Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Wahlperiode 2011 - 2016<br />
PROTOKOLL<br />
15. Sitzung des Rates<br />
Tag: 24.06.2013<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 22:43 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal, <strong>Stadt</strong>haus<br />
Anwesende Mitglieder<br />
Ratsmitglieder<br />
Herr Jürgen Badur - Bürgermeister<br />
Frau Christel Lemm - SPD<br />
Frau Beate Schleßelmann - CDU<br />
Frau Astrid Bade - SPD<br />
Frau Arnhild Biesenbach - CDU<br />
Herr Florian Bremer-Gast - B 90/Die Grünen<br />
bis 22.33 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />
Herr Heinrich Bröhan - CDU<br />
Frau Birgit Butter - CDU<br />
Herr Jochen Dammann - SPD<br />
Frau Meike Diercks - SPD<br />
Herr Rudolf Fischer - FDP<br />
bis 22.34 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />
Herr Nick Freudenthal - SPD<br />
Herr Michael Gerkens - B 90/Die Grünen<br />
Herr Hans-Uwe Hansen - SPD außer TOP 9 ö. T.<br />
Herr Lorenz Hünnemeyer - CDU<br />
bis 22.18 Uhr (öffentlicher Teil)<br />
Herr Robert Kamprad - CDU<br />
Herr Bodo Klages - BBG/FWG<br />
Frau Franziska Knoefel - SPD<br />
Herr Helmut Knoefel - SPD<br />
Herr Klemens Kowalski - fraktionslos<br />
Herr Christian Krüger - SPD<br />
Frau Sylvia Köhnken - CDU<br />
bis 22.38 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />
Herr Michael Lemke - B 90/Die Grünen<br />
Frau Bärbel Lübke-Elbracht - B 90/Die Grünen<br />
bis 22.33 Uhr (TOP 6 nö. T.)<br />
Frau Marianne Lüthje - CDU<br />
Frau Petra Möhle - CDU<br />
Herr Thomas Müller - CDU<br />
ab 19.07 Uhr (TOP 2 ö. T.)<br />
Herr Wilfried Peper - BBG/FWG<br />
Herr Joachim Piepenbrock - B 90/Die Grünen<br />
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Herr Olaf Riesterer - CDU<br />
Frau Elke-Brigitte Schneider-Höffelmann - SPD<br />
Herr Thomas Schäfer - B 90/Die Grünen<br />
Herr Guido Seemann - B 90/Die Grünen<br />
bis 21.25 Uhr (TOP 6 ö. T.)<br />
Herr Horst Subei - SPD<br />
Herr Thomas Sudmeyer - SPD<br />
Herr Jürgen Werner - BBG/FWG bis 22.28 Uhr (TOP 6 nö. T)<br />
Frau Birgit Wilgorski - SPD<br />
Herr Wolfgang Wölken - SPD<br />
Verwaltung<br />
Frau Katja Oldenburg-Schmidt - Erste <strong>Stadt</strong>rätin<br />
Herr Michael Nyveld - <strong>Stadt</strong>baurat<br />
Herr Ralf Dessel - Fachbereichsleiter<br />
Frau Annette Mojik-Schneede - Fachgruppenleiterin nur ö. T.<br />
Herr Eckhard Dittmer - stellv. Betriebsleiter SEB nur ö. T.<br />
Herr Wolfgang Oldenburg - stv. Fachgruppenleiter<br />
Herr Frank Thomas - Produktverantwortlicher<br />
Aus den Ortschaften:<br />
Herr Uwe Borchers - CDU<br />
Herr Niels Großkreutz - SPD<br />
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T a g e s o r d n u n g:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />
3. Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom 22.04.2013<br />
4. Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der Hochschule<br />
21... gGmbH;<br />
Wahl einer Stellvertretung<br />
5. Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
5.1. Bürgerbeteiligung vor Entscheidung zum Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong>; Antrag der<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013<br />
5.2. Hochwasserschutz an der Este in <strong>Buxtehude</strong>; hier: Information und Beteiligung der<br />
Bürger; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.05.2013<br />
5.3. Küsten- und Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong><br />
5.4. Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este; Antrag der<br />
FDP-Fraktion vom 28.02.2013<br />
5.5. Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen; Antrag<br />
der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />
6. Hansestadt <strong>Buxtehude</strong>, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und<br />
der BBG/FWG-Fraktion vom 24.05.2013<br />
7. Überlassung städtischer Räume an Dritte<br />
8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über 2.000,00 €;<br />
2013-02<br />
9. Zusätzliche Stunden für Migrations- und Integrationsberatung; gemeinsamer Antrag<br />
der BBG/FWG-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 18.03.2013<br />
10. Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab 01.08.2013<br />
11. Außer- bzw. überplanmäßige Auszahlungen für Baugrundherrichtung und Anmietung<br />
von Containern für das SZ Süd und für die GS Harburger Straße<br />
12. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken<br />
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13. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über die<br />
Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG<br />
14. Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010<br />
- Neubekanntmachung<br />
15. EU-Fördermaßnahme Umgestaltung Bereich Nahversorgungszentrum am Torfweg;<br />
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />
16. Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 "Wohngebiet zwischen Heideweg und Grasweg"<br />
- Abwägungsbeschluss<br />
- Satzungsbeschluss<br />
17. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />
18. Behandlung vorliegender Anfragen<br />
18.1. Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen, Anfrage<br />
der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />
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P r o t o k o l l:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
zu 1<br />
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
Die Ratsvorsitzende, Frau Lemm, eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass zu dieser<br />
Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat bei insgesamt 37 anwesenden<br />
Ratsmitgliedern beschlussfähig ist.<br />
Frau Lemm gratuliert Herrn Seemann im Namen des gesamten Rates zu seinem<br />
Geburtstag.<br />
Frau Schleßelmann ist am 10.06.1993 als Nachfolgerin von Herrn Wilhelm Stemmann in den<br />
Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nachgerückt. Herr Badur würdigt ihre 20-jährige<br />
kommunalpolitische Arbeit und überreicht ihr im Namen des Rates und der Verwaltung einen<br />
Blumenstrauß.<br />
zu 2<br />
Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Ein Anlieger aus der Milanstraße in Ottensen stellt an die Verwaltung die Frage, ob im<br />
Abwägungsprozess hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Grundstücken durch den<br />
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr<br />
2001 bekannt war. Hierzu wird von Herrn Nyveld erläutert, dass das angesprochene Urteil<br />
bei der Abwägung geprüft wurde. Zwischenzeitlich gibt es aber umfangreiche neue<br />
Rechtsvorschriften und Studien, die ebenfalls in die Bewertung eingeflossen sind und das<br />
Abwägungsergebnis fachlich rechtfertigen.<br />
- Herr Müller nimmt ab 19:07 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 38 Ratsmitglieder anwesend -<br />
Eine weitere Frage wird zu der Umgehungsvariante des Autobahnzubringers der A 26 an der<br />
Rübker Straße gestellt. Frau Mojik erläutert hierzu, dass die Planfeststellungsbehörde der<br />
Landkreis Stade ist. Diesem wurde das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zur<br />
Verfügung gestellt. Bis heute hat die <strong>Stadt</strong> allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Die<br />
<strong>Stadt</strong> wird demnächst in den nächsten Verfahrensschritt eintreten (Änderungsverfahren zum<br />
Flächennutzungsplan). Auch hier wird das Gutachten Gegenstand der Beratung und für die<br />
Öffentlichkeit zugänglich sein.<br />
Ein Fragesteller bittet um Auskunft, ob die Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner<br />
nach der Beratung des Tagesordnungspunktes 5 nochmals durchgeführt werden kann, da<br />
derzeit die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen nicht bekannt sind und daher Fragen<br />
nicht gestellt werden können. Herr Lemke beantragt, entsprechend zu verfahren. Hierzu wird<br />
von Herrn Badur auf die Geschäftsordnung verwiesen, die die Fragestunde an den Anfang<br />
einer Sitzung setzt. Anderenfalls hätte die Tagesordnung um einen weiteren Punkt erweitert<br />
werden müssen. Dieses ist aber nicht erfolgt, sodass diese unter TOP 1 formell festgestellt<br />
worden ist.<br />
Ein Anwohner der Brunckhorst’schen Wiesen stellt die Frage, wie dieser <strong>Stadt</strong>teil bei einem<br />
anhaltenden Starkregen entwässert werden soll. Außerdem fragt er, ob beabsichtigt ist, die<br />
Bevölkerung bei der Entscheidung von Schutzmaßnahmen mit einzubinden. Herr Badur<br />
erläutert, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine umfangreiche Beteiligung der<br />
Bürgerinnen und Bürger zum Hochwasserschutz gegeben hat. Alle in diesem<br />
Zusammenhang stattgefundenen Sitzungen von Gremien waren öffentlich. Herr Badur weist<br />
darauf hin, dass in der heutigen Sitzung des Rates nicht darüber entschieden wird, wie und<br />
wann im <strong>Stadt</strong>gebiet bestimmte Maßnahmen gebaut werden. Die Beschlusslage ist die, dass<br />
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heute darüber abgestimmt wird, ob die vorliegenden Pläne Grundlage für das weitere<br />
Verfahren sein sollen. Weitere Schritte sind dann nach der Sommerpause einzuleiten. In<br />
dem dann vorgesehenen Planfeststellungsverfahren findet auch eine Bürgerbeteiligung statt.<br />
Die Feststellung, dass in einer bestimmten Art und Weise gebaut wird, ist heute nicht<br />
vorgesehen.<br />
Von einem anwesenden Einwohner wird die Frage gestellt, aus welchen Gründen die in den<br />
70er Jahren geschlossenen Wasserläufe des Vivers zur Entspannung eines möglichen<br />
Hochwassers nicht wieder geöffnet werden. Von Herr Dittmer wird hierzu erläutert, dass<br />
dieses technisch nicht mehr möglich ist, da betroffene Bereiche einer Bebauung zugeführt<br />
wurden und für Entwässerungszwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />
Ein Mitglied der Bürgerinitiative Daensen fragt, wie weit das Verfahren zur Errichtung von<br />
Windkraftanlagen in Daensen fortgeschritten ist und ob eine Bürgerbeteiligung in irgendeiner<br />
Form vorgesehen ist. Herr Nyveld erläutert, dass die Vorranggebiete für Windkraft vom<br />
Landkreis im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) geprüft und<br />
festgelegt worden sind. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Pläne zur Einsichtnahme<br />
offen gelegen. Es konnten Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Sofern<br />
Anträge zur Errichtung der einzelnen Anlagen gestellt werden, ist ein<br />
Genehmigungsverfahren durchzuführen, bei dem die Anlieger einzubinden sind. Es ist davon<br />
auszugehen, dass das RROP frühestens Ende d. J. vom Landkreis beschlossen wird.<br />
Ein Anwohner des Westfleths fragt, aus welchen Gründen jetzt derartig drastische<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen sollen. Herr Badur erläutert hierzu, dass die aktuelle<br />
Entwicklung zum Thema Hochwasserschutz mit den Bestrebungen des Bundes und der<br />
Länder, mehr Retentionsräume und Sicherheitsräume für Hochwasserereignisse zu<br />
schaffen, im Zusammenhang steht. Hierzu gehört auch der Deichbau. Mit diesen<br />
gesetzlichen Vorgaben ist auch eine Änderung im Bauplanungsrecht eingetreten. Dieses hat<br />
zur Folge, dass in den potentiellen Überflutungsgebieten nicht mehr gebaut werden darf. Das<br />
steht für <strong>Buxtehude</strong> unmittelbar bevor. Dieses kann nur durch zusätzliche<br />
Schutzmaßnahmen verhindert werden. Es muss das Bestreben sein, das Eigentum der<br />
<strong>Buxtehude</strong>r Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verhindern, dass <strong>Stadt</strong>teile im<br />
Norden <strong>Buxtehude</strong>s überflutet werden. Anderenfalls bekämen viele Immobilieneigentümer<br />
keine Elementarversicherung mehr.<br />
Es wird an Frau Bade die Frage gerichtet, aus welchen Gründen nicht auf schon im Jahr<br />
1959 angedachte Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgegriffen wird. Hierzu wird von Frau<br />
Bade ausgeführt, dass jetzt auf die Zukunft gerichtet Maßnahmen eingeleitet werden<br />
müssen, die einen schnellen Schutz bieten. Das bedeutet, dass hierzu zunächst kurzfristig<br />
realisierbare Möglichkeiten wie die Eindeichungen angestrebt werden müssen. Darüber<br />
