Planungsbericht - Bergdietikon
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Kanton Aargau<br />
Gestaltungsplan „Hintermatt“<br />
<strong>Planungsbericht</strong><br />
Gemäss Artikel 47 RPV<br />
Stand: Mitwirkung<br />
BVURO.13.65-1<br />
Datum: 26. September 2013
Auftraggeber:<br />
O4 AG<br />
Talstrasse 20<br />
8001 Zürich<br />
Auftragnehmer:
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Planungsgegenstand und Ziele<br />
1.1 Anlass und Gegenstand der Planung 1<br />
1.2 Zielsetzungen 1<br />
2. Ausgangslage, Rahmenbedingungen<br />
2.1 Raumplanungs- und baurechtliche Ausgangslage 5<br />
3. Zentrale Sachthemen<br />
3.1 Zweck / Bestandteile 6<br />
3.2 Perimeter und Geltungsbereich 6<br />
3.3 Genehmigungs- und Orientierungsinhalt 7<br />
3.4 Bebauung 7<br />
3.5 Richtprojekt 9<br />
3.6 Verkehrserschliessung und Infrastruktur 15<br />
3.7 Umgebungsgestaltung 17<br />
3.8 Freiraumkonzept 17<br />
3.9 Verschiedene Bestimmungen 22<br />
3.10 Weitere Sachthemen 22<br />
4. Organisation und Beteiligte<br />
4.1 Organisation 24<br />
4.2 Beteiligte 24<br />
5. Planungsablauf, Information und Mitwirkung<br />
5.1 Kantonale Vorprüfung 25<br />
5.2 Mitwirkung/Auflage 25<br />
Beilagen: Architektonisches Richtprojekt, Schnittplan 1:500, Freiraumkonzept<br />
i
1. Planungsgegenstand und Ziele<br />
1.1 Anlass und Gegenstand der Planung<br />
Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft sowie die damit einhergehenden,<br />
vielschichtigen Veränderungen in unserem unmittelbaren Wohn- und<br />
Arbeitsumfeld zwingen die Gemeinden mehr den je, über ihre räumliche Entwicklung<br />
nachzudenken. Raumentwicklungsrelevanten Entscheidungen kommt,<br />
nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, eine immer grössere Bedeutung zu. Es<br />
gilt, für die Ortsentwicklung negative Tendenzen möglichst frühzeitig zu erkennen<br />
und entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten, um allfällige Fehlentwicklungen<br />
und deren Folgen zu vermeiden.<br />
Es kann festgestellt werden, dass mit der demographischen Veränderung auch<br />
die in <strong>Bergdietikon</strong> vorherrschende Wohnform „Einfamilienhaus“ zunehmend<br />
unter Druck gerät. Die Erstellergeneration, vorwiegend Menschen im Rentenalter,<br />
überaltert zusehends. Sie werden mangels Alternativangebot in der Gemeinde<br />
in die Agglomerationsgebiete im Limmattal ziehen müssen, weil sie dort<br />
die Hilfe finden, auf die sie im Alter angewiesen sind. Die nachfolgende<br />
Generation, ihre erwachsenen Kinder, wollen erfahrungsgemäss nicht mehr<br />
länger in Gebäuden mit veraltetem Standard leben. Auch sie bevorzugen die mit<br />
dem öffentlichen Verkehr optimal erschlossenen und bezüglich kulturellem<br />
Angebot zentraler gelegenen, stadtnäheren Ballungsräume und müssen nun<br />
feststellen, dass sich das vererbte Haus zunehmend schwerer verkaufen lässt,<br />
da der Immobilienmarkt in naher Zukunft vermehrt mit Einfamilienhäusern<br />
überschwemmt wird. Die Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BfS) deuten<br />
darauf hin, dass die zukünftige Wohnungsnachfrage in diesem Segment -<br />
nämlich jüngere Familien – zu klein sein wird, um das durch die Wohnungsfreisetzungen<br />
entstandene Angebot zu absorbieren.<br />
- 1 -
Dank der landschaftlich privilegierten Lage und der geographischen Nähe zum<br />
Wirtschaftszentrum Zürich wird sich das vorstehend skizzierte, schweizweit zu<br />
beobachtende Szenario in <strong>Bergdietikon</strong> aller Voraussicht nach nur in abgeschwächter<br />
Form zeigen. Trotzdem ist es angezeigt, flankierende Massnahmen<br />
zu fördern, die einerseits der angestammten Bevölkerung von <strong>Bergdietikon</strong><br />
erlauben, ihren Altersruhestand in ihrer Wohngemeinde zu verbringen und<br />
