EuGH-Urteil zu TV-Rechten an Sportereignissen ... - Noerr
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JUST. STATEMENT<br />
FortSet<strong>zu</strong>ng von S. 3<br />
Gründen fehlender<br />
Neuheit oder Erfindungshöhe (‚non-obviousness‘)<br />
durch Dritte <strong>an</strong>gefochten werden k<strong>an</strong>n.<br />
Dieses Verfahren k<strong>an</strong>n nach Ablauf von neun<br />
Monaten nach Patenterteilung bzw. dem Abschluss<br />
eines Post-gr<strong>an</strong>t-review-Verfahrens<br />
eingeleitet werden.<br />
Sowohl das Post-gr<strong>an</strong>t-review-Verfahren als<br />
auch die ‚Inter Partes Review‘ dürfte <strong>zu</strong> einer<br />
Beschleunigung des Verfahrens insgesamt beitragen:<br />
Innerhalb eines Jahres nach Einleitung<br />
des Verfahrens sollte eine abschließende Entscheidung<br />
ergehen.“<br />
Was sollten unsere M<strong>an</strong>daten im Hinblick auf<br />
die Reform berücksichtigen? Gibt es aktuellen<br />
H<strong>an</strong>dlungsbedarf?<br />
„Im Invents Act wird unter <strong>an</strong>derem der Umf<strong>an</strong>g<br />
des bei der Patenterteilung <strong>zu</strong> berücksichtigenden<br />
‚St<strong>an</strong>d der Technik‘ in 35 U.S.C.<br />
§ 102 neu geregelt: Bei Veröffentlichungen wird<br />
in Zukunft nicht mehr d<strong>an</strong>ach unterschieden,<br />
ob diese in den USA oder außerhalb der USA<br />
erfolgt sind. Außerdem wird durch Einführung<br />
des Zusatzes ‚otherwise making available to<br />
the public‘ der bei der Neuheitsprüfung <strong>zu</strong> berücksichtigende<br />
Maßstab <strong>an</strong> die europäische<br />
Praxis <strong>an</strong>gepasst. Es wird also in Zukunft für die<br />
Beurteilung der Neuheit und der Erfindungshöhe<br />
ein breiteres Spektrum von Referenzen<br />
her<strong>an</strong>gezogen werden können. Vor diesem<br />
Hintergrund k<strong>an</strong>n es daher ratsam sein, eine<br />
Patent<strong>an</strong>meldung noch vor dem Inkrafttreten<br />
dieser Neuerung am 16. März 2013 <strong>zu</strong> stellen,<br />
um von den milderen Bestimmungen der aktuellen<br />
Gesetzeslage <strong>zu</strong> profitieren.“<br />
Gibt es spezifische Regelungen für Patente betreffend<br />
Geschäftsmethoden?<br />
„Nach dem Invents Act sind die Patentierung<br />
von Steuerstrategien (‚tax strategies‘) sowie<br />
Erfindungen, die sich auf menschliche Org<strong>an</strong>ismen<br />
beziehen oder solche umfassen, ausdrücklich<br />
ausgeschlossen – ohne dass jedoch<br />
die Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden<br />
im allgemeinen geregelt wird.<br />
Der Invents Act enthält <strong>zu</strong>dem Überg<strong>an</strong>gsbestimmungen<br />
hinsichtlich der Überprüfung von<br />
Patenten nach Erteilung (‚post gr<strong>an</strong>t review‘)<br />
für patentgeschützte Geschäftsmethoden im<br />
Zusammenh<strong>an</strong>g mit Fin<strong>an</strong>zprodukten und<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen. Diese k<strong>an</strong>n von Parteien<br />
<strong>an</strong>gestoßen werden, denen die Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
solcher Patente <strong>zu</strong>r Last gelegt wird.<br />
Schließlich wurde in Patentverlet<strong>zu</strong>ngsstreitigkeiten<br />
die Möglichkeit der Verteidigung auf der<br />
Grundlage vorheriger kommerzieller Nut<strong>zu</strong>ng<br />
(‚prior use‘) erheblich ausgeweitet. § 273 des<br />
derzeit geltenden Patent Acts sieht für frühere<br />
Anwender einer Geschäftsmethode die Mög-<br />
4<br />
lichkeit einer Verteidigung gegen Patentverlet<strong>zu</strong>ngen<br />
lediglich d<strong>an</strong>n vor, wenn derjenige<br />
ein Patent für die fragliche Methode erworben<br />
hat. Der Invents Act weitet nun das Vorbenut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />
auf bereits früher existierende Vorbenutzer<br />
von möglichen Patentgegenständen<br />
aus. Der Patentgegenst<strong>an</strong>d muss jedoch mindestens<br />
ein Jahr vor dem Anmeldedatum der<br />
Erfindung oder dem Zeitpunkt der ersten Offenlegung<br />
der be<strong>an</strong>spruchten Erfindung kommerziell<br />
in den USA genutzt worden sein, um diese<br />
Verteidigung im Patentverlet<strong>zu</strong>ngsverfahren<br />
erfolgreich vorbringen <strong>zu</strong> können.<br />
Gibt es weitere durch den Invents Act eingeführte<br />
Änderungen, auf die Sie aufmerksam<br />
machen wollen?<br />
„Patentinhaber können vom PTO verl<strong>an</strong>gen,<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Prüfungen bezüglich eines erteilten<br />
