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Schulterschluss - AGMAV-Württemberg

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22<br />

Einen solchen Andrang hat die Richterin am<br />

Amtsgericht wohl noch selten erlebt. Der Sitzungssaal<br />

war so gut gefüllt, dass selbst hinter<br />

dem Tisch der Richterin noch Kolleginnen und<br />

Kollegen auf dem Boden saßen. Die vielen<br />

Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,<br />

aber auch zahlreiche Pressevertreter wollten<br />

erfahren, wie mit der Klage des Vorstandes<br />

der <strong>AGMAV</strong> gegen das Diakonische Werk<br />

Deutschland umgegangen wird.<br />

Zum ersten Mal in der Geschichte der Diakonie<br />

klagte die Mitarbeitendenseite gegen einen<br />

Beschluss der diakonischen Konferenz. Als<br />

teilrechtsfähige Untergliederung eines Mit-<br />

Erschienen in der Stuttgarter Zeitung am 23.5.2012<br />

Neulich vor dem Amtsgericht:<br />

<strong>AGMAV</strong> Mitteilungen Nr. 103 Juli 2012<br />

glieds des diakonischen Werks der EKD wollte<br />

die <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong> die von der diakonischen<br />

Konferenz beschlossene Ordnung<br />

durch ein „weltliches“ Gericht überprüfen lassen.<br />

Durch diese Ordnung wurde unter anderem<br />

der <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong> die Beteiligung<br />

an der arbeitsrechtlichen Kommission auf<br />

Bundesebene verboten, weil wir uns in einer<br />

Erklärung für den Abschluss von Tarifverträgen<br />

ausgesprochen hatten.<br />

Die Amtsrichterin tat sich mit der Klage<br />

schwer, sie musste entscheiden, ob für diese<br />

Klage ein weltliches oder ein kirchliches Gericht<br />

zuständig ist.<br />

Die <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

lies durch ihren<br />

Anwalt erklären, dass<br />

die vereinsrechtliche<br />

Organisation der Diakonie<br />

dazu führt, dass<br />

für interne Vereinsfragen<br />

das Amtsgericht<br />

zuständig sei, der Ausschluss<br />

der württembergischen<br />

<strong>AGMAV</strong><br />

aus der arbeitsrechtlichen<br />

Kommission sei<br />

ein solcher vereinsinterner<br />

Vorgang.<br />

Die Amtsrichterin konnte<br />

sich dieser Argumentation<br />

nicht anschließen<br />

und wies die<br />

Klage zurück, weil der<br />

kirchliche Rechtsweg<br />

einzuhalten sei.<br />

Auch wenn wir in der<br />

ersten Instanz mit unserer<br />

Klage gescheitert<br />

sind, war es doch eine<br />

wichtige Entscheidung:<br />

Das Amtsgericht ließ<br />

unsere Klage zu, es<br />

entschied dass wir<br />

rechtsfähig seien. Damit<br />

wurde der Status<br />

der <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

deutlich aufgewertet.

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