anderseits Strategien zu entwickeln, die darauf abzielen, junge Familien in die<br />
Gemeinde zu holen.<br />
1.2 Zielsetzungen<br />
Aufgrund der demographischen Entwicklung in <strong>Bergdietikon</strong> ist mit einer<br />
Zunahme der bereits heute über dem Bezirksschnitt liegenden Überalterung der<br />
Wohnbevölkerung zu rechnen. Die vorherrschende Wohnform dieser Bevölkerungsgruppe<br />
(Freistehendes EFH in Hanglage mit grossem Umschwung) wird<br />
den Ansprüchen zunehmend nicht mehr genügen bzw. lässt sich nicht mehr<br />
aufrechterhalten (Ausbau, Unterhalt). Es werden Wohnalternativen gesucht, um<br />
den Ruhestand im gewohnten sozialen Umfeld geniessen zu können. Dafür<br />
sollen entsprechende Strukturen geschaffen werden. Im Vordergrund steht<br />
hierbei der Neubau einer Altersresidenz mit wohnbegleitendem Angebot.<br />
Der Wahl eines geeigneten Standortes für ein solches Alterszentrum kommt<br />
eine zentrale Bedeutung zu. Die in <strong>Bergdietikon</strong> vorherrschenden Hanglagen<br />
eignen sich selbstredend nicht unbedingt für die beabsichtigte Nutzung. Im<br />
Vordergrund stehen primär in der Ebene liegende Areale, die gut erreichbar und<br />
mittels ÖV erschlossen sind. In unmittelbarer Nähe und/oder zumindest gut<br />
erreichbar sollten auch Infrastrukturanlagen wie Einkaufsmöglichkeiten oder<br />
Freizeiteinrichtungen liegen.<br />
- 2 -
Vor ein paar Jahren wurden mögliche Standorte untersucht. Aufgrund der für<br />
die Anlage benötigten Landfläche fielen folgende Grundstücke in der Bauzone<br />
in Betracht:<br />
Nr. Standort Ortsteil Zonierung<br />
1 Hintermatt Kindhausen OE-Zone<br />
2 Rossmatt Baltenschwil W2-Zone<br />
3 Rai Baltenschwil Spezialzone<br />
4 Post Baltenschwil W3<br />
Abbildung:<br />
Zonenplan der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong><br />
mit den potentiellen Standorten 1-4 für<br />
eine Altersresidenz<br />
Der Standort Nr. 1 in der „Hintermatt“ schwang in diesem Standortvergleich<br />
oben auf. Das Areal liegt zudem in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />
(OE). Die Gesamtfläche beträgt rund 1,8 Hektaren. Das Areal ist gemäss Bauzonenplan<br />
sondernutzungsplanpflichtig.<br />
Zu erwähnen ist weiter, dass bereits im <strong>Planungsbericht</strong> zur letzten Ortsplanungsrevision<br />
(1997) festgehalten wurde, dass diese OE-Zone der Gemeinde<br />
hinsichtlich Erstellung von Alterswohnungen den nötigen Handlungsspielraum<br />
geben könnte.<br />
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für vorhandene und künftige,<br />
dem öffentlichen Interesse dienenden Bauten und Anlagen bestimmt. Eine<br />
vorgängige Umzonung ist deshalb bei geeigneter Sicherstellung der angestrebten<br />
Nutzung (Gestaltungsplan, Leistungsvertrag, Grundbucheinträge usw.)<br />
- 3 -
aus planungsrechtlicher Sicht nicht notwendig. Dieser Sachverhalt wurde im<br />
Vorfeld der Sondernutzungsplanung bei der kantonalen Fachstelle (BVU ARE)<br />
abgeklärt.<br />
Der vorliegende Gestaltungsplanung bezweckt, die bestehenden baurechtlichen<br />
Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung im Hinblick auf den Bau eines<br />
Pflegezentrums und von Alterswohnungen, kombiniert mit einem entsprechenden<br />
Angebot von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen mit „Rund-um-die-<br />
Uhr-Betreuung“ sowie einem öffentlichen Begegnungszentrum zu präzisieren.<br />
Er schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen<br />
für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten<br />
und Anlagen „Hintermatt“. Zudem werden die Anforderungen an eine der landschaftlich<br />
empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung untersucht<br />
und konkretisiert.<br />
Beim vorliegende Projekt einer Altersresidenz handelt es sich um ein nachhaltiges<br />
