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Die Renten- und die Widerspruchsausschüsse - Die BG ETEM

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Zusammenhang), <strong>die</strong>se Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten,<br />

von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis – dem Unfallereignis<br />

– geführt (Unfallkausalität) <strong>und</strong> das Unfallereignis einen<br />

Ges<strong>und</strong>heitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht<br />

hat (haftungsbegründende Kausalität); das Ent stehen von<br />

länger andauernden Unfallfolgen aufgr<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitserstschadens<br />

(haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung<br />

für <strong>die</strong> Anerkennung eines Arbeits unfalls, sondern für <strong>die</strong><br />

Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12.04.2005).<br />

Daraus ergibt sich eine Kette von Voraussetzungen <strong>und</strong> Zusammenhängen,<br />

<strong>die</strong> sich in folgendem Schaubild im Sinne einer<br />

Prüffolge* darstellen lassen.<br />

* Quelle: P. Becker, SGb 12/07, S. 722<br />

Schaubild<br />

versicherte Tätigkeit<br />

Verrichtung zur Zeit<br />

des Unfallgeschehens<br />

Unfallereignis<br />

Ges<strong>und</strong>heits-<br />

(erst-)schaden<br />

Unfallfolge<br />

MdE, Verletztenrente<br />

innerer/<br />

sachlicher<br />

Zusammenhang<br />

Unfallkausalität<br />

haftungsbegründende<br />

Kausalität<br />

haftungsausfüllende<br />

Kausalität<br />

Zur Erläuterung des Schaubildes folgende Hinweise:<br />

III. Arbeitsunfälle<br />

2.1 Versicherte Tätigkeit <strong>und</strong> Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses<br />

<strong>Die</strong> Vorschriften der §§ 2 <strong>und</strong> 8 SGB VII sind so zu verstehen,<br />

dass sie in abstrakt­allgemeiner Weise <strong>die</strong> versicherten Tätigkeitsbereiche<br />

der dort genannten Personengruppen beschreiben.<br />

Kommt es durch einen Unfall zu einem Ges<strong>und</strong>heitsschaden<br />

eines Versicher ten, stellt sich <strong>die</strong> Frage, ob es sich um einen<br />

Arbeitsunfall handelt. <strong>Die</strong> Entscheidung hängt davon ab, ob <strong>die</strong><br />

konkrete Verrichtung bei der sich der Unfall ereignet hat, der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist. <strong>Die</strong>s ist<br />

wertend zu ermitteln. <strong>Die</strong> Ent scheidung ist in den meisten Fällen<br />

schnell <strong>und</strong> eindeutig zu treffen.<br />

Arbeits-<br />

unfall<br />

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