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Planungsbericht - Bergdietikon

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Kanton Aargau<br />

Gestaltungsplan „Hintermatt“<br />

<strong>Planungsbericht</strong><br />

Gemäss Artikel 47 RPV<br />

Stand: Mitwirkung<br />

BVURO.13.65-1<br />

Datum: 26. September 2013


Auftraggeber:<br />

O4 AG<br />

Talstrasse 20<br />

8001 Zürich<br />

Auftragnehmer:


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Planungsgegenstand und Ziele<br />

1.1 Anlass und Gegenstand der Planung 1<br />

1.2 Zielsetzungen 1<br />

2. Ausgangslage, Rahmenbedingungen<br />

2.1 Raumplanungs- und baurechtliche Ausgangslage 5<br />

3. Zentrale Sachthemen<br />

3.1 Zweck / Bestandteile 6<br />

3.2 Perimeter und Geltungsbereich 6<br />

3.3 Genehmigungs- und Orientierungsinhalt 7<br />

3.4 Bebauung 7<br />

3.5 Richtprojekt 9<br />

3.6 Verkehrserschliessung und Infrastruktur 15<br />

3.7 Umgebungsgestaltung 17<br />

3.8 Freiraumkonzept 17<br />

3.9 Verschiedene Bestimmungen 22<br />

3.10 Weitere Sachthemen 22<br />

4. Organisation und Beteiligte<br />

4.1 Organisation 24<br />

4.2 Beteiligte 24<br />

5. Planungsablauf, Information und Mitwirkung<br />

5.1 Kantonale Vorprüfung 25<br />

5.2 Mitwirkung/Auflage 25<br />

Beilagen: Architektonisches Richtprojekt, Schnittplan 1:500, Freiraumkonzept<br />

i


1. Planungsgegenstand und Ziele<br />

1.1 Anlass und Gegenstand der Planung<br />

Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft sowie die damit einhergehenden,<br />

vielschichtigen Veränderungen in unserem unmittelbaren Wohn- und<br />

Arbeitsumfeld zwingen die Gemeinden mehr den je, über ihre räumliche Entwicklung<br />

nachzudenken. Raumentwicklungsrelevanten Entscheidungen kommt,<br />

nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, eine immer grössere Bedeutung zu. Es<br />

gilt, für die Ortsentwicklung negative Tendenzen möglichst frühzeitig zu erkennen<br />

und entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten, um allfällige Fehlentwicklungen<br />

und deren Folgen zu vermeiden.<br />

Es kann festgestellt werden, dass mit der demographischen Veränderung auch<br />

die in <strong>Bergdietikon</strong> vorherrschende Wohnform „Einfamilienhaus“ zunehmend<br />

unter Druck gerät. Die Erstellergeneration, vorwiegend Menschen im Rentenalter,<br />

überaltert zusehends. Sie werden mangels Alternativangebot in der Gemeinde<br />

in die Agglomerationsgebiete im Limmattal ziehen müssen, weil sie dort<br />

die Hilfe finden, auf die sie im Alter angewiesen sind. Die nachfolgende<br />

Generation, ihre erwachsenen Kinder, wollen erfahrungsgemäss nicht mehr<br />

länger in Gebäuden mit veraltetem Standard leben. Auch sie bevorzugen die mit<br />

dem öffentlichen Verkehr optimal erschlossenen und bezüglich kulturellem<br />

Angebot zentraler gelegenen, stadtnäheren Ballungsräume und müssen nun<br />

feststellen, dass sich das vererbte Haus zunehmend schwerer verkaufen lässt,<br />

da der Immobilienmarkt in naher Zukunft vermehrt mit Einfamilienhäusern<br />

überschwemmt wird. Die Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BfS) deuten<br />

darauf hin, dass die zukünftige Wohnungsnachfrage in diesem Segment -<br />

nämlich jüngere Familien – zu klein sein wird, um das durch die Wohnungsfreisetzungen<br />

entstandene Angebot zu absorbieren.<br />

- 1 -


Dank der landschaftlich privilegierten Lage und der geographischen Nähe zum<br />

Wirtschaftszentrum Zürich wird sich das vorstehend skizzierte, schweizweit zu<br />

beobachtende Szenario in <strong>Bergdietikon</strong> aller Voraussicht nach nur in abgeschwächter<br />

Form zeigen. Trotzdem ist es angezeigt, flankierende Massnahmen<br />

zu fördern, die einerseits der angestammten Bevölkerung von <strong>Bergdietikon</strong><br />

erlauben, ihren Altersruhestand in ihrer Wohngemeinde zu verbringen und<br />

anderseits Strategien zu entwickeln, die darauf abzielen, junge Familien in die<br />

