Die Renten- und die Widerspruchsausschüsse - Die BG ETEM
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Zusammenhang), <strong>die</strong>se Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten,<br />
von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis – dem Unfallereignis<br />
– geführt (Unfallkausalität) <strong>und</strong> das Unfallereignis einen<br />
Ges<strong>und</strong>heitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht<br />
hat (haftungsbegründende Kausalität); das Ent stehen von<br />
länger andauernden Unfallfolgen aufgr<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitserstschadens<br />
(haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung<br />
für <strong>die</strong> Anerkennung eines Arbeits unfalls, sondern für <strong>die</strong><br />
Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12.04.2005).<br />
Daraus ergibt sich eine Kette von Voraussetzungen <strong>und</strong> Zusammenhängen,<br />
<strong>die</strong> sich in folgendem Schaubild im Sinne einer<br />
Prüffolge* darstellen lassen.<br />
* Quelle: P. Becker, SGb 12/07, S. 722<br />
Schaubild<br />
versicherte Tätigkeit<br />
Verrichtung zur Zeit<br />
des Unfallgeschehens<br />
Unfallereignis<br />
Ges<strong>und</strong>heits-<br />
(erst-)schaden<br />
Unfallfolge<br />
MdE, Verletztenrente<br />
innerer/<br />
sachlicher<br />
Zusammenhang<br />
Unfallkausalität<br />
haftungsbegründende<br />
Kausalität<br />
haftungsausfüllende<br />
Kausalität<br />
Zur Erläuterung des Schaubildes folgende Hinweise:<br />
III. Arbeitsunfälle<br />
2.1 Versicherte Tätigkeit <strong>und</strong> Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses<br />
<strong>Die</strong> Vorschriften der §§ 2 <strong>und</strong> 8 SGB VII sind so zu verstehen,<br />
dass sie in abstraktallgemeiner Weise <strong>die</strong> versicherten Tätigkeitsbereiche<br />
der dort genannten Personengruppen beschreiben.<br />
Kommt es durch einen Unfall zu einem Ges<strong>und</strong>heitsschaden<br />
eines Versicher ten, stellt sich <strong>die</strong> Frage, ob es sich um einen<br />
Arbeitsunfall handelt. <strong>Die</strong> Entscheidung hängt davon ab, ob <strong>die</strong><br />
konkrete Verrichtung bei der sich der Unfall ereignet hat, der<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist. <strong>Die</strong>s ist<br />
wertend zu ermitteln. <strong>Die</strong> Ent scheidung ist in den meisten Fällen<br />
schnell <strong>und</strong> eindeutig zu treffen.<br />
Arbeits-<br />
unfall<br />
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