EuGH-Urteil zu TV-Rechten an Sportereignissen ... - Noerr
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Der America Invents Act: Die Reform des<br />
U.S. Patentrechts im Überblick<br />
Interview mit Dr. Robert Loef, Büro New York<br />
Am 16. September 2011 hat Präsident<br />
Obama den seit l<strong>an</strong>gem erwarteten<br />
„Leahy-Smith America<br />
Invents Act“ (nachfolgend “Invents Act”) unterzeichnet.<br />
Der Invents Act stellt die erste<br />
größere Überarbeitung des Patent Act von<br />
1952 dar und enthält entscheidende verfahrensrechtliche<br />
Änderungen, sowohl im Bereich<br />
der Erteilung als auch der gerichtlichen<br />
Durchset<strong>zu</strong>ng von Patenten. Ein Überblick<br />
über die wichtigsten Neuerungen und ihre<br />
Relev<strong>an</strong>z für Patentinhaber.<br />
Wie kam es <strong>zu</strong> der Reform und welche Ziele<br />
umfasst sie?<br />
„Über die Frage der Notwendigkeit einer Reform<br />
des U.S.-Patentrechts wird bereits seit vielen<br />
Jahren debattiert. Anlass gab die teilweise<br />
fragwürdige Qualität bisl<strong>an</strong>g erteilter Patente,<br />
steigende Tr<strong>an</strong>saktionskosten und die Uneinheitlichkeit<br />
des Patentschutzes im internationalen<br />
Vergleich. Neben <strong>an</strong>deren Neuerungen<br />
wurden die Einführung einer Regelung <strong>zu</strong>r<br />
Anfechtung neu erteilter Patente nach deren<br />
Erteilung, Änderungen <strong>zu</strong>r Vereinfachung und<br />
Kostenreduzierung von Patentstreitigkeiten<br />
und die Anpassung des U.S.-Patentrechts <strong>an</strong><br />
das europäische und das jap<strong>an</strong>ische Patentrecht<br />
vorgeschlagen.“<br />
Welche Änderungen wurden von der Reform<br />
umgesetzt?<br />
„Die wichtigste Änderung im Rahmen der<br />
Reform ist der Überg<strong>an</strong>g vom Ersterfinder-<br />
System (‚first to invent‘) <strong>zu</strong>m Erst<strong>an</strong>melder-<br />
System (‚first to file‘). Dies bedeutet, dass es in<br />
den U.S.A. für die Erteilung von Patenten <strong>zu</strong>künftig<br />
– wie überall sonst auf der Welt – grundsätzlich<br />
darauf <strong>an</strong>kommen wird, wer als erstes<br />
ein Patent für eine bestimmte Technologie<br />
<strong>an</strong>meldet und nicht, wer als erster die entsprechende<br />
Techno-logie erfunden hat. Mit dieser<br />
Änderung wird das im Ersterfinder-System bei<br />
Streitigkeiten zwischen Patent<strong>an</strong>tragstellern<br />
<strong>zu</strong>r Bestimmung des tatsächlichen Erfinders<br />
<strong>zu</strong>r Anwendung kommende ‚Interference-Verfahren‘<br />
aufgehoben. Die Änderung tritt jedoch<br />
nicht sofort, sondern erst am 16. März 2013 in<br />
Kraft.“<br />
Gibt es Ausnahmen vom neuen Erst<strong>an</strong>melderprinzip?<br />
„Es gibt zwei wesentliche Ausnahmen: Der Erfinder<br />
k<strong>an</strong>n seine Rechte <strong>an</strong> einer Erfindung<br />
nunmehr durch Offenlegung gegenüber dem<br />
U.S. Patent Trademark Office (PTO) wahren;<br />
es wird also faktisch eine Neuheitsschonfrist<br />
eingeführt. Der Erfinder muss (1) die Erfindung<br />
offenlegen, bevor ein <strong>an</strong>derer die Erfindung<br />
<strong>zu</strong>m Patent <strong>an</strong>meldet und (2) das Patent innerhalb<br />
eines Jahres nach dieser Offenlegung <strong>an</strong>melden.<br />
Der Invents Act definiert den Begriff der<br />
