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Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude

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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Wahlperiode 2011 - 2016<br />

PROTOKOLL<br />

15. Sitzung des Rates<br />

Tag: 24.06.2013<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 22:43 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal, <strong>Stadt</strong>haus<br />

Anwesende Mitglieder<br />

Ratsmitglieder<br />

Herr Jürgen Badur - Bürgermeister<br />

Frau Christel Lemm - SPD<br />

Frau Beate Schleßelmann - CDU<br />

Frau Astrid Bade - SPD<br />

Frau Arnhild Biesenbach - CDU<br />

Herr Florian Bremer-Gast - B 90/Die Grünen<br />

bis 22.33 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />

Herr Heinrich Bröhan - CDU<br />

Frau Birgit Butter - CDU<br />

Herr Jochen Dammann - SPD<br />

Frau Meike Diercks - SPD<br />

Herr Rudolf Fischer - FDP<br />

bis 22.34 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />

Herr Nick Freudenthal - SPD<br />

Herr Michael Gerkens - B 90/Die Grünen<br />

Herr Hans-Uwe Hansen - SPD außer TOP 9 ö. T.<br />

Herr Lorenz Hünnemeyer - CDU<br />

bis 22.18 Uhr (öffentlicher Teil)<br />

Herr Robert Kamprad - CDU<br />

Herr Bodo Klages - BBG/FWG<br />

Frau Franziska Knoefel - SPD<br />

Herr Helmut Knoefel - SPD<br />

Herr Klemens Kowalski - fraktionslos<br />

Herr Christian Krüger - SPD<br />

Frau Sylvia Köhnken - CDU<br />

bis 22.38 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />

Herr Michael Lemke - B 90/Die Grünen<br />

Frau Bärbel Lübke-Elbracht - B 90/Die Grünen<br />

bis 22.33 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />

Frau Marianne Lüthje - CDU<br />

Frau Petra Möhle - CDU<br />

Herr Thomas Müller - CDU<br />

ab 19.07 Uhr (TOP 2 ö. T.)<br />

Herr Wilfried Peper - BBG/FWG<br />

Herr Joachim Piepenbrock - B 90/Die Grünen<br />

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Herr Olaf Riesterer - CDU<br />

Frau Elke-Brigitte Schneider-Höffelmann - SPD<br />

Herr Thomas Schäfer - B 90/Die Grünen<br />

Herr Guido Seemann - B 90/Die Grünen<br />

bis 21.25 Uhr (TOP 6 ö. T.)<br />

Herr Horst Subei - SPD<br />

Herr Thomas Sudmeyer - SPD<br />

Herr Jürgen Werner - BBG/FWG bis 22.28 Uhr (TOP 6 nö. T)<br />

Frau Birgit Wilgorski - SPD<br />

Herr Wolfgang Wölken - SPD<br />

Verwaltung<br />

Frau Katja Oldenburg-Schmidt - Erste <strong>Stadt</strong>rätin<br />

Herr Michael Nyveld - <strong>Stadt</strong>baurat<br />

Herr Ralf Dessel - Fachbereichsleiter<br />

Frau Annette Mojik-Schneede - Fachgruppenleiterin nur ö. T.<br />

Herr Eckhard Dittmer - stellv. Betriebsleiter SEB nur ö. T.<br />

Herr Wolfgang Oldenburg - stv. Fachgruppenleiter<br />

Herr Frank Thomas - Produktverantwortlicher<br />

Aus den Ortschaften:<br />

Herr Uwe Borchers - CDU<br />

Herr Niels Großkreutz - SPD<br />

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T a g e s o r d n u n g:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

3. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom 22.04.2013<br />

4. Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der Hochschule<br />

21... gGmbH;<br />

Wahl einer Stellvertretung<br />

5. Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

5.1. Bürgerbeteiligung vor Entscheidung zum Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong>; Antrag der<br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013<br />

5.2. Hochwasserschutz an der Este in <strong>Buxtehude</strong>; hier: Information und Beteiligung der<br />

Bürger; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.05.2013<br />

5.3. Küsten- und Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong><br />

5.4. Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este; Antrag der<br />

FDP-Fraktion vom 28.02.2013<br />

5.5. Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen; Antrag<br />

der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />

6. Hansestadt <strong>Buxtehude</strong>, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und<br />

der BBG/FWG-Fraktion vom 24.05.2013<br />

7. Überlassung städtischer Räume an Dritte<br />

8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über 2.000,00 €;<br />

2013-02<br />

9. Zusätzliche Stunden für Migrations- und Integrationsberatung; gemeinsamer Antrag<br />

der BBG/FWG-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 18.03.2013<br />

10. Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab 01.08.2013<br />

11. Außer- bzw. überplanmäßige Auszahlungen für Baugrundherrichtung und Anmietung<br />

von Containern für das SZ Süd und für die GS Harburger Straße<br />

12. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken<br />

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13. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über die<br />

Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG<br />

14. Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010<br />

- Neubekanntmachung<br />

15. EU-Fördermaßnahme Umgestaltung Bereich Nahversorgungszentrum am Torfweg;<br />

Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />

16. Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 "Wohngebiet zwischen Heideweg und Grasweg"<br />

- Abwägungsbeschluss<br />

- Satzungsbeschluss<br />

17. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />

18. Behandlung vorliegender Anfragen<br />

18.1. Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen, Anfrage<br />

der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />

Seite: 4/18


P r o t o k o l l:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

zu 1<br />

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

Die Ratsvorsitzende, Frau Lemm, eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zu dieser<br />

Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat bei insgesamt 37 anwesenden<br />

Ratsmitgliedern beschlussfähig ist.<br />

Frau Lemm gratuliert Herrn Seemann im Namen des gesamten Rates zu seinem<br />

Geburtstag.<br />

Frau Schleßelmann ist am 10.06.1993 als Nachfolgerin von Herrn Wilhelm Stemmann in den<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nachgerückt. Herr Badur würdigt ihre 20-jährige<br />

kommunalpolitische Arbeit und überreicht ihr im Namen des Rates und der Verwaltung einen<br />

Blumenstrauß.<br />

zu 2<br />

Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Ein Anlieger aus der Milanstraße in Ottensen stellt an die Verwaltung die Frage, ob im<br />