Gemeinde zu holen.<br />

1.2 Zielsetzungen<br />

Aufgrund der demographischen Entwicklung in <strong>Bergdietikon</strong> ist mit einer<br />

Zunahme der bereits heute über dem Bezirksschnitt liegenden Überalterung der<br />

Wohnbevölkerung zu rechnen. Die vorherrschende Wohnform dieser Bevölkerungsgruppe<br />

(Freistehendes EFH in Hanglage mit grossem Umschwung) wird<br />

den Ansprüchen zunehmend nicht mehr genügen bzw. lässt sich nicht mehr<br />

aufrechterhalten (Ausbau, Unterhalt). Es werden Wohnalternativen gesucht, um<br />

den Ruhestand im gewohnten sozialen Umfeld geniessen zu können. Dafür<br />

sollen entsprechende Strukturen geschaffen werden. Im Vordergrund steht<br />

hierbei der Neubau einer Altersresidenz mit wohnbegleitendem Angebot.<br />

Der Wahl eines geeigneten Standortes für ein solches Alterszentrum kommt<br />

eine zentrale Bedeutung zu. Die in <strong>Bergdietikon</strong> vorherrschenden Hanglagen<br />

eignen sich selbstredend nicht unbedingt für die beabsichtigte Nutzung. Im<br />

Vordergrund stehen primär in der Ebene liegende Areale, die gut erreichbar und<br />

mittels ÖV erschlossen sind. In unmittelbarer Nähe und/oder zumindest gut<br />

erreichbar sollten auch Infrastrukturanlagen wie Einkaufsmöglichkeiten oder<br />

Freizeiteinrichtungen liegen.<br />

- 2 -


Vor ein paar Jahren wurden mögliche Standorte untersucht. Aufgrund der für<br />

die Anlage benötigten Landfläche fielen folgende Grundstücke in der Bauzone<br />

in Betracht:<br />

Nr. Standort Ortsteil Zonierung<br />

1 Hintermatt Kindhausen OE-Zone<br />

2 Rossmatt Baltenschwil W2-Zone<br />

3 Rai Baltenschwil Spezialzone<br />

4 Post Baltenschwil W3<br />

Abbildung:<br />

Zonenplan der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong><br />

mit den potentiellen Standorten 1-4 für<br />

eine Altersresidenz<br />

Der Standort Nr. 1 in der „Hintermatt“ schwang in diesem Standortvergleich<br />

oben auf. Das Areal liegt zudem in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

(OE). Die Gesamtfläche beträgt rund 1,8 Hektaren. Das Areal ist gemäss Bauzonenplan<br />

sondernutzungsplanpflichtig.<br />

Zu erwähnen ist weiter, dass bereits im <strong>Planungsbericht</strong> zur letzten Ortsplanungsrevision<br />

(1997) festgehalten wurde, dass diese OE-Zone der Gemeinde<br />

hinsichtlich Erstellung von Alterswohnungen den nötigen Handlungsspielraum<br />

geben könnte.<br />

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für vorhandene und künftige,<br />

dem öffentlichen Interesse dienenden Bauten und Anlagen bestimmt. Eine<br />

vorgängige Umzonung ist deshalb bei geeigneter Sicherstellung der angestrebten<br />

Nutzung (Gestaltungsplan, Leistungsvertrag, Grundbucheinträge usw.)<br />

- 3 -


aus planungsrechtlicher Sicht nicht notwendig. Dieser Sachverhalt wurde im<br />

Vorfeld der Sondernutzungsplanung bei der kantonalen Fachstelle (BVU ARE)<br />

abgeklärt.<br />

Der vorliegende Gestaltungsplanung bezweckt, die bestehenden baurechtlichen<br />

Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung im Hinblick auf den Bau eines<br />

Pflegezentrums und von Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden<br />

Angebot von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen mit „Rund-um-die-<br />

Uhr-Betreuung“ sowie einem öffentlichen Begegnungszentrum zu präzisieren.<br />

Er schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen<br />

für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten<br />

und Anlagen „Hintermatt“. Zudem werden die Anforderungen an eine der landschaftlich<br />

empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung untersucht<br />

und konkretisiert.<br />

Beim vorliegende Projekt einer Altersresidenz handelt es sich um ein nachhaltiges<br />

Vorhaben, da die Überalterung unserer Gesellschaft aufgrund der demographischen<br />

