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ne Leistung verbunden sind. Das US-amerikanische<br />

Magazin Forbes und nach ihm das deutsche Manager-<br />

Magazin veröffentlichen regelmäßig eine Liste der<br />

Reichsten, bei der selbstverständlich nicht in Frage<br />

steht, dass sich diese Vermögen auf unternehmerische<br />

Leistung gründen. Wie absurd dieser Leistungsbegriff<br />

ist, hat der Wirtschaftsjurist und Publizist Harald<br />

Wozniewskis demonstriert, in dem er die Stundenlöhne<br />

für diese angebliche Unternehmerleistung errechnete.<br />

Eine vielleicht nicht ganz präzise und auch mit vielen<br />

Unbekannten aufgestellte Rechnung, aber sie ist bei<br />

aller Gewagtheit immer noch entlarvend genug für den<br />

absurden Begriff der Unternehmerleistung.<br />

Dass sich die Managerelite Millioneneinkommen zuschanzen<br />

kann, geschieht im Übrigen auch nicht ohne<br />

Einverständnis ihrer „Arbeitgeber“, und wer die<br />

Maßlosigkeit der Manager kritisiert, darf zur Maßlosigkeit<br />

der Milliardäre nicht schweigen. Wobei der Milliarden-Reichtum<br />

eigentlich immer weniger verschwiegen,<br />

sondern sogar zur Schau gestellt und zum Maß aller gesellschaftlichen<br />

Werte erhoben wird. Ohne die Gesellschaftsfähigkeit<br />

der maßlosen Bereicherung ist weder<br />

die Maßlosigkeit der Manager denkbar noch das unverschämte<br />

Bekenntnis des Manager-Magazins zur Gier als<br />

Grundlage der Leistungsgesellschaft.<br />

Fragt man nach den politisch-kulturellen Folgen dieser<br />

schamlosen Bereicherung, dann zeigt sich schnell,<br />

dass die Kehrseite der Parole „Gier ist geil“ folgerichtig<br />

„Geiz ist geil“ heißt. Denn was das Manager-Magazin<br />

als Rückkehr zur Leistungsgesellschaft feiert, ist das<br />

unverhohlene Bekenntnis zur Ellenbogengesellschaft,<br />

in der sich die Gier der Mächtigen mit dem Geiz gegenüber<br />

den Schwächeren verbindet. Diese Parallelität von<br />

Gier und Geiz spiegelt sich denn auch in der Politik<br />

wider. Senkung des Spitzensteuersatzes sowie Verzicht<br />

auf die Vermögenssteuer auf der einen Seite und Senkung<br />

des Arbeitslosengeldes und der Netto-Renten auf<br />

der anderen. Einerseits Amnestie für Steuersünder und<br />

andererseits härtere Sanktionen für Arbeitslose.<br />

Wie wäre es, wenn<br />

Das Recht im Schlaf reich zu werden<br />

Mann könnte glauben, dass das zunehmend unverhohlene<br />

Bekenntnis zur maßlosen Bereicherung Ausdruck<br />

des viel beschworenen kulturellen Wertewandels ist.<br />

Tatsächlich ist der kulturelle Wandel jedoch nur eine<br />

Folgeerscheinung des langsamen, aber tiefen Wandels<br />

in der ökonomischen Wertschöpfung.<br />

Immer größere Teile des Volkseinkommens stammen<br />

nicht mehr unmittelbar aus abhängiger oder unternehmerischer<br />

Erwerbsarbeit, sondern aus Vermögenseinkommen.<br />

Zinsen, Dividenden oder auch Mieteinnahmen<br />

sind gerade für die oberen zehn Prozent<br />

der Gesellschaft eine maßgebliche Einnahmequelle –<br />

unabhängig davon, ob sie nebenbei als leitende Angestellte<br />

tätig sind oder über Einkünfte als Freiberufler<br />

verfügen. Die amtliche Statistik sagt darüber wenig<br />

aus, weil sie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung<br />

nur die Arbeitnehmereinkommen präzise er-<br />

• die Bezüge der Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer<br />

von Kapitalgesellschaften einschließlich<br />

aller Sonderzuwendungen nicht nur in den Geschäftsberichten<br />

der Aktiengesellschaften veröffentlicht,<br />

sondern auch den MitarbeiterInnen des<br />

Unternehmens bekannt gemacht würden?<br />

• die Bundes- und Landesrechnungshöfe verpflichtet<br />

würden, die Bezüge von Vorstandsmitgliedern bzw.<br />

Geschäftsführern von Unternehmen, an denen die<br />

öffentliche Hand beteiligt ist, einem öffentlichen<br />

Ranking zu unterziehen? Dabei müsste die Höhe der<br />

Bezüge mit der Bezahlung ähnlicher Verantwortungen<br />

in Politik und Verwaltung verglichen werden.<br />

• das für die Sozialhilfe geltende Lohnabstandsgebot<br />

auch auf Managergehälter angewandt würde, um<br />

den Leistungswillen und die Motivation der übrigen<br />

Bezieher von Erwerbseinkommen nicht zu beeinträchtigen?<br />

• die Bundesregierung einen jährlichen Bericht über<br />

die Entwicklung und Steuerbelastung der privaten<br />

Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro vorlegen<br />

müsste?<br />

fasst, während die Einnahmen aus selbstständiger<br />

Tätigkeit und aus Vermögen zusammengezählt werden,<br />

als würden nur die Selbstständigen auch Vermögenseinkommen<br />

beziehen. Tatsächlich beziehen aber<br />

die meisten Selbstständigen kein höheres Einkommen<br />

als gut bezahlte Angestellte und Beamte, und die<br />

führenden Manager mit Einkommen von mehreren<br />

Hunderttausend Euro werden nicht als Selbstständige,<br />

sondern als unselbstständig Beschäftigte gezählt.<br />

So kommt es, dass selbst Hausierer oder Inhaber einer<br />

Ich-AG als Selbstständige gerechnet werden, während<br />

der angestellte Vorstandsvorsitzende mit einem Jahreseinkommen<br />

von mehreren Hunderttausend Euro als<br />

abhängig Beschäftigter gerechnet wird. Niemand<br />

weiß es genau, aber wahrscheinlich gibt es durch<br />

diese statistische Unschärfe unter den unselbstständig<br />

Beschäftigten bald ebenso viele Eigentumsmil-<br />

Die Bruttoeinkommen der Unselbstständigen haben sich von 1991 bis 2002 nur um rund 31 Prozent erhöht, während<br />

die privaten Geldvermögen im selben Zeitraum um 83 Prozent auf 3.739 Mrd. Euro gestiegen sind. Diese ungleiche<br />

Entwicklung signalisiert, dass immer mehr private Haushalte nicht nur mehr Vermögen, sondern auch mehr Vermögenseinkommen<br />

besitzen. Unterstellt man nämlich, dass dieses gewaltige Geldvermögen vom Sparbuch bis zum rentablen<br />

Aktienfond eine durchschnittliche Rendite von mindestens sechs Prozent abwirft, dann ergaben sich daraus<br />

2002 private Vermögenseinnahmen von 223.8 Mrd. Euro. Oder anders gerechnet: Die Einkommen der deutschen Privathaushalte<br />

stammten 2002 zu 16 Prozent nicht aus eigener Erwerbsarbeit, sondern aus Vermögenserträgen.<br />

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