Vorhaben, da die Überalterung unserer Gesellschaft aufgrund der demographischen<br />
Entwicklung immer weiter voranschreitet. Die Pflege und Betreuung<br />
der älteren Semester, zum Beispiel mit begleitetem Wohnen, wird deshalb<br />
in Zukunft eine der Hauptaufgaben unserer Gesellschaft sein.<br />
Der Gemeinderat von <strong>Bergdietikon</strong> hat sich entschlossen, die Landreserven der<br />
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen für diese Nutzung zur Verfügung zu<br />
stellen. Damit entspricht er auch dem Wunsch der Bergdietiker, die in einer vorgängigen<br />
Umfrage unter dem Titel: „zäme i d Zuekunft“ sich für eine der Bedürfnissen<br />
des Alters gerechte Nutzung ausgesprochen haben.<br />
Mit der Oase-Gruppe konnte zudem ein erfahrener Betreiber/Investor gewonnen<br />
werden, welcher in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde in den<br />
kommenden Jahren ein nachhaltiges Konzept für diese Verwendung ausarbeiten<br />
möchte.<br />
- 4 -
2. Ausgangslage, Rahmenbedingungen<br />
2.1 Raumplanungs- und baurechtliche Ausgangslage<br />
Die Parzellen Nr. 362, 366 und 541 liegen in der Zone für öffentliche Bauten<br />
und Anlagen (OE) und unterliegen zusätzlich der Sondernutzungsplanpflicht.<br />
Gemäss § 13 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong><br />
(BNO) ist die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen für vorhandene und<br />
künftige, dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt.<br />
Das vorliegende Projekt und der Gestaltungsplan mit zugehörigen Sondernutzungsvorschriften<br />
müssen diese Vorgaben entsprechend unterstützen. Die<br />
Realisierung eines Alterszentrums entspricht den Anforderungen, handelt es<br />
sich doch um ein entsprechendes Zentrum mit Pflegeabteilung und Alterswohnungen<br />
sowie Wohnungen mit Spitex-Dienstleistungen.<br />
In § 13 Abs. 2 der BNO ist festgeschrieben, dass der Gemeinderat die Baumasse<br />
und die Abstände unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen<br />
festlegt. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstandsund<br />
Höhenvorschriften einzuhalten.<br />
Der sich nach Süden verjüngende Planungsperimeter betrifft die Parzellen 541,<br />
366 und 362 am Siedlungsrand des Gemeindeteils Kindhausen mit westlichem<br />
Anschluss an das Kulturland.<br />
Von Norden wird das Areal durch den Dorfkern und im Osten durch eine lockere<br />
Einfamilienhausstruktur begrenzt.<br />
- 5 -
3. Zentrale Sachthemen<br />
3.1 Zweck / Bestandteile<br />
Der vorliegende Gestaltungsplan präzisiert die eingangs erwähnten Zielsetzungen<br />
zur Gemeindeentwicklung im Bereich der kommunalen Altersvorsorge. Er<br />
schafft die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen<br />
für eine geordnete bauliche Entwicklung der Zone für öffentliche Bauten und<br />
Anlagen im Gebiet „Hintermatt“. Zudem werden die Anforderungen an eine der<br />
landschaftlich empfindlichen Lage angemessene Umgebungsgestaltung definiert.<br />
Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden rechtsverbindlichen Teilen:<br />
- Situationsplan 1:500<br />
- Sondernutzungsvorschriften<br />
Der <strong>Planungsbericht</strong>, der Schnittplan 1:500, das Freiraumkonzept und das<br />
Richtprojekt bilden keine rechtsverbindlichen Bestandteile des Gestaltungsplanes;<br />
sie dienen lediglich zur Erläuterung der Planung und als Massstab für<br />
die qualitative Beurteilung der jeweiligen Bauprojekte.<br />
3.2 Perimeter und Geltungsbereich<br />
Der Perimeter gemäss Situationsplan begrenzt die räumliche Geltung des<br />
Gestaltungsplanes und umfasst das Areal in der Zone für öffentliche Bauten<br />
und Anlagen (OE). Die Sondernutzungvorschriften gelten für das im Gestaltungsplan<br />
mittels „Perimeter des Gestaltungsplanes“ bezeichnete Gebiet.<br />
