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Qualitätsmanagement an der Hochschule Kehl

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<strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Kehl</strong><br />

Fachprojekt 14<br />

Bearbeitet von: Katrin Benninger, Clara Fr<strong>an</strong>kenstein, Jennifer Gallus,<br />

Sebasti<strong>an</strong> Glier, Christina Haug, Je<strong>an</strong>nine Karle, Sabine Kremer, Julia Krikunov,<br />

Paul Rupprecht, Corinna Selg, Steffen Stotz, Rebecca Stoy, Linda Weber<br />

Leitung: Jürgen Fody (Stadt Karlsruhe), Thomas Gossner (<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>)<br />

Datum: 13. Mai 2013


Inhalt<br />

1. Einleitung ........................................................................................................................... 2<br />

2. Prozesse ............................................................................................................................ 4<br />

2.1 Auswahlprozess für den Studieng<strong>an</strong>g Bachelor of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement ...................................................................................................................... 5<br />

2.1.1 Prozessdarstellungen ............................................................................................. 5<br />

2.1.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse ............................................................. 6<br />

2.1.3 Prozesskritik ........................................................................................................ 12<br />

2.2 Auswahlprozess für den Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement .............. 15<br />

2.2.1 Prozessdarstellungen .......................................................................................... 15<br />

2.2.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse ........................................................... 16<br />

2.2.3 Prozesskritik ........................................................................................................ 20<br />

2.3 Präsenzzeiten im Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement ......................... 22<br />

2.3.1 Prozessdarstellungen .......................................................................................... 23<br />

2.3.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse ........................................................... 26<br />

2.3.3 Prozesskritik ........................................................................................................ 30<br />

2.4 Ablauf <strong>der</strong> Prüfungen im Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement .............. 32<br />

2.4.1 Prozessdarstellungen .......................................................................................... 33<br />

2.4.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse ........................................................... 38<br />

2.4.3 Prozesskritik ........................................................................................................ 43<br />

3. Starter-Kit für Studien<strong>an</strong>fänger ........................................................................................ 44<br />

4. Gesamtfazit ..................................................................................................................... 59<br />

5. Anlagen ........................................................................................................................... 61<br />

5.1 Satzungen .................................................................................................................. 61<br />

5.1.1 Auszug aus <strong>der</strong> „Zulassungs- und Immatrikulationssatzung für den<br />

Masterstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement“ ...................................................................... 61<br />

5.1.2 Auszug aus <strong>der</strong> „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den<br />

gehobenen Dienst“ ....................................................................................................... 66<br />

5.2 Interviewleitfaden für die Auswahl zum Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement .................................................................................................................... 71<br />

5.3 Prozessdarstellungen DIN-A3 .................................................................................... 75<br />

1


1. Einleitung<br />

Im Rahmen des Fachprojektes <strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Kehl</strong> beschäftigten wir uns vor allem mit dem Prozessm<strong>an</strong>agement als<br />

Kernelement des qualifizierten <strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong>. Zu Anf<strong>an</strong>g unseres<br />

Fachprojektes legten wir unsere Ziele fest. Zum einen wollten wir das<br />

<strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong> fortsetzen, d.h. <strong>an</strong> das letzte Jahr <strong>an</strong>knüpfen und<br />

die Arbeit <strong>der</strong> vorherigen Fachprojektgruppe weiterentwickeln. Außerdem<br />

war es uns wichtig l<strong>an</strong>gfristig gute Qualität zu sichern und auf<br />

Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Unserer Meinung<br />

nach liegt Qualität d<strong>an</strong>n vor, wenn ein zuvor beschriebener, positiver<br />

Zust<strong>an</strong>d erreicht wird. Herausbildung von Qualität ist keine<br />

Best<strong>an</strong>dsaufnahme, son<strong>der</strong>n ein Prozess <strong>der</strong> sich über viele Jahre<br />

entwickelt.<br />

Unsere Hauptaufgabe war es Prozesse, die die <strong>Hochschule</strong> betreffen, zu<br />

beschreiben und zu visualisieren. Weshalb ist es sinnvoll, Prozesse visuell<br />

darzustellen? Anh<strong>an</strong>d einer Prozessdarstellung überprüfen wir die Qualität<br />

<strong>der</strong> einzelnen Abläufe und zeigen dadurch Problemstellen auf.<br />

Folgende Themengebiete wurden mithilfe von Prozessdarstellungen<br />

untersucht:<br />

- Auswahlprozess zum Bachelorstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement<br />

- Auswahlprozess zum Masterstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement<br />

- Prüfungsablauf im Masterstudieng<strong>an</strong>g<br />

- Präsenzphasen im Masterstudieng<strong>an</strong>g<br />

Zusätzlich wurde ein „Starter-Kit“ für die Studien<strong>an</strong>fänger entwickelt.<br />

Dieses soll dabei helfen, die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu<br />

erfassen.<br />

Sowohl die Visualisierung des Auswahlprozesses zum<br />

Bachelorstudieng<strong>an</strong>g als auch zum Masterstudieng<strong>an</strong>g sollen dazu<br />

2


dienen, diese Prozesse für die Studierenden und die Hochschulverwaltung<br />

tr<strong>an</strong>sparenter zu gestalten.<br />

Am wichtigsten erschien es uns, den seit drei Jahren <strong>an</strong>gebotenen<br />

Masterstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement näher zu beleuchten. Gerade weil<br />

dieser Studieng<strong>an</strong>g so neu ist, ist es wichtig, einzelne Abläufe wie den<br />

Prüfungsablauf und die Präsenzphasen auf ihre Qualität hin zu prüfen, um<br />

diese entsprechend optimieren zu können. Ein zusätzlicher Grund war es,<br />

dass einer unserer Fachprojektleiter, Herr Gossner, für den<br />

Masterstudieng<strong>an</strong>g ver<strong>an</strong>twortlich ist und uns bat, die einzelnen Abläufe<br />

darzustellen.<br />

Neben <strong>der</strong> Visualisierung wurden die Prozesse<br />

schließlich auch einer Prozesskritik unterzogen.<br />

verbalisiert und<br />

Nur durch ständige Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen mit Qualitätsfragen wird es <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> gelingen, attraktiv für die Adressaten dieser<br />

Studiengänge und zukünftige Arbeitgeber zu sein sowie die<br />

Konkurrenzfähigkeit gegenüber <strong>an</strong><strong>der</strong>en <strong>Hochschule</strong>n zu erhalten.<br />

3


2. Prozesse<br />

In den folgenden Punkten werden die Prozesse: Auswahlprozess für den<br />

Studieng<strong>an</strong>g Bachelor of Arts – Public M<strong>an</strong>agement, Auswahlprozess für<br />

den Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement, Präsenzzeiten im<br />

Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement sowie Ablauf <strong>der</strong><br />

Prüfungen im Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement näher<br />

betrachtet und erläutert.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Einfachheit wird bei <strong>der</strong> Verbalisierung <strong>der</strong> Prozesse die<br />

weibliche Form <strong>der</strong> männlichen Form gleichgestellt.<br />

Die dargestellten Prozessabbildungen sind dem Anh<strong>an</strong>g zur besseren<br />

Erkennbarkeit im DIN-A3-Format zu entnehmen.<br />

4


2.1 Auswahlprozess für den Studieng<strong>an</strong>g Bachelor of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement<br />

2.1.1 Prozessdarstellungen<br />

5


2.1.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse<br />

Im Rahmen des Fachprojektes „<strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Kehl</strong>“, haben auch wir uns die Frage gestellt, „Was k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> <strong>an</strong> unserer<br />

<strong>Hochschule</strong> verbessern? Womit hatten wir Schwierigkeiten? Was würden<br />

wir gerne än<strong>der</strong>n?“<br />

So sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong> Bewerbung<br />

für den Bachelor-Studieng<strong>an</strong>g „Public M<strong>an</strong>agement“ für uns alle mühsam<br />

und wenig tr<strong>an</strong>sparent war. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt es<br />

den zukünftigen Bewerbern einfacher zu machen und den Bewerbungsbzw.<br />

Auswahlablauf des Bachelor-Studieng<strong>an</strong>gs „Public M<strong>an</strong>agement“<br />

<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d eines Prozesses darzustellen. Unser Ziel ist es, den Bewerbern<br />

einen Überblick über den Bewerbungsprozess zu geben und welche<br />

einzelnen Schritte darin enthalten sind.<br />

Wir haben uns entschieden, den Auswahlprozess <strong>an</strong> H<strong>an</strong>d zwei parallel<br />

ablaufen<strong>der</strong> Prozesse darzustellen, zum einen den Prozess welcher, die<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> o<strong>der</strong> Ludwigsburg betrifft und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en den Prozess,<br />

welcher rund um das Einführungspraktikum abläuft. Das<br />

Auswahlverfahren richtet sich nach <strong>der</strong> Ausbildungs- und<br />

Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst (APrOVw gD).<br />

Da es bei uns Unklarheiten gab, ob m<strong>an</strong> sich zuerst <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

bewerben und sich d<strong>an</strong>n um eine Praxisstelle kümmern soll, o<strong>der</strong> die<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>e Reihenfolge wählen sollte, geben wir nun den Tipp, beides parallel<br />

<strong>an</strong>zugehen. Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im<br />

September ist immer vom 1. April bis zum 1. Oktober des Vorjahres. In<br />

diesem Zeitraum sollte m<strong>an</strong> sich bei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> wie auch bei einer<br />

Gemeinde o<strong>der</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en öffentlichen Einrichtung, vgl. § 4 AprOVw<br />

gD (siehe Anlage, Auszug aus <strong>der</strong> AprOVw gD) für ein<br />

Einführungspraktikum bewerben. Kleine Gemeinden nehmen teilweise<br />

auch noch spätere Bewerbungen <strong>an</strong>, aber die Bewerbung <strong>an</strong> die<br />

6


<strong>Hochschule</strong> muss spätestens bis zum 1. Oktober eingeg<strong>an</strong>gen sein, wenn<br />

m<strong>an</strong> im September des nächsten Jahres mit dem Einführungspraktikum<br />

beginnen will. Die Bewerbung <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> muss sowohl online als<br />

auch in Papierform eingehen. § 5 APrOVw gD legt fest welche<br />

<strong>Hochschule</strong> zuständig ist und was den Bewerbungsunterlagen beizufügen<br />

ist.<br />

Sind die Bewerbungen eingeg<strong>an</strong>gen, so wird im September/Oktober bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Zeugnisse eine erste Vorauswahl getroffen.<br />

Die Voraussetzungen um eine Zusage zu erhalten, richten sich nach § 6<br />

APrOVw gD.<br />

Erfüllt <strong>der</strong> Bewerber alle Voraussetzungen und hat er einen Abitur-Schnitt<br />

von 2,9 o<strong>der</strong> besser (abhängig vom Innenministerium) wird er zu einem<br />

Studierfähigkeitstest eingeladen. Je nach Jahrg<strong>an</strong>g k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Numerus<br />

Clausus (NC) variieren, meist liegt er unterhalb <strong>der</strong> Grenze von 2,9. Das<br />

Abitur ist für diesen Studieng<strong>an</strong>g nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich, ein<br />

Fachhochschulabschluss (auch hier gilt ein NC von 2,9) ist ausreichend.<br />

Auch ist es möglich, als Verwaltungsfach<strong>an</strong>gestellte/r <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Kehl</strong> bzw. Ludwigsburg zu studieren, allerdings ist hierzu eine 3-jährige<br />

Berufsausbildung erfor<strong>der</strong>lich und m<strong>an</strong> muss sich zusätzlich einem<br />

Eignungstest unterziehen <strong>der</strong> jeweils im April stattfindet. Das Ergebnis<br />

dieses Tests ist mit dem Abitur- Schnitt gleichzusetzten und somit gilt auch<br />

hier ein NC von 2,9. Die Bewerber, die nicht dem NC entsprechen,<br />

bekommen <strong>an</strong> dieser Stelle eine Absage von Seiten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> und<br />

brauchen sich auch nicht weiter um eine Praxisstelle bemühen. Bewerber,<br />

die innerhalb des NC liegen, bekommen im September/Oktober eine<br />

Einladung zu einem Einstellungstest. Es gibt mehrere Termine für die<br />

Studierfähigkeitstest die alle im Oktober/November stattfinden. Der<br />

Studierfähigkeitstest besteht aus vier Teilen: Rechtschreibung, Mathe,<br />

Konzentrations- und Intelligenztest.<br />

Bei den verschiedenen Gemeinden läuft das Bewerbungsverfahren nicht<br />

einheitlich ab. Je nach Gemeinde, wird auch hier teilweise schon eine<br />

7


Vorauswahl <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Noten getroffen, einen Numerus Clausus gibt es<br />

hier allerdings keinen. Die meisten Gemeinden laden die für sie in<br />

Betracht kommenden Bewerber zu einem Vorstellungstest und/o<strong>der</strong> einem<br />

weiteren Einstellungstest ein. Es gibt aber auch Gemeinden, die gleich<br />

eine Zusage erteilen, ohne ein Gespräch o<strong>der</strong> Test durchgeführt zu<br />

haben. Auch k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> keinen genauen Zeitraum festlegen, in dem die<br />

Gemeinde ihr Gespräche o<strong>der</strong> Tests durchführen, dies ist wie<strong>der</strong> von<br />

Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.<br />

Nachdem die Bewerber den Studierfähigkeitstest geschrieben haben, folgt<br />

die Auswahl <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Verrechnung von Zeugnis und Testergebnis des<br />

Bewerbers. Das Zeugnis und das Testergebnis zählen jeweils 50 %. Dabei<br />

wird eine R<strong>an</strong>gliste <strong>der</strong> Bewerber erstellt, die für beide <strong>Hochschule</strong>n gilt.<br />

Die Bewerber, die einen R<strong>an</strong>glistenplatz von 851 und schlechter haben,<br />

bekommen gleich eine Absage. Allerdings variiert diese Zahl, da sie von<br />

<strong>der</strong> Studenten<strong>an</strong>zahl <strong>der</strong> Aufnahme <strong>an</strong> den <strong>Hochschule</strong>n abhängt. Dies<br />

geschieht alles im November. Die 850 Bewerber bekommen eine<br />

vorläufige Zulassung mit einem Rückmeldebogen von <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> und<br />

es wird auch eine Nachrückerliste erstellt.<br />

Seitens <strong>der</strong> Gemeinde, bei dem <strong>der</strong> Bewerber ein Praktikum absolvieren<br />

muss, findet nach dem Vorstellungsgespräch bzw. Test eine Auswahl<br />

statt. Die Bewerber, die nach Meinung <strong>der</strong> Gemeinde ungeeignet sind,<br />

bekommen eine Absage. Die übrigen Bewerber erhalten jeweils eine<br />

Zusage zum Einführungspraktikum. Zeitlich k<strong>an</strong>n dies bis Mitte Februar<br />

dauern, denn bis dahin muss <strong>der</strong> Rückmeldebogen <strong>an</strong> die <strong>Hochschule</strong><br />

zurückgeschickt werden.<br />

Wenn <strong>der</strong> Bewerber eine vorläufige Zulassung <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> und einen<br />

Praktikumsplatz hat, muss er den Rückmeldebogen ausgefüllt <strong>an</strong> die<br />

<strong>Hochschule</strong> zurückschicken. Anschließend versendet die <strong>Hochschule</strong> die<br />

endgültige Zulassung für die ersten 530 Studierenden (ab 2014: 700<br />

Studierende). Mit Erhalt <strong>der</strong> endgültigen Zulassung (Februar/März)<br />

werden in einem Brief seitens <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> weitere Bedingungen<br />

8


gestellt, die gegenüber <strong>der</strong> Praktikumsstelle bis zum 1. September erfüllt<br />

und nachgewiesen werden müssen. Zum einen muss <strong>der</strong> Studierende die<br />

Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife, das<br />

Führungszeugnis und eine schriftliche Erklärung über eventuelle<br />

<strong>an</strong>hängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren vorlegen. Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

wird <strong>der</strong> Studierende aufgefor<strong>der</strong>t, sich ärztlich untersuchen zu lassen.<br />

Diese Untersuchung muss von einem Amtsarzt durchgeführt werden.<br />

Dabei lassen sich Unterschiede bei den Gemeinden feststellen. Es gibt<br />

Gemeinden, die den Termin vereinbaren und den Studierenden darüber<br />

informieren, <strong>an</strong> welchem Tag er die Untersuchung wahrnehmen soll. Bei<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Gemeinden muss sich <strong>der</strong> Studierende selbst darum kümmern,<br />

d.h. sich beim zuständigen Gesundheitsamt <strong>an</strong>melden. Dabei hat <strong>der</strong><br />

Studierende eine Gebühr zu entrichten.<br />

Am Tag des Termins wird <strong>der</strong> Studierende von einem Amtsarzt eingehend<br />

untersucht und erhält wenige Tage später eine positive o<strong>der</strong> negative<br />

amtsärztliche Bescheinigung über seine Dienstfähigkeit als<br />

Beamten<strong>an</strong>wärter. Wurden Kr<strong>an</strong>kheiten o<strong>der</strong> Auffälligkeiten festgestellt,<br />

k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Studierende nicht zum Beamten auf Wi<strong>der</strong>ruf ern<strong>an</strong>nt werden.<br />

