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Informationsschreiben an Parteien und Behörden - Bergdietikon

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Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

Schulstrasse 6 T 044 746 31 50 gemeindek<strong>an</strong>zlei@bergdietikon.ch<br />

8962 <strong>Bergdietikon</strong> F 044 741 54 50 www.bergdietikon.ch<br />

Geht <strong>an</strong>:<br />

Diverse Empfänger gemäss Verteiler<br />

am Ende des Schreibens<br />

4. Juni 2013<br />

Gesamterneuerungswahlen der <strong>Behörden</strong> <strong>und</strong> Kommission für die Amtsperiode 2014/17<br />

Guten Tag<br />

An der Sitzung vom 3. Juni 2013 hat der Gemeinderat die Daten für die Gesamterneuerungswahlen<br />

der <strong>Behörden</strong> <strong>und</strong> Kommissionen für die Amtsperiode 2014/17 festgelegt.<br />

Gerne informieren wir Sie nachstehend über die am Sonntag, 25. August 2013 stattfindenden Gesamterneuerungswahlen<br />

von Gemeinderat, Schulpflege, Fin<strong>an</strong>zkommission, Steuerkommission,<br />

Steuerkommission Ersatzmitglied, Wahlbüro <strong>und</strong> Wahlbüro Ersatzmitglieder sowie über den allfällig<br />

notwendigen 2. Wahlg<strong>an</strong>g.<br />

1. Zu wählende <strong>Behörden</strong> für die Amtsperiode 2014/2017<br />

Für die kommende Amtsperiode sind folgende <strong>Behörden</strong> <strong>und</strong> Kommissionen zu wählen:<br />

5 Mitglieder des Gemeinderates<br />

5 Mitglieder der Schulpflege<br />

3 Mitglieder der Fin<strong>an</strong>zkommission<br />

3 Mitglieder <strong>und</strong> 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission<br />

4 Mitglieder <strong>und</strong> 4 Ersatzmitglieder des Wahlbüros<br />

Der Gemeindeamm<strong>an</strong>n <strong>und</strong> der Vizeamm<strong>an</strong>n werden nachträglich aus den 5 gewählten Mitgliedern<br />

des Gemeinderates gewählt. Es findet eine separate Wahl am 15. Dezember 2013 statt. Informationen<br />

zum Ablauf dieser Wahl werden den <strong>Parteien</strong> <strong>und</strong> den gewählten Gemeinderäten rechtzeitig<br />

zugestellt.<br />

2. Stimmberechtigung / Wählbarkeit<br />

Stimmberechtigt ist jede(r) in der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> wohnhafte <strong>und</strong> <strong>an</strong>gemeldete Schweizer<br />

Bürger(in), der (die) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat <strong>und</strong> nicht wegen Geisteskr<strong>an</strong>kheit oder Geistesschwäche<br />

(Art. 369 ZGB) entmündigt ist. Wählbar ist jede(r) Stimmberechtigte, soweit nicht nach<br />

Art. 51 des Strafgesetzbuches als Nebenstrafe eine befristete Amtsunfähigkeit verhängt worden ist.


3. Terminpl<strong>an</strong> für den 1. Wahlg<strong>an</strong>g (Alle <strong>Behörden</strong>/Kommissionen)<br />

Was Durch wen Datum / Frist<br />

Ablauf Anmeldefrist Wahlvorschläge (44. Tag vor<br />

Hauptwahltag). Die Anmeldung ist von mindestens<br />

10 in <strong>Bergdietikon</strong> stimmberechtigten Personen<br />

zu unterzeichnen. Die Wahlvorschläge<br />

werden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen<br />

bek<strong>an</strong>nt gegeben.<br />

Publikation Nominationen <strong>und</strong> allfällige Nachmeldefrist<br />

(sofern weniger oder gleich viele wählbare<br />

K<strong>an</strong>didatinnen <strong>und</strong> K<strong>an</strong>didaten <strong>an</strong>gemeldet<br />

wurden, als zu wählen sind).<br />

Ablauf allf. Nachmeldefrist 5 Tage. Die Anmeldung<br />

ist von mindestens 10 in <strong>Bergdietikon</strong><br />

stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.<br />

<strong>Parteien</strong> / K<strong>an</strong>didaten Freitag, 12. Juli 2013, bis spätestens<br />

12.00 Uhr, bei der<br />

Wahlbüro/<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

Allfällige stille Wahl Wahlbüro /<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

Zustellung Stimmmaterial <strong>an</strong> die Stimmberechtigten<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei,<br />

