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Förderkonzept - Hans-Sachs-Berufskolleg

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<strong>Hans</strong>-<strong>Sachs</strong>-<strong>Berufskolleg</strong><br />

Kfz-/Metalltechnik<br />

Leistungskonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems 17.04.2008<br />

Kraftfahrzeugmechatroniker und Servicemechaniker (alle Schwerpunkte)<br />

§ 48 Schulgesetz Bei durch die Schule erkannten Defiziten (Fehlzeiten, mangelhafte Leistungen) wird in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb<br />

verständigt.<br />

Bei nicht ausreichenden Leistungen muss durch die Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen die Kenntnisnahme<br />

bestätigt werden.<br />

Bei längerfristigen mangelhaften Leistungen wird der Ausbildungsbetrieb durch den Klassenlehrer besucht und<br />

ein <strong>Förderkonzept</strong> mit dem Betrieb abgestimmt.<br />

Dies können z.B. Ausbildungsbegleitende Hilfen sein, aber auch betriebsinterne Maßnahmen, die durch die<br />

Schule initiiert und überwacht werden. Konkret stellt der Klassenlehrer Materialien (Aufgaben, Lernsituationen<br />

usw) zur Verfügung, die im Betrieb unter Aufsicht eines Ausbildungsverantwortlichen bearbeitet werden.<br />

Die Leistungsbewertung richtet sich nach den §§ 21, 22 und 25 AschO.<br />

Die Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise wird durch die Bildungsgangkonferenzen festgelegt. Die<br />

Abstimmung ist im Rahmen der didaktischen Jahresplanung durch die Bildungsgangkonferenzen zu dokumentieren.<br />

Mitglieder der Bildungsgangkonferenzen sind alle im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und<br />

Lehrer (§ 3 SchMG - BASS 1-3).<br />

Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen<br />

die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen<br />

berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der<br />

Schülerinnen und Schüler zu beachten.<br />

Zu Beginn eines Schuljahres informieren die im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die<br />

Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten"<br />

und im Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen". Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören<br />

z.B. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen,<br />

Referate. Die Leistungen aus diesem Bereich sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote<br />

zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der Liste der Leistungsnoten zu<br />

dokumentieren. Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die<br />

Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen. Über den Leistungsstand sind die Schülerinnen und Schüler etwa in<br />

der Mitte des Berurteilungszeitraumes zu unter-richten, die Unterrichtung ist aktenkundig zu machen. Hausaufgaben,<br />

die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand<br />

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