Diese Bescheinigung stellt einen Hin<strong>der</strong>ungsgrund dar. Allerdings erhält<br />

<strong>der</strong> Studierende noch einmal die Möglichkeit ein Gespräch mit dem<br />

zuständigen Amtsarzt zu führen. Da dieses Amtsarztzeugnis nur für die<br />

dreieinhalb Jahre des Studiums gilt, wird d<strong>an</strong>n in den meisten Fällen doch<br />

die Bescheinigung ausgestellt. Ist <strong>der</strong> Studierende allerdings gesund und<br />

<strong>der</strong> Amtsarzt hat nichts Außergewöhnliches festgestellt, darf er die<br />

Ausbildung im September beginnen. Allerdings darf die amtsärztliche<br />

Bescheinigung zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 6 Monate sein. Die<br />

amtsärztliche Bescheinigung muss <strong>der</strong> Praktikumsstelle d<strong>an</strong>n mit den<br />

oben gen<strong>an</strong>nten Nachweisen vor Ausbildungsbeginn zuges<strong>an</strong>dt werden.<br />

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zuweisung zum Studienort, d.h. ob <strong>der</strong><br />

Studierende in <strong>Kehl</strong> o<strong>der</strong> Ludwigsburg studiert. Bereits bei Bewerbung gibt<br />

<strong>der</strong> Studierende den Studienortwunsch <strong>an</strong>. Im Mai erhält <strong>der</strong> Studierende<br />

9


einen Brief <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> mit <strong>der</strong> Mitteilung wie viele Plätze <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

jeweiligen <strong>Hochschule</strong> zur Verfügung stehen. Im Jahr 2011 wurden <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> 318 Studienplätze und <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> Ludwigsburg<br />

212 Studienplätze vergeben. Es wird außerdem mitgeteilt, dass nicht alle<br />

Studierenden mit Studienortwunsch Ludwigsburg auch in Ludwigsburg<br />

<strong>an</strong>genommen werden können. Grund dafür ist, dass mehr Studierende in<br />

Ludwigsburg als in <strong>Kehl</strong> studieren möchten. Somit muss die <strong>Hochschule</strong><br />

Ludwigsburg Kriterien festlegen, nach welchen sie die Studierenden<br />

auswählen. Dieses Verfahren ist problematisch, da die Tr<strong>an</strong>sparenz nach<br />

außen eingeschränkt ist. Im oben gen<strong>an</strong>nten Brief <strong>der</strong> im Mai vers<strong>an</strong>dt<br />

wird, dem Studierenden erläutert, dass er einen Härtefall<strong>an</strong>trag stellen<br />

k<strong>an</strong>n. Diesem Studierenden wird d<strong>an</strong>n eventuell Vorr<strong>an</strong>g gewährt, falls ein<br />

Härtefall vorliegt. Dabei werden persönliche, wirtschaftliche und soziale<br />

Aspekte berücksichtigt. Gründe sind dass, <strong>der</strong> Studierende zum Beispiel<br />

bereits verheiratet ist, Kin<strong>der</strong> hat, bereits eine eigene Wohnung bewohnt,<br />

er einen Angehörigen pflegt o<strong>der</strong> sich ehrenamtlich engagiert. Ein<br />

Härtefall muss bis Juni be<strong>an</strong>tragt sein und die Nachweise zu diesem<br />

Zeitpunkt vorliegen. Die Entscheidung des Studienortes hängt vom<br />

Wunsch des Studierenden ab. Möchte er nach <strong>Kehl</strong> o<strong>der</strong> hat keinen<br />

Wunsch geäußert, muss er keinen Härtefall<strong>an</strong>trag stellen und erhält somit<br />

zügig seine Mitteilung über den Studienort, also bereits im Mai. Da das<br />

Verfahren in Ludwigsburg komplizierter ist und Härtefall<strong>an</strong>träge gestellt<br />

werden, wird dort eine Entscheidung erst später, ungefähr im Juli<br />

getroffen. Dabei werden die ersten 170 Plätze entsprechend <strong>der</strong> R<strong>an</strong>gliste<br />

vergeben. Die letzten 42 Plätze werden entsprechend <strong>der</strong><br />

Härtefall<strong>an</strong>träge, aber auch nach dem Wohnort vergeben. Studierende mit<br />

Wohnort im L<strong>an</strong>dkreis Ludwigsburg sind hier bevorzugt.<br />

Als nächster Schritt beginnt am 1. September die praktische Ausbildung<br />

bei <strong>der</strong> jeweiligen Ausbildungsbehörde. Dort erhält <strong>der</strong> Studierende seinen<br />

Stundenpl<strong>an</strong> für den Einführungslehrg<strong>an</strong>g, welcher im September/Oktober<br />

beginnt. Für dessen Dauer von vier Wochen (§ 16 AProVw gD) wird <strong>der</strong><br />

Studierende von seinem Einführungspraktikum befreit. In diesem<br />

10


Einführungslehrg<strong>an</strong>g werden den Studierenden unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em erste<br />

Lehrinhalte in Verwaltungsrecht, Abgabenrecht vermittelt (§ 13 AProVw<br />

gD). Der Lehrg<strong>an</strong>g umfasst 120 Stunden. Ein weiterer Best<strong>an</strong>dteil ist die<br />

kaufmännische Buchführung. Hier gilt für Studierende, die bereits eine<br />

kaufmännische Ausbildung abgeschlossen o<strong>der</strong> allgemein kaufmännische<br />

Kenntnisse haben eine Ausnahmeregelung. An <strong>der</strong> Unterrichtseinheit<br />

Kaufmännische Buchführung müssen sie nicht teilnehmen. Für alle<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en gilt Anwesenheitspflicht. Je nach ver<strong>an</strong>twortlicher Stelle für den<br />

Einführungslehrg<strong>an</strong>g wird eine Anwesenheitsliste herumgegeben, in die<br />

sich <strong>der</strong> Studierende einzutragen hat. In dieser Zeit wird bereits eine<br />

schriftliche Klausur geschrieben. Der Zeitpunkt <strong>der</strong> Klausur, also ob sie<br />

direkt am Ende o<strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> letzten Woche des Lehrg<strong>an</strong>ges<br />

geschrieben wird, hängt wie<strong>der</strong> vom jeweiligen L<strong>an</strong>dkreis ab. Je nach<br />

L<strong>an</strong>dkreis werden auch ein bis drei Fächer des Lehrg<strong>an</strong>ges abgeprüft.<br />

Wird die Klausur in <strong>der</strong> letzten Woche geschrieben, erhält <strong>der</strong> Studierende<br />

das Ergebnis direkt am letzten Tag des Einführungslehrg<strong>an</strong>ges. Schreibt<br />

<strong>der</strong> Studierende sie allerdings am letzten Tag, wird das Ergebnis <strong>der</strong><br />

jeweiligen Praktikumsstelle zuges<strong>an</strong>dt. Der Einführungslehrg<strong>an</strong>g wird mit<br />

einem Zeugnis abgeschlossen. Besteht ein Studieren<strong>der</strong> die Klausur nicht,<br />

muss er sie noch einmal wie<strong>der</strong>holen. Die Klausur ist nicht best<strong>an</strong>den,<br />

wenn <strong>der</strong> Studierende ein schlechteres Ergebnis als 4,0 erreicht (§ 17<br />

Abs. 1 AProVw gD). Ist auch die zweite Klausur nicht best<strong>an</strong>den, ist das<br />

Studium <strong>an</strong> diesem Punkt beendet. Das Einführungslehrg<strong>an</strong>gszeugnis<br />

wird später bei <strong>der</strong> erneuten Suche nach Praxisstellen im Anschluss <strong>an</strong><br />

das Grundlagenstudium benötigt.<br />

Nach dem Einführungslehrg<strong>an</strong>g wird das Einführungspraktikum bei <strong>der</strong><br />

Gemeinde fortgesetzt. Dabei durchlaufen die Praktik<strong>an</strong>ten verschiedene<br />

Ämter. Die Praktik<strong>an</strong>ten müssen dabei in zwei Bereichen zum Beispiel<br />

Hauptamt und Kämmerei beurteilt werden. Dafür liegt je<strong>der</strong> Gemeinde ein<br />

Beurteilungsformular vor. Auch diese Beurteilungen müssen nach § 17<br />

Abs. 1 AProVw gD mindestens mit 4,0 bewertet werden. Erhält <strong>der</strong><br />

11


Studierende eine schlechtere Bewertung als 4,0 ist das Studium <strong>an</strong><br />

diesem Punkt beendet.<br />

Diese Beurteilungen müssen bis zum 1. März <strong>der</strong> zuständigen <strong>Hochschule</strong><br />

vorliegen. Entwe<strong>der</strong> schickt die Gemeinde die Beurteilungen direkt <strong>an</strong> die<br />

<strong>Hochschule</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierende kümmert sich selbst darum. Neben dem<br />

Einführungslehrg<strong>an</strong>gszeugnis werden auch diese Beurteilungen bei <strong>der</strong><br />

späteren Suche <strong>der</strong> Praxisstellen benötigt. Das Einführungspraktikum<br />

dauert bis zum 28. Februar. Ab 1. März beginnt das Studium <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> o<strong>der</strong> Ludwigsburg. Damit ist das Auswahlverfahren<br />

abgeschlossen.<br />

2.1.3 Prozesskritik<br />

Bewerbungsverfahren <strong>Hochschule</strong>/Einführungspraktikum:<br />

Gleich zu Beginn gab es Unklarheiten bezüglich <strong>der</strong> Bewerbungsfristen<br />

<strong>der</strong> Gemeinden für das Einführungspraktikum. Je nach Größe <strong>der</strong><br />

Gemeinde gibt es hier wesentliche Unterschiede. Es gibt Gemeinden,<br />

meist kleine, die keine Bewerbungsfristen festlegen. An<strong>der</strong>e orientieren<br />

sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Bewerbungsfrist <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> (1. Oktober des Vorjahres).<br />

Möglich sind auch Bewerbungsfristen bis zum 1. März des Jahres, in dem<br />

die Ausbildung beginnt. Diese verschiedenen Möglichkeiten führen zur<br />

Verwirrung <strong>der</strong> Bewerber, da bei vielen Gemeinden die Fristen nicht<br />

ersichtlich sind. Unser Vorschlag wäre hier, dies zu vereinheitlichen und<br />

<strong>an</strong> die Hochschulbewerbungsfrist <strong>an</strong>zupassen.<br />

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass auch die Vorauswahl durch die<br />

Gemeinden nicht identisch abläuft. Bei einigen Gemeinden reicht ein<br />

Anruf, um eine Zusage für das Einführungspraktikum zu erhalten. Die<br />

meisten Gemeinden laden zu einem Vorstellungsgespräch ein. Es werden<br />

aber auch, hauptsächlich bei den größeren Gemeinden, Testverfahren<br />

12


o<strong>der</strong> sogen<strong>an</strong>nte „Assessment Center“ durchgeführt. Diese<br />

unterschiedliche Vorgehensweise ist für die Bewerber zwar ärgerlich, aber<br />

aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Größen <strong>der</strong> Gemeinden kaum zu<br />

vereinheitlichen.<br />

Auswahl Ludwigsburg:<br />

Das Auswahlverfahren für die <strong>Hochschule</strong> Ludwigsburg hat bei uns zu<br />

großen Irritationen geführt. Da unklar ist, nach welchen Kriterien<br />

ausgewählt wird. Uns war <strong>an</strong>fänglich nur bek<strong>an</strong>nt, dass die Studienplätze<br />

in Ludwigsburg nach R<strong>an</strong>glistenplatz und Härtefall vergeben werden. Im<br />

Nachhinein ist uns auf Nachfrage mitgeteilt worden, dass Bewerber aus<br />

dem L<strong>an</strong>dkreis und <strong>der</strong> Stadt Ludwigsburg bevorzugt werden. Wir fänden<br />

es wünschenswert, <strong>an</strong> diesem Punkt schon im Vorfeld Tr<strong>an</strong>sparenz<br />

herzustellen.<br />

Auch die Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Härtefall<strong>an</strong>träge ist nicht nachvollziehbar. Der<br />

Bewerber weiß nicht, nach welchen Kriterien hier eine Auswahl getroffen<br />

wird. Auch dies sollte tr<strong>an</strong>sparenter gestaltet werden. Zu kritisieren ist<br />

außerdem, dass m<strong>an</strong>che Anträge überhaupt nicht be<strong>an</strong>twortet und <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

ohne Begründung abgelehnt werden.<br />

Prüfungen im Einführungslehrg<strong>an</strong>g:<br />

Je nach Einführungslehrg<strong>an</strong>g werden die Prüfungsinhalte <strong>der</strong> Klausur<br />

unterschiedlich ausgewählt. Dies variierte zwischen einem und drei<br />

Fachgebieten. Auch wurde den Studierenden zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten mitgeteilt, welcher Prüfungsstoff relev<strong>an</strong>t ist. Während es die<br />

einen gleich zu Anf<strong>an</strong>g des Einführungslehrg<strong>an</strong>gs wussten, erfahren es<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>e erst eine Woche bzw. ein paar Tage vor <strong>der</strong> Prüfung. Es wäre<br />

wünschenswert, den Prüfungsinhalt und dessen Bek<strong>an</strong>ntgabe zu<br />

vereinheitlichen.<br />

13


Außerdem kritisieren wir die ungleichen Schwierigkeitsgrade <strong>der</strong><br />

Prüfungen. Die Durchschnittsnoten <strong>der</strong> einzelnen Lehrgänge weichen<br />

stark vonein<strong>an</strong><strong>der</strong> ab, was wir als nicht wünschenswert <strong>an</strong>sehen.<br />

14


2.2 Auswahlprozess für den Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement<br />

2.2.1 Prozessdarstellungen<br />

15


2.2.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse<br />

Der berufsbegleitende Masterstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement wird<br />

jährlich mit jeweils 25 Studierenden parallel <strong>an</strong> den <strong>Hochschule</strong>n <strong>Kehl</strong> und<br />

Ludwigsburg <strong>an</strong>geboten. Ziel des Studiums ist <strong>der</strong> Erwerb und Ausbau<br />

von Führungskompetenzen. Hierbei werden künftigen und erfahrenen<br />

Führungskräften weitreichendes Wissen aus <strong>der</strong> aktuellen Forschung und<br />

<strong>der</strong> Praxis sowie notwendige Kompetenzen vermittelt.<br />

Welche Schritte sind notwendig und welche Voraussetzungen müssen die<br />

Studierenden mit sich bringen, um dieses Studium absolvieren zu<br />

können?<br />

Der erste Schritt im Auswahlverfahren für den Masterstudieng<strong>an</strong>g ist, dass<br />

die Bewerber ihre Bewerbungen in <strong>der</strong> gesetzten Frist von J<strong>an</strong>uar bis 10.<br />

Mai einsenden. Zunächst müssen die Bewerber ein Online-Formular<br />

ausfüllen - den sogen<strong>an</strong>nten Zulassungs<strong>an</strong>trag - und dieses ausdrucken.<br />

Diesem Zulassungs<strong>an</strong>trag müssen Nachweise über einen<br />

überdurchschnittlichen Hochschulabschluss (ob ein Studienabschluss als<br />

überdurchschnittlich zu bewerten ist und über die Anerkennung von<br />

fehlenden ECTS-Punkten entscheidet die Zulassungskommission nach §2<br />

Abs. 2 Zulassungs- und Immatrikulationssatzung für den<br />

Masterstudieng<strong>an</strong>g „Public M<strong>an</strong>agement“. Die Satzung befindet sich im<br />

Anh<strong>an</strong>g), eine zweijährige Berufserfahrung, beglaubigte Zeugnisse sowie<br />

ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf beigefügt werden. Mit dem<br />

Zulassungs<strong>an</strong>trag besteht die Möglichkeit, sich parallel sowohl in<br />

Ludwigsburg wie auch in <strong>Kehl</strong> zu bewerben.<br />

Sollte ein Bewerber diese Kriterien nicht erfüllen, so werden ihm eine<br />

Absage und seine Bewerbungsunterlagen zurückges<strong>an</strong>dt.<br />

Wenn ein Bewerber die oben gen<strong>an</strong>nten Voraussetzungen jedoch erfüllt,<br />

so nimmt er am weiteren Auswahlverfahren teil und k<strong>an</strong>n circa zwei<br />