Schulstrasse 6,<br />

8962 <strong>Bergdietikon</strong>, eintreffend<br />

Mittwoch, 17. Juli 2013<br />

<strong>Parteien</strong> / K<strong>an</strong>didaten Montag, 22. Juli 2013, bis spätestens<br />

12.00 Uhr, bei der<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei,<br />

Schulstrasse 6,<br />

8962 <strong>Bergdietikon</strong>, eintreffend<br />

Dienstag, 23. Juli 2013<br />

Post bis Freitag, 9. August 2013<br />

Wahltermin Wahlbüro Sonntag, 25. August 2013<br />

Publikation Wahlergebnisse Wahlbüro /<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

3.1. Generelle Bemerkungen zum ersten Wahlg<strong>an</strong>g Gemeinderat<br />

Mittwoch, 28. August 2013<br />

Bei der Wahl des Gemeinderates ist eine stille Wahl nicht vorgesehen, weshalb in jedem Fall eine<br />

Urnenwahl durchgeführt wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist auch keine Ansetzung einer Nachmeldefrist im<br />

Gesetz vorgesehen. In einem ersten Wahlg<strong>an</strong>g k<strong>an</strong>n jede/jeder wahlfähige, stimmberechtigte Einwohnerin/Einwohner<br />

von <strong>Bergdietikon</strong> (nicht nur Angemeldete) als K<strong>an</strong>didatin/K<strong>an</strong>didat gültige<br />

Stimmen erhalten.<br />

3.2. Generelle Bemerkungen zum ersten Wahlg<strong>an</strong>g Schulpflege, Fin<strong>an</strong>zkommission, Steuerkommission<br />

, Steuerkommission Ersatzmitglied, Wahlbüro, Wahlbüro Ersatzmitglieder<br />

Wenn weniger oder gleich viele wählbare K<strong>an</strong>didatinnen oder K<strong>an</strong>didaten vorgeschlagen werden, als<br />

zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen <strong>an</strong>gesetzt,<br />

innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a Abs. 1 GPR). Übertrifft die Anzahl der<br />

Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen<br />

vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende<br />

Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt. Sofern keine stille Wahl zust<strong>an</strong>de kommt <strong>und</strong> damit<br />

ein Urneng<strong>an</strong>g stattfindet, k<strong>an</strong>n im ersten Wahlg<strong>an</strong>g jede/jeder wahlfähige, stimmberechtigte<br />

Einwohnerin/Einwohner von <strong>Bergdietikon</strong> (nicht nur Angemeldete) als K<strong>an</strong>didatin/K<strong>an</strong>didat gültige<br />

Stimmen erhalten.


4. Terminpl<strong>an</strong> für einen allfälligen 2. Wahlg<strong>an</strong>g<br />

Ein zweiter Wahlg<strong>an</strong>g ist durchzuführen, falls im ersten Wahlg<strong>an</strong>g nicht alle Wahlen zust<strong>an</strong>de gekommen<br />

sind.<br />

Was Durch wen Datum / Frist<br />

Publikation Ergebnisse 1. Wahlg<strong>an</strong>g <strong>und</strong> allf.<br />

Hinweis auf 2. Wahlg<strong>an</strong>g mit Anmeldefrist<br />

Ablauf Anmeldefrist 2. Wahlg<strong>an</strong>g (10 Tage seit<br />

1. Wahlg<strong>an</strong>g). Im 2. Wahlg<strong>an</strong>g ist nur wählbar,<br />

wer innert der Anmeldefrist von mind. 10 Stimmberechtigten<br />

von <strong>Bergdietikon</strong> <strong>an</strong>gemeldet wird.<br />

Die Angemeldeten werden den Stimmberechtigten<br />

in den Wahlunterlagen bek<strong>an</strong>nt gegeben. Ein<br />

Rückzug der Anmeldung ist nicht mehr möglich.<br />

Publikation K<strong>an</strong>didatinnen/K<strong>an</strong>didaten 2. Wahlg<strong>an</strong>g<br />

<strong>und</strong> Hinweis auf allfällige Nachmeldefrist<br />

(sofern weniger oder gleich viele wählbare K<strong>an</strong>didatinnen<br />

<strong>und</strong> K<strong>an</strong>didaten <strong>an</strong>gemeldet wurden,<br />

als zu wählen sind).<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei Mittwoch, 28. August 2013<br />

