Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Beteiligungsverfahren ...
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Wahlbach<br />
Planbereich<br />
Lippe<br />
Gilsbach<br />
Würgendorf<br />
Burbach<br />
Lützeln<br />
Ober-<br />
dresselndorf<br />
Holzhausen<br />
Nieder-<br />
dresselndorf<br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 40 „Bahnhof“, Gemarkung Burbach,<br />
Gemeinde Burbach<br />
GEMEINDE BURBACH<br />
Stadtplanung<br />
Planungsbüro Holger Fischer<br />
Konrad-Adenauer-Straße 16<br />
35440 Linden
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 2<br />
Inhalt:<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
2 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />
7 Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />
7.1 Boden und Wasser<br />
7.2 Klima und Luft<br />
7.3 Tiere und Pflanzen<br />
7.4 Biologische Vielfalt<br />
7.5 Landschaft<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />
7.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />
7.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
8 Eingriffsregelung<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
Die Gemeinde Burbach hat sich vor dem Hintergrund eines gewissen Versorgungsdefizits im Discount-<br />
Bereich bereits in der Vergangenheit mit den Möglichkeiten der Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters<br />
beschäftigt. Die Planungen konnten jedoch zu keinem positiven Abschluss gebracht<br />
werden, da insbesondere der Planstandort „Leimekaute“ aufgrund seiner nicht integrierten Lage als<br />
kritisch betrachtet wurde. Zeitgleich wurden Bestrebungen unternommen, das Umfeld des Bahnhofes<br />
in der Kerngemeinde einer Aufwertung und städtebaulich angemessenen Nachnutzung zuzuführen. Im<br />
Rahmen dieser Planungsüberlegungen wurde seitens der Fa. Aldi die Absicht mitgeteilt, am Bahnhof<br />
eine Discounterfiliale errichten und betreiben zu wollen. Geplant ist die Errichtung einer Aldi-Süd-Filiale<br />
mit einer Verkaufsfläche von max. 970 m². Es handelt sich dabei um einen modernen Einzelhandelsbetrieb,<br />
der das vorhandene Einzelhandelsangebot in der Gemeinde ergänzt und abrundet.<br />
Zur Ausweisung kommt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel<br />
im Sinne § 11 Abs. 3 BauNVO. Innerhalb des Sondergebietes wird die folgende Nutzung zugelassen:<br />
Festgesetzt wird eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,6, die unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />
Verdichtung im Umfeld des Plangebietes und der beabsichtigten Bebauung angemessen<br />
ist. Darüber hinaus wird formuliert, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche von Stellplätzen<br />
mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ = 1,0 überschritten werden darf. Dies geschieht vor dem<br />
Hintergrund, dem erhöhten Stellplatzbedarf von Einzelhandelsbetrieben gerecht werden zu können.<br />
Die Zahl der höchstzulässigen Vollgeschosse wird für den gesamten Planbereich auf Z=I festgesetzt.<br />
Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der üblichen Bautypen für Einzelhandelsbetriebe.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 3<br />
Die Traufhöhe (Schnittkante Gebäudeaußenkante (aufgehendes Mauerwerk) mit Oberkante Dachhaut)<br />
beträgt max. 4,5 m über Oberkante Rohfußboden. Die Firsthöhe beträgt max. 9,0 m über Oberkante<br />
Rohfußboden. Darüber hinaus gehende betriebstechnische Anlagen sind zulässig. Diese Festsetzungen<br />
erfolgen zum einen unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung am Standort, stellen<br />
jedoch auch sicher, dass sich das Gebäude in seiner Höhenetwicklung in den umgebenden Bestand<br />
einfügt bzw. darunter bleibt, um die Sichtbeziehung zu dem angrenzenden, unter Denkmalschutz stehenden<br />
ehemaligen Postgebäude nicht zu beeinträchtigen.<br />
Im nördlichen Plangebiet sind drei Laubbäume zur Anpflanzung vorgesehen; im östlichen Bereich befindet<br />