16


Wochen nach Bewerbungsschluss mit einer Einladung zu einem<br />

Auswahlgespräch rechnen.<br />

Das Auswahlgespräch dauert etwa 45 Minuten und ist ein „multimodales<br />

Einstellungsinterview“ bestehend aus acht Teilen. Eine Vorbereitung im<br />

klassischen Sinne ist für den Bewerber nicht möglich (siehe<br />

Interviewleitf<strong>an</strong>den im Anh<strong>an</strong>g).<br />

Das Multimodale Einstellungsinterview<br />

(Schuler, 1992)<br />

8. Fragen Bewerber/<br />

Gesprächsabschluss<br />

1. Gesprächsbeginn<br />

7. Situative Fragen /<br />

fachliche Fragen<br />

2. Selbstvorstellung<br />

des Bewerbers<br />

6. Informationen zum<br />

Studium<br />

3. Fragen zur<br />

Studienmotivation,<br />

Berufsorientierung<br />

5. Biografische Fragen<br />

4. Freies Gespräch /<br />

Nachfragen<br />

aus „Gesprächsleitfaden Auswahlgespräche Masterstudieng<strong>an</strong>g“ (siehe<br />

Anh<strong>an</strong>g)<br />

Am Auswahlgespräch müssen <strong>der</strong> Rektor o<strong>der</strong> Prorektor, jeweils ein<br />

Vertreter <strong>der</strong> Fakultäten I und II sowie <strong>der</strong> Studieng<strong>an</strong>gleiter und ein<br />

Mitarbeiter des Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agements beteiligt sein nach <strong>der</strong><br />

Zulassungs- und Immatrikulationssatzung für den Masterstudieng<strong>an</strong>g<br />

„Public M<strong>an</strong>agement“. Die exakte Durchführung des Auswahlgesprächs<br />

richtet sich nach dem Interviewleitf<strong>an</strong>den (siehe Anh<strong>an</strong>g).<br />

17


Am Ende eines Tages werden die Bewerber entsprechend ihrer<br />

persönlichen Darstellung im Auswahlgespräch in ein vorläufiges<br />

Tagesr<strong>an</strong>king gebracht. Dieses Tagesr<strong>an</strong>king soll später die Erstellung<br />

eines Gesamtr<strong>an</strong>kings aller Bewerber erleichtern. Entscheidend für den<br />

R<strong>an</strong>glistenplatz im Tagesr<strong>an</strong>king sind <strong>der</strong> persönliche Eindruck, den <strong>der</strong><br />

Bewerber im Interview hinterlassen hat und die Notizen <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

des Auswahlgesprächs.<br />

Nachdem alle eingeladenen Bewerber das Auswahlgespräch absolviert<br />

haben, werden die vorläufigen Tagesr<strong>an</strong>kings zu einem endgültigen<br />

Gesamtr<strong>an</strong>king zusammengefasst.<br />

Dieses Gesamtr<strong>an</strong>king wird nun mit dem Gesamtergebnis <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

Ludwigsburg verglichen, um die Zusage bei<strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>n für eine<br />

Person zu vermeiden.<br />

Sollte sich <strong>der</strong> Bewerber nun positiv im bisherigen Zulassungsverfahren<br />

hervorgehoben haben und als „geeignet“ für das Studium eingestuft<br />

worden sein, so hat er gute Ch<strong>an</strong>cen zu den besten 25 Bewerbern zu<br />

gehören. Die Besten 25 des Auswahlverfahrens bekommen per E-Mail<br />

eine vorläufige Zulassung für das Studium. Parallel hierzu kommen<br />

diejenigen Bewerber die es nicht direkt unter die besten 25 geschafft<br />

haben auf eine Warteliste und haben die Möglichkeit, falls einer <strong>der</strong> ersten<br />

25 unerwartet aus dem Zulassungsprozess ausscheidet, nachzurücken.<br />

Für gewöhnlich befinden sich 8-10 Bewerber auf <strong>der</strong> Warteliste.<br />

Diejenigen Bewerber, die nach dem Auswahlgespräch als „nicht geeignet“<br />

eingestuft werden und es somit we<strong>der</strong> unter die besten 25 noch auf die<br />

Warteliste geschafft haben, bekommen ihre Bewerbungsunterlagen<br />

zurückges<strong>an</strong>dt und scheiden damit aus dem Zulassungsverfahren aus.<br />

Die Personaldaten <strong>der</strong> ausgeschiedenen Bewerber werden nun gelöscht<br />

und vernichtet.<br />

Es wird eine Statistik darüber geführt, wie viele Bewerber <strong>an</strong> dem<br />

Zulassungsverfahren insgesamt teilgenommen haben. Hierbei werden<br />

18


auch die bereits aus dem Auswahlverfahren ausgeschiedenen Bewerber<br />

berücksichtigt.<br />

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen haben die ausgewählten 25 Bewerber<br />

mit einer vorläufigen Zulassung die Gelegenheit, zu- o<strong>der</strong> abzusagen.<br />

Sagt ein Bewerber ab, so bekommt er seine Bewerbungsunterlagen<br />

zurückges<strong>an</strong>dt und <strong>an</strong>stelle seiner rückt ein Bewerber aus <strong>der</strong> Warteliste<br />

nach und erhält somit eine vorläufige Zulassung. Daraufhin hat <strong>der</strong><br />

nachgerückte Bewerber wie<strong>der</strong>um 14 Tage für eine Zusage o<strong>der</strong> Absage<br />

Zeit. Dieser Kreislauf wie<strong>der</strong>holt sich sol<strong>an</strong>ge, bis die vorh<strong>an</strong>denen 25<br />

Plätze eines Kurses belegt sind. Ein Nachrücken über die Warteliste ist<br />

nur bis zu Beginn des Studiums möglich.<br />

Sagt ein Bewerber mit vorläufiger Zusage zu, so erhält er schriftlich eine<br />

endgültige Zusage. Später werden ihm seitens <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> die<br />

Einschreibungsunterlagen inklusive einer Gebührenaufstellung übermittelt.<br />

Die Bewerber müssen die Gebühren für das erste Semester in Höhe von<br />

500 EUR zzgl. <strong>der</strong> Umlage für das Studentenwerk und einen<br />

Druckkostenbeitrag bis spätestens 15. August des Jahres bezahlen.<br />

Zahlt <strong>der</strong> Bewerber nicht innerhalb <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Frist, wird er<br />

zunächst schriftlich o<strong>der</strong> telefonisch dar<strong>an</strong> erinnert. Reagiert <strong>der</strong> Bewerber<br />

auf die Erinnerung mit Bezahlung <strong>der</strong> Gebühren, d<strong>an</strong>n erfolgt seine<br />

Immatrikulation (siehe hierzu § 8 Zulassungs- und<br />

Immatrikulationssatzung für den Masterstudieng<strong>an</strong>g „Public<br />

M<strong>an</strong>agement“).<br />

Nach weiterhin fehlendem Zahlungseing<strong>an</strong>g wird eine schriftliche<br />

Mahnung verschickt. Zahlt <strong>der</strong> Bewerber nun doch die von ihm<br />

gefor<strong>der</strong>ten Gebühren, so wird er immatrikuliert. Sollte <strong>der</strong> Bewerber auch<br />

nach <strong>der</strong> Mahnung nicht zahlen, so wird er nicht zum Studium zugelassen.<br />

19


Rechtzeitig vor Studienbeginn im September erhält <strong>der</strong> Bewerber, bei<br />

erfolgter Zahlung, nun alle für ihn notwendigen Studieninformationen<br />

sowie Terminübersichten rechtzeitig vor Studienbeginn im September.<br />

2.2.3 Prozesskritik<br />

Viele Prozesse weisen Defizite bezüglich ihrer Durchführung auf. So gibt<br />

es auch zum Auswahlverfahren für den Masterstudieng<strong>an</strong>g Master of Arts<br />

(M.A.) - Public M<strong>an</strong>agement bei genauerer Betrachtung einige<br />

Teilprozesse, die kritisch hinterfragt werden müssen.<br />

Als erstes fällt auf, dass bei den Zulassungsvoraussetzungen zum<br />

Studium von einem „überdurchschnittlichen“ Studienabschluss die Rede<br />

ist. Ob ein Studienabschluss als überdurchschnittlich zu bewerten ist,<br />

entscheidet die Zulassungskommission (vgl. § 2 Abs. 2 Zulassungs- und<br />

Immatrikulationssatzung für den Masterstudieng<strong>an</strong>g „Public<br />

M<strong>an</strong>agement“). Einen exakt definierten Richtwert o<strong>der</strong> eine Mindestnote<br />

sucht m<strong>an</strong> jedoch vergebens. Hier sollten neue Richtwerte festgelegt<br />

werden, um für mehr Tr<strong>an</strong>sparenz zu sorgen. Als Basis zur Berechnung<br />

eines solchen Richtwertes könnten die durchschnittlichen Abschlussnoten<br />

<strong>der</strong> letzten Bachelorabsolventen her<strong>an</strong>gezogen werden.<br />

Weitestgehend ungeklärt ist, zu welchem Zeitpunkt und wie im Detail die<br />

Absprache zwischen den <strong>Hochschule</strong>n <strong>Kehl</strong> und Ludwigsburg stattfinden.<br />

Da die Auswahlgespräche <strong>an</strong> den beiden <strong>Hochschule</strong>n zu<br />

unterschiedlichen Terminen geführt werden, sollte ein einheitlicher<br />

Zeitraum zum Abgleich <strong>der</strong> Ergebnisse festgelegt werden.<br />

Schließlich muss den Bewerbern, die nicht zugelassen werden konnten,<br />

ein Ablehnungsbescheid erteilt werden. Dieser ist mit einer<br />

Rechtsmittelbelehrung zu versehen. (vgl. § 6 Zulassungs- und<br />

Immatrikulationssatzung für den Masterstudieng<strong>an</strong>g „Public<br />

20


M<strong>an</strong>agement“). An einer solchen Rechtsmittelbelehrung fehlt es<br />

regelmäßig in den Ablehnungsbescheiden. Zukünftig könnte eine<br />

Rechtsmittelbelehrung <strong>an</strong>gefügt werden.<br />

21


2.3 Präsenzzeiten im Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement<br />

Bei näherer Betrachtung des Prozesses <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong><br />

Präsenzphasen im Masterstudieng<strong>an</strong>g stellte sich heraus, dass dieser<br />

Prozess in weitere Teilprozesse geglie<strong>der</strong>t werden k<strong>an</strong>n: Semesterpl<strong>an</strong>,<br />

Studienbrief und Propädeutikum.<br />

22


2.3.1 Prozessdarstellungen<br />

Semesterpl<strong>an</strong>:<br />

23


Studienbrief:<br />

24


Propädeutikum:<br />

25


2.3.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse<br />

Semesterpl<strong>an</strong>:<br />

Um das nebenberufliche Studium des Masters of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement absolvieren zu können, ist es für die interessierten<br />

K<strong>an</strong>didaten unumgänglich, im Voraus die Termine <strong>der</strong> Präsenzphasen zu<br />

kennen, um dies mit dem Arbeitgeber abstimmen zu können. Aus diesem<br />

Anlass ist es notwendig, den Semesterpl<strong>an</strong> über die Präsenzphasen vor<br />

Bewerbungsbeginn aufzustellen, um dieses Ziel zu erreichen sind einige<br />

Vorüberlegungen notwendig.<br />

Die Inhalte des Studiums sind durch das Modulh<strong>an</strong>dbuch vorgegeben.<br />

Das Studium welches sich in 10 verschiedene Module unterteilt, die sich<br />

neben den Selbstlernphasen auch aus Präsenzphasen und Prüfungen<br />

zusammensetzen. Es gilt, die Termine bei denen Anwesenheitspflicht<br />

herrscht, in eine sich nach dem Inhalt richtende Reihenfolge zu bringen,<br />

um den Vorlesungen einen logischen Ablauf zu geben. Bevor <strong>der</strong> jährlich<br />

zu erneuernde Semesterpl<strong>an</strong> konkretisiert werden k<strong>an</strong>n, ist es außerdem<br />

nötig, die Anzahl <strong>der</strong> Zeitstunden pro Präsenz<strong>an</strong>teil <strong>der</strong> einzelnen Module<br />

zu kennen.<br />

Vorüberlegungen/Benötigte Informationen:<br />

‣ Modulpl<strong>an</strong> mit Anzahl <strong>der</strong> Zeitstunden pro Präsenz<strong>an</strong>teil<br />

‣ Art und Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Prüfungen<br />

‣ Inhaltliche Reihenfolge<br />

Sind alle benötigten Informationen vorh<strong>an</strong>den, macht <strong>der</strong> Studiendek<strong>an</strong>/<br />

die Studiendek<strong>an</strong>in, unter Beachtung <strong>der</strong> Feiertage, Terminvorschläge<br />

und teilt diese dem Master-Büro <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> mit. Um eine<br />

vereinfachte Übersicht <strong>der</strong> Module zu erhalten, sind diese in verschiedene<br />

Farbe unterteilt.<br />

26


Zu beachten:<br />

‣ Feiertage<br />

‣ Absprache mit <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> für öffentl. Verwaltung und<br />

Fin<strong>an</strong>zen in Ludwigsburg<br />

‣ Verfügbarkeit <strong>der</strong> Dozenten und Lehrbeauftragten<br />

Der nächste Schritt besteht in <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> Termine mit <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung und Fin<strong>an</strong>zen in Ludwigsburg<br />

(HVF), um für einen einheitlichen Ablauf <strong>der</strong> Studiengänge Sorge zu<br />

tragen. Bestehen bezüglich <strong>der</strong> Termine von Seiten <strong>der</strong> HVF Differenzen,<br />

so müssen Alternativtermine vereinbart werden. Stehen diese fest, so<br />

werden die Dozenten/Dozentinnen und Lehrbeauftragte darüber<br />

informiert. Sollte auch hier eine Disparität bestehen, können interne<br />

Terminän<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden. Sobald <strong>der</strong> endgültige<br />

Semesterpl<strong>an</strong> vorliegt, wird dieser dem Gebäudem<strong>an</strong>agement<br />

weitergeleitet, welches die Raumreservierung vornimmt – in <strong>der</strong> Regel<br />

Raum 210.<br />

Studienbrief:<br />

Der Studienbrief ist eine Art Skript, welches die Studierenden vor Beginn<br />

des Masterstudieng<strong>an</strong>gs (alle Module in einem Ordner zusammengefasst)<br />

erhalten um sich in den Selbstlernphasen, welche sich zwischen den<br />

Präsenzphasen befinden, auf die Vorlesungen vorbereiten zu können. Er<br />

fasst alle Informationen <strong>der</strong> Module zusammen und bietet eine<br />

Hilfestellung zur Prüfungsvorbereitung. Ziel ist es, nicht den Stoff erst<br />

während <strong>der</strong> Anwesenheitspflicht zu erlernen, son<strong>der</strong>n vielmehr die selbst<br />

erlernten Inhalte zu vertiefen und bestehende Fragen zu klären.<br />

Die Studienbriefe werden nicht jährlich neu erstellt, son<strong>der</strong>n bauen auf die<br />

Vorjahre auf. Da auf die Aktualität <strong>der</strong> Gesetze, <strong>der</strong> herrschenden<br />

27


Meinung, <strong>der</strong> Rechtsprechung und <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

geachtet werden muss, ist es notwendig, die Studienbriefe auf dem<br />

neusten St<strong>an</strong>d zu halten. Hier sind die Verfasser <strong>der</strong> Studienbriefe dazu<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, diese Än<strong>der</strong>ungen zu verfolgen und auch im Skript<br />

festzuhalten. Passiert dies ausnahmsweise nicht, so k<strong>an</strong>n auch eine<br />

Än<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>regung aus den Reihen <strong>der</strong> Studierenden kommen. Nun ist<br />

es die Aufgabe des Verfassers, den Studienbrief in digitaler Form zu<br />

aktualisieren und die fertige Fassung <strong>an</strong> das entsprechende Master-Büro,<br />

mit welchem er zusammenarbeitet (<strong>Kehl</strong> o<strong>der</strong> Ludwigsburg),<br />

weiterzugeben, um es dort redigieren zu lassen.<br />

Daraufhin gibt das Master-Büro einen Druckauftrag über den neuen<br />

Studienbrief heraus. Hier ist aus Kostengründen zu beachten, dass<br />

lediglich einfarbige und zweiseitige - also Duplexdrucke - <strong>an</strong> die interne<br />

Druckerei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> vergeben werden. Ist aus<br />

Anschauungsgründen ein mehrfarbiger Druck notwendig, werden die<br />

Dienste <strong>der</strong> Diakonie Kork in Anspruch genommen, welche den<br />

Druckauftrag ausführt. Des Weiteren muss abgewogen werden, ob es sich<br />

lohnt eine große Menge zu bestellen, um einen Mengenrabatt zu erhalten<br />

und gleichzeitig das Risiko einzugehen, aufgrund häufiger Än<strong>der</strong>ungen<br />

eine Vielzahl <strong>an</strong> veralteten Studienbriefen entsorgen zu müssen o<strong>der</strong> ob<br />

m<strong>an</strong> Lagerplätze sparen möchte. Letztendlich wird ein Teil (mal mehr, mal<br />

weniger) gelagert und ein <strong>an</strong><strong>der</strong>er Teil in Jahrg<strong>an</strong>gsordnern aufbewahrt,<br />

welche alle Skripte für einen Jahrg<strong>an</strong>g des Masterstudieng<strong>an</strong>gs enthalten.<br />