- 6 -
Soweit der Gestaltungsplan keine abweichenden Vorschriften enthält, sind die<br />
Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> anwendbar.<br />
Vorbehalten bleiben die kantonale und die eidgenössische Bau- und<br />
Raumplanungs- sowie die Umweltschutzgesetzgebung.<br />
3.3 Genehmigungs- und Orientierungsinhalt<br />
Die Planfestlegungen im Situationsplan sind in einen Genehmigungs- und einen<br />
Orientierungsinhalt unterteilt. Die Festlegungen im Genehmigungsinhalt des<br />
Gestaltungsplanes erlangen durch dessen Genehmigung Rechtswirkung.<br />
3.4 Bebauung<br />
Die baurechtlichen Vorgaben für das Areal werden zur Hauptsache im Artikel 6<br />
der Sondernutzungsvorschriften definiert.<br />
Es werden insgesamt 7 Baufelder für die Erstellung von Hochbauten ausgeschieden.<br />
Diese sind in ihrer Lage im Raum und ihrer maximalen Höhen mittels<br />
Landeskoordinaten (x/y) und absoluten Höhenangaben (m. ü. m.) bestimmt.<br />
Innerhalb dieser Baufelder dürfen Bauten unter Einhaltung der wohnhygienischen<br />
und feuerpolizeilichen Vorschriften erstellt werden. Die maximale<br />
Gebäudelänge ergibt sich aus den jeweiligen Abmessungen der Baufelder. Die<br />
Bauten und Anlagen müssen von überdurchschnittlicher architektonischer und<br />
gestalterischer Qualität sein. Das Richtprojekt (IV. Beilage) dient als Massstab<br />
bei der qualitativen Beurteilung der Bauprojekte.<br />
- 7 -
Eine Etappierung der Gesamtüberbauung ist möglich, sofern die 1. Etappe die<br />
Erstellung des Pflegezentrums umfasst.<br />
Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmässigen, die räumliche Situation<br />
berücksichtigende Verteilung der Baumassen werden entsprechende Kontingente<br />
für die anrechenbaren Geschossflächen (aGF) in den einzelnen Baufeldern<br />
vorgegeben. Ein Übertrag von Nutzungsflächen im Ausmass von maximal<br />
20% des jeweilig zugestandenen Kontingentes an anrechenbarer Geschossfläche<br />
ist nur unter den Baufeldern 2, 3 und 5 möglich.<br />
Ebenfalls berücksichtigt werden die sich aus den baurechtlichen Bestimmungen<br />
ergebenden Höhenlagen der östlich der Schönenbergstrasse angrenzenden<br />
bestehenden Bauten. Zugunsten dieser Gebäude wird eine höhenmässige Beschränkung<br />
der Baufelder 1b (Ost), 4, 6 und 7 vorgenommen, die in beiliegendem<br />
Schnittplan (Schemaschnitte A - D) dokumentiert sind. Diese Massnahme<br />
führt zu einer entsprechenden Staffelung der Bauten.<br />
Es werden energetische Bestimmungen erlassen, die jenen einer Arealüberbauung<br />
entsprechen.<br />
Um die Einhaltung der geforderten architektonischen und gestalterischen Qualität<br />
gewährleisten zu können, müssen alle Baueingaben von Neubauten auf<br />
Kosten der Bauherrschaft durch Fachleute begutachtet werden.<br />
- 8 -
3.5 Richtprojekt<br />
Städtebauliche Überlegungen<br />
Nach einer ersten Analyse der Umgebung fiel auf, dass weder die Gemeinde<br />
<strong>Bergdietikon</strong> noch die angrenzenden Gemeindeteile über einen Dorfplatz<br />
(„Marktplatz“) verfügen.<br />
Im Zuge der Planung möchte man nun die Möglichkeit nutzen, dem Dorf eine<br />
neue „Mitte“ zu geben, welche als Begegnungsstätte durch die Öffentlichkeit<br />
auch als solche genutzt werden kann.<br />
- 9 -
Entsprechend sieht das städtebauliche Konzept eine Erweiterung des Dorfkerns<br />
vor, welcher dann auch zum Abschluss geführt werden kann. Zu dieser Erweiterung<br />
gehört sowohl das kompakte Pflegezentrum als auch der diesem<br />
vorgelagerte Quartierplatz.<br />
Durch die betriebstechnisch nötige Volumetrie fügt sich das Pflegezentrum an<br />
die Dichte des Dorfkerns an, schafft aber durch seine Distanz zum Strassenrand<br />
auch den nötigen Übergang zur gegenüberliegenden Punktbebauung.<br />