sich eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.<br />
2 Lage, Nutzung und naturräumliche Einordnung<br />
Das Plangebiet befindet sich südlich des Bahnhofs von Burbach an der Nassauischen Straße und umfasst<br />
bestehende, teils leer stehende Wohnbebauung und Gartenbereiche. Östlich benachbart fließt<br />
der Burbach durch den Ort. Naturräumlich liegt der Geltungsbereich nach KLAUSING (1988) 1 im Siegerland<br />
(Teileinheit 331.31 Mittleres Hellertal). Die Höhenlage beträgt etwa 370 m ü. NN.<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
Bestand<br />
Der Planbereich ist im Regionalplan (RP), Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereich Siegen<br />
(Kreis Siegen Wittgenstein und Kreis Olpe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.03.2008<br />
als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ ausgewiesen.<br />
Das gesamte Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burbach vom<br />
16.06.2006 als "Gemischte Baufläche" gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB dargestellt.<br />
Für den gesamten Planbereich gilt derzeit die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB vom<br />
16.10.1980.<br />
Planung<br />
Um die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung festzustellen, wurde im Vorfeld der<br />
Bauleitplanung ein Antrag gemäß § 23 Landesplanungsgesetz beim zuständigen Regierungspräsidium<br />
Arnsberg gestellt. Abgesehen von Auflagen zur Sortimentsliste wurden von dessen Seite keine landesplanerischen<br />
Bedenken gegen die beantragte Darstellung bzw. Ausweisung eines Sondergebiets<br />
(großflächiger Einzelhandel) mit einer Verkaufsfläche von 970 m² geäußert.<br />
Aufgrund der geplanten Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger<br />
Lebensmitteleinzelhandel ist der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Dies ist insofern unbeachtlich, als dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung auch aufgestellt werden kann, wenn dieser von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
abweicht. Dieser ist sodann im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies erfolgt durch<br />
Ratsbeschluss zeitgleich zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan.<br />
1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Landesanstalt für Umwelt. Wiesbaden.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 4<br />
Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung ist die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplanes im<br />
Bereich des Bahnhofes, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Für weitergehende Ausführungen<br />
wird auf Punkt 1.0 der Begründung verwiesen.<br />
4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Über die üblichen zu erwartenden Abfälle hinausgehend sind derzeit keine aus der künftigen Nutzung<br />
als Einzelhandelsgebiet (Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes) entstehenden Sonderabfallformen<br />
absehbar. Sämtliche entstehenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Die Abwasserableitung der geplanten Marktgebäude erfolgt durch den Anschluss an das vorhandene<br />
Ver- und Entsorgungsnetz. Die Leitungsinfrastruktur ist hinreichend dimensioniert eine Ver- und Entsorgung<br />
des Planvorhabens zu ermöglichen.<br />
Um den immissionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen, und den Nachweis zu führen,<br />
dass sich das Vorhaben hinsichtlich seines Emissionskontingentes in den umgebenden Bestand einfügt,<br />
wurde ein schalltechnisches Gutachten 2 erstellt. Dies kommt zu dem folgenden Ergebnis: „Die<br />
schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die zu erwartenden Geräuschentwicklungen aus dem<br />
Kundenparkplatz in Verbindung mit den entstehenden Geräuschimmissionen aus dem Anlieferungsverkehr/Verladearbeiten<br />
in Höhe der randlagigen Bebauung zu keiner Überschreitung des Immissionsrichtwertes<br />
