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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Beteiligungsverfahren ...

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Wahlbach<br />

Planbereich<br />

Lippe<br />

Gilsbach<br />

Würgendorf<br />

Burbach<br />

Lützeln<br />

Ober-<br />

dresselndorf<br />

Holzhausen<br />

Nieder-<br />

dresselndorf<br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 40 „Bahnhof“, Gemarkung Burbach,<br />

Gemeinde Burbach<br />

GEMEINDE BURBACH<br />

Stadtplanung<br />

Planungsbüro Holger Fischer<br />

Konrad-Adenauer-Straße 16<br />

35440 Linden


Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 2<br />

Inhalt:<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

2 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

7 Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden und Wasser<br />

7.2 Klima und Luft<br />

7.3 Tiere und Pflanzen<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

7.5 Landschaft<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

7.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

7.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

8 Eingriffsregelung<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

Die Gemeinde Burbach hat sich vor dem Hintergrund eines gewissen Versorgungsdefizits im Discount-<br />

Bereich bereits in der Vergangenheit mit den Möglichkeiten der Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters<br />

beschäftigt. Die Planungen konnten jedoch zu keinem positiven Abschluss gebracht<br />

werden, da insbesondere der Planstandort „Leimekaute“ aufgrund seiner nicht integrierten Lage als<br />

kritisch betrachtet wurde. Zeitgleich wurden Bestrebungen unternommen, das Umfeld des Bahnhofes<br />

in der Kerngemeinde einer Aufwertung und städtebaulich angemessenen Nachnutzung zuzuführen. Im<br />

Rahmen dieser Planungsüberlegungen wurde seitens der Fa. Aldi die Absicht mitgeteilt, am Bahnhof<br />

eine Discounterfiliale errichten und betreiben zu wollen. Geplant ist die Errichtung einer Aldi-Süd-Filiale<br />

mit einer Verkaufsfläche von max. 970 m². Es handelt sich dabei um einen modernen Einzelhandelsbetrieb,<br />

der das vorhandene Einzelhandelsangebot in der Gemeinde ergänzt und abrundet.<br />

Zur Ausweisung kommt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel<br />

im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO. Innerhalb des Sondergebietes wird die folgende Nutzung zugelassen:<br />

Festgesetzt wird eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,6, die unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Verdichtung im Umfeld des Plangebietes und der beabsichtigten Bebauung angemessen<br />

ist. Darüber hinaus wird formuliert, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche von Stellplätzen<br />

mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ = 1,0 überschritten werden darf. Dies geschieht vor dem<br />

Hintergrund, dem erhöhten Stellplatzbedarf von Einzelhandelsbetrieben gerecht werden zu können.<br />

Die Zahl der höchstzulässigen Vollgeschosse wird für den gesamten Planbereich auf Z=I festgesetzt.<br />

Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der üblichen Bautypen für Einzelhandelsbetriebe.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009


Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 3<br />

Die Traufhöhe (Schnittkante Gebäudeaußenkante (aufgehendes Mauerwerk) mit Oberkante Dachhaut)<br />

beträgt max. 4,5 m über Oberkante Rohfußboden. Die Firsthöhe beträgt max. 9,0 m über Oberkante<br />

Rohfußboden. Darüber hinaus gehende betriebstechnische Anlagen sind zulässig. Diese Festsetzungen<br />

erfolgen zum einen unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung am Standort, stellen<br />

jedoch auch sicher, dass sich das Gebäude in seiner Höhenetwicklung in den umgebenden Bestand<br />

einfügt bzw. darunter bleibt, um die Sichtbeziehung zu dem angrenzenden, unter Denkmalschutz stehenden<br />

ehemaligen Postgebäude nicht zu beeinträchtigen.<br />

Im nördlichen Plangebiet sind drei Laubbäume zur Anpflanzung vorgesehen; im östlichen Bereich befindet<br />

sich eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.<br />

2 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung<br />

Das Plangebiet befindet sich südlich des Bahnhofs von Burbach an der Nassauischen Straße und umfasst<br />

bestehende, teils leer stehende Wohnbebauung und Gartenbereiche. Östlich benachbart fließt<br />

der Burbach durch den Ort. Naturräumlich liegt der Geltungsbereich nach KLAUSING (1988) 1 im Siegerland<br />

(Teileinheit 331.31 Mittleres Hellertal). Die Höhenlage beträgt etwa 370 m ü. NN.<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

Bestand<br />

Der Planbereich ist im Regionalplan (RP), Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereich Siegen<br />

