Konfliktmanagement und Mediation in der - Hochschule Kehl
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<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Mediation</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Unsere Vorgehensweise im Fachprojekt:<br />
Um was geht es <strong>in</strong> unserem<br />
Fachprojekt?<br />
Was ist unser Ziel?<br />
Unser Weg zum Ziel
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
6. Fazit/Resümee<br />
5. Konfliktbeendigung<br />
4. Konfliktlösung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong><br />
1. Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
2. Konfliktanalyse<br />
3. Konflikterhellung
Danke für Ihre<br />
Aufmerksamkeit
<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong><br />
<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung<br />
FACHPROJEKTARBEIT<br />
zum Thema<br />
„<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung“<br />
als Abschluss des Moduls 16<br />
vorgelegt von<br />
Beatrice Baldauf<br />
Eva-Maria Bosch<br />
L<strong>in</strong>da Hummler<br />
Andrea Schulz<br />
Lisa We<strong>in</strong>brecht<br />
Maria Weiser<br />
Studienjahr<br />
WS 2008/2009 <strong>und</strong> SS 2009<br />
Projektleiter: Peer-Ulf Slapnicar
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
E<strong>in</strong>leitung……………………………………………………………………1<br />
1. Vorwort………………………………………………………………..1<br />
2. Historische Entwicklung…………………………………………….1<br />
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg…………………………………………………..5<br />
1. Konflikt………………………………………………………………..5<br />
a. Def<strong>in</strong>ition……………………………………………………...5<br />
b. Arten…………………………………………………………..6<br />
c. Ursachen……………………………………………………..6<br />
2. Verwaltung……………………………………………………………7<br />
3. <strong>Konfliktmanagement</strong>………………………………………………...8<br />
4. <strong>Mediation</strong>……………………………………………………………..8<br />
a. Def<strong>in</strong>ition……………………………………………………...8<br />
b. Anwendungsgebiete……………………………………….10<br />
c. Vorteile <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>……………………………………..10<br />
Kapitel 2: Konfliktanalyse…………………………………………………11<br />
1. E<strong>in</strong>leitung……………………………………………………………11<br />
2. Konfliktarten………………………………………………………...11<br />
a. Zielkonflikte…………………………………………………11<br />
b. Verteilungskonflikte………………………………………...12<br />
c. Beziehungskonflikte………………………………………..12<br />
d. Rollenkonflikte………………………………………………13<br />
e. Generationskonflikte………...……………………………..13<br />
f. Interessenkonflikte…………………………………………14<br />
g. Strategiekonflikte…………………………………………...14<br />
h. Ideologische Konflikte……………………………...……...15<br />
i. Entscheidungskonflikte……………………………….……15<br />
j. Wahrnehmungskonflikte…………………………………..15<br />
3. Ersche<strong>in</strong>ungsebenen……………………………………...……….15<br />
a. Heiße <strong>und</strong> kalte Konflikte………………………………….15<br />
b. Latente <strong>und</strong> offene Konflikte………………………………16<br />
c. Direkte o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkte Betroffenheit………………………16<br />
I
Inhaltsverzeichnis<br />
d. Formgeb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> formfreie Konflikte………………...17<br />
4. Konfliktbeteiligte……………………………………………………17<br />
5. Eskalationsstufen……………………………………………….….17<br />
a. Eskalationsstufe 1: Die Verhärtung………………………18<br />
b. Eskalationsstufe 2: Debatte <strong>und</strong> Polemik………………..19<br />
c. Eskalationsstufe 3: Taten statt Worte……………………19<br />
d. Eskalationsstufe 4: Sorgen um Image <strong>und</strong> Koalition…...20<br />
e. Eskalationsstufe 5: Gesichtsverlust………………………21<br />
f. Eskalationsstufe 6: Drohstrategien……………………….22<br />
g. Eskalationsstufe 7: Begrenzte Vernichtungsschläge…..22<br />
h. Eskalationsstufe 8: Die Zersplitterung…………………...23<br />
i. Eskalationsstufe 9: Geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> den Abgr<strong>und</strong>……….24<br />
j. Graphische Darstellung <strong>der</strong> Eskalationsstufen…………25<br />
Kapitel 3: Konflikterhellung……………………………………………….26<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> das Gesamtmediationsverfahren………………..26<br />
2. Die Funktionen <strong>der</strong> Interessenklärung…………………………...26<br />
3. Methoden <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung…………………………………27<br />
a. Paraphrasieren……………………………………………..28<br />
b. Verbalisieren………………………………………………..28<br />
c. Zusammenfassen…………………………………………..29<br />
d. Trennung von Sach- <strong>und</strong> Beziehungsebene……………30<br />
e. Fragetechniken……………………………………………..30<br />
4. Durchführung <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung…………………………….31<br />
5. Probleme bei den Erklärungen durch die Streitparteien……….33<br />
6. Das Ergebnis <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung……………………………..34<br />
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung………………….35<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> Phase <strong>in</strong> das Gesamtgefüge…………………..35<br />
2. Möglichkeiten zur Konfliktlösung…………………………………35<br />
a. E<strong>in</strong>seitiges Nachgeben…………………………………….35<br />
b. E<strong>in</strong>seitiges Sich-Durchsetzen…………………………….36<br />
c. Verhandlungen……………………………………………..36<br />
d. Gerichtsverfahren………………………………………….37<br />
e. Schiedsrichterliches Verfahren…………………………...38<br />
f. Schlichtung………………………………………………….38<br />
II
Inhaltsverzeichnis<br />
g. Entscheidung durch Vorgesetzte…………………………38<br />
h. Juristische Methode………………………………………..39<br />
3. Die <strong>Mediation</strong>……………………………………………………….40<br />
a. Begriffsklärung……………………………………………...40<br />
b. Die 6 Phasen <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>………………………………40<br />
c. Die Rolle des Mediators…………………………………...45<br />
d. Gr<strong>und</strong>legende Methoden <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>…………………47<br />
4. E<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sbeispiel – <strong>Mediation</strong> bei Trennung/ Scheidung..48<br />
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts………………………………..50<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung dieser Phase <strong>in</strong> die gesamte Konfliktbearbeitung..50<br />
2. Möglichkeiten e<strong>in</strong>en Konflikt zu beenden (allgeme<strong>in</strong>)………….50<br />
3. Die Abschlussvere<strong>in</strong>barung/-übere<strong>in</strong>kunft………………………52<br />
a. Arten <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung/Übere<strong>in</strong>kunft……………………52<br />
b. Was ist bei <strong>der</strong> Vertragserstellung zu beachten?...........55<br />
c. Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Abschlussvere<strong>in</strong>barung……….59<br />
4. Der Täter-Opfer-Ausgleich – <strong>Mediation</strong> im Strafrecht………….60<br />
5. Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>………………………………………...61<br />
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
öffentlichen Verwaltung)..…………………………………………………62<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es…………………………………………………………62<br />
2. Anwendungsbereiche <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung………….63<br />
a. <strong>Mediation</strong> bei organisations<strong>in</strong>ternen Konflikten…………63<br />
b. Umweltmediation…………………………………………...65<br />
aa) Allgeme<strong>in</strong>es…………………………………………….65<br />
bb) Anwendungsfel<strong>der</strong>……………………………………..66<br />
c. <strong>Mediation</strong> am Verwaltungsgericht………………………..68<br />
d. Weitere E<strong>in</strong>satzgebiete im öffentlich-rechtlichen Sektor.70<br />
Kapitel 7: Resümee……………………………………………………….70<br />
1. Erfolgsaussichten beim <strong>Mediation</strong>sverfahren…………………..70<br />
2. <strong>Mediation</strong> vs. bisherige Konfliktbewältigungsmethoden……….73<br />
Literaturverzeichnis………………………………………………………75<br />
III
E<strong>in</strong>leitung<br />
E<strong>in</strong>leitung<br />
1. Vorwort<br />
<strong>Mediation</strong> – was ist das eigentlich?<br />
„<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung“ war e<strong>in</strong>es<br />
von <strong>in</strong>sgesamt 69 Themen, welches im Modul 16 Anfang des 2.<br />
Semesters an <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>in</strong> <strong>Kehl</strong> zur Auswahl stand. Als das<br />
Projektteam, bestehend aus 6 Student<strong>in</strong>nen, schließlich feststand,<br />
wurde allen sehr schnell klar, worum es hier geht:<br />
nämlich um e<strong>in</strong> alternatives Verfahren zur Konfliktbewältigung.<br />
Die Gruppe hatte r<strong>und</strong> sechs Monate Zeit sich mit dem Thema<br />
ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>zusetzen <strong>und</strong> sich <strong>in</strong>tensiv <strong>in</strong> die Materie e<strong>in</strong>zuarbeiten.<br />
Das Resultat des Projekts ist schließlich diese schriftliche<br />
Ausarbeitung.<br />
Das ganze Projektteam ist bestrebt mit den nachfolgenden Kapiteln<br />
das Interesse bei dem e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en im Beson<strong>der</strong>en zu<br />
wecken. Vielleicht wird dann im folgenden Bachelor-Studiengang<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er kommenden Bachelorarbeit das Thema erneut erörtert<br />
<strong>und</strong> ausgearbeitet.<br />
Viel Spaß beim Lesen!<br />
2. Historische Entwicklung<br />
Man könnte me<strong>in</strong>en, dass <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung aus <strong>der</strong> Neuzeit<br />
ist. Dies ist jedoch nicht <strong>der</strong> Fall. Die Geschichte <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> ist<br />
r<strong>und</strong> 2600 Jahre alt 1 .<br />
Im antiken Griechenland f<strong>in</strong>den sich erste Spuren hierzu.<br />
1 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 2.<br />
1
E<strong>in</strong>leitung<br />
So wurde <strong>in</strong> den Jahren 594 <strong>und</strong> 593 vor Christus <strong>in</strong> Athen <strong>der</strong><br />
Staatsmann Solon als Vermittler bei Konflikten tätig 2 .<br />
Ferner beschäftigten sich bereits Aristoteles <strong>und</strong> Platon <strong>in</strong> Ihren<br />
Werken mit <strong>der</strong> Vermittlung bei Konflikten. Daher hat <strong>Mediation</strong><br />
sowohl e<strong>in</strong>en griechischen als auch e<strong>in</strong>en late<strong>in</strong>ischen Ursprung 3 .<br />
In den asiatischen Län<strong>der</strong>n hat die außergerichtliche E<strong>in</strong>igung von<br />
jeher e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. In Ch<strong>in</strong>a beispielsweise stellt die<br />
Anrufung e<strong>in</strong>es Gerichts zur Streitschlichtung e<strong>in</strong>e Schande dar <strong>und</strong><br />
somit e<strong>in</strong>e Bloßstellung <strong>der</strong> Beteiligten. Ebenso zeugt es von<br />
mangeln<strong>der</strong> Bildung, wenn e<strong>in</strong> Konflikt öffentlich zur Schau gestellt<br />
werden muss. Diese außergerichtliche Streitschlichtung rührt von <strong>der</strong><br />
konfuzianisch geprägten Philosophie her. Diese besagt, dass, wenn<br />
sich e<strong>in</strong> Streit nicht vermeiden lässt, er zum<strong>in</strong>dest friedlich<br />
geschlichtet werden soll. Das schließt wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong>e Beendigung<br />
e<strong>in</strong>es Konflikts mittels Gerichtsurteil aus. Das Verfahren <strong>der</strong><br />
<strong>Mediation</strong> ist mittlerweile <strong>in</strong> wichtigen ch<strong>in</strong>esischen<br />
Wirtschaftsgesetzen zw<strong>in</strong>gend festgehalten.<br />
Auch <strong>in</strong> Japan f<strong>in</strong>det das Thema <strong>Mediation</strong> großen Anklang. Dort<br />
werden viele Konflikte unter Unternehmen außergerichtlich gelöst.<br />
Dies begründet sich jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>in</strong>effektiv empf<strong>und</strong>enen<br />
Zivilgerichtsbarkeit 4 .<br />
An<strong>der</strong>s als <strong>in</strong> westlichen ist es <strong>in</strong> asiatischen <strong>und</strong> orientalischen<br />
Kulturen von größerer Bedeutung, e<strong>in</strong>en Streit <strong>in</strong> bei<strong>der</strong>seitigem<br />
E<strong>in</strong>vernehmen zu schlichten, als auf se<strong>in</strong>en eigenen Wünschen <strong>und</strong><br />
For<strong>der</strong>ungen zu beharren 5 .<br />
2 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 12.<br />
3 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte-<strong>der</strong>-<br />
<strong>Mediation</strong>.htm, abgerufen am 21.03.2009.<br />
4 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte-<strong>der</strong>-<br />
<strong>Mediation</strong>.htm, abgerufen am 21.03.2009.<br />
5 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte-<strong>der</strong>-<br />
<strong>Mediation</strong>.htm, abgerufen am 21.03.2009.<br />
2
E<strong>in</strong>leitung<br />
Auch <strong>in</strong> Afrika <strong>und</strong> <strong>der</strong> Dritten Welt war die Streitschlichtung ohne<br />
Gericht bereits früh bekannt. Jedoch war es <strong>in</strong> Afrika an<strong>der</strong>s als bei<br />
den bereits oben aufgeführten Kulturen:<br />
wäre beispielsweise <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a e<strong>in</strong>e Streitschlichtung vor Gericht<br />
möglich gewesen wäre, so war es den Menschen <strong>in</strong> Afrika <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Dritten Welt nicht möglich, e<strong>in</strong> Gericht aufzusuchen.<br />
Da es <strong>in</strong> Gesellschaften ohne Staat <strong>und</strong> Herrschaft ke<strong>in</strong>e Gerichte<br />
gab, war e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung nur außergerichtlich möglich 6 .<br />
Man könnte me<strong>in</strong>en, etwas wie <strong>Mediation</strong> sei sicher <strong>in</strong> den USA<br />
erf<strong>und</strong>en worden. Aber wie bereits ausführlich beschrieben, war dies<br />
nicht <strong>der</strong> Fall 7 . Erst Ende des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts wurden die<br />
Amerikaner auf diese Art <strong>der</strong> Konfliktbewältigung aufmerksam 8 .<br />
Aufgegriffen wurde dieses Verfahren jedoch erst wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den<br />
Siebziger Jahren, als die Kritik am Umgang mit Konflikten im Bereich<br />
von Bau- <strong>und</strong> Planungsvorhaben (Abfallentsorgungsanlagen,<br />
Wasserwirtschaft, usw.) stärker wurde. Die Ergebnisse, die durch<br />
langjährige Verfahren vor Gericht erzielt wurden, riefen e<strong>in</strong>e große<br />
Unzufriedenheit bei den Bürgern hervor 9 . Im Handbuch zur <strong>Mediation</strong><br />
von Haft/ Schlieffen wird das Problem wie folgt erklärt: „E<strong>in</strong><br />
wesentlicher Gr<strong>und</strong> für diese Unzufriedenheit lag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tatsache,<br />
dass die Komplexität <strong>der</strong> Konflikte zwischen Bürgern, Verwaltung,<br />
Politik <strong>und</strong> Wirtschaft zunahm <strong>und</strong> die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Planungsverfahren von Beteiligten kaum ohne entsprechende<br />
Sachkenntnis nachvollzogen werden konnten.“ 10 . So entstanden<br />
letztendlich immer mehr Probleme, <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Lösung für das<br />
eigentliche Problem wurde nicht gef<strong>und</strong>en 11 . Dies führte dazu, dass<br />
alternative Verfahren zur Konfliktbewältigung wie „Alternative Dispute<br />
6 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte-<strong>der</strong>-<br />
<strong>Mediation</strong>.htm, abgerufen am 21.03.2009.<br />
7 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 1.<br />
8 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte-<strong>der</strong>-<br />
<strong>Mediation</strong>.htm, abgerufen am 21.03.2009.<br />
9 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 34.<br />
10 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 34.<br />
11 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 34.<br />
3
E<strong>in</strong>leitung<br />
Resolution“, kurz ADR, zu deutsch: alternative<br />
Konfliktregelungsverfahren, entwickelt wurden. Dabei ist zum<br />
Beispiel Voraussetzung, dass alle Beteiligten am Verfahren<br />
teilnehmen, <strong>und</strong> zwar freiwillig 12 .<br />
Mittlerweile s<strong>in</strong>d im amerikanischen Rechtssystem die alternativen<br />
Konfliktbewältigungsmethoden sogar gesetzlich verankert 13 .<br />
In Europa s<strong>in</strong>d Elemente <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> bereits im frühen Mittelalter<br />
zu f<strong>in</strong>den. Beispielsweise ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>leitung zum Münsteranertext,<br />
e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> beiden Vertragswerke des Westfälischen Friedens vom<br />
24.10.1648, ausdrücklich <strong>der</strong> Mediator Alvise Contar<strong>in</strong>i genannt. Nur<br />
er wurde als Vermittler <strong>der</strong> beiden Konfliktparteien anerkannt. Das<br />
Verfahren dauerte fast 5 Jahre, bis endlich e<strong>in</strong> Friedensvertrag<br />
zwischen den Beteiligten zustande kam. Bereits vor <strong>der</strong><br />
Französischen Revolution (Im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert) war die mediative<br />
Aussöhnung <strong>und</strong> Vermittlung im Bereich <strong>der</strong> Ehe bekannt. Und<br />
schließlich wurden <strong>in</strong> England erste Schlichtungsstellen, vor allem für<br />
wirtschaftliche Streitigkeiten, geschaffen 14 .<br />
Seit Ende <strong>der</strong> Siebziger Jahre nimmt <strong>Mediation</strong> auch im<br />
deutschsprachigen Rechtsraum e<strong>in</strong>en immer größer werdenden<br />
Stellenwert e<strong>in</strong>. Zunächst wurde <strong>Mediation</strong> fast nur zur Vermittlung <strong>in</strong><br />
Familien- <strong>und</strong> Scheidungskonflikten e<strong>in</strong>gesetzt. Mittlerweile f<strong>in</strong>det<br />
<strong>Mediation</strong> jedoch <strong>in</strong> viel mehr Bereichen des gesellschaftlichen,<br />
wirtschaftlichen <strong>und</strong> politischen Lebens Anwendung – <strong>und</strong> das mit<br />
Erfolg 15 . Weitere Ausführungen hierzu werden <strong>in</strong> Kapitel 6 <strong>und</strong> 7<br />
erläutert.<br />
12 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 38.<br />
13 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 8 RN 49.<br />
14 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte<strong>der</strong>-<strong>Mediation</strong>.htm,<br />
abgerufen am 21.03.2009.<br />
15 Vgl. Metzner, 2006, http://www.geschichte-<strong>der</strong>-mediation.de/hp5/Geschichte<strong>der</strong>-<strong>Mediation</strong>.htm,<br />
abgerufen am 21.03.2009.<br />
4
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
1. Konflikt<br />
a) Def<strong>in</strong>ition<br />
Das Wort „Konflikt“ ist late<strong>in</strong>isch <strong>und</strong> bedeutet <strong>der</strong> „Wi<strong>der</strong>streit“.<br />
Wi<strong>der</strong>streit heißt, dass entgegengesetzte Interessen, Intentionen<br />
o<strong>der</strong> Motivationen aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> treffen. Konflikte s<strong>in</strong>d durch<br />
Unvere<strong>in</strong>barkeit <strong>der</strong> Ziele, Unteilbarkeit e<strong>in</strong>es von den<br />
Konfliktparteien angestrebten Ziels <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Unvere<strong>in</strong>barkeit <strong>der</strong><br />
Mittel gekennzeichnet. Das heißt, dass Konflikte durch e<strong>in</strong>en<br />
Interessengegensatz gekennzeichnet s<strong>in</strong>d aufgr<strong>und</strong> unvere<strong>in</strong>bar<br />
ersche<strong>in</strong>en<strong>der</strong> Bewertungen von Gütern, Sachverhalten o<strong>der</strong><br />
Interessen <strong>und</strong> somit e<strong>in</strong> Konsens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel scheitert. 16<br />
Dazu müssen sich zunächst Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten ergeben,<br />
die wie<strong>der</strong>um aus sich überschneidenden Interessen <strong>der</strong><br />
Konfliktparteien ergeben. 17<br />
Interessen- Interessen-<br />
bereich 1 Überlappende Interessen bereich 2<br />
In jedem Konflikt lassen sich drei Komponenten ausmachen:<br />
♦ e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch, d.h. e<strong>in</strong>e Unvere<strong>in</strong>barkeit von Zielen,<br />
Interessen bzw. Bedürfnissen, <strong>der</strong> Konfliktparteien,<br />
16 Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 5 Rn. 2, § 41 Rn. 3;<br />
http://lexikon.meyers.de/wissen/Konflikt; http://arbeitsblaetter.stangl-<br />
taller.at/KOMMUNIKATION/Konflikte.shtml.<br />
17 Dazu: Pfetsch, Verhandeln <strong>in</strong> Konflikten, S. 27; Zuschlag / Thielke,<br />
Konfliktsituationen im Alltag, S. 32.<br />
5
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
♦ e<strong>in</strong> den Konflikt anzeigendes <strong>und</strong> allzu oft verschärfendes<br />
Verhalten, wie z.B. Konkurrenz, Aggressivität, Hass, Gewalt,<br />
sowie<br />
♦ e<strong>in</strong>e auf den Konflikt bezogene <strong>und</strong> diesen – bewusst o<strong>der</strong><br />
unbewusst – rechtfertigende E<strong>in</strong>stellung/Haltung. 18<br />
Die erste <strong>und</strong> dritte Komponente f<strong>in</strong>den sich schon <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Konfliktdef<strong>in</strong>ition von Bould<strong>in</strong>g 1962, <strong>der</strong> me<strong>in</strong>te: „Conflict may be<br />
def<strong>in</strong>ed as a situation of competition <strong>in</strong> which the parties are aware of<br />
the <strong>in</strong>compatibility of potential future positions and <strong>in</strong> which each<br />
party wishes to occupy a position that is <strong>in</strong>compatible with the wishes<br />
of the other.“ 19<br />
b) Arten<br />
Es gibt verschiedene Konfliktarten.<br />
So s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die Konfliktparteien entscheidend. Bezieht sich<br />
e<strong>in</strong> Konflikt nur auf e<strong>in</strong>e Person, ist es e<strong>in</strong> <strong>in</strong>trapersoneller Konflikt,<br />
s<strong>in</strong>d mehrere Menschen betroffen, wird es als <strong>in</strong>terpersoneller<br />
Konflikt bezeichnet, werden h<strong>in</strong>gegen ganze Organisationssysteme<br />
umfasst, ist es e<strong>in</strong> organisatorischer Konflikt. 20<br />
Auch können die Konfliktmotive sehr unterschiedlich se<strong>in</strong>. Es können<br />
materielle wie immaterielle Güter strittig se<strong>in</strong>. 21<br />
c) Ursachen<br />
Konflikte können die unterschiedlichsten Gründe haben, welche<br />
meistens etwas mit den Gefühlen <strong>der</strong> Konfliktparteien, also mit ihnen<br />
selbst zu tun hat.<br />
18 http://www.bpb.de/themen/V24LGM,0,Was_ist_e<strong>in</strong>_Konflikt.html.<br />
19 Zuschlag / Thielke, Konfliktsituationen im Alltag, S. 32.<br />
20 http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/KOMMUNIKATION/Konflikte.shtml.<br />
21 Zuschlag / Thielke, Konfliktsituationen im Alltag, S. 33; Pfetsch, Verhandeln <strong>in</strong><br />
Konflikten, S. 27.<br />
6
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
Gründe können se<strong>in</strong>:<br />
Armut, Neid, Unzufriedenheit <strong>und</strong> Eifersucht<br />
Vorurteile, Intoleranz, mangelnde Wertschätzung<br />
Missverständnisse, mangelnde E<strong>in</strong>sicht<br />
Macht, Geltungsbedürfnis<br />
Angst, Bedrohung<br />
Unterschiedliche Interessen, Me<strong>in</strong>ungen, Ziele<br />
Soziale, kulturelle, religiöse H<strong>in</strong>tergründe<br />
Diese Liste lässt sich beliebig weiterführen <strong>und</strong> durch diese Gefühle<br />
können <strong>in</strong> jedem Bereich Konflikte auftreten, ob am Arbeitsplatz, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie.<br />
2. Verwaltung<br />
Für den weiteren Verlauf <strong>der</strong> Arbeit, bei <strong>der</strong> es um Konflikte gerade<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung geht, ist auch <strong>der</strong> Begriff „Verwaltung“ zu erörtern.<br />
Der Begriff <strong>der</strong> Verwaltung ist schwer fassbar <strong>und</strong> somit auch schwer<br />
def<strong>in</strong>ierbar.<br />
Allgeme<strong>in</strong> gesprochen s<strong>in</strong>d Verwaltungen Organisationen, die<br />
wie<strong>der</strong>um s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Zusammenhang von Personen <strong>und</strong> sächlichen<br />
Mitteln zur Erfüllung e<strong>in</strong>er Aufgabe beziehungsweise zur Erfüllung<br />
e<strong>in</strong>es Zwecks. 22 Aus dieser sehr allgeme<strong>in</strong>en Def<strong>in</strong>ition lässt sich<br />
jedoch noch ke<strong>in</strong>e klare Abgrenzung schaffen.<br />
E<strong>in</strong>grenzen kann man diesen Begriff, <strong>in</strong>dem man zwischen<br />
öffentlicher, das heißt Verwaltung des Staates, <strong>und</strong> Verwaltung im<br />
privaten o<strong>der</strong> wirtschaftlichen Bereich unterscheidet.<br />
Die Verwaltung des Staates bedeutet die Verwaltung <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>den, Geme<strong>in</strong>deverbände <strong>und</strong> sonstigen Körperschaften,<br />
Anstalten <strong>und</strong> Stiftungen des öffentlichen Rechts. Verwaltung im<br />
privaten Bereich h<strong>in</strong>gegen ist die Verwaltung <strong>in</strong> wirtschaftlichen<br />
Unternehmen o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>nützigen E<strong>in</strong>richtungen. 23<br />
22 Grimmer, Öffentliche Verwaltung <strong>in</strong> Deutschland, S. 25.<br />
23 Thieme, Verwaltungslehre, I. Abschnitt 1. Kapitel § 1 Rn. 1.<br />