für Mischgebiete – 60 db(A) – führen wird. In Höhe des nächstgelegene Gebäudes „Alter<br />
Bahnhof Burbach“ (Bahnhofsweg Nr. 3, Obergeschoss) kann der Immissionsrichtwert grenzwertig erreicht<br />
werden.“<br />
Insofern besteht auf Ebene der Bauleitplanung hinsichtlich der Festsetzung baulicher oder organisatorischer<br />
Maßnahmen kein weiterführender Handlungsbedarf zur Immissionsminimierung.<br />
5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
Im Rahmen der Dacheindeckung lässt der Bebauungsplan Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie<br />
(Solaranlagen) ausdrücklich zu.<br />
6 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden,<br />
indem innerhalb des bestehenden Ortsgefüges Flächen für eine neue Nutzung mobilisiert werden.<br />
Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet.<br />
2<br />
vgl. Anhang: GSA Limburg GmbH: Neubau eines Lebensmitteldiscountmarktes (Aldi), Nassauische Straße,<br />
Burbach – Geräuschimmissionsprognose<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 5<br />
7 Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />
7.1 Boden und Wasser<br />
Aufgrund der langjährig gegebenen Nutzung und der damit verbundenen Bebauung und Asphaltierung<br />
ist davon auszugehen, dass im Bereich des Plangebietes überwiegend keine natürlichen Bodenprofile<br />
mehr existieren.<br />
Durch die vorhandene Bebauung und insbesondere die großflächige Verdichtung des Bodens ist daher<br />
größtenteils von einem gestörten Infiltrationsvermögen des Bodens und einer Beeinträchtigung des<br />
Bodenlebens auszugehen. Aus den genannten Gründen besitzt das Plangebiet bereits jetzt nur ein<br />
geringes Retentionspotential für auftreffende Niederschläge. Insgesamt ist für das Schutzgut Boden<br />
von einer bereits gegebenen weitgehenden Entwertung auszugehen.<br />
Aufgrund ihrer geringen räumlichen Ausdehnung ist die Eingriffswirkung der geplanten Bebauung hinsichtlich<br />
Boden und Wasserhaushalt lediglich als gering zu bewerten. Auf recht kleiner Fläche werden<br />
Ertragskraft und Retentionsfunktion des Bodens betroffen, weniger jedoch die Grundwasserneubildung.<br />
Da zudem im östlichen Plangebiet ein unbebauter Pufferbereich zum Burbach hin festgesetzt<br />
wird, ist mit keiner erheblichen Verstärkung des Oberflächenabflusses aus dem Gebiet zu rechnen.<br />
7.2 Klima und Luft<br />
Aufgrund der straßenseitig bereits bestehenden Bebauung kommt dem Plangebiet nur im östlichen<br />
Bereich eine geringe klimatische Funktion zur Versorgung der Ortslage mit Frisch- bzw. Kaltluft zu. Die<br />
lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich vor allem auf das Plangebiet selbst konzentrieren,<br />
wo im Umfeld des entstehenden Gebäudes und im Bereich der bisherigen Grünflächen und<br />
Einzelbäume mit einer Einschränkung der Verdunstung und einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur<br />
zu rechnen ist.<br />
Die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Nutzung als Sondergebiet Einzelhandel lässt aufgrund<br />
des insgesamt nur geringfügig erhöhten Versiegelungsgrades keine erheblichen nachteiligen Wirkungen<br />
auf wichtige kleinklimatische Funktionen erwarten.<br />
7.3 Tiere und Pflanzen<br />
Zur Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes und seiner näheren Umgebung wurde<br />
im Oktober 2008 eine Geländebegehung durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben<br />
und sind in der Bestandskarte im Anhang kartographisch umgesetzt.<br />
Das Plangebiet setzt sich im Wesentlichen aus Wohnbebauung entlang der Nassauischen Straße und<br />
dahinter gelegenen Gärten zusammen. Diese werden durch ruderale Wiesen, mehrere Laub- und<br />
Obstbäume, Fichtenpflanzungen sowie vereinzelt durch Laub- und Ziersträucher geprägt. Daneben<br />
befinden sich im Plangebiet drei große Linden.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 6<br />
Foto 1: Naussauische Straße Foto 2: Gartengrundstück Nr. 50<br />
