Obdachlosenunterkünfte - Stadt Buxtehude
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3-03 SatzBenutzObdachlUnterk<br />
4) Das Benutzungsrecht kann jederzeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> aufgehoben, eingeschränkt<br />
oder in sonstiger Weise geändert werden.<br />
§ 3<br />
Haftung für Schäden<br />
1) Die Benutzer haften für alle Schäden, die in den ihnen überlassen Unterkünften und in<br />
den gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen durch ihr Verschulden oder der in ihrer<br />
Gemeinschaft lebenden Personen oder Gästen schuldhaft verursachten Schäden. Die<br />
Haftung Dritter wird hiervon nicht berührt.<br />
2) Für Personen- oder Sachschäden, die den Benutzer der <strong>Obdachlosenunterkünfte</strong> durch<br />
Dritte zugefügt werden, haftet die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nicht.<br />
3) Schadensersatzansprüche die sich aufgrund der Haftung nach Absatz 1 ergeben, werden<br />
im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />
§ 4<br />
Beendigung des Benutzungsverhältnisses<br />
1) Das Benutzungsverhältnis endet mit Ablauf der Einweisungszeit oder vorzeitig durch<br />
Widerruf der Einweisung.<br />
2) Gründe eines Widerrufs sind insbesondere, wenn<br />
a) der Benutzer sich anderes Unterkommen beschafft hat<br />
b) die Unterkunft aufgrund Renovierungsarbeiten geräumt werden muss<br />
c) bei angemieteter Unterkunft, das Mietverhältnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> mit dem<br />
Vermieter endet<br />
d) der Eingewiesene die Unterkunft nicht selbst bewohnt<br />
e) der Benutzer schwerwiegend oder mehrfach gegen die Satzung oder Benutzungsordnung<br />
verstoßen hat.<br />
3) Nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Obdachlosenunterkunft<br />
unverzüglich, mit allen eingebrachten Gegenständen zu räumen. Zurückgelassene<br />
Gegenstände kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> auf Kosten des ehemaligen Benutzers entfernen<br />
und verwahren. In diesem Falle haftet die <strong>Stadt</strong> nicht für den Zustand, die Verschlechte-<br />
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