Abwägungsprozess hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Grundstücken durch den<br />

Abdrift von Pflanzenschutzmitteln das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr<br />

2001 bekannt war. Hierzu wird von Herrn Nyveld erläutert, dass das angesprochene Urteil<br />

bei der Abwägung geprüft wurde. Zwischenzeitlich gibt es aber umfangreiche neue<br />

Rechtsvorschriften und Studien, die ebenfalls in die Bewertung eingeflossen sind und das<br />

Abwägungsergebnis fachlich rechtfertigen.<br />

- Herr Müller nimmt ab 19:07 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 38 Ratsmitglieder anwesend -<br />

Eine weitere Frage wird zu der Umgehungsvariante des Autobahnzubringers der A 26 an der<br />

Rübker Straße gestellt. Frau Mojik erläutert hierzu, dass die Planfeststellungsbehörde der<br />

Landkreis Stade ist. Diesem wurde das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zur<br />

Verfügung gestellt. Bis heute hat die <strong>Stadt</strong> allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Die<br />

<strong>Stadt</strong> wird demnächst in den nächsten Verfahrensschritt eintreten (Änderungsverfahren zum<br />

Flächennutzungsplan). Auch hier wird das Gutachten Gegenstand der Beratung und für die<br />

Öffentlichkeit zugänglich sein.<br />

Ein Fragesteller bittet um Auskunft, ob die Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

nach der Beratung des Tagesordnungspunktes 5 nochmals durchgeführt werden kann, da<br />

derzeit die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen nicht bekannt sind und daher Fragen<br />

nicht gestellt werden können. Herr Lemke beantragt, entsprechend zu verfahren. Hierzu wird<br />

von Herrn Badur auf die Geschäftsordnung verwiesen, die die Fragestunde an den Anfang<br />

einer Sitzung setzt. Anderenfalls hätte die Tagesordnung um einen weiteren Punkt erweitert<br />

werden müssen. Dieses ist aber nicht erfolgt, sodass diese unter TOP 1 formell festgestellt<br />

worden ist.<br />

Ein Anwohner der Brunckhorst’schen Wiesen stellt die Frage, wie dieser <strong>Stadt</strong>teil bei einem<br />

anhaltenden Starkregen entwässert werden soll. Außerdem fragt er, ob beabsichtigt ist, die<br />

Bevölkerung bei der Entscheidung von Schutzmaßnahmen mit einzubinden. Herr Badur<br />

erläutert, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine umfangreiche Beteiligung der<br />

Bürgerinnen und Bürger zum Hochwasserschutz gegeben hat. Alle in diesem<br />

Zusammenhang stattgefundenen Sitzungen von Gremien waren öffentlich. Herr Badur weist<br />

darauf hin, dass in der heutigen Sitzung des Rates nicht darüber entschieden wird, wie und<br />

wann im <strong>Stadt</strong>gebiet bestimmte Maßnahmen gebaut werden. Die Beschlusslage ist die, dass<br />

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heute darüber abgestimmt wird, ob die vorliegenden Pläne Grundlage für das weitere<br />

Verfahren sein sollen. Weitere Schritte sind dann nach der Sommerpause einzuleiten. In<br />

dem dann vorgesehenen Planfeststellungsverfahren findet auch eine Bürgerbeteiligung statt.<br />

Die Feststellung, dass in einer bestimmten Art und Weise gebaut wird, ist heute nicht<br />

vorgesehen.<br />

Von einem anwesenden Einwohner wird die Frage gestellt, aus welchen Gründen die in den<br />

70er Jahren geschlossenen Wasserläufe des Vivers zur Entspannung eines möglichen<br />

Hochwassers nicht wieder geöffnet werden. Von Herr Dittmer wird hierzu erläutert, dass<br />

dieses technisch nicht mehr möglich ist, da betroffene Bereiche einer Bebauung zugeführt<br />

wurden und für Entwässerungszwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Daensen fragt, wie weit das Verfahren zur Errichtung von<br />

Windkraftanlagen in Daensen fortgeschritten ist und ob eine Bürgerbeteiligung in irgendeiner<br />

Form vorgesehen ist. Herr Nyveld erläutert, dass die Vorranggebiete für Windkraft vom<br />

Landkreis im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) geprüft und<br />

festgelegt worden sind. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Pläne zur Einsichtnahme<br />

offen gelegen. Es konnten Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Sofern<br />

Anträge zur Errichtung der einzelnen Anlagen gestellt werden, ist ein<br />

Genehmigungsverfahren durchzuführen, bei dem die Anlieger einzubinden sind. Es ist davon<br />

auszugehen, dass das RROP frühestens Ende d. J. vom Landkreis beschlossen wird.<br />

Ein Anwohner des Westfleths fragt, aus welchen Gründen jetzt derartig drastische<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen sollen. Herr Badur erläutert hierzu, dass die aktuelle<br />

Entwicklung zum Thema Hochwasserschutz mit den Bestrebungen des Bundes und der<br />

Länder, mehr Retentionsräume und Sicherheitsräume für Hochwasserereignisse zu<br />

schaffen, im Zusammenhang steht. Hierzu gehört auch der Deichbau. Mit diesen<br />

gesetzlichen Vorgaben ist auch eine Änderung im Bauplanungsrecht eingetreten. Dieses hat<br />

zur Folge, dass in den potentiellen Überflutungsgebieten nicht mehr gebaut werden darf. Das<br />

steht für <strong>Buxtehude</strong> unmittelbar bevor. Dieses kann nur durch zusätzliche<br />

Schutzmaßnahmen verhindert werden. Es muss das Bestreben sein, das Eigentum der<br />

<strong>Buxtehude</strong>r Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verhindern, dass <strong>Stadt</strong>teile im<br />

Norden <strong>Buxtehude</strong>s überflutet werden. Anderenfalls bekämen viele Immobilieneigentümer<br />

keine Elementarversicherung mehr.<br />

Es wird an Frau Bade die Frage gerichtet, aus welchen Gründen nicht auf schon im Jahr<br />

1959 angedachte Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgegriffen wird. Hierzu wird von Frau<br />