hinaus sind aber selbstverständlich auch weitere nachhaltige Maßnahmen im Oberlauf der<br />
Este umzusetzen, die aber einen längeren Zeitraum zur Realisierung mit sich bringen.<br />
Nachdem Frau Lemm das Ende der Fragestunde, die bereits den vorgesehenen Zeitrahmen<br />
überschritten hat, bekannt gibt, beantragt Herr Lemke eine Verlängerung um mind. 15<br />
Minuten. Er begründet dieses damit, dass noch einige Bürgerinnen und Bürger Fragen<br />
stellen möchten und dieses im Sinne eines guten Umgangs mit den Anwesenden angebracht<br />
wäre. Nach Ansicht von Herrn Badur ist eine Ausweitung der Fragestunde nicht möglich, da<br />
die Tagesordnung dieses nicht hergibt. Die Fragestunde wird sodann, begleitet von<br />
Protesten einiger anwesender Personen, beendet. Frau Lemm verdeutlicht, dass die<br />
Fragestunde von ihr großzügig gehandhabt wurde und von ihr trotz Beifallsbekundungen und<br />
Zwischenrufen keine Ordnungsrufe erteilt wurden. Außerdem wurden teilweise auch<br />
Meinungsbekundungen statt Fragen zugelassen. Herr Badur mahnt in diesem<br />
Zusammenhang einen respektvollen Umgang untereinander an.<br />
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zu 3<br />
Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom<br />
22.04.2013<br />
Beschluss:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> über den öffentlichen Teil der 14. Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> am<br />
22.04.2013 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 4<br />
Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der<br />
Hochschule 21... gGmbH;<br />
Wahl einer Stellvertretung<br />
Herr Lemke ist der Auffassung, dass die Stelle der Stellvertretung der Vertreterin in der<br />
Gesellschafterversammlung der Hochschule…21 gGmbH mit einem Ratsmitglied besetzt<br />
werden sollte. Er schlägt deshalb Herrn Kamprad vor.<br />
Herr Hansen erläutert, dass die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />
überlassen hat und ebenfalls der Meinung ist, das politische Mandat auch mit einem<br />
Ratsmitglied zu besetzen. Sofern dieses nicht erfolgt, wird die SPD-Fraktion bei der Wahl<br />
nicht für den Vorschlag stimmen.<br />
Herr Kamprad erklärt, dass er für die Besetzung der Stelle aus persönlichen Gründen nicht<br />
zur Verfügung steht.<br />
Da niemand widerspricht, wird anschließend offen durch Handzeichen gewählt.<br />
Beschluss:<br />
Frau Katja Oldenburg-Schmidt wird zur Stellvertreterin der Vertreterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in<br />
der Gesellschafterversammlung der Hochschule 21… gGmbH gewählt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme<br />
zu 5<br />
Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Es besteht Einvernehmen, über die Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.5 im Zusammenhang zu<br />
diskutieren.<br />
Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des ASOU die Verwaltungsvorlage Nr. 2013/90 bzw.<br />
2013/90-1, die letztendliche eine Richtungsentscheidung für das weitere Verfahren des<br />
Küsten- und Hochwasserschutzes in <strong>Buxtehude</strong> darstellt. Er macht hierbei deutlich, dass die<br />
Notwendigkeit zur Durchführung geeigneter Maßnahmen unzweifelhaft ist. Vor dem<br />
Hintergrund des Hochwassers aus dem Jahr 2002 wurden die Bundesländer aufgefordert,<br />
die überschwemmungsgefährdeten Gebiete festzustellen und zu kartographieren und durch<br />
die Landkreise ausweisen zu lassen. Dieses muss bis Ende d. J: geschehen. Hiervon<br />
betroffen ist im Grunde genommen das gesamte nördliche <strong>Stadt</strong>gebiet. Diese Flächen<br />
würden sich dem planerischen Zugriff der <strong>Stadt</strong> entziehen. Für die Eigentümer bedeutet<br />
dieses baurechtliche Einschränkungen. Im Rahmen der zahlreichen Erörterungsverfahren<br />
hat sich herausgestellt, dass sich zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Als Alternative 1<br />
bestünde die Möglichkeit, an der Este Maßnahmen zu treffen, mit dfenen die<br />
Hochwasserschwelle von 4 m auf 4,80 m über N. N. angehoben wird. Als Alternative 2 wäre<br />
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dazu eine Kombination eines Dammes südlich des Mühlenteiches in Verbindung mit einem<br />
Polder an der Untereste möglich. Im Rahmen der intensiven Abwägung dieser Alternativen<br />
ist die Empfehlung für die Alternative 1 ausgesprochen worden. Es ist davon auszugehen,<br />
dass künftig mehr Starkregen zu verzeichnen sein wird. Es ist in der Folge damit zu rechnen,<br />
dass die heute zu ergreifenden Maßnahmen spätestens im Jahr 2080 nicht mehr<br />
ausreichend sein können. Keine der beiden Maßnahmen, die abzuwägen sind, ist in der<br />
Lage, sowohl das jetzige Hochwasser als auch eine Verstärkung durch den Klimawandel<br />
aufzufangen. Dieses gibt die Topographie des Estetals nicht her. Ein weiterer Punkt ist der<br />
Zeitfaktor. Für den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> liegt die Planungshoheit hier. Oberhalb und<br />
unterhalb von <strong>Buxtehude</strong> sind andere Gebietskörperschaften zu beteiligen. Diese sind nicht<br />
ohne weiteres bereit, die <strong>Buxtehude</strong>r Probleme auf ihren Flächen zu lösen. Ein Verfahren<br />
hierzu wird sich über Jahrzehnte hinziehen. Das heißt nicht, dass dieses nicht weiter zu<br />
verfolgen ist. Man wird langfristig nicht darauf verzichten können, beide Maßnahmen<br />
durchzuführen.<br />
Die zeitlich kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen sind die Eindeichungen. Grundlage<br />
hierzu war die Planung des Deichverbandes, die aber mittlerweile durch die auf die <strong>Stadt</strong><br />
übergetretene Zuständigkeit auf ein gut verträgliches Maß geändert worden sind. Die<br />
Eingriffe in das <strong>Stadt</strong>bild sind deutlich minimiert worden. Überall dort, wo es topographisch<br />
zu vertreten und möglich war, sind die Schutzmaßnahmen hinter das Ufergrün<br />
zurückgezogen worden.<br />
Herr Hansen verweist auf zwei Flächen bei denen die jetzige Planung vorsieht, sie nicht in<br />
den Hochwasserschutz einzubeziehen. Es handelt sich hierbei um die Fläche der<br />
