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Schulterschluss - AGMAV-Württemberg

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<strong>AGMAV</strong> Mitteilungen Nr. 103 Juli 2012<br />

„Mühsam nährt sich das Eichhörnchen“<br />

– Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) <strong>Württemberg</strong><br />

Nach den großen Verhandlungserfolgen zu<br />

Beginn der abgelaufenen Amtsperiode<br />

(Übernahme TVöD) sowie Ende 2010<br />

(Durchsetzung der Tarifautomatik) gestaltet<br />

sich die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

mühsam. Im Zusammenhang mit der<br />

Durchsetzung der Tarifautomatik wurden mit<br />

den Arbeitgebern mehrere Verhandlungsabsprachen<br />

getroffen. Diese waren teilweise als<br />

Kompensation erforderlich, um die Tarifautomatik<br />

zu bekommen, teilweise waren sie aber<br />

auch in unserem Sinne. Themen, die insbesondere<br />

im Arbeitgeberinteresse liegen, sind<br />

die alternative Verwendung des Leistungsentgeltes<br />

oder zumindest von Teilen davon<br />

(Einrichtungssicherungsfonds, Gesundheitsprävention,<br />

erweiterte Altersteilzeit) und die<br />

Ausformulierung der „Verbandlichen Notlagenregelung“.<br />

Was die Verwendung des Leistungsentgeltes<br />

für 2012 anlangt, laufen die Verhandlungen<br />

zum Einrichtungssicherungsfonds noch. Bezüglich<br />

der Verwendung des Leistungsentgeltes<br />

ab 2013 konnten noch keine Verhandlungsergebnisse<br />

erzielt werden. Die große<br />

Skepsis der Mitarbeitervertretungen, dass es<br />

beim Gesundheitsschutz gilt, zuerst die<br />

„Pflicht“ zu erfüllen – bevor man darüber nachdenkt,<br />

mit dem Geld der Mitarbeitenden die<br />

„Kür“ zu gestalten – haben wir in den Verhandlungen<br />

deutlich zurück gespiegelt. Da zur sog.<br />

„Verbandlichen Notlagenregelung“ in Buch 5<br />

der AVR-Wü bereits Eckpunkte formuliert sind<br />

und es hier lediglich um die Ausformulierung<br />

der in den Eckpunkten formulierten Inhalte<br />

geht, ist aus Sicht der <strong>AGMAV</strong> keine große<br />

Eile erforderlich. Gleichwohl haben hier die<br />

Arbeitgeber ein großes Interesse.<br />

In unserem Interesse hatten wir Ende 2010 die<br />

Absprache getroffen, den im Öffentlichen<br />

Dienst bereits 2009 eingeführten Tarifvertrag<br />

für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE)<br />

bis Ende Februar 2012 in die AVR-Wü zu<br />

übernehmen. Dies ist jedoch bis heute nicht<br />

erfolgt und es ist auch ungewiss, ob und bis<br />

wann die Übernahme des TV SuE gelingen<br />

wird. Unser Interesse bei der Übernahme des<br />

TV SuE liegt darin, diesen in den AVR-Wü abzubilden.<br />

Die Arbeitgeber haben offensichtlich<br />

das Interesse, bei Beibehaltung unserer Eingruppierungspläne<br />

lediglich die Vergütungen<br />

des Sozial- und Erziehungsdienstes zu übertragen.<br />

Damit ist erneut das Grundproblem<br />

sichtbar geworden, dass wir den TVöD weitestgehend<br />

im Original zur Anwendung bringen<br />

wollen und dass die Arbeitgeber dort wo<br />

es irgendwie geht, „Schlupflöcher“ aus dem<br />

TVöD suchen.<br />

Eine nahezu endlose Geschichte konnte jedoch<br />

– wenn wiederum auch mit Kompromissen<br />

– jüngst erfolgreich beendet werden:<br />

Regelung für Praktikantinnen und<br />

Praktikanten im Vorpraktikum und<br />

im Orientierungspraktikum<br />

Es war einmal im Jahr 2004, da hatte die AG-<br />

MAV einen Antrag an die Arbeitsrechtliche<br />

Kommission gestellt, für die (alte) AVR eine<br />

Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten<br />

im Vorpraktikum zu beschließen.<br />

In vielen Einrichtungen werden junge oder<br />

auch ältere Menschen als Praktikantinnen und<br />

Praktikanten beschäftigt, ohne dass sie entsprechend<br />

ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte entlohnt<br />

werden. In manchen Einrichtungen gab<br />

es mit der Mitarbeitervertretung vereinbarte<br />

Praktikumsvergütungen, die jedoch sehr unterschiedlich<br />

ausfielen. So manches Praktikum<br />

wurde bis zu zwei Jahre oder länger mit einer<br />

„Vergütung“ von 400 € abgeleistet, ohne dass<br />

in der Folge ein Ausbildungsplatz angeboten<br />

wurde.<br />

Der Antrag der <strong>AGMAV</strong> wurde im Jahr 2005<br />

im Schlichtungsverfahren nach dem ARRG<br />

abgelehnt, jedoch mit dem Hinweis, dass über<br />

eine Praktikumsregelung für die AVR-<br />

<strong>Württemberg</strong> verhandelt werden sollte. Bei<br />

den anschließenden Gesprächen konnte keine<br />

Einigung erzielt werden. Dann kam der TVöD,<br />

die Durchsetzung und Übernahme des TVöD<br />

in die AVR-<strong>Württemberg</strong> nahm alle Verhandlungskräfte<br />

in Anspruch.<br />

Im Jahr 2011 - nachdem die neuen AVR-<br />

<strong>Württemberg</strong> etabliert waren - stellte die AG-<br />

MAV erneut einen Antrag auf eine Vorpraktikumsregelung,<br />

die sich inhaltlich am Teil 4 der<br />

AVR-Wü (Ausbildung) orientierte.<br />

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