7
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
Die öffentliche Verwaltung bildet organisatorisch, funktionell <strong>und</strong><br />
rechtlich e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> sich geschlossene E<strong>in</strong>heit.<br />
E<strong>in</strong>e negative Def<strong>in</strong>ition geht von <strong>der</strong> Gewaltenteilungslehre aus,<br />
wonach Verwaltung die vollziehende Gewalt ist, das heißt diejenige<br />
Staatstätigkeit ist, die nicht Gesetzgebung <strong>und</strong> nicht Rechtsprechung<br />
ist. 24<br />
3. <strong>Konfliktmanagement</strong><br />
Aus dem Projektthema „<strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>und</strong> <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Verwaltung“ ergibt sich als weiterer erörterungsbedürftiger Begriff,<br />
<strong>der</strong> des <strong>Konfliktmanagement</strong>s.<br />
Das Wort „Konflikt“ wurde unter 1. erörtert.<br />
„Managen“ ist e<strong>in</strong> Begriff <strong>der</strong> aus dem Englischen kommt. Er<br />
bedeutet: etwas bewältigen, schaffen, etwas bewerkstelligen, aber<br />
auch leiten o<strong>der</strong> führen.<br />
Das bedeutet, dass <strong>Konfliktmanagement</strong> <strong>der</strong> Oberbegriff ist für<br />
verschiedene Möglichkeiten <strong>der</strong> Konfliktlösung. Diese können unter<br />
an<strong>der</strong>em se<strong>in</strong> 25 :<br />
Gerichtsverfahren Schlichtung Schiedsgericht<br />
<strong>Mediation</strong> Anwälte Eigen<strong>in</strong>itiative<br />
4. <strong>Mediation</strong><br />
a) Def<strong>in</strong>ition<br />
Im Folgenden soll nur näher auf die <strong>Mediation</strong> als Konfliktlösung<br />
e<strong>in</strong>gegangen werden. An dieser Stelle soll jedoch e<strong>in</strong> kurzer<br />
Überblick <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition ausreichen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Kapitel 4<br />
„Konfliktlösung“ ausführlich auf die <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />
24<br />
Maurer, Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht, 1. Teil § 1 Rn. 1, 6; Püttner,<br />
Verwaltungslehre, S. 26.<br />
25<br />
http://www.konfliktmanagement.com/wasist.htm.<br />
8
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
Das Wort „<strong>Mediation</strong>“ ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>iger Literatur als Vermittlung erörtert. 26<br />
Das Wort „<strong>Mediation</strong>“ kommt aus dem griechischen <strong>und</strong> leitet sich<br />
von „medos“ ab, was soviel wie vermitteln, neutral bedeutet. 27<br />
<strong>Mediation</strong> ist e<strong>in</strong> außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Sie<br />
ist durch verschiedene Merkmale gekennzeichnet 28 :<br />
♦ Sie sollte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em möglichst frühen Stadium des Verfahrens<br />
stattf<strong>in</strong>den. Zu dieser Zeit s<strong>in</strong>d die Fronten wahrsche<strong>in</strong>lich<br />
noch nicht zu verhärtet <strong>und</strong> es lässt sich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung<br />
herbeiführen.<br />
♦ Sie wird von e<strong>in</strong>er unabhängigen dritten Partei durchgeführt.<br />
Diese Partei nennt man den Mediator. Der Mediator ist Helfer<br />
bei <strong>der</strong> Lösungsf<strong>in</strong>dung, dass heißt er gibt ke<strong>in</strong>e eigenen<br />
Lösungsvorschläge.<br />
♦ Die <strong>Mediation</strong> beruht auf <strong>der</strong> Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme. Die<br />
Konfliktparteien sollen frei verhandeln können <strong>und</strong> sich<br />
entscheiden.<br />
♦ Die <strong>Mediation</strong> ist durch e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>-W<strong>in</strong>-Situation<br />
gekennzeichnet, das heißt es gibt ke<strong>in</strong>en Sieger o<strong>der</strong><br />
Verlierer.<br />
♦ Diese W<strong>in</strong>-W<strong>in</strong>-Situation kommt durch den Abschluss e<strong>in</strong>er<br />
Vere<strong>in</strong>barung über den Konflikt zustande. Damit soll wie<strong>der</strong>um<br />
die Freiwilligkeit <strong>und</strong> die Übere<strong>in</strong>kunft verdeutlicht werden.<br />
Durch den Abschluss <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung wird jedoch ke<strong>in</strong>e<br />
gesetzesverb<strong>in</strong>dliche Entscheidung gefällt.<br />
26 Besemer, <strong>Mediation</strong>, S. 14; Oboth / Seils, <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Gruppen <strong>und</strong> Teams,<br />
S. 11; Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 2 Rn. 10, § 5 Rn. 3.<br />
27 Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 8 Rn. 5, 6.<br />
28 Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 1 Rn. 9, 16, § 2 Rn. 1, 11 § 28 Rn.<br />
22; Besemer, <strong>Mediation</strong>, S. 14, 15; Oboth / Seils, <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Gruppen <strong>und</strong><br />
Teams, S. 12; Pfetsch, Verhandeln <strong>in</strong> Konflikten, S. 175;<br />
http://www.konfliktmanagement.com/media.htm .<br />
9
Kapitel 1: Konflikte<strong>in</strong>stieg<br />
b) Anwendungsgebiete<br />
Die Bereiche <strong>in</strong> denen die <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichen Verwaltung<br />
wie auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bereichen angewandt werden kann, s<strong>in</strong>d<br />
vielfältig. 29<br />
Öffentliche Verwaltung:<br />
Nachbarstreitigkeiten<br />
Bau- <strong>und</strong> Planungsrecht<br />
Umweltrecht<br />
Wirtschaftsverwaltungsrecht<br />
Versammlungsrecht<br />
Ges<strong>und</strong>heitsrecht<br />
Schulrecht<br />
An<strong>der</strong>e Bereiche:<br />
Scheidung, Sorge- <strong>und</strong> Umgangsrecht<br />
Strafrecht, als Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Schule, Konflikte zwischen Schülern <strong>und</strong> zwischen Schülern<br />
<strong>und</strong> Lehrern<br />
Wirtschaft, Konflikte zwischen Unternehmen<br />
c) Vorteile <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Warum sollte die <strong>Mediation</strong> angewandt werden?<br />
Die <strong>Mediation</strong> stellt e<strong>in</strong>e friedliche Form <strong>der</strong> Konfliktlösung dar. Die<br />
Streitparteien setzen sich an e<strong>in</strong>en Tisch <strong>und</strong> ihr Konflikt, <strong>der</strong>en<br />
Ursachen <strong>und</strong> Lösungen werden erörtert. Die Parteien entscheiden<br />
selbst über e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> welcher Art. Die Streitbeilegung<br />
geschieht nicht durch e<strong>in</strong>en Dritten, <strong>der</strong> für sie entscheidet, son<strong>der</strong>n<br />
nur die Streitparteien selbst entscheiden ob <strong>und</strong> wann es zu e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>igung kommt. Damit werden <strong>in</strong>dividuelle Lösungen gef<strong>und</strong>en, die<br />
zukunftsorientierter s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> somit länger dem Frieden dienen.<br />
Zugleich wird durch die <strong>Mediation</strong> dem e<strong>in</strong>zelnen vermittelt, wie für<br />
29 Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 1 Rn. 16, § 8 Rn. 55.<br />
10
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
die Zukunft bei Konflikten verfahren werden kann, um diese dann<br />
selbst zu lösen. Auch ist das <strong>Mediation</strong>sverfahren Zeit <strong>und</strong> Kosten<br />
sparend. Gerichtsverfahren können sehr langwierig se<strong>in</strong>, da e<strong>in</strong>e<br />
Partei immer als Verlierer aus dem Verfahren hervorgehen wird <strong>und</strong><br />
weiter se<strong>in</strong>e Interessen verfolgen will. 30<br />
Kapitel 2 : Konfliktanalyse<br />
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
Die Konfliktanalyse wird angewendet um herauszuf<strong>in</strong>den, um<br />
welchen Konflikt es sich überhaupt handelt (Konfliktarten), wer <strong>in</strong> den<br />
Konflikt verwickelt ist (Konfliktbeteiligte), <strong>und</strong> wie weit <strong>der</strong> Konflikt<br />
schon fortgeschritten ist (Konflikteskalationsstufen).<br />
Nur wenn man Informationen über all die D<strong>in</strong>ge hat, kann man<br />
versuchen den Konflikt mit den Konfliktparteien zu lösen. Deshalb ist<br />
es sehr wichtig <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich als Streitschlichter den Konflikt zu<br />
analysieren.<br />
2. Konfliktarten<br />
a) Zielkonflikte<br />
Zielkonflikte entstehen, wenn zwei o<strong>der</strong> mehrere Beteiligte<br />
unterschiedliche Ziele verfolgen. 31 Durch das Anstreben e<strong>in</strong>es<br />
Zieles, kann die Erreichung des an<strong>der</strong>en Zieles bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden. 32 Entstehung von Streitigkeiten kann es aber auch<br />
geben, wenn zwei Parteien unterschiedliche Ziele haben, sich<br />
jedoch nicht über die Vorrangigkeit e<strong>in</strong>ig werden können. 33<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, wenn zwei Studenten e<strong>in</strong>e<br />
Teamarbeit zusammen machen müssten, bei <strong>der</strong> je<strong>der</strong> die<br />
gleiche Endnote bekommen würde. Student A will wenig<br />
30 Haft / von Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, § 1 Rn. 16, § 2 Rn. 37, § 3 Rn. 61, 66.<br />
31 vgl. Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg, S.27.<br />
32 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.17.<br />
33 vgl. http://www.md-ecz.de/GP_Bew/glossar/zielkonflikte.html, 09.04.2009.<br />
11
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Arbeit haben <strong>und</strong> ihm reicht die Note 3 vollkommen aus.<br />
Student B möchte sich aber bei <strong>der</strong> Teamarbeit anstrengen<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e gute Note erzielen. Dadurch verfolgen Student B <strong>und</strong><br />
A nun zwei verschiedene Ziele.<br />
b) Verteilungskonflikte<br />
Verteilungskonflikte werden auch Ressourcenkonflikte<br />
genannt. Sie entstehen wenn e<strong>in</strong>e begrenzte Menge von<br />
Gütern <strong>und</strong> Ressourcen auf die Konfliktparteien verteilt<br />
werden. Dabei möchte jede Partei den für sie „gerechten“<br />
Anteil erhalten. Das Wort „gerecht“ wird hier von je<strong>der</strong> Partei<br />
aber unterschiedlich def<strong>in</strong>iert. 34 Bei e<strong>in</strong>em knappen Gut kann<br />
es sich um e<strong>in</strong>e Führungsposition, e<strong>in</strong>en Arbeitsbereich, e<strong>in</strong>e<br />
Son<strong>der</strong>rolle o<strong>der</strong> Ähnliches handeln. Der Gew<strong>in</strong>n des E<strong>in</strong>en<br />
führt automatisch zum Verlust des An<strong>der</strong>en. 35 Vor<strong>der</strong>gründig<br />
geht es bei Verteilungskonflikten um das Streitobjekt,<br />
versteckt geht es auch noch um Macht zu beweisen <strong>und</strong> um<br />
das Gesicht nicht zu verlieren. 36<br />
E<strong>in</strong> Beispiel für e<strong>in</strong>en Verteilungskonflikt wäre, wenn sich zwei<br />
gleich qualifizierte Absolventen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> von <strong>Kehl</strong> für<br />
e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz bewerben würden. Es steht nur für e<strong>in</strong>en<br />
<strong>der</strong> beiden Absolventen e<strong>in</strong> Arbeitsplatz zur Verfügung.<br />
c) Beziehungskonflikte<br />
Beziehungskonflikte zeigen sich durch e<strong>in</strong>e Differenz <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
zwischenmenschlichen Beziehung. Diese Konflikte basieren<br />
auf Sympathie, Antipathie o<strong>der</strong> Angewohnheiten.<br />
Beziehungskonflikte lassen sich <strong>in</strong> zwei Ersche<strong>in</strong>ungsformen<br />
unterscheiden.<br />
• Bedürfniskonflikte: Sie entstehen, wenn Menschen <strong>in</strong><br />
ihrem Gr<strong>und</strong>bedürfnis nach Akzeptanz <strong>und</strong><br />
34 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.15.<br />
35 vgl. Toolbox zur Konfliktlösung, Schulz, S.73.<br />
36 vgl. Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg, S.29.<br />
12
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Anerkennung verletzt s<strong>in</strong>d. Sie werden abgelehnt o<strong>der</strong><br />
empf<strong>in</strong>den sich selber als unterlegen<br />
• Kommunikationskonflikte: Sie entstehen wenn<br />
Störungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kommunikation vorliegen. 37<br />
E<strong>in</strong> Beispiel ist, dass Student<strong>in</strong> A die Student<strong>in</strong> C nicht mag,<br />
weil sie ke<strong>in</strong>e Markenkleidung trägt <strong>und</strong> sie deswegen mobbt.<br />
Student<strong>in</strong> C ist nun verletzt <strong>und</strong> mag Student<strong>in</strong> A auch nicht<br />
mehr. Beide fühlen e<strong>in</strong>e gewisse Antipathie gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong>.<br />
d) Rollenkonflikte<br />
Es gibt vier Hauptursachen für Rollenkonflikte<br />
1. E<strong>in</strong>e Person wird <strong>in</strong> Ihrer Rolle nicht anerkannt.<br />
2. E<strong>in</strong>e Person anerkennt die eigene Rolle nicht.<br />
3. E<strong>in</strong>e Person soll zwei sich wi<strong>der</strong>sprechende Rollen<br />
e<strong>in</strong>nehmen (Interrollenkonflikt).<br />
4. Zwei Personen kämpfen um die gleiche Rolle. 38<br />
Die Rollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Person ist, wird sowohl von <strong>der</strong> Person<br />
selbst, als auch von außen bestimmt. 39 Es außerdem noch<br />
den Intrarollenkonflikt, <strong>der</strong> auch noch erwähnt werden sollte.<br />
Dieser Konflikt entsteht, wenn e<strong>in</strong>er Rolle verschiedene<br />
Erwartungen entgegenstehen. 40 E<strong>in</strong> Beispiel wäre, wenn e<strong>in</strong><br />
Angestellter zwischen den Wünschen se<strong>in</strong>es Chefs <strong>und</strong> den<br />
gesetzlichen Vorschriften wählen muss. E<strong>in</strong> Beispiel für<br />
Interrollenkonflikt wäre, wenn sich e<strong>in</strong>e Angestellte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Büro sich fragt, ob sie Überst<strong>und</strong>en machen soll o<strong>der</strong> ihrem<br />
K<strong>in</strong>d zu Hause bei den Hausaufgaben helfen soll.<br />
e) Generationskonflikt<br />
Das ist e<strong>in</strong> Konflikt <strong>der</strong> zwischen Angehörigen verschiedener<br />
Generationen entsteht. 41 Dieser Konflikt lässt sich auf<br />
37 vgl. Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg, S.33.<br />
38 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 15.<br />
39 vgl. Toolbox zur Konfliktlösung, Schulz, S. 72.<br />
40 vgl. Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg, S.45.<br />
41 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Slapnicar, Skript.<br />
13
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
verschiedene E<strong>in</strong>stellungen, Wahrnehmungen, soziale<br />
Prägung <strong>und</strong> Lebens<strong>in</strong>teressen zurück schließen. 42<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, dass die Oma nicht verstehen kann,<br />
warum ihre Enkel<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>irock aus dem Haus geht, da<br />
es <strong>in</strong> ihrer Jugendzeit nicht angebracht war.<br />
f) Interessenkonflikte<br />
Interessenkonflikte werden auch Bedürfniskonflikte genannt.<br />
Diese Konflikte liegen vor, wenn unterschiedliche Interessen<br />
<strong>der</strong> Konfliktparteien aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> treffen <strong>und</strong> diese<br />
wi<strong>der</strong>strebenden Faktoren unterliegen. 43<br />
Interessenkonflikte bestehen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Gruppe o<strong>der</strong><br />
zwischen zwei Personen. Es kann jedoch auch e<strong>in</strong> Konflikt<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen Menschen vorliegen. Dabei besteht<br />
e<strong>in</strong> Konflikt zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Interessen des<br />
Menschen. 44<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür, wäre wenn zwei Studenten e<strong>in</strong>e<br />
Teamarbeit zusammen erstellen müssten. Student A<br />
<strong>in</strong>teressiert sich für den Bereich BWL <strong>und</strong> Student B für den<br />
Bereich Kommunalrecht.<br />
g) Strategiekonflikte<br />
Strategiekonflikte werden auch Methoden-Konflikte genannt.<br />
Hierbei kommt es zu e<strong>in</strong>er Streitigkeit über die beste<br />
strategische o<strong>der</strong> methodische Herangehensweise an die zu<br />
bewältigende Aufgabe. 45<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, wenn zwei Studenten zusammen für<br />
die Prüfung lernen möchten. Student A möchte erst e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Zusammenfassung zusammen schreiben <strong>und</strong><br />
Student B möchte zu erst Bücher über das Thema lesen.<br />
42<br />
vgl. http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/<strong>in</strong>dex,page=<br />
1107818.html, 09.04.2009.<br />
43<br />
vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Slapnicar, Skript.<br />
44<br />
vgl. http://www.socioweb.de/lexikon/lex_soz/f_j/<strong>in</strong>teres2.htm, 09.04.2009.<br />
45<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong>, Slapnicar, Skript.<br />
14
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
h) Ideologische Konflikte<br />
Ideologische Konflikte werden auch Werte-Konflikte genannt.<br />
Die Konflikte entstehen, wenn verschiedene Werte<br />
aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> treffen. Die Werte können unterschiedliche<br />
religiöse o<strong>der</strong> ideologische Ursprünge haben. 46<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, wenn e<strong>in</strong> Katholik e<strong>in</strong>em Moslem<br />
Schwe<strong>in</strong>efleisch anbietet.<br />
i) Entscheidungskonflikte<br />
Entscheidungskonflikte werden auch Persönlichkeitskonflikte<br />
genannt. Dabei kommt es zu Streitigkeiten, wenn e<strong>in</strong>e<br />
Entscheidung getroffen werden muss, aber verschiedene<br />
Möglichkeiten zur Verfügung stehen. 47<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, wenn e<strong>in</strong>e Student<strong>in</strong> für ihre Prüfung<br />
lernen müsste, aber auch mit ihrer Fre<strong>und</strong><strong>in</strong> zum Baggersee<br />
gehen könnte. Nun muss sie sich entscheiden <strong>und</strong> zwischen<br />
den beiden Möglichkeiten auswählen.<br />
j) Wahrnehmungskonflikte<br />
Streitigkeiten entstehen dadurch, dass unterschiedliche<br />
Weltansichten unvere<strong>in</strong>bar aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> prallen. Situationen<br />
werden durch die e<strong>in</strong>zelnen Parteien unterschiedlich<br />
beobachtet. Je<strong>der</strong> nimmt e<strong>in</strong>e Situation auf e<strong>in</strong>e bestimmte Art<br />
<strong>und</strong> Weise wahr. 48 Außerdem spielen unterschiedliche<br />
Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen e<strong>in</strong>e wichtige Rolle.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, dass Student A mit dem<br />
Prüfungsergebnis 3,8 zufrieden ist, aber Student B dafür die<br />
Note als schlecht empf<strong>in</strong>det.<br />
3. Ersche<strong>in</strong>ungsebenen<br />
a) Heiße <strong>und</strong> kalte Konflikte<br />
46 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Slapnicar, Skript.<br />
47 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Slapnicar, Skript.<br />
48 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.17.<br />
15
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Nicht je<strong>der</strong> Konflikt ist äußerlich sofort erkennbar. Bei den so<br />
genannten kalten Konflikten, gibt es e<strong>in</strong>e äußere<br />
Beherrschung. Diese Ersche<strong>in</strong>ungsform lässt sich daher<br />
schwer erkennen. Erkennbar ist sie jedoch an Zynismus,<br />
Berechnung <strong>und</strong> Verachtung im Ausdruck. 49 Oft entstehen<br />
kalte Konflikte dadurch, dass man Konflikte vermeiden will um<br />
die Harmonie zu bewahren. 50<br />
Bei den so genannten heißen Konflikten schlagen die<br />
Emotionen bei<strong>der</strong> Partner offensichtlich hoch. Diese<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsform lässt sich sehr leicht erkennen. Merkmale<br />
dafür s<strong>in</strong>d Anschreien, Tränen <strong>und</strong> Anschuldigungen. 51<br />
b) Latente <strong>und</strong> offene Konflikte<br />
Man kann Konflikte noch zwischen e<strong>in</strong>em schwelenden<br />
Konflikt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em direkten Angriff unterscheiden. Offene<br />
Konflikte äußern sich, <strong>in</strong>dem sie „mittendr<strong>in</strong>“ schon sichtbar<br />
geworden s<strong>in</strong>d, zum Beispiel jemand kommt direkt auf e<strong>in</strong>en<br />
zu <strong>und</strong> attackiert ihn verbal. 52 E<strong>in</strong> latenter Konflikt erkennt<br />
man erst sehr spät, da am Anfang noch ke<strong>in</strong>e fe<strong>in</strong>dseligen<br />
Handlungen erkennbar s<strong>in</strong>d. Man spürt, dass etwas nicht<br />
stimmt, aber Anzeichen für e<strong>in</strong>en Konflikt kommen erst<br />
später. 53<br />
c) Direkte o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkte Betroffenheit<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>in</strong>direkten Betroffenheit, ist man <strong>in</strong>direkt betroffen. E<strong>in</strong><br />
Beispiel hierfür wäre, wenn zwei Arbeitskollegen sich streiten<br />
<strong>und</strong> man als Dritter schlichten muss. Bei <strong>der</strong> direkten<br />
Betroffenheit ist man selbst e<strong>in</strong>e Konfliktpartei bei e<strong>in</strong>em<br />
Streit. 54<br />
49 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.18.<br />
50 vgl. Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg, S. 45.<br />
51 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 19.<br />
52 vgl. Toolbox zur Konfliktlösung, Schulz, S.77.<br />
53 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 19.<br />
54 vgl. Toolbox zur Konfliktlösung, Schulz, S.79.<br />
16
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
d) Formgeb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> formfreie Konflikte<br />
Formgeb<strong>und</strong>ene Konflikte s<strong>in</strong>d Konflikte, bei denen die<br />
Beteiligten sich über die Mittel e<strong>in</strong>ig s<strong>in</strong>d, mit denen <strong>der</strong><br />
Konflikt ausgetragen wird, zum Beispiel bei <strong>der</strong> Scheidung<br />
mit Hilfe des Gerichtes. Bei den formfreien Konflikten ist die<br />
Wahl <strong>der</strong> Mittel zur Schlichtung des Streites offen. 55<br />
4. Konfliktbeteiligte<br />
Nicht immer lässt sich sofort erkennen, wer die Konfliktparteien<br />
s<strong>in</strong>d. 56 Streitigkeiten kommen entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Person selbst,<br />
zwischen zwei Personen o<strong>der</strong> mehreren Personen vor. E<strong>in</strong><br />
Konfliktbeteiligter ist jede Person o<strong>der</strong> Gruppe, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Konflikt<br />
verwickelt ist <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> auf die es Auswirkungen geben kann. Nicht<br />
zu vergessen ist die Tatsache, dass auch Tiere o<strong>der</strong> Sachen<br />
Konfliktbeteiligte se<strong>in</strong> können.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür ist <strong>der</strong> Streit zwischen Student A <strong>und</strong> Student B<br />
bei e<strong>in</strong>er Teamarbeit. Als erstes müssen <strong>der</strong> Student A <strong>und</strong> Student<br />
B als Konfliktbeteiligte genannt werden. Aber auch die restlichen<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Teams werden <strong>in</strong> den Streit <strong>in</strong>volviert, ebenso <strong>der</strong><br />
Teamleiter. Da das Team im äußersten Fall ke<strong>in</strong> Ergebnis vorweisen<br />
kann, wir die Hochschulleitung davon erfahren <strong>und</strong> somit auch zum<br />
Konfliktbeteiligten. Die Fre<strong>und</strong>e <strong>der</strong> Studenten A <strong>und</strong> B werden<br />
davon auch unterrichtet <strong>und</strong> somit zu weiteren Konfliktbeteiligten.<br />
5. Eskalationsstufen<br />
Bei dem neun Stufen-Modell nach Friedrich Glasl 57 eskaliert <strong>der</strong><br />
Konflikt bei je<strong>der</strong> weiteren Stufe mehr. Die Skala beg<strong>in</strong>nt bei <strong>der</strong><br />
Stufe e<strong>in</strong>s <strong>und</strong> endet bei <strong>der</strong> Stufe neun. Wichtig beim Erkennen <strong>der</strong><br />
Eskalationsstufe ist, dass man wissen muss, dass die Symptome <strong>der</strong><br />
55 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.19.<br />
56 Handbuch: Konflikt-Management, Kreyenberg S.59.<br />
57 Friedrich Glasl (geboren 1941 <strong>in</strong> Wien) ist e<strong>in</strong> österreichischer Ökonom.<br />
17
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Eskalationsstufen bei beiden Parteien gleichzeitig auftreten. Um von<br />
e<strong>in</strong>er Stufe auf die nächste zu gelangen, s<strong>in</strong>d bestimmte<br />
Wendepunkte notwendig. Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Konfliktparteien kennt diese<br />
Wendepunkte <strong>in</strong>tuitiv. Jedoch wenn sie übersehen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> sich<br />
nicht bewusst gemacht werden, ist e<strong>in</strong> Abwärtsstrudel nicht mehr<br />
aufzuhalten. 58<br />
a) Eskalationsstufe 1: Die Verhärtung<br />