Bade ausgeführt, dass jetzt auf die Zukunft gerichtet Maßnahmen eingeleitet werden<br />

müssen, die einen schnellen Schutz bieten. Das bedeutet, dass hierzu zunächst kurzfristig<br />

realisierbare Möglichkeiten wie die Eindeichungen angestrebt werden müssen. Darüber<br />

hinaus sind aber selbstverständlich auch weitere nachhaltige Maßnahmen im Oberlauf der<br />

Este umzusetzen, die aber einen längeren Zeitraum zur Realisierung mit sich bringen.<br />

Nachdem Frau Lemm das Ende der Fragestunde, die bereits den vorgesehenen Zeitrahmen<br />

überschritten hat, bekannt gibt, beantragt Herr Lemke eine Verlängerung um mind. 15<br />

Minuten. Er begründet dieses damit, dass noch einige Bürgerinnen und Bürger Fragen<br />

stellen möchten und dieses im Sinne eines guten Umgangs mit den Anwesenden angebracht<br />

wäre. Nach Ansicht von Herrn Badur ist eine Ausweitung der Fragestunde nicht möglich, da<br />

die Tagesordnung dieses nicht hergibt. Die Fragestunde wird sodann, begleitet von<br />

Protesten einiger anwesender Personen, beendet. Frau Lemm verdeutlicht, dass die<br />

Fragestunde von ihr großzügig gehandhabt wurde und von ihr trotz Beifallsbekundungen und<br />

Zwischenrufen keine Ordnungsrufe erteilt wurden. Außerdem wurden teilweise auch<br />

Meinungsbekundungen statt Fragen zugelassen. Herr Badur mahnt in diesem<br />

Zusammenhang einen respektvollen Umgang untereinander an.<br />

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zu 3<br />

Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom<br />

22.04.2013<br />

Beschluss:<br />

Das <strong>Protokoll</strong> über den öffentlichen Teil der 14. Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> am<br />

22.04.2013 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 4<br />

Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der<br />

Hochschule 21... gGmbH;<br />

Wahl einer Stellvertretung<br />

Herr Lemke ist der Auffassung, dass die Stelle der Stellvertretung der Vertreterin in der<br />

Gesellschafterversammlung der Hochschule…21 gGmbH mit einem Ratsmitglied besetzt<br />

werden sollte. Er schlägt deshalb Herrn Kamprad vor.<br />

Herr Hansen erläutert, dass die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />

überlassen hat und ebenfalls der Meinung ist, das politische Mandat auch mit einem<br />

Ratsmitglied zu besetzen. Sofern dieses nicht erfolgt, wird die SPD-Fraktion bei der Wahl<br />

nicht für den Vorschlag stimmen.<br />

Herr Kamprad erklärt, dass er für die Besetzung der Stelle aus persönlichen Gründen nicht<br />

zur Verfügung steht.<br />

Da niemand widerspricht, wird anschließend offen durch Handzeichen gewählt.<br />

Beschluss:<br />

Frau Katja Oldenburg-Schmidt wird zur Stellvertreterin der Vertreterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in<br />

der Gesellschafterversammlung der Hochschule 21… gGmbH gewählt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

15 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme<br />

zu 5<br />

Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Es besteht Einvernehmen, über die Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.5 im Zusammenhang zu<br />

diskutieren.<br />

Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des ASOU die Verwaltungsvorlage Nr. 2013/90 bzw.<br />

2013/90-1, die letztendliche eine Richtungsentscheidung für das weitere Verfahren des<br />

Küsten- und Hochwasserschutzes in <strong>Buxtehude</strong> darstellt. Er macht hierbei deutlich, dass die<br />

Notwendigkeit zur Durchführung geeigneter Maßnahmen unzweifelhaft ist. Vor dem<br />

Hintergrund des Hochwassers aus dem Jahr 2002 wurden die Bundesländer aufgefordert,<br />

die überschwemmungsgefährdeten Gebiete festzustellen und zu kartographieren und durch<br />

die Landkreise ausweisen zu lassen. Dieses muss bis Ende d. J: geschehen. Hiervon<br />

betroffen ist im Grunde genommen das gesamte nördliche <strong>Stadt</strong>gebiet. Diese Flächen<br />

würden sich dem planerischen Zugriff der <strong>Stadt</strong> entziehen. Für die Eigentümer bedeutet<br />

dieses baurechtliche Einschränkungen. Im Rahmen der zahlreichen Erörterungsverfahren<br />

hat sich herausgestellt, dass sich zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Als Alternative 1<br />

bestünde die Möglichkeit, an der Este Maßnahmen zu treffen, mit dfenen die<br />

Hochwasserschwelle von 4 m auf 4,80 m über N. N. angehoben wird. Als Alternative 2 wäre<br />

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dazu eine Kombination eines Dammes südlich des Mühlenteiches in Verbindung mit einem<br />

Polder an der Untereste möglich. Im Rahmen der intensiven Abwägung dieser Alternativen<br />

ist die Empfehlung für die Alternative 1 ausgesprochen worden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass künftig mehr Starkregen zu verzeichnen sein wird. Es ist in der Folge damit zu rechnen,<br />

dass die heute zu ergreifenden Maßnahmen spätestens im Jahr 2080 nicht mehr<br />

ausreichend sein können. Keine der beiden Maßnahmen, die abzuwägen sind, ist in der<br />

Lage, sowohl das jetzige Hochwasser als auch eine Verstärkung durch den Klimawandel<br />

aufzufangen. Dieses gibt die Topographie des Estetals nicht her. Ein weiterer Punkt ist der<br />

Zeitfaktor. Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> liegt die Planungshoheit hier. Oberhalb und<br />

unterhalb von <strong>Buxtehude</strong> sind andere Gebietskörperschaften zu beteiligen. Diese sind nicht<br />

ohne weiteres bereit, die <strong>Buxtehude</strong>r Probleme auf ihren Flächen zu lösen. Ein Verfahren<br />

hierzu wird sich über Jahrzehnte hinziehen. Das heißt nicht, dass dieses nicht weiter zu<br />

verfolgen ist. Man wird langfristig nicht darauf verzichten können, beide Maßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

