Merkblatt für kommunale Schulträger (application/pdf, 65.5 kB)
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Ü bersicht:<br />
Was ist im Schulbuchgeschäft zulässig und was nicht?<br />
Ansichtslieferungen: Ansichtslieferungen gehö ren im weiteren Sinn zum Service<br />
und dü rfen ohne Aufpreis angeboten werden.<br />
Barzahlungsnachlässe: Barzahlungsnachlässe sind nach dem BuchPrG generell<br />
verboten.<br />
„Bibliografische Nachweise“ : Es handelt sich um eine handelsü bliche<br />
Nebenleistung, die ohne zusätzliche Vergü tung angeboten werden darf. Maß geblich<br />
sind die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Ladenpreise; etwaige Preisänderungen<br />
der Verlage mü ssen vom Buchhandel beachtet werden.<br />
Fördervereine: s. u. Sammelbestellungen<br />
„Folierung von Schulbü chern“ : Es handelt sich um keine handelsü bliche<br />
Nebenleistung, die deshalb nur gegen Aufpreis verlangt und angeboten werden darf.<br />
Hotline: die Einrichtung einer Hotline, z. B. fü r Einzelauskü nfte, Nachbestellungen<br />
oder Reklamationen, gehö rt im weiteren Sinne zum buchhändlerischen Service.<br />
Inventarisierungsarbeiten: Die Ü bernahme von Inventarisierungsarbeiten, z. B. die<br />
Erstellung von Inventarlisten, Klassenlisten, Schü lernachweisen oder<br />
Inventaretiketten, sind im Schulbuchgeschäft keine handelsü blichen<br />
Nebenleistungen. Inventarisierungsarbeiten dürfen deshalb nur gegen zusätzliche<br />
Vergü tung verlangt und ü bernommen werden.<br />
Inzahlungnahme gebrauchter Schulbü cher: Die Inzahlungnahme bei einem<br />
Neuauftrag stellt in aller Regel einen mittelbaren Verstoß gegen das BuchPrG dar.<br />
Etwas anders kann allenfalls dann gelten, wenn die Bücher nachweislich einen<br />
Wiederverkaufwert haben und der verrechnete Betrag dem Wiederverkaufswert<br />
entspricht. In jedem Fall unzulässig ist die Ankü ndigung einer pauschalen Vergü tung<br />
ohne Rü cksichtnahme auf den Erhaltungszustand der Bü cher.<br />
Kaufexemplare: Kaufexemplare dürfen nicht mit Schulbuchnachlässen geliefert<br />
werden. Sie dürfen auch nicht als „öffentlicher Auftrag“ deklariert oder in einen<br />
solchen einbezogen werden.<br />
Koppelungsgeschäfte: Koppelungsgeschäfte sind Geschäfte, bei denen<br />
Schulbü cher und nicht preisgebundene Produkte gemeinsam ausgeschrieben<br />
werden. Koppelungsgeschäfte sind nicht grundsätzlich unzulässig. Jedoch liegt<br />
regelmäß ig ein mittelbarer Verstoß gegen das BuchPrG vor, wenn fü r die<br />
preisungebundenen Produkte Preise verlangt oder angeboten werden, die unterhalb<br />
der Beschaffungskosten liegen.<br />
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