Änderung der Vapgd Feu NRW Hier: Erarbeitung eines - AGBF NRW
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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> VAPgD <strong>Feu</strong> <strong>NRW</strong><br />
<strong>Hier</strong>: <strong>Erarbeitung</strong> <strong>eines</strong> Lernzielkataloges<br />
für die Ausbildung im Vorbeugenden<br />
Brandschutz
Stand 30.04.2007<br />
1 Einleitung<br />
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen<br />
feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein Westfalen (VAPgD-<strong>Feu</strong>) soll<br />
zukünftig geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Im Zuge dieser <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> wird es dann einen geson<strong>der</strong>ten Ausbildungsabschnitt<br />
„Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz“ innerhalb des Vorbereitungsdienstes nicht mehr geben.<br />
Ferner entfällt <strong>der</strong> theoretische Unterrichtsanteil von ca. 130 Stunden innerhalb des<br />
Lehrgangs B IV.<br />
Im Auftrag des AK-VB <strong>NRW</strong> befasst sich eine Arbeitsgruppe [Anlage 1] mit <strong>der</strong><br />
geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>, um aufbauend auf dem neu strukturierten Laufbahnlehrgang<br />
ein Konzept für die zukünftige Ausbildung im Vorbeugenden Brandschutz zu<br />
entwickeln.<br />
Aus Sicht des Arbeitskreises, welcher sich aus Vertretern <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Fachausschüsse, <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster und des IdF <strong>NRW</strong> zusammensetzt,<br />
ist eine Neukonzeption <strong>der</strong> Ausbildung im Vorbeugenden Brandschutz insbeson<strong>der</strong>e<br />
unter Beachtung folgen<strong>der</strong> Gesichtspunkte notwendig:<br />
- Qualitätssicherung innerhalb <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen<br />
o Bei <strong>der</strong> Beratung von Architekten, Ingenieuren sowie Sachverständigen<br />
o Als Dienstleister gegenüber <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />
o Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten<br />
insbeson<strong>der</strong>e wenn Abweichungen vom Baurecht vorliegen, welche<br />
einsatztaktische Konsequenzen für die <strong>Feu</strong>erwehr zur Folge haben<br />
o Bei <strong>der</strong> brandschutztechnischen Beurteilung bestehen<strong>der</strong> baulicher<br />
Anlagen<br />
o Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Ermessensspielräume im Sinne von<br />
einheitlichen Beurteilungsparametern („...wenn Bedenken wegen des<br />
Brandschutzes nicht bestehen …“)<br />
2
Stand 30.04.2007<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Vorbeugenden Brandschutz<br />
(z.B. Anwendung ingenieurmäßiger Verfahren o<strong>der</strong> Akzeptanz von<br />
Innovationen in <strong>der</strong> brandschutztechnischen Infrastruktur wie Löschanlagen,<br />
Brandmeldeanlagen usw.)<br />
- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> interdisziplinären Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Fachbehörden<br />
(z.B. Landes- und Bundesbehörden wie Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>NRW</strong>,<br />
Eisenbahnbundesamt, Untere Wasserbehörden, Dezernate für Arbeits- und<br />
Umweltschutz <strong>der</strong> Bezirksregierungen)<br />
- Schnittstellenbetrachtung zum abwehrenden Brandschutz<br />
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle<br />