Schützenhalle mit der angrenzenden Grünfläche und ein Bereich im Wohngebiet „An der<br />
Tonkuhle“, bei dem ca. 10 Wohneinheiten ungeschützt bleiben würden. Hier sind<br />
abschließende Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Entscheidung des<br />
Verwaltungsausschusses zu treffen. Die hierfür erstellten notwendigen Unterlagen sollen<br />
absprachegemäß in öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse vorgestellt werden.<br />
Herr Riesterer ergänzt als Vorsitzender des Betriebsausschusses, dass die jetzt in der<br />
Beschlussempfehlung dargelegten Grundlagen nicht überstürzt festgelegt worden sind. Er<br />
nennt hierzu als Datum die Auftaktveranstaltung zur Mediation am 29.09.2010, bei der<br />
gemeinsam mit der Öffentlichkeit über geeignete Maßnahmen diskutiert wurde. Es folgten<br />
eine Reihe weiterer Veranstaltungen, bei der stets die Bürgerbeteiligung gegeben war. Herr<br />
Riesterer weist darauf hin, dass es bei den Planungen nicht nur um den Hochwasserschutz<br />
geht, sondern auch weiterhin um den Küstenschutz. Es ist das Wasser aufzunehmen und zu<br />
stauen, das anfällt, sofern es im Zuge einer Sturmflut zu einer 3-Tiden-Sperrung des<br />
Estesperrwerkes kommen muss. Hierbei spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. In Anbetracht<br />
der Ereignisse der diesjährigen Hochwasserflut müssen Maßnahmen realisiert werden<br />
können, die relativ kurzfristig eine Sicherheit für die <strong>Stadt</strong> bringen.<br />
Herr Lemke erläutert, dass bei der Este ein Einzugsgebiet <strong>Buxtehude</strong>s von 364 km² zu<br />
verzeichnen ist. <strong>Buxtehude</strong> hat einen Flächenbereich von etwa 68 km², die in die Este<br />
entwässern. Somit hat <strong>Buxtehude</strong> in etwa 20 % Einfluss auf die Entwässerungsmenge in die<br />
Este. In der Vergangenheit sind zahlreiche Fehler begangen worden, die heute zu<br />
korrigieren sind. Herr Lemke spricht hierzu die Begradigung der Este in den 20er Jahren und<br />
die Regulierung der Este im <strong>Stadt</strong>gebiet mit dem immer mehr werdenden Verlust von<br />
möglichen Überschwemmungsflächen an. Im Rahmen der Übernahme der Planung für den<br />
Hochwasserschutz vom Deichverband wurde der Politik als eine Lösung präsentiert, dass<br />
ein Hochwasserdamm im Bereich der B 73 (Rückhaltung des Wassers im Oberlauf der Este)<br />
in die Planung mit einzubeziehen ist mit dem Ergebnis, dass dieses technisch und auch<br />
wirtschaftlich realisierbar ist. Wenn heute eine gute und nachhaltige Lösung gefunden<br />
werden soll, sowohl den Sand zurückzuhalten als auch das Wasser kontrolliert durch die<br />
<strong>Stadt</strong> fließen zu lassen, kann die einzige Lösung an sich nur sein, im Bereich der B 73 einen<br />
Damm zu bauen und Hochwasserentlastungspolder im Bereich Moorende und Rübke zu<br />
schaffen. Hierbei ist zweifellos anzumerken, dass Verhandlungen mit den<br />
Nachbargemeinden geführt werden müssen. Es muss aber erreicht werden, dass das<br />
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Wasser in der Fläche abgeführt wird. Dieses wird mit der Schaffung von Deichen nicht<br />
erreicht. Herr Lemke spricht auch die Frage der Kosten an. Hierzu hält er es für<br />
angebrachter, die Aufwendungen für einen Damm im Estetal und Polderflächen oberhalb der<br />
<strong>Stadt</strong> zu kalkulieren als für Deichbaumaßnahmen, die in absehbarer Zeit für den<br />
Hochwasserschutz nicht mehr ausreichen werden. In diesem Zusammenhang begrüßt Herr<br />
Lemke ausdrücklich die Gründung der Bürgerinitiative zum Hochwasserschutz, die von der<br />
Fraktion B 90/Die Grünen unterstütz wird.<br />
Abschließend äußert sich Herr Lemke kritisch über die Durchführung der heutigen<br />
Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner.<br />
Herr Fischer ist ebenfalls der Auffassung, dass die in Aussicht genommene Planung<br />
entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zielgerichtet ist, die<br />
Hochwasserprobleme zu lösen. Er ist der Auffassung, dass als erster Schritt das Wasser<br />
dort aufzuhalten ist, wo es herkommt. Es ist im Übrigen schon in früheren Zeiten erkannt<br />
worden, im Oberlauf der Este einen Damm sowie ein Sperrwerk zu bauen. Leider ist die<br />
Umsetzung der Planung im Oberlauf der Este nicht weiter verfolgt worden. Herr Fischer ist<br />
der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Eindeichung im <strong>Stadt</strong>gebiet der grüne<br />
Charakter der <strong>Stadt</strong> größtenteils verloren gehen wird. Es ist seiner Meinung nach<br />
angebracht, in so einem Fall die Bürger aktiv zu beteiligen. Einen entsprechenden Antrag hat<br />
die FDP-Fraktion gestellt. Herr Fischer begrüßt ebenfalls die Gründung der Bürgerinitiative,<br />
die sich zum Ziel gesetzt hat, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.<br />
Herr Seemann erläutert, dass auch die Fraktion B 90/Die Grünen einen Antrag gestellt hat,<br />
eine aktive Bürgerbeteiligung durchzuführen. Er erläutert den Antrag und weist auf seiner<br />
Meinung nach gute Erfahrungen hin, die vor einigen Jahren mit dem Projekt von Prof.<br />
Gessenharter zu dem Thema „Zusammenleben mit Ausländern“ gemacht worden sind. Mit<br />
einer vergleichbaren Beteiligung kann das Thema Hochwasserschutz eine sichere<br />
Grundlage erhalten und einen guten Beitrag zur Vermeidung von Politikverdrossenheit<br />
leisten. In Bezug auf die Fragestunde stellt Herr Seemann klar, dass es seiner Meinung nach<br />
zur politischen Arbeit gehört, dass sich Ratsmitglieder auch emotionalen Äußerungen von<br />
Bürgern stellen und hiermit respektvoll umgehen müssen.<br />
In Bezug auf die neu gegründete Bürgerinitiative weist Frau Biesenbach darauf hin, dass es<br />
auch in der Vergangenheit bereits entsprechende Initiativen gegeben hat, die die Forderung<br />
nach einem aktiven Hochwasserschutz für weite Teile der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> gefordert haben.<br />
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass deren Vorstellungen z. T. auch mit in die jetzigen<br />