(Kreis Siegen Wittgenstein und Kreis Olpe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.03.2008<br />

als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ ausgewiesen.<br />

Das gesamte Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burbach vom<br />

16.06.2006 als "Gemischte Baufläche" gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB dargestellt.<br />

Für den gesamten Planbereich gilt derzeit die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB vom<br />

16.10.1980.<br />

Planung<br />

Um die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung festzustellen, wurde im Vorfeld der<br />

Bauleitplanung ein Antrag gemäß § 23 Landesplanungsgesetz beim zuständigen Regierungspräsidium<br />

Arnsberg gestellt. Abgesehen von Auflagen zur Sortimentsliste wurden von dessen Seite keine landesplanerischen<br />

Bedenken gegen die beantragte Darstellung bzw. Ausweisung eines Sondergebiets<br />

(großflächiger Einzelhandel) mit einer Verkaufsfläche von 970 m² geäußert.<br />

Aufgrund der geplanten Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel ist der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Dies ist insofern unbeachtlich, als dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung auch aufgestellt werden kann, wenn dieser von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

abweicht. Dieser ist sodann im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies erfolgt durch<br />

Ratsbeschluss zeitgleich zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan.<br />

1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Landesanstalt für Umwelt. Wiesbaden.<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 4<br />

Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung ist die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplanes im<br />

Bereich des Bahnhofes, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Für weitergehende Ausführungen<br />

wird auf Punkt 1.0 der Begründung verwiesen.<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Über die üblichen zu erwartenden Abfälle hinausgehend sind derzeit keine aus der künftigen Nutzung<br />

als Einzelhandelsgebiet (Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes) entstehenden Sonderabfallformen<br />

absehbar. Sämtliche entstehenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Die Abwasserableitung der geplanten Marktgebäude erfolgt durch den Anschluss an das vorhandene<br />

Ver- und Entsorgungsnetz. Die Leitungsinfrastruktur ist hinreichend dimensioniert eine Ver- und Entsorgung<br />

des Planvorhabens zu ermöglichen.<br />

Um den immissionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen, und den Nachweis zu führen,<br />

dass sich das Vorhaben hinsichtlich seines Emissionskontingentes in den umgebenden Bestand einfügt,<br />

wurde ein schalltechnisches Gutachten 2 erstellt. Dies kommt zu dem folgenden Ergebnis: „Die<br />

schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die zu erwartenden Geräuschentwicklungen aus dem<br />

Kundenparkplatz in Verbindung mit den entstehenden Geräuschimmissionen aus dem Anlieferungsverkehr/Verladearbeiten<br />

in Höhe der randlagigen Bebauung zu keiner Überschreitung des Immissionsrichtwertes<br />

für Mischgebiete – 60 db(A) – führen wird. In Höhe des nächstgelegene Gebäudes „Alter<br />

Bahnhof Burbach“ (Bahnhofsweg Nr. 3, Obergeschoss) kann der Immissionsrichtwert grenzwertig erreicht<br />

werden.“<br />

Insofern besteht auf Ebene der Bauleitplanung hinsichtlich der Festsetzung baulicher oder organisatorischer<br />

Maßnahmen kein weiterführender Handlungsbedarf zur Immissionsminimierung.<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Im Rahmen der Dacheindeckung lässt der Bebauungsplan Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie<br />

(Solaranlagen) ausdrücklich zu.<br />

6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden,<br />

indem innerhalb des bestehenden Ortsgefüges Flächen für eine neue Nutzung mobilisiert werden.<br />

Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet.<br />

2<br />

vgl. Anhang: GSA Limburg GmbH: Neubau eines Lebensmitteldiscountmarktes (Aldi), Nassauische Straße,<br />

Burbach – Geräuschimmissionsprognose<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 5<br />

7 Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden und Wasser<br />

Aufgrund der langjährig gegebenen Nutzung und der damit verbundenen Bebauung und Asphaltierung<br />

ist davon auszugehen, dass im Bereich des Plangebietes überwiegend keine natürlichen Bodenprofile<br />

mehr existieren.<br />

Durch die vorhandene Bebauung und insbesondere die großflächige Verdichtung des Bodens ist daher<br />

größtenteils von einem gestörten Infiltrationsvermögen des Bodens und einer Beeinträchtigung des<br />

Bodenlebens auszugehen. Aus den genannten Gründen besitzt das Plangebiet bereits jetzt nur ein<br />

geringes Retentionspotential für auftreffende Niederschläge. Insgesamt ist für das Schutzgut Boden<br />

von einer bereits gegebenen weitgehenden Entwertung auszugehen.<br />

Aufgrund ihrer geringen räumlichen Ausdehnung ist die Eingriffswirkung der geplanten Bebauung hinsichtlich<br />

