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Rüstungsexporte: Richtig oder Falsch? 15<br />
Waffenregister aus dem Jahr 1991, dass gesetzliche Barrieren gegen die Weitergabe relevanter<br />
Daten ausgeräumt werden können, ohne unternehmerische Schutzsphären zu verletzen.<br />
Ohnehin sind viele Informationen über Rüstungstransfers im Umlauf. Sie stützen sich<br />
auf alltägliche Beobachtungen, Presseberichte, akademische Analysen und Selbstdarstellungen<br />
von Rüstungsherstellern oder Empfängerstaaten. Die so gewonnenen Auskünfte<br />
und Daten sind aber in den wenigsten Fällen miteinander vergleichbar. Auf Grund unterschiedlicher<br />
Quellen und Grade an Seriosität entsteht kein umfassendes Bild. Urteile über<br />
Rüstungsgeschäfte stehen stets unter dem Vorbehalt des Vorläufigen. Ein Zeichen politischer<br />
und gesellschaftlicher Verantwortung seitens der Rüstungshersteller wäre es, wenn sie,<br />
jenseits des Zur-Schau-Stellens ihrer Produkte in Hochglanzbroschüren und auf internationalen<br />
Rüstungsmessen, selbst konkrete Auskunft über ihre Geschäfte geben würden.<br />
Gleichwohl ist das Gebot der Transparenz als Gegenstück zur Geheimhaltung kein<br />
Selbstzweck, sondern Ausdruck der Glaubwürdigkeit politischen Handelns. Dies beschränkt<br />
sich in demokratischen Verhältnissen nicht auf den Arkanbereich des Regierens,<br />
sondern findet ebenso im Parlament und in der Öffentlichkeit seinen Ort. Insofern entscheidet<br />
der Grad an gewährter oder erlangter Transparenz über die Demokratiefähigkeit<br />
der Rüstungsexportpolitik eines Staates. Was unter dem Stichwort des „guten Regierens“<br />
(good governance) von Empfängerländern einzufordern ist, nämlich eine zivile Kontrolle<br />
des Sicherheitssektors zuzulassen, Militärbudgets transparent zu gestalten und Rüstungskäufe<br />
im Einklang mit demokratisch legitimierten Verfahren zu tätigen, gilt ebenso für die<br />
Lieferländer und die hier praktizierten Entscheidungsverfahren über Rüstungsausfuhren.<br />
Ob und inwieweit diese dem gerecht werden, zeigt sich unter anderem daran, ob folgende<br />
Kriterien der Information erfüllt werden: Verfügbarkeit – Verlässlichkeit – Reichweite –<br />
Präzision – Vergleichbarkeit – Relevanz. 31 Transparenz ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />
für eine angemessene Urteilsbildung, die politische Kontrolle der rüstungsexportpolitischen<br />
Praxis und den Schutz der Normen vor einer offenen oder verdeckten Demontage.<br />
Gerade die Schwächen des deutschen Genehmigungsverfahrens offenbaren die Gefahren<br />
von fehlender oder unzureichender Transparenz. So drohen situative Entscheidungen<br />
getroffen zu werden, die nicht hinreichend die politischen, ökonomischen und sozialen<br />
Auswirkungen von Rüstungstransfers in den Empfängerländern und der Region in Rechnung<br />
stellen oder Rücksicht auf die langfristigen Effekte von Rüstungsimporten nehmen.<br />
Bleibt der Begründungshorizont im Unklaren, stellt sich schnell der Verdacht ein, bei<br />
rüstungsexportpolitischen Entscheidungen seien einseitig bestimmte Interessen zum Zuge<br />
gekommen oder Zusagen für Rüstungslieferungen dienten als Vehikel, anders gelagerte,<br />
zum Beispiel wirtschaftliche oder politische Intentionen zu befördern. Ähnlich verhält es<br />
sich, wenn Rüstungsgeschäfte mit Angeboten anderer attraktiver Transferleistungen gekoppelt<br />
werden. Dies ist der Fall, wenn Interessenten an Rüstungswaren zu positiven Entscheidungen<br />
durch die Verheißung verlockt werden, noch weitere, für sie günstige Ge-<br />
31 Nach: Eamon Surry, Transparency in the Arms Industry, Stockholm (SIPRI, SIPRI Policy Paper No.<br />
12/2006), 2006, S. 38 f.