechtsprechung und Gesetzgebung, die Mitglieder<br />
derartiger Beratungsgremien zunehmend in die persçnliche Verantwortung<br />
nimmt. Es ist daher für den <strong>Steuerberater</strong> wichtig zu wissen, worauf er sich einlässt,<br />
wenn er mit dem Gedanken spielt, Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeiten bewusst zu<br />
einem neuen Betätigungsfeld für sich zu machen. Neben der unmittelbaren Vergütung<br />
ist dieser Bereich auch deswegen besonders reizvoll, weil er die Bindung an<br />
das Unternehmen weiter verstärkt und damit die Mandatsbeziehung festigt.<br />
42 Eine noch grçßere Verantwortung als das Mitglied eines Aufsichts- oder Beirats übernimmt<br />
derjenige <strong>Steuerberater</strong>, der selbst als Betreuer oder Bevollmächtigter eingesetzt<br />
wird. In diesem Fall widmet er sich nicht mehr nur der Beratung, sondern setzt<br />
seine Ideen unmittelbar um, entscheidet und gestaltet also direkt.<br />
43 Seit den einschneidenden gesetzlichen Reformen der letzten Jahre, die beispielsweise<br />
mit dem Namen Riester verbunden sind, ist die betriebliche Altersversorgung ein<br />
Thema von enormer Bedeutung in nahezu allen Unternehmen. Der <strong>Steuerberater</strong><br />
wird routinemäßig mit diesem Thema konfrontiert, soweit es um die steuerlichen Auswirkungen<br />
geht. Er kann sein Dienstleistungsangebot hier gut abrunden, indem er<br />
selbst über Mçglichkeiten und Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung<br />
berät. Auf Grund der unmittelbaren Verknüpfung mit steuerlichen Tatbeständen<br />
fällt auch die Akquisition neuer Mandaten besonders leicht.<br />
44 Die meisten Unternehmen erhalten früher oder später unerbetenen Besuch: Die<br />
Betriebsprüfung meldet sich an. Der <strong>Steuerberater</strong>, der in diesem Zusammenhang ein<br />
besonderes Leistungsangebot unterbreiten mçchte, kann regelmäßige Vorfeldprüfungen<br />
als „Selbsttest“ des Unternehmens vorschlagen. Ein solcher Check ist geeignet,<br />
Schwachstellen vor einer Prüfung durch das Finanzamt aufzudecken und zu<br />
beseitigen. Damit kçnnen Angriffsflächen von vornherein reduziert und die Auswirkungen<br />
der Betriebsprüfung vermindert oder gar vermieden werden. Auch während<br />
der laufenden Betriebsprüfung ist der <strong>Steuerberater</strong> gefragt und kann hier aktiv Hilfestellung<br />
leisten, um den Unternehmer in dieser für ihn kritischen Phase zu unterstützen.<br />
45 Die meisten Existenzgründer wenden sich an Berater, um von vornherein ihr Unternehmen<br />
auf eine angemessene und effiziente Weise zu strukturieren. Nicht zuletzt<br />
auf Grund der häufigen çffentlichen Fçrderung derartiger Beratung ergibt sich hier<br />
ein Beratungs- und Honorarpotenzial, das von <strong>Steuerberater</strong>n i. d. R. nur unzulänglich<br />
ausgeschçpft wird. Der Existenzgründungsberatung wird deshalb in diesem <strong>Handbuch</strong><br />
ebenfalls ein Schwerpunkt gewidmet.<br />
46 Bislang sind in der Bundesrepublik Deutschland nur wenige <strong>Steuerberater</strong> zu Insolvenzverwaltern<br />
bestellt worden. Üblicherweise ist dies eine Domäne der Rechtsanwälte,<br />
die nicht zuletzt auch deswegen besonders gerne von den Gerichten bestellt<br />
werden, weil Juristen untereinander die jeweiligen Qualifikationen einschätzen kçnnen.<br />
Insolvenzverwaltung hat aber häufig mehr mit Unternehmensführung als mit<br />
Rechtsfragen zu tun. Deswegen bietet es sich an, dass auch <strong>Steuerberater</strong> diesen<br />
Bereich für sich erschließen.<br />
47 Die Erstellung des Jahresabschlusses muss jedes Jahr erneut erfolgen und bietet<br />
damit die Gelegenheit eines intensiven Austausches zwischen dem <strong>Steuerberater</strong> und<br />
der Geschäftsführung. Versteht der <strong>Steuerberater</strong> diese Aufgabe als bloße Zusammenstellung<br />
von Zahlen, die vom Geschäftsführer abgezeichnet werden, dann wird<br />
erhebliches Potenzial nicht genutzt. Die Jahresabschlussanalyse, Präsentation und<br />
ausführliche Besprechung mit weiterführenden Hinweisen des <strong>Steuerberater</strong>s kçnnen<br />
der Unternehmensführung wertvolle Hinweise beispielsweise zur Ergänzung des<br />
Controlling geben.<br />
2 V. Rçmermann