Entwicklung immer weiter voranschreitet. Die Pflege und Betreuung<br />

der älteren Semester, zum Beispiel mit begleitetem Wohnen, wird deshalb<br />

in Zukunft eine der Hauptaufgaben unserer Gesellschaft sein.<br />

Der Gemeinderat von <strong>Bergdietikon</strong> hat sich entschlossen, die Landreserven der<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen für diese Nutzung zur Verfügung zu<br />

stellen. Damit entspricht er auch dem Wunsch der Bergdietiker, die in einer vorgängigen<br />

Umfrage unter dem Titel: „zäme i d Zuekunft“ sich für eine der Bedürfnissen<br />

des Alters gerechte Nutzung ausgesprochen haben.<br />

Mit der Oase-Gruppe konnte zudem ein erfahrener Betreiber/Investor gewonnen<br />

werden, welcher in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde in den<br />

kommenden Jahren ein nachhaltiges Konzept für diese Verwendung ausarbeiten<br />

möchte.<br />

- 4 -


2. Ausgangslage, Rahmenbedingungen<br />

2.1 Raumplanungs- und baurechtliche Ausgangslage<br />

Die Parzellen Nr. 362, 366 und 541 liegen in der Zone für öffentliche Bauten<br />

und Anlagen (OE) und unterliegen zusätzlich der Sondernutzungsplanpflicht.<br />

Gemäss § 13 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong><br />

(BNO) ist die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen für vorhandene und<br />

künftige, dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt.<br />

Das vorliegende Projekt und der Gestaltungsplan mit zugehörigen Sondernutzungsvorschriften<br />

müssen diese Vorgaben entsprechend unterstützen. Die<br />

Realisierung eines Alterszentrums entspricht den Anforderungen, handelt es<br />

sich doch um ein entsprechendes Zentrum mit Pflegeabteilung und Alterswohnungen<br />

sowie Wohnungen mit Spitex-Dienstleistungen.<br />

In § 13 Abs. 2 der BNO ist festgeschrieben, dass der Gemeinderat die Baumasse<br />

und die Abstände unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen<br />

festlegt. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstandsund<br />

Höhenvorschriften einzuhalten.<br />

Der sich nach Süden verjüngende Planungsperimeter betrifft die Parzellen 541,<br />

366 und 362 am Siedlungsrand des Gemeindeteils Kindhausen mit westlichem<br />

Anschluss an das Kulturland.<br />

Von Norden wird das Areal durch den Dorfkern und im Osten durch eine lockere<br />

Einfamilienhausstruktur begrenzt.<br />

- 5 -


3. Zentrale Sachthemen<br />

3.1 Zweck / Bestandteile<br />

Der vorliegende Gestaltungsplan präzisiert die eingangs erwähnten Zielsetzungen<br />

zur Gemeindeentwicklung im Bereich der kommunalen Altersvorsorge. Er<br />

schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen<br />

für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen im Gebiet „Hintermatt“. Zudem werden die Anforderungen an eine der<br />

landschaftlich empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung definiert.<br />

Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden rechtsverbindlichen Teilen:<br />

- Situationsplan 1:500<br />

- Sondernutzungsvorschriften<br />

Der <strong>Planungsbericht</strong>, der Schnittplan 1:500, das Freiraumkonzept und das<br />

Richtprojekt bilden keine rechtsverbindlichen Bestandteile des Gestaltungsplanes;<br />

sie dienen lediglich zur Erläuterung der Planung und als Massstab für<br />

die qualitative Beurteilung der jeweiligen Bauprojekte.<br />

3.2 Perimeter und Geltungsbereich<br />

Der Perimeter gemäss Situationsplan begrenzt die räumliche Geltung des<br />

Gestaltungsplanes und umfasst das Areal in der Zone für öffentliche Bauten<br />

und Anlagen (OE). Die Sondernutzungvorschriften gelten für das im Gestaltungsplan<br />

mittels „Perimeter des Gestaltungsplanes“ bezeichnete Gebiet.<br />

- 6 -


Soweit der Gestaltungsplan keine abweichenden Vorschriften enthält, sind die<br />

Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> anwendbar.<br />

Vorbehalten bleiben die kantonale und die eidgenössische Bau- und<br />

Raumplanungs- sowie die Umweltschutzgesetzgebung.<br />

3.3 Genehmigungs- und Orientierungsinhalt<br />

Die Planfestlegungen im Situationsplan sind in einen Genehmigungs- und einen<br />

