Förderkonzept - Hans-Sachs-Berufskolleg
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<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong><br />
Kfz-/Metalltechnik<br />
Leistungskonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems 17.04.2008<br />
Kraftfahrzeugmechatroniker und Servicemechaniker (alle Schwerpunkte)<br />
§ 48 Schulgesetz Bei durch die Schule erkannten Defiziten (Fehlzeiten, mangelhafte Leistungen) wird in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb<br />
verständigt.<br />
Bei nicht ausreichenden Leistungen muss durch die Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen die Kenntnisnahme<br />
bestätigt werden.<br />
Bei längerfristigen mangelhaften Leistungen wird der Ausbildungsbetrieb durch den Klassenlehrer besucht und<br />
ein <strong>Förderkonzept</strong> mit dem Betrieb abgestimmt.<br />
Dies können z.B. Ausbildungsbegleitende Hilfen sein, aber auch betriebsinterne Maßnahmen, die durch die<br />
Schule initiiert und überwacht werden. Konkret stellt der Klassenlehrer Materialien (Aufgaben, Lernsituationen<br />
usw) zur Verfügung, die im Betrieb unter Aufsicht eines Ausbildungsverantwortlichen bearbeitet werden.<br />
Die Leistungsbewertung richtet sich nach den §§ 21, 22 und 25 AschO.<br />
Die Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise wird durch die Bildungsgangkonferenzen festgelegt. Die<br />
Abstimmung ist im Rahmen der didaktischen Jahresplanung durch die Bildungsgangkonferenzen zu dokumentieren.<br />
Mitglieder der Bildungsgangkonferenzen sind alle im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und<br />
Lehrer (§ 3 SchMG - BASS 1-3).<br />
Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen<br />
die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen<br />
berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der<br />
Schülerinnen und Schüler zu beachten.<br />
Zu Beginn eines Schuljahres informieren die im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die<br />
Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten"<br />
und im Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen". Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören<br />
z.B. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen,<br />
Referate. Die Leistungen aus diesem Bereich sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote<br />
zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der Liste der Leistungsnoten zu<br />
dokumentieren. Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die<br />
Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen. Über den Leistungsstand sind die Schülerinnen und Schüler etwa in<br />
der Mitte des Berurteilungszeitraumes zu unter-richten, die Unterrichtung ist aktenkundig zu machen. Hausaufgaben,<br />
die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand<br />
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