Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
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zu 3<br />
Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom<br />
22.04.2013<br />
Beschluss:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> über den öffentlichen Teil der 14. Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> am<br />
22.04.2013 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig<br />
zu 4<br />
Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der<br />
Hochschule 21... gGmbH;<br />
Wahl einer Stellvertretung<br />
Herr Lemke ist der Auffassung, dass die Stelle der Stellvertretung der Vertreterin in der<br />
Gesellschafterversammlung der Hochschule…21 gGmbH mit einem Ratsmitglied besetzt<br />
werden sollte. Er schlägt deshalb Herrn Kamprad vor.<br />
Herr Hansen erläutert, dass die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />
überlassen hat und ebenfalls der Meinung ist, das politische Mandat auch mit einem<br />
Ratsmitglied zu besetzen. Sofern dieses nicht erfolgt, wird die SPD-Fraktion bei der Wahl<br />
nicht für den Vorschlag stimmen.<br />
Herr Kamprad erklärt, dass er für die Besetzung der Stelle aus persönlichen Gründen nicht<br />
zur Verfügung steht.<br />
Da niemand widerspricht, wird anschließend offen durch Handzeichen gewählt.<br />
Beschluss:<br />
Frau Katja Oldenburg-Schmidt wird zur Stellvertreterin der Vertreterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in<br />
der Gesellschafterversammlung der Hochschule 21… gGmbH gewählt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme<br />
zu 5<br />
Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Es besteht Einvernehmen, über die Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.5 im Zusammenhang zu<br />
diskutieren.<br />
Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des ASOU die Verwaltungsvorlage Nr. 2013/90 bzw.<br />
2013/90-1, die letztendliche eine Richtungsentscheidung für das weitere Verfahren des<br />
Küsten- und Hochwasserschutzes in <strong>Buxtehude</strong> darstellt. Er macht hierbei deutlich, dass die<br />
Notwendigkeit zur Durchführung geeigneter Maßnahmen unzweifelhaft ist. Vor dem<br />
Hintergrund des Hochwassers aus dem Jahr 2002 wurden die Bundesländer aufgefordert,<br />
die überschwemmungsgefährdeten Gebiete festzustellen und zu kartographieren und durch<br />
die Landkreise ausweisen zu lassen. Dieses muss bis Ende d. J: geschehen. Hiervon<br />
betroffen ist im Grunde genommen das gesamte nördliche <strong>Stadt</strong>gebiet. Diese Flächen<br />
würden sich dem planerischen Zugriff der <strong>Stadt</strong> entziehen. Für die Eigentümer bedeutet<br />
dieses baurechtliche Einschränkungen. Im Rahmen der zahlreichen Erörterungsverfahren<br />
hat sich herausgestellt, dass sich zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Als Alternative 1<br />
bestünde die Möglichkeit, an der Este Maßnahmen zu treffen, mit dfenen die<br />
Hochwasserschwelle von 4 m auf 4,80 m über N. N. angehoben wird. Als Alternative 2 wäre<br />
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