07.10.2013 Aufrufe

Strafrecht II - Studentische Organisationen Uni Luzern

Strafrecht II - Studentische Organisationen Uni Luzern

Strafrecht II - Studentische Organisationen Uni Luzern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen Vorlesung FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 10 -<br />

4.2.1. Bedeutung<br />

(Prof. Dr. iur. Beat Ackermann)<br />

4.2.2. Aufbau und Besonderheiten<br />

5. Das fahrlässige Unterlassungsdelikt<br />

5.1. Bedeutung<br />

echte selten<br />

unechte bei allen Erfolgsdelikten die auch durch fahrlässige Begehung begonnen werden<br />

können.<br />

Bsp: Abwart, der zu faul ist um morgens Schnee schaufeln zu gehen.<br />

Achtung: keine Tätigkeitsdelikte durch (fahrlässiges) Unterlassen!<br />

5.2. Aufbau und Besonderheiten<br />

Achtung, keine Unterteilung bei der Prüfung in subjektiver und objektiver TB (fahrlässig<br />

und nicht vorsätzlich!!)<br />

ex ante Prüfung<br />

Verletzung einer Sorgfaltspflicht<br />

Tatmacht: Mutter die am Strand geht und ihr kind ertrinken sieht<br />

b) objektive Ebene<br />

c) subjektive Ebene<br />

Hypothetische Kausalität<br />

a. Risikoerhöhungstheorie<br />

b. Wahrscheinlichkeitstheorie der Erfolg wäre wahrscheinlich nicht eingetreten, wenn die<br />

Handlung nicht unter<br />

Risikoerhöhungstheorie ist grundsätzlich schärfer. Es ist nicht nur schärfer. Die Person wenn ich<br />

eingreife muss sie nicht höchstwahrscheinlich Tod sein, sonder nicht tot sein, weil man bei einem<br />

Toten das Risiko nicht erhöhen kann.<br />

6. Rechtswidrigkeit<br />

Beim Fahrlässigkeitsdelikt hat die Rechtswidrigkeit eine andere Dimension als beim Vorsatzdelikt<br />

(S. Grafik Skript).<br />

Unterschied Tatbestandsmässigkeit und Rechtswidrigkeit<br />

der Tatbestand ist nicht neutral es ist unser Messer die unrechtsbegründenenden<br />

Situationen werden aufgezeigt (aus allen Lebensgeschehnissen werden die unrechtsbegründenden<br />

herausgepickt).<br />

Rechtswidrigkeit rechtfertigt allenfalls eingetretene unrechtsbegründende Gegenstände.<br />

Ist die Gewichtung bei der Rechtswidrigkeit beim Fahrlässigkeit anders<br />

als bei Vorsatzdelikt<br />

Anders gefragt: ist das Unrecht bei beiden Deliktsarten gleich gross? Nein, deshalb<br />

muss auch die Rechtfertigung nicht gleich gross sein<br />

es gibt mehr Rechtfertigungsgründe viele kleine Rechtfertigungsgründe sind bereits<br />

möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!