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Magazin 197408

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umSOHOU<br />

Deutsch-französlsche<br />

Kommissionen<br />

Bei den deutsch-französischen<br />

Konsultationen, die im Juli in Bonn<br />

stattfanden, sind auch der französische<br />

Innenminister Michel<br />

Poniatowski und Bundesinnenminister<br />

Werner Maihofer zusammengetroffen.<br />

Im Rahmen des deutsch-französischen<br />

Vertrages haben sie dabei<br />

u. a. zwei Sonderkommissionen beauftragt,<br />

innerhalb kurzer Frist die seit<br />

Jahren unternommenen Arbeiten für<br />

ein Abkommen über die polizeiliche<br />

Zusammenarbeit im Grenzbereich und<br />

über die Voraussetzungen der gegenseitigen<br />

Hilfe im Katastrophenfall<br />

abzuschließen.<br />

Bundesamt für ZIvIlschutz:<br />

Neuer Name-neue Aufgaben<br />

Das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

in Bonn-Bad Godesberg<br />

ist in Bundesamt für Zivilschutz umbenannt<br />

worden. Der Name des<br />

Bundesamtes ist damit, internationalen<br />

Gepflogenheiten folgend, den zeit-<br />

Das Bundesami für Zivilschu tz in Bonn-Bad Godesberg.<br />

gemäß veränderten Aufgaben<br />

angepaBt worden. Unter Zivilschutz<br />

wird heute humanitäre Hilfe zum<br />

Schutz des Menschen gegen Gemeingefahren<br />

verstanden. Das "Gesetz zur<br />

Änderung des Gesetzes zur Errichtung<br />

des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

und des Gesetzes über<br />

die Erweiterung des Katastrophenschutzes<br />

U<br />

, wie es im Amtsdeutsch<br />

heißt, hatte bereits am 26. April den<br />

Bundestag in zweiter und dritter<br />

Lesung passiert und ist jetzt im<br />

Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />

worden. Die Befugnisse des Amtes<br />

als Bundesoberbehörde den Bundesländern<br />

gegenüber sind darin stärker<br />

als bisher herausgestellt. Das Bundesamt<br />

für Zivilschutz kann jetzt im<br />

Bereich des Katastrophenschutzes<br />

Verwaltungsvorschriften ohne<br />

Zustimmung des Bundesrates<br />

erlassen.<br />

Durch das neue Gesetz wird ferner<br />

im Rahmen der Bundeszuständigkeit<br />

die Rechtsstellung der Helfer im<br />

Katastrophenschutz verbessert. Damit<br />

ist ein wichtiger Schritt zur angestrebten<br />

Vereinheitlichung des<br />

Helferrechts im Bundesgebiet getan.<br />

Fortan dürfen Arbeitnehmer und Selbständige<br />

aus ihrer Verpflichtung zum<br />

Dienst im Katastrophenschutz keine<br />

Nachteile haben. Arbeitnehmer, die<br />

während der Arbeitszeit an Einsätzen<br />

und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen,<br />

sind von der Arbeit freigestellt<br />

und erhalten ihren Lohn<br />

weiter. Privaten Arbeitgebern wird der<br />

Lohn bei einem Ausfall von mehr als<br />

Dienst zugezogenen Erkrankung<br />

ergibt. Entsprechendes gilt für<br />

Selbständige.<br />

Hans ZlellnskJ<br />

wieder Direktor des 1ltW<br />

Dipl.-Ing. Hans Zielinski, seit April<br />

1974 Vizepräsident des Bundesamtes<br />

für Zivilschutz, wurde mit Wirkung vom<br />

10. Juli 1974 erneut zum Direktor der<br />

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

bestellt.<br />

Nach bestandener Dipl.-Hauptprüfung,<br />

Fachrichtung Maschinenbau , im Jahre<br />

1939 trat er den Wehrdienst an, den<br />

er im Mai 1945 als Abschnitlsleiter des<br />

zwei Stunden am Tag oder mehr als Marinearsenals Kiel beendete.<br />

sieben Stunden in der Woche erstattet.<br />

Zielinski war dann als Versuchs­<br />

Eine Erstattung erfolgt auch, wenn<br />

ingenieur beim Technischen über­<br />

eine Lohnfortzahlung sich durch<br />

wachungs-Verein Essen und als<br />

Arbeitsunfähigkeit infolge einer im<br />

Betriebsingenieur in Essen-Werden<br />

tätig , bis er 1958 als Oberingenieur<br />

und Leiter der Kraftwerke bei der<br />

Wuppertaler Kraftwerke AG in den<br />

Dienst der Stadt Wuppertal trat. Seine<br />

anschließende Tätigkeit als Betriebsdirektor<br />

bei den Stadtwerken Duisburg<br />

trug nicht unwesentlich zur Erweiterung<br />

des Fächers seiner umfangreichen<br />

theoretischen und praktischen<br />

Erfahrungen auf dem Gebiet der<br />

Technik bei.<br />

Am 1. April 1962 trat Dipl.-Ing. Hans<br />

Zielinski in das damalige Bundesamt<br />

für zivilen Bevölkerungsschutz ein und<br />

übernahm die Dienstgeschäfte des<br />

Direktors der Bundesanstalt Technisches<br />

Hilfswerk. Vier M9nate.später<br />

erfolgte seine offizielle Bestellung zum<br />

Direktor des THW durch den Bundesminister<br />

des Innern. Im Juni 1970<br />

wurde dem technisch so vielseitig<br />

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