Innerhalb der Gärten finden sich einzelne Hecken, Gebüsche und Fichtenreihen. Neben einer älteren<br />
Hainbuchenhecke am nordöstlichen Plangebietsrand finden sich vereinzelt Wildrosen, Hasel und<br />
Wald-Geißblatt. Einen hohen Flächenanteil haben in den Gärten ruderalisierte Wiesenbereiche mit den<br />
folgenden Arten:<br />
Acer platanoides Spitz-Ahorn (Jungwuchs)<br />
Corylus avellana Hasel<br />
Dactylis glomerata Wiesen-Knäulgras<br />
Epilobium spec. Weidenröschen<br />
Euphorbia strica Steife Wolfsmilch<br />
Geranium robertianum Stinkender Storchschnabel<br />
Geum urbanum Echte Nelkenwurz<br />
Glechoma hederacea Gundermann<br />
Poa pratensis Wiesen-Rispengras<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />
Taraxacum officinalis Löwenzahn<br />
Urtica dioica Große Brennnessel<br />
Im östlichen Plangebiet befindet sich zwischen einem von Hecken eingefassten Gartengrundstück und<br />
dem Burbach ein von Gartenabfällen und Jungfichten sowie mit einzelnen Birken und Traubenkirschen<br />
bestandener „verwilderter“ Bereich. Dieser wird flächig von einer nitrophytisch geprägten Ruderalflur<br />
eingenommen:<br />
Acer campestre Feld-Ahorn (Jungwuchs)<br />
Aegopodium podagraria Giersch<br />
Alliara petiolata Knoblauchsrauke<br />
Dactylis glomerata Wiesen-Knäulgras<br />
Fraxinus excelsior Esche (Jungwuchs)<br />
Geranium robertianum Stinkender Storchschnabel<br />
Geum urbanum Echte Nelkenwurz<br />
Glechoma hederacea Gundermann<br />
Lapsana communis Rainkohl<br />
Rubus fruticosus agg. Brombeere<br />
Urtica dioica Große Brennnessel<br />
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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 7<br />
Foto 3: Blick zwischen zwei Häuser Foto 4: Linden im nördlichen Bereich<br />
Die zwei entlang der Zufahrtsstraße vorhandenen Linden weisen einen Stammdurchmesser von jeweils<br />
rund 70 cm auf (Stammumfang 210-225 cm, Foto 4) und sind im Baumkataster der Gemeinde<br />
Burbach unter der Nummer BU22 eingetragen.<br />
Innerhalb des vom Planvorhaben betroffenen Gebäudebestands (Nassauische Str. 46-50) steht u. a.<br />
ein mit Schiefer verkleidetes Fachwerkhaus bereits länger leer. Aus Gründen des Artenschutzes wurde<br />
daher am 27.01.2009 eine zweite Begehung aller zugänglichen Gebäudeteile im Plangebiet mit diesbezüglich<br />
auffälligen Strukturen, insbesondere der Kellerräume und Dachböden, durchgeführt.<br />
Dabei wurde auf dem Dachboden des Hauses Nr. 46 eine tote Kohlmeise (vgl. Foto 5) gefunden. Im<br />
Haus Nr. 48, dessen Kellertür und einige Kellerfenster offen standen, war auch ein Dachfenster einen<br />
Spalt breit geöffnet. Während sich dort im Keller keine Tierspuren finden ließen, wurden an mehreren<br />
Ecken des Dachgeschosses Kothaufen des Steinmarders gefunden. Einzelne Reste von Hautflüglern<br />
und Schmetterlingen (Foto 6) deuten zudem daraufhin, dass einige Ecken im Sommer gelegentlich als<br />
Fraßplatz von Fledermäusen aufgesucht wurden. Abgesehen von diesen Beobachtungen konnten in<br />
den Gebäuden keine Hinweise auf Brutvorkommen von Vögeln bzw. auf Wochenstuben oder Winterquartiere<br />
von Fledermäusen gefunden werden.<br />
Foto 5: Tote Kohlmeise auf Dachboden Nr. 46 Foto 6: Insektenreste auf Dachboden Nr. 48<br />
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Eingriffsbewertung und Artenschutz<br />
Bei den innerhalb des Plangebietes angetroffenen Biotoptypen handelt es sich überwiegend um weit<br />
verbreitete Vegetationseinheiten und Biotoptypen (Ruderalflächen, Obstbäume, Nadelgehölze). Die zu<br />
überplanende Fläche ist daher aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes insgesamt von geringer Bedeutung<br />
und beherbergt keine vegetationskundlich oder floristisch wertvollen Arten. Auch die Hochstamm-Obstbäume,<br />
die zwar noch eine gewisse Habitatfunktion für weit verbreitete Vogelarten und<br />
Arthropoden haben, sind aufgrund der Beunruhigungen durch die umliegenden Nutzungen in ihrer Bedeutung<br />
