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Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude

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heute darüber abgestimmt wird, ob die vorliegenden Pläne Grundlage für das weitere<br />

Verfahren sein sollen. Weitere Schritte sind dann nach der Sommerpause einzuleiten. In<br />

dem dann vorgesehenen Planfeststellungsverfahren findet auch eine Bürgerbeteiligung statt.<br />

Die Feststellung, dass in einer bestimmten Art und Weise gebaut wird, ist heute nicht<br />

vorgesehen.<br />

Von einem anwesenden Einwohner wird die Frage gestellt, aus welchen Gründen die in den<br />

70er Jahren geschlossenen Wasserläufe des Vivers zur Entspannung eines möglichen<br />

Hochwassers nicht wieder geöffnet werden. Von Herr Dittmer wird hierzu erläutert, dass<br />

dieses technisch nicht mehr möglich ist, da betroffene Bereiche einer Bebauung zugeführt<br />

wurden und für Entwässerungszwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Ein Mitglied der Bürgerinitiative Daensen fragt, wie weit das Verfahren zur Errichtung von<br />

Windkraftanlagen in Daensen fortgeschritten ist und ob eine Bürgerbeteiligung in irgendeiner<br />

Form vorgesehen ist. Herr Nyveld erläutert, dass die Vorranggebiete für Windkraft vom<br />

Landkreis im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) geprüft und<br />

festgelegt worden sind. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Pläne zur Einsichtnahme<br />

offen gelegen. Es konnten Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Sofern<br />

Anträge zur Errichtung der einzelnen Anlagen gestellt werden, ist ein<br />

Genehmigungsverfahren durchzuführen, bei dem die Anlieger einzubinden sind. Es ist davon<br />

auszugehen, dass das RROP frühestens Ende d. J. vom Landkreis beschlossen wird.<br />

Ein Anwohner des Westfleths fragt, aus welchen Gründen jetzt derartig drastische<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen sollen. Herr Badur erläutert hierzu, dass die aktuelle<br />

Entwicklung zum Thema Hochwasserschutz mit den Bestrebungen des Bundes und der<br />

Länder, mehr Retentionsräume und Sicherheitsräume für Hochwasserereignisse zu<br />

schaffen, im Zusammenhang steht. Hierzu gehört auch der Deichbau. Mit diesen<br />

gesetzlichen Vorgaben ist auch eine Änderung im Bauplanungsrecht eingetreten. Dieses hat<br />

zur Folge, dass in den potentiellen Überflutungsgebieten nicht mehr gebaut werden darf. Das<br />

steht für <strong>Buxtehude</strong> unmittelbar bevor. Dieses kann nur durch zusätzliche<br />

Schutzmaßnahmen verhindert werden. Es muss das Bestreben sein, das Eigentum der<br />

<strong>Buxtehude</strong>r Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verhindern, dass <strong>Stadt</strong>teile im<br />

Norden <strong>Buxtehude</strong>s überflutet werden. Anderenfalls bekämen viele Immobilieneigentümer<br />

keine Elementarversicherung mehr.<br />

Es wird an Frau Bade die Frage gerichtet, aus welchen Gründen nicht auf schon im Jahr<br />

1959 angedachte Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgegriffen wird. Hierzu wird von Frau<br />

Bade ausgeführt, dass jetzt auf die Zukunft gerichtet Maßnahmen eingeleitet werden<br />

müssen, die einen schnellen Schutz bieten. Das bedeutet, dass hierzu zunächst kurzfristig<br />

realisierbare Möglichkeiten wie die Eindeichungen angestrebt werden müssen. Darüber<br />

hinaus sind aber selbstverständlich auch weitere nachhaltige Maßnahmen im Oberlauf der<br />

Este umzusetzen, die aber einen längeren Zeitraum zur Realisierung mit sich bringen.<br />

Nachdem Frau Lemm das Ende der Fragestunde, die bereits den vorgesehenen Zeitrahmen<br />

überschritten hat, bekannt gibt, beantragt Herr Lemke eine Verlängerung um mind. 15<br />

Minuten. Er begründet dieses damit, dass noch einige Bürgerinnen und Bürger Fragen<br />

stellen möchten und dieses im Sinne eines guten Umgangs mit den Anwesenden angebracht<br />

wäre. Nach Ansicht von Herrn Badur ist eine Ausweitung der Fragestunde nicht möglich, da<br />

die Tagesordnung dieses nicht hergibt. Die Fragestunde wird sodann, begleitet von<br />

Protesten einiger anwesender Personen, beendet. Frau Lemm verdeutlicht, dass die<br />

Fragestunde von ihr großzügig gehandhabt wurde und von ihr trotz Beifallsbekundungen und<br />

Zwischenrufen keine Ordnungsrufe erteilt wurden. Außerdem wurden teilweise auch<br />

Meinungsbekundungen statt Fragen zugelassen. Herr Badur mahnt in diesem<br />

Zusammenhang einen respektvollen Umgang untereinander an.<br />

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