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Historische und geographische Excurse zu Tac. Ann. I, 55, 57, 58 ...

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Xt]^oCaxoi xäl oi rovrois un/Jxoot, Tiap' oh rpia TÜynara 'Pwfiaicov /lera tov ar^arTjyov<br />

Ovd^ov KovwnXXiov naQairnovdqd-dvTa ontaXero i^ hed^ag« — enthalten nur die allgemeine<br />

Angabe, dass Varus im Cheruskergebiete seinen Untergang gef<strong>und</strong>en habe. Man ver-<br />

muthet, die vntjxooi dieser Stelle seien einige kleinere Völkerschaften gewesen, die <strong>zu</strong> den<br />

Cheruskern in einem Clientelverhältniss standen (Beeskow de sedibus Cheruscorum, Berlin<br />

1844, S. 4 ff.), kann sich jedoch nur für die Fosi, die ihren Namen von dem bei Celle in<br />

die Aller fallenden Flüsschen Fuse führen sollen (Grimm Gesch. der deut. Spr. S. <strong>57</strong>4.<br />

618.), auf <strong>Tac</strong>. Germ. c. 36 berufen; für ein solches Abhängigkeitsverhältniss der Dulgibini<br />

(oder nach Grimm Gesch. d. deut. Spr. S. 623. <strong>und</strong> Müllenhoff in Haupts Zeitschrift für<br />

deut. Alterth. IX, 243 richtiger: Dulgubini, Dulgubnii), ferner der nur von Ptolomaeus<br />

erwähnten Nertereani oder Nertereanes u. a. findet sich bei den alten Schriftstellern kein<br />

Zeugniss, wie auch ihre Wohnsitze sich nicht sicher bestimmen lassen. Immerhin aber<br />

erscheint es uns weniger bedenklich, vn^xooi in dem oben angegebenen Sinne <strong>zu</strong> erklären,<br />

als mit Giefers (Beiträge <strong>zu</strong>i* Geschichte <strong>und</strong> Geographie des alten Germaniens, aus der<br />

Zeitschrift für vaterländische Geschichte <strong>und</strong> Alterthumskuude 13. Band besonders abge-<br />

druckt, 1852, S. 61 f.) einen Irrthum Strabo's an<strong>zu</strong>nehmen <strong>und</strong> unter den vn/jxooi die<br />

conterminae gentes bei <strong>Tac</strong>. ann. I, 60 oder die socii II, 45 <strong>zu</strong> verstehen. Wenn nun<br />

die ünr'/Ttooi, eine Anzahl kleinerer, auf verschiedenen Seiten des Cheruskerlandes woh-<br />

nender Völkerschaften sind, so kann der Relativsatz na^' oh t^ia räyiiaxa u. s. w. nicht,<br />

wie Beeskow S. 5 annimmt, <strong>zu</strong> vurptooi allein gehören, sondern muss sich auf den ganzen<br />

vorangehenden Satztheil beziehen, durch welchen die Bewohner des Cheruskergebietes im<br />

weiteren ^nne bezeichnet werden; es soll keine genauere Angabe der Gegend sein, in<br />

welcher Varus umkam, sondern der Schriftsteller will nur durch ein Beispiel den Ausspruch<br />

begründen, dass die Römer von den germanischen Völkerschaften, welchen sie trauten,<br />

die schwersten Verluste erlitten haben.<br />

f) Was die reliqui ex Variana clade betrifft, welche nach Frontin III, 15, 4. in einem<br />

anfangs gut mit Lebensmitteln versehenen Castell belagert wurden, so ist es nicht noth-<br />

wendig unter ihnen Flüchtlinge vom Varianischen Schlachtfelde <strong>zu</strong> verstehen; es kann<br />

damit die <strong>zu</strong> den umgekommenen Legionen gehörige Mannschaft bezeichnet sein, die als<br />

Besat<strong>zu</strong>ng des Castells <strong>zu</strong>rückgelassen worden war; an der andern Stelle (IV, 7, 8) wer-<br />

den sie von Frontin: post Varianam cladem obsessi nostri — genannt. — Da nach Dio<br />

LVI, 22 am letzten Gefechtstage Flucht unmöglich war, <strong>Tac</strong>. I, 61 aber von cladis ejus<br />

superstites, pugnam aut vincula elapsi spricht, so muss angenommen werden, dass am<br />

ersten oder zweiten Gefechtstage einzelne durch die Flucht sich retteten. Gelangten diese<br />

— was aber nirgends berichtet wird — in jenes Castell, so bildeten sie <strong>zu</strong>sammen mit<br />

der Mannschaft, die vorher sich dort befand, die reliqui ex Variana clade. In keinem<br />

Falle aber wird die Zahl der Flüchtlinge bedeutend gewesen sein *). Die vielen Bogen-<br />

') In den „Terrainetudisu eu dnin Rückzöge des Varns nnd den Feldzügen des GerroaDicus" von H. t.<br />

Atiendroth 1862. S. 19 heisst es: „Die Ankunft eines Theiles der Reiterei <strong>und</strong> vieler Flüchtigen in Aliso noch<br />

aai Tage der Vernichtangsschlacht beweist, dass die Spitze wirklich durchgedrungen. ** Diese Behauptung wird<br />

sieh auf keine Stelle der Quellenschriftsteller stützen können; Vell. II, 119 <strong>und</strong> Dio LVI, 22 (unmittelbar vor<br />

d«r Lücke) berechtigen keineswegs za derselben.<br />

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