Der Quartierplatz ist mit einer attraktiven Treppenanlage gestaltet und hat<br />
sowohl mit seinem Spielplatz als auch durch die Aussenrestauration hohe<br />
Aufenthaltsqualität für alle Altersgruppen.<br />
Abgeschlossen wird das Bauvorhaben durch sechs Punktgebäude, die in das<br />
parkartige Landschaftskonzept gesetzt sind, wobei deren Dichte als Vermittler<br />
zwischen dem Dorfkern / Pflegezentrum und der recht lockeren Wohnzone im<br />
Osten fungiert.<br />
- 10 -
Durch die abgedrehte Stellung der Baukörper zur Strassenachse entstehen<br />
interessante Nischen und Zwischenräume, die für eine öffentliche Recyclingstelle<br />
oder Besucherparkplätze genutzt werden können. Durch die versetzte<br />
Position der Häuser wird aber nicht nur der Strassenraum aufgelockert, sondern<br />
es entstehen auch attraktive Ein- und Durchblicke in das Quartier. Die<br />
Freiflächen zwischen den Gebäuden, die einen fliessenden Übergang zum<br />
Kulturland herstellen, werden mit Sitzeinrichtungen oder beispielsweise einer<br />
Pétanque-Bahn als halböffentliche Begegnungsflächen für die Bewohner<br />
gestaltet.<br />
- 11 -
Die Verkehrserschliessung erfolgt von der Schönenbergstrasse aus. Der PW-<br />
Verkehr, wie auch die Anlieferung für das Pflegezentrum werden im nördlichen<br />
Bereich als auch in der Mitte des Betrachtungsperimeters abgefangen und in<br />
der unterirdischen Parkgarage verteilt, an welche sämtliche Baukörper<br />
angeschlossen sind. Bei Bedarf kann so auch die witterungsunabhängige Erstversorgung<br />
der Bewohner der Alterswohnungen durch das Pflegezentrum<br />
sichergestellt werden. Die oberirdische, autofreie Erschliessung erfolgt ebenfalls<br />
über die Schönenbergstrasse. Sämtliche Gebäude sind an ein barrierefrei<br />
angelegtes Wegenetz angebunden, welches sich an einzelnen Knotenpunkten<br />
zu Platzstrukturen aufweitet.<br />
- 12 -
Architektonisches Konzept<br />
Die betriebstechnischen Anforderungen wurden ansprechend und effizient in<br />
einer modernen Architektursprache umgesetzt. Durch Vor- und Rücksprünge<br />
werden bei den Gebäuden die Fassadenkanten gebrochen, um eine Massstäblichkeit<br />
zu den angrenzenden Nachbarbebauungen herzustellen.<br />
In der Geschossigkeit sind die Punktgebäude entlang der Schönenbergstrasse<br />
um ein Geschoss, auf zwei Vollgeschosse und ein Attikageschoss, reduziert,<br />
um auch hier wieder den Bezug zu den Einfamilienhäusern herzustellen. Das<br />
Pflegezentrum ist den Hang verlaufend gestaffelt und weist zur Schönenbergstrasse<br />
hin ebenfalls eine Dreigeschossigkeit auf.<br />
Erschlossen über den Quartierplatz befinden sich im Erdgeschoss die Eingangshalle<br />
des Pflegezentrums mit angrenzender Rezeption und Verwaltungsräumen,<br />
Räumlichkeiten für Wäscherei und Küche, Lager und Technik sowie<br />
den für die Öffentlichkeit zugänglichen Restaurationsbetrieb. Ergänzend können<br />
noch weitere Flächen für einen Coiffeur, Podologie, Arztbetrieb oder die<br />
Gemeinde angeboten werden.<br />
Im ersten Obergeschoss befindet sich die Pflegeabteilung mit 28 Zimmern<br />
sowie den dazugehörigen Neben- und Serviceräumen. Die Aufenthaltsräume<br />
sind zum grosszügigen Innenhof gerichtet und geben durch dessen verglastes<br />
Dach Einblicke in die Geschehnisse der Eingangshalle.<br />
Das zweite Obergeschoss beherbergt weitere 21 Pflegezimmer mit Aufenthaltsund<br />
Neben- sowie Serviceräumen. Zusätzlich sind im westlichen Bereich des<br />
Gebäudekomplexes 1.5- und 2.5-Pflegesuiten untergebracht, die mit einer Passerelle<br />
zum westlichen Riegel des Pflegezentrums verbunden sind, welcher das<br />
Eingangsgeschoss dieses Bauteils darstellt.<br />
Hier befindet sich neben den Technik- und Abstellflächen, ein grosser Versammlungsraum,<br />
der auch für Fitness und Ergotherapie verwendet werden<br />
