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EuGH-Urteil zu TV-Rechten an Sportereignissen ... - Noerr

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JUST. STATEMENT<br />

FortSet<strong>zu</strong>ng von S. 3<br />

Gründen fehlender<br />

Neuheit oder Erfindungshöhe (‚non-obviousness‘)<br />

durch Dritte <strong>an</strong>gefochten werden k<strong>an</strong>n.<br />

Dieses Verfahren k<strong>an</strong>n nach Ablauf von neun<br />

Monaten nach Patenterteilung bzw. dem Abschluss<br />

eines Post-gr<strong>an</strong>t-review-Verfahrens<br />

eingeleitet werden.<br />

Sowohl das Post-gr<strong>an</strong>t-review-Verfahren als<br />

auch die ‚Inter Partes Review‘ dürfte <strong>zu</strong> einer<br />

Beschleunigung des Verfahrens insgesamt beitragen:<br />

Innerhalb eines Jahres nach Einleitung<br />

des Verfahrens sollte eine abschließende Entscheidung<br />

ergehen.“<br />

Was sollten unsere M<strong>an</strong>daten im Hinblick auf<br />

die Reform berücksichtigen? Gibt es aktuellen<br />

H<strong>an</strong>dlungsbedarf?<br />

„Im Invents Act wird unter <strong>an</strong>derem der Umf<strong>an</strong>g<br />

des bei der Patenterteilung <strong>zu</strong> berücksichtigenden<br />

‚St<strong>an</strong>d der Technik‘ in 35 U.S.C.<br />

§ 102 neu geregelt: Bei Veröffentlichungen wird<br />

in Zukunft nicht mehr d<strong>an</strong>ach unterschieden,<br />

ob diese in den USA oder außerhalb der USA<br />

erfolgt sind. Außerdem wird durch Einführung<br />

des Zusatzes ‚otherwise making available to<br />

the public‘ der bei der Neuheitsprüfung <strong>zu</strong> berücksichtigende<br />

Maßstab <strong>an</strong> die europäische<br />

Praxis <strong>an</strong>gepasst. Es wird also in Zukunft für die<br />

Beurteilung der Neuheit und der Erfindungshöhe<br />

ein breiteres Spektrum von Referenzen<br />

her<strong>an</strong>gezogen werden können. Vor diesem<br />

Hintergrund k<strong>an</strong>n es daher ratsam sein, eine<br />

Patent<strong>an</strong>meldung noch vor dem Inkrafttreten<br />

dieser Neuerung am 16. März 2013 <strong>zu</strong> stellen,<br />

um von den milderen Bestimmungen der aktuellen<br />

Gesetzeslage <strong>zu</strong> profitieren.“<br />

Gibt es spezifische Regelungen für Patente betreffend<br />

Geschäftsmethoden?<br />

„Nach dem Invents Act sind die Patentierung<br />

von Steuerstrategien (‚tax strategies‘) sowie<br />

Erfindungen, die sich auf menschliche Org<strong>an</strong>ismen<br />

beziehen oder solche umfassen, ausdrücklich<br />

ausgeschlossen – ohne dass jedoch<br />

die Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden<br />

im allgemeinen geregelt wird.<br />

Der Invents Act enthält <strong>zu</strong>dem Überg<strong>an</strong>gsbestimmungen<br />

hinsichtlich der Überprüfung von<br />

Patenten nach Erteilung (‚post gr<strong>an</strong>t review‘)<br />

für patentgeschützte Geschäftsmethoden im<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g mit Fin<strong>an</strong>zprodukten und<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen. Diese k<strong>an</strong>n von Parteien<br />

<strong>an</strong>gestoßen werden, denen die Verlet<strong>zu</strong>ng<br />

solcher Patente <strong>zu</strong>r Last gelegt wird.<br />

Schließlich wurde in Patentverlet<strong>zu</strong>ngsstreitigkeiten<br />

die Möglichkeit der Verteidigung auf der<br />

Grundlage vorheriger kommerzieller Nut<strong>zu</strong>ng<br />

(‚prior use‘) erheblich ausgeweitet. § 273 des<br />

derzeit geltenden Patent Acts sieht für frühere<br />

Anwender einer Geschäftsmethode die Mög-<br />

4<br />

lichkeit einer Verteidigung gegen Patentverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

lediglich d<strong>an</strong>n vor, wenn derjenige<br />

ein Patent für die fragliche Methode erworben<br />

hat. Der Invents Act weitet nun das Vorbenut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />

auf bereits früher existierende Vorbenutzer<br />

von möglichen Patentgegenständen<br />

aus. Der Patentgegenst<strong>an</strong>d muss jedoch mindestens<br />

ein Jahr vor dem Anmeldedatum der<br />

Erfindung oder dem Zeitpunkt der ersten Offenlegung<br />

der be<strong>an</strong>spruchten Erfindung kommerziell<br />

in den USA genutzt worden sein, um diese<br />

Verteidigung im Patentverlet<strong>zu</strong>ngsverfahren<br />

erfolgreich vorbringen <strong>zu</strong> können.<br />

Gibt es weitere durch den Invents Act eingeführte<br />

Änderungen, auf die Sie aufmerksam<br />

machen wollen?<br />

„Patentinhaber können vom PTO verl<strong>an</strong>gen,<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Prüfungen bezüglich eines erteilten<br />