Orientierungsinhalt unterteilt. Die Festlegungen im Genehmigungsinhalt des<br />

Gestaltungsplanes erlangen durch dessen Genehmigung Rechtswirkung.<br />

3.4 Bebauung<br />

Die baurechtlichen Vorgaben für das Areal werden zur Hauptsache im Artikel 6<br />

der Sondernutzungsvorschriften definiert.<br />

Es werden insgesamt 7 Baufelder für die Erstellung von Hochbauten ausgeschieden.<br />

Diese sind in ihrer Lage im Raum und ihrer maximalen Höhen mittels<br />

Landeskoordinaten (x/y) und absoluten Höhenangaben (m. ü. m.) bestimmt.<br />

Innerhalb dieser Baufelder dürfen Bauten unter Einhaltung der wohnhygienischen<br />

und feuerpolizeilichen Vorschriften erstellt werden. Die maximale<br />

Gebäudelänge ergibt sich aus den jeweiligen Abmessungen der Baufelder. Die<br />

Bauten und Anlagen müssen von überdurchschnittlicher architektonischer und<br />

gestalterischer Qualität sein. Das Richtprojekt (IV. Beilage) dient als Massstab<br />

bei der qualitativen Beurteilung der Bauprojekte.<br />

- 7 -


Eine Etappierung der Gesamtüberbauung ist möglich, sofern die 1. Etappe die<br />

Erstellung des Pflegezentrums umfasst.<br />

Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmässigen, die räumliche Situation<br />

berücksichtigende Verteilung der Baumassen werden entsprechende Kontingente<br />

für die anrechenbaren Geschossflächen (aGF) in den einzelnen Baufeldern<br />

vorgegeben. Ein Übertrag von Nutzungsflächen im Ausmass von maximal<br />

20% des jeweilig zugestandenen Kontingentes an anrechenbarer Geschossfläche<br />

ist nur unter den Baufeldern 2, 3 und 5 möglich.<br />

Ebenfalls berücksichtigt werden die sich aus den baurechtlichen Bestimmungen<br />

ergebenden Höhenlagen der östlich der Schönenbergstrasse angrenzenden<br />

bestehenden Bauten. Zugunsten dieser Gebäude wird eine höhenmässige Beschränkung<br />

der Baufelder 1b (Ost), 4, 6 und 7 vorgenommen, die in beiliegendem<br />

Schnittplan (Schemaschnitte A - D) dokumentiert sind. Diese Massnahme<br />

führt zu einer entsprechenden Staffelung der Bauten.<br />

Es werden energetische Bestimmungen erlassen, die jenen einer Arealüberbauung<br />

entsprechen.<br />

Um die Einhaltung der geforderten architektonischen und gestalterischen Qualität<br />

gewährleisten zu können, müssen alle Baueingaben von Neubauten auf<br />

Kosten der Bauherrschaft durch Fachleute begutachtet werden.<br />

- 8 -


3.5 Richtprojekt<br />

Städtebauliche Überlegungen<br />

Nach einer ersten Analyse der Umgebung fiel auf, dass weder die Gemeinde<br />

<strong>Bergdietikon</strong> noch die angrenzenden Gemeindeteile über einen Dorfplatz<br />

(„Marktplatz“) verfügen.<br />

Im Zuge der Planung möchte man nun die Möglichkeit nutzen, dem Dorf eine<br />

neue „Mitte“ zu geben, welche als Begegnungsstätte durch die Öffentlichkeit<br />

auch als solche genutzt werden kann.<br />

- 9 -


Entsprechend sieht das städtebauliche Konzept eine Erweiterung des Dorfkerns<br />

vor, welcher dann auch zum Abschluss geführt werden kann. Zu dieser Erweiterung<br />

gehört sowohl das kompakte Pflegezentrum als auch der diesem<br />

vorgelagerte Quartierplatz.<br />

Durch die betriebstechnisch nötige Volumetrie fügt sich das Pflegezentrum an<br />

die Dichte des Dorfkerns an, schafft aber durch seine Distanz zum Strassenrand<br />

auch den nötigen Übergang zur gegenüberliegenden Punktbebauung.<br />

Der Quartierplatz ist mit einer attraktiven Treppenanlage gestaltet und hat<br />

sowohl mit seinem Spielplatz als auch durch die Aussenrestauration hohe<br />

Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen.<br />

Abgeschlossen wird das Bauvorhaben durch sechs Punktgebäude, die in das<br />

parkartige Landschaftskonzept gesetzt sind, wobei deren Dichte als Vermittler<br />