kann.<br />
Im reduzierten dritten Obergeschoss, ebenfalls über eine Passarelle verbunden,<br />
sowie im zweiten Obergeschoss des Westriegels sind weitere 1.5- und 2.5-<br />
Pflegesuiten positioniert.<br />
- 13 -
Die sechs Punktgebäude im südlichen Teil des Areals sind mit Miet- und Eigentumswohnungen<br />
belegt, die den speziellen Anforderungen altersgerechter<br />
Wohnbauten entsprechen. Über abwechselnd zwei- und dreispännige Gebäudetypen<br />
wird ein Wohnungsmix von 2.5 Zimmerwohnungen bis hin zu 5.5<br />
Zimmerwohnungen angeboten.<br />
- 14 -
3.6 Verkehrserschliessung und Infrastruktur<br />
Die Verkehrserschliessung des Areals erfolgt an den im Gestaltungsplangebiet<br />
bezeichneten, generellen Lagen direkt von und zur Schönenbergstrasse. Die<br />
jeweilige genaue Lage der einzelnen Zufahrten wird im Rahmen der weiteren<br />
Bauprojektierung entwickelt und im Baubewilligungsverfahren festgelegt.<br />
Die Parkierung sämtlicher Abstellplätze für die zukünftigen Bewohner und die<br />
Angestellten des Pflegezentrums (Pflichtparkplätze) muss zusammengefasst<br />
erfolgen. Die Anlagen werden unterirdisch angeordnet. Die geforderten 20<br />
zusätzlichen Besucherparkplätze, die ober- oder unterirdisch angeordnet<br />
- 15 -
werden können, beinhalten auch Ersatzplätze für die durch die Neubauten<br />
wegfallenden 17 bestehenden Parkplätze (Realersatz).<br />
Die Notzufahrt ist jeweils bis zu den einzelnen Hochbauten sichergestellt. In den<br />
Sondernutzungsvorschriften werden entsprechende Vorgaben zur Ausgestaltung<br />
und Befahrbarkeit gemacht.<br />
Im Rahmen der weiteren Projektierung ist vorgesehen und in den Sondernutzungsvorschriften<br />
entsprechend stipuliert, dass für den Unterhaltsbetrieb der<br />
Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> für den Werkhof ein von Aussen zugänglicher Raum zur<br />
Verfügung gestellt wird. Die Zugänglichkeit ist dabei so auszugestalten, dass er<br />
auch mit Maschinen des Winterdienstes genutzt werden kann.<br />
Die einzelnen Bestimmungen zur Verkehrserschliessung, Parkierung und den<br />
Entsorgungsanlagen finden sich in Artikel 7 bis 9 der Sondernutzungsvorschriften.<br />
- 16 -
3.7 Umgebungsgestaltung<br />
Die Planfestlegungen benennen und strukturieren die Umgebungsflächen im<br />
Planungsareal. Es werden Grünflächen, halböffentliche Aussenräume, ein der<br />
Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Quartierplatz und Standorte für die Infrastruktur<br />
(z.B. Entsorgungsstellen) ausgeschieden.<br />
Auch werden generelle Vorgaben zur Materialisierung respektive Oberflächenbeschaffenheit<br />
und Beleuchtung gemacht sowie die Zugänglichkeit der Anlagen<br />
geregelt. Ganz allgemein wurden die Vorgaben für die Bauten und Anlagen im<br />
Aussenraum auf die spezifischen Bedürfnisse der Bewohnerschaft ausgerichtet.<br />
Die Bestimmungen in den Sondernutzungsvorschriften enthalten den Passus,<br />
dass im Rahmen des Baugesuches ein auf das Freiraumkonzept (siehe Kapitel<br />
3.8 respektive die Beilage) abgestimmter Umgebungsplan vorzulegen ist. Damit<br />
wird sichergestellt, dass den entsprechenden Vorgaben und Leitideen bei der<br />
Detailgestaltung nachgelebt wird und insgesamt ein stimmiges, dem Ort<br />
angemessenen Wohnumfeld entstehen kann.<br />
Die einzelnen Bestimmungen zur Anlage und Gestaltung der Aussenräume<br />
finden sich in Artikel 8 bis 12 der Sondernutzungsvorschriften.<br />
3.8 Freiraumkonzept<br />
Das Freiraumkonzept wurde durch Herrn Stefan Zantop, Landschaftsarchitekt<br />
FH BSLA, ARCOPLAN Lüscher Pfister Keller Zantop, Ennetbaden, entwickelt.<br />
Die wichtigsten Aspekte der Konzeption lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
- 17 -
Landschaftliche Integration<br />