nicht vergleichbar mit zusammenhängenden Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen. Herauszuheben<br />
sind jedoch die drei vorhandenen Linden, die neben ihrer Bedeutung z. B. für Insekten und<br />
Nahrung suchende Vögel auch auf das Kleinklima und das Ortsbild einen positiven Einfluss ausüben<br />
(siehe auch Kap. 7.5).<br />
In der Zusammenfassung sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter Tiere und Pflanzen zu erwarten. Bezüglich der Betroffenheit streng geschützter Arten ist<br />
zudem das Vorhandensein von Fledermaus-Fraßplätzen im Haus Nr. 48 zu berücksichtigen. Als Ersatz<br />
für die die betroffenen Versteckmöglichkeiten von Fledermäusen ist vorgesehen, zwei Fledermaus-<br />
Wandschalen (Typ 2FE) der Fa. Schwegler an einer Fassadenseite des Ladengebäudes anzubringen.<br />
Foto 7: Obstbaum im Plangebiet Foto 8: Hinterhof und Garten Haus Nr. 46<br />
7.4 Biologische Vielfalt<br />
Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 3 drei ineinander greifende<br />
Ebenen der Vielfalt:<br />
• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />
• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />
• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />
Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention), verfolgt<br />
drei Ziele:<br />
3 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattform www.biologischevielfalt.de<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 9<br />
• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />
• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und<br />
• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />
Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />
biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />
7.5 Landschaft<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die bereits<br />
vorhandene, uneinheitliche und teils marode Bebauung geprägt. Einzig die im nördlichen Bereich<br />
in Bahnhofsnähe stockenden Linden geben diesem Bereich einen dörflich-idyllischen Charakter.<br />
Durch den Bebauungsplan wird dieser Bereich zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts grundlegend<br />
umgestaltet, wobei die neue Baulinie an den umgebenden Gebäudebestand angepasst ist. Zur Eingliederung<br />
der Neubebauung und der Pkw-Stellplatzflächen dienen – neben den Festsetzungen zu Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung, welche denen der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />
Festsetzungen zur Anpflanzung von einheimischen Laubbäumen. Hiermit kann zumindest für die Zukunft<br />
ein Ersatz für die betroffenen Linden geschaffen werden.<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete<br />
Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
und / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt und auch im Einwirkungsbereich keine<br />
entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden.<br />
Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ist das VSG Nr. 5214-401 Wälder und Wiesen bei Burbach<br />
und Neunkirchen in etwa 650 m Entfernung, die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
sind das FFH-Gebiet Nr. 5214-301 In der Gambach und das FFH-Gebiet Nr. 5214-303 Bergwiesen<br />
Lippe mit Buchheller- und Mischebachtal in jeweils ca. 1,5 km Entfernung vom Plangebiet.<br />
7.7 Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />
Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Sondergebiet LEH ergeben sich für die Wohnqualität<br />
der angrenzenden Bereiche keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />
auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen Auswirkungen.<br />
Für den derzeit in Renovierung befindlichen Bahnhof ist aufgrund der Planung des Pkw-Parkplatzes<br />
anstelle der bisherigen Bebauung eine Aufwertung durch eine bessere Einsehbarkeit von der Nassauischen<br />
Straße aus zu erwarten. Gleichzeitig entfallen jedoch die hinter dem Bahnhofsgebäude gelegenen,<br />