gemäß FSHG an Mitarbeiter mit <strong>der</strong> Qualifikation für den gehobenen o<strong>der</strong> höheren<br />
feuerwehrtechnischen Dienst zu übertragen sind. Innerhalb <strong>der</strong> bisherigen<br />
Ausbildung für den gehobenen Dienst wurde <strong>der</strong> Vorbeugende Brandschutz mit 130<br />
Unterrichtsstunden berücksichtigt, zuzüglich <strong>eines</strong> dreimonatigen Praxisabschnittes.<br />
Der Vorbeugende Brandschutz wurde im Rahmen <strong>der</strong> Laufbahnprüfung schriftlich<br />
und mündlich geprüft.<br />
Zukünftig ist <strong>der</strong> Schwerpunkt des Lehrgangs B IV einsatzbezogen ausgerichtet; das<br />
gilt auch für den verbleibenden Anteil des Vorbeugenden Brandschutzes, <strong>der</strong><br />
lediglich die einsatztaktisch notwendigen Kenntnisse umfassen soll.<br />
Um aufbauend auf <strong>der</strong> neukonzipierten B IV-Ausbildung den Bedarf für eine<br />
weitergehende Qualifikation <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen bzw. <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter in den Abteilungen Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz zu ermitteln, wurde bei <strong>der</strong><br />
<strong>Feu</strong>erwehr Wuppertal eine Abschnittsarbeit von Herrn BOIA Dipl.-Ing. Joachim<br />
Seuster erstellt. <strong>Hier</strong>bei ging es zunächst darum, bei den Brandschutzdienststellen<br />
<strong>der</strong> Kreise, <strong>der</strong> kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie bei den<br />
Werkfeuerwehren zu ermitteln, welche Anfor<strong>der</strong>ungen an die zukünftige Ausbildung<br />
aus <strong>der</strong>en Sicht notwendig sind.<br />
Im Weiteren wurde – aus dem Ergebnis <strong>der</strong> Umfrage – ein Lernzielkatalog erstellt.<br />
3
Stand 30.04.2007<br />
2 Zukünftiges Ausbildungskonzept<br />
Im Rahmen einer Sitzung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe am 26.04.2007 in Wuppertal wurden die<br />
in <strong>der</strong> Abschnittsarbeit ermittelten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Umfrage beteiligten<br />
Brandschutzdienststellen sowie das daraus entwickelte Ausbildungskonzept<br />
eingehend diskutiert. Aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe - und somit vertretend für die<br />
jeweiligen Fachausschüsse - sind zur Aufrechterhaltung einer qualitätsorientierten<br />
Ausbildung die nachfolgend aufgeführten Lehrinhalte notwendig.<br />
2.1 Ausbildungsmodul<br />
Die Ausbildung soll im Rahmen <strong>eines</strong> Ausbildungsmoduls durchgeführt werden,<br />
welches nach Bestehen <strong>der</strong> Laufbahnprüfung von zukünftigen Mitarbeitern einer<br />
Brandschutzdienststelle besucht werden muss (Festschreibung in <strong>der</strong> VAPgD <strong>Feu</strong>).<br />
Innerhalb dieses Moduls sind 144 UE theoretischer Unterricht einschließlich einer<br />
Lernzielkontrolle notwendig; dies entspricht einem Umfang von 4 Wochen. Der<br />
theoretische Teil ist an <strong>der</strong> zentralen Ausbildungsstelle des Landes (IdF <strong>NRW</strong>) zu<br />
absolvieren und glie<strong>der</strong>t sich in zwei Teile (siehe Grafik). Die Umfrage bei den<br />
beteiligten Brandschutzdienststellen zeigt, dass darüber hinaus ein praktischer<br />
Ausbildungsabschnitt erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Woche<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
Lehrgang VB Teil 1<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Abschnitt praktisch<br />
12 Lehrgang VB Teil 2<br />
4
Stand 30.04.2007<br />
