Merkblatt für kommunale Schulträger (application/pdf, 65.5 kB)
Merkblatt für kommunale Schulträger (application/pdf, 65.5 kB)
Merkblatt für kommunale Schulträger (application/pdf, 65.5 kB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8. Vergabeverfahren im Schulbuchgeschäft<br />
Schulbuchaufträge müssen ab Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes aus<br />
europarechtlichen Grü nden ö ffentlich ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert<br />
liegt derzeit bei 200.000 Euro.<br />
Schulbuchaufträge unterhalb des vorgenannten Schwellenwertes brauchen nicht<br />
ö ffentlich ausgeschrieben zu werden, die Kommune ist in diesem Bereich also<br />
grundsätzlich frei in der Wahl des von ihr angewandten Verfahrens (§ § 2 Abs. 1 Nr.1,<br />
Abs. 3 Nr. 3 b VOL/A).<br />
Bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte sollte zweckmäß igerweise von einer<br />
ö ffentlichen Ausschreibung abgesehen werden. Die ö ffentliche Hand verfolgt durch<br />
Ausschreibungen das Ziel, das wirtschaftlich gü nstigste Angebot zu ermitteln, um auf<br />
diese Weise Kosten zu sparen. Diese Zielsetzung läuft im Schulbuchgeschäft ins<br />
Leere, da sich bei durchweg preisgebundenen Schulbü chern und Serviceleistungen<br />
ohne relevante Unterschiedlichkeit kein wirtschaftliches Angebot ermitteln lässt. Als<br />
interne Verwaltungsanweisung ist die VOL/A Ausdruck der Verpflichtung staatlicher<br />
Stellen zum sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Die ö ffentliche Ausschreibung<br />
von Schulbü chern, die mit einem erheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand<br />
verbunden ist, lässt sich mit dieser Verpflichtung nicht vereinbaren.<br />
9. Ö ffentliche Ausschreibungen<br />
Schulbuchaufträge ü ber 200.000 Euro mü ssen aufgrund europarechtlicher<br />
Bestimmungen ö ffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Vor dem<br />
Hintergrund des BuchPrG erscheinen ö ffentliche Ausschreibungen kein geeignetes<br />
Mittel, ein „wirtschaftlich gü nstigstes“ Angebot zu ermitteln. Gleichwohl sehen das<br />
europäische und nationale Vergaberecht bislang keine ausdrü ckliche Ausnahme von<br />
der Ausschreibungspflicht fü r Schulbü cher vor.<br />
Ö ffentliche Ausschreibungen müssen durch Tageszeitungen, amtliche Verö ffentlichungsblätter<br />
oder Fachzeitschriften bekannt gegeben werden; zweckmäß igerweise<br />
sollten Schulbuchausschreibungen auch in der lokalen Tagespresse verö ffentlicht<br />
werden.<br />
Besonderes Augenmerk ist auf die Abfassung der Ausschreibungsunterlagen zu<br />
legen, da diese mit dem BuchPrG in Einklang stehen mü ssen. Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen, die bei der Vergabe sonstiger Aufträge zugrundegelegt<br />
werden, sind fü r Verwendung im Schulbuchgeschäft nicht immer geeignet.<br />
Barzahlungsnachlässe und Skonto beispielsweise sind nach dem BuchPrG<br />
generell verboten.<br />
Darü ber hinaus ist von Bedeutung, dass die Ausschreibung erkennen lässt, welche<br />
Auswahlkriterien mit welcher Gewichtung <strong>für</strong> die Auswahl des „wirtschaftlichsten“<br />
Angebots angelegt ist (Transparenzgebot). Dies gilt insbesondere vor dem<br />
Hintergrund, dass Schulbü cher preisgebunden sind und – anders als bei sonstigen<br />
Produkten - kein Preiswettbewerb stattfindet. Abweichende Angebote sind allenfalls<br />
bei Leistungskriterien auß erhalb des Preises denkbar, z. B. bei Kriterien wie<br />
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit der Lieferung, Gewährleistung und Erledigung von<br />
Nachbestellungen. Allerdings dürfen nur handelsü bliche Serviceleistungen ohne<br />
6 / 11