Ägypten - TOMBA express
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Einfuhr- und Zollvorschriften<br />
Bahrain<br />
ISO-Ländercode: BH<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere; zum menschlichen Verzehr ungeeignete Nahrungsmittel und Getränke oder Gegenstand von Ad-hoc-<br />
Entscheidungen der Gesundheitsbehörden; natürliches oder synthetisches Elfenbein, entweder zum einheimischen Handel oder<br />
Export; Palmen oder Schnittgut zu Ausstellungs- oder Zierzwecken aus Ländern, aus denen sie nicht eingeführt werden dürfen,<br />
entweder zu gewerblichen Zwecken oder für den persönlichen Bedarf; genießbare Früchte und Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten<br />
oder Melonen zu Ausstellungszwecken aus Ländern, aus denen sie nicht eingeführt werden dürfen, weder zu gewerblichen<br />
Zwecken oder für den persönlichen Bedarf; pflanzliche oder tierische Fette, die gesetzlich verbotene Erzeugnisse wie<br />
beispielsweise Holländische Butter der Marke „Deux Vaches“ enthalten; Zyklamat als Süßstoff enthaltende Nahrungsmittel und<br />
Getränke; Zigaretten aus Zucker oder zigarettenförmige Süßigkeiten für Kinder; Benzoin, entweder zu Handelszwecken oder zur<br />
offiziellen Verwendung; nicht zugelassene eingeführte alkoholische Getränke; Zigaretten- und Tabakschachteln ohne Warnhinweis<br />
„Tabak ist der Hauptverursacher von Krebs, Lungen- und Herzkrankheiten und Arteriosklerose; Opium in jeglicher Form; Haschisch<br />
und alle Zubereitungen davon, ob als Haschischmischungen oder daraus gewonnene Rauschgifte; Kat; Klebesubstanzen, bekannt<br />
als „RUBBER CEMENT EARTH U.U.U.“; Sprengpulver- und Explosivstoffe, Feuerwerke, brennbare Zubereitungen; echte oder<br />
Zuchtperlen, mit oder ohne Lochung, mit Ausnahme der aus den arabischen Fischgründen gewonnenen echten Perlen;<br />
Zweigantennen und alle Geräte zum Empfang von Fernsehübertragungen, mit Ausnahme von künstlichen Satelliten; kleine<br />
vierrädrige Fahrzeuge für Kinder, die für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sind; Waffen und Munition sowie alle Teile und<br />
Zubehörteile, Explosivstoffe, einschließlich Feuerwerke, Jagdwaffen und Sammlerstücke und sonstige Waffen, deren Einfuhr durch<br />
das Innenministerium (Ministry of the Interior) jeweils untersagt ist; Methylchlorid und andere toxische „Drinking Bird“-Erzeugnisse<br />
enthaltendes Kinderspielzeug; Falschgeld aus allen Ländern; Betäubungsmittel oder stimulierende Substanzen jeder Art und Form<br />
enthaltende Samen; Bücher, Reviews, Filme, Bilder und jegliche Art von Aufzeichnungen oder Drucksachen, die als obszön gelten<br />
und gegen die Religions- und Glaubensvorstellungen oder gegen die Sitten oder Traditionen verstoßen; ferngesteuerte<br />
Modellflugzeuge; Werbeprodukte für Zigarren, Zigaretten oder Tabak oder mit ähnlichen Werbeaufdrucken; in Israel hergestellte<br />
Waren oder aus bzw. über Israel von auf der schwarzen Liste stehenden Firmen oder Unternehmen eingeführte Waren;<br />
Glücksspiele.<br />
Bedingt zur Einfuhr (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Blumen und Samen usw., Setzlinge und Schnittgut; Nahrungsmittel und Getränke; radioaktive Substanzen; chemische Substanzen;<br />
Medizin und Arzneimittel; Methylalkohol und Industriealkohol; Veröffentlichungen, Presse- und Videoaufzeichnungen;<br />
Fischfangnetze; alle eingeführten Perlen, ob als Ketten oder als Schmuckbesatz; Funkgeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte,<br />
Videokameras.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Die Einfuhr aller nachstehend aufgeführten Güter ist ohne vorheriges Einholen einer Lizenz von der zuständigen<br />
Regierungsbehörde und Einhaltung der entsprechenden Bedingungen verboten. Eine Lizenz ist deshalb vor der Einfuhr<br />
einzuholen:<br />
1. Lebende Tiere wie beispielsweise Vögel, Rinder usw., sofern ihnen keine zum Zeitpunkt der Einfuhr gültige und von den<br />
tierärztlichen Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigung beiliegt, mit der bestätigt wird, dass die Tiere<br />
krankheitsfrei sind. Hunden muss eine von den tierärztlichen Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Impfbescheinigung<br />
gegen Tollwut mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten zum Zeitpunkt der Einfuhr beigefügt sein. Tiere bedürfen<br />
einer tierärztlichen Untersuchung am Einfuhrort von den zuständigen Behörden in Bahrain und sind nur mit der Genehmigung<br />
dieser Behörden zugelassen.<br />
2. Zusätzlich zu dem Verbot unter Position 1 bedarf die Einfuhr von Pferden der Genehmigung durch den Reitclub (Equestrian<br />
Club) von Bahrain.<br />
3. Spielautomaten, ausgenommen im Rahmen einer Lizenz des Handels- und Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Trade and<br />
Agriculture).<br />
4. Funkgeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Fernsehkameras, von der Marine verwendete Rundfunk- und Funkgeräte, mit<br />
Ausnahme einer Sondergenehmigung der Zollverwaltung oder wenn diese Waren gemäß der gültigen Gesetzgebung oder<br />
Vorschriften über diese Anlagen zugelassen sind oder mit einer Lizenz des Innenministeriums (Ministry of the Interior), nach<br />
Einholung der Zustimmung des permanenten Telekommunikationsausschusses in der Golfregion (Gulf Zone's Permanent<br />
Telecommunications Committee) für elektromagnetische Wellen.<br />
5. Medizin und Arzneimittel, sofern sie nicht über eine vom Gesundheitsministerium (Ministry of Health) genehmigte Apotheke<br />
und mit Genehmigung dieses Ministeriums eingeführt werden. Die Listen der so eingeführten Waren müssen einen Stempel<br />
des zuständigen Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) und die Unterschrift des dafür zuständigen Bediensteten tragen.<br />
6. Die chemischen Erzeugnisse, die gemäß den jeweils vom Innenministerium getroffenen Entscheidungen einer<br />
Einfuhrgenehmigung bedürfen, sind nur mit einer Genehmigung dieses Ministeriums zugelassen.<br />
7. Methylalkohol und Industriealkohol: auf Vorlage einer von der Zollverwaltung erteilten Lizenz.<br />
8. Waren, für die genehmigte Vertreter zuständig sind: auf Vorlage einer vom Handels- und Landwirtschaftsministerium (Ministry<br />
of Trade and Agriculture) ausgestellten Lizenz oder einer Genehmigung durch einen befugten Vertreter.<br />
9. Fischernetze sind nur mit einer Genehmigung des Handels- und Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Trade and<br />
Agriculture) zugelassen.