Die erfor<strong>der</strong>liche Dauer des praktischen Abschnittes wurde als Ergebnis <strong>der</strong> Umfrage<br />
mit einem Zeitbedarf von 8 Wochen berücksichtigt, er wird von den Befragten für<br />
unbedingt erfor<strong>der</strong>lich gehalten. Der praktische Abschnitt ist aus Sicht <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe daher in einer Brandschutzdienststelle o<strong>der</strong> in VB-Abteilungen <strong>der</strong><br />
<strong>Feu</strong>erwehren mit mindestens 2 Mitarbeitern des gehobenen feuerwehrtechnischen<br />
Dienstes zu absolvieren.<br />
2.2 Lehrgangsinhalte<br />
Theoretischer Unterricht<br />
Im Rahmen des theoretischen Unterrichtes sind 4 Ausbildungsblöcke erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Diese glie<strong>der</strong>n sich wie folgt:<br />
2.2.1 1. Block: „Grundlagen“<br />
Unter den Block „Grundlagen“ werden die rechtlichen Grundlagen, technische<br />
Richtlinien und zusätzlich <strong>der</strong> Bereich Baukunde gefasst. Die rechtlichen Grundlagen<br />
beinhalten unter an<strong>der</strong>em die folgenden Punkte:<br />
• FSHG<br />
• BauO <strong>NRW</strong><br />
• Son<strong>der</strong>bauverordnungen<br />
<strong>Hier</strong>für wird ein Umfang von 12 UE veranschlagt.<br />
Als Grundlage für den weiteren Lehrgang ist das Thema Baukunde mit den<br />
Bereichen<br />
• Baukonstruktionen<br />
• Bauprodukte (Bauteile, Baustoffe)<br />
• Son<strong>der</strong>konstruktionen<br />
• Bauregelliste<br />
• Eurocodes<br />
notwendiger Unterrichtsbestandteil. <strong>Hier</strong> sind 12 UE vorzusehen.<br />
Die technischen Regelwerke sollen in einem Unterrichtsumfang von 4 UE unterrichtet<br />
werden.<br />
5
Stand 30.04.2007<br />
2.2.2 2. Block: „Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz“<br />
Dieses Thema soll aufgrund s<strong>eines</strong> hohen Stellenwertes neben den rechtlichen<br />
Grundlagen einen großen Teil des Lehrgangs ausmachen.<br />
Das Thema „Zu- und Durchfahrten; Aufstellflächen“, hierbei insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> § 5<br />
BauO <strong>NRW</strong>, soll in 4 UE vermittelt werden.<br />
Für das Thema „Brand- und Rauchabschnitte“ sind 6 UE vorgesehen, in denen<br />
folgende Themen herausragend behandelt werden sollen:<br />
• System <strong>der</strong> inneren und äußeren Abschottung<br />
• Abschnittsbildung und -größe<br />
• Abschottungssysteme<br />
Die Beurteilung von Rettungswegen ist ein wesentlicher Aspekt im Vorbeugenden<br />
Brandschutz und ist aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe mit 10 UE zu berücksichtigen.<br />
Ein Überblick über das Thema „Löschwasserversorgung und -rückhaltung“ soll in<br />
2 UE gegeben werden. <strong>Hier</strong> ist insbeson<strong>der</strong>e die Anwendung <strong>der</strong> Löschwasser-<br />
Rückhalte-Richtlinie zu thematisieren.<br />
Es ist absehbar, dass die Anwendung „Ingenieurmäßiger Verfahren“ vor dem<br />
Hintergrund immer komplexerer Rechenmodelle und höherer Rechenleistungen <strong>der</strong><br />
Computer zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird. In diesem Zusammenhang<br />
ist es notwendig, dass die zukünftigen VB-Sachbearbeiter in <strong>der</strong> Lage sind, diese<br />
Verfahren grundsätzlich zu verstehen und auf Plausibilität zu prüfen. Hinsichtlich<br />
einer vorausschauenden Ausrichtung einer Ausbildung im VB ist es notwendig,<br />
diesen Themenkomplex in das Curriculum aufzunehmen. Ein Stundenumfang von<br />
