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Ägypten - TOMBA express

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Einfuhr- und Zollvorschriften<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

• Die Einfuhr von Medikamenten, Betäubungs- und Behandlungsmitteln unterliegt einer Reihe von Bedingungen. In diese<br />

Kategorie gehören: Abtreibungsmittel, Anabolika und Androgene sowie natürliche und künstliche Wachstumshormone,<br />

Aphrodisiaka, Aminophenazon (Aminopyrin), Bithiniol, 5-Brom-4‘-Chlorsalicylanilid, Buniodyl-Natrium (Bunamiodyl),<br />

Cinchophen-Methylester (Methyl-2-Phenylcinchoninat), Fenticlor; Esswaren, Getränke oder oral einzunehmende Medikamente<br />

für die Humanmedizin, die Glykol (oder ein Glykol-Derivat außer Propylen-Glykol) oder Kalmus bzw. Kalmusöl enthalten; (2isopropyl-4-pentenoyl)-Harnstoff,<br />

Wermutöl, Laetril; Erzeugnisse, die angeblich Mittel gegen Betrunkenheit, Alkohol- oder<br />

Drogenabhängigkeit sind; Thalidomid, Triparanol, Xylitol; Schlangenbiss- oder Erste-Hilfe-Ausrüstungen, in denen<br />

Anweisungen enthalten sind, die zur Behandlung von Schlangenbissen das Herausschneiden oder Entfernen der Bissstelle<br />

oder die Verwendung von Aderpressen empfehlen.<br />

Düngemittel:<br />

• Düngemittel dürfen vorbehaltlich der Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service eingeführt werden.<br />

Gerb- oder Färbextrakte; Tannine und deren Derivate; Pigmente und sonstige Farbstoffe; Anstrichfarben und Lacke, Kitt;<br />

Tinte:<br />

• Für die Einfuhr von Stoffen, die aus organischem Material gewonnen wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine<br />

and Inspection Service erforderlich.<br />

Ätherische Öle und Resinoide, Parfümerie- oder Toilettenartikel und Kosmetikerzeugnisse:<br />

• Für die Einfuhr von Kosmetikprodukten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Blei bzw. Bleiverbindungen (berechnet als Blei),<br />

außer Produkten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Bleiacetat zur Haarbehandlung, ist die schriftliche Genehmigung der<br />

zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Foto- und Filmprodukte:<br />

• Die Einfuhr dieser Produkte unterliegt den Customs (Cinematograph Films) Regulations (Zollvorschriften für Kinofilme) sowie<br />

anderen Bedingungen, die für den Inhalt dieser Produkte gelten.<br />

Verschiedene Produkte der chemischen Industrie:<br />

• Polychlorbiphenyl, Terphenyl usw. ist zur Einfuhr zugelassen vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung zur Einfuhr.<br />

Gummi und Gummierzeugnisse:<br />

• Radiergummis in Form von Babyschnullern, die kleiner sind als in den australischen Normen festgelegt, sowie Radiergummis,<br />

die den Geruch und das Aussehen von Lebensmitteln haben und die nicht den australischen Normen entsprechen.<br />

Felle und Häute, Leder, Rauchwaren und Erzeugnisse aus diesen Materialien; Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen und<br />

ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen (außer von Seidenraupen):<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

• Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten und unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />

Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />

Lederwaren; Sattlerwaren und Gurtwerk; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen<br />

(außer von Seidenraupen):<br />

• Für Gegenstände, die bei Tieren verwendet wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />

erforderlich.<br />

Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Waren aus Stroh, Esparto oder aus anderen Flechtmaterialien;<br />

Korb- und Flechtwaren:<br />

• Für die unter diesen Abschnitt fallenden Gegenstände ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />

erforderlich.<br />

Verlags- oder Presseerzeugnisse, Bilder und andere Produkte der Druckindustrie; Hand oder Maschine geschriebene<br />

Texte und Pläne:<br />

• Für die Einfuhr von Werbematerial für Waren, die angeblich therapeutischen Zwecken dienen, und das Erklärungen oder<br />

Behauptungen enthält, die irreführend, falsch oder übertrieben sind, ist die Genehmigung der zuständigen Behörden<br />

erforderlich.<br />

Textilien und Textilerzeugnisse:<br />

• Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten und unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />

Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />

Teppiche und sonstige textile Bodenbeläge:<br />

• Importierte Teppiche und entsprechende gebrauchte Gegenstände müssen in einem zugelassenen Verfahren desinfiziert sein.<br />

Kleidung und Kleidungszubehör, jedoch nicht in Form von Wirk- und Strickwaren:<br />

• Für die Einfuhr von Nachtbekleidung für Kinder aus entzündlichem Material und von Kleidungsstücken aus<br />

Chemiefaserstoffen, die Tris-(2,3-Dibromopropyl)-Phosphat enthalten, sowie von Garnen aus anderen, daraus bestehenden<br />

Materialien, ist die schriftliche Genehmigung des zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Sonstige gefertigte Textilwaren; Garnituren; Altkleider und Lumpen:<br />

• Wollsackleinen und Wollsackkappen, einschließlich Kappen aus Polyethylen hoher Dichte, Jute oder Nylon-Filament sind<br />

vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörden zur Einfuhr zugelassen.<br />

• Für die Einfuhr gebrauchter Bekleidung ist eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich (nicht für die<br />

Einfuhr von Bekleidung einer Person für den eigenen Gebrauch oder für ein Familienmitglied).

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