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pdf-vom_althaus_zum_niedrigenergiehaus (1,49 MB)

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Die Sanierungsförderung<br />

ist inzwischen für jeden<br />

zugänglich. Die Bindung an<br />

Einkommensgrenzen wurde<br />

2004 aufgehoben.<br />

Diese Förderung muss<br />

unbedingt VOR Beginn der<br />

Maßnahmen beantragt sein!<br />

38<br />

Energiesparförderungen für Wohngebäude<br />

Für Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden gibt es<br />

3 Förderschienen, die grundsätzlich zu unterscheiden sind.<br />

• Sanierungsförderung der Wohnbauförderung<br />

• Direktzuschussförderung für Solaranlagen und Holzheizungen<br />

• Zuschüsse der Gemeinden<br />

1) Sanierungsförderung der Wohnbauförderung<br />

Die Salzburger Wohnbauförderung bietet bei der<br />

Sanierung zinsgestützte Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit<br />

von 10 Jahren und einem Fixzinssatz<br />

von 1,5 % an. Folgende Maßnahmen sind förderbar<br />

(Auszug):<br />

• Wärmedämmung der Außenwand und/oder der<br />

obersten Geschoßdecke/Dachschräge und/oder<br />

der Kellerdecke<br />

• Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern<br />

und Außentüren<br />

• Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung bei<br />

gleichzeitigem Anschluss an ein Fernwärmenetz<br />

• Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, wenn<br />

kein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist<br />

• Entfernung eines über 10 Jahre alten Zentralheizungskessels<br />

bei gleichzeitigem Anschluss an<br />

ein Fernwärmenetz<br />

• Austausch eines über 10 Jahre alten Zentralheizungskessels<br />

und damit verbundene Kaminsanierung,<br />

wenn der Wirkungsgrad um<br />

mindestens 10 % erhöht wird und kein Anschluss<br />

an ein Fernwärmenetz möglich ist<br />

• Für die Errichtung einer Aktiv-Solaranlage zur<br />

Warmwasserbereitung und/oder teilsolaren<br />

Raumheizung<br />

• Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung<br />

Die Darlehenshöhe je gesetzter Maßnahme kann bei<br />

einer besonders hochwertigen ökologischen Bauweise<br />

durch Zuschlagspunkte erhöht werden. Die<br />

Berechnung der energieökologischen Zuschlagspunkte<br />

erfolgt automatisch bei der Erstellung eines<br />

Energieausweises und hängt in erster Linie von der<br />

thermischen Qualität der Gebäudehülle ab (LEK-<br />

Wert).<br />

Neben der ganzheitlichen Bewertung des Dämmstandards<br />

erfolgt eine ökologische Bewertung der<br />

verwendeten Baustoffe. Darüber hinaus gibt es für<br />

einzelne Maßnahmen weitere Zuschlagspunkte wie<br />

beispielsweise für (Auszug):<br />

• Biomasseheizung<br />

• Fernwärmeanschluss<br />

• Wärmepumpe<br />

• Solaranlage<br />

• Wohnraumlüftung<br />

• Regenwassernutzung<br />

• Dachbegrünung<br />

• Bodenentsiegelung<br />

Jeder Zuschlagspunkt erhöht das Darlehen um 2 %.<br />

Informationen und detaillierte Beratung<br />

erhalten Sie beim<br />

Salzburger Institut für Raumordnung und<br />

Wohnen (SIR) im Rahmen der Wohnberatung<br />

Alpenstraße 47, 5020 Salzburg<br />

Tel. 0662 623455<br />

E-Mail: sir@salzburg.gv.at<br />

Homepage: www.sir.at<br />

Im Internet können Sie die Förderrichtlinien auch<br />

über die Homepage der Energieberatung Salzburg<br />

abrufen: www.salzburg.gv.at/energieberatung<br />

Fördernde Stelle:<br />

Amt der Salzburger Landesregierung<br />

Abteilung 10 für Wohnbauförderung<br />

Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg<br />

E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at<br />

Homepage: www.salzburg.gv.at/bw-foerderung<br />

Telefonkontakte: 0662 8042-DW<br />

Pinzgau und Lungau DW 3751<br />

Flachgau und Salzburg-Stadt DW 3708<br />

Pongau und Tennengau DW 3753

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