zwischen dem Dorfkern / Pflegezentrum und der recht lockeren Wohnzone im<br />

Osten fungiert.<br />

- 10 -


Durch die abgedrehte Stellung der Baukörper zur Strassenachse entstehen<br />

interessante Nischen und Zwischenräume, die für eine öffentliche Recyclingstelle<br />

oder Besucherparkplätze genutzt werden können. Durch die versetzte<br />

Position der Häuser wird aber nicht nur der Strassenraum aufgelockert, sondern<br />

es entstehen auch attraktive Ein- und Durchblicke in das Quartier. Die<br />

Freiflächen zwischen den Gebäuden, die einen fliessenden Übergang zum<br />

Kulturland herstellen, werden mit Sitzeinrichtungen oder beispielsweise einer<br />

Pétanque-Bahn als halböffentliche Begegnungsflächen für die Bewohner<br />

gestaltet.<br />

- 11 -


Die Verkehrserschliessung erfolgt von der Schönenbergstrasse aus. Der PW-<br />

Verkehr, wie auch die Anlieferung für das Pflegezentrum werden im nördlichen<br />

Bereich als auch in der Mitte des Betrachtungsperimeters abgefangen und in<br />

der unterirdischen Parkgarage verteilt, an welche sämtliche Baukörper<br />

angeschlossen sind. Bei Bedarf kann so auch die witterungsunabhängige Erstversorgung<br />

der Bewohner der Alterswohnungen durch das Pflegezentrum<br />

sichergestellt werden. Die oberirdische, autofreie Erschliessung erfolgt ebenfalls<br />

über die Schönenbergstrasse. Sämtliche Gebäude sind an ein barrierefrei<br />

angelegtes Wegenetz angebunden, welches sich an einzelnen Knotenpunkten<br />

zu Platzstrukturen aufweitet.<br />

- 12 -


Architektonisches Konzept<br />

Die betriebstechnischen Anforderungen wurden ansprechend und effizient in<br />

einer modernen Architektursprache umgesetzt. Durch Vor- und Rücksprünge<br />

werden bei den Gebäuden die Fassadenkanten gebrochen, um eine Massstäblichkeit<br />

zu den angrenzenden Nachbarbebauungen herzustellen.<br />

In der Geschossigkeit sind die Punktgebäude entlang der Schönenbergstrasse<br />

um ein Geschoss, auf zwei Vollgeschosse und ein Attikageschoss, reduziert,<br />

um auch hier wieder den Bezug zu den Einfamilienhäusern herzustellen. Das<br />

Pflegezentrum ist den Hang verlaufend gestaffelt und weist zur Schönenbergstrasse<br />

hin ebenfalls eine Dreigeschossigkeit auf.<br />

Erschlossen über den Quartierplatz befinden sich im Erdgeschoss die Eingangshalle<br />

des Pflegezentrums mit angrenzender Rezeption und Verwaltungsräumen,<br />

Räumlichkeiten für Wäscherei und Küche, Lager und Technik sowie<br />

den für die Öffentlichkeit zugänglichen Restaurationsbetrieb. Ergänzend können<br />

noch weitere Flächen für einen Coiffeur, Podologie, Arztbetrieb oder die<br />

Gemeinde angeboten werden.<br />

Im ersten Obergeschoss befindet sich die Pflegeabteilung mit 28 Zimmern<br />

sowie den dazugehörigen Neben- und Serviceräumen. Die Aufenthaltsräume<br />

sind zum grosszügigen Innenhof gerichtet und geben durch dessen verglastes<br />

Dach Einblicke in die Geschehnisse der Eingangshalle.<br />

Das zweite Obergeschoss beherbergt weitere 21 Pflegezimmer mit Aufenthaltsund<br />

Neben- sowie Serviceräumen. Zusätzlich sind im westlichen Bereich des<br />

Gebäudekomplexes 1.5- und 2.5-Pflegesuiten untergebracht, die mit einer Passerelle<br />

zum westlichen Riegel des Pflegezentrums verbunden sind, welcher das<br />

Eingangsgeschoss dieses Bauteils darstellt.<br />

Hier befindet sich neben den Technik- und Abstellflächen, ein grosser Versammlungsraum,<br />

der auch für Fitness und Ergotherapie verwendet werden<br />

kann.<br />

Im reduzierten dritten Obergeschoss, ebenfalls über eine Passarelle verbunden,<br />

