pdf-vom_althaus_zum_niedrigenergiehaus (1,49 MB)
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Die Sanierungsförderung<br />
ist inzwischen für jeden<br />
zugänglich. Die Bindung an<br />
Einkommensgrenzen wurde<br />
2004 aufgehoben.<br />
Diese Förderung muss<br />
unbedingt VOR Beginn der<br />
Maßnahmen beantragt sein!<br />
38<br />
Energiesparförderungen für Wohngebäude<br />
Für Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden gibt es<br />
3 Förderschienen, die grundsätzlich zu unterscheiden sind.<br />
• Sanierungsförderung der Wohnbauförderung<br />
• Direktzuschussförderung für Solaranlagen und Holzheizungen<br />
• Zuschüsse der Gemeinden<br />
1) Sanierungsförderung der Wohnbauförderung<br />
Die Salzburger Wohnbauförderung bietet bei der<br />
Sanierung zinsgestützte Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit<br />
von 10 Jahren und einem Fixzinssatz<br />
von 1,5 % an. Folgende Maßnahmen sind förderbar<br />
(Auszug):<br />
• Wärmedämmung der Außenwand und/oder der<br />
obersten Geschoßdecke/Dachschräge und/oder<br />
der Kellerdecke<br />
• Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern<br />
und Außentüren<br />
• Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung bei<br />
gleichzeitigem Anschluss an ein Fernwärmenetz<br />
• Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, wenn<br />
kein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist<br />
• Entfernung eines über 10 Jahre alten Zentralheizungskessels<br />
bei gleichzeitigem Anschluss an<br />
ein Fernwärmenetz<br />
• Austausch eines über 10 Jahre alten Zentralheizungskessels<br />
und damit verbundene Kaminsanierung,<br />
wenn der Wirkungsgrad um<br />
mindestens 10 % erhöht wird und kein Anschluss<br />
an ein Fernwärmenetz möglich ist<br />
• Für die Errichtung einer Aktiv-Solaranlage zur<br />
Warmwasserbereitung und/oder teilsolaren<br />
Raumheizung<br />
• Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung<br />
Die Darlehenshöhe je gesetzter Maßnahme kann bei<br />
einer besonders hochwertigen ökologischen Bauweise<br />
durch Zuschlagspunkte erhöht werden. Die<br />
Berechnung der energieökologischen Zuschlagspunkte<br />
erfolgt automatisch bei der Erstellung eines<br />
Energieausweises und hängt in erster Linie von der<br />
thermischen Qualität der Gebäudehülle ab (LEK-<br />
Wert).<br />
Neben der ganzheitlichen Bewertung des Dämmstandards<br />
erfolgt eine ökologische Bewertung der<br />
verwendeten Baustoffe. Darüber hinaus gibt es für<br />
einzelne Maßnahmen weitere Zuschlagspunkte wie<br />
beispielsweise für (Auszug):<br />
• Biomasseheizung<br />
• Fernwärmeanschluss<br />
• Wärmepumpe<br />
• Solaranlage<br />
• Wohnraumlüftung<br />
• Regenwassernutzung<br />
• Dachbegrünung<br />
• Bodenentsiegelung<br />
Jeder Zuschlagspunkt erhöht das Darlehen um 2 %.<br />
Informationen und detaillierte Beratung<br />
erhalten Sie beim<br />
Salzburger Institut für Raumordnung und<br />
Wohnen (SIR) im Rahmen der Wohnberatung<br />
Alpenstraße 47, 5020 Salzburg<br />
Tel. 0662 623455<br />
E-Mail: sir@salzburg.gv.at<br />
Homepage: www.sir.at<br />
Im Internet können Sie die Förderrichtlinien auch<br />
über die Homepage der Energieberatung Salzburg<br />
abrufen: www.salzburg.gv.at/energieberatung<br />
Fördernde Stelle:<br />
Amt der Salzburger Landesregierung<br />
Abteilung 10 für Wohnbauförderung<br />
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg<br />
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at<br />
Homepage: www.salzburg.gv.at/bw-foerderung<br />
Telefonkontakte: 0662 8042-DW<br />
Pinzgau und Lungau DW 3751<br />
Flachgau und Salzburg-Stadt DW 3708<br />
Pongau und Tennengau DW 3753