- Seite 1: (Bauern-Sozialversicherungsgesetz -
- Seite 5 und 6: Gesundheitsförderung 96b Leistunge
- Seite 7 und 8: Aufgaben 148 Leistungen 148a Eintri
- Seite 9 und 10: 2. Unterabschnitt Sonstige Ersatzan
- Seite 11 und 12: Abschnitt IX Elektronische Datenver
- Seite 13 und 14: Schlussbestimmungen zu Art. 3 des S
- Seite 15 und 16: pflichtversichert: 1. Personen, die
- Seite 17 und 18: land(forst)wirtschaftlichen Betrieb
- Seite 19 und 20: Abs. 16 und 17) - 27. 5. 1993; (19.
- Seite 21 und 22: Versicherung maßgeblichen Tatbesta
- Seite 23 und 24: Versicherungsmonate erworben sein m
- Seite 25 und 26: nach § 4a. In der Pensionsversiche
- Seite 27 und 28: § 17. Die gemäß den §§ 8 und 9
- Seite 29 und 30: haben, sind verpflichtet, den in Ab
- Seite 31 und 32: geteilte Einheitswert; c) bei Verpa
- Seite 33 und 34: Kalendervierteljahres wirksam, das
- Seite 35 und 36: Betrieb auf gemeinsame Rechnung und
- Seite 37 und 38: (2) Alle für die Beiträge zur Pfl
- Seite 39 und 40: Hochschule, einer Kunstakademie ode
- Seite 41 und 42: (3) Der Zuschlag gemäß § 22 Abs.
- Seite 43 und 44: § 33. (1) Die Beiträge der gemä
- Seite 45 und 46: einem Kalenderjahr die Summe aller
- Seite 47 und 48: und die darauf entfallenden Beitrag
- Seite 49 und 50: einer Anmeldung bzw. Änderungsmeld
- Seite 51 und 52: (2) Zulässig ist auch die Errichtu
- Seite 53 und 54:
Aufwertungszahl, Aufwertungsfaktore
- Seite 55 und 56:
Pensionsversicherung nach einem and
- Seite 57 und 58:
Geldleistungen, solange sich der An
- Seite 59 und 60:
Beachte Das Inkrafttreten, die Fass
- Seite 61 und 62:
(3) Die Entziehung einer Leistung w
- Seite 63 und 64:
des jeweils in Betracht kommenden R
- Seite 65 und 66:
(§ 130), Kinderzuschüssen (§ 135
- Seite 67 und 68:
(2) Der Anspruch auf Kostenersatz g
- Seite 69 und 70:
land(forst)wirtschaftlichen Betrieb
- Seite 71 und 72:
esteht während der Dauer dieser Un
- Seite 73 und 74:
tatsächlich entstandenen, nachgewi
- Seite 75 und 76:
psychologischen Berufes gemäß §
- Seite 77 und 78:
festsetzen. Die Gebrauchsdauer darf
- Seite 79 und 80:
landesgesundheitsfondsfinanzierte K
- Seite 81 und 82:
(die) Anspruchsberechtigte in einer
- Seite 83 und 84:
Behelfen und anderen Hilfsmitteln k
- Seite 85 und 86:
(2) Die Leistung der Betriebshilfe
- Seite 87 und 88:
Satzung vorzusehen ist, von welchen
- Seite 89 und 90:
§ 107. (1) Als Ersatzzeiten vor de
- Seite 91 und 92:
nichts anderes bestimmt wird, unvor
- Seite 93 und 94:
(3) Liegt die Geburt (Annahme an Ki
- Seite 95 und 96:
offenkundigen Versehens zum Nachtei
- Seite 97 und 98:
überschreiten, im Sinne des § 110
- Seite 99 und 100:
5. die Zeit, die zwischen der Erfü
- Seite 101 und 102:
Monate, die gemäß § 130 Abs. 3 V
- Seite 103 und 104:
zählen sind, so hat die versichert
- Seite 105 und 106:
für ihn die Leistungen aus der Pen
- Seite 107 und 108:
Versicherte, wenn 1. die Erwerbsunf
- Seite 109 und 110:
innerhalb von drei Monaten nach der
- Seite 111 und 112:
Waisenpension hat; 2. wenn die Ehe
- Seite 113 und 114:
Höherversicherung § 133. Beiträg
- Seite 115 und 116:
Abweichend davon ist die Berechnung
- Seite 117 und 118:
vermindert um eine der (dem) Anspru
- Seite 119 und 120:
Bemessungsgrundlage (§ 113). (18.