Die zeitlich kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen sind die Eindeichungen. Grundlage<br />

hierzu war die Planung des Deichverbandes, die aber mittlerweile durch die auf die <strong>Stadt</strong><br />

übergetretene Zuständigkeit auf ein gut verträgliches Maß geändert worden sind. Die<br />

Eingriffe in das <strong>Stadt</strong>bild sind deutlich minimiert worden. Überall dort, wo es topographisch<br />

zu vertreten und möglich war, sind die Schutzmaßnahmen hinter das Ufergrün<br />

zurückgezogen worden.<br />

Herr Hansen verweist auf zwei Flächen bei denen die jetzige Planung vorsieht, sie nicht in<br />

den Hochwasserschutz einzubeziehen. Es handelt sich hierbei um die Fläche der<br />

Schützenhalle mit der angrenzenden Grünfläche und ein Bereich im Wohngebiet „An der<br />

Tonkuhle“, bei dem ca. 10 Wohneinheiten ungeschützt bleiben würden. Hier sind<br />

abschließende Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Entscheidung des<br />

Verwaltungsausschusses zu treffen. Die hierfür erstellten notwendigen Unterlagen sollen<br />

absprachegemäß in öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse vorgestellt werden.<br />

Herr Riesterer ergänzt als Vorsitzender des Betriebsausschusses, dass die jetzt in der<br />

Beschlussempfehlung dargelegten Grundlagen nicht überstürzt festgelegt worden sind. Er<br />

nennt hierzu als Datum die Auftaktveranstaltung zur Mediation am 29.09.2010, bei der<br />

gemeinsam mit der Öffentlichkeit über geeignete Maßnahmen diskutiert wurde. Es folgten<br />

eine Reihe weiterer Veranstaltungen, bei der stets die Bürgerbeteiligung gegeben war. Herr<br />

Riesterer weist darauf hin, dass es bei den Planungen nicht nur um den Hochwasserschutz<br />

geht, sondern auch weiterhin um den Küstenschutz. Es ist das Wasser aufzunehmen und zu<br />

stauen, das anfällt, sofern es im Zuge einer Sturmflut zu einer 3-Tiden-Sperrung des<br />

Estesperrwerkes kommen muss. Hierbei spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. In Anbetracht<br />

der Ereignisse der diesjährigen Hochwasserflut müssen Maßnahmen realisiert werden<br />

können, die relativ kurzfristig eine Sicherheit für die <strong>Stadt</strong> bringen.<br />

Herr Lemke erläutert, dass bei der Este ein Einzugsgebiet <strong>Buxtehude</strong>s von 364 km² zu<br />

verzeichnen ist. <strong>Buxtehude</strong> hat einen Flächenbereich von etwa 68 km², die in die Este<br />

entwässern. Somit hat <strong>Buxtehude</strong> in etwa 20 % Einfluss auf die Entwässerungsmenge in die<br />

Este. In der Vergangenheit sind zahlreiche Fehler begangen worden, die heute zu<br />

korrigieren sind. Herr Lemke spricht hierzu die Begradigung der Este in den 20er Jahren und<br />

die Regulierung der Este im <strong>Stadt</strong>gebiet mit dem immer mehr werdenden Verlust von<br />

möglichen Überschwemmungsflächen an. Im Rahmen der Übernahme der Planung für den<br />

Hochwasserschutz vom Deichverband wurde der Politik als eine Lösung präsentiert, dass<br />

ein Hochwasserdamm im Bereich der B 73 (Rückhaltung des Wassers im Oberlauf der Este)<br />

in die Planung mit einzubeziehen ist mit dem Ergebnis, dass dieses technisch und auch<br />

wirtschaftlich realisierbar ist. Wenn heute eine gute und nachhaltige Lösung gefunden<br />

werden soll, sowohl den Sand zurückzuhalten als auch das Wasser kontrolliert durch die<br />

<strong>Stadt</strong> fließen zu lassen, kann die einzige Lösung an sich nur sein, im Bereich der B 73 einen<br />

Damm zu bauen und Hochwasserentlastungspolder im Bereich Moorende und Rübke zu<br />

schaffen. Hierbei ist zweifellos anzumerken, dass Verhandlungen mit den<br />

Nachbargemeinden geführt werden müssen. Es muss aber erreicht werden, dass das<br />

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Wasser in der Fläche abgeführt wird. Dieses wird mit der Schaffung von Deichen nicht<br />

erreicht. Herr Lemke spricht auch die Frage der Kosten an. Hierzu hält er es für<br />

angebrachter, die Aufwendungen für einen Damm im Estetal und Polderflächen oberhalb der<br />

<strong>Stadt</strong> zu kalkulieren als für Deichbaumaßnahmen, die in absehbarer Zeit für den<br />

Hochwasserschutz nicht mehr ausreichen werden. In diesem Zusammenhang begrüßt Herr<br />

Lemke ausdrücklich die Gründung der Bürgerinitiative zum Hochwasserschutz, die von der<br />

Fraktion B 90/Die Grünen unterstütz wird.<br />

Abschließend äußert sich Herr Lemke kritisch über die Durchführung der heutigen<br />

Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner.<br />

Herr Fischer ist ebenfalls der Auffassung, dass die in Aussicht genommene Planung<br />

entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zielgerichtet ist, die<br />

Hochwasserprobleme zu lösen. Er ist der Auffassung, dass als erster Schritt das Wasser<br />

dort aufzuhalten ist, wo es herkommt. Es ist im Übrigen schon in früheren Zeiten erkannt<br />

worden, im Oberlauf der Este einen Damm sowie ein Sperrwerk zu bauen. Leider ist die<br />

Umsetzung der Planung im Oberlauf der Este nicht weiter verfolgt worden. Herr Fischer ist<br />

der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Eindeichung im <strong>Stadt</strong>gebiet der grüne<br />

Charakter der <strong>Stadt</strong> größtenteils verloren gehen wird. Es ist seiner Meinung nach<br />

angebracht, in so einem Fall die Bürger aktiv zu beteiligen. Einen entsprechenden Antrag hat<br />

die FDP-Fraktion gestellt. Herr Fischer begrüßt ebenfalls die Gründung der Bürgerinitiative,<br />

die sich zum Ziel gesetzt hat, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.<br />

