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"Mehr als gewohnt" 2/2012 (pdf) - Gebag

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SeRVice SeRVice<br />

faszination feUer<br />

Feuer strahlt nicht nur wohlige hitze, sondern<br />

ein Faszination aus, der sich nur wenige Menschen<br />

entziehen können. Schon der neandertaler lernte<br />

die Wärmequelle des Feuers zu nutzen. Seit nunmehr<br />

800 jahren sorgen Kamine für wohlige Wärme.<br />

Der Kamin dient heutzutage<br />

kaum noch dem Überleben<br />

der Familie, ist aber <strong>als</strong><br />

wichtiges Wohnaccessoire für viele<br />

unverzichtbar und gehört vor allem<br />

in der kalten Jahreszeit zum Wohnen<br />

in den eigenen vier Wänden häufig<br />

mit dazu.<br />

Aber leider bringen auch die schönen<br />

Dinge des Lebens Pflichten mit sich.<br />

Die Reinigung des Kamins und die<br />

Schornsteinfegerarbeiten sind dabei<br />

die wichtigsten Verpflichtungen,<br />

denen sich kein Kaminbesitzer<br />

entziehen kann.<br />

neues Schornsteinfegerhandwerksgesetz<br />

2013<br />

Ab 2013 gibt es nun im Schornsteinfeger­Handwerksgesetz<br />

viele<br />

Neuerungen, auf die wir hinweisen<br />

möchten und die jeder Hauseigentümer<br />

mit seinem Schornsteinfeger<br />

genau besprechen sollte.<br />

Das neue Schornsteinfeger­Handwerksgesetz<br />

2013 besagt, dass jeder<br />

Hauseigentümer in Zukunft selbst<br />

bestimmen muss, von wem die Schornsteinfegerarbeiten<br />

durchgeführt werden<br />

sollen. Zusätzlich dazu gibt es jedoch<br />

DAS BAU-ABc<br />

weiterhin den „Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“.<br />

Dieser muss<br />

ab 2013 in einem Zeitraum von sieben<br />

Jahren zweimal eine sogenannte Feuerstättenschau<br />

durchführen. Anhand der<br />

Ergebnisse jener Feuerstättenschau<br />

stellt er einen Feuerstättenprüfbescheid<br />

aus, der alle zukünftig auszuführenden<br />

Schornsteinfegerarbeiten<br />

Tipps für Kaminholz:<br />

Holz nur mit einer Restfeuchte von<br />

unter 25 % verfeuern.<br />

Trocknungszeiten von Holz:<br />

Pappel, Linde, Birke oder Weide:<br />

1 Jahr Lagerzeit<br />

Esche, Buche und Obsthölzer:<br />

2 Jahre Lagerzeit<br />

Eiche und Ahorn:<br />

2,5 Jahre Lagerzeit<br />

Deshalb sollten Sie folgendes<br />

beachten:<br />

1. Holz trocken, aber gut<br />

durchlüftet lagern.<br />

2. Nur den, für die Feuerstätte zugelassenen<br />

Brennstoff verfeuern.<br />

3. Nur abgelagertes Holz verfeuern/<br />

Lagerzeit der Holzart beachten.<br />

4. Für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr<br />

sorgen.<br />

5. Maximale Füllmenge niem<strong>als</strong><br />

überschreiten.<br />

festlegt. Der Hauseigentümer muss nun<br />

– und dies ist neu – einen zugelassenen<br />

Fachbetrieb mit der Ausführung dieser<br />

aufgelisteten Arbeiten beauftragen.<br />

Das kann der bisherige Schornsteinfeger<br />

sein, der Bezirksschornsteinfeger<br />

oder ein ganz neuer Schornsteinfeger.<br />

Bei der Auswahl Ihres zukünftigen<br />

Schornsteinfegers hilft Ihnen das<br />

Schornsteinfeger­Register des „Bundesamtes<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“<br />

(www.bafa.de). Wer diesen<br />

Verwaltungsaufwand scheut, ist sicherlich<br />

gut beraten, den Bezirksschornsteinfeger<br />

mit den Arbeiten zu beauftragen.<br />

Dazu muss dieser lediglich<br />

informiert werden, dass er auch nach<br />

dem 01.01.2013 tätig sein soll.<br />

Zu beachten ist, dass jeder Hauseigentümer<br />

ab 2013 selbst dafür verantwortlich<br />

ist, alle Schornsteinfegerarbeiten<br />

fristgerecht ausführen zu lassen. Ein<br />

vom beauftragten Betrieb übergebenes<br />

Formblatt gilt <strong>als</strong> Nachweis der bereits<br />

ausgeführten Arbeiten und bestätigt<br />

dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />

die sach­ und fristgerechte<br />

Ausführung dieser Arbeiten. Wird<br />

die Frist jedoch um mehr <strong>als</strong> 14 Tage<br />

überschritten, ist der Bezirksschornsteinfeger<br />

angewiesen, dies der zuständigen<br />

Behörde zu melden. Ein<br />

Mahnverfahren mit einem Bußgeld<br />

bis zu 5.000 Euro und eine zwangsweise<br />

Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten<br />

können die Folgen davon<br />

sein. Um dies zu vereinfachen, sich<br />

einer lästigen Terminverfolgung zu<br />

entledigen und überhöhte Gebühren<br />

zu vermeiden, ist ein Kehr­ und<br />

Wartungsvertrag empfehlenswert.<br />

Petra Valentin<br />

Die wesentlichen änderungen<br />

2013 im überblick:<br />

• Freie Wahl des Schornsteinfegers<br />

durch den Haus­ und Wohnungseigentümer.<br />

• Bezirksschornsteinfegermeister<br />

wird zum Bezirksbevollmächtigten<br />

(Feuerstättenschau, Abnahme von<br />

Feuerungsanlagen, Fristenkontrolle).<br />

• Einhaltung der durch den Bezirksschornsteinfeger<br />

festgelegten Fristen<br />

durch den Haus­ und Wohnungseigentümer.<br />

Altes Kaminstück<br />

Draußen ziehen weiße Flocken<br />

Durch die Nacht, der Sturm ist laut<br />

Hier im Stübchen ist es trocken,<br />

Warm und einsam, stillvertraut.<br />

Sinnend sitz ich auf dem Sessel,<br />

An dem knisternden Kamin,<br />

Kochend summt der Wasserkessel<br />

Längst verklungne Melodien.<br />

Ein offener Kamin strahlt<br />

Ruhe und Behaglichkeit aus<br />

hoheitliche Aufgaben des<br />

Bezirksbevollmächtigten<br />

ab 01.01.2013:<br />

• Führen des Kehrbuches und<br />

Kontrolle der vorgeschriebenen<br />

Schornsteinfegerarbeiten.<br />

• Durchführung der Feuerstättenschau,<br />

Prüfung der Betriebs­ und<br />

Brandsicherheit der Anlagen, Erlass<br />

des Feuerstättenbescheides.<br />

• Meldung von Mängeln der<br />

Feuerungsanlagen.<br />

• Ausstellung von Bescheinigungen zu<br />

Bauabnahmen nach Landesrecht.<br />

Und ein Kätzchen sitzt daneben,<br />

Wärmt die Pfötchen an der Glut<br />

Und die Flammen schweben, weben,<br />

Wundersam wird mir zu Mut.<br />

Dämmernd kommt heraufgestiegen<br />

Manche längst vergessne Zeit,<br />

Wie mit bunten Maskenzügen<br />

Und verblichner Herrlichkeit.<br />

Heinrich Heine<br />

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