8 UE ist aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe als Mindestvoraussetzung vorzusehen, in denen<br />
folgende Inhalte vermittelt werden sollen:<br />
• Zonenmodelle<br />
• Feldmodelle<br />
• Personenstromanalyse<br />
• vfdb-Leitfaden<br />
6
Stand 30.04.2007<br />
Dem Themenkomplex wird darüber hinaus noch ein geson<strong>der</strong>ter Bereich<br />
„Son<strong>der</strong>bau“ zugefügt. <strong>Hier</strong>für wird ein Umfang von 8 UE für notwendig erachtet.<br />
Der gesamte Themenblock ist mit dem Bereich „Beteiligung <strong>der</strong><br />
Brandschutzdienststelle im Baugenehmigungsverfahren (Theorie)“ sowie mit dem<br />
Bereich „Brandschau (Theorie)“ abzuschließen.<br />
2.2.3 Block 3: „Anlagentechnischer Brandschutz“<br />
In diesem Themenkomplex sind die Bereiche Technische Gebäudeausrüstung,<br />
Leitungsanlagen, Lüftungsanlagen, Gebäudefunk und Aufzüge unter dem<br />
Oberbegriff „Gebäudetechnik“ mit einem Umfang von 6 UE zusammengefasst.<br />
Das Thema „Steigleitungen, Wandhydranten und Schlauchanschlussleitungen“ wird<br />
in den Themenkomplex Löschanlagen integriert.<br />
Die Themen „Brandmeldeanlagen“, „Ortsfeste Löschanlagen“ sowie „Rauch- und<br />
Wärmeabzugsanlagen“ werden in Anlehnung an die aktuelle VAP gD-<strong>Feu</strong> <strong>NRW</strong> mit<br />
jeweils 6 UE veranschlagt.<br />
Der Unterricht über „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ soll insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />
<strong>der</strong> DIN 18232 zu Grunde liegenden Rechenverfahren sowie auf an<strong>der</strong>e aktuell<br />
geltende Normen und Richtlinien eingehen.<br />
2.2.4 Block 4: „Organisatorischer Brandschutz“<br />
Der Bereich des organisatorischen Brandschutzes lässt sich kompakt in das<br />
Gesamtkonzept einfügen. Die Lehreinheit soll insgesamt 4 UE umfassen.<br />
7
Stand 30.04.2007<br />
2.2.5 Block 5: „Praktische Anwendung“<br />
Um bereits vor dem praktischen Abschnitt erste Erfahrungen zu den Abläufen bei<br />
Brandschauen und Stellungnahmen zu sammeln, sind für die praktische<br />
Unterweisung 26 UE vorgesehen, in denen in Kleingruppen Brandschauen<br />
durchgeführt und Planbearbeitungen geübt werden soll. Dabei soll auch das<br />
Unterrichtskonzept <strong>der</strong> „Virtuellen Brandschau“ angewendet werden, dass <strong>der</strong>zeit am<br />
IdF <strong>NRW</strong> eingeführt wird.<br />
2.2.6 Block 6: „Lernzielkontrolle“<br />
Für die Lernzielkontrolle werden 4 UE veranschlagt.<br />
Die Lernzielkontrolle umfasst auf Grundlage einer Planbearbeitung die Erstellung<br />
einer kurzen brandschutztechnischen Stellungnahme sowie die schriftliche<br />
Beantwortung ausgewählter Fragestellungen aus dem Bereich des Vorbeugenden<br />
Brandschutzes. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme am VB-Modul wird dem Teilnehmer<br />
die Möglichkeit gegeben, die Defizite in einer Brandschutzdienststelle o<strong>der</strong> VB-<br />
Abteilung einer <strong>Feu</strong>erwehr aufzuarbeiten und den 2. theoretischen Block inklusive<br />
<strong>der</strong> Lernzielkontrolle einmalig zu wie<strong>der</strong>holen.<br />
2.3 Lernzielkatalog für den Lehrgang VB I + II<br />
Auf den folgenden Seiten ist <strong>der</strong> auf Grundlage <strong>der</strong> Umfrage und nach Beratung <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe erstellte Lernzielkatalog ausführlich abgedruckt.<br />
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Stand 30.04.2007<br />