Boden und Wasserhaushalt lediglich als gering zu bewerten. Auf recht kleiner Fläche werden<br />

Ertragskraft und Retentionsfunktion des Bodens betroffen, weniger jedoch die Grundwasserneubildung.<br />

Da zudem im östlichen Plangebiet ein unbebauter Pufferbereich zum Burbach hin festgesetzt<br />

wird, ist mit keiner erheblichen Verstärkung des Oberflächenabflusses aus dem Gebiet zu rechnen.<br />

7.2 Klima und Luft<br />

Aufgrund der straßenseitig bereits bestehenden Bebauung kommt dem Plangebiet nur im östlichen<br />

Bereich eine geringe klimatische Funktion zur Versorgung der Ortslage mit Frisch- bzw. Kaltluft zu. Die<br />

lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich vor allem auf das Plangebiet selbst konzentrieren,<br />

wo im Umfeld des entstehenden Gebäudes und im Bereich der bisherigen Grünflächen und<br />

Einzelbäume mit einer Einschränkung der Verdunstung und einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur<br />

zu rechnen ist.<br />

Die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Nutzung als Sondergebiet Einzelhandel lässt aufgrund<br />

des insgesamt nur geringfügig erhöhten Versiegelungsgrades keine erheblichen nachteiligen Wirkungen<br />

auf wichtige kleinklimatische Funktionen erwarten.<br />

7.3 Tiere und Pflanzen<br />

Zur Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes und seiner näheren Umgebung wurde<br />

im Oktober 2008 eine Geländebegehung durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben<br />

und sind in der Bestandskarte im Anhang kartographisch umgesetzt.<br />

Das Plangebiet setzt sich im Wesentlichen aus Wohnbebauung entlang der Nassauischen Straße und<br />

dahinter gelegenen Gärten zusammen. Diese werden durch ruderale Wiesen, mehrere Laub- und<br />

Obstbäume, Fichtenpflanzungen sowie vereinzelt durch Laub- und Ziersträucher geprägt. Daneben<br />

befinden sich im Plangebiet drei große Linden.<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 6<br />

Foto 1: Naussauische Straße Foto 2: Gartengrundstück Nr. 50<br />

Innerhalb der Gärten finden sich einzelne Hecken, Gebüsche und Fichtenreihen. Neben einer älteren<br />

Hainbuchenhecke am nordöstlichen Plangebietsrand finden sich vereinzelt Wildrosen, Hasel und<br />

Wald-Geißblatt. Einen hohen Flächenanteil haben in den Gärten ruderalisierte Wiesenbereiche mit den<br />

folgenden Arten:<br />

Acer platanoides Spitz-Ahorn (Jungwuchs)<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Dactylis glomerata Wiesen-Knäulgras<br />

Epilobium spec. Weidenröschen<br />

Euphorbia strica Steife Wolfsmilch<br />

Geranium robertianum Stinkender Storchschnabel<br />

Geum urbanum Echte Nelkenwurz<br />

Glechoma hederacea Gundermann<br />

Poa pratensis Wiesen-Rispengras<br />

Quercus robur Stiel-Eiche<br />

Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />

Taraxacum officinalis Löwenzahn<br />

Urtica dioica Große Brennnessel<br />

Im östlichen Plangebiet befindet sich zwischen einem von Hecken eingefassten Gartengrundstück und<br />

dem Burbach ein von Gartenabfällen und Jungfichten sowie mit einzelnen Birken und Traubenkirschen<br />

bestandener „verwilderter“ Bereich. Dieser wird flächig von einer nitrophytisch geprägten Ruderalflur<br />

eingenommen:<br />

Acer campestre Feld-Ahorn (Jungwuchs)<br />

Aegopodium podagraria Giersch<br />

Alliara petiolata Knoblauchsrauke<br />

Dactylis glomerata Wiesen-Knäulgras<br />

Fraxinus excelsior Esche (Jungwuchs)<br />

Geranium robertianum Stinkender Storchschnabel<br />

Geum urbanum Echte Nelkenwurz<br />

Glechoma hederacea Gundermann<br />

Lapsana communis Rainkohl<br />

Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />

Urtica dioica Große Brennnessel<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 7<br />

Foto 3: Blick zwischen zwei Häuser Foto 4: Linden im nördlichen Bereich<br />

Die zwei entlang der Zufahrtsstraße vorhandenen Linden weisen einen Stammdurchmesser von jeweils<br />

rund 70 cm auf (Stammumfang 210-225 cm, Foto 4) und sind im Baumkataster der Gemeinde<br />

