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Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

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BAYERISCHE STAATSFORSTEN (AöR)<br />

Kundenbetreuerbüro Nadelsägeholz Nord<br />

Nadelwertholz-Versteigerung am 16.01.2008 in Litzendorf<br />

Seite: 4<br />

7. Die Berechnung des Kaufpreises erfolgt aufgrund der von den Forstbetrieben bei der<br />

Aufnahme des Holzes genau festgestellten Verkaufsmengen der einzelnen Lose und aufgrund<br />

des mit dem Zuschlag bedachten Preisgebotes. Dabei gelten die abgegebenen Gebote als<br />

Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Kaufpreis erhöht sich um die gesetzliche<br />

Mehrwertsteuer.<br />

8. Als Verkaufstag gilt der 16.01.2008, als Allgemeiner Zahlungstag (AZT) der 13.02.2008.<br />

Bei Zahlung bis 30.01.2008 werden 2 % Skonto gewährt.<br />

Mit Erteilung des Zuschlages gilt die Überweisung für das verkaufte Holz als erfolgt.<br />

9. Die Rechnungstellung erfolgt zentral durch das Kundenbetreuerbüro Nadelsägeholz Nord<br />

mit Sitz am Forstbetrieb Fichtelberg, Poststr. 14, 95686 Fichtelberg. Eine Rechnungstellung<br />

der Forstbetriebe über Einzelbeträge entfällt.<br />

Einzahlstellen sind:<br />

Commerzbank AG Konto 60 520 62 BLZ 750 400 62<br />

Deutsche Bank AG Konto 83 664 52 BLZ 700 700 10<br />

Dresdner Bank AG Konto 03 282 600 00 BLZ 700 800 00<br />

Als Verwendungszweck muss unbedingt die jeweilige Rechnungsnummer angegeben werden.<br />

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages bei den o.g Banken<br />

maßgebend.<br />

Die von ausländischen Käufern vom Überweisungsbetrag einbehaltene bankübliche Gebühr ist<br />

vom Kunden zu berücksichtigen und durch diesen zu übernehmen.<br />

Voraussetzung für die Aushändigung der Holzfreigabe ist außer Zahlung des Kaufpreises auch<br />

die Begleichung solcher eventueller Nebenkosten.<br />

10. Für die Abführung des Holzabsatzfonds gilt das Holzabsatzfondsgesetz (BGBl. 1998, Teil I Nr.<br />

69, S. 3131).<br />

11. Kann das verkaufte Holz durch den Käufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, z.B.<br />

Höhere Gewalt nicht abgefahren werden, kann der Verkäufer den AZT soweit hinausschieben,<br />

bis die Abfuhr des gekauften Holzes möglich ist.

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