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SATZUNG der INVESTERINGSFORENINGEN JYSKE INVEST ...

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Dividende (ex Coupon) werden vom Verwaltungsrat getroffen. Beschlüsse über die Ausgabe von<br />

Fondsanteilen werden jedoch von <strong>der</strong> Anteilinhaberversammlung getroffen. Investmentanteile<br />

können nur gegen zeitgleiche Einzahlung des Ausgabepreises gezeichnet werden, die Zeichnung<br />

von Fondsanteilen ist jedoch davon ausgenommen.<br />

Abs. 2.<br />

Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist die Investmentgesellschaft zur Rücknahme des Anteils des<br />

jeweiligen Anteilinhabers am Fondsvermögen verpflichtet.<br />

Abs. 3.<br />

Die Investmentgesellschaft kann die Rücknahme aufschieben,<br />

- wenn die Investmentgesellschaft wegen <strong>der</strong> Verhältnisse am Markt den inneren Wert nicht<br />

festlegen kann, o<strong>der</strong><br />

- wenn die Investmentgesellschaft in <strong>der</strong> Bestrebung, den Anlegern die gleiche Behandlung<br />

zu geben, erst den Rücknahmepreis festsetzt, wenn die Investmentgesellschaft die für die<br />

Rücknahme <strong>der</strong> Anteile notwendigen Vermögenswerte realisiert hat.<br />

Abs. 4.<br />

Das dänische Aufsichtsamt für das Kreditwesen, Finanstilsynet, kann for<strong>der</strong>n, dass die Investmentgesellschaft<br />

die Rücknahme von Anteilen aufschiebt.<br />

§ 13<br />

Abs. 1.<br />

Der Ausgabepreis wird nach einem modifizierten Singlepreisverfahren festgesetzt, vgl. Erlass über<br />

die Berechnung von Ausgabe- und Rücknahmepreisen bei <strong>der</strong> Zeichnung und Rücknahme von<br />

Anteilen an Investmentgesellschaften u. a. m.<br />

Abs. 2.<br />

Der Rücknahmepreis wird nach einem modifizierten Singlepreisverfahren festgesetzt, vgl. Erlass<br />

über die Berechnung von Ausgabe- und Rücknahmepreisen bei <strong>der</strong> Zeichnung und Rücknahme<br />

von Anteilen an Investmentgesellschaften u. a. m.<br />

Anteilinhaberversammlung<br />

§ 14<br />

Abs. 1.<br />

Oberstes Organ <strong>der</strong> Investmentgesellschaft ist die Anteilinhaberversammlung.<br />

Abs. 2.<br />

Die Anteilinhaberversammlung findet gemäss Beschluss des Verwaltungsrates in Silkeborg,<br />

Aarhus o<strong>der</strong> Kopenhagen statt.<br />

Abs. 3.<br />

Die ordentliche Anteilinhaberversammlung wird jedes Jahr bis zum Ende des Monats April abgehalten.<br />

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