- Seite 121 und 122:
gerundet auf Cent. Diese Beträge v
- Seite 123 und 124:
Ausgleichszulage § 143. (1) Soweit
- Seite 125 und 126:
der Versicherungsträger die Ausgle
- Seite 127 und 128:
§ 148c. (1) Arbeitsunfälle sind U
- Seite 129 und 130:
Erkenntnisse feststellt, daß diese
- Seite 131 und 132:
Monatsersten nach Erreichen des Reg
- Seite 133 und 134:
der Rehabilitation (§ 148y) gewäh
- Seite 135 und 136:
Ersatzarbeitskräfte geschlossen ha
- Seite 137 und 138:
§ 148z. (1) Der Versicherungsträg
- Seite 139 und 140:
§ 149d. (1) Anspruch auf Betriebsr
- Seite 141 und 142:
Ruhen der Betriebsrente bei Anstalt
- Seite 143 und 144:
insbesondere über das Ausmaß der
- Seite 145 und 146:
erklärt, so lebt der Anspruch auf
- Seite 147 und 148:
des Pensionsbezuges, sofern und sol
- Seite 149 und 150:
(2) Als Maßnahmen im Sinne des Abs
- Seite 151 und 152:
Sozialversicherungsanstalt der Baue
- Seite 153 und 154:
und b) - 1. April 1991. (3. Nov., B
- Seite 155 und 156:
Abs. 3 dieses Bundesgesetzes oder n
- Seite 157 und 158:
Wochen nach dem Eintritt des Versic
- Seite 159 und 160:
Versicherungsträger dem Träger de
- Seite 161 und 162:
Übergang von Schadenersatzansprüc
- Seite 163 und 164:
Verfahren § 182. Hinsichtlich des
- Seite 165 und 166:
dabei darf die für ein Jahr zusteh
- Seite 167 und 168:
Kontrollversammlung dem Vorsitzende
- Seite 169 und 170:
durchzuführen. (15. Nov., BGBl. Nr
- Seite 171 und 172:
Rechnungsabschluß zu überprüfen,
- Seite 173 und 174:
Beachte Das Inkrafttreten, die Fass
- Seite 175 und 176:
Hinweise auf etwaige Übergangsbest
- Seite 177 und 178:
§ 204. (1) Der Versicherungsträge
- Seite 179 und 180:
von der Bundesministerin für Gesun
- Seite 181 und 182:
Geschäftsführung und Vertretung a
- Seite 183 und 184:
§ 216. (1) Der Versicherungsträge
- Seite 185 und 186:
Versicherungsträger im Sinne des
- Seite 187 und 188:
§ 221. Personen, die am 31. Dezemb
- Seite 189 und 190:
(erstatteten Beiträgen) § 226. Be
- Seite 191 und 192:
hatte der Verstorbene im Zeitpunkt
- Seite 193 und 194:
Die Überweisungen nach lit. a sind
- Seite 195 und 196:
der Bundesminister für Justiz im E
- Seite 197 und 198:
Textanmerkungen ersichtlich. Schlu
- Seite 199 und 200:
1971 .................. 3,236 1972
- Seite 201 und 202:
selbst ausgeschlossen, wenn er sich
- Seite 203 und 204:
vollen Amtsdauer die Funktion eines
- Seite 205 und 206:
Pflichtversicherung in der Pensions
- Seite 207 und 208:
Familienverhältnisse des (der) Ver
- Seite 209 und 210:
Nr. 201/1996 festgelegte Anpassungs
- Seite 211 und 212:
BGBl. Nr. 600/1996; 2. rückwirkend
- Seite 213 und 214:
8. rückwirkend mit 1. Juli 1996 di
- Seite 215 und 216:
die Beträge gemäß Abs. 16 außer
- Seite 217 und 218:
Pensionsbezuges einer Krankenversic
- Seite 219 und 220:
§ 270. (1) Es treten in Kraft: 1.
- Seite 221 und 222:
BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jä
- Seite 223 und 224:
3. mit 1. Jänner 2003 § 41 in der
- Seite 225 und 226:
142/2000 ist auch auf Personen anzu
- Seite 227 und 228:
206a, 263 Abs. 1a sowie 270 Abs. 1
- Seite 229 und 230:
diesem Zeitpunkt weiter zu erbringe
- Seite 231 und 232:
Nr. 71/2003 ist nur auf Versicherun
- Seite 233 und 234:
- im April oder Mai oder Juni 2014
- Seite 235 und 236:
(13b) (Anm.: aufgehoben durch BGBl.
- Seite 237 und 238:
§ 290. (1) Es treten in Kraft: 1.
- Seite 239 und 240:
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004
- Seite 241 und 242:
30. Juni 2005 liegt. (5) Bis zum In
- Seite 243 und 244:
Monatliche Beitragsgrundlage in Sch
- Seite 245 und 246:
Maschinen- und Betriebshilferinges
- Seite 247 und 248:
Eigentümer land(forst)wirtschaftli
- Seite 249 und 250:
(2) § 114 des Bauern-Sozialversich
- Seite 251 und 252:
1987 bereits festgestellt waren, f
- Seite 253 und 254:
Bewirtschaftung überlassen, so bet
- Seite 255 und 256:
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, a
- Seite 257 und 258:
Einkommensbeträge unter Bedachtnah
- Seite 259 und 260:
(11) Die Bestimmung des § 130 Abs.
- Seite 261 und 262:
Artikel III Schlußbestimmungen (1)
- Seite 263 und 264:
(3) Zeiten vor dem 1. Jänner 1992,
- Seite 265 und 266:
(7) Pensionsberechtigte, die im Jä
- Seite 267 und 268:
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
- Seite 269 und 270:
Einheitswerte nach dem Abgabenände
- Seite 271 und 272:
mit § 46 Abs. 4 zur Anwendung gela
- Seite 273 und 274:
eines jeden Kalendervierteljahres m
- Seite 275 und 276:
Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1
- Seite 277:
(16) Bei den gemäß § 189 des Gew