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Steuerberater Handbuch Neue Beratungsfelder - Stollfuß Medien

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Erschließung neuer <strong>Beratungsfelder</strong> A<br />

Die Zulässigkeit der Mediation durch <strong>Steuerberater</strong> ist nach wie vor nicht ganz unumstritten.<br />

Soweit der <strong>Steuerberater</strong> i.R. der Mediation nicht berät, sondern die Parteien<br />

lediglich bei der eigenen Lçsung ihrer Probleme begleitet und sie dort hinführt, ist<br />

dagegen wohl kaum etwas einzuwenden. <strong>Steuerberater</strong> sollten daher der sich verändernden<br />

Streitkultur auch durch eine nähere Beschäftigung mit der Mediation<br />

begegnen.<br />

Basel II ist derzeit ein Thema von allgemeinem Interesse. Banken werden in Zukunft<br />

Kredite nur noch auf Grundlage eines Ratings gewähren. Das Rating wird auch für<br />

die Kosten der Finanzierung von entscheidender Bedeutung sein. <strong>Steuerberater</strong> sollten<br />

ihre Kompetenz daher unbedingt auf dieses Gebiet erstrecken. Es geht dabei<br />

darum, das Unternehmen gegenüber dem Kreditinstitut so in das richtige Licht zu<br />

rücken, dass das Kreditinstitut von den Stärken des Unternehmens Kenntnis nimmt<br />

und dies bei der Einstufung im Rating gebührend berücksichtigt.<br />

Die Gewinnung zusätzlicher liquider Mittel sichert den Bestand des Unternehmens<br />

und ist Voraussetzung jeder Expansion. In aller Regel wird bei Kapitalbedarf der<br />

Gesellschaft der <strong>Steuerberater</strong> im Vorfeld kontaktiert, um die Mittelbeschaffung steuerlich<br />

zu begleiten. Es kann ihm hier besonders leicht fallen, die Finanzierungsberatung<br />

insgesamt zu übernehmen und damit zu einem neuen Beratungsfeld auszubauen.<br />

Steigende Insolvenzzahlen bei den Unternehmen sind in den letzten Jahren Ausdruck<br />

der wirtschaftlichen Krise gewesen. Die negative wirtschaftliche Entwicklung scheint<br />

nach wie vor anzuhalten. Viele <strong>Steuerberater</strong> traditionellen Zuschnitts haben bei<br />

ihren Mandanten die Abwärtsentwicklung beobachtet und in die Steuerdeklarationen<br />

aufgenommen, ohne aber eine spezielle und situationsadäquate Beratung anzubieten.<br />

Zum Teil wurden und werden Jahresabschlüsse „geschçnt“, um die Insolvenz noch<br />

einmal zu vermeiden. Dies mag dem Mandanten kurzfristig dienen. Gleichzeitig werden<br />

damit aber häufig Sanierungschancen verschenkt. Die richtig verstandene Sanierungsberatung<br />

setzt bei den ersten Krisenanzeichen an. Sie beruht auf einer schonungslosen<br />

Analyse der Situation und auf einer sofortigen Reaktion. Der<br />

<strong>Steuerberater</strong> erkennt die Krise häufig als eine der ersten Personen und kann daher<br />

unmittelbar Beratung anbieten. Das Beratungsfeld der Sanierungsberatung gehçrt<br />

damit zu einem der Bereiche, die das grçßte Potenzial für <strong>Steuerberater</strong> aufweisen.<br />

Bei privaten Schiedsgerichten ist weniger die Kenntnis des Gesetzes gefragt als vielmehr<br />

wirtschaftlicher Sachverstand. <strong>Steuerberater</strong> kommen auf Grund ihrer Ausbildung<br />

und ihrer Branchenkenntnisse häufig als Schiedsrichter in Betracht. Dieses<br />

Gebiet wird im Moment noch viel zu wenig von <strong>Steuerberater</strong>n genutzt.<br />

<strong>Steuerberater</strong> kçnnen ihre Mandanten immer dann auf dem Gebiet der Sozialversicherung<br />

beraten, wenn dies im Zusammenhang mit Lohnbuchführung und/oder<br />

lohnsteuerlicher Beratung stattfindet. Dies gilt auch für die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen<br />

durch Sozialversicherungsträger. Bei reinen Tätigkeiten im Sozialversicherungsrecht<br />

ohne Zusammenhang mit originären Tätigkeiten i. S. d. § 33 StBerG liegt<br />

ein Verstoß gegen Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG vor und damit unerlaubte Rechtsberatung.<br />

Die Steuerstrafverteidigung gehçrt zu den Gebieten, die auf Grund ihrer Rechtsfçrmlichkeit<br />

i. d. R. ebenfalls eher Rechtsanwälten vorbehalten sind. Allerdings kçnnen<br />

<strong>Steuerberater</strong> hier wertvolle Hilfe leisten. Steuerstrafrecht ist schließlich nichts<br />

anderes als das formelle Strafrecht, unterlegt durch materielle Tatbestände des Steuerrechts.<br />

Prozessuale Kenntnisse der Strafverteidigung gehen also einher mit steuerlichem<br />

Know-how. Die Zusammenarbeit mit Strafverteidigern im Bereich der Steuerstrafverteidigung<br />

kann und sollte von <strong>Steuerberater</strong>n zunehmend als eigenes<br />

Betätigungsfeld erschlossen werden.<br />

Die Testamentsvollstreckung ist die Umsetzung des letzten Willens einer verstorbenen<br />

Person. Nicht selten werden von den Mandanten <strong>Steuerberater</strong> als engste Vertrauenspersonen<br />

mit professionellem Hintergrund als Testamentsvollstrecker eingesetzt.<br />

Die rechtliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch <strong>Steuerberater</strong> ist<br />

V. Rçmermann 3<br />

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