Propädeutikum:<br />

Um in dem Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement promovieren<br />

zu können, ist eine Mindestpunktzahl von 300 ECTS notwendig. Diese<br />

Zahl setzt sich aus <strong>der</strong> Summe des Bachelorstudiums und des<br />

Masterstudiums zusammen. Durchschnittlich wird ein Bachelorstudium mit<br />

28


180 ECTS und ein Masterstudium mit 90 ECTS Punkten abgeschlossen,<br />

also bleiben noch 30 weitere ECTS. Um diese 30 ECTS erreichen zu<br />

können, bietet die <strong>Hochschule</strong> sowohl die Teilnahme am Propädeutikum,<br />

als auch die Erstellung einer Praxisreflexion <strong>an</strong>.<br />

Die Praxisreflexion wird mit 18 ECTS <strong>an</strong>gerechnet und muss in Form einer<br />

schriftlichen Arbeit durchgeführt werden. Für die Vollendung haben die<br />

Studierenden vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Zusage Mitte des Jahres bis zum 15.<br />

J<strong>an</strong>uar des Folgejahres Zeit. Ähnlich wie bei <strong>der</strong> Masterthesis k<strong>an</strong>n hierfür<br />

ein Betreuer von Seiten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> zur Unterstützung her<strong>an</strong>gezogen<br />

werden, um die Anfor<strong>der</strong>ungen zur Erreichung <strong>der</strong> ECTS erfüllen zu<br />

können. Beson<strong>der</strong>s ist hier, dass es keine breite Sp<strong>an</strong>ne <strong>an</strong><br />

Bewertungsmöglichkeiten gibt, son<strong>der</strong>n lediglich die Kategorien<br />

„best<strong>an</strong>den“ o<strong>der</strong> „nicht best<strong>an</strong>den“<br />

Das Propädeutikum wird mit 12 ECTS <strong>an</strong>gerechnet, um diese zu erhalten,<br />

müssen von den Studierenden vor Beginn des Studiums einen<br />

Studienbrief erarbeitet werden. In den vier Tagen, bevor die regulären<br />

Vorlesungen <strong>an</strong>f<strong>an</strong>gen, wird mit 10 Vorlesungsstunden pro Tag das<br />

Propädeutikum absolviert. Zum einen wird somit ein Einstieg in die Materie<br />

geschaffen und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en ist dies eine gute Möglichkeit, um sich<br />

gegenseitig kennenzulernen. Somit sind die nötigen ECTS erreicht,<br />

zusätzlich fällt die Eingewöhnungsphase während des eigentlichen<br />

Studiums weg und es k<strong>an</strong>n direkt in den inhaltlich wertvolleren Teil<br />

übergeg<strong>an</strong>gen werden.<br />

Beide Alternativen sind wie oben erläutert nicht vorgeschrieben. Hat also<br />

ein Studieren<strong>der</strong> durch den Bachelor o<strong>der</strong> ein weiteres Studium bereits<br />

210 ECTS o<strong>der</strong> nicht vor, zu promovieren, so könnte <strong>der</strong>jenige auf beides<br />

verzichten. Es empfiehlt sich jedoch zumindest <strong>an</strong> dem Propädeutikum<br />

29


teilzunehmen, um die Ch<strong>an</strong>ce zu nutzen, von den Inhalten zu profitieren<br />

und von Beginn <strong>an</strong> ein Teil <strong>der</strong> Gruppe zu werden.<br />

2.3.3 Prozesskritik<br />

Semesterpl<strong>an</strong>:<br />

Dieser Prozess ist im Vergleich zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bereichen, die in diesem<br />

Fachprojekt <strong>an</strong>alysiert werden, weniger komplex. Dennoch wurde es als<br />

sinnvoll erachtet diesen Prozess darzustellen, um beispielsweise in einem<br />

Vertretungsfall einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, da auch dies<br />

eine Form von Qualitätssicherung darstellt.<br />

Studienbrief:<br />

Der Ablauf <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung des Studienbriefes ist somit sehr einfach. Es muss<br />

bei Bedarf eine neue Version gedruckt werden und es sollte regelmäßig<br />

überprüft werden, ob die Aktualität gewahrt ist.<br />

Kritisch hingegen ist die Tatsache, dass Än<strong>der</strong>ungen nicht immer sofort<br />

vorgenommen werden, hier wäre es denkbar die Lehrenden innerhalb<br />

einer <strong>an</strong>gemessenen Frist vor Beginn <strong>der</strong> Selbstlernphasen dazu<br />

<strong>an</strong>zuhalten, die Inhalte zu überprüfen. Diese Maßnahme würde zum einen<br />

die Qualität des Studiums verbessern und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en die <strong>Hochschule</strong><br />

nach außen hin besser präsentiert werden.<br />

Propädeutikum:<br />

Ziel <strong>der</strong> Darstellung dieses Prozesses war vor<strong>der</strong>gründig nicht ihn zu<br />

verbessern, son<strong>der</strong>n vielmehr ihn ausführlich zu erklären. Aufgefallen ist<br />

uns dennoch, dass die Anzahl <strong>der</strong> ECTS recht hoch für einen so kurzen<br />

30


Zeitraum und für die gen<strong>an</strong>nten Leistungen ist, aber mit viel Eigenarbeit (1<br />

Punkt pro 25-30 Stunden) ist die Vergabe <strong>der</strong> ECTS gerechtfertigt.<br />

Bei <strong>der</strong> Erarbeitung dieses Themas haben wir festgestellt, dass m<strong>an</strong><br />

we<strong>der</strong> im Internetauftritt, noch auf den Fol<strong>der</strong>n mit welchen das Studium<br />

beworben wird, erkennen konnte, worum es sich bei dem Propädeutikum<br />

h<strong>an</strong>delt und wozu es dient. Die Kritik, welche hier festzustellen ist, richtet<br />

sich somit nicht nur <strong>an</strong> einen verbesserungswürdigen Ablauf, son<strong>der</strong>n<br />

auch <strong>an</strong> die unzureichende Präsentation des Studiums des Masters of<br />

Arts – Public M<strong>an</strong>agement.<br />

Es erschien uns als eine wichtige Aufgabe diese vorh<strong>an</strong>dene Lücke zu<br />

schließen, somit für einen besseren Einblick in den Ablauf des Studiums<br />

zu geben und letztendlich einen weiteren Schritt in eine qualitativ<br />

hochwertige Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> zu gehen.<br />

31


2.4 Ablauf <strong>der</strong> Prüfungen im Studieng<strong>an</strong>g Master of Arts – Public<br />

M<strong>an</strong>agement<br />

Jedes <strong>der</strong> zehn Module im Masterstudieng<strong>an</strong>g wird mit einer Prüfung<br />

abgeschlossen. Neben <strong>der</strong> gewöhnlichen schriftlichen Klausur gibt es den<br />

Essay, die Hausarbeit und die Präsentation mit mündlicher Prüfung als<br />

Prüfungsform. Eine Beson<strong>der</strong>heit stellt das Modul 9 (Interdisziplinäre<br />

Projekte) dar, weshalb wir dieses geson<strong>der</strong>t in einem eigenen Prozess<br />

betrachten. Ein weiterer Son<strong>der</strong>fall ist die Masterthesis, die das Studium<br />

abschließt und aufgrund ihrer starken Gewichtung in <strong>der</strong> Gesamtnote<br />

einen beson<strong>der</strong>s hohen Stellenwert hat.<br />

Entsprechend haben wir den Prozess „Ablauf <strong>der</strong> Prüfungen“ in folgende<br />

Teilprozesse geglie<strong>der</strong>t:<br />

- Essay/Hausarbeit<br />

- Präsentation mit mündlicher Prüfung<br />

- Masterthesis<br />

- Interdisziplinäres Projekt<br />

- Schriftliche Klausur<br />

32


2.4.1 Prozessdarstellungen<br />

Essay:<br />

33


Präsentation/ Mündliche Prüfung :<br />

34


Masterthesis:<br />

35


Interdisziplinäres Projekt:<br />

36


Schriftliche Klausur:<br />

37


2.4.2 Verbalisierung <strong>der</strong> dargestellten Prozesse<br />

Essay:<br />

Die Prüfungsform des Essays kommt bei den Modulen 1<br />

(„Selbstm<strong>an</strong>agement, Führung und Ethik“) sowie 6 („Kommunalpolitik und<br />

Partizipation“) vor, die <strong>der</strong> Hausarbeit bei Modul 8 („Politischadministrative<br />

Systeme und öffentliche Fin<strong>an</strong>zpolitik“). Die Studierenden<br />

suchen sich hier in Abstimmung mit dem Dozenten eigenständig ihr<br />

Thema für den Essay bzw. die Hausarbeit. Ein Essay umfasst 3000 bis<br />

3500 Wörter, eine Hausarbeit ca. 12 Seiten inklusive wissenschaftlicher<br />

Belegzitate. Der Essay verzichtet weitgehend auf Fußnoten und<br />

Inhaltsverzeichnis und darf im Gegensatz zur Hausarbeit durchaus<br />

originell und kreativ sein. Abgabedatum ist das Ende des Semesters. Bis<br />

dahin besteht die Möglichkeit, sich vom Dozenten ein inoffizielles<br />

Statement geben zu lassen, ob die Qualität des Essays/<strong>der</strong> Hausarbeit<br />

voraussichtlich den Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />

Nach <strong>der</strong> Abgabe beim Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement erfolgt die Überweisung<br />

<strong>an</strong> den Erstkorrektor, von diesem nach <strong>der</strong> Korrektur <strong>an</strong> den<br />

Zweitkorrektor. Hier besteht eine interne Vorgabe, wonach die Korrektur<br />

bis zu Beginn des nächsten Semesters abgeschlossen sein soll. Nach <strong>der</strong><br />

Findung <strong>der</strong> Noten werden diese vom Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement<br />

eingegeben, sodass sie für die Studierenden einsehbar sind. Wurde <strong>der</strong><br />

Essay/die Hausarbeit mit mindestens 4,0 bewertet, gilt die Modulprüfung<br />

als best<strong>an</strong>den. Wurde schlechter als 4,0 bewertet, k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Studierende<br />

sie einmal wie<strong>der</strong>holen.<br />

Bei erneutem Durchfallen erfolgt die Exmatrikulation.<br />

38


Präsentation mit mündlicher Prüfung:<br />

Die Prüfungsform <strong>der</strong> Präsentation mit mündlicher Prüfung kommt bei den<br />

Modulen 2 („Kommunikation“), 4 („Personalm<strong>an</strong>agement inkl. Diversity<br />

M<strong>an</strong>agement und Personal und Arbeitsrecht“), 7 („Öffentliches und<br />

Privatrecht, inkl. Prozessrecht“) sowie 9 („Interdisziplinäre Projekte und<br />

Vertiefungsmodule“) vor, wobei Letzteres einen Son<strong>der</strong>fall darstellt und in<br />

<strong>der</strong> Prozessbeschreibung zu interdisziplinären Projekten näher erläutert<br />

wird. Die Themen <strong>der</strong> Präsentationen werden von den Dozenten gestellt.<br />

Für gewöhnlich schlägt <strong>der</strong> Dozent jedes Teilmoduls drei Themen vor. Die<br />

Studierenden teilen sich in 5 Kleingruppen bestehend aus jeweils 5<br />

Personen ein (eine Gruppe besteht aus 25 Personen) und einigen sich auf<br />

ein Thema. Prüfer sind <strong>der</strong> Dozent und ein weiterer Prüfungsberechtigter.<br />

Mit diesen wird <strong>der</strong> Prüfungstermin vereinbart und <strong>an</strong>schließend den<br />

Studierenden bek<strong>an</strong>ntgegeben. Die Präsentationen finden freitags und<br />

samstags statt. Die einzelnen Gruppen haben für die Präsentation 45<br />

Minuten Zeit. Es folgt eine mündliche Prüfung von 30 Minuten – 6 Minuten<br />

pro Person. Die Notenfindung durch die Prüfer erfolgt mittels eines<br />

Bewertungsbogens, wobei die Präsentation 60% und die mündliche<br />

Prüfung 40% <strong>der</strong> Gesamtnote ausmacht. Die Präsentation wird in Form<br />

einer Gruppennote bewertet, es wird also die gesamte Leistung <strong>der</strong><br />

Gruppe, nicht aber die des Einzelnen berücksichtigt. Die Note wird den<br />

Studierenden direkt im Anschluss <strong>an</strong> die Prüfung mitgeteilt. Die<br />

Bewertungsbögen werden beim Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement abgegeben und<br />

von dort <strong>an</strong>s Prüfungsamt weitergeleitet. Bei einer Bewertung von<br />

mindestens 4,0 gilt die Modulprüfung als best<strong>an</strong>den. Bei einer schlechteren<br />

Bewertung gilt sie als nicht best<strong>an</strong>den und k<strong>an</strong>n einmal wie<strong>der</strong>holt werden. Die<br />

Gruppe muss sich hierbei ein neues Thema suchen. Bei erneutem<br />

Durchfallen erfolgt die Exmatrikulation. Theoretisch k<strong>an</strong>n es auch<br />

vorkommen, dass die Gruppennote für die Präsentation ausreicht, die<br />

Bewertung <strong>der</strong> mündlichen Prüfung bei einzelnen Studierenden aber so<br />

niedrig ausfällt, dass diese die Modulprüfung nicht bestehen, während die<br />

übrigen Gruppenmitglie<strong>der</strong> best<strong>an</strong>den haben. Wie in einem solchen<br />

39


denkbaren, aber unwahrscheinlichen Fall verfahren wird, ist nicht genau<br />

geregelt.<br />

Masterthesis:<br />

Der Studierende erhält vom Prüfungsamt einen Erfassungsbogen, auf<br />

welchem er den Titel <strong>der</strong> Arbeit, Namen, Matrikelnummer, Betreuer usw.<br />

<strong>an</strong>zugeben hat. Dieser ist vor Beginn <strong>der</strong> Frist wie<strong>der</strong> beim Prüfungsamt<br />

abzugeben. Zwei Betreuer müssen selbstständig vom Studierenden<br />

gefunden werden: Der erste Betreuer muss aus dem Haus sein, <strong>der</strong><br />

zweite k<strong>an</strong>n auch von außerhalb <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> kommen. Beide müssen<br />

allerdings den Abschluss „Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement“ haben.<br />

Der Studierende schlägt dem ersten Betreuer ein Thema für die<br />

Masterthesis vor, welches dieser genehmigen muss. Nach Abgabe des<br />

Erfassungsbogens beim Prüfungsamt gibt dieses die Masterthesis aus.<br />

Der Studierende hat nun 5 Monate für das Verfassen <strong>der</strong> Arbeit Zeit. Nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Frist erfolgt die Abgabe <strong>an</strong> das Prüfungsamt sowie beide<br />

Betreuer. Bei Fristüberschreitung gilt sie als nicht best<strong>an</strong>den.<br />

Die Erstkorrektur wird vom ersten Betreuer durchgeführt, <strong>der</strong> dafür 4<br />

Wochen Zeit hat. Er schickt sein Gutachten <strong>an</strong> den zweiten Betreuer, <strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>um 4 Wochen Zeit für die Zweitkorrektur hat. Die Noten werden von<br />

beiden Betreuern zusammengeführt.<br />

Es folgt die 20-minütige Verteidigung <strong>der</strong> Masterthesis mit mündlicher<br />

Prüfung. Hier sind nach Möglichkeit beide Betreuer <strong>an</strong>wesend, wenn<br />

nötig, wird <strong>der</strong> Zweitbetreuer durch einen aus dem Haus ersetzt.<br />

Die Note <strong>der</strong> Masterthesis macht 25% <strong>der</strong> Gesamtnote und die<br />

Verteidigung wie<strong>der</strong>um 25% <strong>der</strong> Masterthesis aus. Hat <strong>der</strong> Studierende<br />

mindestens 4,0 erreicht, gilt die Prüfung als best<strong>an</strong>den. Bei einem<br />

schlechteren Ergebnis hat er nicht best<strong>an</strong>den und darf einmal<br />

wie<strong>der</strong>holen. Bei erneutem Durchfallen erfolgt die Exmatrikulation.<br />

40


Interdisziplinäres Projekt:<br />

Der Arbeitsaufw<strong>an</strong>d für das interdisziplinäre Projekt beträgt insgesamt 240<br />

Stunden, die über die Semester 2 bis 4 verteilt sind. Die Studierenden<br />

erhalten für die Absolvierung des Projekts acht ECTS Punkte.<br />

Zu Beginn des 2. Semesters sollen die Studierenden bereits eine Idee für<br />

ein mögliches Thema für das interdisziplinäre Projekt haben.<br />

Anschließend wird ein Dozent als Betreuer gewählt und das Thema mit<br />

ihm abgestimmt. Nachdem die Pl<strong>an</strong>ung des Projekts feststeht, stellen die<br />