jedoch kaum genutzten P&R-Parkplätze sowie einige Laubbäume. Auch wenn diese Aspekte,<br />
auch im Hinblick auf eine zu errichtende Stützmauer, mit leichten Prognoseunsicherheiten behaftet<br />
sind, sind doch erhebliche Auswirkungen auf die Aspekte Mensch, Gesundheit und Bevölkerung nicht<br />
zu erwarten.<br />
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Gemeinde Burbach, Gemarkung Burbach, Bebauungsplan „Bahnhof“ – <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> 10<br />
Foto 9: Bahnhof Burbach Foto 10: Infohäuschen am Bahnhof<br />
7.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Plangebiet ist das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Nassauische Straße 48 gelegen, welches<br />
zur Vorbereitung der Umsetzung der Planung niederzulegen ist. Die Unterschutzstellung des<br />
Gebäudes erfolgte durch Ratsbeschluss am 03.11.1981. Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde ein Verkehrswertgutachten<br />
für das genannte Gebäude erstellt, um die Ertragssituation der Immobilie hinsichtlich<br />
der weiteren Verwendung insbesondere unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu bewerten.<br />
Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der maroden Bausubstanz eine<br />
Sanierung und damit ein langfristiger Erhalt des Gebäudes wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Insofern<br />
wird davon ausgegangen, dass die denkmalschutzrechtlichen Belange der Bauleitplanung sowie dem<br />
Vollzug des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen.<br />
Für das an das Plangebiet angrenzende ehemalige Postgebäude ist ebenfalls eine Unterschutzstellung<br />
festzustellen. Nach Auffassung der Gemeinde Burbach wird der Denkmalwert des Gebäudes durch die<br />
Verwirklichung der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Nutzung nicht in Frage gestellt, da ein hinreichender<br />
Gebäudeabstand gewahrt und die Wirkung der Post als historisches Einzelgebäude erhalten<br />
bleibt. Dazu trägt insbesondere auch die Festsetzung zur zulässigen Höhe des geplanten Lebensmittelmarktes<br />
bei, die unterhalb des Postgebäudes liegt.<br />
7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird keine besonderen, für die Luftqualität entsprechender<br />
Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität<br />
resultieren.<br />
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8 Eingriffsregelung<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Bahnhof“ handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren<br />
nach § 13a BauGB2007. Dieses Verfahren kann angewandt werden, wenn es der Wiedernutzbarmachung<br />
innerstädtischer Flächen, Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung<br />
dient, die Größe der Grundfläche unterhalb von 20.000 m² bleibt (oder bei einer Grundfläche von<br />
20.000 m² bis weniger als 70.000 m² nach einer Vorprüfung des Einzelfalls), keine Vorhaben, welche<br />
nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind, vorbereitet werden und darüber hinaus keine<br />
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten<br />
oder Vogelschutzgebieten bestehen.<br />
Da der vorliegende Bebauungsplan zudem unterhalb des unteren Schwellenwertes von 20.000 m² liegt<br />
(vgl. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die aufgrund der<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor<br />
der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />
§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB regelt, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits<br />
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Eine auf der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung fußende Eingriffs-/Ausgleichsplanung wird daher vorliegend nicht erforderlich.<br />
Anhang:<br />
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen (unmaßstäblich verkleinert)<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 03/2009
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