sowie im zweiten Obergeschoss des Westriegels sind weitere 1.5- und 2.5-<br />

Pflegesuiten positioniert.<br />

- 13 -


Die sechs Punktgebäude im südlichen Teil des Areals sind mit Miet- und Eigentumswohnungen<br />

belegt, die den speziellen Anforderungen altersgerechter<br />

Wohnbauten entsprechen. Über abwechselnd zwei- und dreispännige Gebäudetypen<br />

wird ein Wohnungsmix von 2.5 Zimmerwohnungen bis hin zu 5.5<br />

Zimmerwohnungen angeboten.<br />

- 14 -


3.6 Verkehrserschliessung und Infrastruktur<br />

Die Verkehrserschliessung des Areals erfolgt an den im Gestaltungsplangebiet<br />

bezeichneten, generellen Lagen direkt von und zur Schönenbergstrasse. Die<br />

jeweilige genaue Lage der einzelnen Zufahrten wird im Rahmen der weiteren<br />

Bauprojektierung entwickelt und im Baubewilligungsverfahren festgelegt.<br />

Die Parkierung sämtlicher Abstellplätze für die zukünftigen Bewohner und die<br />

Angestellten des Pflegezentrums (Pflichtparkplätze) muss zusammengefasst<br />

erfolgen. Die Anlagen werden unterirdisch angeordnet. Die geforderten 20<br />

zusätzlichen Besucherparkplätze, die ober- oder unterirdisch angeordnet<br />

- 15 -


werden können, beinhalten auch Ersatzplätze für die durch die Neubauten<br />

wegfallenden 17 bestehenden Parkplätze (Realersatz).<br />

Die Notzufahrt ist jeweils bis zu den einzelnen Hochbauten sichergestellt. In den<br />

Sondernutzungsvorschriften werden entsprechende Vorgaben zur Ausgestaltung<br />

und Befahrbarkeit gemacht.<br />

Im Rahmen der weiteren Projektierung ist vorgesehen und in den Sondernutzungsvorschriften<br />

entsprechend stipuliert, dass für den Unterhaltsbetrieb der<br />

Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> für den Werkhof ein von Aussen zugänglicher Raum zur<br />

Verfügung gestellt wird. Die Zugänglichkeit ist dabei so auszugestalten, dass er<br />

auch mit Maschinen des Winterdienstes genutzt werden kann.<br />

Die einzelnen Bestimmungen zur Verkehrserschliessung, Parkierung und den<br />

Entsorgungsanlagen finden sich in Artikel 7 bis 9 der Sondernutzungsvorschriften.<br />

- 16 -


3.7 Umgebungsgestaltung<br />

Die Planfestlegungen benennen und strukturieren die Umgebungsflächen im<br />

Planungsareal. Es werden Grünflächen, halböffentliche Aussenräume, ein der<br />

Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Quartierplatz und Standorte für die Infrastruktur<br />

(z.B. Entsorgungsstellen) ausgeschieden.<br />

Auch werden generelle Vorgaben zur Materialisierung respektive Oberflächenbeschaffenheit<br />

und Beleuchtung gemacht sowie die Zugänglichkeit der Anlagen<br />

geregelt. Ganz allgemein wurden die Vorgaben für die Bauten und Anlagen im<br />

Aussenraum auf die spezifischen Bedürfnisse der Bewohnerschaft ausgerichtet.<br />

Die Bestimmungen in den Sondernutzungsvorschriften enthalten den Passus,<br />

dass im Rahmen des Baugesuches ein auf das Freiraumkonzept (siehe Kapitel<br />

3.8 respektive die Beilage) abgestimmter Umgebungsplan vorzulegen ist. Damit<br />

wird sichergestellt, dass den entsprechenden Vorgaben und Leitideen bei der<br />

Detailgestaltung nachgelebt wird und insgesamt ein stimmiges, dem Ort<br />

angemessenen Wohnumfeld entstehen kann.<br />

Die einzelnen Bestimmungen zur Anlage und Gestaltung der Aussenräume<br />

finden sich in Artikel 8 bis 12 der Sondernutzungsvorschriften.<br />

3.8 Freiraumkonzept<br />

Das Freiraumkonzept wurde durch Herrn Stefan Zantop, Landschaftsarchitekt<br />

FH BSLA, ARCOPLAN Lüscher Pfister Keller Zantop, Ennetbaden, entwickelt.<br />

Die wichtigsten Aspekte der Konzeption lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

- 17 -


Landschaftliche Integration<br />

Der Kulturland-Charakter fliesst in die Siedlung hinein, es entsteht ein sanfter<br />