<strong>Parteien</strong> / K<strong>an</strong>didaten Mittwoch, 4. September 2013, bis<br />

spätestens 12.00 Uhr, bei der<br />

Wahlbüro /<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei,<br />

Schulstrasse 6,<br />

8962 <strong>Bergdietikon</strong>, eintreffend<br />

Freitag, 6. September 2013<br />

Ablauf allf. Nachmeldefrist 5 Tage <strong>Parteien</strong> / K<strong>an</strong>didaten Mittwoch, 11. September 2013, bis<br />

spätestens 12.00 Uhr, bei der<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei,<br />

Schulstrasse 6,<br />

8962 <strong>Bergdietikon</strong>, eintreffend<br />

Allfällige stille Wahl Wahlbüro Donnerstag, 12. September 2013<br />

Zustellung Stimmmaterial <strong>an</strong> die Stimmberechtigten<br />

Post bis Freitag, 27. September 2013<br />

Wahltermin Wahlbüro Sonntag, 13. Oktober 2013<br />

Publikation Wahlergebnisse Wahlbüro /<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei<br />

5. Unvereinbarkeit<br />

a) bei Mitgliedern derselben Behörde<br />

Mittwoch, 16. Oktober 2013<br />

Verw<strong>an</strong>dte <strong>und</strong> Verschwägerte bis <strong>und</strong> mit dem 2. Grade sowie Ehegatten von Geschwistern dürfen<br />

nicht Mitglieder der gleichen Behörde sein (§ 1 Abs. 1 UG). Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen<br />

Partnerschaft hebt den Ausschlussgr<strong>und</strong> der Schwägerschaft nicht auf (§ 1 Abs. 3 UG). Der<br />

Grosse Rat k<strong>an</strong>n in Härtefällen Ausnahmen vom Verw<strong>an</strong>dtenausschluss bewilligen.<br />

b) mit dem Amt des Gemeinderates<br />

Es können nicht Mitglieder des Gemeinderates sein:<br />

- die Mitglieder des Regierungsrates <strong>und</strong> der Staatsschreiber,<br />

- die hauptamtlichen Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts, des H<strong>an</strong>dels- <strong>und</strong><br />

Versicherungsgerichts, der k<strong>an</strong>tonalen Rekurs- <strong>und</strong> Schätzungskommission sowie die Mitglieder,<br />

Ersatzmitglieder <strong>und</strong> Gerichtsschreiber der Bezirks-, Arbeits- <strong>und</strong> Jugendgerichte,<br />

- der Bezirksamtm<strong>an</strong>n <strong>und</strong> sein Stellvertreter, der Friedensrichter <strong>und</strong> sein Statthalter (§ 5<br />

Abs. 1 UG).


Im Rahmen der Parlamentsreform ist das Unvereinbarkeitsgesetz geändert worden. Die Ausschlussgründe<br />

zwischen dem Amt als Gemeinderat <strong>und</strong> der Anstellung in der Gemeinde sind <strong>an</strong>gepasst<br />

worden. Ausnahmen für bestimmte Kategorien (Betreibungsbeamte) gibt es nicht mehr. Mit dem<br />

Amte eines Mitgliedes des Gemeinderates nach wie vor nicht vereinbar ist die Tätigkeit als Fin<strong>an</strong>zverwalter.<br />

Die Grenze der Unvereinbarkeit für Mitarbeiter der Gemeinde <strong>und</strong> von Gemeinde<strong>an</strong>stalten<br />

ist neu mit einem Pensum von mehr als 20 Prozent im Gesetz eindeutig festgelegt worden. Die Änderungen<br />

traten am 01. August 2005 in Kraft.<br />

Nachdem die Lehrkräfte mit dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) zu Gemeinde<strong>an</strong>gestellten<br />

geworden sind, gilt diese Unvereinbarkeit auch für sie. Das heisst, Lehrpersonen dürfen<br />

dem Gemeinderat nicht <strong>an</strong>gehören, wenn sie in der Gemeinde mit einem höheren Pensum als 20<br />

Prozent <strong>an</strong>gestellt sind. Allerdings ist zurzeit beim B<strong>und</strong>esgericht noch ein Verfahren bezüglich der<br />

Verfassungsmässigkeit des Ausschlusses der Lehrkräfte vom Gemeinderatsamt hängig.<br />

c) mit dem Amt des Gemeindeamm<strong>an</strong>ns<br />

Der Gemeindeamm<strong>an</strong>n darf mit dem Gemeindeschreiber <strong>und</strong> dessen Stellvertreter nicht in ausschliessendem<br />

Grade verw<strong>an</strong>dt sein (§ 40 Abs. 1 GG <strong>und</strong> § 1 Abs. 2 lit. g UG). Ausserdem dürfen die<br />

