Steuerberater Handbuch Neue Beratungsfelder - Stollfuß Medien
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Erschließung neuer <strong>Beratungsfelder</strong> A<br />
Die Zulässigkeit der Mediation durch <strong>Steuerberater</strong> ist nach wie vor nicht ganz unumstritten.<br />
Soweit der <strong>Steuerberater</strong> i.R. der Mediation nicht berät, sondern die Parteien<br />
lediglich bei der eigenen Lçsung ihrer Probleme begleitet und sie dort hinführt, ist<br />
dagegen wohl kaum etwas einzuwenden. <strong>Steuerberater</strong> sollten daher der sich verändernden<br />
Streitkultur auch durch eine nähere Beschäftigung mit der Mediation<br />
begegnen.<br />
Basel II ist derzeit ein Thema von allgemeinem Interesse. Banken werden in Zukunft<br />
Kredite nur noch auf Grundlage eines Ratings gewähren. Das Rating wird auch für<br />
die Kosten der Finanzierung von entscheidender Bedeutung sein. <strong>Steuerberater</strong> sollten<br />
ihre Kompetenz daher unbedingt auf dieses Gebiet erstrecken. Es geht dabei<br />
darum, das Unternehmen gegenüber dem Kreditinstitut so in das richtige Licht zu<br />
rücken, dass das Kreditinstitut von den Stärken des Unternehmens Kenntnis nimmt<br />
und dies bei der Einstufung im Rating gebührend berücksichtigt.<br />
Die Gewinnung zusätzlicher liquider Mittel sichert den Bestand des Unternehmens<br />
und ist Voraussetzung jeder Expansion. In aller Regel wird bei Kapitalbedarf der<br />
Gesellschaft der <strong>Steuerberater</strong> im Vorfeld kontaktiert, um die Mittelbeschaffung steuerlich<br />
zu begleiten. Es kann ihm hier besonders leicht fallen, die Finanzierungsberatung<br />
insgesamt zu übernehmen und damit zu einem neuen Beratungsfeld auszubauen.<br />
Steigende Insolvenzzahlen bei den Unternehmen sind in den letzten Jahren Ausdruck<br />
der wirtschaftlichen Krise gewesen. Die negative wirtschaftliche Entwicklung scheint<br />
nach wie vor anzuhalten. Viele <strong>Steuerberater</strong> traditionellen Zuschnitts haben bei<br />
ihren Mandanten die Abwärtsentwicklung beobachtet und in die Steuerdeklarationen<br />
aufgenommen, ohne aber eine spezielle und situationsadäquate Beratung anzubieten.<br />
Zum Teil wurden und werden Jahresabschlüsse „geschçnt“, um die Insolvenz noch<br />
einmal zu vermeiden. Dies mag dem Mandanten kurzfristig dienen. Gleichzeitig werden<br />
damit aber häufig Sanierungschancen verschenkt. Die richtig verstandene Sanierungsberatung<br />
setzt bei den ersten Krisenanzeichen an. Sie beruht auf einer schonungslosen<br />
Analyse der Situation und auf einer sofortigen Reaktion. Der<br />
<strong>Steuerberater</strong> erkennt die Krise häufig als eine der ersten Personen und kann daher<br />
unmittelbar Beratung anbieten. Das Beratungsfeld der Sanierungsberatung gehçrt<br />
damit zu einem der Bereiche, die das grçßte Potenzial für <strong>Steuerberater</strong> aufweisen.<br />
Bei privaten Schiedsgerichten ist weniger die Kenntnis des Gesetzes gefragt als vielmehr<br />
wirtschaftlicher Sachverstand. <strong>Steuerberater</strong> kommen auf Grund ihrer Ausbildung<br />
und ihrer Branchenkenntnisse häufig als Schiedsrichter in Betracht. Dieses<br />
Gebiet wird im Moment noch viel zu wenig von <strong>Steuerberater</strong>n genutzt.<br />
<strong>Steuerberater</strong> kçnnen ihre Mandanten immer dann auf dem Gebiet der Sozialversicherung<br />
beraten, wenn dies im Zusammenhang mit Lohnbuchführung und/oder<br />
lohnsteuerlicher Beratung stattfindet. Dies gilt auch für die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen<br />
durch Sozialversicherungsträger. Bei reinen Tätigkeiten im Sozialversicherungsrecht<br />
ohne Zusammenhang mit originären Tätigkeiten i. S. d. § 33 StBerG liegt<br />
ein Verstoß gegen Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG vor und damit unerlaubte Rechtsberatung.<br />
Die Steuerstrafverteidigung gehçrt zu den Gebieten, die auf Grund ihrer Rechtsfçrmlichkeit<br />
i. d. R. ebenfalls eher Rechtsanwälten vorbehalten sind. Allerdings kçnnen<br />
<strong>Steuerberater</strong> hier wertvolle Hilfe leisten. Steuerstrafrecht ist schließlich nichts<br />
anderes als das formelle Strafrecht, unterlegt durch materielle Tatbestände des Steuerrechts.<br />
Prozessuale Kenntnisse der Strafverteidigung gehen also einher mit steuerlichem<br />
Know-how. Die Zusammenarbeit mit Strafverteidigern im Bereich der Steuerstrafverteidigung<br />
kann und sollte von <strong>Steuerberater</strong>n zunehmend als eigenes<br />
Betätigungsfeld erschlossen werden.<br />
Die Testamentsvollstreckung ist die Umsetzung des letzten Willens einer verstorbenen<br />
Person. Nicht selten werden von den Mandanten <strong>Steuerberater</strong> als engste Vertrauenspersonen<br />
mit professionellem Hintergrund als Testamentsvollstrecker eingesetzt.<br />
Die rechtliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch <strong>Steuerberater</strong> ist<br />
V. Rçmermann 3<br />
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