Übergang zwischen Landwirtschafts- und Bauzone. Die harmonische Terraingestaltung,<br />

der weit gehende Verzicht auf Stuẗzmauern und räumlich stark<br />

wirksame Abgrenzungen, die Blumenwiesen sowie der hochstämmige Baumbestand<br />

mit Eichen, Buchen, Linden und Berg-Ahorn unterstuẗzen diesen<br />

konzeptionellen Ansatz.<br />

- 18 -


Strassenraum<br />

Der Strassenbereich reicht räumlich bis an die Fassaden. Die Fahrbahn<br />

hingegen wird funktionsgerecht verengt. Die Gliederung des Strassenraumes<br />

wird unterstützt durch unterschiedlich angeordnete oberirdische Parkfelder<br />

sowie mittelgrosse Bäume (Gefülltbluẗige Vogelkirschen oder Elsbeeren) im<br />

Abschnitt der Alterswohnungen. Vor dem Pflegezentrum spannt sich ein<br />

grosszügiger Quartierplatz auf.<br />

- 19 -


Strassenraum<br />

Strassenräume definieren sich über die sie beidseitig begleitenden, fassenden<br />

Strukturen sowie durch entsprechende Sequenzierung definierte Raumkammern.<br />

- 20 -


Plätze und Wege<br />

Der Quartierplatz ist die eigentliche Adresse des neuen Dorfteiles: Ein Ort mit<br />

öffentlichem Charakter und vielfältiger Funktion. Die grosszügige Treppenanlage,<br />

der Baumbestand, die Platzfläche bieten Raum für Bewegung und Begegnung,<br />

für Spielbereich, Strassencafé und Anlässe unter freiem Himmel. Der<br />

Siedlungsplatz zwischen den Wohnbauten ist auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen<br />

und Bewohner abgestimmt: Sich treffen, verweilen, Pétanque spielen,...<br />

Die innere Arealerschliessung ist netzartig aufgebaut und kann mit Steigungen<br />

von maximal 6% rollstuhlgängig organisiert werden.<br />

- 21 -


3.9 Verschiedene Bestimmungen<br />

In den Sondernutzungsbestimmungen findet sich auch eine Verpflichtung zum<br />

Abschluss eines Leistungsvertrages für die Pflegestation, der zwischen der<br />

Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> und der Betreiberin auszuarbeiten ist. Damit werden<br />

entsprechende Vorrechtsregelungen für Einwohnerinnen und Einwohner aus<br />

<strong>Bergdietikon</strong> bezüglich der Belegung der Anlage gesichergestellt.<br />

Sollte sich bei der weiteren Arealentwicklung zeigen, dass die Vorschriften der<br />

Gestaltungsplanung für einzelne, geringfügigen Projektdetails zu restriktiv gefasst<br />

worden sind, kann der Gemeinderat im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />

Ausnahmen gestatten, sofern keine übergeordneten Festlegungen betroffen<br />

sind und keine nachbarlichen Interessen tangiert werden.<br />

Diese verschiedenen Bestimmungen werden in den Artikeln 13 und 14 der<br />

Sondernutzungsvorschriften abgehandelt.<br />

3.10 Weitere Sachthemen<br />

Koordination Nutzungsplanung:<br />

Für diese Sachvorlage besteht kein Koordinationsbedarf mit der anstehenden<br />

Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung. Im Rahmen der Revision soll die<br />

Bau- und Nutzungsordnung an die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung<br />

der Baubegriffe (IVHB) angepasst werden. Die Sondernutzungsvorschriften<br />

berücksichtigen dieses Vorhaben. Es wurden keine Begrifflichkeiten bei den<br />

Bestimmungen gewählt, die nach erfolgter Anpassung nicht mehr vorkommen<br />

(Bsp. Gebäudehöhe, Firsthöhe).<br />

- 22 -


ÖV-Güteklasse:<br />

Das Areal liegt in der ÖV-Güteklasse D. Vor dem Areal befindet sich eine Endhaltestelle,<br />

die durch die ZVV-Linie 305 bedient wird.<br />

Siedlungsqualität, Ortsbildpflege:<br />

Das Gestaltungsplangebiet liegt angrenzendend an die Dorfzone (D) und an die<br />

2-geschossige Wohnzone locker (W2 L ) am Bauzonenrand. Das architektonische<br />