Bei <strong>der</strong> ersten Stufe entwickelt sich aus e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en<br />
Differenz, die im Alltag permanent vorkommt, e<strong>in</strong> Konflikt. Die<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung erfolgt durch e<strong>in</strong>e Diskussion. Jedoch<br />
wird die Diskussion immer angespannter <strong>und</strong> verkrampfter. 59<br />
Beide Parteien beharren nun auf ihre Vorschläge <strong>und</strong> Ideen.<br />
E<strong>in</strong> weiterer wichtiger Punkt, ist dass die Parteien die<br />
Äußerungen <strong>der</strong> Gegenseite wie durch e<strong>in</strong>en Filter<br />
wahrnehmen. Man merkt sich die positiven D<strong>in</strong>ge <strong>der</strong> eigenen<br />
Sympathiegruppe besser, als die <strong>der</strong> Gegengruppe. 60 Jedoch<br />
bemühen sich beide Seite zu kooperieren, anstatt zu<br />
konkurrieren. Man versucht aufkommende Vorbehalte im Zaun<br />
zu halten <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Sachebene zu e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen<br />
Ergebnis zu kommen, auch wenn es zeitweilige Ausrutscher<br />
<strong>und</strong> Verkrampfungen gibt. 61<br />
E<strong>in</strong> Beispiel hierfür wäre, wenn bei e<strong>in</strong>er Teamarbeit zwei<br />
Studenten <strong>in</strong> <strong>der</strong> gleichen Gruppe e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Unstimmigkeit<br />
über die Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit haben.<br />
Beide Studenten versuchen sich zusammenzureißen <strong>und</strong><br />
diskutieren über die richtige Wahl <strong>der</strong> Vorgehensweise bei <strong>der</strong><br />
Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit, jedoch fällt ab <strong>und</strong> zu e<strong>in</strong> böses Wort.<br />
58 vgl. Karriere statt Konflikte, Harschtmann, S. 30.<br />
59 vgl. Karriere statt Konflikte, Harschtmann, S. 34.<br />
60 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 234 – 238.<br />
61 vgl. Karriere statt Konflikte, Harschtmann, S. 34.<br />
18
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
b) Die Eskalationsstufe 2: Debatte <strong>und</strong> Polemik 62<br />
Wenn die Stufe e<strong>in</strong>s verlassen wird, wird somit auch die<br />
Sachebene verlassen <strong>und</strong> man rutscht auf die persönliche<br />
Ebene. Es kommen nun weiter Ziele dazu: den eigenen<br />
Standpunkt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> gutes Licht rücken, die Ehre sichern <strong>und</strong><br />
Recht behalten. 63 Beide Parteien sehen zwar die<br />
geme<strong>in</strong>samen Ziele <strong>und</strong> Interessen, die am besten durch ihre<br />
Zusammenarbeit verwirklicht werden können, aber<br />
an<strong>der</strong>erseits rücken auch die Interessen <strong>und</strong> Ideen <strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>zelnen Parteien <strong>in</strong> Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Dies wird von <strong>der</strong><br />
Gegenpartei als konkurrierend erlebt. 64 Die<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen verlaufen <strong>in</strong>tellektuell <strong>und</strong> mechanisch<br />
auf <strong>der</strong> Gesprächsebene. Auf e<strong>in</strong> Argument erfolgt e<strong>in</strong><br />
Gegenargument, damit versuchen die Parteien ihre eigene<br />
Überlegenheit zu beweisen. 65 Bezieht man die Stufe 2 auf das<br />
zuvor genannte Beispiel, wir die Diskussion über die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit hektischer <strong>und</strong> angespannter. Student A<br />
me<strong>in</strong>t, dass die Überschriften unterstrichen <strong>und</strong> fett se<strong>in</strong><br />
sollen. Student B me<strong>in</strong>t dass Unterstreichen <strong>und</strong> Fett drucken,<br />
viel zu auffällig sei <strong>und</strong> dass e<strong>in</strong>e kursive Schrift viel besser<br />
wäre. Woh<strong>in</strong> gegen Student A immer noch auf se<strong>in</strong>e<br />
Unterstreichungen beharrt.<br />
c) Die Eskalationsstufe 3: Taten statt Worte<br />
Nachdem bei den ersten Stufen das wichtigste Mittel das<br />
Gespräch war, än<strong>der</strong>t sich das nun bei <strong>der</strong> dritten Stufe. 66 Bei<br />
dieser Stufe setzt sich die Me<strong>in</strong>ung durch, dass Worte <strong>und</strong><br />
Argumente nicht mehr helfen, son<strong>der</strong>n nur noch Taten etwas<br />
nutzen können. 67<br />
Das Konkurrenzverhalten wird verstärkt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e stärkere<br />
Entschlossenheit wird bemerkbar. Von <strong>der</strong> Gegenseite wird<br />
62 Polemik bezeichnet e<strong>in</strong>en scharfen <strong>und</strong> meist unsachlichen Me<strong>in</strong>ungsstreit.<br />
63 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 34.<br />
64 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 239.<br />
65 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.35.<br />
66 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S.249.<br />
67 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 36.<br />
19
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
genau das erwartet, wozu man selber nicht bereit <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Lage ist. Den Parteien geht es nun <strong>in</strong> erste L<strong>in</strong>ie darum, den<br />
Gegner im Erreichen se<strong>in</strong>er Ziele zu bremsen <strong>und</strong> die eigene<br />
Absichten durchzusetzen. 68 Man tut nur das, was man für<br />
richtig hält <strong>und</strong> stellt nun die Gegenseite vor vollendete<br />
Tatsachen. Nachgeben kommt auf ke<strong>in</strong>en Fall <strong>in</strong> Frage, da es<br />
als Schwäche <strong>in</strong>terpretiert werden kann. 69<br />
Bei dieser Stufe wird nun Student A e<strong>in</strong>fach ohne Zustimmung<br />
von Student B die Überschriften unterstreichen <strong>und</strong> Student B<br />
ohne Zustimmung von Student A die Überschriften kursiv<br />
schreiben. Beide Studenten versuchen die an<strong>der</strong>e<br />
Teammitglie<strong>der</strong> von ihrer Art <strong>und</strong> Weise die Überschriften zu<br />
gestalten, zu überzeugen <strong>und</strong> beharren auf ihrer Art.<br />
d) Die Eskalationsstufe 4: Sorge um Image <strong>und</strong> Koalition<br />
Ab dieser Stufe versucht jede Partei ihre psychische Existenz<br />
zu sichern <strong>und</strong> sich nicht vom Gegner unterkriegen zu lassen.<br />
Die E<strong>in</strong>stellungen <strong>der</strong> Parteien werden auch immer starrer <strong>und</strong><br />
aggressiver. Fe<strong>in</strong>dselige Handlungen s<strong>in</strong>d auf beiden Seiten<br />
deutlich erkennbar. 70<br />
Außerdem ist die Wahrnehmungsfähigkeit sehr e<strong>in</strong>geschränkt.<br />
Das führt zu weiterem seelischem Abstand <strong>der</strong> beiden<br />
Konfliktparteien, <strong>der</strong> auch weiterh<strong>in</strong> drastisch zunimmt. Es<br />
werden „Bil<strong>der</strong>“ über die Gegenseite zurechtgelegt. Diese<br />
Bil<strong>der</strong> bestehen aus Urteilen über Wissen <strong>und</strong> Können. Man<br />
sieht sich selber als makellos <strong>und</strong> kompetent an. Die<br />
Gegenseite jedoch wird negativ betrachtet. Man fühlt sich<br />
daher besser <strong>und</strong> stellt sich höher, <strong>in</strong>dem man die<br />
Gegenpartei runtermacht, das eigene Bild verherrlicht <strong>und</strong><br />
das des Kontrahenten beschmutzt. Selbst wenn Angehörige<br />
<strong>der</strong> beiden Parteien direkt aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> treffen, können die<br />
Bil<strong>der</strong> nicht mehr korrigiert werden, da sich die gewonnenen<br />
68 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 250.<br />
69 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 37<br />
70 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S.265.<br />
20
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Fremd- <strong>und</strong> Selbstbil<strong>der</strong> schnell verfestigen. 71 Auf das Beispiel<br />
bezogen werden die beiden Studenten nun nicht mehr von<br />
ihren Standpunkten abweichen, son<strong>der</strong>n verstärkt versuchen<br />
von sich zu überzeugen. Für Student A s<strong>in</strong>d die Vorschläge<br />
von Student B <strong>in</strong>kompetent <strong>und</strong><br />
nicht s<strong>in</strong>nvoll. Se<strong>in</strong>e eigenen Vorschläge jedoch machen S<strong>in</strong>n<br />
<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d außerordentlich gut.<br />
e) Die Eskalationsstufe 5: Gesichtsverlust<br />
Die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung erhält nun zusätzliche moralische<br />
Elemente. Man ist <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, die Gegenseite sei<br />
<strong>in</strong>kompetent <strong>und</strong> sie habe zusätzlich noch moralisch<br />
kontraproduktive Motive. 72 Der Schritt <strong>in</strong> die fünfte Stufe führt<br />
zu sehr dramatischen Verän<strong>der</strong>ungen, die e<strong>in</strong>en Weg zurück<br />
unmöglich machen. 73 Nun entsteht die Absicht den Gegner zu<br />
vernichten. Dies geschieht durch e<strong>in</strong>e grobe Sprache <strong>und</strong><br />
extreme Ausdrucksformen. Die „Guten“ fühlen sich nun<br />
verpflichtet, allen an<strong>der</strong>en die Augen über die wahren Motive<br />
<strong>der</strong> Gegenseite zu öffnen. Die Gegenseite wehrt sich natürlich<br />
gegen diese Anschuldigungen, jedoch verliert trotzdem ihr<br />
Ansehen. Daraufh<strong>in</strong> erfolgt natürlich <strong>der</strong> Gegenangriff. Die<br />
beschuldigte Partei beschuldigt <strong>und</strong> entlarvt nun die „Guten“.<br />
Die beiden Streitparteien konzentrieren sich nun zunehmend<br />
darauf ihr Gesicht nicht zu verlieren, beziehungsweise ihr<br />
verlorenes Ansehen zurück zu gew<strong>in</strong>nen. 74<br />
Student A <strong>und</strong> Student B versuchen daher nicht mehr<br />
unbed<strong>in</strong>gt ihre Art <strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> Gestaltung durch zu br<strong>in</strong>gen,<br />
son<strong>der</strong>n versuchen ihr jeweiliges Ansehen zu retten. Student<br />
A unterstellt Student B, sowieso ke<strong>in</strong> Interesse an <strong>der</strong> ganzen<br />
Teamarbeit zu haben <strong>und</strong> Student B unterstellt A, die ganze<br />
Leitung <strong>der</strong> Teamarbeit an sich zu reißen um nachher als<br />
71 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.38.<br />
72 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 40.<br />
73 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S.277.<br />
74 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 40.<br />
21
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
E<strong>in</strong>ziger e<strong>in</strong>e gute Note zu bekommen. Die beiden Studenten<br />
versuchen nun die Anschuldigungen abzuwehren.<br />
f) Die Eskalationsstufe 6: Drohstrategien<br />
Auf dieser Stufe nehmen das Gewaltdenken <strong>und</strong> das<br />
Gewalthandeln wesentlich zu. Es wird zu erpresserischen <strong>und</strong><br />
extremen Drohstrategien gegriffen. Die bisher verwendeten<br />
Drohungen nutzen nur zur E<strong>in</strong>schüchterung. 75 Jede Drohung<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite wird auf dieser Stufe mit e<strong>in</strong>er Drohung <strong>der</strong><br />
Gegenseite beantwortet. Da <strong>der</strong> Stress unaufhaltsam wächst,<br />
kommt es auf beiden Seite zunehmend zu Überreaktionen,<br />
welche nicht mehr mit dem eigentlichen Themen zu tun<br />
haben. Dennoch haben die Drohungen auf dieser Stufe noch<br />
etwas positives, denn wer droht hat immer noch die Hoffnung,<br />
dass <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e nachgibt, dass es nicht zu weiteren<br />
Eskalationen o<strong>der</strong> gar Gewalttätigkeiten kommt <strong>und</strong> vor allem,<br />
das man selbst se<strong>in</strong>e Drohungen nicht wahr machen muss.<br />
Drohungen beruhen immer auf Angst. Daran sieht man, dass<br />
selbst auf dieser sechsten Stufe immer noch de<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e<br />
Chance zum Ausstieg besteht, die beide Parteien wittern. 76<br />
Anhand des Beispiels lässt es sich nun so erklären, dass<br />
Student A <strong>der</strong> Gegenseite damit droht, ihn aus <strong>der</strong> ganzen<br />
Teamarbeit <strong>und</strong> dem ganzen Projekt auszuschließen. Student<br />
B reagiert darauf mit e<strong>in</strong>er Gegendrohung.<br />
g) Die Eskalationsstufe 7 : Begrenzte Vernichtungsschläge<br />
Durch die Drohung auf Stufe 6, wurde das Sicherheitsgefühl<br />
<strong>der</strong> beiden Parteien erschüttert. Nun s<strong>in</strong>d sie soweit, dass sie<br />
sich gegenseitig alles zutrauen. Jede <strong>der</strong> beiden Parteien hat<br />
nur noch e<strong>in</strong> Ziel vor Augen, <strong>und</strong> zwar dass <strong>der</strong> eigenen<br />
Existenzsicherung. 77 Die beiden Parteien versuchen sich<br />
75 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 277.<br />
76 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 43.<br />
77 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 292.<br />
22
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
gegenseitig den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Beiden<br />
ist klar, dass es nur noch e<strong>in</strong>en Ausweg geht, <strong>und</strong> dabei kann<br />
es sich nicht um e<strong>in</strong>en Kompromiss handeln. Es kann nur<br />
noch e<strong>in</strong>er gew<strong>in</strong>nen, <strong>und</strong> zwar unter <strong>der</strong> Vorraussetzung, das<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e restlos aufgibt <strong>und</strong> somit verliert. Jedoch gibt es<br />
selbst für den Gew<strong>in</strong>ner nicht mehr viel zu gew<strong>in</strong>nen. In<br />
diesem Stadium geht es vor allem darum dem Gegner se<strong>in</strong>e<br />
Macht zu berauben, ihn als H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis aus dem Weg zu<br />
schaffen <strong>und</strong> ihm se<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss zu nehmen. Neigt sich die<br />
Stufe sieben dem Ende zu, gerät mehr <strong>und</strong> mehr die Lust an<br />
<strong>der</strong> Zerstörung außer Kontrolle. 78<br />
Als Beispiel hierfür kann aufgeführt werden, dass Student A<br />
nun die ganzen Fre<strong>und</strong>e von B auf se<strong>in</strong>e Seite ziehen möchte,<br />
damit Student B nun ganz alle<strong>in</strong> da steht <strong>und</strong> ihm jegliches<br />
Selbstvertrauen fehlt, damit er eventuell aufgibt. Dasselbe<br />
möchte natürlich Student B <strong>und</strong> versucht Student A völlig aus<br />
dem Team herauszudrängen.<br />
h) Die Eskalationsstufe 8: Zersplitterung<br />
Auf dieser Stufe werden die Vernichtungsaktionen bei<strong>der</strong><br />
Seiten viel heftiger. Es wird nun versucht die Macht <strong>und</strong> die<br />
Existenzgr<strong>und</strong>lage des Gegners völlig zu vernichten. Die<br />
Schläge werden immer grausamer <strong>und</strong> heftiger. 79<br />
Im privaten Bereich kann nun körperliche Gewalt zu<br />
Anwendung kommen, auf <strong>der</strong> betrieblichen Ebene beg<strong>in</strong>nt nun<br />
nach <strong>und</strong> nach die Sabotage. Da aber natürlich je<strong>der</strong> Schlag<br />
e<strong>in</strong>en Gegenschlag hervorruft, gehen beide Parteien<br />
geschwächt aus den Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen hervor. Die tiefe<br />
Angst bei e<strong>in</strong>em Gegenschlag selbst vernichtet zu werden,<br />
hält die Parteien davon ab mit blanker Gewalt auf den Gegner<br />
e<strong>in</strong>zuschlagen. 80 Student A geht nun voller Gewalt auf<br />
78 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 45.<br />
79 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S. 297.<br />
80 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S. 47.<br />
23
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
Student B los <strong>und</strong> gibt ihm e<strong>in</strong>e Ohrfeige, worauf Student B<br />
se<strong>in</strong>er Gegenpartei auch schlägt.<br />
i) Die Eskalationsstufe 9 : Geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> den Abgr<strong>und</strong><br />
Auf dieser Stufe ist die totale Konfrontation angesagt. Alles<br />
wird nun <strong>in</strong> Kauf genommen. Das e<strong>in</strong>zige Ziel ist es, dass die<br />
an<strong>der</strong>e Seite geschädigt wird. Dies führt sogar soweit, dass<br />
die eigene Vernichtung mit e<strong>in</strong>berechnet wird. Alle positiven<br />
Verb<strong>in</strong>dungen die es e<strong>in</strong>mal zwischen den beiden<br />
Streitparteien gegeben hat, s<strong>in</strong>d verschw<strong>und</strong>en. Das e<strong>in</strong>zige<br />
geme<strong>in</strong>same, das den Parteien noch bleibt ist <strong>der</strong><br />
geme<strong>in</strong>same Untergang. 81 Denn es sche<strong>in</strong> die Kosten e<strong>in</strong>er<br />
Umkehr seien viel höher, als die Kosten e<strong>in</strong>er totalen<br />
Vernichtung <strong>und</strong> Selbstvernichtung. 82<br />
Student A beschließt nun gar nicht mehr an <strong>der</strong> Teamarbeit<br />
mit zuarbeiten <strong>und</strong> nimmt damit <strong>in</strong> Kauf, dass er e<strong>in</strong>e schlecht<br />
Note bekommt. Jedoch weiß aber Student A auch, dass<br />
dadurch Student B e<strong>in</strong>e schlechte Note bekommen wird, da<br />
das Ergebnis <strong>der</strong> Teamarbeit nicht komplett se<strong>in</strong> wird.<br />
81 vgl. Karriere statt Konflikte, Haschtmann, S.48.<br />
82 vgl. <strong>Konfliktmanagement</strong>, Glasl, S.300.<br />
24
Kapitel 2: Konfliktanalyse<br />
j) Graphische Darstellung <strong>der</strong> Eskalationsstufen<br />
W<strong>in</strong>-W<strong>in</strong>: Beide Parteien können gew<strong>in</strong>nen<br />
W<strong>in</strong>-Lose: E<strong>in</strong>e Partei gew<strong>in</strong>nt, die an<strong>der</strong>e verliert<br />
Lose-Lose: Beide Parteien verlieren 83<br />
83 vgl. http://www.webberry.ch/pm_m<strong>in</strong>dmap/Konfliktphasen.gif, 24.04.2009<br />
25
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> das Gesamtmediationsverfahren<br />
Der Phase <strong>der</strong> Konflikterhellung gehen die Phasen des<br />
Konflikte<strong>in</strong>stiegs <strong>und</strong> <strong>der</strong> Konfliktanalyse voraus, es folgt die<br />
Lösungsf<strong>in</strong>dung <strong>und</strong> die Konfliktbeendigung. Die Konflikterhellung<br />
nimmt e<strong>in</strong>en großen Teil des Gesamtmediationsverfahrens e<strong>in</strong>. Zwar<br />
kann e<strong>in</strong> Interesse gr<strong>und</strong>sätzlich an jedem Punkt <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> von<br />
den Beteiligten geäußert werden, jedoch sollte e<strong>in</strong>e vollständige<br />
umfassende Interessenermittlung vor <strong>der</strong> Lösungsf<strong>in</strong>dung stattf<strong>in</strong>den.<br />
Dies ist erfor<strong>der</strong>lich, da die verschiedenen Lösungsoptionen sich<br />
ganz entscheidend aus den Interessen <strong>der</strong> Beteiligten entwickeln.<br />
2. Die Funktionen <strong>der</strong> Interessenklärung<br />
Durch das Wesen e<strong>in</strong>es Konfliktes kommt <strong>der</strong> Interessenklärung<br />
große Bedeutung zu. E<strong>in</strong> Konflikt ist mit e<strong>in</strong>em Eisberg vergleichbar,<br />
nur e<strong>in</strong> ganz kle<strong>in</strong>er Teil des Eisberges ist an <strong>der</strong> Oberfläche zu<br />
erkennen, <strong>der</strong> weit größere Teil verbirgt sich unter <strong>der</strong> Oberfläche.<br />
Genauso ist auch nur e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Teil dessen, was e<strong>in</strong>en Konflikt im<br />
Ganzen ausmacht, an <strong>der</strong> Oberfläche wahrnehmbar. Der nicht<br />
wahrnehmbare Teil des Konflikts ist jedoch oft <strong>der</strong> überwiegend<br />
bestimmende. Geprägt von Emotionen, kommt es durch ihn häufig<br />
zur Eskalation.<br />
Diesen verborgenen Teil e<strong>in</strong>es Konfliktes zu erforschen ist<br />
überwiegen<strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong> Interessenklärung.<br />
Sodann sollen die Teilnehmer durch den Prozess <strong>der</strong><br />
Interessenklärung Selbsterkenntnis <strong>und</strong> Selbstbewusstse<strong>in</strong> gew<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> lernen, sich gegenüber den Konfliktpartnern zu öffnen, diese zu<br />
akzeptieren <strong>und</strong> zu respektieren. Diese Verständnisför<strong>der</strong>ung soll<br />
bewirken, dass die Teilnehmer von e<strong>in</strong>em überwiegend aggressiv-<br />
reaktiven <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en konstruktiv-kreativen Modus <strong>der</strong><br />
26
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
Konfliktbearbeitung wechseln,<br />
Lösungsf<strong>in</strong>dung erst möglich wird. 84<br />
3. Methoden <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung<br />
wodurch e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />
Bevor die verschiedenen Kommunikationstechniken erläutert werden<br />
können, muss zunächst die Bedeutung des Begriffes „Interesse“ im<br />
mediationstechnischen S<strong>in</strong>n geklärt werden. Gläßer <strong>und</strong> Kirchhoff<br />
def<strong>in</strong>ieren Interesse als „...die im E<strong>in</strong>zelfall relevanten Kriterien, die <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Konfliktlösung berücksichtigt werden müssen, damit diese im<br />
Ergebnis für die Parteien umfassend befriedigend ist, (...) <strong>in</strong> Form<br />
h<strong>in</strong>terfragter Positionen o<strong>der</strong> als operationalisierte Bedürfnisse<br />
(...)“. 85<br />
Oftmals liegt <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> auch die<br />
Harvard-Methode zugr<strong>und</strong>e. Sie basiert auf <strong>der</strong> Unterscheidung<br />
zwischen Positionen <strong>und</strong> Interessen. Nach dem Harvard-Konzept<br />
streiten die Parteien nicht wie es sche<strong>in</strong>t um ihre eigentlichen<br />
For<strong>der</strong>ungen (Positionen), son<strong>der</strong>n um die dah<strong>in</strong>ter liegenden<br />
Interessen. Wenn bei e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> diese Interesse hervorgebracht<br />
werden, lässt sich e<strong>in</strong>e qualitativ hochwertige Lösung f<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong><br />
Beispiel: Wir for<strong>der</strong>n die Reparatur des beschädigten Fahrrades.<br />
Unser eigentliches Interesse dabei ist pünktlich mit dem Fahrrad zur<br />
Arbeit zu kommen. Dies kann aber nicht nur durch e<strong>in</strong>e Reparatur,<br />
son<strong>der</strong>n auch durch e<strong>in</strong> Leihrad erreicht werden. Dies stellt e<strong>in</strong>e viel<br />
schnellere, bessere Lösung dar, als 3 Wochen auf die Reparatur zu<br />
warten <strong>und</strong> Ersatz für die Fahrtkosten mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln zu for<strong>der</strong>n. 86<br />
Im Folgenden sollen die wichtigsten Kommunikationstechniken, die<br />
bei <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung Anwendung f<strong>in</strong>den, erläutert werden.<br />
84 Vgl. Gläßer/Kirchhoff, Interessenermittlung, ZKM 4/2005, 130, 131 .<br />
Vgl. Haft/Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl., §13 Rdnr.26.<br />
85 Zitat Gläßer/Kirchhoff, Interessenermittlung, ZKM 4/2005, 130, 131.<br />
86 Die Harvard-Methode basiert auf dem Buch „Gett<strong>in</strong>g to Yes“, zu deutsch „Das<br />
Harvard-Konzept“, von den Harvard Professoren Fisher <strong>und</strong> Ury, die 1981 damit<br />
die Verhandlungsforschung revolutionierten.<br />
27
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
Unter den verschiedenen Techniken, die im Gespräch e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden können, erweist sich die Methode des Aktiven Zuhörens<br />
beson<strong>der</strong>s großer Bedeutung. Sie ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> allen<br />
Anwendungsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> sehr hilfreich. Zum aktiven<br />
Zuhören gehören die Methoden Paraphrasieren <strong>und</strong> Verbalisieren,<br />
beide stellen e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> verbalen bzw. nonverbalen<br />
Aussage e<strong>in</strong>er Person dar.<br />
(a) Paraphrasieren<br />
Paraphrasieren ist die Technik <strong>in</strong> eigenen Worten<br />
zusammenzufassen, was e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er gesagt hat. Dabei kann nicht<br />
nur überprüft werden, ob <strong>der</strong> Inhalt des Gesagten richtig verstanden<br />
wurde, son<strong>der</strong>n auch, <strong>in</strong> wie weit Interessen <strong>und</strong> Bedürfnisse des<br />
Sprechers wahrgenommen <strong>und</strong> richtig <strong>in</strong>terpretiert wurden. Meist<br />
nimmt <strong>der</strong> Mediator die Rolle des Wie<strong>der</strong>holenden e<strong>in</strong>, um<br />
sicherzugehen, jedem Gehör verschafft zu haben <strong>und</strong> ke<strong>in</strong> Interesse<br />
zu vernachlässigen. Der Wie<strong>der</strong>holende fügt ke<strong>in</strong>erlei Interpretation<br />
des Gesagten h<strong>in</strong>zu, er bewertet nicht, äußert we<strong>der</strong> Zustimmung<br />
noch Kritik. So werden die eigentlichen Kernprobleme konkreter, die<br />
Beteiligten konzentrieren sich auf das Wesentliche <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sprecher<br />