Herr Seemann erläutert, dass auch die Fraktion B 90/Die Grünen einen Antrag gestellt hat,<br />

eine aktive Bürgerbeteiligung durchzuführen. Er erläutert den Antrag und weist auf seiner<br />

Meinung nach gute Erfahrungen hin, die vor einigen Jahren mit dem Projekt von Prof.<br />

Gessenharter zu dem Thema „Zusammenleben mit Ausländern“ gemacht worden sind. Mit<br />

einer vergleichbaren Beteiligung kann das Thema Hochwasserschutz eine sichere<br />

Grundlage erhalten und einen guten Beitrag zur Vermeidung von Politikverdrossenheit<br />

leisten. In Bezug auf die Fragestunde stellt Herr Seemann klar, dass es seiner Meinung nach<br />

zur politischen Arbeit gehört, dass sich Ratsmitglieder auch emotionalen Äußerungen von<br />

Bürgern stellen und hiermit respektvoll umgehen müssen.<br />

In Bezug auf die neu gegründete Bürgerinitiative weist Frau Biesenbach darauf hin, dass es<br />

auch in der Vergangenheit bereits entsprechende Initiativen gegeben hat, die die Forderung<br />

nach einem aktiven Hochwasserschutz für weite Teile der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> gefordert haben.<br />

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass deren Vorstellungen z. T. auch mit in die jetzigen<br />

Überlegungen eingeflossen sind. Insoweit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die<br />

neu gegründete Initiative die Meinung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertritt.<br />

Herr Gerkens stellt den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, die vorliegende<br />

Verwaltungsvorlage zurückzuziehen, um nochmals die Möglichkeiten zu einer Diskussion<br />

und weiteren Abwägung von geeigneten Maßnahmen zu haben. Seiner Meinung nach ist die<br />

derzeitige Planung fehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.<br />

Über den Antrag wird nicht abgestimmt, da das Zurückziehen der Verwaltungsvorlage von<br />

Herrn Badur abgelehnt wird.<br />

Herr Peper weist darauf hin, dass bei einer Umsetzung des Vorhabens mit der Schaffung<br />

eines Dammes im Estetal erst aufwendig versucht werden muss, entsprechende Flächen<br />

von den anliegenden Landwirten zu erwerben bzw. nutzen zu können. Hier ist eine<br />

kurzfristige Lösung seiner Meinung nach völlig unrealistisch.<br />

Herr Piepenbrock erläutert, dass die Mitglieder der Fraktion B 90/Die Grünen<br />

zugegebenermaßen in der Vergangenheit in den geführten Diskussionen zum Teil eine nicht<br />

angemessene Wortwahl getroffen haben. Hierfür entschuldigt sich Herr Piepenbrock bei<br />

allen betroffenen Personen. Zur Sache selbst macht er deutlich, dass seiner Meinung nach<br />

die Abwägung von möglichen baulichen Maßnahmen nicht zukunftsorientiert erfolgt ist.<br />

Seite: 9/18


Herr Fischer teilt mit, dass die FDP-Fraktion neben dem bereits erwähnten Antrag auch<br />

einen Antrag gestellt hat, der sich mit der Finanzierung von möglichen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este beschäftigt. Er hält es für den weiteren<br />

Prozess für sinnvoll, zu erfahren, ob bestimmte Maßnahmen im Oberlauf der Este vom<br />

Bund, Land oder der EU gefördert werden können. Darüber hinaus hat die FDP-Fraktion<br />

noch einen Antrag gestellt, aus den Konsequenzen der jüngsten Hochwasserflut das<br />

Evakuierungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zu überprüfen.<br />

Herr Badur bedankt sich bei Herrn Piepenbrock für die entschuldigenden Worte.<br />

Hinsichtlich der Finanzierung von Schutzmaßnahmen gibt Herr Badur Informationen. Die<br />

finanzierenden Stellen des Landes Niedersachsen geben keine verbindlichen Aussagen über<br />

die mögliche Finanzierung von Maßnahmen, solange diese noch nicht als verbindlich<br />

feststehen. Ein Zuschuss würde bei rd. 70 % der Gesamtkosten liegen. Eine Verbindlichkeit<br />

wird erst dann hergestellt, wenn aufgrund einer konkreten Planungsabsicht ein<br />

Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist und der Planfeststellungsbeschluss<br />

rechtskräftig gefasst worden ist und dann die Feststellung getroffen werden kann, welche<br />

konkreten Maßnahmen auch zu finanzieren sind. Erst ab dann gibt es im Rahmen der<br />

gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Zusage zu<br />

einer Zuschusshöhe. Danach kann entschieden werden, ob die Maßnahme auch tatsächlich<br />

durchgeführt werden kann oder nicht. Im Hinblick auf mögliche Schutzmaßnahmen südlich<br />

der B 73 gibt Herr Badur Äußerungen des Ministerpräsidenten bekannt, der als Folgerung<br />

der jüngsten Hochwasserkatastrophe deutlich gemacht hat, dass jetzt eine<br />

Gemeinschaftsausgabe der besonderen Art durch das Land und den Bund ins Leben<br />

gerufen werden muss. Hierbei wurden ausdrücklich die Kommunen nicht genannt. Es soll<br />

eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen werden, in der die Einzugsbereiche der<br />

Flüsse überprüft werden. Dieses ist zu begrüßen und hat aber ebenfalls erhebliche<br />

Auswirkungen auf Bezuschussungen von Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Moment ist<br />

also auch für diesen Bereich der Este keine Aussage über Kostenbeteiligungen möglich.<br />

Herr Badur weist nochmals darauf hin, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nicht die Kompetenz hat,<br />

geeignete Maßnahmen südlich der B 73 zu planen, soweit diese sich auf andere Gemeinden<br />

auswirken. Deshalb ist es richtig, jetzt die Voraussetzungen für die Durchführung von<br />

Maßnahmen im innerstädtischen Bereich zu schaffen und weitere Maßnahmen<br />

vorzubereiten.<br />

Frau Lemm lässt abschließend über die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge 5.1, 5.2,<br />

5.4, 5.5 und 5.3 separat abstimmen.<br />

zu 5.1<br />

Bürgerbeteiligung vor Entscheidung zum Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong>;<br />

