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Obdachlosenunterkünfte - Stadt Buxtehude

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3-03 SatzBenutzObdachlUnterk<br />

4) Das Benutzungsrecht kann jederzeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> aufgehoben, eingeschränkt<br />

oder in sonstiger Weise geändert werden.<br />

§ 3<br />

Haftung für Schäden<br />

1) Die Benutzer haften für alle Schäden, die in den ihnen überlassen Unterkünften und in<br />

den gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen durch ihr Verschulden oder der in ihrer<br />

Gemeinschaft lebenden Personen oder Gästen schuldhaft verursachten Schäden. Die<br />

Haftung Dritter wird hiervon nicht berührt.<br />

2) Für Personen- oder Sachschäden, die den Benutzer der <strong>Obdachlosenunterkünfte</strong> durch<br />

Dritte zugefügt werden, haftet die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nicht.<br />

3) Schadensersatzansprüche die sich aufgrund der Haftung nach Absatz 1 ergeben, werden<br />

im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />

§ 4<br />

Beendigung des Benutzungsverhältnisses<br />

1) Das Benutzungsverhältnis endet mit Ablauf der Einweisungszeit oder vorzeitig durch<br />

Widerruf der Einweisung.<br />

2) Gründe eines Widerrufs sind insbesondere, wenn<br />

a) der Benutzer sich anderes Unterkommen beschafft hat<br />

b) die Unterkunft aufgrund Renovierungsarbeiten geräumt werden muss<br />

c) bei angemieteter Unterkunft, das Mietverhältnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> mit dem<br />

Vermieter endet<br />

d) der Eingewiesene die Unterkunft nicht selbst bewohnt<br />

e) der Benutzer schwerwiegend oder mehrfach gegen die Satzung oder Benutzungsordnung<br />

verstoßen hat.<br />

3) Nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Obdachlosenunterkunft<br />

unverzüglich, mit allen eingebrachten Gegenständen zu räumen. Zurückgelassene<br />

Gegenstände kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> auf Kosten des ehemaligen Benutzers entfernen<br />

und verwahren. In diesem Falle haftet die <strong>Stadt</strong> nicht für den Zustand, die Verschlechte-<br />

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