Patents durch<strong>zu</strong>führen. Hierdurch können<br />
Patent-inhaber potenzielle Vollstreckungshindernisse<br />
vermeiden. Außerdem wird die Nichtbek<strong>an</strong>ntgabe<br />
der besten Ausführungsart (‚best<br />
mode‘) nicht mehr automatisch als ‚unbilliges<br />
Verhalten‘ <strong>an</strong>gesehen, das <strong>zu</strong>r Unwirksamkeit<br />
eines erteilten Patents führt.<br />
Des Weiteren enthält der Invents Act Regelungen,<br />
die es Unternehmen mit großen<br />
Forschungsabteilungen ermöglichen, durch<br />
Beschränkung des vorbek<strong>an</strong>nten St<strong>an</strong>ds der<br />
Technik desselben Inhabers <strong>zu</strong> vermeiden,<br />
dass der durch sie selbst entwickelte St<strong>an</strong>d der<br />
Technik gegen sie verwendet wird.<br />
Schließlich genügt nach dem Invents Act <strong>zu</strong>r<br />
Verbindung von Patentverlet<strong>zu</strong>ngsklagen gegen<br />
mehrere Beklagte nicht mehr lediglich die<br />
Behauptung, dass jeder der Beklagten einzeln<br />
und separat gegen das streitgegenständliche<br />
Patent verstoßen habe. Hierdurch dürfte<br />
die Profitabilität so gen<strong>an</strong>nter ‚Patent Trolls‘,<br />
die versuchen, Patente durch breit <strong>an</strong>gelegte<br />
Prozesskampagnen <strong>zu</strong> Geld <strong>zu</strong> machen, beschränkt<br />
werden.“<br />
Glauben Sie, dass die Reform ihre Ziele erreicht<br />
hat?<br />
„M<strong>an</strong>ch einer hätte sich sicher gewünscht, dass<br />
die Reform einen Schritt weiter geht. Viele Lobbygruppen<br />
jedoch haben diese Pläne unterlaufen.<br />
Aus meiner Sicht ist die Reform auf jeden<br />
Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Als Beispiel<br />
sei das neue Fin<strong>an</strong>zierungssystem des PTO<br />
gen<strong>an</strong>nt: Obwohl es kritisiert wird, dürfte es<br />
da<strong>zu</strong> beitragen, den Rückst<strong>an</strong>d von ca. 700.000<br />
Patenten <strong>zu</strong> dezimieren. Damit ist etwa auch<br />
ein Anstieg der allgemeinen Gebühren um 15<br />
Prozent verbunden; dafür gibt es jedoch nun<br />
auch die Möglichkeit eines beschleunigten<br />
Verfahrens. Des Weiteren wird das PTO Programme<br />
auflegen, um kleinere Unternehmen<br />
in patentrechtlichen Fragen <strong>zu</strong> unterstützen,<br />
sowie eine neue Kategorie von so gen<strong>an</strong>nten<br />
Mikrounternehmen schaffen, die berechtigt<br />
sind, in den Genuss eines 75-prozentigen Gebührenerlasses<br />
<strong>zu</strong> kommen.<br />
Der Erfolg der Reform wird sich jedoch erst im<br />
Laufe der Zeit zeigen. In der aktuellen wirtschaftlichen<br />
Situation sind Patente Vermögenswerte,<br />
die <strong>zu</strong>nehmend genutzt werden, um<br />
Gewinne <strong>zu</strong> erzielen. Die zwischen Samsung,<br />
Google, Apple und <strong>an</strong>deren geführten Patentgefechte<br />
um Smartphones und Tablet-Computer<br />
sind lediglich die Spitze des Eisbergs.“<br />
JUST.<br />
november 2011<br />
KAlEnDER<br />
2011<br />
17./18.11 Alic<strong>an</strong>te, Sp<strong>an</strong>ien<br />
VI. Konferenz des Gemeinschaftsmarkengerichts<br />
Tagung, Rechts<strong>an</strong>waltskammer Alic<strong>an</strong>te,<br />
HABM u. a.<br />
Teilnehmer: Dr. Tobias Dolde,<br />
Michael Hawkins<br />
Sprache: Sp<strong>an</strong>isch<br />
23./24.11 Köln<br />
Fördermittel für F&E-Projekte<br />
Seminar, Euroforum<br />
Referent: Dr. Sebasti<strong>an</strong> Wündisch, LL.M.<br />
Sprache: Deutsch<br />
Dezember 2011<br />
8.12. Dublin, Irl<strong>an</strong>d<br />
Europe<strong>an</strong> Trademark Reforms<br />
Conference<br />
Konferenz, INTA<br />
Teilnehmer: Michael Hawkins<br />
Sprache: Englisch<br />
8./9.12. Dresden<br />
Fördermittel für F&E-Projekte<br />
Seminar, Euroforum<br />
Referent: Dr. Sebasti<strong>an</strong> Wündisch, LL.M.<br />
Sprache: Deutsch<br />
9.12. München<br />
Arbeitssit<strong>zu</strong>ng des Instituts für<br />
Urheber- und Medienrecht<br />
„Der Fall Karen Murphy – ist der <strong>EuGH</strong> der<br />
Totengräber der Exklusivlizenz?“<br />
Vortrag, Institut für Urheber- und<br />
Medienrecht<br />
Referent: Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>nes Kreile<br />
Sprache: Deutsch<br />
Vorschau Februar 2012<br />
13.2. Berlin<br />
<strong>Noerr</strong> auf der Berlinale<br />
Podiumsdiskussion im Rahmen des<br />
Filmfestivals, <strong>Noerr</strong> LLP<br />
Teilnehmer: Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>nes Kreile,<br />
Dr. Martin Diesbach u. a.<br />
Sprache: Deutsch<br />
JUST. November 2011