erkennt, richtig <strong>und</strong> vollständig verstanden worden zu se<strong>in</strong>. 87 Für das<br />
wertfreie Wie<strong>der</strong>holen e<strong>in</strong>er Aussage eigenen sich folgende Phrasen<br />
beson<strong>der</strong>s gut: „Ich habe gehört, dass...“, „Ich habe verstanden ...“.<br />
Damit das Paraphrasieren erfolgreich angewandt werden kann<br />
sollten bestimmte Gr<strong>und</strong>regeln e<strong>in</strong>gehalten werden, zum Beispiel<br />
<strong>in</strong>teressierte Körpersprache zeigen <strong>und</strong> Blickkontakt halten. 88<br />
(b) Verbalisieren<br />
Das Verbalisieren ähnelt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Technik dem Paraphrasieren.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs ist das Ziel nicht das Gesagte zu wie<strong>der</strong>holen, son<strong>der</strong>n<br />
87 Vgl. Haft/Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl., §13 Rdnr.26.<br />
88 näher hierzu Kessen/Troja, <strong>in</strong>: Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl., §13 Rdnr.31.<br />
28
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
das <strong>in</strong> Worte zu fassen, was bei <strong>der</strong> Aussage des Sprechers<br />
unausgesprochen geblieben ist. Während se<strong>in</strong>er Äußerungen hat <strong>der</strong><br />
Sprecher unbewusst nonverbale Signale gesendet, diese gilt es zu<br />
erkennen, zu benennen <strong>und</strong> möglicherweise zu konkretisieren. Die<br />
nonverbalen Signale ergänzen die verbale Äußerung o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>n sie<br />
ab, dadurch übermittelt <strong>der</strong> Sprecher se<strong>in</strong>en Gefühlszustand.<br />
Nonverbale Signale werden vor allem über die Mimik vermittelt, sie<br />
kann Gefühle wie Angst, Freude, Ärger o<strong>der</strong> Misstrauen zeigen.<br />
Sodann s<strong>in</strong>d aber auch Blickverhalten, Raumverhalten <strong>und</strong><br />
paraverbale Reize wie Sprechmelodie, Sprechtempo, Betonung o<strong>der</strong><br />
Sprechpausen Träger <strong>der</strong> nonverbalen Signale. E<strong>in</strong> guter Mediator<br />
erfasst die gesendeten nonverbalen Signale <strong>und</strong> verbalisiert diese.<br />
Anschließend lässt er sich die Korrektheit se<strong>in</strong>er Beobachtungen<br />
entwe<strong>der</strong> vom Sprecher bestätigen o<strong>der</strong> korrigieren. Diese<br />
Abgleichung ist von großer Bedeutung, wird sie unterlassen kommt<br />
es zu Missverständnissen, denn Wahrnehmung ist immer subjektiv<br />
<strong>und</strong> anfällig für Fehl<strong>in</strong>terpretation. Oft ist das Verbalisieren auch für<br />
den Sprecher selbst sehr hilfreich, er kann sich dadurch alle se<strong>in</strong>e<br />
Emotionen noch e<strong>in</strong>mal zusammenfassend vor Augen führen. Es<br />
können auf diese Weise natürlich auch Inkongruenzen zwischen <strong>der</strong><br />
Selbstwahrnehmung des Sprechers <strong>und</strong> dem, was die an<strong>der</strong>en<br />
Beteiligten bisher über se<strong>in</strong>e Motivation dachten, aufgedeckt werden.<br />
Folgende Formulierungen eigenen sich für das Verbalisieren: „ Ich<br />
habe wahrgenommen, dass Sie...“, „Für mich wurde deutlich, dass<br />
Sie...“.<br />
(c) Zusammenfassen<br />
An wichtigen Punkten bei <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung, aber auch während<br />
des gesamten <strong>Mediation</strong>sverfahrens, sollte <strong>der</strong> Mediator das<br />
Erarbeitete als Zwischenergebnis zusammenfassen. Dies dient zum<br />
e<strong>in</strong>en dazu, den Überblick über den aktuellen Stand zu behalten,<br />
zum an<strong>der</strong>en dazu bereits aufgearbeitetes noch e<strong>in</strong>mal zu benennen<br />
<strong>und</strong> auf Vollständigkeit zu überprüfen.<br />
29
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
(d) Trennung von Sach- <strong>und</strong> Beziehungsebene<br />
„Jede Kommunikation hat e<strong>in</strong>en Inhalts- <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Beziehungsaspekt, wobei Letzterer den Ersteren bestimmt.“ 89 In<br />
Anlehnung an die fünf Axiome <strong>der</strong> Kommunikation von Watzlawick<br />
soll auch bei <strong>der</strong> Interessenklärung <strong>der</strong> Sachaspekt von dem<br />
Beziehungsaspekt <strong>der</strong> Kommunikation getrennt betrachtet werden.<br />
Während <strong>der</strong> Inhaltsaspekt die re<strong>in</strong> sachlichen Interessen <strong>der</strong><br />
Beteiligten darstellt, kommen auf <strong>der</strong> Beziehungsebene die Gefühle<br />
<strong>der</strong> Beteiligten zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zum tragen. Wenn die Beziehungsebene<br />
gestört ist, kann auch die Inhaltsebene nicht richtig funktionieren. Für<br />
die Interessenerhellung ist es wichtig, beides wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu<br />
br<strong>in</strong>gen, über mögliche Verletzungen, Ärger <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Gefühle zu<br />
sprechen. Denn e<strong>in</strong>e Person nimmt nie nur die re<strong>in</strong>e Sach<strong>in</strong>formation<br />
auf, diese wird immer durch ihre Gefühle zum Sprecher bee<strong>in</strong>flusst.<br />
Dies führt oft zu Missverständnissen <strong>und</strong> erschwert die<br />
Lösungsf<strong>in</strong>dung wesentlich.<br />
(e) Fragetechniken<br />
Fragetechniken dienen dazu, die Interessen <strong>und</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>zelnen Beteiligten <strong>in</strong> Erfahrung zu br<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> das Gespräch<br />
s<strong>in</strong>nvoll <strong>und</strong> lösungsorientiert zu lenken. Es gibt e<strong>in</strong>e Fülle von<br />
verschiedenen Fragetechniken, sie reichen von <strong>der</strong> Alternativfrage<br />
bis zur Zukunftsfrage. Sodann soll aber nur zwischen offenen <strong>und</strong><br />
geschlossenen Fragen unterschieden werden, um e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck<br />
von <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Möglichkeiten zu bekommen. Auf geschlossene<br />
Fragen ist nur e<strong>in</strong>e Antwort mit „ja“ o<strong>der</strong> „ne<strong>in</strong>“ möglich. Beispiel:<br />
„Macht Sie das wütend?“. Bei offenen Fragen dagegen wird <strong>der</strong><br />
Befragte animiert weiter auszuholen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gehende<br />
Stellungnahme abzugeben. Beispiel: „Was empf<strong>in</strong>den Sie dabei?“<br />
Während das Gespräch bei <strong>der</strong> geschlossenen Frage genau<br />
gesteuert werden kann, birgt die offene Frage die Gefahr zu weit<br />
89 Watzlawick et al., Menschliche Kommunikation, 6. Aufl., S.53.<br />
30
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
vom eigentlichen Gesprächsziel abzuschweifen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ermöglicht nur die offene Frage e<strong>in</strong>en tieferen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />
Interessen <strong>der</strong> Beteiligten. Zu den geschlossenen Fragen gehören<br />
z.B. Alternativfragen 90 . Beispiele für offene Fragen s<strong>in</strong>d<br />
Sachverhaltsfragen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>teressenorientierte Fragen. 91<br />
4. Durchführung <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung<br />
Zunächst ist es s<strong>in</strong>nvoll über den Ablauf <strong>der</strong> Interessenermittlung<br />
bestimmte Regeln aufzustellen, auf die sich beide Streitparteien<br />
e<strong>in</strong>igen. Dies s<strong>in</strong>d formelle Regelungen darüber, dass man sich nicht<br />
gegenseitig <strong>in</strong>s Wort fällt o<strong>der</strong> sich bemühen soll immer e<strong>in</strong>e<br />
sachliche Tonlage zu halten. Sollte sich e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Parteien im<br />
späteren Verlauf des Verfahrens nicht an diese Abmachung halten,<br />
so kann <strong>der</strong> Mediator darauf verweisen. Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />
Interessenf<strong>in</strong>dung sollte dann jede <strong>der</strong> Parteien e<strong>in</strong>e umfassende<br />
Erklärung über ihre Sicht <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge abgeben, hier sollen ke<strong>in</strong>e<br />
Details fehlen, alles muss gesagt werden. Die Parteien müssen das<br />
Gefühl bekommen, alles ausgesprochen zu haben. Natürlich fällt es<br />
dabei <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Partei recht schwer, still zu se<strong>in</strong>, ke<strong>in</strong>e<br />
gegenteilige Erklärung abzugeben <strong>und</strong> aus ihrer Sicht falsch<br />
Geschil<strong>der</strong>tes zu verbessern. Hier muss <strong>der</strong> Mediator sehr str<strong>in</strong>gent<br />
die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> zuvor festgelegten Regeln for<strong>der</strong>n. Wer mit se<strong>in</strong>er<br />
Stellungnahme beg<strong>in</strong>nt schlägt <strong>der</strong> Mediator vor, ansonsten<br />
entscheidet das Los.<br />
Beispiel für die E<strong>in</strong>führungserklärung des Mediators:<br />
Es ist sehr gut, dass wir uns auf e<strong>in</strong>ige Regeln bezüglich des Ablaufs<br />
<strong>der</strong> nächsten E<strong>in</strong>heit e<strong>in</strong>igen konnten. Dies stellt bereits e<strong>in</strong>en Erfolg<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Fortschritt <strong>in</strong> unserem <strong>Mediation</strong>sverfahren dar. Wenn sie<br />
alle damit e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d können wir nun mit <strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen<br />
Aufarbeitung des Konfliktes beg<strong>in</strong>nen.<br />
90<br />
Genauer hierzu Zuschlag/Thielke, Konfliktsituationen im Alltag, Verlag für<br />
angewandte Psychologie, S.116 ff.<br />
91<br />
Genauer hierzu Haft/Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl., § 14 Rdnr.18 ff.<br />
31
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
Da niemand E<strong>in</strong>wände hat, schlage ich vor, dass nun e<strong>in</strong>er von<br />
Ihnen beg<strong>in</strong>nt den Sachverhalt aus se<strong>in</strong>er Sicht darzustellen. Ich bitte<br />
Sie darum unsere Regeln zu beachten. Herr X, wenn Sie möchten<br />
können sie beg<strong>in</strong>nen, sie hatten ja schon den Anstoß dazu gegeben<br />
den Konflikt durch e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren zu lösen. S<strong>in</strong>d Sie<br />
e<strong>in</strong>verstanden?<br />
Gut, ist das auch für sie Herr Y okay o<strong>der</strong> soll das Los entscheiden?<br />
Ausgezeichnet, dann beg<strong>in</strong>nen Sie bitte Herr X!<br />
Nun stellt die Partei den kompletten Konflikt aus ihrer Sicht dar.<br />
Dabei spricht nur die Partei, <strong>der</strong> Mediator verhält sich völlig ruhig. Er<br />
greift <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht e<strong>in</strong>, auch nicht wenn etwas schwer<br />
verständlich o<strong>der</strong> unwichtig sche<strong>in</strong>t. Nur, wenn sich Probleme bei <strong>der</strong><br />
Darstellung anbahnen kann <strong>der</strong> Mediator lenkend <strong>in</strong> die<br />
Ausführungen e<strong>in</strong>greifen. In dieser Phase muss sich <strong>der</strong> Mediator<br />
sehr darauf konzentrieren die Sichtweise <strong>der</strong> Partei vollständig zu<br />
erfassen. Nur durch gelegentliches Nicken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e nonverbale<br />
Gesten bestätigt er dem Sprechenden se<strong>in</strong>e Aufmerksamkeit. Hier ist<br />
es psychologisch von enormer Wichtigkeit, dass die sprechende<br />
Partei das Gefühl hat ungeteilte Aufmerksamkeit zu genießen.<br />
Wenn e<strong>in</strong>e Parteien ihr Statement abgegeben hat, beg<strong>in</strong>nt <strong>der</strong><br />
Mediator mit se<strong>in</strong>er Zusammenfassung. Er versucht alle wichtigen<br />
Aussagen noch e<strong>in</strong>mal zu nennen <strong>und</strong> lässt sich die Richtigkeit kurz<br />
bestätigen.<br />
Es gibt nun zwei Möglichkeiten wie weiter verfahren werden kann,<br />
entwe<strong>der</strong> gibt nun die an<strong>der</strong>e Partei ihre Erklärung ab o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Mediator beg<strong>in</strong>nt sofort durch verschiedene Gesprächs- <strong>und</strong><br />
Fragetechniken den Sachverhalt <strong>der</strong> ersten Partei zu erforschen <strong>und</strong><br />
lässt erst danach die zweite Partei beg<strong>in</strong>nen. Meist ist es aber<br />
empfehlenswert, erst beide Parteien ihre Erklärung abgeben zu<br />
lassen, das empf<strong>in</strong>den die meisten Beteiligten als gerechter. Der<br />
Mediator könnte folgen<strong>der</strong>maßen überleiten:<br />
Vielen Dank für diese ausführliche Darstellung ihrer Sichtweise Herr<br />
X, das hat sehr geholfen den Konflikt besser zu verstehen. Weiterh<strong>in</strong><br />
wird nun Herr Y se<strong>in</strong>e Erklärung abgeben, danach werde ich noch<br />
32
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
e<strong>in</strong>mal genauer ihrer Sichtweise erfragen. Beg<strong>in</strong>nen Sie doch bitte<br />
Herr Y.<br />
Nachdem nun auch die zweite Partei ihre Sichtweise dargelegt hat,<br />
kann <strong>der</strong> Mediator durch die oben dargestellten verschiedenen<br />
Techniken <strong>der</strong> Gesprächsführung <strong>und</strong> Fragestellung genauer auf<br />
<strong>in</strong>teressante o<strong>der</strong> unklar geblieben Punkte e<strong>in</strong>gehen <strong>und</strong> so die<br />
Interessen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Parteien genau durchleuchten.<br />
5. Probleme bei den Erklärungen durch die Streitparteien<br />
Theoretisch lassen sich sehr gut bestimmte Regeln <strong>und</strong> Abläufe<br />
während <strong>der</strong> Erklärungen <strong>der</strong> Parteien festlegen. Praktisch können<br />
aber verschiedenste Probleme auftreten.<br />
Beson<strong>der</strong>s bei sehr emotionalen Konflikten kann es passieren, dass<br />
<strong>der</strong> Vortrag e<strong>in</strong>er Partei absolut wirr <strong>und</strong> unstrukturiert ist. Dann ist es<br />
fast unmöglich e<strong>in</strong> umfassendes Verständnis zu erlangen. Für den<br />
Mediator besteht nun die Möglichkeit sachte <strong>in</strong> den Redefluss<br />
e<strong>in</strong>zugreifen <strong>und</strong> durch vorsichtiges Nachfragen den Monolog wie<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong> die richtigen Bahnen zu lenken.<br />
Mit Sicherheit s<strong>in</strong>d das alles sehr wichtige Punkte. Es würde uns<br />
aber leichter fallen sie zu verstehen, wenn sie <strong>in</strong> chronologischer<br />
Reihenfolge fortfahren könnten.<br />
Bei solch emotionalen Konflikten kann es auch geschehen, dass e<strong>in</strong>e<br />
Partei sich sehr <strong>in</strong> Rage redet. Dies kann auch mit sprachlichen<br />
Ausrutschern e<strong>in</strong>hergehen. So lange sich die an<strong>der</strong>e Partei dadurch<br />
nicht gestört fühlt, kann <strong>der</strong> Mediator das tolerieren. Wenn solche<br />
Entgleisungen aber heftiger ausfallen muss er auf jeden Fall<br />
e<strong>in</strong>greifen <strong>und</strong> an die zuvor vere<strong>in</strong>barten Regeln er<strong>in</strong>nern. Oft ist es<br />
dann auch hilfreich e<strong>in</strong>fach e<strong>in</strong>e kurze Pause zu machen.<br />
Ähnliches gilt, wenn die zuhörende Partei die sprechende<br />
unterbricht, auch dann muss <strong>der</strong> Mediator mahnend an die<br />
vere<strong>in</strong>barten Regeln er<strong>in</strong>nern. Für alle bisherigen Probleme gilt:<br />
Eskalieren sie, ist immer ratsam mit dem Abbruch <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> zu<br />
drohen. Das kann etwa so geschehen:<br />
33
Kapitel 3: Konflikterhellung<br />
Im Moment sche<strong>in</strong>t mir die Situation etwas zu eskalieren. Sicherlich<br />
kann ich Sie so nicht verstehen. Wenn wir nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em sachlichen Ton ohne Unterbrechungen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu<br />
sprechen, ist e<strong>in</strong>e <strong>Mediation</strong> schwierig. Wir sollten darüber<br />
nachdenken, ob e<strong>in</strong>e <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> dieser Form noch hilfreich ist. Wie<br />
denken Sie darüber?<br />
Da beide Parteien e<strong>in</strong>e Konfliktlösung möchten, zeigt dies sicher<br />
Wirkung. 92<br />
6. Das Ergebnis <strong>der</strong> Interessenf<strong>in</strong>dung<br />
Durch die beiden Erklärungen <strong>der</strong> Streitparteien <strong>und</strong> mittels <strong>der</strong><br />
ausführlichen Befragung durch den Mediator soll erreicht werden,<br />
dass <strong>der</strong> Konflikt <strong>in</strong> allen Facetten genau ausgeleuchtet wird. Nur<br />
wenn <strong>der</strong> Konflikt offen liegt, kann e<strong>in</strong>e Lösung gesucht werden.<br />
Sollte e<strong>in</strong>e Partei nicht alle ihre Interessen klar gemacht haben, wird<br />
e<strong>in</strong>e Lösung immer unbefriedigend se<strong>in</strong>. Deshalb sollte für die<br />
Interessenerhellung viel Zeit <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Die<br />
Parteien müssen sich von Mediator verstanden <strong>und</strong> akzeptiert fühlen,<br />
dies hat e<strong>in</strong>e große psychologische Bedeutung. Es bee<strong>in</strong>flusst das<br />
Empf<strong>in</strong>den <strong>der</strong> Betroffenen auf das gesamte Meditationsverfahren<br />
<strong>und</strong> entscheidet auch darüber, ob e<strong>in</strong>e <strong>Mediation</strong> als erfolgreich<br />
empf<strong>und</strong>en wird o<strong>der</strong> nicht. An dieser Stelle muss <strong>der</strong> Mediator sehr<br />
gründlich arbeiten.<br />
In allen <strong>Mediation</strong>sverfahren, auch bei <strong>Mediation</strong> im Bereich <strong>der</strong><br />
öffentlichen Verwaltung stellt die Phase <strong>der</strong> Konflikterhellung das<br />
Herzstück des Verfahrens dar <strong>und</strong> trägt wesentlich zur<br />
Lösungsf<strong>in</strong>dung bei.<br />
92 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, § 7 Rdnr.6-14, 17-22.<br />
34
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> Phase <strong>in</strong> das Gesamtgefüge<br />
Nachdem man nun e<strong>in</strong>en Konflikt analysiert hat <strong>und</strong> bereits die<br />
Sichtweisen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Parteien dargelegt worden s<strong>in</strong>d, sollte nun<br />
e<strong>in</strong>e Lösung für den Konflikt gef<strong>und</strong>en werden.<br />
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten <strong>und</strong> Methoden, je<br />
nachdem um was für e<strong>in</strong>en Konflikt es sich handelt. Die<br />
Konfliktforschung entwickelt immer wie<strong>der</strong> Lösungsstrategien, um<br />
das Handeln <strong>in</strong> Konflikten zu verän<strong>der</strong>n bzw. die Auswirkungen e<strong>in</strong>es<br />
Konfliktes begrenzen zu können.<br />
2. Möglichkeiten zur Konfliktlösung<br />
Um soziale Konflikte zu lösen, gibt es verschiedene<br />
Handlungsmöglichkeiten. „Die Konfliktparteien können den Konflikt<br />
verdrängen, sie können auf e<strong>in</strong>e spontane Positionsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Gegenseite warten, o<strong>der</strong> sie können zuwarten <strong>und</strong> auf e<strong>in</strong>e den<br />
Konflikt aufhebende o<strong>der</strong> entschärfende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umstände<br />
hoffen.“ 93<br />
a. E<strong>in</strong>seitiges Nachgeben<br />
Durch e<strong>in</strong>seitiges Nachgeben kann e<strong>in</strong>e Vermeidung o<strong>der</strong><br />
Beendigung des aktuellen Streites erreicht werden. Dies hat<br />
unterschiedliche Gründe bei <strong>der</strong> nachgebenden Partei. Sie kann sich<br />
z. B. unterlegen fühlen <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Möglichkeit sehen, ihre eigenen<br />
Ansprüche durchzusetzen. Das Nachgeben kann aber auch rational<br />
gesehen werden, <strong>und</strong> zwar dann, wenn die Durchsetzungschancen<br />
ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Durchsetzungsaufwand zu hoch wäre. O<strong>der</strong><br />
aber man vermeidet den Konflikt, um unangenehmen Streitigkeiten<br />
<strong>und</strong> kostenreichen Folgen aus dem Weg zu gehen.<br />
93 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 11.<br />
35
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
„Nachgeben e<strong>in</strong>er Person kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sozialen Konflikt habituell<br />
se<strong>in</strong>, es kann durch Persönlichkeitsmerkmale bed<strong>in</strong>gt, durch<br />
Emotionen motiviert o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e überlegte Wahl se<strong>in</strong>.“ 94 Der<br />
Nachgebende sollte sich also überlegen, wie dies von <strong>der</strong><br />
Gegenpartei aufgenommen wird.<br />
Dennoch ist zu beachten, dass Nachgeben auf viele verschiedene<br />
Weisen <strong>in</strong>terpretiert werden kann <strong>und</strong> verschiedene Folgen für das<br />
Selbstbild, das Handeln <strong>der</strong> Gegner <strong>und</strong> die künftige Beziehung<br />
zwischen den Konfliktparteien hat.<br />
b. E<strong>in</strong>seitiges Sich-Durchsetzen<br />
Dies bedeutet mehr o<strong>der</strong> weniger erzwungenes Nachgeben <strong>der</strong><br />
Gegenseite, z. B. durch E<strong>in</strong>schüchterung, Bestrafung, Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,<br />
Behauptung von Rechtsansprüchen, Überredung, Nötigung,<br />
Erpressung u. v. m. Es kommt dann zum E<strong>in</strong>satz, wenn z. B. e<strong>in</strong><br />
Machtungleichgewicht besteht o<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>schaltung Dritter nicht<br />
möglich ist.<br />
Konkret bedeutet e<strong>in</strong>seitiges Sich-Durchsetzen Gew<strong>in</strong>nen im<br />
aktuellen Konflikt. Die Folgen dadurch können problematisch <strong>und</strong><br />
verlustreich se<strong>in</strong>. Beispielsweise könnten dadurch Fe<strong>in</strong>dseligkeiten<br />
<strong>der</strong> Gegenseite entstehen, die Beziehungen abgebrochen werden<br />
o<strong>der</strong> auch e<strong>in</strong> Wunsch nach Vergeltung ans Licht kommen. 95<br />
c. Verhandlungen<br />
Man kann allerd<strong>in</strong>gs auch versuchen, zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen<br />
Entscheidung zu kommen, <strong>und</strong> zwar durch Verhandlung o<strong>der</strong><br />
<strong>Mediation</strong>, die unter Nummer 3 genauer erläutert wird.<br />
E<strong>in</strong>e ideale Verhandlung ist dadurch gekennzeichnet, dass jede<br />
Partei über se<strong>in</strong>e jeweilige Position redet, man se<strong>in</strong>e Begründung für<br />
94 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 13.<br />
95 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 14 f.<br />
36
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
se<strong>in</strong>e Position darlegt, Lösungsmöglichkeiten diskutiert <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Übere<strong>in</strong>kunft anstrebt, die dann von beiden Parteien akzeptiert wird.<br />
Damit e<strong>in</strong>e Verhandlung erfolgreich abläuft, sollten die fünf Pr<strong>in</strong>zipien<br />
<strong>der</strong> Verhandlungsführung nach dem Harvard-Modell 96 beachtet<br />
werden. Von e<strong>in</strong>er genauen Modellerläuterung wird hier abgesehen.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs können Verhandlungen auch gewisse Risiken mit sich<br />
br<strong>in</strong>gen, z. B. e<strong>in</strong>e Provokation von Ärger, die zum Abbruch <strong>der</strong><br />
Verhandlung führen kann, das Here<strong>in</strong>fallen e<strong>in</strong>er Partei auf<br />
manipulative Techniken, e<strong>in</strong> Machtungleichgewicht zwischen den<br />
Parteien o<strong>der</strong> auch e<strong>in</strong> ungleicher Informationsstand <strong>der</strong> Parteien.<br />
Des Weiteren kann man auch e<strong>in</strong>zeln o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam dritte<br />
Personen o<strong>der</strong> Instanzen für e<strong>in</strong>e Entscheidung e<strong>in</strong>schalten. Dies ist<br />
für die folgenden Konfliktlösungsmöglichkeiten von Bedeutung.<br />
d. Gerichtsverfahren<br />
Der sog. Rechtsweg steht Konkurrenzparteien offen, sofern <strong>der</strong><br />
Konflikt verletzte Rechtsansprüche enthält <strong>und</strong> <strong>in</strong>sofern justiziabel ist.<br />
Das bedeutet, dass e<strong>in</strong>e erlebte Ungerechtigkeit nicht für e<strong>in</strong>e Klage<br />
vor Gericht genügt. „Der Rechtsanspruch muss aus e<strong>in</strong>em Gesetz,<br />
e<strong>in</strong>em Richter- o<strong>der</strong> Schiedsspruch, e<strong>in</strong>em obergerichtlichen<br />
Rechtsentscheid o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Vertrag ableitbar<br />
se<strong>in</strong>.“ 97<br />
Hier kann das Risiko bestehen, dass die Klage vor Gericht abgelehnt<br />
wird. Daneben ist auch das Kostenrisiko zu beachten.<br />
Statt e<strong>in</strong>er Entscheidung vor Gericht kann auch e<strong>in</strong> Vergleich von<br />
Seiten <strong>der</strong> Richter angeregt werden, <strong>der</strong> dann von beiden Parteien<br />
angenommen werden muss. Hierbei reduzieren Richter ihre Funktion<br />
auf die Schieds<strong>in</strong>stanz.<br />
96 http://lea<strong>der</strong>ship-company.com/artikel.php?artikel=0467 (22.03.2009).<br />