Patents durch<strong>zu</strong>führen. Hierdurch können<br />

Patent-inhaber potenzielle Vollstreckungshindernisse<br />

vermeiden. Außerdem wird die Nichtbek<strong>an</strong>ntgabe<br />

der besten Ausführungsart (‚best<br />

mode‘) nicht mehr automatisch als ‚unbilliges<br />

Verhalten‘ <strong>an</strong>gesehen, das <strong>zu</strong>r Unwirksamkeit<br />

eines erteilten Patents führt.<br />

Des Weiteren enthält der Invents Act Regelungen,<br />

die es Unternehmen mit großen<br />

Forschungsabteilungen ermöglichen, durch<br />

Beschränkung des vorbek<strong>an</strong>nten St<strong>an</strong>ds der<br />

Technik desselben Inhabers <strong>zu</strong> vermeiden,<br />

dass der durch sie selbst entwickelte St<strong>an</strong>d der<br />

Technik gegen sie verwendet wird.<br />

Schließlich genügt nach dem Invents Act <strong>zu</strong>r<br />

Verbindung von Patentverlet<strong>zu</strong>ngsklagen gegen<br />

mehrere Beklagte nicht mehr lediglich die<br />

Behauptung, dass jeder der Beklagten einzeln<br />

und separat gegen das streitgegenständliche<br />

Patent verstoßen habe. Hierdurch dürfte<br />

die Profitabilität so gen<strong>an</strong>nter ‚Patent Trolls‘,<br />

die versuchen, Patente durch breit <strong>an</strong>gelegte<br />

Prozesskampagnen <strong>zu</strong> Geld <strong>zu</strong> machen, beschränkt<br />

werden.“<br />

Glauben Sie, dass die Reform ihre Ziele erreicht<br />

hat?<br />

„M<strong>an</strong>ch einer hätte sich sicher gewünscht, dass<br />

die Reform einen Schritt weiter geht. Viele Lobbygruppen<br />

jedoch haben diese Pläne unterlaufen.<br />

Aus meiner Sicht ist die Reform auf jeden<br />

Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Als Beispiel<br />

sei das neue Fin<strong>an</strong>zierungssystem des PTO<br />

gen<strong>an</strong>nt: Obwohl es kritisiert wird, dürfte es<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, den Rückst<strong>an</strong>d von ca. 700.000<br />

Patenten <strong>zu</strong> dezimieren. Damit ist etwa auch<br />

ein Anstieg der allgemeinen Gebühren um 15<br />

Prozent verbunden; dafür gibt es jedoch nun<br />

auch die Möglichkeit eines beschleunigten<br />

Verfahrens. Des Weiteren wird das PTO Programme<br />

auflegen, um kleinere Unternehmen<br />

in patentrechtlichen Fragen <strong>zu</strong> unterstützen,<br />

sowie eine neue Kategorie von so gen<strong>an</strong>nten<br />

Mikrounternehmen schaffen, die berechtigt<br />

sind, in den Genuss eines 75-prozentigen Gebührenerlasses<br />

<strong>zu</strong> kommen.<br />

Der Erfolg der Reform wird sich jedoch erst im<br />

Laufe der Zeit zeigen. In der aktuellen wirtschaftlichen<br />

Situation sind Patente Vermögenswerte,<br />

die <strong>zu</strong>nehmend genutzt werden, um<br />

Gewinne <strong>zu</strong> erzielen. Die zwischen Samsung,<br />

Google, Apple und <strong>an</strong>deren geführten Patentgefechte<br />

um Smartphones und Tablet-Computer<br />

sind lediglich die Spitze des Eisbergs.“<br />

JUST.<br />

november 2011<br />

KAlEnDER<br />

2011<br />

17./18.11 Alic<strong>an</strong>te, Sp<strong>an</strong>ien<br />

VI. Konferenz des Gemeinschaftsmarkengerichts<br />

Tagung, Rechts<strong>an</strong>waltskammer Alic<strong>an</strong>te,<br />

HABM u. a.<br />

Teilnehmer: Dr. Tobias Dolde,<br />

Michael Hawkins<br />

Sprache: Sp<strong>an</strong>isch<br />

23./24.11 Köln<br />

Fördermittel für F&E-Projekte<br />

Seminar, Euroforum<br />

Referent: Dr. Sebasti<strong>an</strong> Wündisch, LL.M.<br />

Sprache: Deutsch<br />

Dezember 2011<br />

8.12. Dublin, Irl<strong>an</strong>d<br />

Europe<strong>an</strong> Trademark Reforms<br />

Conference<br />

Konferenz, INTA<br />

Teilnehmer: Michael Hawkins<br />

Sprache: Englisch<br />

8./9.12. Dresden<br />

Fördermittel für F&E-Projekte<br />

Seminar, Euroforum<br />

Referent: Dr. Sebasti<strong>an</strong> Wündisch, LL.M.<br />

Sprache: Deutsch<br />

9.12. München<br />

Arbeitssit<strong>zu</strong>ng des Instituts für<br />

Urheber- und Medienrecht<br />

„Der Fall Karen Murphy – ist der <strong>EuGH</strong> der<br />

Totengräber der Exklusivlizenz?“<br />

Vortrag, Institut für Urheber- und<br />

Medienrecht<br />

Referent: Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>nes Kreile<br />

Sprache: Deutsch<br />

Vorschau Februar 2012<br />

13.2. Berlin<br />

<strong>Noerr</strong> auf der Berlinale<br />

Podiumsdiskussion im Rahmen des<br />

Filmfestivals, <strong>Noerr</strong> LLP<br />

Teilnehmer: Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>nes Kreile,<br />

Dr. Martin Diesbach u. a.<br />

Sprache: Deutsch<br />

JUST. November 2011

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