Konzept (siehe Ausführungen in Kapitel 3.5) berücksichtigt diese städtebaulich<br />

anspruchsvolle Lage. Das Freiraumkonzept nimmt die Siedlungsrandlage<br />

auf und stellt den Übergang zur Siedlung sicher (siehe Ausführungen in<br />

Kapitel 3.8).<br />

Natur und Landschaft:<br />

Durch die Gestaltungsplanung werden keine speziellen landschaftlichen Naturobjekte<br />

wie Hecken und dgl. tangiert.<br />

Umwelt und Naturgefahren:<br />

Umweltverträglichkeit:<br />

Für die Vorlage besteht keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss<br />

UVPV bzw. Umweltschutzdekret.<br />

Lärmschutz:<br />

Die Vorlage ist aus strassenlärmtechnischer Sicht unbedenklich. Aufgrund der<br />

Distanz zu relevanten Lärmquellen werden keine Grenzwerte tangiert.<br />

Hochwasser:<br />

Die Gefahrenkarte Hochwasser weist für das Planungsgebiet keine Schutzdefizite<br />

aus.<br />

- 23 -


4. Organisation und Beteiligte<br />

4.1 Organisation<br />

Das Planungsvorgehen für die Gestaltungsplanung untersteht dem Planungsverfahren<br />

gemäss § 22 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen<br />

(Baugesetz, BauG). Weitere Detailregelungen zum Gestaltungsplan finden sich<br />

in § 8 der Bauverordnung (BauV).<br />

Der Gestaltungsplan dient primär der Förderung der Siedlungsqualität. Die<br />

Anforderungen hierzu nennen die §§ 16 und 21 des Baugesetzes. Er setzt die<br />

Planungsziele der Gemeinde um.<br />

§ 21 BauG<br />

1<br />

Gestaltungspläne können erlassen werden, wenn ein wesentliches öffentliches Interesse an<br />

der Gestaltung der Überbauung besteht, namentlich damit<br />

a) ein Gebiet architektonisch gut und auf die bauliche und landschaftliche Umgebung sowie die<br />

Wohnbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt überbaut oder baulich umgestaltet wird,<br />

b) der Boden haushälterisch genutzt wird und<br />

c) die angemessene Ausstattung mit Anlagen für die Erschliessung und Erholung sichergestellt<br />

wird.<br />

2<br />

3<br />

Gestaltungspläne können von den allgemeinen Nutzungsplänen abweichen, wenn dadurch<br />

ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt wird, die zonengemässe<br />

Nutzungsart nicht übermässig beeinträchtigt wird und keine überwiegenden Interessen<br />

entgegenstehen. Die allgemeinen Nutzungspläne können Abweichungen in gewissen Gebieten<br />

ausschliessen oder vorsehen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang<br />

von den Plänen abgewichen werden darf.<br />

Private können den Entwurf zu einem Gestaltungsplan selber erstellen.<br />

4.2 Beteiligte:<br />

Das Gestaltungsplanverfahren wird durch den Gemeinderat <strong>Bergdietikon</strong> instruiert.<br />

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Die entsprechenden Projekte und Planungsentwürfe wurden von der Projektträgerin<br />

(Oase Holding AG Wohnen im Alter, Baar, sowie O4 AG, Zürich) respektive<br />

deren Beauftragte (Marazzi + Paul Architekten AG, Zürich / RC-Raumentwicklung<br />

GmbH, Ennetbaden / ARCOPLAN Lüscher Pfister Keller Zantop, Ennetbaden)<br />

erarbeitet.<br />

Der Gemeinderat <strong>Bergdietikon</strong> wird bei der Beurteilung der Gestaltungsplanentwürfe<br />

respektive der kommunalen Interessen von eigenen Fachleuten unterstützt<br />

und beraten (Felix Stephan, Landis AG, Geroldswil / Beat Schlatter,<br />

Hasler Schlatter Partner Architekten AG, Zürich).<br />

5. Planungsablauf, Information und Mitwirkung<br />

5.1 Kantonale Vorprüfung:<br />

Die Unterlagen für die Gestaltungsplanung „Hintermatt“ wurden dem Departement<br />

Bau, Verkehr und Umwelt / Abteilung Raumentwicklung zur Vorprüfung<br />

gemäss § 23 BauG eingereicht.<br />

5.2 Mitwirkung/Auflage:<br />

Die Mitwirkungsauflage gem. § 3 BauG erfolgt im Zeitraum vom 14. Oktober bis<br />

13. November 2013. Anschliessend ist die öffentliche Auflage der Sondernutzungsplanung<br />

vorgesehen.<br />

Ennetbaden, 26.09.2013<br />

Renato Costamagna, Raumplaner FSU<br />

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