97 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 18.<br />
37
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
e. Schiedsrichterliches Verfahren<br />
Hier e<strong>in</strong>igen sich die Parteien darauf, ihren Konflikt e<strong>in</strong>er<br />
Schiedsperson vorzutragen, um von dieser e<strong>in</strong>e Entscheidung, also<br />
e<strong>in</strong>en Schiedsspruch, zu erbitten. Diese Entscheidung hat dann<br />
rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Charakter, aus <strong>der</strong> dann ggf. e<strong>in</strong>e<br />
Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.<br />
„Die gesetzliche Regelung <strong>der</strong> Bestellung von Schiedspersonen ist<br />
Län<strong>der</strong>sache.“ 98<br />
f. Schlichtung<br />
Die Schichtung stellt e<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung dar. „Als Schlichter s<strong>in</strong>d Personen<br />
(Schiedsleute) o<strong>der</strong> Instanzen (Schlichtungsstellen) von<br />
Gebietskörperschaften bestellt, an die sich Parteien wenden<br />
können.“ 99 Hier werden die Schlichter nun dazu gebeten, e<strong>in</strong>en<br />
Entscheidungsvorschlag im Streitfall zu machen.<br />
Dieses Verfahren verlangt ke<strong>in</strong>e formalen Vorschriften.<br />
g. Entscheidung durch Vorgesetzte<br />
Konflikte <strong>in</strong> hierarchisch organisierten Organisationen können von<br />
e<strong>in</strong>zelnen Personen, allen Konfliktparteien o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Dritten e<strong>in</strong>er<br />
vorgesetzten Person zur Entscheidung vorgelegt werden. Es ist zu<br />
beachten, dass die Parteien hier nur – wenn überhaupt – ger<strong>in</strong>ge<br />
E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten auf Verfahren <strong>und</strong> Entscheidung des<br />
Vorgesetzten haben. „Vorgesetzte entscheiden möglicherweise<br />
autoritär auf <strong>der</strong> Basis ihrer eigenen Sicht <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge, ihrer eigenen<br />
Vore<strong>in</strong>genommenheiten <strong>und</strong> Interessen o<strong>der</strong> was <strong>in</strong> ihren<br />
Vorstellungen die Interessen <strong>der</strong> Organisation s<strong>in</strong>d.“ 100<br />
98 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 19 f.<br />
99 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 20.<br />
100 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 21.<br />
38
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Betrachtet man abschließend diese verschiedenen Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Suche nach Konfliktlösungen, stellt man Folgendes fest:<br />
Lösungen durch Verhandlung o<strong>der</strong> auch <strong>Mediation</strong> orientieren sich<br />
an e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>ner-Gew<strong>in</strong>ner-Lösung, an die sich we<strong>der</strong> Richter noch<br />
Schlichter noch Schiedsleute orientieren. Gew<strong>in</strong>ner-Gew<strong>in</strong>ner-<br />
Lösungen s<strong>in</strong>d Konfliktlösungen, <strong>in</strong> denen beide (alle) Parteien<br />
subjektiv mehr gew<strong>in</strong>nen als verlieren. Es steht also das Anliegen<br />
<strong>der</strong> Parteien, <strong>der</strong> Ausgleich dieser Anliegen <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Beziehung im Mittelpunkt, woh<strong>in</strong>gegen die Richter lediglich am Recht<br />
<strong>und</strong> an <strong>der</strong> Rechtsposition orientiert s<strong>in</strong>d. Bei e<strong>in</strong>em<br />
Schiedsverfahren geht es hauptsächlich um die rasche Lösung e<strong>in</strong>es<br />
Konflikts, ohne diesen auch aufzuarbeiten. Ebenso suchen Schlichter<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>ner-Verlierer-Lösung nach e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen<br />
Kompromiss, d. h. was e<strong>in</strong>e Partei gew<strong>in</strong>nt, verliert die an<strong>der</strong>e Partei.<br />
Auch Vorgesetzte geben den Belangen <strong>der</strong> Organisation Priorität vor<br />
den Anliegen <strong>der</strong> Konfliktparteien.<br />
h. Juristische Methode<br />
Diese Konfliktbearbeitung beg<strong>in</strong>nt häufig mit <strong>der</strong> Frage: Wer kann –<br />
was – von wem – auf welcher Rechtsgr<strong>und</strong>lage verlangen? Juristen<br />
suchen i. d. R. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die Ansprüche <strong>der</strong> Parteien,<br />
denn ohne Rechtsgr<strong>und</strong>lage gibt es ke<strong>in</strong>e durchsetzbaren Ansprüche<br />
vor Gericht.<br />
„Die juristische Methode verlangt (also) zunächst, dass aus <strong>der</strong><br />
komplexen Lebenswirklichkeit Rechtsansprüche identifiziert werden,<br />
d. h. e<strong>in</strong> Anspruch e<strong>in</strong>er Partei aus e<strong>in</strong>em Gesetz o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Vertrag<br />
begründet wird.“ 101 Die Kunst des Juristen besteht dar<strong>in</strong>, zwischen<br />
<strong>der</strong> Lebenswirklichkeit <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesetz abstrakt<br />
formulierten Tatbestand e<strong>in</strong>e Passung herzustellen. Dieses<br />
Vorgehen kann für den Mandanten ziemlich verfremdet wirken, da<br />
manchmal die Anspruchsgr<strong>und</strong>lage mit dem eigentlichen Begehren<br />
des Mandanten wenig zu tun hat.<br />
101 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 24.<br />
39
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
3. Die <strong>Mediation</strong><br />
„Wie bei <strong>der</strong> Verhandlung haben die Parteien <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Entscheidungsfreiheit bezüglich e<strong>in</strong>er Übere<strong>in</strong>kunft <strong>und</strong> bezüglich<br />
des Abbruchs. Kontrolle über den Prozess <strong>der</strong> Konfliktbearbeitung<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Suche nach Möglichkeiten e<strong>in</strong>er Übere<strong>in</strong>kunft geben sie aber<br />
an Mediatoren ab.“ 102<br />
Im Gegensatz zur Verhandlung ist die professionelle <strong>Mediation</strong><br />
kostenpflichtig. Diese Kosten können allerd<strong>in</strong>gs niedriger se<strong>in</strong> als <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Gerichtsverfahren.<br />
a. Begriffsklärung<br />
Der Wortstamm des Begriffs „<strong>Mediation</strong>“ f<strong>in</strong>det sich sowohl im<br />
Griechischen wie auch im Late<strong>in</strong>ischen. Der Wortkern „Mediatio“<br />
leitet sich von dem late<strong>in</strong>ischen Adjektiv „medius“ ab <strong>und</strong> bedeutet,<br />
zwischen zwei Ansichten o<strong>der</strong> Parteien die Mitte haltend, e<strong>in</strong>en<br />
Mittelweg e<strong>in</strong>schlagen, sich neutral verhaltend. 103<br />
Nach heutigem Verständnis bedeutet <strong>der</strong> Begriff <strong>Mediation</strong><br />
„Vermittlung“. I. d. R. wird e<strong>in</strong> Dritter zur Vermittlung e<strong>in</strong>geschaltet,<br />
ohne dass dem Dritten e<strong>in</strong>e eigene Entscheidungsbefugnis zusteht.<br />
Laut Def<strong>in</strong>ition kann man die <strong>Mediation</strong> wie folgt beschreiben:<br />
Im <strong>Mediation</strong>sverfahren versuchen die Parteien selbständig <strong>und</strong><br />
eigenverantwortlich unter Vermittlung e<strong>in</strong>es neutralen Dritten ihren<br />
Konflikt zu e<strong>in</strong>er für alle tragbaren Lösung zu führen. 104<br />
b. Die 6 Phasen <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Im Folgenden wird nun e<strong>in</strong> idealtypisches Ablaufschema e<strong>in</strong>es<br />
vollständigen <strong>Mediation</strong>sverfahrens beschrieben, das <strong>in</strong><br />
unterschiedlichen <strong>Mediation</strong>sfel<strong>der</strong>n Gültigkeit besitzt.<br />
102<br />
Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 17.<br />
103<br />
Flechsig, Ponschab, Schweizer: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>, Kurse<strong>in</strong>heit 2, S.<br />
39.<br />
104<br />
Flechsig, Ponschab, Schweizer: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>, Kurse<strong>in</strong>heit 2, S.<br />
39.<br />
40
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
„Voraussetzung für e<strong>in</strong>e erfolgversprechende <strong>Mediation</strong> ist, dass alle<br />
Beteiligten bereit s<strong>in</strong>d, freiwillig an dem Prozess teilzunehmen.“ 105<br />
Phase I: Vorbereitung<br />
Phase I:<br />
Vorbereitung<br />
Über Konfliktfeld orientieren<br />
Parteien zusammenstellen<br />
Ziele klären<br />
Rechtsbelehrung (nur bei Juristerei)<br />
Regeln festlegen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen klären<br />
<strong>Mediation</strong>svertrag abschließen<br />
Die erste Phase dient <strong>der</strong> Vorarbeit. Hier werden alle Beteiligten<br />
darüber <strong>in</strong>formiert, wie das Gespräch abläuft. Auch kann sich <strong>in</strong><br />
dieser Phase <strong>der</strong> Mediator <strong>in</strong>haltlich e<strong>in</strong>arbeiten.<br />
Die erste Hürde besteht nun dar<strong>in</strong>, die Teilnehmer richtig zusammen<br />
zu stellen. Es sollte nun deutlich gemacht werden, dass <strong>der</strong> Mediator<br />
den Ablauf gestaltet. Die Konfliktparteien entscheiden allerd<strong>in</strong>gs<br />
eigenständig, ob <strong>und</strong> wie <strong>der</strong> Konflikt gelöst wird <strong>und</strong> bis zu welcher<br />
Phase die <strong>Mediation</strong> angewandt wird. Handelt es sich um justiziable<br />
Konfliktfälle, so s<strong>in</strong>d die Konfliktpartner über ihre Rechtsansprüche<br />
<strong>und</strong> –pflichten aufzuklären.<br />
Für den folgenden <strong>Mediation</strong>sverlauf sollten nun Gr<strong>und</strong>regeln, wie<br />
z. B. sich gegenseitig ausreden lassen <strong>und</strong> nicht beleidigend o<strong>der</strong><br />
handgreiflich werden, vere<strong>in</strong>bart werden. Ist nun das geme<strong>in</strong>same<br />
Ziel vere<strong>in</strong>bart, so müssen formale Absprachen über das Proze<strong>der</strong>e<br />
getroffen werden. „In <strong>der</strong> Praxis hat sich e<strong>in</strong>gebürgert, die Ziele des<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahrens schriftlich zu fixieren (…), wobei alle<br />
Konfliktpartner diesen <strong>Mediation</strong>svertrag unterschreiben.“ 106<br />
Ziel dieser Phase ist es, „e<strong>in</strong>en sicheren Rahmen für das Gespräch<br />
zu schaffen.“ 107<br />
105 B<strong>und</strong>esverband für <strong>Mediation</strong> e.V.: Information 1: <strong>Mediation</strong> – was ist das? S. 3.<br />
106 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 185.<br />
107 B<strong>und</strong>esverband für <strong>Mediation</strong> e.V.: Information 1: <strong>Mediation</strong> – was ist das? S. 3.<br />
41
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Phase II: Probleme erfassen <strong>und</strong> analysieren<br />
Phase II:<br />
Probleme erfassen<br />
<strong>und</strong> analysieren<br />
Probleme artikulieren<br />
Probleme analysieren<br />
Erhoffte <strong>und</strong> erzielte Gew<strong>in</strong>ne<br />
artikulieren<br />
Die Kontrahenten stellen hier ihre Konfliktsichtweise <strong>und</strong> ihre<br />
Probleme sprachlich klar <strong>und</strong> e<strong>in</strong>deutig gefasst dar. Aufgabe des<br />
Mediators ist es, aktiv zuzuhören <strong>und</strong> wenn nötig Verständnisfragen<br />
zu stellen.<br />
In <strong>der</strong> Problemanalyse wird nun versucht, Bed<strong>in</strong>gungen zu<br />
identifizieren, „die zur Entstehung <strong>und</strong> zur Aufrechterhaltung des<br />
Problems beitrugen <strong>und</strong> beitragen.“ 108<br />
Ziel dieser Phase ist es, sich gegenseitig zuzuhören <strong>und</strong> eventuell<br />
durch die Spiegelung die Sicht auf den Konflikt neu zu setzen.<br />
Ebenfalls werden erste Motive sichtbar. Der Dampf ist sozusagen<br />
abgelassen.<br />
Phase III: Konfliktanalyse<br />
Phase III:<br />
Konfliktanalyse<br />
Tiefenstrukturen aufdecken<br />
Bed<strong>in</strong>gungen des Konflikts<br />
aufdecken<br />
In dieser Phase werden eigene betroffene Anliegen, wie verborgene<br />
Gefühle, Interessen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>tergründe bewusst gemacht <strong>und</strong> danach<br />
die Gegenseite über diese Anliegen <strong>in</strong>formiert. Gelegentlich kommt<br />
es hier vor, dass zwischen diesen beiden Schritten Barrieren liegen.<br />
„Die Aufgabe des Mediators ist es, diese Barrieren zu senken <strong>und</strong> zu<br />
überzeugen, dass es Voraussetzung für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />
Lösungssuche ist, die Anliegen mitzuteilen.“ 109<br />
Ziel ist es hier, sowohl konvergierende als auch divergierende<br />
Anliegen durch alle Teilnehmer anzuerkennen.<br />
108 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 189.<br />
109 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 195.<br />
42
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Des Weiteren analysiert man aktuelle Bed<strong>in</strong>gungen, die zur<br />
Entstehung des Konflikts, sowie Bed<strong>in</strong>gungen, die zur<br />
Aufrechterhaltung des Konflikts beitragen. Allerd<strong>in</strong>gs benötigt man<br />
diesen Schritt nicht <strong>in</strong> allen <strong>Mediation</strong>sverfahren, son<strong>der</strong>n nur dann,<br />
wenn die Parteien, statt lösungsorientiert zu kooperieren, auf den<br />
Konflikt selbst fokussiert bleiben.<br />
Zentrales Ziel dieser Phase ist es, allseitige Klarheit über Bedarfe<br />
<strong>und</strong> Bedürfnisse zu schaffen <strong>und</strong> den Überblick zu behalten.<br />
Phase IV: Konflikte <strong>und</strong> Probleme bearbeiten<br />
Phase IV:<br />
Konflikte <strong>und</strong><br />
Probleme bearbeiten<br />
Lösungsoptionen generieren<br />
Anliegen bewusst machen<br />
Reflexion <strong>der</strong> Anliegen Dritter<br />
Bewertung <strong>der</strong> Optionen<br />
In dieser Phase liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt darauf, Lösungsmöglichkeiten<br />
zu sammeln <strong>und</strong> zu entwickeln. Wichtig ist hier, welcher <strong>der</strong> fünf<br />
Ergebniskategorien die jeweilige <strong>Mediation</strong> zugeordnet wird. Diese<br />
fünf Kategorien umfassen den Sieg e<strong>in</strong>er Partei, e<strong>in</strong>fache<br />
Kompromisse, e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>ner-Gew<strong>in</strong>ner-Lösung, e<strong>in</strong>en Abbruch<br />
ohne Ergebnis <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Verlierer-Verlierer-Ergebnis.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sollte hier <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er möglichst großen Zahl von<br />
Lösungsalternativen gedacht werden <strong>und</strong> jede Partei sollte sich ihrer<br />
Anliegen wie<strong>der</strong> selbst bewusst werden. Die Aufgabe des Mediators<br />
besteht dar<strong>in</strong>, das Interesse <strong>der</strong> Parteien an den Anliegen <strong>der</strong><br />
Gegenseite zu wecken. Oftmals s<strong>in</strong>d aber nicht nur die Anliegen <strong>der</strong><br />
Konfliktparteien entscheidend, son<strong>der</strong>n Dritte s<strong>in</strong>d noch betroffen, die<br />
dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lösungsf<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>bezogen werden sollten. 110<br />
Die Lösungen bzw. Lösungswege sollten nun nach unterschiedlichen<br />
Kriterien bewertet werden, v. a. aber wie sie zu den wichtigen<br />
Anliegen <strong>der</strong> Parteien passen.<br />
110 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 212 f.<br />
43
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Phase V: <strong>Mediation</strong>svere<strong>in</strong>barung<br />
Phase V:<br />
<strong>Mediation</strong>svere<strong>in</strong>barung<br />
Lösung auswählen <strong>und</strong> umsetzen<br />
Kontrolle <strong>der</strong> Implementation<br />
festlegen<br />
E<strong>in</strong>igung vertraglich festlegen<br />
„Die <strong>Mediation</strong>svere<strong>in</strong>barung führt über die Auswahl e<strong>in</strong>er Lösung<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über die Begleitung <strong>und</strong> Implementation zur<br />
vertraglichen Festlegung.“ 111<br />
In dieser Phase werden nun die Lösungsalternativen e<strong>in</strong>gegrenzt<br />
<strong>und</strong> danach e<strong>in</strong>e spezifische Lösung ausgewählt. Bei <strong>der</strong> dann<br />
darauf folgenden Umsetzung <strong>der</strong> Lösung s<strong>in</strong>d alle am Konfliktfall<br />
beteiligten Parteien e<strong>in</strong>zubeziehen. „Nachdem (nun) die Lösung<br />
ausgewählt wurde, ist es s<strong>in</strong>nvoll, alle Details über diese Lösung<br />
schriftlich zu fixieren.“ 112<br />
Ziel ist hier, nachhaltige <strong>und</strong> verlässliche Lösungen zu schaffen.<br />
Phase VI: Evaluation <strong>und</strong> Follow-up<br />
Phase VI:<br />
Evaluation <strong>und</strong><br />
Follow-up<br />
Lösungsumsetzung kontrollieren<br />
summative Evaluation: War die<br />
<strong>Mediation</strong> erfolgreich?<br />
Alle Phasen <strong>und</strong> Prozesse s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dieser Phase im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />
Evaluation zu bewerten, um ggf. notwendige Korrekturen erkennen<br />
<strong>und</strong> unmittelbar umsetzen zu können. Bei dieser Kontrolle ist darauf<br />
zu achten, dass die Lösung <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> langfristig beibehalten<br />
wird. Letztlich könnte nun die Frage beantwortet werden, ob die<br />
<strong>Mediation</strong> erfolgreich war o<strong>der</strong> nicht. Dies hängt von den jeweilig<br />
gesetzten Zielen ab.<br />
111 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 217.<br />
112 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 217.<br />
44
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
c. Die Rolle des Mediators<br />
Die Neutralität o<strong>der</strong> auch Unparteilichkeit des Mediators stellt die<br />
wahrsche<strong>in</strong>lich wichtigste Voraussetzung für e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />
<strong>Mediation</strong> dar. Mediatoren sollten nur Personen se<strong>in</strong>, „die nicht selbst<br />
<strong>in</strong> den Konflikt <strong>in</strong>volviert s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e eigenen persönlichen<br />
Betroffenheiten <strong>und</strong> Interessen <strong>in</strong> diesem Konflikt haben.“ 113 E<strong>in</strong>e<br />
Verletzung dieser Voraussetzung wäre e<strong>in</strong>e grobe Verletzung von<br />
Fairness, da bei e<strong>in</strong>er Betroffenheit <strong>der</strong> eigenen Interessen<br />
Mediatoren motiviert s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> wahrsche<strong>in</strong>lich parteiisch handeln.<br />
Der Punkt Neutralität bezieht sich auf die Verfahrensführung bzw.<br />
das Agieren des Mediators. Allerd<strong>in</strong>gs kann es situationsbed<strong>in</strong>gt<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden, dass Mediatoren <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
beistehen.<br />
Als Alternative wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>iger Literatur das Gebot <strong>der</strong> „Neutralität“<br />
bzw. „Unparteilichkeit“ durch das Gebot <strong>der</strong> „Allparteilichkeit“<br />
ersetzt. Dies bedeutet, dass die Mediatoren auf <strong>der</strong> Seite aller<br />
Konfliktparteien stehen, also versuchen, die Anliegen aller Parteien<br />
zu verstehen <strong>und</strong> zu vermitteln.<br />
„Neutralität wie Allparteilichkeit s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>seitige Sympathie <strong>der</strong><br />
Mediatoren für e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Parteien o<strong>der</strong> Antipathie gegen e<strong>in</strong>e Partei<br />
gefährdet.“ 114<br />
E<strong>in</strong> weiteres Gebot für den Mediator stellt das Gebot zur<br />
methodischen <strong>und</strong> <strong>in</strong>haltlichen Zurückhaltung des Mediators dar.<br />
Doch hier birgt sich die Gefahr, dass Mediatoren zu Mo<strong>der</strong>atoren<br />
degenerieren, die sich dann nicht trauen, aktiv <strong>in</strong> den Prozess<br />
e<strong>in</strong>zugreifen. Es bleibt also gr<strong>und</strong>sätzlich fraglich, ob Mediatoren<br />
wenig e<strong>in</strong>greifen sollten. In <strong>der</strong> Regel werden Mediatoren „nur dann<br />
h<strong>in</strong>zugezogen, wenn die Konfliktparteien alle<strong>in</strong> nicht mehr<br />
weiterkommen <strong>und</strong> sich <strong>in</strong> Kommunikationsfallen (…) verstrickt<br />
113 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 38.<br />
114 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 40.<br />
45
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
haben (…) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Strukturierung <strong>und</strong> Orientierung benötigen.“ 115<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollten Mediatoren das ganze Methodenrepertoire<br />
<strong>der</strong> Psychologie nutzen.<br />
Ergänzend dazu können Mediatoren auch die Methode <strong>der</strong><br />
nondirektiven Gesprächsführung nach Rogers anwenden. 116 Dies ist<br />
v. a. für den Aufbau von Vertrauen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en guten Dialog wichtig.<br />
Von großer Bedeutung s<strong>in</strong>d hier auch die Techniken <strong>der</strong> aktiven<br />
Gesprächsführung, die die weitere Arbeit <strong>und</strong> Kommunikation<br />
erleichtert. Von genaueren Erläuterungen wird hier abgesehen.<br />
Emotionen spielen für die Entwicklung, den Verlauf e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong>,<br />
sowie die Lösung von Konflikten e<strong>in</strong>e zentrale Rolle. Sie machen<br />
deutlich, was e<strong>in</strong>em wichtig ist. „In <strong>der</strong> juristischen Methode <strong>der</strong><br />
Konfliktbeilegung stören Emotionen (allerd<strong>in</strong>gs).“ 117 Der Mediator<br />
könnte also die Konfliktparteien zur Sachlichkeit mahnen <strong>und</strong> das<br />
Verfahren emotionsfrei halten. Dieses Sachlichkeitsgebot lässt sich<br />
an dem Modell <strong>der</strong> rationalen Wahl belegen. Es besagt, dass<br />
Entscheidungen dann rational s<strong>in</strong>d, wenn sie dem Eigen<strong>in</strong>teresse <strong>der</strong><br />
Akteure am besten dienen. „Die Vielfalt motivbasierter menschlicher<br />
Gefühle ist dar<strong>in</strong> nicht dargestellt, da als e<strong>in</strong>ziges Motiv die<br />
Maximierung von Eigennutz repräsentiert ist.“ 118<br />
E<strong>in</strong>e weitere Annahme <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> besteht dar<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong><br />
Konflikten verschiedene Eigen<strong>in</strong>teressen <strong>der</strong> Parteien aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
prallen <strong>und</strong> das Hauptmotiv je<strong>der</strong> Partei die Maximierung des<br />
eigenen Vorteils ist. In <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>spraxis sollte <strong>in</strong> solch e<strong>in</strong>em Fall<br />
e<strong>in</strong>e Aufklärung über die Vielfalt <strong>und</strong> Zahl menschlicher Motive <strong>und</strong><br />
die Bedeutung von Eigen<strong>in</strong>teresse durch den Mediator vermittelt<br />
werden. Des Weiteren ist e<strong>in</strong>e empirische Basis über die<br />
Motivgr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Konfliktparteien zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> zu<br />
schaffen.<br />
115<br />
Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 41.<br />
116<br />
Vgl. hierzu Rogers, C.R.: Die klientenzentrierte Psychotherapie, München:<br />
K<strong>in</strong>dler, 1972.<br />
117<br />
Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 44.<br />
118<br />
Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 44.<br />
46
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
„Nicht <strong>in</strong> die Vergangenheit schauen, nach vorne schauen, das<br />
ist e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Mythos <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>.“ 119 Diese Regel basiert auf<br />
dem Gedanken, dass die Vergangenheit <strong>in</strong>effizient <strong>und</strong> verlustreich<br />
gewesen se<strong>in</strong> kann. Dem entgangenen Gew<strong>in</strong>n nachzutrauen hilft<br />
nicht, denn das Handeln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit ist nicht mehr zu<br />
än<strong>der</strong>n. Die Chance, den Eigennutz zu steigern, liegt <strong>in</strong> den<br />
Entscheidungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Gegenwart <strong>und</strong> ist<br />
zukunftsorientiert. Sich mit <strong>der</strong> Vergangenheit zu beschäftigen ist nur<br />
dann nützlich, um die Fehler <strong>der</strong> Vergangenheit zu erkennen <strong>und</strong> aus<br />
ihnen zu lernen.<br />
Neben diesen nun genannten Eigenschaften, die e<strong>in</strong> Mediator<br />
besitzen sollte, kann man zusammenfassend sagen, dass<br />
kompetente Mediatoren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong> sollten,<br />
„Machtungleichgewichte zu kompensieren, manipulative Taktiken zu<br />
unterb<strong>in</strong>den, Eskalationen zu vermeiden, gegenseitiges Verstehen<br />
zu för<strong>der</strong>n, Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven zu<br />
beleuchten, viele Lösungsoptionen zu erarbeiten <strong>und</strong> die Chancen<br />
