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Änderung der Vapgd Feu NRW Hier: Erarbeitung eines - AGBF NRW

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Stand 30.04.2007<br />

Block 2 (58 Stunden)<br />

Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz<br />

Ausbildungseinheit Grundlage Unterrichtsinhalt UE<br />

Zu- und Durchfahrten;<br />

Aufstellflächen<br />

Brand- und<br />

Rauchabschnitte inklusive<br />

baulicher Ausbildung<br />

Rettungswege :<br />

Bemessung, Führung und<br />

baulicher Ausführung<br />

Löschwasser –<br />

Versorgung und<br />

Rückhaltung<br />

Ingenieurmäßige<br />

Verfahren<br />

- § 5 BauO <strong>NRW</strong><br />

- STVO<br />

-Son<strong>der</strong>bau-Vorschriften<br />

- Kennzeichnung<br />

- System <strong>der</strong> inneren und<br />

äußeren Abschnitte<br />

- <strong>Feu</strong>er- und Rauchschutzabschlüsse<br />

- Gebäudeabstände<br />

- Gebäudeausdehnung<br />

- BauO <strong>NRW</strong><br />

- Son<strong>der</strong>bauverordnungen-<br />

- DVGW W405 und W331<br />

- LöRüRL<br />

- Zonenmodelle<br />

- Feldmodelle<br />

- Personenstromanalyse<br />

- vfdb-Leitfaden<br />

Der Teilnehmer soll eigenständig beurteilen können, ob eine<br />

FW-Zufahrt notwendig ist und wie diese zu bemessen ist.<br />

Der Teilnehmer kann das System <strong>der</strong> inneren und äußeren<br />

Abschnitte erklären und ist in <strong>der</strong> Lage anhand von Plänen<br />

Brand- und Rauchabschnitte zu bewerten.<br />

Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen baulichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und Betrachtungen zur Sicherstellung von<br />

Rettungswegen lernen. Er kennt die unterschiedlichen Formen<br />

und Anfor<strong>der</strong>ungen an Treppenräume.<br />

Der Teilnehmer ist in <strong>der</strong> Lage, die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Richtlinien auf Bauvorhaben übertragen zu können.<br />

Der Teilnehmer soll die Grundzüge, Anwendungsbereiche und<br />

Grenzen ingenieurmäßiger Verfahren kennen lernen. Des<br />

Weiteren soll er in <strong>der</strong> Lage sein, Rechnungen und Simulationen<br />

auf Plausibilität zu prüfen.<br />

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