pdf-vom_althaus_zum_niedrigenergiehaus (1,49 MB)
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Richtige Abfolge der Sanierungsschritte<br />
Nach Festlegung der Sanierungsziele geht es an die<br />
Planung der einzelnen Sanierungsschritte. Dabei ist<br />
auf die Abfolge der Maßnahmen besonders zu achten.<br />
Mängel oder Bauschäden müssen sofort behoben<br />
werden. Wichtig dabei ist, das Gesamtkonzept<br />
immer im Auge zu behalten. 3 Eine Problematik bei<br />
Sanierungen ist der „Zugzwang“, der beim Beheben<br />
bestimmter Mängel auftreten kann.<br />
Beispiel 1: Aufgrund eines Defekts der Heizanlage<br />
steht ein Kesseltausch an. Um die Heizkosten in den<br />
Griff zu bekommen, denkt der Bauherr schon länger<br />
daran, Dämmmaßnahmen zu setzen. Wegen der<br />
Aktualität zieht er aber die Erneuerung der Heizanlage<br />
vor, ohne die Dämmmaßnahmen einzuplanen.<br />
Werden später Dämmmaßnahmen gesetzt, ist die<br />
Anlage überdimensioniert und arbeitet durch häufi -<br />
ges Ein- und Ausschalten der Anlage mit geringem<br />
Wirkungsgrad. Das schlägt sich nicht nur fi nanziell<br />
zu Buche, sondern auch der Schadstoffausstoß ist<br />
erhöht. Grundsätzlich sollte deswegen zuerst immer<br />
die Gebäudehülle saniert werden.<br />
Beispiel 2: Werden Fenstertausch und Außenwanddämmung<br />
gleichzeitig durchgeführt, kann viel Geld<br />
gespart werden: So muss das Baugerüst nur einmal<br />
errichtet werden. Aber auch beim Einbau der Fenster<br />
ergeben sich Vorteile: Um den Anschluss des<br />
neuen Fensterstocks an den Bestand fachgerecht<br />
auszuführen, muss der Stock überdämmt und dicht<br />
angeschlossen werden. Das schließt Schimmelgefahr<br />
aus. Werden beide Maßnahmen gleichzeitig<br />
durchgeführt, ist dies auf einfache Weise möglich.<br />
Voraussetzung für eine<br />
kostengünstige Sanierung<br />
ist eine durchdachte<br />
Abfolge der einzelnen<br />
Sanierungsmaßnahmen.<br />
Keinesfalls sollte nach dem<br />
Prinzip „Löcher stopfen“<br />
vorgegangen werden. Denn<br />
das kann ins Geld gehen.<br />
Dieser Rat gilt auch, wenn<br />
<strong>vom</strong> Bauherrn vorläufi g nur<br />
geringfügige Maßnahmen<br />
beabsichtigt sind.<br />
Abb 23<br />
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