für e<strong>in</strong>e nachhaltige Übere<strong>in</strong>kunft zu verbessern“ 120 . Genau diese<br />
Eigenschaften sollte dann auch e<strong>in</strong> Verwaltungsmitarbeiter<br />
aufweisen können, um e<strong>in</strong>e erfolgreiche <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Verwaltung durchführen zu können.<br />
d. Gr<strong>und</strong>legende Methoden <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Mediatoren nutzen mo<strong>der</strong>ne Kommunikationsmethoden wie z. B.<br />
aktives Zuhören, Ich-Botschaften, E<strong>in</strong>zelgespräche, Bra<strong>in</strong>storm<strong>in</strong>g<br />
<strong>und</strong> alle möglichen Formen <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation.<br />
Aktives Zuhören bedeutet, „die Sicht <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Person voll <strong>und</strong><br />
ganz zu verstehen.“ 121 Konkret heißt dies nun, das Gesagte zu<br />
wie<strong>der</strong>holen o<strong>der</strong> auch zusammenzufassen, um sicher zu gehen,<br />
dass <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e richtig verstanden wird.<br />
119 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 56.<br />
120 Montada, Leo; Kals, Elisabeth: <strong>Mediation</strong>, S. 17.<br />
121 B<strong>und</strong>esverband für <strong>Mediation</strong> e.V.: Information 1: <strong>Mediation</strong> – was ist das? S. 4.<br />
47
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
Ich-Botschaften dagegen sollen dazu helfen, über se<strong>in</strong>e eigenen<br />
Erfahrungen <strong>und</strong> Gefühle zu reden <strong>und</strong> sich nicht h<strong>in</strong>ter<br />
Beschuldigungen zu verstecken.<br />
Gelegentlich s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>zelgespräche s<strong>in</strong>nvoll, wenn e<strong>in</strong>zelne Aspekte<br />
nur ohne die Anwesenheit <strong>der</strong> Gegenseite angesprochen werden<br />
können.<br />
Unter Bra<strong>in</strong>storm<strong>in</strong>g versteht man e<strong>in</strong>e kreative Ideensammlung.<br />
Sie steht i. d. R. am Anfang e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> <strong>und</strong> hilft, alle Vorschläge<br />
<strong>der</strong> Parteien zu sammeln <strong>und</strong> die brauchbarsten zur Weiterarbeit zu<br />
verwenden.<br />
Neben den Formen <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation können alle Methoden <strong>der</strong><br />
Gesprächsführung <strong>und</strong> Kommunikation angewandt werden, um die<br />
jeweiligen Ziele zu erreichen.<br />
4. E<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sbeispiel – <strong>Mediation</strong> bei Trennung/<br />
Scheidung 122<br />
Bei e<strong>in</strong>er offiziellen Scheidung, die nach geltendem Recht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
BRD durch e<strong>in</strong> Familiengericht erfolgen muss, wird die Aufhebung<br />
<strong>der</strong> Ehe verfügt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Versorgungsausgleich durchgeführt. Die<br />
elterliche Sorge für K<strong>in</strong><strong>der</strong> üben die Eltern i.d.R. weiterh<strong>in</strong><br />
geme<strong>in</strong>sam aus, wenn ke<strong>in</strong> Antrag auf alle<strong>in</strong>iges Sorgerecht gestellt<br />
wird. Alle an<strong>der</strong>en Angelegenheiten können die Paare <strong>in</strong> eigener<br />
Regie regeln o<strong>der</strong> z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong>. Dazu gehören<br />
• Fragen des Wohnens: Verbleib o<strong>der</strong> Auszug aus <strong>der</strong><br />
ehelichen Wohnung/dem geme<strong>in</strong>samen Haus<br />
• Aufenthaltsort <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
• Fragen des Kontaktes zwischen Eltern <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
• Aufteilung des Hausrats<br />
• Unterhalt für Ehepartner <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
• Aufteilung des Vermögens<br />
• Zeitpunkt des Scheidungsantrages<br />
122 B<strong>und</strong>esverband für <strong>Mediation</strong> e.V.: Information 4: <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> Familie <strong>und</strong><br />
Partnerschaft, S. 3 f.<br />
48
Kapitel 4: Konfliktlösung <strong>und</strong> Konfliktlösungsf<strong>in</strong>dung<br />
E<strong>in</strong>e Scheidungsmediation kann demzufolge folgen<strong>der</strong>maßen<br />
ablaufen:<br />
Ilse <strong>und</strong> Werner K. wollen sich nach 15 Jahren Ehe scheiden lassen.<br />
Der erste Schock über das endgültige Scheitern ihrer Beziehung ist<br />
vorbei. Jetzt sollen alle Voraussetzungen für die Scheidung getroffen<br />
werden. Über viele D<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d sie sich noch nicht e<strong>in</strong>ig, aber sie<br />
wissen genau, dass sie e<strong>in</strong>e faire Trennung wollen. Trotz aller<br />
Unstimmigkeiten wollen sie sich auch nach <strong>der</strong> Scheidung noch <strong>in</strong><br />
die Augen sehen können <strong>und</strong> vor allen D<strong>in</strong>gen weiterh<strong>in</strong> Eltern für<br />
ihre 12-jährige Tochter <strong>und</strong> den 9-jährigen Sohn bleiben.<br />
In dieser Situation hat ihnen e<strong>in</strong>e Bekannte das Verfahren <strong>der</strong><br />
<strong>Mediation</strong> empfohlen. Bei e<strong>in</strong>em Telefonat mit <strong>der</strong> Mediator<strong>in</strong><br />
vere<strong>in</strong>baren sie e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> für e<strong>in</strong> Informationsgespräch, bei dem<br />
beide Partner anwesend s<strong>in</strong>d. Hier wird das Verfahren <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
erläutert <strong>und</strong> geklärt, ob es das Richtige für das Paar ist.<br />
Werner <strong>und</strong> Ilse K. haben sich für die <strong>Mediation</strong> entschieden. Nach<br />
dem ersten Informationsgespräch lassen sich beide über ihre<br />
rechtlichen Möglichkeiten bei getrennten Anwälten beraten. In <strong>der</strong><br />
<strong>Mediation</strong> steht das Recht zwar nicht im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Doch nur wer<br />
sich umfassend <strong>in</strong>formiert hat, kann eigenverantwortlich verhandeln.<br />
Danach werden alle strittigen Punkte aufgelistet <strong>und</strong> nach Prioritäten<br />
geordnet. Bei Ilse <strong>und</strong> Werner K. geht es um die Ausübung des<br />
Sorgerechts <strong>und</strong> die Besuchsregelungen für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die<br />
Verteilung des Hausrates, über Verkauf o<strong>der</strong> Nicht-Verkauf <strong>der</strong><br />
Eigentumswohnung <strong>und</strong> darüber, was mit den Versicherungen<br />
geschehen soll. Als nächstes werden die eigentlichen Interessen <strong>und</strong><br />
Bedürfnisse jedes E<strong>in</strong>zelnen Punkt für Punkt herausgearbeitet. Nun<br />
werden Ideen zur möglichen Lösung gesammelt <strong>und</strong> geprüft, ob<br />
diese realisierbar s<strong>in</strong>d. Es sollen Lösungen gef<strong>und</strong>en werden, die<br />
Ilse <strong>und</strong> Werner K., also beide Parteien, mit dem Gefühl ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
gehen lassen, für sich <strong>und</strong> die K<strong>in</strong><strong>der</strong> das Bestmögliche erreicht zu<br />
haben. Aufgabe <strong>der</strong> Mediator<strong>in</strong> ist es, als neutrale Vermittler<strong>in</strong> die<br />
Kommunikation konstruktiv zu gestalten <strong>und</strong> neue Sichtweisen<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
49
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Sie erarbeitet geme<strong>in</strong>sam mit den Konfliktpartnern Ilse <strong>und</strong> Werner<br />
K. maßgeschnei<strong>der</strong>te Lösungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schriftlichen<br />
Vere<strong>in</strong>barung festgehalten werden. Da die Entscheidung über ihre<br />
Eigentumswohnung gleichzeitig ihren Zugew<strong>in</strong>nausgleich regelt,<br />
suchen sie e<strong>in</strong>en Notar auf, um sich abschließend über die<br />
Konsequenzen dieser Regelung beraten <strong>und</strong> dort e<strong>in</strong><br />
entsprechendes Schriftstück über den Zugew<strong>in</strong>nausgleich aufsetzen<br />
zu lassen. Beide s<strong>in</strong>d mit dem Erreichten zufrieden. Den<br />
Trennungsschmerz müssen sie immer noch überw<strong>in</strong>den, aber er wird<br />
nicht noch durch e<strong>in</strong>e gerichtliche Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung verstärkt.<br />
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
1. E<strong>in</strong>ordnung dieser Phase <strong>in</strong> die gesamte Konfliktbearbeitung<br />
In dieser Phase <strong>der</strong> Konfliktbearbeitung soll e<strong>in</strong> Konflikt zum<br />
Abschluss kommen. Sie beg<strong>in</strong>nt, wenn die Parteien <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
vorangegangenen Phase e<strong>in</strong>e Lösung gef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong> besteht<br />
meistens dar<strong>in</strong>, den gef<strong>und</strong>enen Konsens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Vertrag<br />
umzusetzen.<br />
Wie lange e<strong>in</strong>e anschließende „friedliche Phase“ andauert ist neben<br />
Faktoren wie zum Beispiel den Konfliktparteien o<strong>der</strong> dem<br />
Streitgegenstand, abhängig von <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> Weise wie <strong>der</strong> Konflikt<br />
beendet wird. Nachfolgend werden e<strong>in</strong>ige Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Konfliktbeendigung vorgestellt. Unter an<strong>der</strong>em f<strong>in</strong>det sich darunter<br />
die Übere<strong>in</strong>kunft beziehungsweise Vere<strong>in</strong>barung, wie sie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schlussphase <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> zu f<strong>in</strong>den ist.<br />
2. Möglichkeiten e<strong>in</strong>en Konflikt zu beenden (allgeme<strong>in</strong>)<br />
E<strong>in</strong>e Möglichkeit e<strong>in</strong>en Konflikt friedlich zu beenden ist die<br />
Vere<strong>in</strong>barung. Sie wird nach Verhandlungen zwischen den<br />
Konfliktparteien getroffen. Zu e<strong>in</strong>er Verhandlung kann e<strong>in</strong>e dritte<br />
Partei h<strong>in</strong>zugezogen werden, was aber nicht zw<strong>in</strong>gend ist. Im Falle<br />
50
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> wäre die dritte Partei <strong>der</strong> Mediator. Maßgebend ist<br />
bei dieser Möglichkeit, dass sich alle Involvierten e<strong>in</strong>igen <strong>und</strong> mit <strong>der</strong><br />
Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d.<br />
Beispiele für <strong>der</strong>artige Vere<strong>in</strong>barungen s<strong>in</strong>d privat-rechtliche o<strong>der</strong><br />
öffentlich-rechtliche Vergleichsverträge (siehe dazu 3. Die<br />
Abschlussvere<strong>in</strong>barung/-übere<strong>in</strong>kunft; a) Arten <strong>der</strong><br />
Vere<strong>in</strong>barung/Übere<strong>in</strong>kunft).<br />
E<strong>in</strong>e weitere Modalität ist die autoritative Entscheidung. Hier gibt es<br />
e<strong>in</strong>e dritte Partei die den „Ton angibt“ <strong>und</strong> für die Konfliktparteien<br />
e<strong>in</strong>e Lösung fällt. E<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Partei könnte e<strong>in</strong> Gericht se<strong>in</strong>.<br />
Demnach s<strong>in</strong>d autoritative Entscheidungen Schiedssprüche, Urteile,<br />
Beschlüsse, Anordnungen o<strong>der</strong> Verfügungen. Hier ist ke<strong>in</strong>e<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Parteien erfor<strong>der</strong>lich. Aus diesem Gr<strong>und</strong> liegt es<br />
nahe, dass m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Involvierter mit e<strong>in</strong>er solchen<br />
Entscheidung nicht e<strong>in</strong>verstanden ist <strong>und</strong> somit die Deeskalation nur<br />
e<strong>in</strong>e bestimmte Zeit andauert.<br />
Auch Ergebnisse aus ungleichen Verhandlungen können zu e<strong>in</strong>er<br />
Beendigung des Konflikts führen. Dabei diktiert die stärkere Partei<br />
die Bed<strong>in</strong>gungen, unter denen <strong>der</strong> Konflikt beiseite gelegt werden<br />
soll. E<strong>in</strong>e andauernde Deeskalation ist auch hier nicht anzunehmen.<br />
Spätestens, wenn es zu e<strong>in</strong>er Verschiebung <strong>der</strong> Macht auf Seiten<br />
<strong>der</strong> Parteien gibt, werden neue Konflikte auftreten.<br />
Der aktive o<strong>der</strong> freiwillige Rückzug ist ebenfalls e<strong>in</strong>e Art <strong>der</strong><br />
Beendigung. Dies wird nur <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, wenn e<strong>in</strong>e Partei aufgibt,<br />
weil sie sich ihrer eigenen unterlegenen, ausweglosen Position<br />
bewusst wird.<br />
Weitere Modalitäten s<strong>in</strong>d die Beendigung durch Druck o<strong>der</strong> Drohung,<br />
Krieg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> offenes Ende („Waffenstillstand“). Diese Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Beendigung s<strong>in</strong>d mit Gewalte<strong>in</strong>satz verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> führen mit<br />
51
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Sicherheit nicht zu e<strong>in</strong>em zufriedenstellenden Ergebnis für alle<br />
Beteiligten. 123<br />
3. Die Abschlussvere<strong>in</strong>barung/-übere<strong>in</strong>kunft<br />
Die Abschlussvere<strong>in</strong>barung ist die Beendigungsmöglichkeit, die bei<br />
allen Beteiligten wohl zur größten Zufriedenheit führt, da sie auf e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>igung basiert. Sie sichert das Ergebnis, <strong>in</strong> dem sie den erreichten<br />
Konsens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em rechtlich verb<strong>in</strong>dlichen Vertrag festhält. Auf<br />
diesem Weg sollte auch die erfolgreiche Konfliktbearbeitung mit Hilfe<br />
<strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> enden. Da die <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>ige Anwendungsfel<strong>der</strong> hat<br />
wie beispielweise das Zivilrecht, das Verwaltungsrecht o<strong>der</strong> das<br />
Strafrecht, gibt es dementsprechende Arten <strong>der</strong> Übere<strong>in</strong>kunft:<br />
a) Arten <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung/Übere<strong>in</strong>kunft<br />
Es gibt den Vergleichsvertrag im privaten Recht. E<strong>in</strong>e Legaldef<strong>in</strong>ition<br />
f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 779 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach<br />
müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
zwischen den Vertragsparteien muss e<strong>in</strong> streitiges<br />
Rechtsverhältnis bestehen <strong>und</strong><br />
beide Parteien s<strong>in</strong>d bereit nachzugeben.<br />
Der Vertrag kann formfrei geschlossen werden, soweit dieser ke<strong>in</strong>e<br />
formbedürftigen Rechtsgeschäfte enthalten soll. Es gilt <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Privatautonomie, was bedeutet, dass gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
freigestellt ist, mit wem e<strong>in</strong> Vertrag geschlossen wird, welcher Inhalt<br />
<strong>der</strong> Vertrag haben soll <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Form dieser geschlossen wird.<br />
Jedoch sollte wegen <strong>der</strong> Beweis-, Er<strong>in</strong>nerungs- o<strong>der</strong> Kontrollfunktion<br />
stets die Schriftform gewählt werden. Auch unter dem Aspekt, dass<br />
schriftliche Vere<strong>in</strong>barungen für verb<strong>in</strong>dlicher gehalten werden. Für<br />
den Inhalt sollten ebenfalls wesentliche Vorschriften beachtet<br />
werden, die später genauer erläutert werden (siehe dazu 3. Die<br />
123 Vgl. Pfetsch, Verhandeln <strong>in</strong> Konflikten, 2006, S. 177, 178.<br />
52
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Abschlussvere<strong>in</strong>barung/-übere<strong>in</strong>kunft; b) Was ist bei <strong>der</strong><br />
Vertragserstellung zu beachten?). Dieser Gr<strong>und</strong>satz f<strong>in</strong>det se<strong>in</strong>e<br />
Schranken auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Vorschriften des BGB, wie beispielweise<br />
<strong>in</strong> § 125 BGB bei Formfehlern (wenn Schriftform vere<strong>in</strong>bart wurde<br />
o<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> §§ 134, 138 BGB bei gesetzlichen<br />
Verboten <strong>und</strong> Sittenwidrigkeit.<br />
Beispiel für e<strong>in</strong>en privat-rechtlichen Vergleichsvertrag:<br />
E<strong>in</strong> Ingenieurbüro streitet mit e<strong>in</strong>em Bauherrn über e<strong>in</strong>en<br />
Planungsschaden <strong>in</strong> Höhe von 100.000 Euro. Das Ingenieurbüro hat<br />
f<strong>in</strong>anzielle Probleme <strong>und</strong> kann nur schwer für den Schaden<br />
aufkommen. Würde <strong>der</strong> Bauherr auf sofortige Zahlung <strong>der</strong> 100.000<br />
Euro bestehen, so würde dieser die Insolvenzanmeldung des<br />
Ingenieurbüros riskieren <strong>und</strong> somit auch die Zahlung <strong>der</strong> 100.000<br />
Euro gefährden.<br />
Die Konfliktparteien e<strong>in</strong>igen sich <strong>und</strong> schließen e<strong>in</strong>en Vertrag über<br />
e<strong>in</strong>e Ratenzahlung von 5.000 Euro monatlich über 20 Monate. So ist<br />
gesichert, dass <strong>der</strong> Bauherr se<strong>in</strong> Geld bekommt <strong>und</strong> gleichzeitig das<br />
Ingenieurbüro f<strong>in</strong>anziell entlastet ist.<br />
Daneben gibt es den öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag im<br />
S<strong>in</strong>ne des §§ 54 S. 2, 55 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />
(LVwVfG). Der Streitgegenstand ist hier dem öffentlichen Recht<br />
zuzuordnen. Beim Vergleichsvertrag geht es darum, e<strong>in</strong>e<br />
Ungewissheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sach- beziehungsweise Rechtslage zu<br />
beseitigen. Der Vertrag wird zwischen <strong>der</strong> Verwaltung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Bürger geschlossen, die vor Vertragsabschluss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Über-<br />
/Unterordnungsverhältnis zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> stehen <strong>und</strong> erst bei<br />
Vertragsabschluss gleichberechtigt gegenüber treten. Der<br />
Vergleichsvertrag ist e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Art des<br />
subord<strong>in</strong>ationsrechtlichen Vertrags.<br />
53
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
<strong>der</strong> Vertrag wird geschlossen anstelle e<strong>in</strong>en Verwaltungsakt<br />
zu erlassen, das heißt die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en VA<br />
müssen vorliegen <strong>und</strong><br />
zwischen den Vertragsparteien muss bei verständiger<br />
Würdigung des Sachverhalts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtslage e<strong>in</strong>e<br />
Ungewissheit bestehen <strong>und</strong><br />
beide Parteien s<strong>in</strong>d bereit nachzugeben.<br />
Es sollte außerdem gefor<strong>der</strong>t werden, dass sich <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong><br />
sofortigen Vollziehung nach § 61 LVwVfG unterwirft, so dass das im<br />
Vertrag Nie<strong>der</strong>gelegte nötigenfalls durch Zwangsmittel erzwungen<br />
werden kann.<br />
Beispiel für e<strong>in</strong>en öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag:<br />
E<strong>in</strong> Bürger möchte e<strong>in</strong> Gebäude mit vier Vollgeschossen im<br />
nichtbeplanten Innenbereich errichten. Bei e<strong>in</strong>em nichtbeplanten<br />
Innenbereich handelt es sich um e<strong>in</strong>en Bereich, für den es ke<strong>in</strong>en<br />
Bebauungsplan gibt. Die e<strong>in</strong>zige bauplanungsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ung<br />
an dortige Gebäude ist, dass sie sich <strong>in</strong> die Umgebung e<strong>in</strong>fügen<br />
müssen. Das Gebäude soll nun <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Grenzbereich errichtet<br />
werden, <strong>in</strong> dem sich 2- <strong>und</strong> 4-geschossige Gebäude bef<strong>in</strong>den. Es<br />
besteht also rechtliche Ungewissheit darüber, ob die Umgebung eher<br />
durch 2- o<strong>der</strong> 4-geschossige Bauweise geprägt ist <strong>und</strong> folglich, ob<br />
<strong>der</strong> Bürger nur zwei o<strong>der</strong> vier Geschosse bauen darf.<br />
Der Bürger <strong>und</strong> die Baurechtsbehörde schließen darauf e<strong>in</strong>en<br />
Vergleichsvertrag über die Zulässigkeit e<strong>in</strong>es 3-geschossigen<br />
Gebäudes. 124<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d auch die Rechte aus e<strong>in</strong>em Abschlussvertrag im<br />
S<strong>in</strong>ne von § 779 BGB vollstreckbar. Erfor<strong>der</strong>lich ist dazu die<br />
124 Siehe dazu Schweickhardt/Vondung, Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht, 8. Aufl.<br />
2004, Kap. 13, Rdn. 743.<br />
54
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Erhebung e<strong>in</strong>er Klage beim Gericht, welches darauf e<strong>in</strong> Urteil erlässt.<br />
Dies ist mit viel Zeit <strong>und</strong> Geld verb<strong>und</strong>en.<br />
Um die sofortige Vollstreckbarkeit <strong>der</strong> Vertragspflichten zu erreichen,<br />
sollte die Abschlussvere<strong>in</strong>barung tituliert werden.<br />
Dies kann durch e<strong>in</strong>en Anwaltsvergleich geschehen, welcher nach §<br />
794 Abs. 1 Nr. 4 b Zivilprozessordnung (ZPO) Vollstreckungstitel ist.<br />
Dafür müssen beide Parteien durch e<strong>in</strong>en Anwalt vertreten werden.<br />
Dieser Weg bedeutet e<strong>in</strong>en großen Aufwand an Zeit <strong>und</strong> Geld.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit ist die Errichtung e<strong>in</strong>er notariellen Urk<strong>und</strong>e,<br />
welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckbar ist. Auch diese ist<br />
mit sehr hohen Kosten verb<strong>und</strong>en. 125<br />
Man sollte aber auch bedenken, dass <strong>der</strong>artige Absicherungen<br />
unnötigen Druck auf die Parteien ausüben o<strong>der</strong> gegenseitiges<br />
Misstrauen hervorrufen können. Es ist nicht för<strong>der</strong>lich, wenn die<br />
Parteien unmittelbar nach e<strong>in</strong>em hart erarbeiteten Konsens<br />
festlegen, was passiert, wenn die Pflichten nicht o<strong>der</strong> nicht<br />
ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Beteiligten s<strong>in</strong>d nach <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>igung erst e<strong>in</strong>mal guter D<strong>in</strong>ge, dass je<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Verpflichtungen<br />
nachkommt. Bei sofortiger o<strong>der</strong> freiwilliger Erfüllung s<strong>in</strong>d diese<br />
Absicherungen sogar vollkommen entbehrlich. 126<br />
Regelungen über rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung s<strong>in</strong>d<br />
aber nicht gr<strong>und</strong>sätzlich negativ. In e<strong>in</strong>igen Fällen können gerade<br />
diese e<strong>in</strong>en Anschlusskonflikt verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Absicherungen s<strong>in</strong>d demnach möglich <strong>und</strong> gegebenenfalls nötig. Die<br />
Verwendung sollte aber überlegt se<strong>in</strong>, gerade unter dem Aspekt,<br />
dass <strong>der</strong> Anspruch auf Erfüllung sowieso durch Vorschriften im BGB<br />
geschützt ist <strong>und</strong> nötigenfalls e<strong>in</strong>geklagt werden kann.<br />
b) Was ist bei <strong>der</strong> Vertragserstellung zu beachten?<br />
Der ausformulierte Vertrag sollte e<strong>in</strong>deutig <strong>und</strong> unmissverständlich<br />
klar machen, was jede Vertragspartei im E<strong>in</strong>zelnen zu tun hat.<br />
125 Siehe Hess <strong>in</strong> Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2008, § 43, Rdn. 59, 60.<br />
126 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 76-87.<br />
55
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Damit <strong>der</strong> Vertrag diese Funktion erfüllt, sollten e<strong>in</strong>ige strukturelle,<br />
formale <strong>und</strong> <strong>in</strong>haltliche D<strong>in</strong>ge beachtet werden.<br />
Der Vertrag sollte zum E<strong>in</strong>en klar <strong>und</strong> nachvollziehbar aufgebaut<br />
werden. E<strong>in</strong> Deckblatt, e<strong>in</strong>e Inhaltsangabe, treffende Überschriften,<br />
aber auch die genaue Bezeichnung aller <strong>Mediation</strong>steilnehmer s<strong>in</strong>d<br />
dabei wichtig. E<strong>in</strong>e übersichtlich formale Gestaltung lässt den<br />
Vertrag bedeutungsvoller <strong>und</strong> vor allem verb<strong>in</strong>dlicher wirken.<br />
Sodann sollte dem Vertrag e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>leitung vorausgehen, die den<br />
Streitfall allgeme<strong>in</strong> <strong>und</strong> neutral schil<strong>der</strong>t. Diese E<strong>in</strong>leitung kann dann<br />
von beson<strong>der</strong>s großer Bedeutung se<strong>in</strong>, wenn bei e<strong>in</strong>em<br />
Anschlusskonflikt das Gericht e<strong>in</strong>geschaltet wird <strong>und</strong> <strong>der</strong> Richter die<br />
