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KW 2013-20 - Verbandsgemeinde Alzey-Land

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Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 16. Mai <strong><strong>20</strong>13</strong><br />

die außerordentlichen<br />

Einzahlungen auf -,-- Euro<br />

die außerordentlichen<br />

Auszahlungen auf -,-- Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf -,-- Euro<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 31.235,-- Euro<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 326.355,-- Euro<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf - 295.1<strong>20</strong>,-- Euro<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 502.405,-- Euro<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 230.0<strong>20</strong>,-- Euro<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 272.385,-- Euro<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren<br />

Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist,<br />

wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf -,-- Euro<br />

verzinste Kredite auf -,-- Euro<br />

zusammen auf -,-- Euro<br />

(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite<br />

zur Umschuldung.)<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren<br />

zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen(Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können, wird festgesetzt auf -,--<br />

Euro.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für<br />

die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich<br />

Investitionskredite aufgenommen werden müssen,<br />

beläuft sich auf -,-- Euro.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 285 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf 338 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 352 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb<br />

des Gemeindegebietes gehalten werden<br />

- für den ersten Hund auf 60,-- Euro<br />

- für den zweiten Hund auf 80,-- Euro<br />

- für jeden weiteren Hund auf 90,-- Euro<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige<br />

Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

vom <strong>20</strong>.Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 02. März <strong>20</strong>06 (GVBl.<br />

S. 57) werden festgesetzt:<br />

- Weinbergshut: 7,-- Euro /ha (100%ige Umlage)<br />

- Wirtschaftswegebeiträge: <strong>20</strong>,-- Euro /ha<br />

§ 6<br />

Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,-<br />

Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.<strong><strong>20</strong>13</strong> in Kraft.<br />

Ober-Flörsheim, 07.05.<strong><strong>20</strong>13</strong><br />

Adolf Gardt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong><strong>20</strong>13</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen<br />

Festsetzungen nach § 95 IV<br />

GemO.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom<br />

17.05.<strong><strong>20</strong>13</strong> bis 28.05.<strong><strong>20</strong>13</strong> während der Öffnungszeiten<br />

im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Alzey</strong>-<strong>Land</strong>, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107), 55232<br />

<strong>Alzey</strong> öffentlich aus.<br />

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wahlheim<br />

Bebauungsplan „An der Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Wahlheim<br />

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB<br />

i. V. m . § 13 a Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)<br />

Az: 610-13-8/24Br<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep.<br />

<strong>20</strong>04 (BGBl. I S. 2.141), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes<br />

u. d. <strong>Land</strong>schaftspflege vom 29. Juli <strong>20</strong>09 (BGBl. I S. 2542) und Art. 4 Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April <strong>20</strong>11 (BGBl. I S. 619) sowie Art. 1 G<br />

zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli<br />

<strong>20</strong>11 (BGBl. I S. 1509) wird folgendes bekannt gemacht:<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Wahlheim hat in seiner Sitzung am 07.05.<strong><strong>20</strong>13</strong> gem. § 2 Abs. 1<br />

BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Bahnhofstraße“<br />

beschlossen.<br />

Durch den Bebauungsplan „An der Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Wahlheim soll bei der angestrebten<br />

Nachverdichtung des Bereiches, die städtebauliche Entwicklung und die Grundsätze hierzu<br />

gesteuert und gesichert werden.<br />

Der künftige Bebauungsplan umfasst in der Gemarkung Wahlheim die Grundstücke Flur 1 Nr. <strong>20</strong>/4<br />

und <strong>20</strong>/8 sowie Flur 7, die Grundstücke 149/9, 152/4, 152/5.<br />

Wahlheim, den 10.05.<strong><strong>20</strong>13</strong><br />

Dr. H. Bus<br />

Ortsbürgermeister<br />

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI<br />

GemO wird hingewiesen:<br />

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf<br />

Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,<br />

gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt<br />

nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder<br />

jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend<br />

gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in<br />

Satz 1genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.“<br />

Ober-Flörsheim, 07.05.<strong><strong>20</strong>13</strong><br />

Adolf Gardt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Offenheim<br />

Ortsbürgermeister Karl Ludwig Becker<br />

Samstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4<br />

Telefon 0 67 36 / 2 16<br />

Privat 0 67 36 / 9 60 91 54<br />

Dienstzeit-Handy 01 70 / 8 03 10 18<br />

Wahlheim<br />

Ortsbürgermeister Dr. Heiner Bus<br />

Freitag 19.00 - <strong>20</strong>.00 Uhr<br />

Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1<br />

Telefon 0 67 31 / 49 88 41 während d. Sprechstd.<br />

Telefon 0 67 31 / 99 09 68<br />

Ende Amtlicher Teil<br />

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