Gemeinderäte mit den Mitgliedern der Fin<strong>an</strong>zkommission nicht einschlägig verw<strong>an</strong>dt oder verschwägert<br />

sein.<br />

d) mit der Mitgliedschaft in Gemeindekommissionen<br />

Die Mitglieder der Fin<strong>an</strong>zkommission dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeinderates, Mitarbeiter<br />

der Gemeinde oder von Gemeinde<strong>an</strong>stalten sein (§6 UG).<br />

Mitglied der Schulpflege darf nicht sein, wer bereits in einer übergeordneten Schulbehörde Einsitz<br />

hat, wer Mitglied des Erziehungsrates ist sowie Lehrkräfte aller Stufen, deren vorgesetzte Behörde<br />

die Schulpflege ist (§7 UG).<br />

6. Wahlverfahren<br />

Die Wahlen sind ohne Rücksicht auf bestehende verw<strong>an</strong>dtschaftliche Ausschliessungs- <strong>und</strong> Unvereinbarkeitsgründe<br />

durchzuführen. Das bedeutet, dass letztlich erst nach der Wahl eine definitive<br />

Überprüfung der Ausschliessungs- <strong>und</strong> Unvereinbarkeitsgründe durchgeführt werden muss. Das<br />

heisst aber nicht, dass nicht schon bei der Auswahl der K<strong>an</strong>didaten <strong>und</strong> K<strong>an</strong>didatinnen darauf<br />

Rücksicht genommen werden k<strong>an</strong>n. Es scheint wenig sinnvoll, K<strong>an</strong>didaten vorzuschlagen, die nachher<br />

nicht als gewählt erklärt werden können, weil Ausschliessungs- oder Unvereinbarkeitsgründe<br />

vorliegen.<br />

6.1. Erster Wahlg<strong>an</strong>g<br />

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten<br />

der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> zu unterzeichnen <strong>und</strong> bis spätestens am 44. Tag vor dem<br />

Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12. Juli 2013, 12.00 Uhr, der Gemeindek<strong>an</strong>zlei einzureichen. Diese<br />

Anmeldefrist gilt auch für bisherige Kommissions- <strong>und</strong> <strong>Behörden</strong>mitglieder, welche sich einer Wiederwahl<br />

stellen <strong>und</strong> ist zwingend einzuhalten.<br />

Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis – erhältlich bei der Einwohnerkontrolle - <strong>und</strong><br />

eine schriftliche Wahl<strong>an</strong>nahmeerklärung beizulegen (§ 19a Abs. 2 GPR). Die Unterzeichnung der<br />

Anmeldung zum ersten Wahlg<strong>an</strong>g gilt gleichzeitig als Wahl<strong>an</strong>nahmeerklärung. Im ersten Wahlg<strong>an</strong>g


k<strong>an</strong>n jeder wahlfähige Stimmberechtigte als K<strong>an</strong>didat gültige Stimmen erhalten. Die erforderlichen<br />

Anmeldeformulare können bei der Gemeindek<strong>an</strong>zlei bezogen werden.<br />

Die Vorschläge müssen den Familien- <strong>und</strong> Vornamen, Geburtsjahr, Heimatort, Adresse sowie Partei<br />

oder Gruppierung der K<strong>an</strong>didierenden enthalten. Die Unterschriften der Unterzeichnenden sind von<br />

der Stimmregisterführerin zu bescheinigen. Schliesslich können die Stimmberechtigten des Wahlkreises<br />

die eingereichten Wahlvorschläge <strong>und</strong> die Namen der Unterzeichnenden bei der Einreichungsstelle<br />

einsehen.<br />

Gewählt ist im ersten Wahlg<strong>an</strong>g, wer das absolute Mehr erreicht hat. Für die Berechnung des absoluten<br />

Mehrs gilt § 22 Abs. 2 GPR. Das absolute Mehr berechnet sich demnach wie folgt: Die Gesamtzahl<br />

der gültigen Stimmen (nicht Stimmzettel) wird durch die Anzahl der zu wählenden <strong>Behörden</strong>mitglieder<br />

geteilt <strong>und</strong> das Ergebnis halbiert. Die nächsthöhere g<strong>an</strong>ze Zahl ist das absolute Mehr.<br />

6.2. Stille Wahlen<br />

Bei den Wahlen in die Gemeindekommissionen sind bereits im ersten Wahlg<strong>an</strong>g stille Wahlen möglich<br />