Block 1 (28 Stunden)<br />
Grundlagen<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Rechtliche Grundlagen - BauO <strong>NRW</strong><br />
- Son<strong>der</strong>bauverordnungen<br />
- FSHG<br />
- Richtlinien<br />
Baukunde - DIN 4102<br />
- Eurocodes<br />
- Bauregelliste<br />
- Son<strong>der</strong>konstruktionen<br />
- bauaufsichtliche Zulassung<br />
- Bauprodukte<br />
- Baukonstruktionen<br />
Normen und Technische - DIN-Normen im Brandschutz<br />
Regeln<br />
Die Teilnehmer sollen Grundlagen des Baurechts vermittelt<br />
bekommen. <strong>Hier</strong>bei soll auch auf die Stellung <strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>bauverordnungen eingegangen werden.<br />
Des Weiteren sollen die Beziehungen sowie Abläufe zwischen<br />
den einzelnen Ordnungsbehörden (z.B. untere Bauaufsicht, BLB,<br />
EBA) im Genehmigungsverfahren vermittelt werden.<br />
Der Teilnehmer lernt die Klassifizierung von Baustoffen und<br />
Bauteilen. Er kennt den Aufbau und die Zuordnungen in <strong>der</strong><br />
Bauregelliste. Er kann wesentliche Punkte aus den Zulassungen<br />
herausarbeiten. Er erhält grundlegende Kenntnisse über<br />
Baukonstruktionen und <strong>der</strong>en Verhalten im Brandfall, die über<br />
das für den Einsatz notwendige Maß hinausgehen.<br />
Der Teilnehmer soll eine Übersicht <strong>der</strong> im Vorbeugenden<br />
Brandschutz wichtigsten DIN-Normen vermittelt bekommen. Er<br />
soll die wichtigsten Eckdaten kennen.<br />
9<br />
12<br />
12<br />
4
Stand 30.04.2007<br />
Block 2 (58 Stunden)<br />
Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Zu- und Durchfahrten;<br />
Aufstellflächen<br />
Brand- und<br />
Rauchabschnitte inklusive<br />
baulicher Ausbildung<br />
Rettungswege :<br />
Bemessung, Führung und<br />
baulicher Ausführung<br />
Löschwasser –<br />
Versorgung und<br />
Rückhaltung<br />
Ingenieurmäßige<br />
Verfahren<br />
- § 5 BauO <strong>NRW</strong><br />
- STVO<br />
-Son<strong>der</strong>bau-Vorschriften<br />
- Kennzeichnung<br />
- System <strong>der</strong> inneren und<br />
äußeren Abschnitte<br />
- <strong>Feu</strong>er- und Rauchschutzabschlüsse<br />
- Gebäudeabstände<br />
- Gebäudeausdehnung<br />
- BauO <strong>NRW</strong><br />
- Son<strong>der</strong>bauverordnungen-<br />
- DVGW W405 und W331<br />
- LöRüRL<br />
- Zonenmodelle<br />
- Feldmodelle<br />
- Personenstromanalyse<br />
- vfdb-Leitfaden<br />
Der Teilnehmer soll eigenständig beurteilen können, ob eine<br />
FW-Zufahrt notwendig ist und wie diese zu bemessen ist.<br />
Der Teilnehmer kann das System <strong>der</strong> inneren und äußeren<br />
Abschnitte erklären und ist in <strong>der</strong> Lage anhand von Plänen<br />
Brand- und Rauchabschnitte zu bewerten.<br />
Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen baulichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen und Betrachtungen zur Sicherstellung von<br />
Rettungswegen lernen. Er kennt die unterschiedlichen Formen<br />
und Anfor<strong>der</strong>ungen an Treppenräume.<br />
Der Teilnehmer ist in <strong>der</strong> Lage, die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Richtlinien auf Bauvorhaben übertragen zu können.<br />
Der Teilnehmer soll die Grundzüge, Anwendungsbereiche und<br />
Grenzen ingenieurmäßiger Verfahren kennen lernen. Des<br />
Weiteren soll er in <strong>der</strong> Lage sein, Rechnungen und Simulationen<br />
auf Plausibilität zu prüfen.<br />
10<br />
4<br />
6<br />
10<br />
2<br />
8