Studierenden ihre jeweiligen Projekte <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einer Projektskizze vor. Die<br />

Präsentation dauert 10 Minuten, es folgt eine Diskussion von 5 Minuten.<br />

Inhalte <strong>der</strong> Präsentation sind u.a. Thema, Projektpl<strong>an</strong>ung, -meilensteine<br />

und -ergebnis.<br />

Im Laufe des 3. und 4. Semesters finden weitere Vorstellungstermine<br />

statt, in denen die Studierenden ihren jeweiligen Fortschritt beim Projekt<br />

darstellen, dabei soll Feedback aufgenommen und berücksichtigt werden.<br />

Einen Monat vor <strong>der</strong> Präsentation des Projekts, gegen Ende des 4.<br />

Semesters, muss ein schriftlicher Projektbericht abgegeben werden, <strong>der</strong><br />

25% <strong>der</strong> Endnote ausmacht. Es h<strong>an</strong>delt sich dabei um eine Ausarbeitung<br />

des Projektablaufs von ca. 8 Seiten, die Beschreibungen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Projektphasen enthält. Zum Ende des 4. Semesters findet <strong>der</strong> Endtermin<br />

samt Präsentation statt, die zu 75% in die Endnote zählt. Die Bewertung<br />

erfolgt direkt nach <strong>der</strong> Präsentation.<br />

Wurde eine Note von 4,0 o<strong>der</strong> besser erzielt, gilt das Interdisziplinäre<br />

Projekt und damit das Modul als best<strong>an</strong>den. Für den Fall des<br />

Nichtbestehens k<strong>an</strong>n einmalig wie<strong>der</strong>holt werden, reicht die Leistung d<strong>an</strong>n<br />

immer noch nicht aus, wurde das Modul nicht best<strong>an</strong>den und muss somit<br />

wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

41


Ablauf Klausuren im Masterstudium:<br />

Dieser Prozess beginnt damit, dass <strong>der</strong> Klausurtermin zum Beginn des<br />

Semesters vom Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement festgelegt wird. Anschließend<br />

findet die Raumpl<strong>an</strong>ung durch das Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement statt und <strong>der</strong><br />

Modulbeauftragte for<strong>der</strong>t von den Dozenten die Klausuraufgaben <strong>an</strong>.<br />

Als nächster Schritt koordiniert <strong>der</strong> Modulbeauftragte die Klausuren<br />

entsprechend und gibt die jeweiligen Teilaufgaben ab, die d<strong>an</strong>n vom<br />

Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement aufgearbeitet werden. Nun werden die<br />

Teilklausuren vom Prüfungsamt in die jeweiligen Klausuren<br />

zusammengefügt und die Klausurenblätter erstellt. Die fertige Klausur liegt<br />

also vor.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> Klausuren am jeweiligen Termin obliegt<br />

Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement und Prüfungsamt, hier geht es um die Aufsicht<br />

während <strong>der</strong> Termine und das Einsammeln <strong>der</strong> Klausuren.<br />

Für den Fall, dass ein Student erkr<strong>an</strong>kt sein sollte, gibt es kein<br />

St<strong>an</strong>dardverfahren. Infrage käme hier ggf. eine mündliche Ersatzprüfung.<br />

Nach Durchführung <strong>der</strong> Prüfung werden die Klausuren vom Prüfungsamt<br />

<strong>an</strong> die Korrektoren, d.h. die Klausurenersteller verteilt. Nach <strong>der</strong> Korrektur<br />

geben diese die jeweiligen Noten <strong>an</strong> Studieng<strong>an</strong>gm<strong>an</strong>agement und<br />

Modulbeauftragten weiter, wobei ersteres die Noten in die HIS/Qis- Pos<br />

Systeme einträgt.<br />

Nach <strong>der</strong> Korrektur ist für die Prüflinge die Einsichtnahme möglich, sie<br />

können ggf. einen Überdenkungs<strong>an</strong>trag stellen, um die Prüfung erneut<br />

korrigieren zu lassen. Wurde eine Note von 4,0 o<strong>der</strong> besser erzielt und<br />

damit die Klausur best<strong>an</strong>den, gilt auch das Modul als best<strong>an</strong>den. Wurde<br />

sie nicht best<strong>an</strong>den, ist somit auch das Modul nicht best<strong>an</strong>den und muss<br />

wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

42


2.4.3 Prozesskritik<br />

Bei den beschriebenen Prozessen fallen zunächst keine gravierenden<br />

Kritikpunkte auf. Allerdings ist <strong>an</strong>zumerken, dass für bestimmte Vorgänge<br />

keine klaren Regelungen vorliegen:<br />

‣ Wie wird bei Klausuren im Masterstudieng<strong>an</strong>g mit Ausfällen<br />

aufgrund von Kr<strong>an</strong>kheit umgeg<strong>an</strong>gen?<br />

‣ Wie k<strong>an</strong>n die Prüfung im Rahmen <strong>der</strong> Präsentation mit mündlicher<br />

Prüfung wie<strong>der</strong>holt werden, falls ein einzelnes Gruppenmitglied<br />

jedoch nicht besteht? Der betroffene Prüfling hat das Recht zu<br />

wie<strong>der</strong>holen, allerdings sind die konkreten Modalitäten unklar.<br />

Da solche Fälle bis dato noch nicht eingetreten sind, geht m<strong>an</strong> davon aus<br />

bzw. hofft, dass dieser Fall nicht Eintritt, um ggf. individuell zu reagieren.<br />

Ein weiterer Kritikpunkt: bei den Klausuren ist eine Zweitkorrektur nicht<br />

grundsätzlich vorgesehen, son<strong>der</strong>n erfolgt nur auf Antrag.<br />

Auch sind die Bewertungskriterien für Prüfungsleistungen nicht<br />

ausreichend st<strong>an</strong>dardisiert. Dies betrifft vor allem den Bewertungsbogen<br />

des Essays. Es kam hier wie<strong>der</strong>holt zu Beschwerden, da Studierende sich<br />

ungerecht bewertet fühlten. Kritisiert wurde eine je nach Dozent<br />

unterschiedliche Gewichtung <strong>der</strong> Kriterien, wobei sich die Dozenten<br />

weitgehend auf die „Freiheit <strong>der</strong> Lehre“ berufen können.<br />

43


3. Starter-Kit für Studien<strong>an</strong>fänger<br />

Das „Starter-Kit“ stellt keinen Prozess dar, son<strong>der</strong>n ist eine<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> wichtigsten Informationen für Studien<strong>an</strong>fänger.<br />

Dieses Projekt soll den Einstieg ins Hochschulleben erleichtern und<br />

gleichzeitig die Verwaltung entlasten, da offene Frage dadurch geklärt<br />

werden sollen.<br />

Zu Beginn wurde das Projekt von drei Studentinnen bearbeitet, jedoch<br />

schied Frau Kremer nach dem zweiten Semester aus.<br />

Zuallererst machten wir uns Ged<strong>an</strong>ken darüber, welche Fragen sich uns<br />

persönlich in den ersten Wochen in <strong>Kehl</strong> stellten, womit wir d<strong>an</strong>n eine<br />

grobe Glie<strong>der</strong>ung des Starter-Kits erstellt haben, die im gesamten<br />

Fachprojekt vorgestellt und ergänzt wurde.<br />

In einem kritischen Gespräch mit dem K<strong>an</strong>zler <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>, Herrn<br />

Heitz, wurden die Inhalte besprochen und teilweise entsprechend<br />

abgeän<strong>der</strong>t. In Bezug darauf wurden die Ziele des Starter-Kits mit dem<br />

Projektleiter Herrn Gossner nochmals besprochen und überdacht, wobei<br />

unsere Glie<strong>der</strong>ung stets beibehalten wurde.<br />

Die Glie<strong>der</strong>ung wurde in drei vom Umf<strong>an</strong>g her etwa gleich große Teile<br />

aufgeteilt und jeweils von einer Studentin ausformuliert. Das<br />

ausformulierte Starter-Kit wurde in <strong>der</strong> Fachprojekt-Runde nochmals<br />

besprochen. Gleichzeitig wurde entschieden, dass das Starter-Kit nur im<br />

Online-Format erstellt wird, auf welches ein Flyer hinweisen soll.<br />

Fazit:<br />

Mit dem Starter-Kit soll <strong>der</strong> Informationsfluss für Studierende verbessert<br />

und <strong>der</strong>en Studienalltag, vor allem in den ersten Wochen, erleichtert<br />

werden; auch wenn von Seiten <strong>der</strong> Hochschulleitung Zweifel best<strong>an</strong>den,<br />

ob dies nicht <strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstständigkeit <strong>der</strong> Studierenden entgegensteht.<br />

Da <strong>der</strong> erste Hochschultag aufgrund <strong>der</strong> großen Informationsdichte von<br />

vielen Studierenden als <strong>an</strong>strengend empfunden wird, wird ihnen nun <strong>an</strong><br />

44


ihrem ersten Tag <strong>der</strong> beigefügte Flyer ausgehändigt, welcher auf das<br />

Starter-Kit im Internet hinweist.<br />

45


Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Informationen über die <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong><br />

1.1. Aufbau 1<br />

- Org<strong>an</strong>igramm<br />

- Gremien<br />

1.2. Pflichtver<strong>an</strong>staltungen 4<br />

- Modul 15 (Sprachen / IKK und Studium Generale)<br />

- Proseminar<br />

- Fachprojekt<br />

1.3. Org<strong>an</strong>isatiorisches 5<br />

- Wer ist für was zuständig?<br />

- Studierendenbüro<br />

- Einrichtungen (Mensa, Bibliothek,...)<br />

- Studierendenausweis / CampusCard<br />

1.4. Schriftliche Prüfungen 7<br />

Starter-Kit <strong>der</strong> HS <strong>Kehl</strong><br />

2. Erste Schritte in <strong>Kehl</strong> 8<br />

- Was muss m<strong>an</strong> ins Rathaus mitbringen?<br />

- Erst- o<strong>der</strong> Zweitwohnsitz?<br />

Wichtige Informationen zum<br />

Studienbeginn von Studierenden für<br />

Studierende<br />

3. Freizeit<br />

3.1. Sport<strong>an</strong>gebote 9<br />

- <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

- VHS-Kurse<br />

3.2. Ver<strong>an</strong>staltungskalen<strong>der</strong> 9<br />

3.3. Abendgestaltung in <strong>Kehl</strong> 10<br />

3.4. Shoppingmöglichkeiten 10<br />

- in <strong>Kehl</strong><br />

- in Strasbourg (und wie komme ich nach Strasbourg?)<br />

3.5. Essensmöglichkeiten 10<br />

46


1. Informationen über die <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong><br />

1.1. Aufbau<br />

- Org<strong>an</strong>igramm <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>:<br />

- Gremien<br />

<br />

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)<br />

Der allgemeine Studierendenausschuss besteht aus sieben Mitglie<strong>der</strong>n und wird jährlich von allen<br />

Studierenden <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> gewählt. Die drei Gewählten mit den meisten Stimmen wirken im<br />

Hochschulsenat mit und vertreten dort die Interessen <strong>der</strong> Studierenden. Der Senat, bestehend aus<br />

Studierenden, Rektorat, Dozenten und Verwaltungsmitarbeitern, hat eine Entscheidungsfunktion<br />

bezüglich aller Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> und trifft sich dazu einmal im Monat.<br />

Neben hochschulpolitischen Themen gestaltet <strong>der</strong> AStA auch das Studentenleben aktiv mit. So<br />

ver<strong>an</strong>staltet er zum Beispiel den AStA-Ball und org<strong>an</strong>isiert unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em einen Blutspendetermin.<br />

Vor allem ist er aber euer Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Studium. Das AStA-Team ist<br />

jeden Tag in <strong>der</strong> großen Pause für euch da. Kommt einfach im AStA-Zimmer vorbei o<strong>der</strong> schreibt<br />

eine E-Mail <strong>an</strong>: asta@hs-kehl.de.<br />

47


Ausbildungspersonalrat (APR)<br />

Der APR besteht aus elf Mitglie<strong>der</strong>n aller ahrgängen und wird immer im Mai von den Studierenden<br />

gewählt.<br />

Der Zuständigkeitsbereich des APR umfasst alle Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>, die die Anwärter<br />

betreffen, insbeson<strong>der</strong>e die allgemeine Personalvertretung gegenüber <strong>der</strong> Hochschulleitung.<br />

Konkrete Themen sind u. a. Einhaltung des Datenschutzes, Gleichbeh<strong>an</strong>dlung von M<strong>an</strong>n und Frau<br />

sowie die Integration behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong>. Außerdem wirkt <strong>der</strong> APR bei disziplinarrechtlichen<br />

Angelegenheiten mit, bei <strong>der</strong> er ein Beteiligungsrecht hat.<br />

In den letzten Jahren wurde z.B. eine Übersicht erstellt, was erlaubte Eintragungen in die VSV sind<br />

und ein Brief <strong>an</strong> die L<strong>an</strong>desregierung zusammen mit dem APR <strong>der</strong> HVF Ludwigsburg verfasst, um<br />

gegen die gepl<strong>an</strong>ten Kürzungen zu protestieren. Im Oktober 2012 wurde schließlich aufgrund<br />

dieser Kürzungen zusammen mit dem AStA, <strong>der</strong> SSV und dem Politikreferat eine Demonstration in<br />

Stuttgart gepl<strong>an</strong>t und durchgeführt.<br />

<br />

Fakultätsrat<br />

Es gibt zwei Fakultäten <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>: Rechts- und Kommunalwissenschaften (Fakultät I) und<br />

Wirtschafts-, Informations- und Sozialwissenschaften (Fakultät II). Die Fakultäten setzen sich<br />

jeweils zusammen aus dem Fakultätsvorst<strong>an</strong>d und dem Fakultätsrat, in dem auch Studierende<br />

gewählte Mitglie<strong>der</strong> sind.<br />

Der Fakultätsrat trifft sich ein bis zwei Mal pro Semester und ist zuständig in allen grundsätzlichen<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> Fakultät. Zu diesen gehören unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em die Vorauswahl <strong>der</strong> Bewerber auf<br />

eine zu besetzende Professorenstelle und die fachlichen Inhalte <strong>der</strong> Vorlesungen. Ihm gehören die<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Fakultätsvorst<strong>an</strong>des sowie gewählte Professoren, Verwaltungsmitarbeiter und<br />

Studierende <strong>an</strong>. M<strong>an</strong> k<strong>an</strong>n nur in <strong>der</strong> Fakultät k<strong>an</strong>didieren und wählen, <strong>der</strong> m<strong>an</strong> selbst <strong>an</strong>gehört.<br />

Kurz vor den Wahlen werden Listen in den Gruppen herumgehen, in die ihr euch d<strong>an</strong>n eintragen<br />

könnt.<br />

<br />

Studienrat (StuRA)<br />

Der Studienrat besteht aus allen Gruppensprechern bzw. <strong>der</strong>en Stellvertretern <strong>der</strong> beiden<br />

jeweiligen <strong>an</strong>wesenden Jahrgänge <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> und vertritt die Interessen <strong>der</strong><br />

Studenten(gruppen) gegenüber <strong>der</strong> Hochschulleitung.
In <strong>der</strong> Regel trifft sich <strong>der</strong> StuRa 1-2 mal pro<br />

Semester, um z.B. über Wünsche und Anregungen aus <strong>der</strong> Studierendenschaft zu diskutieren o<strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> SSV-Satzung zu beschließen.
Innerhalb des StuRa werden ein Vorsitzen<strong>der</strong> und<br />

dessen Stellvertreter gewählt, <strong>der</strong>en Aufgabe es ist, die Sitzungen einzuberufen, Protokoll zu<br />

führen sowie Ansprechpartner für die Hochschulleitung zu sein. Außerdem sind die StuRa-<br />

Vorsitzenden (am Ende des dritten Semesters) für die Kassenprüfung <strong>der</strong> SSV-Kasse zuständig.<br />

48


Studierendenselbstverwaltung (SSV)<br />

Die Studierendenselbstverwaltung <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung in <strong>Kehl</strong> bildet das<br />

Freizeitorg<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>, das ausschließlich durch Studierende geleitet wird und sich durch<br />

Einnahmen verschiedener Feiern und Bälle selbst fin<strong>an</strong>ziert. In regelmäßigen Sitzungen tauschen<br />

sich die Referatsvorstände sowie <strong>der</strong> SSV-Vorst<strong>an</strong>d über den aktuellen St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Dinge aus.<br />

Vertreten wird die SSV durch die Vorsitzenden, die jährlich mit Beginn des 1. Semesters neu gewählt<br />

werden.<br />

Durch Musik- und Sportgruppen, Hochschulkino, Partys und Reisen, sorgt die SSV für Zeitvertreib<br />

und Abwechslung im studentischen Alltag. Zudem wird jeden Sommer das legendäre Sommerfest<br />

org<strong>an</strong>isiert, zu dem auch viele ehemalige Studierende kommen.<br />