(§ 30 Abs. 2 GPR). Neu k<strong>an</strong>n es auch zu stillen Wahlen kommen, wenn weniger Anmeldungen<br />

vorliegen als Sitze zu vergeben sind. Von der stillen Wahl im ersten Wahlg<strong>an</strong>g sind auf Gemeindeebene<br />

einzig Gemeinderat, Gemeindeamm<strong>an</strong>n <strong>und</strong> Vizeamm<strong>an</strong>n ausgenommen. Dort gibt es im<br />

ersten Wahlg<strong>an</strong>g in jedem Fall eine Urnenwahl (§ 30b GPR).<br />

Den Stimmberechtigten wird das Recht eingeräumt, auch nach Ablauf der ordentlichen Anmeldefrist<br />

für die K<strong>an</strong>didatinnen <strong>und</strong> K<strong>an</strong>didaten eine Wahl <strong>an</strong> der Urne erzwingen zu können. Deshalb sieht<br />

das Gesetz eine Nachmeldefrist vor. Sind weniger oder gleich viele wählbare K<strong>an</strong>didaten oder K<strong>an</strong>didatinnen<br />

vorgeschlagen als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist<br />

von 5 Tagen <strong>an</strong>zusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.<br />

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht,<br />

werden die Vorgeschlagenen von der <strong>an</strong>ordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in<br />

stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl <strong>an</strong> der Urne durchzuführen<br />

(§ 30a Abs. 2 <strong>und</strong> 3 GPR).<br />

6.3. zweiter Wahlg<strong>an</strong>g<br />

Ein zweiter Wahlg<strong>an</strong>g ist durchzuführen, falls im ersten Wahlg<strong>an</strong>g nicht alle Wahlen zust<strong>an</strong>degekommen<br />

sind (§ 31 GPR). Aufgr<strong>und</strong> der Anmeldefrist (10 Tage) <strong>und</strong> der Möglichkeit der Nachnomination<br />

(5 Tage) ergibt sich ein gewisser Zeitbedarf zwischen dem ersten <strong>und</strong> zweiten Wahlg<strong>an</strong>g.<br />

Im zweiten Wahlg<strong>an</strong>g ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlg<strong>an</strong>g durch mindestens<br />

10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises <strong>an</strong>gemeldet wird. Der Anmeldung sind<br />

ein Wahlfähigkeitsausweis <strong>und</strong> eine schriftliche Wahl<strong>an</strong>nahmeerklärung beizulegen.<br />

Insbesondere ist zu beachten, dass K<strong>an</strong>didaten <strong>und</strong> K<strong>an</strong>didatinnen, die bereits aus dem ersten<br />

Wahlg<strong>an</strong>g Stimmen erhalten haben, nicht automatisch als <strong>an</strong>gemeldet gelten.<br />

7. Besondere Hinweise<br />

Wir empfehlen Ihnen, bei der Bezeichnung der K<strong>an</strong>didaten darauf zu achten, dass keine Unklarheiten<br />

entstehen können (verschiedene Personen mit gleichem Namen <strong>und</strong> Jahrg<strong>an</strong>g). Zudem machen<br />

wir darauf aufmerksam, dass es nicht möglich ist, mit den amtlichen Wahlzetteln Propag<strong>an</strong>da verteilen<br />

zu lassen, wie dies bei den Einwohnerratswahlen zulässig ist.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen <strong>und</strong> wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen<br />

Wahlkampf!<br />

Sämtliche Unterlagen stehen auch auf der Homepage www.bergdietikon.ch zum Download zur<br />

Verfügung.<br />

- Anmeldeformular für den 1. Wahlg<strong>an</strong>g<br />

Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />

Gemeindek<strong>an</strong>zlei <strong>Bergdietikon</strong><br />

Gemeindeschreiber<br />

Patrick Geissm<strong>an</strong>n<br />

Geht <strong>an</strong>:<br />

- SVP Ortspartei, Herr Urs Emch, Schulstrasse 14, 8962 <strong>Bergdietikon</strong><br />

- FDP Ortspartei, Herr Rouven Schulthess, Baltenschwilerstrasse 27, 8962 <strong>Bergdietikon</strong><br />

- IG Bürgerforum, Herr Ferdin<strong>an</strong>d Nietlispach, Weihermattstrasse 18, 8962 <strong>Bergdietikon</strong><br />

- Mitglieder Gemeinderat (5)<br />

- Mitglieder Schulpflege (5)<br />

- Mitglieder Fin<strong>an</strong>zkommission (3)<br />

- Mitglieder Steuerkommission <strong>und</strong> Ersatzmitglied (4)<br />

- Mitglieder Wahlbüro <strong>und</strong> Ersatzmitglieder (8)<br />

- Akten 0.1.3.0.

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