Burbach unter der Nummer BU22 eingetragen.<br />

Innerhalb des vom Planvorhaben betroffenen Gebäudebestands (Nassauische Str. 46-50) steht u. a.<br />

ein mit Schiefer verkleidetes Fachwerkhaus bereits länger leer. Aus Gründen des Artenschutzes wurde<br />

daher am 27.01.2009 eine zweite Begehung aller zugänglichen Gebäudeteile im Plangebiet mit diesbezüglich<br />

auffälligen Strukturen, insbesondere der Kellerräume und Dachböden, durchgeführt.<br />

Dabei wurde auf dem Dachboden des Hauses Nr. 46 eine tote Kohlmeise (vgl. Foto 5) gefunden. Im<br />

Haus Nr. 48, dessen Kellertür und einige Kellerfenster offen standen, war auch ein Dachfenster einen<br />

Spalt breit geöffnet. Während sich dort im Keller keine Tierspuren finden ließen, wurden an mehreren<br />

Ecken des Dachgeschosses Kothaufen des Steinmarders gefunden. Einzelne Reste von Hautflüglern<br />

und Schmetterlingen (Foto 6) deuten zudem daraufhin, dass einige Ecken im Sommer gelegentlich als<br />

Fraßplatz von Fledermäusen aufgesucht wurden. Abgesehen von diesen Beobachtungen konnten in<br />

den Gebäuden keine Hinweise auf Brutvorkommen von Vögeln bzw. auf Wochenstuben oder Winterquartiere<br />

von Fledermäusen gefunden werden.<br />

Foto 5: Tote Kohlmeise auf Dachboden Nr. 46 Foto 6: Insektenreste auf Dachboden Nr. 48<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 8<br />

Eingriffsbewertung und Artenschutz<br />

Bei den innerhalb des Plangebietes angetroffenen Biotoptypen handelt es sich überwiegend um weit<br />

verbreitete Vegetationseinheiten und Biotoptypen (Ruderalflächen, Obstbäume, Nadelgehölze). Die zu<br />

überplanende Fläche ist daher aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes insgesamt von geringer Bedeutung<br />

und beherbergt keine vegetationskundlich oder floristisch wertvollen Arten. Auch die Hochstamm-Obstbäume,<br />

die zwar noch eine gewisse Habitatfunktion für weit verbreitete Vogelarten und<br />

Arthropoden haben, sind aufgrund der Beunruhigungen durch die umliegenden Nutzungen in ihrer Bedeutung<br />

nicht vergleichbar mit zusammenhängenden Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen. Herauszuheben<br />

sind jedoch die drei vorhandenen Linden, die neben ihrer Bedeutung z. B. für Insekten und<br />

Nahrung suchende Vögel auch auf das Kleinklima und das Ortsbild einen positiven Einfluss ausüben<br />

(siehe auch Kap. 7.5).<br />

In der Zusammenfassung sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Tiere und Pflanzen zu erwarten. Bezüglich der Betroffenheit streng geschützter Arten ist<br />

zudem das Vorhandensein von Fledermaus-Fraßplätzen im Haus Nr. 48 zu berücksichtigen. Als Ersatz<br />

für die die betroffenen Versteckmöglichkeiten von Fledermäusen ist vorgesehen, zwei Fledermaus-<br />

Wandschalen (Typ 2FE) der Fa. Schwegler an einer Fassadenseite des Ladengebäudes anzubringen.<br />

Foto 7: Obstbaum im Plangebiet Foto 8: Hinterhof und Garten Haus Nr. 46<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 3 drei ineinander greifende<br />

Ebenen der Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention), verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

3 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform www.biologischevielfalt.de<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 9<br />

• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und<br />

• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />

Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />

biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />

7.5 Landschaft<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die bereits<br />

vorhandene, uneinheitliche und teils marode Bebauung geprägt. Einzig die im nördlichen Bereich<br />

in Bahnhofsnähe stockenden Linden geben diesem Bereich einen dörflich-idyllischen Charakter.<br />

Durch den Bebauungsplan wird dieser Bereich zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts grundlegend<br />

umgestaltet, wobei die neue Baulinie an den umgebenden Gebäudebestand angepasst ist. Zur Eingliederung<br />

der Neubebauung und der Pkw-Stellplatzflächen dienen – neben den Festsetzungen zu Art<br />

und Maß der baulichen Nutzung, welche denen der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />

