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mehr möglich. Garantien für mehr Bürgerbeteiligung gehen durch die Privatisierung gesundheitlicher<br />

Einrichtungen unwiederbringlich verloren.<br />

Auf der einen Seite der Klinikprivatisierung stehen kurzfristige Gewinne für die Kommunen.<br />

Auf der anderen Seite stehen drohender Personalabbau, vorprogrammiertes Lohndumping,<br />

die Gefahr der Abkopplung einer ausgewogene Forschung und medizinischen Ausbildung<br />

vom Krankenhausträger und die Aufgabe des kommunalen Einflusses auf das Versorgungsprofil.<br />

Deshalb: Klinikprivatisierungen müssen verhindert werden!<br />

Diese Forderung deckt sich mit den Intentionen und Zielen öffentlicher Klinikträger. Anfang<br />

des Jahres 2005 hat sich eine Initiativgruppe mehrerer großer öffentlicher Krankenhäuser<br />

gebildet, die einen Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser vorbereitet. Er hat die<br />

Aufgabe, kommunale Kliniken zu erhalten und ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und<br />

wird vom Deutschen Städtetag unterstützt. Diese Initiative wird von der PDS ausdrücklich<br />

unterstützt. Zeigt sie doch, dass es auch im Gesundheitsbereich Widerstand gegen die Privatisierung<br />

und Ökonomisierung der gesundheitlichen Versorgung gibt.<br />

6. Eine weitere Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen ist sinnvoll<br />

Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sich in seinem<br />

Gutachten 2003 auf die „Finanzierung, Nutzerorientierung und Qualität“ im Gesundheitswesen<br />

orientiert. Danach sollen Reformschritte darauf abzielen, das System der GKV im<br />

Grundsatz zu erhalten und seine Zukunftsfähigkeit durch Anpassung an exogene Entwicklungstrends<br />

zu sichern.<br />

Mit den Reformen im Gesundheitswesen der letzten Jahre ist ein Rückgang der Anzahl der<br />

Krankenkassen (KK) zu beobachten. Gab es 1990 noch mehr <strong>als</strong> 1100, so sind es heute<br />

weniger <strong>als</strong> 270.<br />

Gegenwärtig garantiert die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem Umlageverfahren fast<br />

5 Mio. Arbeitslosen und 30 Mio. Mitversicherten durch das Solidarprinzip Versicherungsschutz.<br />

Rund 90 % der 82 Mio. BundesbürgerInnen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

über 8% sind in einer der 37 privaten Krankenkassen versichert, ca. 300 000 BürgerInnen<br />

haben keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall.<br />

Vor dem Hintergrund der Veränderung gesellschaftlicher Strukturen, flankiert durch die mit<br />

dem GMG geschaffenen Möglichkeiten von Kassenfusionen innerhalb der jeweiligen Kassenarten,<br />

läuft die Entwicklung zwangsläufig auf eine Verringerung der Anzahl der Krankenkassen<br />

hinaus. Forciert wird dieser Prozess durch den gewollten ökonomischen Wettbewerb<br />

zwischen den Krankenkassen seit 19<strong>94</strong>. Der Finanzausgleich zwischen ihnen war und ist in<br />

der jetzigen Form umstritten. Mit dem Risikostrukturausgleich zwischen Kassen, deren Mitglieder<br />

mehrheitlich gut finanziell ausgestattet und gesünder sind, und solchen, deren Versicherte<br />

überwiegend sozial benachteiligt, älter und vielfach chronisch krank sind, wurden<br />

2004 mehr <strong>als</strong> 13,6 Mrd. Euro umverteilt. Dabei spielte aber bisher kaum eine Rolle, wie<br />

krank die Versicherten sind. Sie werden nach Alter und Geschlecht eingestuft. Künftig (ab<br />

2007) soll aber auch der Gesundheitszustand (Morbidität) berücksichtigt werden. Der Geldfluss<br />

wird dann durch Arzneimittelverordnungen und Krankenhausdiagnosen bestimmt.<br />

Solange es die Kassenvielfalt in Deutschland gibt, halten wir einen morbiditätsorientierten<br />

Risikostrukturausgleich für unabdingbar - einschließlich der damit verbundenen notwendigen<br />

Verwaltungsaufgaben.<br />

Bisher hat der Wettbewerb zur Risikoselektion der Versicherten geführt und damit zu erheblichen<br />

Verwerfungen zwischen den Krankenkassen beigetragen.<br />

Die Tatsache, dass je nach Satzungsgestaltung einer KK unterschiedliche Bonussysteme<br />

und private Zusatzversicherungen angeboten werden, führt zu weiteren Ungleichbehandlungen<br />

von Versicherten. Besonders betroffen sind sozial Benachteiligte. Die Vielfalt der KK ist<br />

keine Gewähr dafür, dass jeder Mensch Anspruch auf den gleichen Schutz seiner Gesundheit<br />

hat und die gleiche Unterstützung ohne Ansehen der Person bei Krankheit erhält. Bonusprogramme<br />

und private Zuzahlungen führen zur Entsolidarisierung.<br />

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