Der Kulturland-Charakter fliesst in die Siedlung hinein, es entsteht ein sanfter<br />
Übergang zwischen Landwirtschafts- und Bauzone. Die harmonische Terraingestaltung,<br />
der weit gehende Verzicht auf Stuẗzmauern und räumlich stark<br />
wirksame Abgrenzungen, die Blumenwiesen sowie der hochstämmige Baumbestand<br />
mit Eichen, Buchen, Linden und Berg-Ahorn unterstuẗzen diesen<br />
konzeptionellen Ansatz.<br />
- 18 -
Strassenraum<br />
Der Strassenbereich reicht räumlich bis an die Fassaden. Die Fahrbahn<br />
hingegen wird funktionsgerecht verengt. Die Gliederung des Strassenraumes<br />
wird unterstützt durch unterschiedlich angeordnete oberirdische Parkfelder<br />
sowie mittelgrosse Bäume (Gefülltbluẗige Vogelkirschen oder Elsbeeren) im<br />
Abschnitt der Alterswohnungen. Vor dem Pflegezentrum spannt sich ein<br />
grosszügiger Quartierplatz auf.<br />
- 19 -
Strassenraum<br />
Strassenräume definieren sich über die sie beidseitig begleitenden, fassenden<br />
Strukturen sowie durch entsprechende Sequenzierung definierte Raumkammern.<br />
- 20 -
Plätze und Wege<br />
Der Quartierplatz ist die eigentliche Adresse des neuen Dorfteiles: Ein Ort mit<br />
öffentlichem Charakter und vielfältiger Funktion. Die grosszügige Treppenanlage,<br />
der Baumbestand, die Platzfläche bieten Raum für Bewegung und Begegnung,<br />
für Spielbereich, Strassencafé und Anlässe unter freiem Himmel. Der<br />
Siedlungsplatz zwischen den Wohnbauten ist auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen<br />
und Bewohner abgestimmt: Sich treffen, verweilen, Pétanque spielen,...<br />
Die innere Arealerschliessung ist netzartig aufgebaut und kann mit Steigungen<br />
von maximal 6% rollstuhlgängig organisiert werden.<br />
- 21 -
3.9 Verschiedene Bestimmungen<br />
In den Sondernutzungsbestimmungen findet sich auch eine Verpflichtung zum<br />
Abschluss eines Leistungsvertrages für die Pflegestation, der zwischen der<br />
Gemeinde <strong>Bergdietikon</strong> und der Betreiberin auszuarbeiten ist. Damit werden<br />
entsprechende Vorrechtsregelungen für Einwohnerinnen und Einwohner aus<br />
<strong>Bergdietikon</strong> bezüglich der Belegung der Anlage gesichergestellt.<br />
Sollte sich bei der weiteren Arealentwicklung zeigen, dass die Vorschriften der<br />
Gestaltungsplanung für einzelne, geringfügigen Projektdetails zu restriktiv gefasst<br />
worden sind, kann der Gemeinderat im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />
Ausnahmen gestatten, sofern keine übergeordneten Festlegungen betroffen<br />
sind und keine nachbarlichen Interessen tangiert werden.<br />
Diese verschiedenen Bestimmungen werden in den Artikeln 13 und 14 der<br />
Sondernutzungsvorschriften abgehandelt.<br />
3.10 Weitere Sachthemen<br />
Koordination Nutzungsplanung:<br />
Für diese Sachvorlage besteht kein Koordinationsbedarf mit der anstehenden<br />
Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung. Im Rahmen der Revision soll die<br />
Bau- und Nutzungsordnung an die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung<br />
der Baubegriffe (IVHB) angepasst werden. Die Sondernutzungsvorschriften<br />
berücksichtigen dieses Vorhaben. Es wurden keine Begrifflichkeiten bei den<br />
Bestimmungen gewählt, die nach erfolgter Anpassung nicht mehr vorkommen<br />
(Bsp. Gebäudehöhe, Firsthöhe).<br />
- 22 -
ÖV-Güteklasse:<br />
Das Areal liegt in der ÖV-Güteklasse D. Vor dem Areal befindet sich eine Endhaltestelle,<br />
die durch die ZVV-Linie 305 bedient wird.<br />
Siedlungsqualität, Ortsbildpflege:<br />
Das Gestaltungsplangebiet liegt angrenzendend an die Dorfzone (D) und an die<br />
2-geschossige Wohnzone locker (W2 L ) am Bauzonenrand. Das architektonische<br />
Konzept (siehe Ausführungen in Kapitel 3.5) berücksichtigt diese städtebaulich<br />
anspruchsvolle Lage. Das Freiraumkonzept nimmt die Siedlungsrandlage<br />
