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Merkblatt für kommunale Schulträger (application/pdf, 65.5 kB)

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8. Vergabeverfahren im Schulbuchgeschäft<br />

Schulbuchaufträge müssen ab Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes aus<br />

europarechtlichen Grü nden ö ffentlich ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert<br />

liegt derzeit bei 200.000 Euro.<br />

Schulbuchaufträge unterhalb des vorgenannten Schwellenwertes brauchen nicht<br />

ö ffentlich ausgeschrieben zu werden, die Kommune ist in diesem Bereich also<br />

grundsätzlich frei in der Wahl des von ihr angewandten Verfahrens (§ § 2 Abs. 1 Nr.1,<br />

Abs. 3 Nr. 3 b VOL/A).<br />

Bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte sollte zweckmäß igerweise von einer<br />

ö ffentlichen Ausschreibung abgesehen werden. Die ö ffentliche Hand verfolgt durch<br />

Ausschreibungen das Ziel, das wirtschaftlich gü nstigste Angebot zu ermitteln, um auf<br />

diese Weise Kosten zu sparen. Diese Zielsetzung läuft im Schulbuchgeschäft ins<br />

Leere, da sich bei durchweg preisgebundenen Schulbü chern und Serviceleistungen<br />

ohne relevante Unterschiedlichkeit kein wirtschaftliches Angebot ermitteln lässt. Als<br />

interne Verwaltungsanweisung ist die VOL/A Ausdruck der Verpflichtung staatlicher<br />

Stellen zum sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Die ö ffentliche Ausschreibung<br />

von Schulbü chern, die mit einem erheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand<br />

verbunden ist, lässt sich mit dieser Verpflichtung nicht vereinbaren.<br />

9. Ö ffentliche Ausschreibungen<br />

Schulbuchaufträge ü ber 200.000 Euro mü ssen aufgrund europarechtlicher<br />

Bestimmungen ö ffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Vor dem<br />

Hintergrund des BuchPrG erscheinen ö ffentliche Ausschreibungen kein geeignetes<br />

Mittel, ein „wirtschaftlich gü nstigstes“ Angebot zu ermitteln. Gleichwohl sehen das<br />

europäische und nationale Vergaberecht bislang keine ausdrü ckliche Ausnahme von<br />

der Ausschreibungspflicht fü r Schulbü cher vor.<br />

Ö ffentliche Ausschreibungen müssen durch Tageszeitungen, amtliche Verö ffentlichungsblätter<br />

oder Fachzeitschriften bekannt gegeben werden; zweckmäß igerweise<br />

sollten Schulbuchausschreibungen auch in der lokalen Tagespresse verö ffentlicht<br />

werden.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf die Abfassung der Ausschreibungsunterlagen zu<br />

legen, da diese mit dem BuchPrG in Einklang stehen mü ssen. Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen, die bei der Vergabe sonstiger Aufträge zugrundegelegt<br />

werden, sind fü r Verwendung im Schulbuchgeschäft nicht immer geeignet.<br />

Barzahlungsnachlässe und Skonto beispielsweise sind nach dem BuchPrG<br />

generell verboten.<br />

Darü ber hinaus ist von Bedeutung, dass die Ausschreibung erkennen lässt, welche<br />

Auswahlkriterien mit welcher Gewichtung <strong>für</strong> die Auswahl des „wirtschaftlichsten“<br />

Angebots angelegt ist (Transparenzgebot). Dies gilt insbesondere vor dem<br />

Hintergrund, dass Schulbü cher preisgebunden sind und – anders als bei sonstigen<br />

Produkten - kein Preiswettbewerb stattfindet. Abweichende Angebote sind allenfalls<br />

bei Leistungskriterien auß erhalb des Preises denkbar, z. B. bei Kriterien wie<br />

Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit der Lieferung, Gewährleistung und Erledigung von<br />

Nachbestellungen. Allerdings dürfen nur handelsü bliche Serviceleistungen ohne<br />

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