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013<br />

Der Verwaltungsausschuss hat zu diesem Antrag keine Beschlussempfehlung abgegeben.<br />

Der Rat lehnt den Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen ab.<br />

zu 5.2<br />

Hochwasserschutz an der Este in <strong>Buxtehude</strong>; hier: Information und<br />

Beteiligung der Bürger; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.05.2013<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> möge beschließen,<br />

1. gemäß § 85 Abs. 5 NKomVG in einer Einwohnerversammlung die Einwohner von<br />

<strong>Buxtehude</strong> über die alternativen Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este<br />

und im <strong>Stadt</strong>gebiet umfassend zu informieren, die möglichen Planungen und<br />

Vorhaben der <strong>Stadt</strong> vor Entscheidung in den Ausschüssen und im Rat vorzustellen<br />

und danach<br />

2. vor Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz<br />

an der Este gemäß § 35 NKomVG eine Bürgerbefragung durchzuführen.<br />

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Abstimmungsergebnis:<br />

Ja- Stimmen: 9<br />

Nein- Stimmen: 29<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

zu 5.3<br />

Küsten- und Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong><br />

Beschluss:<br />

1. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> vor Überschwemmungen<br />

werden innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes zwischen dem Wehr an der Moisburger Straße und der<br />

Marschtorschleuse durchgeführt.<br />

2. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt in der gem. Anlage zur<br />

Verwaltungsvorlage Nr. 2013/090 dargestellten Linienführung mit den in der gemeinsamen<br />

Sitzung des Betriebsausschusses und des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz am 29.05.2013 empfohlenen Änderungen<br />

bzw. Ausklammerungen.<br />

3. Für die dargestellte Linienführung sind die für das Genehmigungsverfahren notwendigen<br />

Planfeststellungsunterlagen fertigzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja- Stimmen: 29<br />

Nein- Stimmen: 8<br />

Enthaltungen: 1<br />

zu 5.4<br />

Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este; Antrag<br />

der FDP-Fraktion vom 28.02.2013<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,<br />

1. festzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este vom Land, Bund und den<br />

Europäischen Institutionen finanziert werden könnten.<br />

2. Nach Ermittlung des Rückhaltevolumens oberhalb von <strong>Buxtehude</strong> und der<br />

zeichnerischen Darstellung einen Antrag auf Finanzierung der erforderlichen<br />

Maßnahmen zu stellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja- Stimmen: 9<br />

Nein- Stimmen: 29<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

zu 5.5<br />

Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen;<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />

Beschluss:<br />

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das bisherige<br />

Hochwasserschutzkonzept für <strong>Buxtehude</strong> aufgrund der Erfahrungen mit der jüngsten<br />

Hochwasserflut an der Elbe und ihren Nebenflüssen von einem unabhängigen<br />

Sachverständigen zu überprüfen, u. a. darauf hin, ob und inwieweit die Auswirkungen des<br />

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Klimawandels schon jetzt berücksichtigt werden müssen und ob Maßnahmen des<br />

ökologischen Hochwasserschutzes im Oberlauf der Este besser geeignet sind, <strong>Buxtehude</strong><br />

vor Überschwemmungen zu schützen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja- Stimmen: 9<br />

Nein- Stimmen: 29<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Die Sitzung wird von 21.20 Uhr bis 21.30 Uhr unterbrochen. Herr Seemann verlässt die<br />

Sitzung. Es sind 37 Ratsmitglieder anwesend.<br />

zu 6<br />

Hansestadt <strong>Buxtehude</strong>, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-<br />

Fraktion und der BBG/FWG-Fraktion vom 24.05.2013<br />

Frau Bade erläutert den gemeinsam von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der<br />

BBG/FWG-Fraktion gestellten Antrag. Hierbei macht sie u. a. deutlich, dass der Antrag auf<br />

Verleihung dieser Bezeichnung unabhängig von den Zusagen des Bundes und des Landes<br />

hinsichtlich der weiteren Planung der A 26 zu sehen ist. Die Überlegungen hierzu datieren<br />

weit vor der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> den Titel<br />

„Hansestadt“ <strong>Buxtehude</strong> tragen soll.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Verleihung einer<br />

Bezeichnung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 NKomVG beim zuständigen Ministerium für Inneres<br />

der niedersächsischen Landesregierung zu stellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig, 2 Enthaltungen<br />

zu 7<br />

Überlassung städtischer Räume an Dritte<br />

Herr Bremer-Gast schlägt vor, eine Entscheidung zu der Verwaltungsvorlage nochmals<br />

zurückzustellen. Er erläutert, dass es hinsichtlich der Nutzung von städtischen Räumen<br />

durch politische Parteien neue Erkenntnisse aus anderen Kommunen gibt, die bei der<br />

Entscheidung u. U. noch berücksichtigt werden könnten.<br />

Auf Antrag von Frau Bade wird die Sitzung von 21.40 Uhr bis 21.47 Uhr unterbrochen.<br />

Frau Bade beantragt für die SPD-Fraktion, die Verwaltungsvorlage bis zur nächsten Sitzung<br />

des Rates zurückzustellen um die von Herrn Bremer-Gast erläuterten Hinweise zu prüfen.<br />

Herr Hansen teilt in einer persönlichen Erklärung mit, dass er dem Antrag zustimmen würde<br />

und verdeutlicht, dass er einer Regelung, die links- oder rechtsradikalen Gruppen einen<br />

Zugang zu öffentlichen Gebäuden ermöglichen, auf keinen Fall zustimmen wird.<br />

Der Antrag der SPD-Fraktion wird mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen<br />

angenommen.<br />

Herr Bremer-Gast sichert zu, den Fraktionen und der Verwaltung entsprechende Unterlagen<br />

hinsichtlich möglicher Überlassungsregelungen rechtzeitig bis zur nächsten <strong>Ratssitzung</strong><br />

zukommen zu lassen.<br />

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zu 8<br />

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über<br />

2.000,00 €; 2013-02<br />

Beschluss:<br />

Die Annahme der in der Anlage zur Vorlage Nr. 2013/098 aufgeführten Zuwendungen wird<br />

beschlossen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 9<br />

Zusätzliche Stunden für Migrations- und Integrationsberatung; gemeinsamer<br />

Antrag der BBG/FWG-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 18.03.2013<br />