Überlegungen eingeflossen sind. Insoweit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die<br />
neu gegründete Initiative die Meinung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertritt.<br />
Herr Gerkens stellt den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, die vorliegende<br />
Verwaltungsvorlage zurückzuziehen, um nochmals die Möglichkeiten zu einer Diskussion<br />
und weiteren Abwägung von geeigneten Maßnahmen zu haben. Seiner Meinung nach ist die<br />
derzeitige Planung fehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.<br />
Über den Antrag wird nicht abgestimmt, da das Zurückziehen der Verwaltungsvorlage von<br />
Herrn Badur abgelehnt wird.<br />
Herr Peper weist darauf hin, dass bei einer Umsetzung des Vorhabens mit der Schaffung<br />
eines Dammes im Estetal erst aufwendig versucht werden muss, entsprechende Flächen<br />
von den anliegenden Landwirten zu erwerben bzw. nutzen zu können. Hier ist eine<br />
kurzfristige Lösung seiner Meinung nach völlig unrealistisch.<br />
Herr Piepenbrock erläutert, dass die Mitglieder der Fraktion B 90/Die Grünen<br />
zugegebenermaßen in der Vergangenheit in den geführten Diskussionen zum Teil eine nicht<br />
angemessene Wortwahl getroffen haben. Hierfür entschuldigt sich Herr Piepenbrock bei<br />
allen betroffenen Personen. Zur Sache selbst macht er deutlich, dass seiner Meinung nach<br />
die Abwägung von möglichen baulichen Maßnahmen nicht zukunftsorientiert erfolgt ist.<br />
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Herr Fischer teilt mit, dass die FDP-Fraktion neben dem bereits erwähnten Antrag auch<br />
einen Antrag gestellt hat, der sich mit der Finanzierung von möglichen<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este beschäftigt. Er hält es für den weiteren<br />
Prozess für sinnvoll, zu erfahren, ob bestimmte Maßnahmen im Oberlauf der Este vom<br />
Bund, Land oder der EU gefördert werden können. Darüber hinaus hat die FDP-Fraktion<br />
noch einen Antrag gestellt, aus den Konsequenzen der jüngsten Hochwasserflut das<br />
Evakuierungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zu überprüfen.<br />
Herr Badur bedankt sich bei Herrn Piepenbrock für die entschuldigenden Worte.<br />
Hinsichtlich der Finanzierung von Schutzmaßnahmen gibt Herr Badur Informationen. Die<br />
finanzierenden Stellen des Landes Niedersachsen geben keine verbindlichen Aussagen über<br />
die mögliche Finanzierung von Maßnahmen, solange diese noch nicht als verbindlich<br />
feststehen. Ein Zuschuss würde bei rd. 70 % der Gesamtkosten liegen. Eine Verbindlichkeit<br />
wird erst dann hergestellt, wenn aufgrund einer konkreten Planungsabsicht ein<br />
Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist und der Planfeststellungsbeschluss<br />
rechtskräftig gefasst worden ist und dann die Feststellung getroffen werden kann, welche<br />
konkreten Maßnahmen auch zu finanzieren sind. Erst ab dann gibt es im Rahmen der<br />
gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Zusage zu<br />
einer Zuschusshöhe. Danach kann entschieden werden, ob die Maßnahme auch tatsächlich<br />
durchgeführt werden kann oder nicht. Im Hinblick auf mögliche Schutzmaßnahmen südlich<br />
der B 73 gibt Herr Badur Äußerungen des Ministerpräsidenten bekannt, der als Folgerung<br />
der jüngsten Hochwasserkatastrophe deutlich gemacht hat, dass jetzt eine<br />
Gemeinschaftsausgabe der besonderen Art durch das Land und den Bund ins Leben<br />
gerufen werden muss. Hierbei wurden ausdrücklich die Kommunen nicht genannt. Es soll<br />
eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen werden, in der die Einzugsbereiche der<br />
Flüsse überprüft werden. Dieses ist zu begrüßen und hat aber ebenfalls erhebliche<br />
Auswirkungen auf Bezuschussungen von Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Moment ist<br />
also auch für diesen Bereich der Este keine Aussage über Kostenbeteiligungen möglich.<br />
Herr Badur weist nochmals darauf hin, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nicht die Kompetenz hat,<br />
geeignete Maßnahmen südlich der B 73 zu planen, soweit diese sich auf andere Gemeinden<br />
auswirken. Deshalb ist es richtig, jetzt die Voraussetzungen für die Durchführung von<br />
Maßnahmen im innerstädtischen Bereich zu schaffen und weitere Maßnahmen<br />
vorzubereiten.<br />
Frau Lemm lässt abschließend über die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge 5.1, 5.2,<br />
5.4, 5.5 und 5.3 separat abstimmen.<br />
zu 5.1<br />
Bürgerbeteiligung vor Entscheidung zum Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong>;<br />
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013<br />
Der Verwaltungsausschuss hat zu diesem Antrag keine Beschlussempfehlung abgegeben.<br />
Der Rat lehnt den Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen ab.<br />
zu 5.2<br />
Hochwasserschutz an der Este in <strong>Buxtehude</strong>; hier: Information und<br />
Beteiligung der Bürger; Antrag der FDP-Fraktion vom 13.05.2013<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> möge beschließen,<br />
1. gemäß § 85 Abs. 5 NKomVG in einer Einwohnerversammlung die Einwohner von<br />
<strong>Buxtehude</strong> über die alternativen Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este<br />
und im <strong>Stadt</strong>gebiet umfassend zu informieren, die möglichen Planungen und<br />
Vorhaben der <strong>Stadt</strong> vor Entscheidung in den Ausschüssen und im Rat vorzustellen<br />
und danach<br />
2. vor Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz<br />
an der Este gemäß § 35 NKomVG eine Bürgerbefragung durchzuführen.<br />
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Abstimmungsergebnis:<br />
Ja- Stimmen: 9<br />
Nein- Stimmen: 29<br />
Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
zu 5.3<br />
Küsten- und Hochwasserschutz in <strong>Buxtehude</strong><br />
Beschluss:<br />
1. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> vor Überschwemmungen<br />
werden innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes zwischen dem Wehr an der Moisburger Straße und der<br />
Marschtorschleuse durchgeführt.<br />
2. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt in der gem. Anlage zur<br />
Verwaltungsvorlage Nr. 2013/090 dargestellten Linienführung mit den in der gemeinsamen<br />
Sitzung des Betriebsausschusses und des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />
Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz am 29.05.2013 empfohlenen Änderungen<br />
bzw. Ausklammerungen.<br />
3. Für die dargestellte Linienführung sind die für das Genehmigungsverfahren notwendigen<br />
Planfeststellungsunterlagen fertigzustellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja- Stimmen: 29<br />
Nein- Stimmen: 8<br />
Enthaltungen: 1<br />
zu 5.4<br />
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este; Antrag<br />
der FDP-Fraktion vom 28.02.2013<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,<br />
1. festzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberlauf der Este vom Land, Bund und den<br />
Europäischen Institutionen finanziert werden könnten.<br />
2. Nach Ermittlung des Rückhaltevolumens oberhalb von <strong>Buxtehude</strong> und der<br />
zeichnerischen Darstellung einen Antrag auf Finanzierung der erforderlichen<br />
Maßnahmen zu stellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja- Stimmen: 9<br />
Nein- Stimmen: 29<br />
Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
zu 5.5<br />
Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen;<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />
Beschluss:<br />
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das bisherige<br />
Hochwasserschutzkonzept für <strong>Buxtehude</strong> aufgrund der Erfahrungen mit der jüngsten<br />
Hochwasserflut an der Elbe und ihren Nebenflüssen von einem unabhängigen<br />
Sachverständigen zu überprüfen, u. a. darauf hin, ob und inwieweit die Auswirkungen des<br />
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Klimawandels schon jetzt berücksichtigt werden müssen und ob Maßnahmen des<br />
ökologischen Hochwasserschutzes im Oberlauf der Este besser geeignet sind, <strong>Buxtehude</strong><br />
vor Überschwemmungen zu schützen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja- Stimmen: 9<br />
Nein- Stimmen: 29<br />
Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Die Sitzung wird von 21.20 Uhr bis 21.30 Uhr unterbrochen. Herr Seemann verlässt die<br />
Sitzung. Es sind 37 Ratsmitglieder anwesend.<br />
zu 6<br />
Hansestadt <strong>Buxtehude</strong>, gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-<br />
Fraktion und der BBG/FWG-Fraktion vom 24.05.2013<br />
Frau Bade erläutert den gemeinsam von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der<br />
BBG/FWG-Fraktion gestellten Antrag. Hierbei macht sie u. a. deutlich, dass der Antrag auf<br />
Verleihung dieser Bezeichnung unabhängig von den Zusagen des Bundes und des Landes<br />
hinsichtlich der weiteren Planung der A 26 zu sehen ist. Die Überlegungen hierzu datieren<br />
weit vor der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> den Titel<br />
„Hansestadt“ <strong>Buxtehude</strong> tragen soll.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Verleihung einer<br />
Bezeichnung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 NKomVG beim zuständigen Ministerium für Inneres<br />
der niedersächsischen Landesregierung zu stellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig, 2 Enthaltungen<br />
zu 7<br />
Überlassung städtischer Räume an Dritte<br />
Herr Bremer-Gast schlägt vor, eine Entscheidung zu der Verwaltungsvorlage nochmals<br />
zurückzustellen. Er erläutert, dass es hinsichtlich der Nutzung von städtischen Räumen<br />
durch politische Parteien neue Erkenntnisse aus anderen Kommunen gibt, die bei der<br />
Entscheidung u. U. noch berücksichtigt werden könnten.<br />
Auf Antrag von Frau Bade wird die Sitzung von 21.40 Uhr bis 21.47 Uhr unterbrochen.<br />
Frau Bade beantragt für die SPD-Fraktion, die Verwaltungsvorlage bis zur nächsten Sitzung<br />
des Rates zurückzustellen um die von Herrn Bremer-Gast erläuterten Hinweise zu prüfen.<br />
Herr Hansen teilt in einer persönlichen Erklärung mit, dass er dem Antrag zustimmen würde<br />
und verdeutlicht, dass er einer Regelung, die links- oder rechtsradikalen Gruppen einen<br />
Zugang zu öffentlichen Gebäuden ermöglichen, auf keinen Fall zustimmen wird.<br />
Der Antrag der SPD-Fraktion wird mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen<br />
angenommen.<br />
Herr Bremer-Gast sichert zu, den Fraktionen und der Verwaltung entsprechende Unterlagen<br />
hinsichtlich möglicher Überlassungsregelungen rechtzeitig bis zur nächsten <strong>Ratssitzung</strong><br />
zukommen zu lassen.<br />
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zu 8<br />
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über<br />
2.000,00 €; 2013-02<br />
Beschluss:<br />
Die Annahme der in der Anlage zur Vorlage Nr. 2013/098 aufgeführten Zuwendungen wird<br />
beschlossen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 9<br />
Zusätzliche Stunden für Migrations- und Integrationsberatung; gemeinsamer<br />
Antrag der BBG/FWG-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 18.03.2013<br />
Herr Hansen nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> stellt zusätzliche Mittel für 10 Wochenstunden Migrations- und<br />
Integrationsberatung zur Verfügung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 10 Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab 01.08.2013<br />
Beschluss:<br />
Beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Gesundheit und Integration wird<br />
beantragt, der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> die Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz ab<br />
01.08.2013 zu übertragen. Dabei wird gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Buxtehude</strong> nach dem Konnexitätsprinzip auch die Sicherstellung der Finanzierung der<br />
Bearbeitungskosten durch das Land Niedersachsen erwartet.<br />
Die benötigten Personalressourcen sind durch widerrufliche Stundenaufstockung<br />
bereitzustellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig, 1 Enthaltung<br />
zu 11<br />
