Schulterschluss - AGMAV-Württemberg
Schulterschluss - AGMAV-Württemberg
Schulterschluss - AGMAV-Württemberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
22<br />
Einen solchen Andrang hat die Richterin am<br />
Amtsgericht wohl noch selten erlebt. Der Sitzungssaal<br />
war so gut gefüllt, dass selbst hinter<br />
dem Tisch der Richterin noch Kolleginnen und<br />
Kollegen auf dem Boden saßen. Die vielen<br />
Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,<br />
aber auch zahlreiche Pressevertreter wollten<br />
erfahren, wie mit der Klage des Vorstandes<br />
der <strong>AGMAV</strong> gegen das Diakonische Werk<br />
Deutschland umgegangen wird.<br />
Zum ersten Mal in der Geschichte der Diakonie<br />
klagte die Mitarbeitendenseite gegen einen<br />
Beschluss der diakonischen Konferenz. Als<br />
teilrechtsfähige Untergliederung eines Mit-<br />
Erschienen in der Stuttgarter Zeitung am 23.5.2012<br />
Neulich vor dem Amtsgericht:<br />
<strong>AGMAV</strong> Mitteilungen Nr. 103 Juli 2012<br />
glieds des diakonischen Werks der EKD wollte<br />
die <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong> die von der diakonischen<br />
Konferenz beschlossene Ordnung<br />
durch ein „weltliches“ Gericht überprüfen lassen.<br />
Durch diese Ordnung wurde unter anderem<br />
der <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong> die Beteiligung<br />
an der arbeitsrechtlichen Kommission auf<br />
Bundesebene verboten, weil wir uns in einer<br />
Erklärung für den Abschluss von Tarifverträgen<br />
ausgesprochen hatten.<br />
Die Amtsrichterin tat sich mit der Klage<br />
schwer, sie musste entscheiden, ob für diese<br />
Klage ein weltliches oder ein kirchliches Gericht<br />
zuständig ist.<br />
Die <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong><br />
lies durch ihren<br />
Anwalt erklären, dass<br />
die vereinsrechtliche<br />
Organisation der Diakonie<br />
dazu führt, dass<br />
für interne Vereinsfragen<br />
das Amtsgericht<br />
zuständig sei, der Ausschluss<br />
der württembergischen<br />
<strong>AGMAV</strong><br />
aus der arbeitsrechtlichen<br />
Kommission sei<br />
ein solcher vereinsinterner<br />
Vorgang.<br />
Die Amtsrichterin konnte<br />
sich dieser Argumentation<br />
nicht anschließen<br />
und wies die<br />
Klage zurück, weil der<br />
kirchliche Rechtsweg<br />
einzuhalten sei.<br />
Auch wenn wir in der<br />
ersten Instanz mit unserer<br />
Klage gescheitert<br />
sind, war es doch eine<br />
wichtige Entscheidung:<br />
Das Amtsgericht ließ<br />
unsere Klage zu, es<br />
entschied dass wir<br />
rechtsfähig seien. Damit<br />
wurde der Status<br />
der <strong>AGMAV</strong> <strong>Württemberg</strong><br />
deutlich aufgewertet.