Herr Hansen nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> stellt zusätzliche Mittel für 10 Wochenstunden Migrations- und<br />

Integrationsberatung zur Verfügung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 10 Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab 01.08.2013<br />

Beschluss:<br />

Beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Gesundheit und Integration wird<br />

beantragt, der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab<br />

01.08.2013 zu übertragen. Dabei wird gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Buxtehude</strong> nach dem Konnexitätsprinzip auch die Sicherstellung der Finanzierung der<br />

Bearbeitungskosten durch das Land Niedersachsen erwartet.<br />

Die benötigten Personalressourcen sind durch widerrufliche Stundenaufstockung<br />

bereitzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig, 1 Enthaltung<br />

zu 11<br />

Außer- bzw. überplanmäßige Auszahlungen für Baugrundherrichtung und<br />

Anmietung von Containern für das SZ Süd und für die GS Harburger Straße<br />

Beschluss:<br />

1.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bis<br />

zur Höhe von 19.800 € bei der Buchungsstelle 3.33.03.217.i73/787177 „SZ Süd IGS<br />

verursachte Baugrundherrichtung für Container" für das Haushaltsjahr 2013<br />

zugestimmt.<br />

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Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />

herangezogen:<br />

19.800 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.111.i51/787155 „Sicherheitsvorrichtungen"<br />

im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />

2.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung<br />

(/Aufwand entsprechend) bis zur Höhe von 10.800 € bei der Buchungsstelle<br />

3.33.03.217.i73/723100 (und entsprechend /423100) „SZ Süd IGS verursachter<br />

Mietaufwand für Container" für das Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />

Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />

herangezogen:<br />

10.800 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.218/721139 (und entsprechend /421139)<br />

„SZ Nord IGS Sanierung" im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß §<br />

117 Abs. 1 NKomVG<br />

3.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bis<br />

zur Höhe von 10.000 € bei der Buchungsstelle 3.33.03.211.i16/787123 „GS<br />

Harburger Straße Baugrundherrichtung für Container" für das Haushaltsjahr 2013<br />

zugestimmt.<br />

Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />

herangezogen:<br />

10.000 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.111.i51/787155 „Sicherheitsvorrichtungen"<br />

im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />

4.)Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />

(Aufwand entsprechend) bis zur Höhe von 7.500 € bei der Buchungsstelle 3.33.07.<br />

211/723103 (und entsprechend / 423103) „Miete Container GS Harb. Str" für das<br />

Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />

Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />

herangezogen: 7.500 € aus der Buchungstelle 3.33.03.218/721139 (und entsprechend<br />

/ 421139) „SZ Nord IGS Sanierung" im Haushaltsjahr 2013 (übertragen<br />

aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 12<br />

Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken<br />

Herr Werner erläutert, aus welchen Gründen sich die BBG/FWG-Fraktion bei der<br />

Abstimmung zu der Beschlussempfehlung enthalten wird.<br />

Beschluss:<br />

Der als Anlage 2013/094a zur Verwaltungsvorlage 2013/094 beigefügten Änderung der<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig, 4 Enthaltungen<br />

zu 13<br />

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über<br />

die Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG<br />

Beschluss:<br />

Der in der Anlage 2013/083 a zur Verwaltungsvorlage 2013/083 beigefügten Vereinbarung<br />

zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> wird zugestimmt.<br />

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Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 14 Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010<br />

- Neubekanntmachung<br />

Beschluss:<br />

Der am 26.08.1999 rechtskräftig gewordene Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010 wird<br />

einschließlich seiner 1., 2., 4., 5., 7. bis 10. und 12. Änderung gemäß § 6(6) BauGB neu<br />

bekannt gemacht. In die Planzeichnung sind Berichtigungen gemäß § 13 a (2)Nr. 2 BauGB<br />

sowie nachrichtliche Übernahmen aufgenommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 15<br />

EU-Fördermaßnahme Umgestaltung Bereich Nahversorgungszentrum am<br />

Torfweg;<br />

Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />

Beschluss:<br />

Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe<br />

von 910.000 € bei der Buchungsstelle 3.30.07.511.i03/787203 „Umgestaltung Torfweg EU-<br />

Fördermaßnahme“ für das Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />

Zur Deckung der Mehrauszahlungen werden die nachfolgenden Minderauszahlungen bzw.<br />

Mehreinzahlungen herangezogen:<br />

10.000 € Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 3.30.09.511/727102<br />

„Torfwegkonzept“ im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />

<br />

<br />

675.000 € Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 3.30.07.511.i03/681102 „EU-<br />

Fördermittel Umgestaltung Torfweg“ im Haushaltsjahr 2014 gemäß § 117 Abs. 2<br />

NKomVG<br />

225.000 € Minderauszahlungen aus Übertragungen aus Vorjahr bei den nachfolgenden<br />

Buchungsstellen im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG:<br />

33.000 € bei 1.11.05.126/783122 „Anschaffung Feuerlöscher und Ausrüstung“<br />

12.000 € bei 2.20.02.244.i01/781200 „Beiträge Kreisschulbaukasse“<br />

90.000 € bei 2.20.03.612/792730 „Tilgung von Krediten“<br />

10.000 € bei 2.22.08.217/783110 „größere Neuanschaffungen Inventar“<br />

21.000 € bei 2.22.08.217.i02/783123 „Einrichtungskosten“<br />

17.000 € bei 2.22.09.218/783124 „größere Neuanschaffungen Inventar“<br />

17.000 € bei 2.24.15.365/783120 „Ergänzung Inventar“<br />

25.000 € bei 3.32.01.555.i24/787224 „Brückenerneuerung“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

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zu 16<br />

Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 "Wohngebiet zwischen Heideweg und<br />

