Schulterschluss - AGMAV-Württemberg
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<strong>AGMAV</strong> Mitteilungen Nr. 103 Juli 2012<br />
„Mühsam nährt sich das Eichhörnchen“<br />
– Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) <strong>Württemberg</strong><br />
Nach den großen Verhandlungserfolgen zu<br />
Beginn der abgelaufenen Amtsperiode<br />
(Übernahme TVöD) sowie Ende 2010<br />
(Durchsetzung der Tarifautomatik) gestaltet<br />
sich die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
mühsam. Im Zusammenhang mit der<br />
Durchsetzung der Tarifautomatik wurden mit<br />
den Arbeitgebern mehrere Verhandlungsabsprachen<br />
getroffen. Diese waren teilweise als<br />
Kompensation erforderlich, um die Tarifautomatik<br />
zu bekommen, teilweise waren sie aber<br />
auch in unserem Sinne. Themen, die insbesondere<br />
im Arbeitgeberinteresse liegen, sind<br />
die alternative Verwendung des Leistungsentgeltes<br />
oder zumindest von Teilen davon<br />
(Einrichtungssicherungsfonds, Gesundheitsprävention,<br />
erweiterte Altersteilzeit) und die<br />
Ausformulierung der „Verbandlichen Notlagenregelung“.<br />
Was die Verwendung des Leistungsentgeltes<br />
für 2012 anlangt, laufen die Verhandlungen<br />
zum Einrichtungssicherungsfonds noch. Bezüglich<br />
der Verwendung des Leistungsentgeltes<br />
ab 2013 konnten noch keine Verhandlungsergebnisse<br />
erzielt werden. Die große<br />
Skepsis der Mitarbeitervertretungen, dass es<br />
beim Gesundheitsschutz gilt, zuerst die<br />
„Pflicht“ zu erfüllen – bevor man darüber nachdenkt,<br />
mit dem Geld der Mitarbeitenden die<br />
„Kür“ zu gestalten – haben wir in den Verhandlungen<br />
deutlich zurück gespiegelt. Da zur sog.<br />
„Verbandlichen Notlagenregelung“ in Buch 5<br />
der AVR-Wü bereits Eckpunkte formuliert sind<br />
und es hier lediglich um die Ausformulierung<br />
der in den Eckpunkten formulierten Inhalte<br />
geht, ist aus Sicht der <strong>AGMAV</strong> keine große<br />
Eile erforderlich. Gleichwohl haben hier die<br />
Arbeitgeber ein großes Interesse.<br />
In unserem Interesse hatten wir Ende 2010 die<br />
Absprache getroffen, den im Öffentlichen<br />
Dienst bereits 2009 eingeführten Tarifvertrag<br />
für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE)<br />
bis Ende Februar 2012 in die AVR-Wü zu<br />
übernehmen. Dies ist jedoch bis heute nicht<br />
erfolgt und es ist auch ungewiss, ob und bis<br />
wann die Übernahme des TV SuE gelingen<br />
wird. Unser Interesse bei der Übernahme des<br />
TV SuE liegt darin, diesen in den AVR-Wü abzubilden.<br />
Die Arbeitgeber haben offensichtlich<br />
das Interesse, bei Beibehaltung unserer Eingruppierungspläne<br />
lediglich die Vergütungen<br />
des Sozial- und Erziehungsdienstes zu übertragen.<br />
Damit ist erneut das Grundproblem<br />
sichtbar geworden, dass wir den TVöD weitestgehend<br />
im Original zur Anwendung bringen<br />
wollen und dass die Arbeitgeber dort wo<br />
es irgendwie geht, „Schlupflöcher“ aus dem<br />
TVöD suchen.<br />
Eine nahezu endlose Geschichte konnte jedoch<br />
– wenn wiederum auch mit Kompromissen<br />
– jüngst erfolgreich beendet werden:<br />
Regelung für Praktikantinnen und<br />
Praktikanten im Vorpraktikum und<br />
im Orientierungspraktikum<br />
Es war einmal im Jahr 2004, da hatte die AG-<br />
MAV einen Antrag an die Arbeitsrechtliche<br />
Kommission gestellt, für die (alte) AVR eine<br />
Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten<br />
im Vorpraktikum zu beschließen.<br />
In vielen Einrichtungen werden junge oder<br />
auch ältere Menschen als Praktikantinnen und<br />
Praktikanten beschäftigt, ohne dass sie entsprechend<br />
ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte entlohnt<br />
werden. In manchen Einrichtungen gab<br />
es mit der Mitarbeitervertretung vereinbarte<br />
Praktikumsvergütungen, die jedoch sehr unterschiedlich<br />
ausfielen. So manches Praktikum<br />
wurde bis zu zwei Jahre oder länger mit einer<br />
„Vergütung“ von 400 € abgeleistet, ohne dass<br />
in der Folge ein Ausbildungsplatz angeboten<br />
wurde.<br />
Der Antrag der <strong>AGMAV</strong> wurde im Jahr 2005<br />
im Schlichtungsverfahren nach dem ARRG<br />
abgelehnt, jedoch mit dem Hinweis, dass über<br />
eine Praktikumsregelung für die AVR-<br />
<strong>Württemberg</strong> verhandelt werden sollte. Bei<br />
den anschließenden Gesprächen konnte keine<br />
Einigung erzielt werden. Dann kam der TVöD,<br />
die Durchsetzung und Übernahme des TVöD<br />
in die AVR-<strong>Württemberg</strong> nahm alle Verhandlungskräfte<br />
in Anspruch.<br />
Im Jahr 2011 - nachdem die neuen AVR-<br />
<strong>Württemberg</strong> etabliert waren - stellte die AG-<br />
MAV erneut einen Antrag auf eine Vorpraktikumsregelung,<br />
die sich inhaltlich am Teil 4 der<br />
AVR-Wü (Ausbildung) orientierte.<br />
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