‚Offenlegung‘ nicht, es ist jedoch davon aus<strong>zu</strong>gehen,<br />
dass der Begriff jegliche neuheitsschädliche<br />
Offenlegung umfasst. Hier ist die entsprechende<br />
U.S.-Rechtsprechung ab<strong>zu</strong>warten.<br />
Zum <strong>an</strong>deren ist im Invents Act ein so gen<strong>an</strong>ntes<br />
‚Derivation-Verfahren‘ (im deutschen Recht<br />
als Patentvindikation bek<strong>an</strong>nt) vorgesehen.<br />
JUST. STATEMENT<br />
D<strong>an</strong>ach k<strong>an</strong>n ein Erfinder von einem Dritten<br />
die Übertragung von Patentrechten verl<strong>an</strong>gen,<br />
wenn dieser ohne Erlaubnis des Erfinders<br />
dessen Erfindung im Rahmen einer früheren<br />
Patent<strong>an</strong>meldung verwendet hat. Das Derivation-Verfahren<br />
wird das bisherige Interference-<br />
Verfahren ersetzen. Um sich gegen die frühere<br />
Patent<strong>an</strong>meldung eines Dritten durch<strong>zu</strong>setzen,<br />
muss der Antragsteller nunmehr nicht nur<br />
nachweisen, dass er als Erster die Erfindung gemacht<br />
hat, sondern auch, dass er dem früheren<br />
Anmelder die Erfindung bek<strong>an</strong>ntgegeben hat.<br />
Derivation-Verfahren müssen innerhalb von<br />
zehn Jahren seit der widerrechtlichen Aneignung<br />
und innerhalb eines Jahres seit der Befassung<br />
des PTO mit dem Sachverhalt eingeleitet<br />
werden.<br />
Angesichts dessen ist es heute mehr denn je<br />
ratsam, Patente auch in den U.S.A. möglichst<br />
rasch <strong>an</strong><strong>zu</strong>melden. Außerdem sollten Patent-<br />
<strong>an</strong>träge Dritter proaktiv überwacht werden.<br />
Denn sol<strong>an</strong>ge ein Patent<strong>an</strong>trag <strong>an</strong>hängig<br />
ist, können Personen oder Unternehmen<br />
dem PTO Informationen vorlegen, um nach<strong>zu</strong>weisen,<br />
dass die Erfindung des Antrag-<br />
stellers nicht neu und somit nicht patentierbar<br />
ist.“<br />
Wird es nun einfacher, Patente Dritter <strong>an</strong><strong>zu</strong>fechten?<br />
„Im neuen Invents Act sind erweiterte Verfahren<br />
<strong>zu</strong>r Anfechtung von US-Patenten und Patent<strong>an</strong>trägen<br />
durch Dritte vorgesehen. So können<br />
Dritte dem PTO früher veröffentlichte Patente,<br />
Anträge und sonstige Publikationen vorlegen,<br />
die vom Patentprüfer im Rahmen der Prüfung<br />
des Antrags auf Patentierbarkeit <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />
sind (so gen<strong>an</strong>nte ‚pre-issu<strong>an</strong>ce submissions‘).<br />
Des Weiteren wird ab dem 16. September<br />
2012 ein Verfahren <strong>zu</strong>r Überprüfung eines<br />
Patents nach erfolgter Erteilung (‚post-gr<strong>an</strong>t<br />
review proceedings‘) eingeführt. Dieses Ver-<br />
fahren ist mit dem europäischen Patenteinspruchsverfahren<br />
vergleichbar. Es ermöglicht<br />
Dritten, ein Patent über einen Zeitraum von<br />
neun Monaten nach Erteilung des Patents aus<br />
gesetzlich festgelegtem Grund vor dem PTO <strong>an</strong><strong>zu</strong>fechten.<br />
Schließlich wird die so gen<strong>an</strong>nte ‚inter Partes<br />
re-examination‘ (Nachprüfung inter partes)<br />
durch eine so gen<strong>an</strong>nte ‚inter partes review‘<br />
(Überprüfung inter partes) ersetzt, nach dem<br />
ein erteiltes Patent ausschließlich aus S. 4<br />
JUST. November 2011 3