Grasweg"<br />

- Abwägungsbeschluss<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Zu Beginn der Diskussion erläutert Herr Hansen als Vorsitzender des Ausschusses für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz die Verwaltungsvorlage und<br />

geht hierbei auf die Kernpunkte der besonderen Regelungen für das Bebauungsplangebiet<br />

ein.<br />

Herr Piepenbrock weist auf die nach Ansicht der Fraktion B 90/Die Grünen nicht<br />

zufriedenstellende Lösung hinsichtlich der Problematik der Aufbringung von<br />

Pflanzenschutzmitteln auf die benachbarte Obstplantage hin. Er stellt den Antrag, die<br />

Verwaltungsvorlage an den Fachausschuss zurück zu verweisen, um im Rahmen einer<br />

weiteren Diskussion eine andere Lösung zu finden.<br />

Herr Fischer stellt den Antrag, den Anregungen der Landwirtschaftskammer bei der<br />

Abwägung entsprechend zu folgen. Anderenfalls sieht er die Gefahr, dass in einem<br />

möglichen Rechtsstreit ein Abwägungsfehler festgestellt werden könnte.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Gerkens erläutert Herr Nyveld, dass im Rahmen der Planung für<br />

den Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner die festgeschriebene<br />

Schutzanpflanzung vorgesehen ist, die so erfolgen wird, dass ein Abdrift weitestgehend<br />

zurückgehalten wird. Darüber hinaus wird bei der Veräußerung der Grundstücke explizit auf<br />

die Problematik des angrenzenden Obstbaus hingewiesen.<br />

Der Antrag hinsichtlich einer Rückverweisung an den Fachausschuss wird mit 8 Ja-Stimmen,<br />

28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.<br />

Der Antrag von Herrn Fischer wird ebenfalls mit 8 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1<br />

Enthaltung abgelehnt.<br />

Beschluss:<br />

a.) Die in Kapitel 18.5 der Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102 /2013<br />

aufgeführte Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.<br />

b) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend dem Übersichtsplan auf<br />

dem Deckblatt der Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102 /2013 gegenüber<br />

dem Aufstellungsbeschluss verkleinert.<br />

c.) Gemäß § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 „Wohngebiet zwischen<br />

Heideweg und Grasweg" in der nunmehr vorliegenden Abgrenzung einschließlich der<br />

örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO als Satzung und die Begründung<br />

einschließlich Umweltbericht gemäß Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102<br />

/2013 beschlossen.<br />

d.) Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen Nr. 6 „Wohngebiet zwischen<br />

Heideweg und Grasweg" treten die Festsetzungen des in einem Teilbereich bisher<br />

geltenden Bebauungsplanes Ottensen Nr. 2 „Wohngebiet zwischen Heideweg und<br />

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Föhrenweg" außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja- Stimmen: 28<br />

Nein- Stimmen: 7<br />

Enthaltungen: 2<br />

zu 17<br />

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />

Mitteilungen des Bürgermeisters liegen nicht vor.<br />

zu 18<br />

Behandlung vorliegender Anfragen<br />

zu 18.1<br />

Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen,<br />

Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />

Hierzu liegt eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.06.2013 vor. Diese wird wie folgt<br />

beantwortet:<br />

1. Wo sollen bei einem Hochwasser der Este nach dem Bau der Schutzanlagen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Buxtehude</strong> die durch die <strong>Stadt</strong> geleiteten Wassermassen bleiben, wenn<br />

gleichzeitig das Estesperrwerk geschlossen ist?<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Die dann anfallenden Wassermassen bleiben innerhalb der bis dahin durchgeführten<br />

Maßnahmen (zwischen den Deichen in der Untereste).<br />

2. Aus welchen Gründen soll die Schaffung eines Polders im Unterlauf der Este auch dann<br />

nicht erforderlich sein, wenn die geplanten Schutzmaßnahmen im <strong>Stadt</strong>gebiet geschaffen<br />

würden und gleichzeitig das Estesperrwerk bei Hochwasser/Sturmflut geschlossen würde?<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Sofern das Sperrwerk geschlossen ist, liegt für den Belastungsfall im Oberlauf der Este<br />

HQ 10 vor. Das Wasser fließt durch die geschaffenen Maßnahmen hindurch und ist<br />

entsprechend der Antwort zu Ziff. 1 zu betrachten.<br />

3. Ist die <strong>Stadt</strong>verwaltung bereit, sich für eine stärkere Finanzierung von<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen durch Land/Bund einzusetzen?<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Ja<br />

4. Wer haftet für Schäden bei Überflutung von Flächen durch Hochwasser im <strong>Stadt</strong>gebiet?<br />

Welche Schadensersatzansprüche stehen den Grundstückseigentümern gegen wen zu?<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> ist auf jeden Fall für etwaige Schäden nicht verantwortlich und somit<br />

auch nicht haftbar zu machen und nicht schadenersatzpflichtig.<br />

Schadenersatzansprüche anderer Personen gegen Grundstückseigentümer sind nicht<br />

bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass diese nicht bestehen.<br />

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5. Inwieweit ist die <strong>Stadt</strong> vorbereitet, im Falle von Überschwemmungen im <strong>Stadt</strong>gebiet die<br />

Sicherheit von Menschen und ihrem Eigentum zu gewährleisten? Gibt es<br />

Evakuierungspläne, für welche Gebiete und werden diese auch und von wem geprobt?<br />

Antwort der Verwaltung:<br />

Neben dem allgemeinen Gefahrenabwehrplan gibt es Regelungen zum Thema Hochwasser.<br />

Danach bestehen Evakuierungspläne mit Evakuierungsräumen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

aufgestellt, die sich an den Schuleinzugsbereichen orientieren. Hierzu muss darauf<br />

hingewiesen werden, dass sich die Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nur auf den Fall des<br />

„reinen“ Hochwassers bezieht. Sobald eine Katastrophenschwelle erreicht wird, ist der<br />

Landkreis Stade zuständig. In bestimmten Abständen werden Übungen zu bestimmten<br />

Szenarien durchgeführt.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Fischer bestätigt die Verwaltung, dass die Regelungen nach dem<br />

Gefahrenabwehrplan mit möglichen Evakuierungsplänen in einer der nächsten Sitzungen<br />

des Inneren Ausschusses vorgestellt werden sollen.<br />

Herr Hünnemeyer verlässt nach Beendigung des öffentlichen Teils die Sitzung. Es sind 36<br />

Ratsmitglieder anwesend.<br />

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