auf und stellt den Übergang zur Siedlung sicher (siehe Ausführungen in<br />
Kapitel 3.8).<br />
Natur und Landschaft:<br />
Durch die Gestaltungsplanung werden keine speziellen landschaftlichen Naturobjekte<br />
wie Hecken und dgl. tangiert.<br />
Umwelt und Naturgefahren:<br />
Umweltverträglichkeit:<br />
Für die Vorlage besteht keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss<br />
UVPV bzw. Umweltschutzdekret.<br />
Lärmschutz:<br />
Die Vorlage ist aus strassenlärmtechnischer Sicht unbedenklich. Aufgrund der<br />
Distanz zu relevanten Lärmquellen werden keine Grenzwerte tangiert.<br />
Hochwasser:<br />
Die Gefahrenkarte Hochwasser weist für das Planungsgebiet keine Schutzdefizite<br />
aus.<br />
- 23 -
4. Organisation und Beteiligte<br />
4.1 Organisation<br />
Das Planungsvorgehen für die Gestaltungsplanung untersteht dem Planungsverfahren<br />
gemäss § 22 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen<br />
(Baugesetz, BauG). Weitere Detailregelungen zum Gestaltungsplan finden sich<br />
in § 8 der Bauverordnung (BauV).<br />
Der Gestaltungsplan dient primär der Förderung der Siedlungsqualität. Die<br />
Anforderungen hierzu nennen die §§ 16 und 21 des Baugesetzes. Er setzt die<br />
Planungsziele der Gemeinde um.<br />
§ 21 BauG<br />
1<br />
Gestaltungspläne können erlassen werden, wenn ein wesentliches öffentliches Interesse an<br />
der Gestaltung der Überbauung besteht, namentlich damit<br />
a) ein Gebiet architektonisch gut und auf die bauliche und landschaftliche Umgebung sowie die<br />
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt überbaut oder baulich umgestaltet wird,<br />
b) der Boden haushälterisch genutzt wird und<br />
c) die angemessene Ausstattung mit Anlagen für die Erschliessung und Erholung sichergestellt<br />
wird.<br />
2<br />
3<br />
Gestaltungspläne können von den allgemeinen Nutzungsplänen abweichen, wenn dadurch<br />
ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt wird, die zonengemässe<br />
Nutzungsart nicht übermässig beeinträchtigt wird und keine überwiegenden Interessen<br />
entgegenstehen. Die allgemeinen Nutzungspläne können Abweichungen in gewissen Gebieten<br />
ausschliessen oder vorsehen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang<br />
von den Plänen abgewichen werden darf.<br />
Private können den Entwurf zu einem Gestaltungsplan selber erstellen.<br />
4.2 Beteiligte:<br />
Das Gestaltungsplanverfahren wird durch den Gemeinderat <strong>Bergdietikon</strong> instruiert.<br />
- 24 -
Die entsprechenden Projekte und Planungsentwürfe wurden von der Projektträgerin<br />
(Oase Holding AG Wohnen im Alter, Baar, sowie O4 AG, Zürich) respektive<br />
deren Beauftragte (Marazzi + Paul Architekten AG, Zürich / RC-Raumentwicklung<br />
GmbH, Ennetbaden / ARCOPLAN Lüscher Pfister Keller Zantop, Ennetbaden)<br />
erarbeitet.<br />
Der Gemeinderat <strong>Bergdietikon</strong> wird bei der Beurteilung der Gestaltungsplanentwürfe<br />
respektive der kommunalen Interessen von eigenen Fachleuten unterstützt<br />
und beraten (Felix Stephan, Landis AG, Geroldswil / Beat Schlatter,<br />
Hasler Schlatter Partner Architekten AG, Zürich).<br />
5. Planungsablauf, Information und Mitwirkung<br />
5.1 Kantonale Vorprüfung:<br />
Die Unterlagen für die Gestaltungsplanung „Hintermatt“ wurden dem Departement<br />
Bau, Verkehr und Umwelt / Abteilung Raumentwicklung zur Vorprüfung<br />
gemäss § 23 BauG eingereicht.<br />
5.2 Mitwirkung/Auflage:<br />
Die Mitwirkungsauflage gem. § 3 BauG erfolgt im Zeitraum vom 14. Oktober bis<br />
13. November 2013. Anschliessend ist die öffentliche Auflage der Sondernutzungsplanung<br />
vorgesehen.<br />
Ennetbaden, 26.09.2013<br />
Renato Costamagna, Raumplaner FSU<br />
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