Moment<strong>an</strong> glie<strong>der</strong>t sich die SSV in die folgenden dreizehn Referate:<br />

Ausl<strong>an</strong>dsreferat<br />

Bindeglied zwischen Ausl<strong>an</strong>dsamt (Fr. Kipp) und Studierenden; z.B.<br />

Org<strong>an</strong>isation von Ausl<strong>an</strong>dsabenden,...<br />

Referat für beson<strong>der</strong>e<br />

Angelegenheiten<br />

Bücherreferat<br />

Org<strong>an</strong>isation vom Ersti-Lauf, Bierkastenlauf, „Schlag den XY“, etc.<br />

Bestellung von Fachliteratur und sonstigen Büchern<br />

Fin<strong>an</strong>zreferat Arbeitet als Querschnittsamt für alle Referate, Bezahlung von<br />

Rechnungen, Besorgen von Wechselgeld für Ver<strong>an</strong>staltungen<br />

Medienreferat<br />

Korkreferat<br />

Verwaltung und Gestaltung <strong>der</strong> SSV-Seite, Org<strong>an</strong>isation Hochschul-Kino<br />

Spendensammeln für das Epilepsiezentrum in <strong>Kehl</strong>-Kork, Kontakt zur<br />

Einrichtung pflegen,...<br />

Kulturreferat Org<strong>an</strong>isation von Ver<strong>an</strong>staltungen (Stadthallen-Partys, Foyer-Partys, K3)<br />

Musikreferat<br />

Politikreferat<br />

Reisereferat<br />

Sozialreferat<br />

Sport- und Lubu-Referat<br />

Umweltreferat<br />

Pl<strong>an</strong>ung und Org<strong>an</strong>isation des Hochschulchors, B<strong>an</strong>d, Orchester sowie<br />

Org<strong>an</strong>isation sämtlicher Ver<strong>an</strong>staltungen<br />

Plattform zur Diskussion über politische Themen, Fahrten zu Parlamenten<br />

etc.<br />

Org<strong>an</strong>isation <strong>der</strong> Wasenfahrt und ähnlichen „Reisen“<br />

Org<strong>an</strong>isation von zwei großen Bällen in <strong>der</strong> Stadthalle (Begrüßung <strong>der</strong><br />

neuen Studenten, Party nach dem Lubu-Spiel<br />

Koordination <strong>der</strong> sportlichen Angebote <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>, Highlight: Lubu-<br />

Spiel<br />

Ver<strong>an</strong>stalten von Umweltverkäufen in <strong>der</strong> großen Pause (Verkauf von<br />

umweltfreundlichen Artikeln)<br />

Je<strong>der</strong> k<strong>an</strong>n dem Referat (auch mehreren) beitreten, das ihn am meisten <strong>an</strong>spricht. Zu Beginn des<br />

Studiums gibt es zu den meisten Referaten eine Info-Ver<strong>an</strong>staltung. In jedem Referat werden d<strong>an</strong>n zwei<br />

Vorsitzende gewählt, welche das Referat leiten und koordinieren und <strong>an</strong> den SSV-Sitzungen teilnehmen.<br />

Aktuelle Informationen sowie mehr Informationen zu den einzelnen Referaten:<br />

http://www.ssv-kehl.de/<br />

49


1.2. Pflichtver<strong>an</strong>staltungen<br />

Neben den täglichen Vorlesungen finden nachmittags und am Wochenende regelmäßig weitere<br />

Pflichtver<strong>an</strong>staltungen statt.<br />

- Sprachen & IKK / Studium Generale (Modul 15):<br />

Das Modul setzt sich zum einen aus dem Teilmodul „Sprachen & Interkulturelle Kompetenzen“ und zum<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en aus dem „Studium Generale“ zusammen.<br />

Sprachen & IKK:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Hier k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> auswählen, ob m<strong>an</strong> „Sprachen“ o<strong>der</strong> „IKK“ (Interkulturelle Kompetenzen) belegen<br />

möchte. Die Wahl findet gleich zu Anf<strong>an</strong>g des ersten Semesters im Intr<strong>an</strong>et statt.<br />

Bei „Sprachen“ gibt es zur Auswahl Englisch, Fr<strong>an</strong>zösisch und Sp<strong>an</strong>isch. Dazu nimmt m<strong>an</strong> am<br />

Anf<strong>an</strong>g des 1. Semesters <strong>an</strong> einem Einstufungstest teil und wird d<strong>an</strong>n entsprechend dem<br />

Sprachniveau in Gruppen eingeteilt.<br />

Bei „IKK“ lernt m<strong>an</strong> wichtige Kulturdimensionen, interkulturelle Kommunikationsunterschiede<br />

kennen und lernt einen kompetenten Umg<strong>an</strong>g mit Migr<strong>an</strong>ten in <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Die Ver<strong>an</strong>staltungen finden i.d.R. am Montagnachmittag statt. Der Wissensst<strong>an</strong>d wird am Ende<br />

des ersten Semesters mit einer schriftlichen Klausur abgeprüft.<br />

Studium Generale:<br />

<br />

<br />

Bei <strong>der</strong> Pflichtver<strong>an</strong>staltung „Studium Generale“ sollen die Studierenden in jedem Semester<br />

mindestens 4 Vorträge (also insgesamt 12) mittwochs um 18 Uhr besuchen.<br />

Die Vorträge enthalten unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em gesellschaftliche, politische und verwaltungspolitische<br />

Problemstellungen; aktuelle Entwicklungen <strong>der</strong> Tagespolitik o<strong>der</strong> auch fachübergreifende<br />

Themenstellungen.<br />

- Proseminar (Modul 14):<br />

Das Proseminar soll eine Vorbereitung auf die Bachelorarbeit sein, indem m<strong>an</strong> über eine vorgegebene<br />

o<strong>der</strong> selbst gewählte fachliche Fragestellung eine wissenschaftliche Arbeit (mind. 15 Seiten) schreibt und<br />

diese auch präsentiert. Die Arbeit und die Präsentation werden benotet.<br />

Die Wahl unter den verschiedenen Angeboten findet im 1.Semester im Intr<strong>an</strong>et statt. M<strong>an</strong> wählt<br />

vier Angebote aus und setzt Prioritäten. Wenn bei einem Angebot mehr Interessenten<br />

vorh<strong>an</strong>den sind als Plätze, entscheidet das Los.<br />

Das Seminar findet d<strong>an</strong>n i.d.R. im 2. und 3. Semester entwe<strong>der</strong> Montag o<strong>der</strong><br />

Donnerstagnachmittag statt.<br />

Das Modul 14 setzt sich unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em auch aus <strong>der</strong> „juristischen Methodenlehre“, welche im 1.<br />

Semester stattfindet, und <strong>der</strong> „empirischen Sozialforschung“, welche im Rahmen <strong>der</strong><br />

Statistikvorlesung im 2. Semester unterrichtet wird, zusammen.<br />

50


- Fachprojekt (Modul 16):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Im Fachprojekt soll m<strong>an</strong> selbständig eine Projektaufgabenstellung aus einem Bereich des<br />

Studiums in einem Team bearbeiten. Für die Projektarbeit und Präsentation erhält jedes<br />

Mitglied eine individuelle Note, also keine Gruppennote.<br />

Die Wahl findet ähnlich wie beim Proseminar im Laufe des 1. Semesters im Intr<strong>an</strong>et statt. Dazu<br />

wählt m<strong>an</strong> unter Angabe <strong>der</strong> Prioritäten auch vier Angebote. Gibt es zu viele Interessenten bei<br />

einem Angebot als Plätze vorh<strong>an</strong>den sind, entscheidet das Los.<br />

Die Termine finden i.d.R. im 2. und 3. Semester entwe<strong>der</strong> Montag- o<strong>der</strong> Donnerstagnachmittag<br />

statt.<br />

Das Modul 16 setzt sich unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em auch aus dem Teilmodul „Teamarbeit und<br />

Projektm<strong>an</strong>agement“, sowie dem Teilmodul „Projektarbeit“ zusammen, welche am Ende des 1.<br />

Semesters stattfinden.<br />

- Training sozialer Kompetenzen (Modul 13):<br />

Das Teilmodul „Soziale Kompetenzen“ gehört zu dem Modul 13 Psychologie. Dazu finden<br />

während des 1. und 2. Semesters verschiedene Seminare statt.<br />

<br />

<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Seminare lernt m<strong>an</strong> Methoden <strong>der</strong> Kommunikation und Kooperation kennen<br />

und trainiert diese.<br />

Die Themen werden d<strong>an</strong>n im 2. Semester mit <strong>der</strong> Modulprüfung abgeprüft.<br />

51


1.3. Org<strong>an</strong>isatorisches<br />

- Wer ist für was zuständig?<br />

- Grundsätzlich ist für alle Angelegenheiten erst einmal das Studierendenbüro zuständig.<br />

Dieses leitet d<strong>an</strong>n die Anliegen <strong>an</strong> die zuständigen Stellen weiter.<br />

- Des Weiteren gibt es Gruppenbetreuer, die einmal in <strong>der</strong> Woche zur Gruppe kommen, um<br />

diverse Anliegen zu klären.<br />

- Für alle Angelegenheiten, die das Ausl<strong>an</strong>dspraktikum betreffen, ist Frau Kipp zuständig.<br />

- Grober Zeitpl<strong>an</strong> des gesamten Studiums:<br />

- Studierendenbüro<br />

<br />

<br />

Öffnungszeiten: 07:45 – 17:00 Uhr<br />

Mitarbeiterinnen:<br />

o Frau Grampp: Tel.: +49 7851 894-125; E-Mail: grampp@hs-kehl.de<br />

o Frau Krech: Tel.: +49 7851 894-113; E-Mail: krech@hs-kehl.de<br />

o Frau Örtel: Tel.: +49 7851 894-116; E-Mail: oertel@hs-kehl.de<br />

<br />

Kr<strong>an</strong>kmeldung:<br />

Bei Kr<strong>an</strong>kheit muss umgehend <strong>der</strong> zuständige Gruppenbetreuer o<strong>der</strong> das Studierendenbüro<br />

informiert werden. Wer länger als zwei Tage fehlt, benötigt ein ärztliches Attest. In jedem<br />

Fall muss m<strong>an</strong> sich zurückmelden, sobald m<strong>an</strong> die Vorlesung wie<strong>der</strong> besuchen k<strong>an</strong>n. Ein<br />

ärztliches Attest ist natürlich auch notwendig, wenn m<strong>an</strong> <strong>an</strong> einem Prüfungstag kr<strong>an</strong>k ist.<br />

<br />

Schließfächer:<br />

Gegen eine Gebühr von 15 € pro Semester, besteht 52 die Möglichkeit ein Schließfach<br />

<strong>an</strong>zumieten. Zuständig hierfür ist <strong>der</strong> zuständige Gruppenbetreuer o<strong>der</strong> das<br />

Studierendenbüro.


- Einrichtungen<br />

<br />

PC-Räume:<br />

Für selbstständiges Lernen stehen <strong>der</strong> Multi-Media-Raum (R. 303) und die PC-<br />

Räume (R.310, R313) zur Verfügung, sofern diese nicht durch Vorlesungen belegt sind.<br />

<br />

Bibliothek:<br />

Öffnungszeiten: 07:45 Uhr – 17:00 Uhr<br />

Zuständig für die Bibliothek sind Herr Haß und Herr Reinbold.<br />

Über die bibliothekseigene Homepage auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> findet ihr alle<br />

notwendigen Infos zur Bibliothek.<br />

<br />

Mensa:<br />

In <strong>der</strong> Mensa gibt es von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr von Mo. – Fr. zwei<br />

verschiedene Menüs zur Auswahl, diese k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> dem Mensapl<strong>an</strong> entnehmen. Zu einem Menü<br />

gehört ein Salat, eine Suppe, ein Hauptgericht und ein Dessert zum Preis von 2,85 €. Das Mensa<br />

Essen wird mit <strong>der</strong> CampusCard bezahlt. Der Zahlvorg<strong>an</strong>g erfolgt durch das Auflegen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Kasse. Es besteht die Möglichkeit, <strong>an</strong>statt des kompletten Menüs auch einzelne Teile extra zu<br />

kaufen, wie zum Beispiel Salat und Suppe.<br />

<br />

Studierendenausweis / CampusCard<br />

Um in <strong>der</strong> Mensa zu bezahlen o<strong>der</strong> sein Druckguthaben aufzuladen, benötigt m<strong>an</strong> einen<br />

aufgeladenen Studentenausweis. Ladegeräte hängen in <strong>der</strong> Mensa und im Foyer.<br />

Karte einführen -> Betrag auswählen -> EC-Karte einführen -> EC Karte herausnehmen -><br />

Studierendenausweis herausnehmen.<br />

53


1.4. Schriftliche Prüfungen<br />

1. Semester:<br />

Anf<strong>an</strong>g Juli:<br />

- Modul 15: Sprachen/Interkulturelle Kompetenzen (IKK)<br />

- Öffentliche Fin<strong>an</strong>z- und Betriebswirtschaft 1 (Abgabenrecht)<br />

2. Semester:<br />

Dezember:<br />

- Modul 13: Psychologie (Psychologie, Statistik, Soziale Kompetenzen)<br />

Ende J<strong>an</strong>uar / Anf<strong>an</strong>g Februar:<br />

- Modul 1: Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Verwaltungsh<strong>an</strong>delns (Grundlagen<br />

des Verwaltugrechts, Staatsrecht / Europarecht, Ordnungswidrigkeitenrecht)<br />

- Modul 5: Zivilrechtliche Grundlagen des Verwaltungsh<strong>an</strong>delns 1 (Zivilrecht 1,<br />

Deliktsrecht)<br />

- Modul 7: Öffentliche Fin<strong>an</strong>z- und Betriebswirtschaft 1 (Kommunales Wirtschaftsrecht<br />

(KWR), Haushalts- und Kassenrecht des L<strong>an</strong>des (HKR))<br />

- Modul 8: Öffentliche Fin<strong>an</strong>z- und Betriebswirtschaft 2 (Öffentliche BWL)<br />

- Modul 10: VWL und Soziologie<br />

3. Semester:<br />

Anf<strong>an</strong>g Juli:<br />

- Modul 2: Ordnungs- und Pl<strong>an</strong>ungsrecht<br />

- Modul 3: Sozialrecht<br />

- Modul 4: Kommunalrecht<br />

- Modul 6: Zivilrechtliche Grundlagen des Verwaltungsh<strong>an</strong>delns 2 (Sachenrecht,<br />

Familienrecht, Zivilprozessrecht)<br />

- Modul 9: Öffentliche Fin<strong>an</strong>z- und Betriebswirtschaft 3 (BWL, Unternehmen und<br />

Beteilungen))<br />

- Modul 11: Verwaltungsinformatik und Org<strong>an</strong>isation (VI, eGov, Orga)<br />

- Modul 12: Personalm<strong>an</strong>agement und Personal- und öffentliches Dienstrecht (P+O,<br />

Arbeitsrecht, Beamtenrecht)<br />

54


2. Erste Schritte in <strong>Kehl</strong><br />

Wohnen und Anmelden in <strong>Kehl</strong><br />

- Was muss m<strong>an</strong> ins Rathaus mitbringen?<br />

Um im Rathaus (Hauptstraße 85) in <strong>Kehl</strong> den Erst- bzw. Zweitwohnsitz<br />

<strong>an</strong>zumelden, benötigt m<strong>an</strong> seinen Ausweis sowie den Mietvertrag <strong>der</strong><br />

Wohnung in <strong>Kehl</strong>.<br />

- Erst- o<strong>der</strong> Zweitwohnsitz?<br />

Ob m<strong>an</strong> während des Studiums seinen Erst- o<strong>der</strong> Zweitwohnsitz in <strong>Kehl</strong><br />

<strong>an</strong>melden soll/muss, k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> nicht pauschal sagen, eine Anmeldung ist<br />

aber wegen des Meldegebotes in Deutschl<strong>an</strong>d für jeden Pflicht.<br />

Erstwohnsitz sollte <strong>der</strong> Ort sein, <strong>der</strong> den Lebensmittelpunkt darstellt. Wer<br />

jedes Wochenende sowie in den Semesterferien nach Hause fährt, k<strong>an</strong>n<br />

<strong>Kehl</strong> als seinen Zweitwohnsitz <strong>an</strong>geben. Bei wem dies nicht <strong>der</strong> Fall ist,<br />

sollte seinen Erstwohnsitz hier <strong>an</strong>melden. Da es in <strong>Kehl</strong> keine<br />

Zweitwohnungssteuer wie in großen Universitätsstädten in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

gibt, bringt die Anmeldung des Zweitwohnsitzes keine Nachteile mit sich.<br />

55


3. Freizeit<br />

3.1. Sport<strong>an</strong>gebote<br />

- Angebote <strong>der</strong> HS (koordiniert vom Sportreferat)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Fußball<br />

