Satzung - Baugelast.de
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<strong>Satzung</strong><br />
I. Firma und Sitz<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
Die Genossenschaft führt die Firma<br />
<strong>Baugelast</strong> Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG.<br />
Sie hat ihren Sitz in Köln.<br />
II. Gegenstand <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
§ 2 Gegenstand<br />
(1) Zweck <strong>de</strong>r Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial<br />
verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) <strong>de</strong>r<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Genossenschaft.<br />
<strong>Satzung</strong> 5<br />
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen<br />
bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann<br />
alle im Bereich <strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft, <strong>de</strong>s Städtebaues und <strong>de</strong>r<br />
Infrastruktur anfallen<strong>de</strong>n Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören<br />
Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Lä<strong>de</strong>n und Räume<br />
für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen<br />
und Dienstleistungen.<br />
(3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r<br />
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser <strong>Satzung</strong>.<br />
(4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen<br />
anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer<br />
von <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 5 Abs. Nr. 10 KStG betreiben.<br />
(5) Die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglie<strong>de</strong>r ist zugelassen;<br />
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die<br />
Voraussetzungen.<br />
III. Mitgliedschaft<br />
§ 3 Mitglie<strong>de</strong>r<br />
Mitglie<strong>de</strong>r können wer<strong>de</strong>n<br />
a) natürliche Personen,<br />
b) Personengesellschaften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsrechts sowie juristische<br />
Personen <strong>de</strong>s privaten und öffentlichen Rechts.<br />
§ 4 Erwerb <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
Zum Erwerb <strong>de</strong>r Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnen<strong>de</strong>n<br />
unbedingten Erklärung, die <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Genossenschaftsgesetzes<br />
entsprechen muss. Dem Bewerber ist vor Abgabe<br />
seiner Beitrittserklärung die <strong>Satzung</strong> in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung<br />
zur Verfügung zu stellen. Über die Aufnahme beschließt <strong>de</strong>r Vorstand.