Außer- bzw. überplanmäßige Auszahlungen für Baugrundherrichtung und<br />
Anmietung von Containern für das SZ Süd und für die GS Harburger Straße<br />
Beschluss:<br />
1.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bis<br />
zur Höhe von 19.800 € bei der Buchungsstelle 3.33.03.217.i73/787177 „SZ Süd IGS<br />
verursachte Baugrundherrichtung für Container" für das Haushaltsjahr 2013<br />
zugestimmt.<br />
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Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />
herangezogen:<br />
19.800 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.111.i51/787155 „Sicherheitsvorrichtungen"<br />
im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />
2.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung<br />
(/Aufwand entsprechend) bis zur Höhe von 10.800 € bei der Buchungsstelle<br />
3.33.03.217.i73/723100 (und entsprechend /423100) „SZ Süd IGS verursachter<br />
Mietaufwand für Container" für das Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />
Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />
herangezogen:<br />
10.800 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.218/721139 (und entsprechend /421139)<br />
„SZ Nord IGS Sanierung" im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß §<br />
117 Abs. 1 NKomVG<br />
3.) Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bis<br />
zur Höhe von 10.000 € bei der Buchungsstelle 3.33.03.211.i16/787123 „GS<br />
Harburger Straße Baugrundherrichtung für Container" für das Haushaltsjahr 2013<br />
zugestimmt.<br />
Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />
herangezogen:<br />
10.000 € aus der Buchungsstelle 3.33.03.111.i51/787155 „Sicherheitsvorrichtungen"<br />
im Haushaltsjahr 2013 (übertragen aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />
4.)Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />
(Aufwand entsprechend) bis zur Höhe von 7.500 € bei der Buchungsstelle 3.33.07.<br />
211/723103 (und entsprechend / 423103) „Miete Container GS Harb. Str" für das<br />
Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />
Zur Deckung der Mehrauszahlungen 2013 werden folgende Minderauszahlungen<br />
herangezogen: 7.500 € aus der Buchungstelle 3.33.03.218/721139 (und entsprechend<br />
/ 421139) „SZ Nord IGS Sanierung" im Haushaltsjahr 2013 (übertragen<br />
aus Vorjahr) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 12<br />
Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken<br />
Herr Werner erläutert, aus welchen Gründen sich die BBG/FWG-Fraktion bei der<br />
Abstimmung zu der Beschlussempfehlung enthalten wird.<br />
Beschluss:<br />
Der als Anlage 2013/094a zur Verwaltungsvorlage 2013/094 beigefügten Änderung der<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zur Festlegung von Schulbezirken wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig, 4 Enthaltungen<br />
zu 13<br />
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über<br />
die Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG<br />
Beschluss:<br />
Der in der Anlage 2013/083 a zur Verwaltungsvorlage 2013/083 beigefügten Vereinbarung<br />
zwischen dem Landkreis Stade und der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> wird zugestimmt.<br />
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Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 14 Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010<br />
- Neubekanntmachung<br />
Beschluss:<br />
Der am 26.08.1999 rechtskräftig gewordene Flächennutzungsplan <strong>Buxtehude</strong> 2010 wird<br />
einschließlich seiner 1., 2., 4., 5., 7. bis 10. und 12. Änderung gemäß § 6(6) BauGB neu<br />
bekannt gemacht. In die Planzeichnung sind Berichtigungen gemäß § 13 a (2)Nr. 2 BauGB<br />
sowie nachrichtliche Übernahmen aufgenommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 15<br />
EU-Fördermaßnahme Umgestaltung Bereich Nahversorgungszentrum am<br />
Torfweg;<br />
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />
Beschluss:<br />
Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe<br />
von 910.000 € bei der Buchungsstelle 3.30.07.511.i03/787203 „Umgestaltung Torfweg EU-<br />
Fördermaßnahme“ für das Haushaltsjahr 2013 zugestimmt.<br />
Zur Deckung der Mehrauszahlungen werden die nachfolgenden Minderauszahlungen bzw.<br />
Mehreinzahlungen herangezogen:<br />
10.000 € Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 3.30.09.511/727102<br />
„Torfwegkonzept“ im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG<br />
<br />
<br />
675.000 € Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 3.30.07.511.i03/681102 „EU-<br />
Fördermittel Umgestaltung Torfweg“ im Haushaltsjahr 2014 gemäß § 117 Abs. 2<br />
NKomVG<br />
225.000 € Minderauszahlungen aus Übertragungen aus Vorjahr bei den nachfolgenden<br />
Buchungsstellen im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG:<br />
33.000 € bei 1.11.05.126/783122 „Anschaffung Feuerlöscher und Ausrüstung“<br />
12.000 € bei 2.20.02.244.i01/781200 „Beiträge Kreisschulbaukasse“<br />
90.000 € bei 2.20.03.612/792730 „Tilgung von Krediten“<br />
10.000 € bei 2.22.08.217/783110 „größere Neuanschaffungen Inventar“<br />
21.000 € bei 2.22.08.217.i02/783123 „Einrichtungskosten“<br />
17.000 € bei 2.22.09.218/783124 „größere Neuanschaffungen Inventar“<br />
17.000 € bei 2.24.15.365/783120 „Ergänzung Inventar“<br />
25.000 € bei 3.32.01.555.i24/787224 „Brückenerneuerung“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
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zu 16<br />
Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 "Wohngebiet zwischen Heideweg und<br />
Grasweg"<br />
- Abwägungsbeschluss<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Zu Beginn der Diskussion erläutert Herr Hansen als Vorsitzender des Ausschusses für<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz die Verwaltungsvorlage und<br />
geht hierbei auf die Kernpunkte der besonderen Regelungen für das Bebauungsplangebiet<br />
ein.<br />
Herr Piepenbrock weist auf die nach Ansicht der Fraktion B 90/Die Grünen nicht<br />
zufriedenstellende Lösung hinsichtlich der Problematik der Aufbringung von<br />