E<strong>in</strong>leitung zur Informationsgew<strong>in</strong>nung über den Konflikt<br />
verwendet. 127<br />
Des Weiteren sollte bei <strong>der</strong> Formulierung e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache <strong>und</strong> klare<br />
Sprache verwendet werden, die von beiden Parteien verstanden<br />
wird. 128 Die Beteiligten sollten deshalb <strong>in</strong> die Abfassung e<strong>in</strong>bezogen<br />
werden, am Besten sogar selbst Vertragsautoren se<strong>in</strong>. Im Gegensatz<br />
zu e<strong>in</strong>em gerichtlichen Verfahren geben die Parteien hier ihre<br />
Verantwortung nicht an Anwälte <strong>und</strong> den Richter ab, die für sie den<br />
Vertrag gestalten. Dieser Aspekt ist kennzeichnend für die <strong>Mediation</strong>,<br />
bei <strong>der</strong> die Parteien aktiv <strong>und</strong> eigenverantwortlich ihren Konflikt<br />
managen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mediator nur unterstützend tätig wird. Folglich ist<br />
<strong>der</strong> Vertrag e<strong>in</strong> Produkt aus eigener Arbeit <strong>und</strong> eigener<br />
Anstrengungen am Ende langer Verhandlungen. 129 Dieser Aspekt<br />
hat außerdem weitere Vorteile. Die Parteien identifizieren sich viel<br />
eher mit dem Vertrag, wenn sie diesen als eigenes Werk ansehen.<br />
Demnach werden sie sich an ihre eigene Worte eher geb<strong>und</strong>en<br />
fühlen, als an komplizierte <strong>und</strong> unverständliche Formulierungen<br />
e<strong>in</strong>es vorgelegten Dokuments.<br />
127 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 51.<br />
128 Vgl. Besemer, <strong>Mediation</strong> - Vermittlung <strong>in</strong> Konflikten, 6. Aufl. 1999, S. 81, 82.<br />
129 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 1-3.<br />
56
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Als weiterer Punkt sollte <strong>der</strong> Vertrag genau das wie<strong>der</strong>geben, was<br />
die Parteien vere<strong>in</strong>bart haben <strong>und</strong> was <strong>der</strong>en Willen entspricht. Der<br />
Mediator sollte sich zu diesem Zweck während den Verhandlungen<br />
Notizen machen, damit bei <strong>der</strong> Vertragsgestaltung ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelheit<br />
vergessen wird. Spätestens bei <strong>der</strong> Ausformulierung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Verpflichtungen sollten bestehende Unklarheiten, aufgr<strong>und</strong><br />
unterschiedlicher Vorstellungen über das Vere<strong>in</strong>barte, ausgeräumt<br />
werden. Es sollten sehr detaillierte Angaben über Zeit <strong>und</strong> Art <strong>der</strong><br />
Verpflichtung gemacht werden, so dass sich ke<strong>in</strong>er im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />
auf schwammige <strong>und</strong> zweideutige Begriffe berufen kann. E<strong>in</strong>e<br />
Formulierung wie „<strong>in</strong> nächster Zeit“ könnte nämlich Ursprung für<br />
neue Konflikte se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Vertragspartei versteht unter dieser<br />
Formulierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> paar Tagen, die an<strong>der</strong>e Vertragspartei <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
paar Wochen. Optimal wäre deshalb die Angabe e<strong>in</strong>es Datums,<br />
welches unmissverständlich deutlich macht, wann o<strong>der</strong> bis wann zu<br />
leisten ist. Hilfreich bei dieser Phase ist die Anwendung <strong>der</strong> „5-W“-<br />
Regel. „Wer tut was bis wann wie <strong>und</strong> wo?“. 130 Diese Regel hilft <strong>der</strong><br />
Verwendung von schwammigen Begriffen vorzubeugen.<br />
Außerdem sollte zur Motivation <strong>der</strong> Parteien e<strong>in</strong>e positive Sprache<br />
verwendet werden. Formulierungen wie „A hat … zu unterlassen“<br />
sollten durch Formulierungen wie „A wird … tun“ ersetzt werden.<br />
Wie oben dargelegt sollte <strong>der</strong> Mediator lediglich e<strong>in</strong>e unterstützende<br />
Rolle e<strong>in</strong>nehmen. Diese be<strong>in</strong>haltet nicht nur die Vermittlung bei <strong>der</strong><br />
vorangegangenen Konfliktbearbeitung, son<strong>der</strong>n auch, Sorge dafür zu<br />
tragen, dass das oben Genannte e<strong>in</strong>gehalten wird <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vertrag<br />
vollständig <strong>und</strong> rechtlich korrekt formuliert wird.<br />
Die Konfliktparteien an sich lassen juristische Formalitäten bei <strong>der</strong><br />
Vertragsgestaltung gewöhnlich außen vor. Gründe dafür können<br />
se<strong>in</strong>, dass dieser Aspekt unter <strong>der</strong> Freude über den Konsens<br />
untergeht o<strong>der</strong> das mangelnde juristische Fachwissen <strong>der</strong><br />
Betroffenen. Die juristischen Formalitäten s<strong>in</strong>d jedoch nicht zu<br />
130 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 42.<br />
57
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
unterschätzen, da sie ausschlaggebend für die Wirksamkeit des<br />
Vertrags <strong>und</strong> somit für mögliche Anschlusskonflikte s<strong>in</strong>d.<br />
Es ist demnach hilfreich beziehungsweise sogar erfor<strong>der</strong>lich, dass<br />
<strong>der</strong> Mediator selbst Jurist ist <strong>und</strong> se<strong>in</strong> Fachwissen <strong>in</strong> die<br />
Vertragsgestaltung e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen kann. Auch unter dem Aspekt, dass<br />
bis heute umstritten ist, ob <strong>der</strong> nichtanwaltliche Mediator die Parteien<br />
überhaupt rechtlich beraten darf. Alternativ muss für e<strong>in</strong>e rechtliche<br />
<strong>und</strong> zulässige Unterstützung gesorgt werden. Dies kann zum<br />
Beispiel durch anwaltliche Vertretung <strong>der</strong> Parteien o<strong>der</strong> Beratung<br />
durch den Notar geschehen. Bei <strong>der</strong> anwaltlichen Vertretung ist zu<br />
beachten, dass nicht die Rechtsanwälte die Vertragsgestaltung <strong>in</strong> die<br />
Hand nehmen, son<strong>der</strong>n die Parteien die Aktiven bleiben <strong>und</strong> nur<br />
<strong>der</strong>en rechtliche Beratung annehmen. Nachteil ist, dass hohe Kosten<br />
entstehen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zeitaufwand sehr groß ist. Die zweite Alternative,<br />
Beratung durch den Notar, ist ebenfalls mit Vor- <strong>und</strong> Nachteilen<br />
behaftet. Ihm fehlt beispielweise das nötige H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>wissen über<br />
<strong>Mediation</strong> <strong>und</strong> behandelt daher die Vertragsgestaltung wie e<strong>in</strong><br />
gewöhnliches Tagesgeschäft. Folglich sche<strong>in</strong>t es die beste Lösung,<br />
die Vertragsgestaltung e<strong>in</strong>em dazu befugten Mediator zu überlassen,<br />
<strong>der</strong> bereits mit dem Konflikt vertraut ist. 131<br />
Als letzter Schritt dieser Phase sollte <strong>der</strong> Vertrag nun unterzeichnet<br />
werden. Dies kann schnell <strong>und</strong> unförmlich vonstattengehen. Dadurch<br />
würde jedoch die hervorragende Bedeutung dieser Phase<br />
untergehen. Schließlich sollte <strong>der</strong> Abschluss e<strong>in</strong>es Konflikts, den die<br />
Parteien <strong>in</strong> langen <strong>und</strong> harten Verhandlungen selbst gemanagt<br />
haben, dementsprechend gewürdigt werden. Die Unterzeichnung<br />
verstärkt daneben außerdem die b<strong>in</strong>dende Wirkung des Vertrags.<br />
Um diesen Aspekten gerecht zu werden, empfiehlt es sich, den Akt<br />
festlich zu gestalten, um den Parteien e<strong>in</strong> Gefühl <strong>der</strong> Zufriedenheit zu<br />
vermitteln. Dies kann beispielweise durch e<strong>in</strong> Glas Sekt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />
geme<strong>in</strong>sames Mittagessen geschehen. 132<br />
131 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 4-13.<br />
132 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 35-39.<br />
58
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
c) Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Abschlussvere<strong>in</strong>barung<br />
Es kann sich, wie oben erläutert, als Problem herausstellen, dass die<br />
Leistungspflichten bei<strong>der</strong> Parteien nicht genau def<strong>in</strong>iert worden s<strong>in</strong>d.<br />
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Schwierigkeiten, die im<br />
schlimmsten Fall zum Abbruch <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> führen können.<br />
Durch e<strong>in</strong>en rechtlich wirksamen Vergleichsvertrag ergeben sich<br />
neue Rechte <strong>und</strong> Pflichten für die Vertragsparteien. Die formulierten<br />
Pflichten sollten dann auch e<strong>in</strong>gehalten werden. Hierbei kann es zu<br />
Problemen kommen, nämlich dann, wenn e<strong>in</strong>e Partei aus<br />
tatsächlichen Gründen ihre Verpflichtung nicht erfüllen kann. Dies<br />
geschieht nicht immer mit Absicht, son<strong>der</strong>n kann auch Folge e<strong>in</strong>er<br />
unachtsamen Formulierung o<strong>der</strong> falschen E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Lage<br />
se<strong>in</strong>. Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat <strong>der</strong> Mediator stets darauf zu achten, was<br />
zu Papier gebracht wird <strong>und</strong> es damit abzugleichen, was die Parteien<br />
<strong>in</strong> den Verhandlungen von sich Preis gegeben haben. F<strong>in</strong>det <strong>der</strong><br />
Mediator e<strong>in</strong>en Fehler, sollte er vorsichtig se<strong>in</strong>, den Fehler von sich<br />
aus aufzudecken. Es könnte <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck <strong>der</strong> Parteilichkeit<br />
entstehen. Vielmehr sollte dieser die Parteien gezielt zu <strong>der</strong><br />
kritischen Stelle h<strong>in</strong>führen, so dass diese selbst das Problem sehen<br />
<strong>und</strong> auch dafür wie<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Lösung f<strong>in</strong>den können.<br />
Daher ist es s<strong>in</strong>nvoll, den geschriebenen Vertrag mit den Parteien<br />
geme<strong>in</strong>sam o<strong>der</strong> im E<strong>in</strong>zelgespräch detailliert zu besprechen o<strong>der</strong><br />
ganz allgeme<strong>in</strong> auf mögliche Probleme bei <strong>der</strong> Vertragsdurchführung<br />
h<strong>in</strong>zuweisen. Kann das Problem nicht behoben werden, liegt es am<br />
Mediator die <strong>Mediation</strong> abzubrechen. 133<br />
Nicht allen Verhandlungen folgt die Erstellung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>fachen<br />
Vertrags, <strong>der</strong> „ohne weiteres“ ausformuliert werden kann. Gestaltet<br />
sich die Vertragserstellung schwieriger, so sollte e<strong>in</strong> zusätzlicher<br />
Zwischenschritt erfolgen. Dieser wäre die Formulierung e<strong>in</strong>es<br />
e<strong>in</strong>fachen, unverb<strong>in</strong>dlichen Memorandums durch die Parteien,<br />
133 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 16-21.<br />
59
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
anstelle e<strong>in</strong>es rechtlich verb<strong>in</strong>dlichen Vertrags. Im Memorandum<br />
legen die Parteien <strong>in</strong> ihrem eigenen Wortlaut das Vere<strong>in</strong>barte dar. Es<br />
hat vorwiegend symbolische Bedeutung, da es noch ke<strong>in</strong>e<br />
verb<strong>in</strong>dliche Rechtswirkung besitzt. Die Parteien haben dadurch ihre<br />
E<strong>in</strong>igung zu Papier gebracht <strong>und</strong> können somit das Ergebnis langer<br />
Verhandlungen unmittelbar danach <strong>in</strong> den Händen halten. Der<br />
Mediator, <strong>der</strong> Anwalt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Notar übernimmt dann die Umsetzung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en rechtlich wirksamen Vertrag. Auch hier kann es nur von<br />
Vorteil se<strong>in</strong>, wenn gerade <strong>der</strong> qualifizierte Mediator diesen Part<br />
übernimmt, da er alle E<strong>in</strong>zelheiten <strong>und</strong> Schwierigkeiten des Konflikts<br />
kennt. Bei diesem Vorgehen ist es unabd<strong>in</strong>gbar, den<br />
Vergleichsvertrag mit den Parteien im Anschluss <strong>in</strong> Ruhe zu<br />
besprechen. Schließlich soll <strong>der</strong> Vertrag trotz dem Zwischenschritt<br />
e<strong>in</strong> Werk <strong>der</strong> Parteien se<strong>in</strong> <strong>und</strong> nicht nur zur Unterschrift vorgelegt<br />
werden. 134<br />
4. Der Täter-Opfer-Ausgleich – <strong>Mediation</strong> im Strafrecht<br />
Wird die <strong>Mediation</strong> im Strafrecht angewendet, so gibt es die<br />
Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im S<strong>in</strong>ne von § 46a<br />
Strafgesetzbuch (StGB). Dieser ist e<strong>in</strong>e weitere Modalität, die im<br />
Abschluss e<strong>in</strong>er Ausgleichsvere<strong>in</strong>barung enden soll. E<strong>in</strong>ige <strong>der</strong> oben<br />
genannten Vorschriften f<strong>in</strong>den auch hier Anwendung. Voraussetzung<br />
für den Täter-Opfer-Ausgleich ist, dass sich <strong>der</strong> Täter bemüht, sich<br />
mit dem Verletzten weitestgehend auf e<strong>in</strong>e Lösung zu e<strong>in</strong>igen (o<strong>der</strong><br />
gar zu versöhnen) <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Straftat ganz o<strong>der</strong> zum größten Teil<br />
wie<strong>der</strong>gutzumachen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Wie<strong>der</strong>gutmachung anstrebt. Dazu<br />
muss sich die Straftat von <strong>der</strong> Art her für dieses Verfahren eignen.<br />
Bei e<strong>in</strong>em Mord o<strong>der</strong> Totschlag sche<strong>in</strong>t dieses Vorgehen schwieriger<br />
o<strong>der</strong> unmöglich anzuwenden als bei Diebstahl o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Sachbeschädigung.<br />
134 Vgl. Risse, Wirtschaftsmediation, 2003, § 10 Rdn. 25-27.<br />
60
Kapitel 5: Die Beendigung des Konflikts<br />
Der Täter wird zu e<strong>in</strong>er Ausgleichsleistung verpflichtet, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Geldzahlung, e<strong>in</strong>em bestimmten Handeln o<strong>der</strong> beidem bestehen<br />
kann.<br />
Die Kommunikation zwischen Täter <strong>und</strong> Opfer kann dazu führen,<br />
dass beim Verletzten seelische Belastungen <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Straftat<br />
abgebaut werden.<br />
Der Täter kann mit dem Ausgleich erreichen, dass se<strong>in</strong>e Strafe<br />
gemil<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> das Verfahren im besten Fall e<strong>in</strong>gestellt wird. Folglich<br />
ist das Gericht o<strong>der</strong> die Staatsanwaltschaft <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise<br />
beteiligt.<br />
E<strong>in</strong>ige Eigenschaften <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>, wie zum Beispiel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz<br />
e<strong>in</strong>er neutralen dritten Partei o<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>igung s<strong>in</strong>d auch bei diesem<br />
Verfahren zu f<strong>in</strong>den, weshalb es als „<strong>Mediation</strong> im Strafrecht“<br />
bezeichnet wird. 135<br />
5. Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Derzeit liegen ke<strong>in</strong>e genauen Angaben vor, wie häufig die <strong>Mediation</strong><br />
zur Konfliktlösung angewendet wird. Demnach kann auch nicht<br />
festgestellt werden, wie oft e<strong>in</strong> Vergleichsvertrag e<strong>in</strong> Urteil ersetzt.<br />
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, das B<strong>und</strong>esamt für Statistik<br />
sowie das B<strong>und</strong>esamt für Justiz führen <strong>der</strong>artige Statistiken <strong>der</strong>zeit<br />
nicht.<br />
Um dennoch Aussagen über die Entwicklung <strong>der</strong><br />
<strong>Mediation</strong>sanwendung machen zu können, könnte man sich unter<br />
an<strong>der</strong>em auf die <strong>in</strong> 2008 beschlossene EU-Richtl<strong>in</strong>ie stützen.<br />
Sie soll e<strong>in</strong>ige Aspekte <strong>der</strong> bis jetzt noch nahezu vorschriftslosen<br />
<strong>Mediation</strong> im Bereich von Zivil- <strong>und</strong> Handelssachen bei<br />
grenzüberschreitenden Streitigkeiten regeln <strong>und</strong> vere<strong>in</strong>heitlichen. Die<br />
EU-Staaten haben drei Jahre Zeit um die Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> nationales<br />
Recht umzusetzen. 136<br />
135 Vertiefend Marcard, Berufsrecht des Mediators, 1. Aufl. 2004, S. 66, 67.<br />
136 www.centrale-fuer-mediation.de/eu_richtl<strong>in</strong>ie.htm (15.04.2009).<br />
61
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Daraus lässt sich schließen, dass das <strong>Mediation</strong>sverfahren <strong>in</strong><br />
Zukunft zunächst im Bereich grenzüberschreiten<strong>der</strong> Konflikte<br />
attraktiver <strong>und</strong> populärer wird. Me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach wird es sich<br />
früher o<strong>der</strong> später auch <strong>in</strong> den an<strong>der</strong>en Anwendungsbereichen<br />
etablieren.<br />
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung)<br />
<strong>Mediation</strong> kommt sowohl im zivilen als auch im öffentlichen Bereich<br />
zum E<strong>in</strong>satz.<br />
Im privaten Sektor kommt <strong>Mediation</strong> beispielsweise im Bereich<br />
Familienrecht (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Ehescheidung), im Strafrecht<br />
(Täter-Opfer-Ausgleich) sowie im Arbeitsrecht (z.B. bei<br />
Tarifverhandlungen) zur Anwendung.<br />
Im öffentlichen Sektor f<strong>in</strong>det <strong>Mediation</strong> h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> den Bereichen<br />
Verwaltung <strong>und</strong> Politik sowie an Schulen statt.<br />
Im Gegensatz zur zivilrechtlichen <strong>Mediation</strong> besteht bei <strong>der</strong><br />
öffentlich-rechtlichen jedoch das Problem, dass sich die<br />
Konfliktparteien nicht auf gleicher Ebene begegnen, da zwischen<br />
Bürger <strong>und</strong> Behörde bekanntermaßen e<strong>in</strong> Über-<br />
Unterordnungsverhältnis herrscht 137 .<br />
Dies wie<strong>der</strong>um bedeutet, dass Vere<strong>in</strong>barungen aus e<strong>in</strong>em<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahren nicht e<strong>in</strong>fach umgesetzt werden können, da die<br />
Beteiligten auf Staatsseite gemäß Art. 20 Absatz 3 des deutschen<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes an Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften geb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d 138 sowie<br />
137 Vgl. Pitschas/ Walther, <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit, Speyerer<br />
Arbeitsheft Nr. 173, 1. Auflage 2005, S. 128.<br />
138 Vgl. Pitschas/ Walther, <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit, Speyerer<br />
Arbeitsheft Nr. 173, 1. Auflage 2005, S. 126.<br />
62
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
von <strong>der</strong> nächst höheren Behörde, o<strong>der</strong> gar e<strong>in</strong>em Gericht, kontrolliert<br />
werden. E<strong>in</strong> weiteres Problem stellt <strong>der</strong> politische Aspekt dar.<br />
Streitigkeiten im öffentlichen Sektor genießen stets hohe<br />
Aufmerksamkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Die politische Macht<br />
bestimmter Personen o<strong>der</strong> Gruppen hat großen E<strong>in</strong>fluss auf den<br />
öffentlichen Bereich <strong>und</strong> muss daher unbed<strong>in</strong>gt im<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahren berücksichtigt werden 139 .<br />
Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Umsetzung e<strong>in</strong>er<br />
Vere<strong>in</strong>barung scheitert <strong>und</strong> daraus neue Konflikte entstehen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Umfrage bei Städten <strong>und</strong> Landratsämtern <strong>in</strong> Baden-<br />
Württemberg stellte sich heraus, dass <strong>Mediation</strong> wohl allen e<strong>in</strong><br />
Begriff ist, aber dort noch längst nicht überall zur Anwendung kommt.<br />
In vielen Behörden wird <strong>Mediation</strong> bis heute nicht praktiziert. In<br />
e<strong>in</strong>igen wenigen wurde das Verfahren nur für kurze Zeit e<strong>in</strong>gesetzt,<br />
dann jedoch wie<strong>der</strong> abgesetzt, da das Ergebnis lei<strong>der</strong> nicht den<br />
gewünschten Erfolg herbeiführte.<br />
Bei den wenigen Behörden, <strong>in</strong> denen <strong>Mediation</strong> praktiziert wird bzw.<br />
praktiziert wurde, f<strong>in</strong>det bzw. fand <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> den Bereichen<br />
<strong>in</strong>terner Konflikte, im Jugendamt (bei <strong>der</strong> Trennungs- <strong>und</strong><br />
Scheidungsberatung), im Naturrecht sowie <strong>in</strong> diversen an<strong>der</strong>en<br />
Bereichen statt.<br />
Im Folgenden werden nun e<strong>in</strong>ige wichtige Bereiche im öffentlichen<br />
Sektor, unter an<strong>der</strong>em auch jene, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umfrage herauskamen,<br />
näher dargestellt.<br />
2. Anwendungsbereiche <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
a) <strong>Mediation</strong> bei organisations<strong>in</strong>ternen Konflikten<br />
In den Behörden, die an <strong>der</strong> Umfrage teilgenommen haben<br />
<strong>und</strong> bei denen <strong>Mediation</strong> zum E<strong>in</strong>satz kommt, wird <strong>Mediation</strong><br />
139 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 28 RN 2-3.<br />
63
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
hauptsächlich im Bereich verwaltungs<strong>in</strong>terner Probleme<br />
angewendet. Hier handelt es sich unter an<strong>der</strong>em um Konflikte<br />
unter Mitarbeitern o<strong>der</strong> um Konflikte zwischen Mitarbeiter/<strong>in</strong><br />
<strong>und</strong> Vorgesetzte/n. In e<strong>in</strong>er Behörde kommt <strong>Mediation</strong><br />
beispielsweise zur Anwendung, wenn sich Differenzen bei <strong>der</strong><br />
Dokumentation des Mitarbeitergesprächs ergeben.<br />
In e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Behörde wird <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>gesetzt, wenn<br />
an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Konfliktbewältigung nicht mehr möglich<br />
s<strong>in</strong>d. So zum Beispiel, wenn sich e<strong>in</strong> Konflikt zwischen<br />
Amtsleiter <strong>und</strong> Sachbearbeiter über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum<br />
so verfestigt hat, dass die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Abteilung<br />
ernsthaft gefährdet ist.<br />
Gerade im <strong>in</strong>ternen (Behörden-) Bereich ist es immens<br />
wichtig, dass das Verhältnis zwischen Vorgesetzten,<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> den Mitarbeitern untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> stimmt. Nur so<br />
kann die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Abteilung gewährleistet<br />
werden, was wie<strong>der</strong>um im Interesse des Bürgers ist.<br />
Beispielsweise wird e<strong>in</strong> Bürger, <strong>der</strong> für se<strong>in</strong>en neuen PKW<br />
e<strong>in</strong>e Zulassung benötigt, ke<strong>in</strong> Verständnis dafür aufbr<strong>in</strong>gen<br />
können, wenn sich Mitarbeiter A weigert se<strong>in</strong>en Schalterdienst<br />
weiter zu tätigen, da er sich gerade über se<strong>in</strong>en Vorgesetzten<br />
ärgert, <strong>der</strong> ihn zum wie<strong>der</strong>holten Male nicht bei <strong>der</strong> jährlichen<br />
Leistungszulage vorgesehen hat.<br />
Der Bürger hat das Recht bzw. <strong>in</strong> diesem speziellen Fall sogar<br />
die Pflicht, die Dienste <strong>der</strong> Zulassungsbehörde <strong>in</strong> Anspruch zu<br />
nehmen, da er sonst se<strong>in</strong> Fahrzeug im öffentlichen<br />
Straßenverkehr nicht nutzen darf.<br />
Sicherlich ist es e<strong>in</strong>e Wunschvorstellung, dass es, sowohl im<br />
privaten, wirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich, <strong>in</strong><br />
Sachen Personal problemlos abläuft. Zum<strong>in</strong>dest aber muss es<br />
gewährleistet se<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Behörde <strong>der</strong> reibungslose<br />
Ablauf des Tagesgeschäfts sichergestellt ist, um <strong>der</strong> Erfüllung<br />
<strong>der</strong> hoheitlichen Tätigkeiten nachzukommen.<br />
64
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
b) Umweltmediation<br />
aa) Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Umweltmediation bezieht sich, wie es sich schon aus dem<br />
Wort ergibt, hauptsächlich auf umweltrelevante Themen 140 .<br />
Jedoch umschreibt Umweltmediation auch jene öffentlich<br />
wirksamen Maßnahmen durch staatliche o<strong>der</strong> private<br />
Institutionen, die e<strong>in</strong>e Vielzahl von Personen betrifft 141 .<br />
Was bereits Mitte <strong>der</strong> Siebziger Jahre <strong>in</strong> Amerika praktiziert<br />
wurde, etablierte sich schließlich auch Mitte <strong>der</strong> Achtziger<br />
Jahre <strong>in</strong> Deutschland. Gr<strong>und</strong> hierfür waren steigende Konflikte<br />
im Umweltbereich 142 .<br />
Im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Anwendungsgebieten gibt es e<strong>in</strong>ige<br />
