Änderung der Vapgd Feu NRW Hier: Erarbeitung eines - AGBF NRW
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Stand 30.04.2007<br />
Dem Themenkomplex wird darüber hinaus noch ein geson<strong>der</strong>ter Bereich<br />
„Son<strong>der</strong>bau“ zugefügt. <strong>Hier</strong>für wird ein Umfang von 8 UE für notwendig erachtet.<br />
Der gesamte Themenblock ist mit dem Bereich „Beteiligung <strong>der</strong><br />
Brandschutzdienststelle im Baugenehmigungsverfahren (Theorie)“ sowie mit dem<br />
Bereich „Brandschau (Theorie)“ abzuschließen.<br />
2.2.3 Block 3: „Anlagentechnischer Brandschutz“<br />
In diesem Themenkomplex sind die Bereiche Technische Gebäudeausrüstung,<br />
Leitungsanlagen, Lüftungsanlagen, Gebäudefunk und Aufzüge unter dem<br />
Oberbegriff „Gebäudetechnik“ mit einem Umfang von 6 UE zusammengefasst.<br />
Das Thema „Steigleitungen, Wandhydranten und Schlauchanschlussleitungen“ wird<br />
in den Themenkomplex Löschanlagen integriert.<br />
Die Themen „Brandmeldeanlagen“, „Ortsfeste Löschanlagen“ sowie „Rauch- und<br />
Wärmeabzugsanlagen“ werden in Anlehnung an die aktuelle VAP gD-<strong>Feu</strong> <strong>NRW</strong> mit<br />
jeweils 6 UE veranschlagt.<br />
Der Unterricht über „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ soll insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />
<strong>der</strong> DIN 18232 zu Grunde liegenden Rechenverfahren sowie auf an<strong>der</strong>e aktuell<br />
geltende Normen und Richtlinien eingehen.<br />
2.2.4 Block 4: „Organisatorischer Brandschutz“<br />
Der Bereich des organisatorischen Brandschutzes lässt sich kompakt in das<br />
Gesamtkonzept einfügen. Die Lehreinheit soll insgesamt 4 UE umfassen.<br />
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