Stand 30.04.2007<br />
Block 3 (24 Stunden)<br />
Anlagentechnischer<br />
Brandschutz<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Son<strong>der</strong>bau - Son<strong>der</strong>bauverordnungen<br />
- Industriebaurichtlinie<br />
Brandschau (Theorie) - FSHG<br />
- ggf. Hinweise zum VB<br />
- TPrüfVO<br />
Beteiligung <strong>der</strong><br />
Brandschutzdienststelle<br />
im bauaufsichtlichen<br />
Verfahren (Theorie)<br />
- BauO <strong>NRW</strong><br />
- BauPrüfVO<br />
-SvVO<br />
Brandmeldetechnik - DIN 14675<br />
- VDE 0833-2<br />
- DIN EN 54<br />
- Son<strong>der</strong>bauVO<br />
Der Teilnehmer kann anhand <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauverordnungen bzw.<br />
<strong>der</strong> Industriebaurichtlinie ein Gebäude beurteilen.<br />
Der Teilnehmer hat Kenntnisse über die Organisation und die<br />
Durchführung von Brandschauen.<br />
Der Teilnehmer kennt die Abläufe im<br />
Baugenehmigungsverfahren. Er kennt die Inhalte <strong>der</strong> BauPrüfVO<br />
und die Anfor<strong>der</strong>ungen an Brandschutzkonzepte. Er kennt das<br />
Verfahren <strong>der</strong> bauaufsichtlichen Abweichung und kann die<br />
zugehörigen Kompensationen bewerten.<br />
Der Teilnehmer kennt die technischen Möglichkeiten und<br />
Systeme <strong>der</strong> Brandfrüherkennung und <strong>der</strong>en zielgerichtete<br />
Anwendung im Vorbeugenden Brandschutz, insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Hinblick auf Son<strong>der</strong>bauVO und als Kompensation für<br />
Abweichungen. Er kennt das Zusammenwirken <strong>der</strong><br />
Brandmeldetechnik<br />
Einrichtungen.<br />
mit an<strong>der</strong>en sicherheitstechnischen<br />
11<br />
8<br />
8<br />
12<br />
6
Stand 30.04.2007<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Rauch- und<br />
Wärmeabzugsanlagen<br />
Löschanlagen und<br />
Einrichtungen zur<br />
Brandbekämpfung<br />
- DIN 18232<br />
- EN- Normen<br />
- Son<strong>der</strong>bauVO<br />
- Normen und Richtlinien<br />
- Son<strong>der</strong>bauVO<br />
- Richtlinien <strong>der</strong> Versicherer<br />
Gebäudetechnik - Technische<br />
Gebäudeausrüstung<br />
- LüAR<br />
- LAR<br />
- Gebäudefunk<br />
- Aufzüge<br />
Der Teilnehmer kennt die technischen Möglichkeiten und<br />
Systeme <strong>der</strong> RWA und <strong>der</strong>en zielgerichtete Anwendung im<br />
Vorbeugenden Brandschutz, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf<br />
Son<strong>der</strong>bauVO und als Kompensation für Abweichungen. Er<br />
kennt das Zusammenwirken <strong>der</strong> RWA mit an<strong>der</strong>en<br />
sicherheitstechnischen<br />
Löschanlagen.<br />
Einrichtungen, beispielsweise mit<br />
Der Teilnehmer muss die Grundlagen <strong>der</strong> Löschanlagentechnik<br />
aus Sicht des Vorbeugenden Brandschutzes erklären können,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Son<strong>der</strong>bauVO und als<br />
Kompensation zu Abweichungen. Die gilt ebenso für die<br />
Einrichtungen zur Brandbekämpfung.<br />
Der Teilnehmer soll die Grundzüge <strong>der</strong> Technischen Regelwerke<br />
kennen und diese bewerten können. Der Teilnehmer kann den<br />
Zusammenhang zwischen einem Brandschutzkonzept und <strong>der</strong><br />
geplanten bzw. erfor<strong>der</strong>lichen technischen Ausstattung /<br />
Ausführung nachvollziehen.<br />
12<br />
6<br />
6<br />
6
Stand 30.04.2007<br />
Block 4 (4 Stunden)<br />
Organisatorischer<br />