Frauen- u. Freizeitfußball:<br />

dienstags 19:30 bis 20:45 Uhr, Wilhelmsschule (Winter)<br />

16:30 bis 17:00 Uhr, Bolzplatz am Rhein (Sommer)<br />

Fortgeschrittene:<br />

donnerstags 20:00 bis 22:00 Uhr, Kreissporthalle (Winter)<br />

mittwochs 18:00 bis 19:30 Uhr, Sportplatz Goldscheuer (Sommer)<br />

H<strong>an</strong>dball<br />

mittwochs 20:00 bis 22:00 Uhr, Falkenhausschule <strong>Kehl</strong> (ggü. Stadthalle)<br />

Volleyball<br />

Fortgeschritten: montags 20:00 bis 22:00 Uhr, Wilhelmsschule<br />

Anfänger: donnerstags 17:15 bis 18:30 Uhr, Wilhelmsschule<br />

Badminton<br />

dienstags 18:30 bis 19:45 Uhr, Wilhelmsschule<br />

Aerobic<br />

donnerstags 18:45 bis 20:00 Uhr, Wilhelmsschule<br />

Basketball<br />

dienstags 20:45 bis 22:00 Uhr, Wilhelmsschule<br />

- VHS-Kurse:<br />

Zusätzlich zu den Sport<strong>an</strong>geboten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> gibt es auch die Möglichkeiten, <strong>an</strong><br />

Kursen <strong>der</strong> VHS H<strong>an</strong>auerl<strong>an</strong>d teilzunehmen, wie z.B. Zumba, Yoga,...<br />

Infos dazu unter: http://www.vhs-ortenau.de/kehl/index.htm<br />

56


3.2. Ver<strong>an</strong>staltungen / Parties<br />

Der AStA versendet jeden Monat einen sog. studentischen Newsletter, in dem alle wichtigen<br />

Ver<strong>an</strong>staltungen aufgelistet werden.<br />

Highlights:<br />

- März: Willkommensball für die Erstis in <strong>der</strong> Stadthalle<br />

- März: AStA-Ball (Bachelor-Feier)<br />

- Ende April/Anf<strong>an</strong>g Mai: Wasenfahrt zum Frühlingsfest<br />

- April/Mai: Mottoball in <strong>der</strong> Stadthalle<br />

- Mai: Lubu-Spiel<br />

- Juni: Sommerfest<br />

- Ende September/Anf<strong>an</strong>g Oktober: Wasenfahrt<br />

- Oktober/November: Lubu-Spiel in <strong>Kehl</strong><br />

3.3. Abendgestaltung in <strong>Kehl</strong><br />

- Bars: - Ricks Cocktailbar (leckere Cocktails, liegt im Industriegebiet)<br />

- Bali (kleine Kneipe in <strong>der</strong> Innenstadt, es gibt drei davon)<br />

- Blaue Lagune (Cocktailbar mit schönem Außenbereich)<br />

- Wolkenkratzer (Bar mit leckeren kleinen Gerichten und verschiedenen<br />

Getränken)<br />

- K-Beach (nur im Sommer, tolle Str<strong>an</strong>dbar mit Liegenstühlen, Cocktails,<br />

Snacks,...)<br />

- Disko: K3 Club <strong>Kehl</strong> – dort finden auch Studentenpartys <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> statt<br />

- Bowling: Galaxy-Bowling (Max-Pl<strong>an</strong>ck-Straße 9, <strong>Kehl</strong>-Auenheim)<br />

- Kino: Kinocenter <strong>Kehl</strong>, Hauptstraße 57 (Stadtmitte in <strong>Kehl</strong>, in <strong>der</strong> Einkaufsstraße)<br />

- Golfen: Golfgelände Birkenhof, <strong>Kehl</strong>-Neumühl<br />

3.4. Shopping<br />

- <strong>Kehl</strong>: Einkaufsstraße (Hauptstraße in <strong>Kehl</strong>), City Center (CCK)<br />

- Strasbourg: - Einkaufszentrum Rivetoile (z.B. Hollister, Pull <strong>an</strong>d Bear, Bershka,<br />

Desigual, Zara, M<strong>an</strong>go, Stradivarius)<br />

- Zentrum (auch viele kleine Souvenirgeschäfte)<br />

Ins Rivetoile k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> gut mit dem Auto fahren, wobei die ersten drei Stunden im Parkhaus<br />

kostenfrei sind, falls m<strong>an</strong> für 20€ in irgendeinem Geschäft dort etwas einkauft.<br />

57


Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gel<strong>an</strong>gt m<strong>an</strong> nach Strasbourg mit dem Bus<br />

21 ab <strong>Kehl</strong> Bahnhof, Läger o<strong>der</strong> Stadthalle bis „Aristide Bri<strong>an</strong>d“, d<strong>an</strong>n steigt<br />

m<strong>an</strong> um in die Tram D in Richtung „Rotonde“.<br />

Ausstieg Innenstadt: Haltestelle „Longstross“ o<strong>der</strong> „Homme de fer“,<br />

Ausstieg Rivetoile: “Etoile Bourse”<br />

Tickets für Bus und Tram nach Strasbourg gibt es in <strong>der</strong> Tourist-Information<br />

am Marktplatz in <strong>Kehl</strong> (z.B. 24h-Trio-Ticket (bis zu 3 Personen): 5,70€<br />

Einzelfahrscheine sind im Bus erhältlich.<br />

3.5. Essen in <strong>Kehl</strong> und Umgebung<br />

- Restaur<strong>an</strong>ts:- Lamm (sp<strong>an</strong>isch)<br />

- Alex<strong>an</strong>dros (griechisch)<br />

- Biermichel in Neumühl (z.B. mittwochs Flammkuchen,<br />

donnerstags Pasta)<br />

- Alte Zunft (z.B. Flammkuchen)<br />

- Star Grill (Döner, etc.)<br />

- Hoffnung in Bo<strong>der</strong>sweier (deutsche Küche)<br />

- Pflug in Querbach (regionale Küche)<br />

- Da Leonardo (italienisch)<br />

- Cafés & Bäckereien:- Backhaus Dreher (Frühstück, Mittagstisch)<br />

- Eiscafé Pierod (viele verschiedene Eissorten,<br />

kleine Snacks)<br />

58


4. Gesamtfazit<br />

Das im letzten ahr eingeführte Fachprojekt „<strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong>“<br />

brachte auf vielen Seiten positive Reson<strong>an</strong>z hervor. Vorteile hieraus<br />

ergaben sich zum einen in berufspraktischer Hinsicht, um die<br />

verwaltungsinternen Abläufe zu optimieren, und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en um <strong>der</strong><br />

Pflicht im Hochschulgesetz zur Führung eines <strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong>s <strong>an</strong><br />

<strong>Hochschule</strong>n nachzukommen. Dies hat uns dazu ver<strong>an</strong>lasst, in diesem<br />

Jahr auf den bereits gelegten Grundstein aufzubauen.<br />

Bei <strong>der</strong> Suche nach geeigneten Prozessen kam eine Vielzahl potenzieller<br />

Themenbereiche zur Sprache. Trotz begrenzter Kapazitäten und<br />

inhaltlicher Einschränkungen von Seiten <strong>der</strong> Hochschulleitung ist es uns<br />

gelungen, die oben gen<strong>an</strong>nten Prozesse darzustellen und zu<br />

durchleuchten.<br />

Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Prozesse tr<strong>an</strong>sparent zu gestalten und<br />

durch Verbindlichkeit die Qualität <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> zu verbessern.<br />

Erst während <strong>der</strong> Tätigkeiten in unseren Kleingruppen in Zusammenarbeit<br />

mit Dozenten und Mitarbeitern <strong>der</strong> Hochschulverwaltung wurden allen<br />

Beteiligten bisher ungeklärte Details <strong>der</strong> Abläufe bewusst, welche sich<br />

durch die intensive Beschäftigung als optimierungsbedürftig herausgestellt<br />

haben. So hoffen wir durch unsere Prozessdarstellung unsere<br />

Erkenntnisse tr<strong>an</strong>sparent nach außen hin teilen zu können.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> aufgetauchten Probleme, haben wir uns bemüht,<br />

sinnvolle Verbesserungsvorschläge einzubringen, um Denk<strong>an</strong>stöße zu<br />

geben und positive Verän<strong>der</strong>ungen herbeizuführen, welche zukünftig als<br />

verbindlich <strong>an</strong>gesehen werden könnten.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund unserer Bemühungen st<strong>an</strong>d stets die Verbesserung <strong>der</strong><br />

Qualität, welche sowohl für zukünftige Studierende als auch für die<br />

Verwaltungsmitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> einen hohen Nutzen mit sich<br />

bringen soll.<br />

Inwieweit uns die Erreichung dieser Ziele gelungen ist, steht zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht fest, da <strong>Qualitätsm<strong>an</strong>agement</strong> ein stetiger und<br />

59


l<strong>an</strong>gwieriger Prozess ist. Daher ist es uns ein Anliegen, dass dieses<br />

Fachprojekt noch viele Jahre bestehen bleibt und fortgeführt wird.<br />

60


5. Anlagen<br />

5.1 Satzungen<br />

5.1.1 Auszug aus <strong>der</strong> „Zulassungs- und Immatrikulationssatzung für<br />

den Masterstudieng<strong>an</strong>g Public M<strong>an</strong>agement“<br />

§ 2 Studienberechtigung<br />

(1) Zum Studium dieses 90 ECTS-Punkte umfassenden<br />

Masterstudieng<strong>an</strong>gs Public M<strong>an</strong>agement wird zugelassen, wer ein mit<br />

überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Hochschulstudium<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den Bereichen <strong>der</strong> Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Sozialund<br />

Wirtschaftswissenschaften, sowie <strong>der</strong> Natur- und<br />

Ingenieurwissenschaften mit mindestens 6 Semestern bzw. 180 ECTS<br />

Punkten nachweist. Studierende mit mindestens 180 und weniger als 210<br />

ECTS-Punkten müssen die für einen insgesamt 300 ECTS-Punkte<br />

wertigen Masterstudieng<strong>an</strong>g fehlenden ECTS-Punkte bis zum 15. J<strong>an</strong>uar<br />

des ersten Semesters nachgewiesen haben. Der Nachweis ist möglich<br />

durch die Reflexion <strong>der</strong> bisherigen beruflichen Praxis, die Teilnahme <strong>an</strong><br />

einem von <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>an</strong>gebotenen Modul „Methoden“ o<strong>der</strong> durch die<br />

Teilnahme <strong>an</strong> Lehrver<strong>an</strong>staltungen <strong>an</strong> einer <strong>Hochschule</strong> o<strong>der</strong> Einrichtung,<br />

die mit einer <strong>Hochschule</strong> vergleichbar ist. Insofern wird für diesen<br />

Personenkreis die Zulassung bei Vorliegen aller weiteren<br />

Voraussetzungen unter <strong>der</strong> aufschiebenden Bedingung dieses<br />

Nachweises erteilt.<br />

Des Weiteren werden vorausgesetzt<br />

- eine mindestens zweijährige Berufspraxis nach dem ersten<br />

Hochschulabschluss, die in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung o<strong>der</strong> in einem <strong>der</strong><br />

öffentlichen Verwaltung nahen Bereich erworben worden ist,<br />

- die erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren.<br />

61


(2) Ob ein Studienabschluss als überdurchschnittlich zu bewerten ist und<br />

über die Anerkennung <strong>der</strong> fehlenden ECTS-Punkte entscheidet die<br />

Zulassungskommission (§ 5 Abs. 1).<br />

§ 3 Bewerbungsfrist, Studienbeginn<br />

Die Zulassung zum Masterstudieng<strong>an</strong>g ist zum Wintersemester möglich.<br />

Der Antrag auf Zulassung ist bei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> bis zum 10. Mai<br />

(Ausschlussfrist) auf dem amtlichen Vordruck einzureichen.<br />

§ 4 Zulassungs<strong>an</strong>trag<br />

(1) Dem Zulassungs<strong>an</strong>trag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

ein Nachweis über ein überdurchschnittlich abgeschlossenes<br />

Hochschulstudium gemäß § 2; vor Aufnahme des Studiums müssen<br />

amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden,<br />

ein Nachweis über eine zweijährige Berufspraxis in <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Verwaltung o<strong>der</strong> in einem <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung nahen Bereich,<br />

eine Darstellung des Hochschulwerdeg<strong>an</strong>gs, <strong>der</strong> Berufspraxis und <strong>der</strong><br />

Motivation zur Aufnahme des Masterstudieng<strong>an</strong>gs,<br />

eine Erklärung darüber, ob und für welchen Studieng<strong>an</strong>g eine<br />

Immatrikulation <strong>an</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en <strong>Hochschule</strong> vorliegt,<br />

eine Erklärung darüber, ob für den be<strong>an</strong>tragten Studieng<strong>an</strong>g eine frühere<br />

Zulassung erloschen ist, weil die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber eine<br />

Prüfung in dem Studieng<strong>an</strong>g, ohne sie wie<strong>der</strong>holen zu können, nicht<br />

best<strong>an</strong>den hat,<br />

eine Erklärung darüber, ob für den be<strong>an</strong>tragten Studieng<strong>an</strong>g eine frühere<br />

Zulassung <strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> des Bewerbers erloschen ist, weil die<br />

studienbegleitenden Prüfungsleistungen nicht zu dem vorgeschriebenen<br />

Zeitpunkt nachgewiesen wurden o<strong>der</strong> weil trotz Auffor<strong>der</strong>ung eine<br />

Meldung zur Vor-, Zwischen- o<strong>der</strong> Abschlussprüfung nicht rechtzeitig<br />

erfolgte o<strong>der</strong> die gesetzte Nachfrist nicht eingehalten wurde.<br />

62


(2) Ergänzend können dem Zulassungs<strong>an</strong>trag Empfehlungsschreiben <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Arbeitgeberin o<strong>der</strong> des <strong>der</strong>zeitigen Arbeitgebers <strong>der</strong><br />

Bewerberin o<strong>der</strong> des Bewerbers beigefügt werden.<br />

§ 5 Zulassungsverfahren<br />

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudieng<strong>an</strong>g ist das<br />

erfolgreiche Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens. Das<br />

Zulassungsverfahren wird von <strong>der</strong> Zulassungskommission durchgeführt.<br />

Die Zulassungskommission besteht aus den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Prüfungsausschusses. Abweichend von § 16 <strong>der</strong> Studien- und<br />

Prüfungsordnung k<strong>an</strong>n die Prorektorin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prorektor auch eine<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>e hochschul<strong>an</strong>gehörige Person als Stellvertreterin o<strong>der</strong> Stellvertreter<br />

für die Zulassung benennen. Die Entscheidungen erfolgen mit<br />

Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden. Die Zulassungskommission ist beschlussfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>an</strong>wesend sind.<br />

(2) Am Zulassungsverfahren nehmen nur diejenigen Bewerberinnen und<br />

Bewerber teil, <strong>der</strong>en Zulassungs<strong>an</strong>trag form- und fristgerecht eingeg<strong>an</strong>gen<br />

ist und die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 Abs.1 und 2 erfüllen.<br />

(3) Das Zulassungsverfahren dient <strong>der</strong> Feststellung von Eignung,<br />

Befähigung und Motivation für das <strong>an</strong>gestrebte Studium. Zur Feststellung<br />

von Eignung, Befähigung und Motivation findet ein Gespräch mit <strong>der</strong><br />

Zulassungskommission statt.<br />

(4) Über die Zulassung zum Studium entscheidet <strong>der</strong> Rektor o<strong>der</strong> die<br />

Rektorin auf Vorschlag <strong>der</strong> Zulassungskommission. Der Rektor o<strong>der</strong> die<br />

Rektorin k<strong>an</strong>n die Zulassung auch unter <strong>der</strong> Bedingung aussprechen,<br />

dass ein Bewerber o<strong>der</strong> eine Bewerberin den Nachweis über die<br />

63


Zulassungsvoraussetzung nach § 2 bis zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

vor Aufnahme des Studiums erbringt.<br />

§ 6 Bescheide<br />

Die <strong>Hochschule</strong> teilt <strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> dem Bewerber unverzüglich die<br />

Entscheidung über den Zulassungs<strong>an</strong>trag mit. Bewerberinnen und<br />

Bewerbern, die nicht zugelassen werden konnten, wird ein<br />

Ablehnungsbescheid erteilt; dieser ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu<br />

versehen.<br />

§ 7 Verfall <strong>der</strong> Zulassung<br />

Die Zulassung zum Studium wird unwirksam, wenn das Studium nicht<br />

ordnungsgemäß aufgenommen wird. Die Zulassungskommission k<strong>an</strong>n<br />

Ausnahmen von Satz 1 zulassen.<br />

§ 8 Immatrikulation<br />

(1) Der Antrag auf Immatrikulation ist innerhalb <strong>der</strong> im<br />

Zulassungsbescheid festgesetzten Frist schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> zu<br />

stellen.<br />

(2) Dem Antrag auf Immatrikulation sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

