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pdf-vom_althaus_zum_niedrigenergiehaus (1,49 MB)

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2) Direktzuschussförderungen für<br />

Holzheizungen und Solaranlagen<br />

Die Förderung „Neue Holzheizung mit Komfort“<br />

fördert die Errichtung von Pellets- und Hackgutkesseln<br />

mit derzeit e 1.000,– und die Errichtung von<br />

Scheitholzkesseln (Vergaserkessel) mit e 700,– in<br />

Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses.<br />

Durch die Förderung „Solaranlagen“ werden solarthermische<br />

Anlagen zur Trinkwassererwärmung<br />

oder auch zur kombinierten Heizungsunterstützung<br />

durch einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss<br />

gefördert. Die Förderhöhen richten sich nach der<br />

Kollektorfl äche und betragen derzeit:<br />

1. – 6. m 2 e 140,– pro m 2<br />

7. – 10. m 2 e 40,– pro m 2<br />

11. – 25. m 2 e 20,– pro m 2<br />

Informationen, Formulare und Richtlinien erhalten<br />

Sie bei der „Energiewirtschaftsstelle“ des Amtes<br />

der Salzburger Landesregierung<br />

Abteilung 15/03, Energiewirtschaft<br />

Südtirolerplatz 11, 5010 Salzburg<br />

Postfach 527<br />

Tel. 0662 8042-3791<br />

E-Mail: energie@salzburg.gv.at<br />

Homepage: www.salzburg.gv.at/erneuerbar<br />

Diese Förderungen werden erst nach Abschluss<br />

der Sanierung beantragt. Die eingereichten Original-Rechnungen<br />

dürfen maximal 6 Monate alt sein.<br />

Eine Doppelförderung durch die Sanierungsförderung<br />

und die Direktzuschussförderung ist nicht<br />

möglich!<br />

3) Zuschüsse der Gemeinden<br />

Einige Gemeinden im Bundesland Salzburg bieten<br />

Ihren Bürgern für Sanierungsmaßnahmen zusätzliche<br />

Förderungen an.<br />

Informationen erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt.<br />

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem für Sie<br />

zuständigen Bauamt auf. Dort können Sie Fragen<br />

<strong>zum</strong> Baurecht und zu Anschlussmöglichkeiten an<br />

leitungsgebundene Energieträger (zB. Fernwärme)<br />

abklären.<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit der produktneutralen<br />

und kostenlosen Energieberatung. Ein kompetenter<br />

Berater bespricht mit Ihnen vor Ort Ihr Vorhaben<br />

und kann Ihnen umfassende Tipps und Informationen<br />

geben. Anmeldung über:<br />

www.salzburg.gv.at/energieberatung<br />

Lassen Sie bei Sanierungen RECHTZEITIG den<br />

Energieausweis Ihres Gebäudes erstellen. Der Energieausweis<br />

bietet die beste Möglichkeit der energetischen<br />

und ökologischen Bewertung und Optimierung<br />

bereits in der Planungsphase.<br />

Sichern Sie sich eine Mindestqualität bei der<br />

Sanierung! Für Holzheizungen und Solaranlagen<br />

bietet die Energieberatung Salzburg technische<br />

Deklarationen, die von den ausführenden Professionisten<br />

eingehalten werden müssen. (verpfl ichtend<br />

bei den Direktzuschussförderungen). Die Deklarationen<br />

fi nden Sie unter:<br />

www.salzburg.gv.at/erneuerbar<br />

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