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Ägypten - TOMBA express

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Einfuhr- und Zollvorschriften<br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />

• Für die Einfuhr wird eine vorherige Genehmigung durch den nationalen Tiergesundheitsdienst (SENASA) benötigt.<br />

Das trifft nicht zu, wenn es sich um Nahrungsmittelerzeugnisse für den Verzehr durch den Menschen handelt, die für den<br />

direkten Verkauf an die Öffentlichkeit verpackt sind.<br />

• Kontrolle durch das Nationale Institut für Nahrungsmittel (INAL).<br />

• Für Erzeugnisse der Waldfauna (lebende Exemplare, Erzeugnisse und verarbeitete Nebenerzeugnisse) sollte eine vorherige<br />

Genehmigung des Direktorats für Waldfauna und Waldflora bzw. des Direktorats für Waldressourcen des Landes eingeholt<br />

werden.<br />

Pflanzen und pflanzliche Produkte:<br />

• Für die Einfuhr wird eine vorherige Genehmigung durch das argentinische Institut für Pflanzenschutz und -qualität (IASCAC)<br />

benötigt.<br />

Das trifft nicht zu, wenn es sich um Nahrungsmittelerzeugnisse für den Verzehr durch den Menschen handelt, die für den<br />

direkten Verkauf an die Öffentlichkeit verpackt sind.<br />

• Kontrolle durch das Nationale Institut für Nahrungsmittel (INAL).<br />

• Für Erzeugnisse der Waldflora (lebende oder tote Exemplare sowie alle Teile und sonstige problemlos erkennbare Derivate)<br />

sollte eine vorherige Genehmigung des Direktorats für Waldfauna und Waldflora bzw. des Direktorats für Waldressourcen des<br />

Landes eingeholt werden.<br />

• Gemüsemischungen sowie in Wasser und Dampf haltbar gemachte Früchte und Nüsse (auch mit Zusatz von Zucker oder<br />

anderen Süßmitteln) sind zur Einfuhr unter folgenden Bedingungen erlaubt:<br />

a) Sie müssen von Exportregionen und Unternehmen stammen, die während des Wachstums, der Ernte, der<br />

Verarbeitung, Verpackung sowie während des Transports der Waren strikte Hygiene- und Gesundheitsvorschriften<br />

einhalten; sie unterliegen regelmäßigen systematischen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen<br />

landwirtschaftlichen Ausschüsse des Herkunftslandes.<br />

b) Sie müssen in dem Herkunftsland einer bakterienvernichtenden Behandlung unterzogen worden sein, wodurch eine<br />

von der Republik Argentinien (Artikel 6 des VAA) zugelassene Gartenbaufrucht erzeugt wird, um jegliche<br />

Verseuchung durch Kolibakterien (Escherichia coli) und Cholera-Erreger (Vibrio cholerae) auszuschließen.<br />

c) Sie müssen cholerafreien Chargen angehören.<br />

d) Den Waren muss eine offizielle Bescheinigung des Herkunftslandes mit folgendem Wortlaut beiliegen:<br />

„Charge Nr. .... aus der Region und von Unternehmen unter Einhaltung strikter Hygienebedingungen, geprüft durch<br />

die zuständige offizielle Behörde, behandelt mit ..... in Dosen von .... und frei von Cholera“.<br />

Betäubungsmittel:<br />

• Zur Verhütung von Drogenabhängigkeit und zu Anti-Betäubungsmittelmaßnahmen ist eine Einfuhrgenehmigung durch das<br />

Planungssekretariat erforderlich.<br />

− Spezifische Substanzen:<br />

Vor der Ausfuhr ist ein Eintrag in das vom Planungssekretariat zur Verhütung von Drogenabhängigkeit und Drogenhandel<br />

geführte Sonderregister erforderlich.<br />

− Betäubungsmittel:<br />

Einfuhrgenehmigung des Sekretariats für Gesundheit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales ist erforderlich.<br />

Betäubungsmittel dürfen nur über die Zollämter Buenos Aires und Ezeiza eingeführt werden.<br />

− Psychotrope Substanzen:<br />

Einfuhrgenehmigung des Sekretariats für Gesundheit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales ist erforderlich. Es<br />

gibt keine Einschränkungen bzgl. des Einfuhrzollamts.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

• Registrierbescheinigungen des Importeurs und des Erzeugnisses, ausgestellt vom Sekretariat für Gesundheit des<br />

Ministeriums für Gesundheit und Soziales sind bei der Einfuhr erforderlich.<br />

• Registrierungsbescheinigung des Erzeugnisses, ausgestellt von der zuständigen Stelle.<br />

• Ausnahme von der Registrierungsbescheinigung:<br />

Vom nationalen Gesundheitssekretariat für die Verwendung bei Humangesundheitskampagnen unter direkter Kontrolle dieses<br />

Sekretariats erworbenes Hexachlorzyklohexan; dasselbe gilt für Hexachlorzyklohexan zur ausschließlichen Zubereitung von<br />

95% reinem Isomergamma (Lindano).<br />

Abfälle und Rückstände:<br />

• Die Einfuhr von Abfällen und Rückständen ist erlaubt, wenn sie vorher durch das Sekretariat für Nationale Ressourcen und<br />

Humane Umwelt geprüft wurden.<br />

Kernreaktoren:<br />

• Einfuhrgenehmigung des nationalen Atomenergiekomitees ist erforderlich. Der Antragsteller hat die Art der nuklearen<br />

Elemente, Mineralien oder Substanzen sowie der radioaktiven Substanzen und Materialen anzugeben.<br />

• Dabei muss es sich stets um radioaktive Materialien ungeachtet der vorgelegten Form handeln, die Verbindungen bzw.<br />

Zubehörteile enthalten bzw. radioaktive Quellen enthaltende Prüfmesseinrichtungen.<br />

Kriegsgerät:<br />

• Der Antragsteller muss sich zuerst beim nationalen Waffenregister (RENAR) als Importeur von Material dieser Art anmelden<br />

und vor jeder weiteren Maßnahme eine Genehmigung einholen; diese Genehmigung sollte vor der Verladung gewährt<br />

werden. Die Einfuhr in das Land darf nur über den Hafen von Buenos Aires und die internationalen Häfen von Ezeiza und<br />

Jorge Newbery oder an den Einfuhrpunkten erfolgen, die vom vorstehend beschriebenen Komitee in Ausnahmefällen<br />

genehmigt wurden.<br />

• Die Einfuhr von Waffen, Munition und anderem Material per Post ist verboten, sofern dafür keine Genehmigung durch das<br />

vorstehend beschriebene Register vorliegt. Dieses Material darf nicht "Im Auftrag von" gesendet werden, der Empfänger<br />

muss namentlich genannt werden.<br />

Schießpulver, Sprengstoff:<br />

• Eine vorherige Genehmigung vom Generaldirektorat für Militärerzeugnisse (DFGM) ist einzuholen.

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