Brandschutz<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Organisatorischer<br />
Brandschutz<br />
- Brandschutzordnung<br />
- Maßnahmen zur Räumung<br />
- Flucht- und Rettungspläne<br />
- <strong>Feu</strong>erwehrpläne<br />
- Betreiberpflichten<br />
- ArbStättVO, BetrSichVO<br />
Der Teilnehmer kann die verschiedenen Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />
Möglichkeiten des Organisatorischen Brandschutzes erklären<br />
und die Maßnahmen überprüfen.<br />
13<br />
4
Stand 30.04.2007<br />
Block 5 (26 Stunden)<br />
Block 6<br />
Praktische Anwendung<br />
(4 Stunden)<br />
Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />
Beteiligung <strong>der</strong><br />
Brandschutzdienststelle<br />
(Praxis)<br />
Brandschau (praktisch<br />
und virtuell)<br />
Lernzielkontrolle<br />
- BauO <strong>NRW</strong><br />
- BauPrüfVO<br />
-SvVO<br />
- FSHG<br />
Der Teilnehmer überprüft unter Anleitung Pläne und<br />
Brandsschutzkonzepte und fertig Stellungnahmen an<br />
Der Teilnehmer führt unter Anleitung die Brandschau durch und<br />
fertigt den Brandschaubericht an.<br />
Lernzielkontrolle 4<br />
14<br />
18<br />
8
Stand 30.04.2007<br />
3 Praktischer Abschnitt<br />
Der Schwerpunkt <strong>der</strong> praktischen Ausbildung ist auf die Erstellung von<br />
brandschutztechnischen Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungs-<br />
Verfahren und auf die Durchführung von Brandschauen zu legen.<br />
Beides soll <strong>der</strong> Teilnehmer weitestgehend eigenständig durchführen.<br />
Der Teilnehmer hat das Ergebnis einer eigenständig erarbeiteten Stellungnahme als<br />
Arbeitsprobe zum 2. theoretischen Block am IdF vorzulegen, um gemeinsam mit den<br />
an<strong>der</strong>en Lehrgangsteilnehmern ausgewählte brandschutztechnische Probleme zu<br />
diskutieren. Die Arbeitsprobe ist in Bezug auf Objekt- und Personendaten zu<br />
anonymisieren.<br />
Der Praxisabschnitt sollte außerdem folgende Ausbildungsinhalte umfassen:<br />
- Vertiefung <strong>der</strong> theoretisch erworbenen Kenntnisse im anlagentechnischen,<br />
betrieblichen und organisatorischen Brandschutz durch Praxisbeispiele<br />
- Teilnahme an Beratungsgesprächen mit Architekten und Fachplanern<br />
- Teilnahme an Besprechungen mit <strong>der</strong> Bauaufsicht<br />
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen <strong>der</strong> Abteilung VB<br />
15<br />
gez. im Auftrag <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
Wuppertal, den 30.04.2007 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Deckers<br />
Brandrat
Stand 30.04.2007<br />
Anlage 1<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Ausbildung im VB“<br />
Für den AK-VB <strong>NRW</strong><br />
BR Thomas Deckers (Projektleitung) <strong>Feu</strong>erwehr Wuppertal<br />
BAR Alexan<strong>der</strong> Schlickum <strong>Feu</strong>erwehr Köln<br />
Für das IdF-<strong>NRW</strong><br />
RBrD Bernd Rohr IdF <strong>NRW</strong><br />
BR z.A. Marc Stolbrink IdF <strong>NRW</strong><br />
BOAR Franz-Josef Egelkamp IdF <strong>NRW</strong><br />
Für den LFV<br />
KBM Walter Jonas Rhein-Sieg-Kreis<br />
Für den WFV<br />
BO Ing. Ulrich Schnei<strong>der</strong> Werkfeuerwehr Bayer<br />
Für die Landesbehörden<br />
Reg.Ang. Dirk Kleiböhmer Bezirksregierung Münster<br />
Gäste<br />
BA Michael Willenbrinck <strong>Feu</strong>erwehr Wuppertal<br />
BOIA Joachim Seuster WF Du Pont (Ausbildungsbeamter<br />
bei <strong>der</strong> BF Wuppertal)<br />
16