Pflanzenschutzmitteln auf die benachbarte Obstplantage hin. Er stellt den Antrag, die<br />
Verwaltungsvorlage an den Fachausschuss zurück zu verweisen, um im Rahmen einer<br />
weiteren Diskussion eine andere Lösung zu finden.<br />
Herr Fischer stellt den Antrag, den Anregungen der Landwirtschaftskammer bei der<br />
Abwägung entsprechend zu folgen. Anderenfalls sieht er die Gefahr, dass in einem<br />
möglichen Rechtsstreit ein Abwägungsfehler festgestellt werden könnte.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Gerkens erläutert Herr Nyveld, dass im Rahmen der Planung für<br />
den Bebauungsplan in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner die festgeschriebene<br />
Schutzanpflanzung vorgesehen ist, die so erfolgen wird, dass ein Abdrift weitestgehend<br />
zurückgehalten wird. Darüber hinaus wird bei der Veräußerung der Grundstücke explizit auf<br />
die Problematik des angrenzenden Obstbaus hingewiesen.<br />
Der Antrag hinsichtlich einer Rückverweisung an den Fachausschuss wird mit 8 Ja-Stimmen,<br />
28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.<br />
Der Antrag von Herrn Fischer wird ebenfalls mit 8 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1<br />
Enthaltung abgelehnt.<br />
Beschluss:<br />
a.) Die in Kapitel 18.5 der Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102 /2013<br />
aufgeführte Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.<br />
b) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend dem Übersichtsplan auf<br />
dem Deckblatt der Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102 /2013 gegenüber<br />
dem Aufstellungsbeschluss verkleinert.<br />
c.) Gemäß § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Ottensen Nr. 6 „Wohngebiet zwischen<br />
Heideweg und Grasweg" in der nunmehr vorliegenden Abgrenzung einschließlich der<br />
örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO als Satzung und die Begründung<br />
einschließlich Umweltbericht gemäß Anlage 102 a/2013 zur Verwaltungsvorlage Nr. 102<br />
/2013 beschlossen.<br />
d.) Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen Nr. 6 „Wohngebiet zwischen<br />
Heideweg und Grasweg" treten die Festsetzungen des in einem Teilbereich bisher<br />
geltenden Bebauungsplanes Ottensen Nr. 2 „Wohngebiet zwischen Heideweg und<br />
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Föhrenweg" außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja- Stimmen: 28<br />
Nein- Stimmen: 7<br />
Enthaltungen: 2<br />
zu 17<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters liegen nicht vor.<br />
zu 18<br />
Behandlung vorliegender Anfragen<br />
zu 18.1<br />
Konsequenzen aus der jüngsten Hochwasserflut an Elbe und Nebenflüssen,<br />
Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.06.2013<br />
Hierzu liegt eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.06.2013 vor. Diese wird wie folgt<br />
beantwortet:<br />
1. Wo sollen bei einem Hochwasser der Este nach dem Bau der Schutzanlagen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Buxtehude</strong> die durch die <strong>Stadt</strong> geleiteten Wassermassen bleiben, wenn<br />
gleichzeitig das Estesperrwerk geschlossen ist?<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Die dann anfallenden Wassermassen bleiben innerhalb der bis dahin durchgeführten<br />
Maßnahmen (zwischen den Deichen in der Untereste).<br />
2. Aus welchen Gründen soll die Schaffung eines Polders im Unterlauf der Este auch dann<br />
nicht erforderlich sein, wenn die geplanten Schutzmaßnahmen im <strong>Stadt</strong>gebiet geschaffen<br />
würden und gleichzeitig das Estesperrwerk bei Hochwasser/Sturmflut geschlossen würde?<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Sofern das Sperrwerk geschlossen ist, liegt für den Belastungsfall im Oberlauf der Este<br />
HQ 10 vor. Das Wasser fließt durch die geschaffenen Maßnahmen hindurch und ist<br />
entsprechend der Antwort zu Ziff. 1 zu betrachten.<br />
3. Ist die <strong>Stadt</strong>verwaltung bereit, sich für eine stärkere Finanzierung von<br />
Hochwasserschutzmaßnahmen durch Land/Bund einzusetzen?<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Ja<br />
4. Wer haftet für Schäden bei Überflutung von Flächen durch Hochwasser im <strong>Stadt</strong>gebiet?<br />
Welche Schadensersatzansprüche stehen den Grundstückseigentümern gegen wen zu?<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> ist auf jeden Fall für etwaige Schäden nicht verantwortlich und somit<br />
auch nicht haftbar zu machen und nicht schadenersatzpflichtig.<br />
Schadenersatzansprüche anderer Personen gegen Grundstückseigentümer sind nicht<br />
bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass diese nicht bestehen.<br />
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5. Inwieweit ist die <strong>Stadt</strong> vorbereitet, im Falle von Überschwemmungen im <strong>Stadt</strong>gebiet die<br />
Sicherheit von Menschen und ihrem Eigentum zu gewährleisten? Gibt es<br />
Evakuierungspläne, für welche Gebiete und werden diese auch und von wem geprobt?<br />
Antwort der Verwaltung:<br />
Neben dem allgemeinen Gefahrenabwehrplan gibt es Regelungen zum Thema Hochwasser.<br />
Danach bestehen Evakuierungspläne mit Evakuierungsräumen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
aufgestellt, die sich an den Schuleinzugsbereichen orientieren. Hierzu muss darauf<br />
hingewiesen werden, dass sich die Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> nur auf den Fall des<br />
„reinen“ Hochwassers bezieht. Sobald eine Katastrophenschwelle erreicht wird, ist der<br />
Landkreis Stade zuständig. In bestimmten Abständen werden Übungen zu bestimmten<br />
Szenarien durchgeführt.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Fischer bestätigt die Verwaltung, dass die Regelungen nach dem<br />
Gefahrenabwehrplan mit möglichen Evakuierungsplänen in einer der nächsten Sitzungen<br />
des Inneren Ausschusses vorgestellt werden sollen.<br />
Herr Hünnemeyer verlässt nach Beendigung des öffentlichen Teils die Sitzung. Es sind 36<br />
Ratsmitglieder anwesend.<br />
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