Beson<strong>der</strong>heiten im Bereich Umweltmediation. So s<strong>in</strong>d hier<br />
zum Beispiel e<strong>in</strong>e Vielzahl von Konfliktparteien beteiligt, <strong>der</strong>en<br />
Machtpotentiale wie<strong>der</strong>um unterschiedlich stark ausgeprägt<br />
s<strong>in</strong>d. Sowohl aus <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Konfliktparteien, wie auch<br />
aus <strong>der</strong> Arbeit mit Großgruppen resultieren schließlich<br />
<strong>in</strong>terpersonelle <strong>und</strong> <strong>in</strong>terorganisatorische Konflikte. Des<br />
Weiteren weisen die Konfliktthemen e<strong>in</strong>e hohe Komplexität<br />
auf, wobei komplexe wissenschaftlich-technische Fragen<br />
behandelt werden, die über e<strong>in</strong>en hohen Unsicherheitsgehalt<br />
verfügen. Da Umweltmediation im öffentlich-rechtlichen<br />
Bereich ausgetragen wird, liegen die<br />
Entscheidungskompetenzen im politisch-adm<strong>in</strong>istrativen<br />
Bereich 143 .<br />
140 Neuert, Umweltmediation. Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen, 2001, S. 27.<br />
141 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 2.<br />
142 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 2.<br />
143 Vgl. FÖRDERVEREIN UMWELTMEDIATION E.V. 1999a:248 <strong>in</strong> Christian<br />
Neuert, Umweltmediation. Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen, 2001, S. 28.<br />
65
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
bb) Anwendungsfel<strong>der</strong><br />
Anwendungsfel<strong>der</strong> im Bereich Umwelt gibt es viele.<br />
Im Buch „Handbuch <strong>Mediation</strong>“ von Haft/ Schlieffen werden<br />
folgende, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis angewendeten Bereiche aufgeführt:<br />
Verkehr, Abfall/ Altlasten, Bau <strong>und</strong> Planung, Wasser sowie<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung 144 .<br />
Bezogen auf das komplette Anwendungsgebiet <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
im öffentlichen Sektor nimmt <strong>der</strong> Bereich „Bau <strong>und</strong> Planung“<br />
sicherlich den größten Teil <strong>in</strong> Anspruch 145 .<br />
So kann <strong>Mediation</strong> beispielsweise angewendet werden, wenn<br />
es um die Ansiedlung e<strong>in</strong>es neuen Industriegeländes o<strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>kaufszentrum geht <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Interessengruppe <strong>der</strong><br />
ortsansässigen E<strong>in</strong>zelhändler sich aus Angst um ihre Existenz<br />
dagegen wehrt 146 .<br />
Das Thema Verkehr ist <strong>der</strong> zweitgrößte Bereich 147 .<br />
Bei diesem Themengebiet geht es beispielsweise um die<br />
E<strong>in</strong>richtung von verkehrsberuhigten Zonen, Umgehungs-<br />
straßen o<strong>der</strong> den Neu- bzw. Ausbau e<strong>in</strong>es Flughafens 148 .<br />
E<strong>in</strong>es <strong>der</strong> größten Verkehrsprojekte <strong>in</strong> Europa war sicherlich<br />
<strong>der</strong> Ausbau des Flughafens Wien. Hier g<strong>in</strong>g es um die<br />
<strong>der</strong>zeitigen Auswirkungen des Flughafens sowie dessen<br />
Ausbaupläne <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Auswirkungen. Das Verfahren<br />
dauerte von 2000-2005 <strong>und</strong> fand schließlich im Sommer 2005<br />
e<strong>in</strong>en positiven Ausgang 149 .<br />
144<br />
Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 51-52.<br />
145<br />
Vgl. Falk/ He<strong>in</strong>tel/ Kra<strong>in</strong>z, Handbuch <strong>Mediation</strong> <strong>und</strong> <strong>Konfliktmanagement</strong>, 1.<br />
Auflage 2005, S. 223.<br />
146<br />
Hammacher/ Erzigkeit/ Sage, So funktioniert <strong>Mediation</strong> im Planen + Bauen,<br />
2008, S. 43.<br />
147 Vgl. Falk/ He<strong>in</strong>tel/ Kra<strong>in</strong>z, Handbuch <strong>Mediation</strong> <strong>und</strong> <strong>Konfliktmanagement</strong>, 1.<br />
Auflage 2005, S. 223.<br />
148 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 52.<br />
149 Vgl. Dialogforum Flughafen Wien,<br />
http://www.viennaairport.com/jart/prj3/via/dialog_forum.jart?rel=de&reservemode=active&content-id=1148123418516,<br />
abgerufen am 10.04.2009.<br />
66
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
E<strong>in</strong> weiteres Großprojekt, bei dem <strong>Mediation</strong> angewendet<br />
wurde, war beim Ausbau <strong>der</strong> B10 <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz. Das<br />
Verfahren konnte jedoch die gegensätzlichen Überzeugungen<br />
<strong>der</strong> Beteiligten nicht beheben <strong>und</strong> scheiterte schließlich 2005,<br />
e<strong>in</strong> Jahr nach Beg<strong>in</strong>n des <strong>Mediation</strong>sverfahrens 150 .<br />
Auch im Bereich des Naturschutzes sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Landschaftsplanung wird <strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>gesetzt. Hier geht es<br />
zum Beispiel um die Entwicklung von Naturschutzprogrammen<br />
o<strong>der</strong> den Hochwasserschutz 151 .<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> diesem Bereich durchgeführte <strong>Mediation</strong> war das<br />
Verfahren „Naturschutz <strong>und</strong> Flughafen Lübeck-Blankensee“,<br />
das im Februar 2008, e<strong>in</strong> Jahr nach Verfahrensaufnahme,<br />
ebenfalls erfolgreich beendet werden konnte. Hier wurde zum<br />
Beispiel e<strong>in</strong> Grünflächenkonzept für das Flughafengelände<br />
entwickelt. In diesem Konzept wurde unter an<strong>der</strong>em<br />
vere<strong>in</strong>bart, dass die Mahdhäufigkeit sowie –zeitpunkte an die<br />
vorhandenen Biotope angepasst werden <strong>und</strong> dass<br />
regelmäßiges Monitor<strong>in</strong>g mit Pflegeanpassung stattf<strong>in</strong>det, bei<br />
dem die Verbände e<strong>in</strong> Mitspracherecht haben 152 .<br />
Im Bereich Abfall/ Altlasten bergen Themen wie<br />
Müllverbrennungsanlagen o<strong>der</strong> auch Sanierung von Deponien<br />
e<strong>in</strong> großes Konfliktpotential, welchem durch <strong>Mediation</strong><br />
entgegengewirkt werden kann 153 .<br />
Letztlich werden im Handbuch <strong>Mediation</strong> von Haft/ Schlieffen<br />
noch die Bereiche Wasser, Energie, Gentechnik sowie<br />
150 Vgl. Prognos AG, Abschlussbericht <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong>sgruppe „<strong>Mediation</strong> B10“,<br />
http://www.mediation-b10.de/download/Abschlussbericht.pdf, abgerufen am<br />
10.04.2009.<br />
151 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 52.<br />
152 Vgl. <strong>Mediation</strong>svere<strong>in</strong>barung zum Ausbau des Flughafens Lübeck <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er<br />
naturnahen Entwicklung <strong>der</strong> Grönauer Heide, http://schleswigholste<strong>in</strong>.nabu.de/imperia/md/content/schleswigholste<strong>in</strong>/gutachtenstellungnahmen/<br />
mediation-flg.pdf, abgerufen am 10.04.2009.<br />
153 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 52.<br />
67
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Chemie aufgeführt 154 . Auf diese wird im Weiteren jedoch nicht<br />
e<strong>in</strong>gegangen.<br />
c) <strong>Mediation</strong> am Verwaltungsgericht<br />
Auch am Verwaltungsgericht kommt <strong>Mediation</strong> zum E<strong>in</strong>satz.<br />
In <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit (wie die <strong>Mediation</strong> am<br />
Verwaltungsgericht auch genannt wird), übt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong><br />
Richter desselben Gerichts die Rolle des Mediators aus 155 .<br />
Das <strong>Mediation</strong>sverfahren am Verwaltungsgericht ist e<strong>in</strong> vom<br />
eigentlichen Rechtsstreit unabhängiges Verfahren, <strong>in</strong> dem die<br />
Beteiligten unter Leitung e<strong>in</strong>es Mediators bestrebt s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e<br />
Lösung zu f<strong>in</strong>den, die alle Interessen berücksichtigt 156 .<br />
„Während den Verhandlungen können Möglichkeiten zur<br />
Lösung e<strong>in</strong>er Streitigkeit erarbeitet <strong>und</strong> Tatsachen erörtert<br />
werden, die <strong>in</strong> den vorliegenden Gerichtsverfahren nicht<br />
entscheidungserheblich s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>em richterlichen<br />
Vergleichsgespräch aus prozesstaktischen Gründen nicht<br />
angesprochen werden.“ 157 .<br />
E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht<br />
dar<strong>in</strong>, dass das Gerichtsverfahren während <strong>der</strong> Dauer des<br />
<strong>Mediation</strong>sverfahrens ruht 158 .<br />
Kommt es schließlich zu e<strong>in</strong>er außergerichtlichen E<strong>in</strong>igung,<br />
wird im nachfolgenden Gerichtsverfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong><br />
Vergleich geschlossen, welcher auch das gerichtliche<br />
Verfahren beendet. Scheitert die <strong>Mediation</strong>, wird das<br />
Gerichtsverfahren wie<strong>der</strong> aufgenommen <strong>und</strong> nimmt se<strong>in</strong>en<br />
normalen Lauf 159 .<br />
154 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 30 RN 52.<br />
155 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 38 RN 3.<br />
156 Vgl. Verwaltungsgericht Freiburg, <strong>Mediation</strong>, http://www.justiz.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1192816/<strong>in</strong>dex.html?ROOT=1192792,<br />
abgerufen am 29.03.2009.<br />
157 Vgl. Schubert, Gerichtliche <strong>Mediation</strong> am Verwaltungsgericht Berl<strong>in</strong>, <strong>in</strong>: Neue<br />
Juristische Wochenschrift – Editorial, Heft 12/ 2004.<br />
158 Vgl. Verwaltungsgericht Freiburg, <strong>Mediation</strong>, http://www.justiz.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1192816/<strong>in</strong>dex.html?ROOT=1192792,<br />
abgerufen am 29.03.2009.<br />
68
Kapitel 6: Anwendungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong><br />
Damit e<strong>in</strong>e gerichtliche <strong>Mediation</strong> erfolgreich se<strong>in</strong> kann, ist es<br />
zum e<strong>in</strong>en wichtig, dass Inhalte <strong>der</strong> Gespräche vertraulich<br />
behandelt werden <strong>und</strong> nicht Bestandteil <strong>der</strong> Streitakte werden.<br />
Ebenso darf <strong>der</strong> Mediator <strong>in</strong> <strong>der</strong> Streitsache ke<strong>in</strong>e<br />
Entscheidungskompetenz haben. Er muss sich auch jeglicher<br />
rechtlichen Stellungnahme enthalten. Dadurch wird es<br />
e<strong>in</strong>facher für die Parteien, mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu verhandeln. Es<br />
muss zum Beispiel ke<strong>in</strong> Richter davon überzeugt werden,<br />
dass die Position vom Prozessbeteiligten A die richtige ist.<br />
Ebenso ist es von Vorteil, dass Term<strong>in</strong>e für<br />
<strong>Mediation</strong>sgespräche kurzfristig, teilweise b<strong>in</strong>nen weniger<br />
Tage, anberaumt werden können 160 .<br />
E<strong>in</strong> weiterer Vorteil e<strong>in</strong>es <strong>Mediation</strong>sverfahrens nach<br />
E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>er Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es,<br />
dass viel schneller e<strong>in</strong> Ergebnis erzielt werden kann. So kann<br />
gegenüber e<strong>in</strong>em herkömmlichen Gerichtsverfahren viel Zeit<br />
gewonnen werden 161 . E<strong>in</strong> b<strong>und</strong>esdurchschnittliches ver-<br />
waltungsgerichtliches Verfahren dauert 15,4 Monate 162 .<br />
Des Weiteren wird das Gericht durch e<strong>in</strong>e außergerichtliche<br />
Streitbeilegung entlastet 163 .<br />
Auch s<strong>in</strong>d die Kosten e<strong>in</strong>es <strong>Mediation</strong>sverfahrens viel ger<strong>in</strong>ger<br />
als die e<strong>in</strong>es Gerichtsverfahrens. Somit wird die sowieso<br />
hochverschuldete Staatskasse nicht auch noch zusätzlich<br />
belastet.<br />
Sicherlich ist es auch für alle Beteiligten das Beste, e<strong>in</strong>e<br />
außergerichtliche Lösung zu f<strong>in</strong>den, da das Ergebnis <strong>der</strong><br />
159 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 38 RN 3.<br />
160 Vgl. Schubert, Gerichtliche <strong>Mediation</strong> am Verwaltungsgericht Berl<strong>in</strong>, <strong>in</strong>: Neue<br />
Juristische Wochenschrift – Editorial, Heft 12/ 2004.<br />
161 Vgl. Verwaltungsgericht Freiburg, <strong>Mediation</strong>, http://www.justiz.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1192816/<strong>in</strong>dex.html?ROOT=1192792,<br />
abgerufen am 29.03.2009.<br />
162 Vgl. Pitschas/ Walther, <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit, Speyerer<br />
Arbeitsheft Nr. 173, 1. Auflage 2005, S. 126.<br />
163 Vgl. Vetter, <strong>Mediation</strong> <strong>und</strong> Vorverfahren: E<strong>in</strong> Beitrag zur Reform des<br />
verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, 1. Auflage 2004, S. 179.<br />
69
Kapitel 7: Resümee<br />
<strong>Mediation</strong> e<strong>in</strong>e von allen Beteiligten beschlossene Lösung<br />
darstellt 164 .<br />
In Baden-Württemberg wird sowohl am Verwaltungsgericht<br />
Stuttgart wie auch an den Verwaltungsgerichten Karlsruhe <strong>und</strong><br />
Freiburg <strong>Mediation</strong> von ausgebildeten Verwaltungsrichtern<br />
praktiziert.<br />
d) Weitere E<strong>in</strong>satzgebiete im öffentlich-rechtlichen Sektor<br />
Weitere E<strong>in</strong>satzgebiete <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den<br />
Bereichen Versammlungs-, Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialrecht 165 .<br />
Kapitel 7: Resümee<br />
1. Erfolgsaussichten beim <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />
Damit e<strong>in</strong>e <strong>Mediation</strong> überhaupt e<strong>in</strong>en erfolgreichen Ausgang haben<br />
kann, müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt <strong>und</strong><br />
e<strong>in</strong>gehalten werden. Im Folgenden werden nun e<strong>in</strong>ige Wichtige<br />
aufgeführt.<br />
Zunächst e<strong>in</strong>mal ist es wichtig, dass alle Parteien freiwillig an dem<br />
Verfahren teilnehmen. Freiwilligkeit soll bezwecken, dass zwischen<br />
den Konfliktparteien e<strong>in</strong>e möglichst offene Verhandlungsatmosphäre<br />
geschaffen wird. Ebenso steht Freiwilligkeit für e<strong>in</strong> mögliches<br />
Ausscheiden aus dem Verfahren 166 .<br />
Ebenfalls ist es wichtig, dass nicht <strong>der</strong> Mediator son<strong>der</strong>n die<br />
beteiligten Parteien den Verlauf <strong>und</strong> letztendlich den Ausgang des<br />
Verfahrens bestimmen. Der Mediator hat lediglich die Aufgabe e<strong>in</strong>es<br />
164 Vgl. Schill<strong>in</strong>ger, <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht, E<strong>in</strong>e Untersuchung <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten mediativer Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> exekutiven Praxis, 2003, S. 36ff.<br />
165 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 28 RN 1.<br />
166 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 12 RN 99.<br />
70
Kapitel 7: Resümee<br />
Vermittlers <strong>und</strong> soll auf ke<strong>in</strong>en Fall Lösungsvorschläge<br />
unterbreiten 167 .<br />
E<strong>in</strong> weiterer Aspekt besteht dar<strong>in</strong>, dass bereits vor Beg<strong>in</strong>n des<br />
Verfahrens Spielregeln für e<strong>in</strong>en fairen Umgang mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
festgelegt werden. So zum Beispiel, dass je<strong>der</strong> den an<strong>der</strong>en zu Wort<br />
kommen lässt <strong>und</strong> persönliche Angriffe o<strong>der</strong> gar Drohungen<br />
unterlassen werden. Ebenso muss e<strong>in</strong> akzeptabler<br />
Verhandlungsspielraum gegeben se<strong>in</strong> <strong>und</strong> transparent gemacht<br />
werden. Der letzte aber sicherlich wichtigste Punkt ist, dass sich alle<br />
Beteiligten auf e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Ergebnis e<strong>in</strong>igen 168 .<br />
E<strong>in</strong> ganz entscheiden<strong>der</strong> Punkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rolle des Mediators besteht<br />
dar<strong>in</strong>, dass die Inhalte <strong>der</strong> Sitzungen vertraulich behandelt<br />
werden 169 .<br />
Wie bereits <strong>in</strong> Kapitel 7 unter Punkt 2. c) erwähnt, f<strong>in</strong>den die Inhalte<br />
<strong>der</strong> Gespräche schließlich auch ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Streitakte bei<br />
Gericht.<br />
Ebenso ist es wichtig, dass sich <strong>der</strong> Mediator als Person den<br />
Beteiligten gegenüber neutral verhält. Der Mediator soll zu ke<strong>in</strong>er<br />
Partei <strong>in</strong> Abhängigkeit stehen o<strong>der</strong> gar e<strong>in</strong>e persönliche Beziehung<br />
haben. Auch muss die Neutralität im Verfahren selbst gewahrt<br />
werden. Neutralität im Verfahren sollte sich durch Indifferenz<br />
gegenüber den unterschiedlichen Interessen <strong>der</strong> Parteien<br />
auszeichnen 170 .<br />
Neben <strong>der</strong> Neutralität ist auch die Allparteilichkeit e<strong>in</strong> wichtiger<br />
Aspekt. Allparteilichkeit bedeutet, dass alle Beteiligten e<strong>in</strong> Recht auf<br />
Unterstützung durch den Mediator haben. Jedoch sche<strong>in</strong>t es <strong>in</strong><br />
manchen Fällen nicht e<strong>in</strong>fach zu se<strong>in</strong>, allparteilich zu bleiben.<br />
Faktoren wie z. B. Sympathie für e<strong>in</strong>e Partei o<strong>der</strong> auch durch das<br />
167 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 12 RN 102 ff.<br />
168 Vgl. Auhagen/ Bierhoff, Angewandte Sozialpsychologie – Das Praxishandbuch,<br />
1. Aufl. 2003, S. 140, 141.<br />
169 Vgl. Auhagen/ Bierhoff, Angewandte Sozialpsychologie – Das Praxishandbuch,<br />
1. Aufl. 2003, S. 141.<br />
170 Vgl. Haft/ Schlieffen, Handbuch <strong>Mediation</strong>, 2. Aufl. 2009, § 12 RN 30-31.<br />
71
Kapitel 7: Resümee<br />
eigene Gerechtigkeitsempf<strong>in</strong>den kann die Arbeit des Mediators<br />
bee<strong>in</strong>flussen. Die Verpflichtung des Mediators strikte Normen zu<br />
befolgen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e sorgfältige Ausbildung stellen dies jedoch<br />
sicher 171 .<br />
Neben <strong>der</strong> Allparteilichkeit werden im Buch von N<strong>in</strong>a L. Dulabaum<br />
„<strong>Mediation</strong>: Das ABC. Die Kunst, <strong>in</strong> Konflikten erfolgreich zu<br />
vermitteln.“ noch folgende Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten genannt:<br />
Akzeptanz, Anerkennung <strong>und</strong> Affirmation 172 .<br />
Expertenwissen ist ke<strong>in</strong>e Voraussetzung für den Mediator. Er muss<br />
sich nicht im jeweiligen Sachgebiet auskennen son<strong>der</strong>n „lediglich“<br />
Kulturkompetenz sowie Interventionsberechtigung haben.<br />
Kulturkompetenz wird im Buch von Wilfried Kerntke wie folgt<br />
def<strong>in</strong>iert: „ … die Fertigkeit, auf die jeweils beson<strong>der</strong>e<br />
Ausdrucksweise <strong>der</strong> Konfliktparteien zu antworten, die oft spezifisch<br />
ist für die jeweilige Branche o<strong>der</strong> die Art <strong>der</strong> Ausbildung.“. Dies<br />
bedeutet, dass <strong>der</strong> Mediator als Übersetzer <strong>und</strong> Mittler bei <strong>der</strong><br />
Kommunikation <strong>der</strong> verschiedenen Kulturen fungiert <strong>und</strong> sicherstellt,<br />
dass sich die Parteien untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verständigen können.<br />
Interventionsberechtigung sagt aus, wie <strong>der</strong> Mediator von den<br />
Beteiligten wahrgenommen wird <strong>und</strong> letztendlich im Konflikt<br />
vermitteln darf. Die Berechtigung, zu vermitteln, hängt z. B. von <strong>der</strong><br />
Vertrauenswürdigkeit, Neutralität sowie Seniorität des Mediators<br />
ab 173 .<br />
Der Mediator muss des Weiteren ke<strong>in</strong>e Rechtsberatungskompetenz<br />
besitzen. Er darf <strong>und</strong> kann den e<strong>in</strong>zelnen Parteien ke<strong>in</strong>e Auskunft<br />
erteilen, da es sich mit <strong>der</strong> Rolle als Vermittler nicht vertragen würde.<br />
Zumal es nach dem deutschen Rechtsberatungsgesetz nicht<br />
zulässig ist. Damit Rechtsfragen jedoch nicht unbeantwortet bleiben,<br />
171<br />
Vgl. Kerntke, <strong>Mediation</strong> als Organisationsentwicklung, Mit Konflikten arbeiten,<br />
E<strong>in</strong> Leitfaden für Führungskräfte, 2004, S. 24.<br />
172<br />
Vgl. Dulabaum, <strong>Mediation</strong>: Das ABC. Die Kunst, <strong>in</strong> Konflikten erfolgreich zu<br />
vermitteln, 4. Auflage 2003, S. 12 ff.<br />
173<br />
Vgl. Kerntke, <strong>Mediation</strong> als Organisationsentwicklung, Mit Konflikten arbeiten,<br />
E<strong>in</strong> Leitfaden für Führungskräfte, 2004, S. 30.<br />
72
Kapitel 7: Resümee<br />
wird <strong>der</strong> Mediator <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall die Beteiligten an e<strong>in</strong>en<br />
Anwalt verweisen 174 .<br />
2. <strong>Mediation</strong> vs. bisherige Konfliktbewältigungsmethoden<br />
Zunächst wäre hier e<strong>in</strong>mal aufzuführen, welche an<strong>der</strong>en Methoden<br />
es überhaupt gibt. Im Folgenden werden nun jene aufgeführt, die <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Behördenumfrage genannt wurden.<br />
Bei diesen Methoden handelt es sich um Vorgesetzten-<br />
Mitarbeitergespräche (bilateral o<strong>der</strong> <strong>in</strong> größerer R<strong>und</strong>e),<br />
<strong>Konfliktmanagement</strong>sem<strong>in</strong>are, Mobb<strong>in</strong>gsem<strong>in</strong>are, Teament-<br />
wicklungsprozesse, Ges<strong>und</strong>heitszirkel sowie mo<strong>der</strong>ierte Gespräche.<br />
Welche <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Konfliktbewältigungsmethoden letztendlich den<br />
gewünschten Erfolg herbeiführt, ist vom E<strong>in</strong>zelfall abhängig.<br />
Beispielsweise wird <strong>in</strong> Konfliktsituationen, bei denen die Parteien<br />
jegliche Aussprache verweigern, <strong>Mediation</strong> sicher nicht erfolgreich<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Am s<strong>in</strong>nvollsten ist es e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus mehreren Methoden zu<br />
wählen. Zum e<strong>in</strong>en können Konflikte durch Prävention vermieden<br />
werden, <strong>und</strong> zum an<strong>der</strong>en ist es möglich Schadensbegrenzung bei<br />
dennoch auftretenden Konflikten zu betreiben.<br />
Es gibt viele Vorteile <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> (siehe Kapitel 6 unter Punkt 2. c).<br />
Bei e<strong>in</strong>em langen Rechtsstreit, <strong>der</strong> durch mehrere Instanzen führt, ist<br />
das Ergebnis unsicher. Im Gegensatz dazu kann mit e<strong>in</strong>em<br />
vere<strong>in</strong>barten <strong>Mediation</strong>sergebnis geplant werden 175 .<br />
Auch können durch e<strong>in</strong> <strong>Mediation</strong>sverfahren langjährig bestehende<br />
(Geschäfts-) Beziehungen aufrechterhalten werden. Ebenfalls<br />
besteht bei e<strong>in</strong>er außergerichtlichen Streitschlichtung e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere<br />
174 Vgl. Kerntke, <strong>Mediation</strong> als Organisationsentwicklung, Mit Konflikten arbeiten,<br />
E<strong>in</strong> Leitfaden für Führungskräfte, 2004, S. 34.<br />
175 Vgl. Schill<strong>in</strong>ger, <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht, E<strong>in</strong>e Untersuchung <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten mediativer Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> exekutiven Praxis, 2003, S. 40.<br />
73
Kapitel 7: Resümee<br />
Hemmschwelle, als bei e<strong>in</strong>er Austragung vor Gericht. Viele scheuen<br />
sich, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen <strong>und</strong> verzichten<br />
stattdessen lieber ganz darauf 176 .<br />
Nachteile <strong>der</strong> <strong>Mediation</strong> s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> eventueller fehlen<strong>der</strong><br />
Machtausgleich zwischen den Parteien, Ressourcenverschwendung<br />
beim Scheitern des Verfahrens (vergebens aufgebrachte Zeit <strong>und</strong><br />
Geld), Gefahr <strong>der</strong> Informationsverwertung durch e<strong>in</strong>e Partei, sowie<br />
die Gefahr, dass die Gegenpartei mit Geld „gekauft“ wird 177 .<br />
Letztendlich ist das <strong>Mediation</strong>sverfahren e<strong>in</strong>e gute Ergänzung zu den<br />
bisherigen Konfliktbewältigungsmethoden wie auch e<strong>in</strong>e effiziente<br />
Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren.<br />
176 Vgl. Schill<strong>in</strong>ger, <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht, E<strong>in</strong>e Untersuchung <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten mediativer Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> exekutiven Praxis, 2003, S. 38ff.<br />
177 Vgl. Schill<strong>in</strong>ger, <strong>Mediation</strong> im Verwaltungsrecht, E<strong>in</strong>e Untersuchung <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten mediativer Verfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> exekutiven Praxis, 2003, S. 42ff.<br />
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