Komplementäre Behandlungsmethoden - Sachsen-Anhaltische ...
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Evidenzgrade<br />
In der wissenschaftlich begründeten Medizin (Evidence-Based Medicine<br />
= EBM) kann ein Medikament oder eine Methode nur dann als<br />
wirksam bzw. unbedenklich gelten, wenn Studien der Evidenzgrade<br />
I oder II vorliegen. Untersuchungen der Evidenzgrade III - V können<br />
zwar Trends aufzeigen, keinesfalls aber Unbedenklichkeits- sowie<br />
Wirksamkeitsnachweise führen.<br />
ACHTUNG: Wirkmechanismen, die lediglich in Laborexperimen-<br />
! ten oder Tierversuchen gezeigt wurden, haben für die Anwen-<br />
dung beim Menschen nur sehr eingeschränkte Aussagekraft<br />
und werden von der EBM daher in keiner Nachweisstufe be-<br />
rücksichtigt.<br />
Folgende Nachweisstufen (Evidenzgrade) gelten gemäß EBM als<br />
Grundlage für die Bewertung von therapeutischen oder diagnostischen<br />
Maßnahmen.<br />
Evidenz sehr niedrig ––––––––––– Evidenz sehr hoch<br />
Anhang<br />
Übersicht Evidenzgrade<br />
Nachweisstufe Anforderung Erklärung<br />
Evidenzgrad I Randomisierte,<br />
kontrollierte Studien<br />
Evidenzgrad II Epidemiologische<br />
Kohortenstudien<br />
Evidenzgrad III Nicht randomisierte<br />
Studien, ohne Kontrollgruppen<br />
Evidenzgrad IV Einzelfalldarstellungen<br />
(= Kasuistiken)<br />
Standard für die Anerkennung neuer<br />
Arzneimittel. --> Belegt Unbedenklichkeit<br />
und Wirksamkeit.<br />
Standard für Arzneimittel, die bereits<br />
angewendet werden. --> Belegt Unbedenklichkeit<br />
und Wirksamkeit.<br />
Ergibt Hinweise auf Wirksamkeit, gilt<br />
aber nicht als Beweis. --> Grundlage<br />
für randomisierte, kontrollierte Studien.<br />
Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis.<br />
--> Grundlage für neue<br />
Therapieansätze.<br />
Evidenzgrad V Expertenmeinung Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis.<br />
--> Achtung: Selbst<br />
ernannte Experten gibt es häufi g!