Festsetzungen zur Anpflanzung von einheimischen Laubbäumen. Hiermit kann zumindest für die Zukunft<br />

ein Ersatz für die betroffenen Linden geschaffen werden.<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt und auch im Einwirkungsbereich keine<br />

entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden.<br />

Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ist das VSG Nr. 5214-401 Wälder und Wiesen bei Burbach<br />

und Neunkirchen in etwa 650 m Entfernung, die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

sind das FFH-Gebiet Nr. 5214-301 In der Gambach und das FFH-Gebiet Nr. 5214-303 Bergwiesen<br />

Lippe mit Buchheller- und Mischebachtal in jeweils ca. 1,5 km Entfernung vom Plangebiet.<br />

7.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Sondergebiet LEH ergeben sich für die Wohnqualität<br />

der angrenzenden Bereiche keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />

auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen Auswirkungen.<br />

Für den derzeit in Renovierung befindlichen Bahnhof ist aufgrund der Planung des Pkw-Parkplatzes<br />

anstelle der bisherigen Bebauung eine Aufwertung durch eine bessere Einsehbarkeit von der Nassauischen<br />

Straße aus zu erwarten. Gleichzeitig entfallen jedoch die hinter dem Bahnhofsgebäude gelegenen,<br />

jedoch kaum genutzten P&R-Parkplätze sowie einige Laubbäume. Auch wenn diese Aspekte,<br />

auch im Hinblick auf eine zu errichtende Stützmauer, mit leichten Prognoseunsicherheiten behaftet<br />

sind, sind doch erhebliche Auswirkungen auf die Aspekte Mensch, Gesundheit und Bevölkerung nicht<br />

zu erwarten.<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 10<br />

Foto 9: Bahnhof Burbach Foto 10: Infohäuschen am Bahnhof<br />

7.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Plangebiet ist das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Nassauische Straße 48 gelegen, welches<br />

zur Vorbereitung der Umsetzung der Planung niederzulegen ist. Die Unterschutzstellung des<br />

Gebäudes erfolgte durch Ratsbeschluss am 03.11.1981. Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde ein Verkehrswertgutachten<br />

für das genannte Gebäude erstellt, um die Ertragssituation der Immobilie hinsichtlich<br />

der weiteren Verwendung insbesondere unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu bewerten.<br />

Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der maroden Bausubstanz eine<br />

Sanierung und damit ein langfristiger Erhalt des Gebäudes wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Insofern<br />

wird davon ausgegangen, dass die denkmalschutzrechtlichen Belange der Bauleitplanung sowie dem<br />

Vollzug des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen.<br />

Für das an das Plangebiet angrenzende ehemalige Postgebäude ist ebenfalls eine Unterschutzstellung<br />

festzustellen. Nach Auffassung der Gemeinde Burbach wird der Denkmalwert des Gebäudes durch die<br />

Verwirklichung der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Nutzung nicht in Frage gestellt, da ein hinreichender<br />

Gebäudeabstand gewahrt und die Wirkung der Post als historisches Einzelgebäude erhalten<br />

bleibt. Dazu trägt insbesondere auch die Festsetzung zur zulässigen Höhe des geplanten Lebensmittelmarktes<br />

bei, die unterhalb des Postgebäudes liegt.<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird keine besonderen, für die Luftqualität entsprechender<br />

Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität<br />

resultieren.<br />

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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 11<br />

8 Eingriffsregelung<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Bahnhof“ handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren<br />

nach § 13a BauGB2007. Dieses Verfahren kann angewandt werden, wenn es der Wiedernutzbarmachung<br />

innerstädtischer Flächen, Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung<br />

dient, die Größe der Grundfläche unterhalb von 20.000 m² bleibt (oder bei einer Grundfläche von<br />

20.000 m² bis weniger als 70.000 m² nach einer Vorprüfung des Einzelfalls), keine Vorhaben, welche<br />

nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind, vorbereitet werden und darüber hinaus keine<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten<br />

oder Vogelschutzgebieten bestehen.<br />

Da der vorliegende Bebauungsplan zudem unterhalb des unteren Schwellenwertes von 20.000 m² liegt<br />

(vgl. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die aufgrund der<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor<br />

der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />

§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB regelt, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits<br />

vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Eine auf der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung fußende Eingriffs-/Ausgleichsplanung wird daher vorliegend nicht erforderlich.<br />

Anhang:<br />

Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009


Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-Adenauer-Straße 16 - 35440 Linden - Tel. 06403 9537-0 Fax 9537-30

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