1. Nachweise über Studienzeiten und Studieninhalte <strong>der</strong> bereits<br />

besuchten <strong>Hochschule</strong>n mit dem letzten Abg<strong>an</strong>gsvermerk<br />

(Exmatrikulation),<br />

2. eine von <strong>der</strong> zuständigen Kr<strong>an</strong>kenkasse ausgestellte<br />

Versicherungsbescheinigung (§ 2 <strong>der</strong> Studentenkr<strong>an</strong>kenversicherungs-<br />

Meldeverordnung),<br />

3. die im Zulassungsbescheid aufgeführten fehlenden Unterlagen,<br />

64


4. <strong>der</strong> Nachweis über die Bezahlung des Beitrags für das Studentenwerk<br />

und sonstiger öffentlich-rechtlicher For<strong>der</strong>ungen,<br />

5. von ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und -<br />

bewerbern <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Aufenthaltsgenehmigung o<strong>der</strong><br />

Aufenthaltserlaubnis-EG, die zur Aufnahme eines Studiums berechtigt<br />

o<strong>der</strong> dieses nicht ausschließt.<br />

(3) Der o<strong>der</strong> dem Studierenden wird als Bestätigung <strong>der</strong> Immatrikulation<br />

<strong>der</strong> Studentenausweis mit Lichtbild für das laufende Semester übers<strong>an</strong>dt.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die §§ 60 - 63 LHG verwiesen.<br />

65


5.1.2 Auszug aus <strong>der</strong> „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den<br />

gehobenen Dienst“<br />

St<strong>an</strong>d: 27.03.2013<br />

in Kraft ab: 17.09.2010<br />

§ 4 Ausbildungsstellen<br />

Ausbildungsstellen sind:<br />

1. die Bürgermeisterämter und die Gemeindeverwaltungsverbände,<br />

sofern mindestens eine Person mit Laufbahnbefähigung für den<br />

höheren o<strong>der</strong> gehobenen Verwaltungsdienst hauptamtlich<br />

beschäftigt wird;<br />

2. die L<strong>an</strong>dratsämter<br />

3. privatrechtlich org<strong>an</strong>isierte Vereinigungen, Einrichtungen o<strong>der</strong><br />

Unternehmen, <strong>der</strong>en Kapital (Grund- o<strong>der</strong> Stammkapital) sich<br />

unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> überwiegend in öffentlicher<br />

H<strong>an</strong>d befindet o<strong>der</strong> die fortlaufend g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> überwiegend aus<br />

öffentlichen Mitteln unterhalten werden;<br />

4. für die praktische Ausbildung im Rahmen des<br />

Vorbereitungsdienstes auch L<strong>an</strong>desbehörden mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

obersten L<strong>an</strong>desbehörden, <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desoberbehörden sowie <strong>der</strong><br />

höheren Son<strong>der</strong>behörden.<br />

§5 Zulassung zur Ausbildung<br />

(1) Für die Vergabe von Ausbildungsplätzen setzt das Innenministerium im<br />

Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium eine Zulassungszahl<br />

fest. Die Zulassungszahl bestimmt, wie viele Bewerberinnen und<br />

Bewerber höchstens mit <strong>der</strong> Ausbildung beginnen dürfen.<br />

66


(2) Der Zulassungs<strong>an</strong>trag ist bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Hochschule</strong><br />

einzureichen. Örtlich zuständig ist<br />

1. die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung und Fin<strong>an</strong>zen<br />

Ludwigsburg für Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptwohnsitz<br />

in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen,<br />

2. die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong> für Bewerberinnen<br />

und Bewerber mit Hauptwohnsitz in den Regierungsbezirken<br />

Karlsruhe und Freiburg,<br />

3. im Übrigen die <strong>Hochschule</strong>, bei <strong>der</strong> die Bewerbung erfolgt.<br />

Wer keinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat, k<strong>an</strong>n die<br />

Zulassung wahlweise bei einer <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>n be<strong>an</strong>tragen.<br />

(3) Dem Zulassungs<strong>an</strong>trag sind beizufügen:<br />

1. eine beglaubigte Abschrift des Schulabschlusszeugnisses, das die<br />

Hochschulzug<strong>an</strong>gsberechtigung nachweist, o<strong>der</strong>, wenn ein solches<br />

noch nicht vorliegt, beglaubigte Abschriften <strong>der</strong> letzten zwei<br />

Schulzeugnisse o<strong>der</strong> beglaubigte Nachweise über den Besitz <strong>der</strong><br />

Qualifikation für das Studium nach § 59 des<br />

L<strong>an</strong>deshochschulgesetzes;<br />

2. eine beglaubigte Abschrift des Ausbildungsabschlusszeugnisses,<br />

falls die sich bewerbende Person eine Ausbildung nach § 7 Abs. 2<br />

Nr. 2 o<strong>der</strong> 3 absolviert hat, sowie beglaubigte Nachweise über<br />

sonstige Tätigkeiten, die zu einer Verkürzung <strong>der</strong> Ausbildung nach<br />

§ 11 Abs. 1 führen können;<br />

3. im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 1 entsprechende beglaubigte<br />

Nachweise;<br />

4. eine Einverständniserklärung <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter, falls die<br />

sich bewerbende Person nicht volljährig ist.<br />

67


§6 Voraussetzungen für die Zulassung<br />

(1) Zur Ausbildung wird zugelassen, wer<br />

1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das<br />

Beamtenverhältnis erfüllt<br />

2. im Zeitpunkt <strong>der</strong> Einstellung in den Vorbereitungsdienst<br />

a. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wird o<strong>der</strong><br />

b. als schwerbehin<strong>der</strong>ter Mensch das 40. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben wird o<strong>der</strong><br />

c. als Arbeitnehmerin o<strong>der</strong> Arbeitnehmer das 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben wird und mindestens fünf Jahre<br />

im öffentlichen Dienst mit Aufgaben beschäftigt worden ist,<br />

die üblicherweise von Beamtinnen und Beamten des<br />

gehobenen Verwaltungsdienstes wahrgenommen werden;<br />

3. die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife,<br />

die Fachhochschulreife o<strong>der</strong> einen als gleichwertig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

Bildungsst<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> die Qualifikation für das Studium nach § 59 des<br />

L<strong>an</strong>deshochschulgesetzes nachweist und<br />

4. im Auswahlverfahren nach §§ 7 und 8 sowohl von <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

als auch von einer Ausbildungsstelle ausgewählt worden ist.<br />

(2) Zur Ausbildung k<strong>an</strong>n auch zugelassen werden, wer die<br />

Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 voraussichtlich zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Einstellung in das Einführungspraktikum erfüllen wird.<br />

(3) § 60 <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deslaufbahnverordnung sowie die Ermächtigung des<br />

L<strong>an</strong>despersonalausschusses, nach den Vorschriften <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>deslaufbahnverordnung auf Antrag <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> Ausnahmen von<br />

Absatz 1 Nr. 2 zuzulassen, bleiben unberührt.<br />

68


§13 Zweck<br />

Im Einführungspraktikum sollen sich die Auszubildenden mit den<br />

Aufgaben und <strong>der</strong> Arbeitsweise <strong>der</strong> Verwaltung vertraut machen und<br />

dabei allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für die Arbeit<br />

in <strong>der</strong> Verwaltung erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

§16 Ablauf und Inhalte des Einführungspraktikums<br />

(1) Das Einführungspraktikum setzt sich aus einem vierwöchigen<br />

Einführungslehrg<strong>an</strong>g und einer praktischen Ausbildung bei <strong>der</strong><br />

Ausbildungsstelle zusammen. Die Ausbildungsinhalte werden von den<br />

<strong>Hochschule</strong>n im Benehmen mit den kommunalen L<strong>an</strong>desverbänden durch<br />

Satzungen festgelegt.<br />

(2) Das Einführungspraktikum beginnt mit dem Einführungslehrg<strong>an</strong>g, <strong>der</strong><br />

120 Unterrichtsstunden umfasst und mit einer schriftlichen Prüfung, auf<br />

die §§ 30, 31, 32 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 entsprechende Anwendung<br />

finden, abschließt. Der Lehrg<strong>an</strong>g soll bei mehreren zentral gelegenen<br />

Ausbildungsstellen durchgeführt werden. Die <strong>Hochschule</strong>n legen im<br />

Einvernehmen mit den für die Durchführung des Lehrg<strong>an</strong>gs vorgesehenen<br />

Ausbildungsstellen und im Benehmen mit den kommunalen<br />

L<strong>an</strong>desverbänden die St<strong>an</strong>dorte fest. Die ausgewählten<br />

Ausbildungsstellen führen den Einführungslehrg<strong>an</strong>g durch und wählen im<br />

Einvernehmen mit den <strong>Hochschule</strong>n die erfor<strong>der</strong>lichen Lehrbeauftragten<br />

aus.<br />

(3) An den Einführungslehrg<strong>an</strong>g schließt sich die praktische Ausbildung<br />

bei <strong>der</strong> Ausbildungsstelle <strong>an</strong>. Die praktische Ausbildung findet in<br />

mindestens zwei von <strong>der</strong> Ausbildungsstelle ausgewählten Bereichen statt,<br />

wobei je<strong>der</strong> Abschnitt mindestens sechs Wochen dauert. Die<br />

Ausbildungsstelle erstellt für mindestens zwei Bereiche Beurteilungen; für<br />

die Bewertung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Verwaltungspraktik<strong>an</strong>tinnen und<br />

Verwaltungspraktik<strong>an</strong>ten findet § 30 entsprechende Anwendung.<br />

69


§17 Ordnungsgemäße Ableistung<br />

(1) Das Einführungspraktikum hat ordnungsgemäß abgeleistet, wer den<br />

Einführungslehrg<strong>an</strong>g mit mindestens <strong>der</strong> Note 4,0 in <strong>der</strong> schriftlichen<br />

Prüfung abgeschlossen und in den Beurteilungen einen Notendurchschnitt<br />

von mindestens 4,0 erreicht hat.<br />

(2) Die Ausbildungsstellen können das Einführungspraktikum für<br />

Verwaltungspraktik<strong>an</strong>tinnen und Verwaltungspraktik<strong>an</strong>ten, die<br />

unverschuldet so umfassende Teile des Einführungspraktikums versäumt<br />

haben, dass <strong>der</strong> Zweck des Einführungspraktikums nicht erfüllt ist, mit<br />

Einverständnis <strong>der</strong> Verwaltungspraktik<strong>an</strong>tin o<strong>der</strong> des<br />

Verwaltungspraktik<strong>an</strong>ten um bis zu ein Jahr verlängern o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

betreffenden Person zum nächstfolgenden Termin eine Wie<strong>der</strong>holung des<br />

Einführungspraktikums ermöglichen; einer erneuten Zulassung bedarf es<br />

nicht.<br />

(3) Die Ausbildungsstellen übersenden <strong>der</strong> zuständigen <strong>Hochschule</strong> die<br />

Beurteilungen sowie die Teilnahmebestätigung über den<br />

Einführungslehrg<strong>an</strong>g und unterrichten sie über eine Verlängerung o<strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>holung des Einführungspraktikums.<br />

70


5.2 Interviewleitfaden für die Auswahl zum Studieng<strong>an</strong>g Master of<br />

Arts – Public M<strong>an</strong>agement<br />

-Sperrvermerk-<br />

Der nachfolgende Gesprächsleitfaden für die Auswahl zum Studieng<strong>an</strong>g<br />

Master of Arts – Public M<strong>an</strong>agement enthält vertrauliche Daten <strong>der</strong><br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> und ist nur für den internen Gebrauch vorgesehen.<br />

Veröffentlichungen o<strong>der</strong> Vervielfältigungen des Gesprächsleitfadens sind<br />

ohne ausdrückliche Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> nicht gestattet.<br />

Interviewleitfaden<br />

Auswahl Masterstudieng<strong>an</strong>g:<br />

Das Multimodale Einstellungsinterview<br />

(Schuler, 1992)<br />

8. Fragen Bewerber/<br />

Gesprächsabschluss<br />

1. Gesprächsbeginn<br />

7. Situative Fragen /<br />

fachliche Fragen<br />

2. Selbstvorstellung<br />

des Bewerbers<br />

6. Informationen zum<br />

Studium<br />

3. Fragen zur<br />

Studienmotivation,<br />

Berufsorientierung<br />

5. Biografische Fragen<br />

4. Freies Gespräch /<br />

Nachfragen<br />

71


1. Gesprächsbeginn:<br />

0-3’<br />

Ziel:<br />

Anwärmen, Vorstellung <strong>der</strong> Anwesenden<br />

- Kurze Vorstellung <strong>der</strong> Anwesenden<br />

- Ablauf des Gesprächs<br />

„Wie werden in den ca. 45 Minuten Ihnen eine Reihe von Fragen stellen um uns<br />

ein Bild von Ihrem bisherigen beruflichen Werdeg<strong>an</strong>g machen zu können“<br />

„Uns interessiert natürlich sehr Ihre aktuelle Arbeitssituation, deshalb werden wir<br />

Sie zu diesem Bereich befragen“<br />

„Wir würden Sie als Person gerne näher kennenlernen, deshalb werden wir Ihnen<br />

einige Fragen zu Ihrem Lebenslauf stellen“<br />

2. Selbstvorstellung Bewerber:<br />

3’ – 8’<br />

Ziel: Erhebung: Präsentationsfähigkeit, berufliche Entwicklung,<br />

Reflexionsfähigkeit<br />

„Wir möchten Sie bitten, wenn Sie uns kurz (5 Minuten) Ihren bisherigen<br />

beruflichen Lebenslauf darstellen könnten und dabei die wichtigsten<br />

Stationen etwas näher ausführen könnten“<br />

3. Fragen zur Studienmotivation:<br />

Ziel: Ernsthaftigkeit Studienmotivation, Erhebung weiter<br />

„Nennen Sie uns bitte die drei wichtigsten Gründe, warum Sie das Studium<br />

aufnehmen wollen“<br />

„Welche weitergehenden Ziele wollen Sie mit dem Studienabschluss erreichen?“<br />

„Wo sehen Sie sich persönlich in 5 ahren“ „Was sind Ihre Ziele“<br />

72


„Warum haben Sie sich für diesen Studieng<strong>an</strong>g entschieden (vgl. <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Studiengänge); Warum in <strong>Kehl</strong> (vgl. Ludwigsburg)“<br />

„Wie steht Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Studienwunsch?“<br />

4. Nachfrage:<br />

Ziel: Diskussion <strong>der</strong> bisherigen Informationen<br />

5. Biographische Fragen:<br />

Ziel: Belastbarkeit, Leistungen im bisherigen Berufsleben, Bisheriges<br />

Führungsverhalten<br />

„Wie haben Sie Ihr erstes Studium abgeschlossen“? „Wie waren Ihre Leistungen<br />

im Studium?“<br />

„Haben Sie bereits einmal eine berufsbegleitende Ausbildung besucht?“<br />

„Gab es in Ihrem beruflichen Lebenslauf eine sehr belastende Situation? Was<br />

haben Sie konkret gemacht um diese Situation zu bewältigen?“<br />

„Welche Fortbildungen haben Sie in den letzten beiden ahren besucht? Was<br />

war das wichtigste Ergebnis?“<br />

6. Informationen zum Studium:<br />

Ziel: Information<br />

Kurze Ausführungen zur Studiengestaltung<br />

Erklärungen zur Org<strong>an</strong>isation<br />

Beson<strong>der</strong>heiten in <strong>Kehl</strong><br />

73


7. Situative Fragen:<br />

Ziel: Einschätzung Fachkenntnisse, Problem<strong>an</strong>alyse, Lösungsfähigkeit<br />

„Bitte schil<strong>der</strong>n Sie uns eine für Sie bedeutsame Führungssituation aus dem<br />

letzten Jahr (wenn Führungsaufgabe: eigenes Führungsverhalten, wenn<br />

keine Führungsaufgabe: Führungsverhalten Ihres Vorgesetzten)“<br />

„Wie würden Sie in <strong>der</strong> folgenden Situation h<strong>an</strong>deln:<br />

Ihr Mitarbeiter hat nach <strong>der</strong> letzten Beurteilungsrunde (in <strong>der</strong> keine<br />

Leistungszulage bewilligt wurde) sein Engagement im Arbeitsalltag<br />

deutlich zurückgefahren. Wie gehen Sie mit dieser Situation um?“<br />

„Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Führungsinstrumente für eine<br />

Führungskraft?“<br />

„Welche beherrschen Sie bereits, welche möchten Sie weiterentwickeln?“<br />

8. Abschluss:<br />

Ziel: Fragen <strong>der</strong> Bewerber/innen<br />

„Haben Sie sich auch in Ludwigsburg beworben?<br />

Falls Ja: Für welchen Studienort werden Sie sich entscheiden?“<br />

Entscheidung nach Abschluss (Anf<strong>an</strong>g Juli)<br />

Schnelle Zusage erfor<strong>der</strong>lich<br />

„Haben Sie noch Fragen zum Studium?“<br />

74


5.3 Prozessdarstellungen DIN-A3<br />

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