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Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude

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zu 3<br />

Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s des öffentlichen Teils der 14. Sitzung vom<br />

22.04.2013<br />

Beschluss:<br />

Das <strong>Protokoll</strong> über den öffentlichen Teil der 14. Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> am<br />

22.04.2013 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig<br />

zu 4<br />

Vertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in der Gesellschafterversammlung der<br />

Hochschule 21... gGmbH;<br />

Wahl einer Stellvertretung<br />

Herr Lemke ist der Auffassung, dass die Stelle der Stellvertretung der Vertreterin in der<br />

Gesellschafterversammlung der Hochschule…21 gGmbH mit einem Ratsmitglied besetzt<br />

werden sollte. Er schlägt deshalb Herrn Kamprad vor.<br />

Herr Hansen erläutert, dass die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />

überlassen hat und ebenfalls der Meinung ist, das politische Mandat auch mit einem<br />

Ratsmitglied zu besetzen. Sofern dieses nicht erfolgt, wird die SPD-Fraktion bei der Wahl<br />

nicht für den Vorschlag stimmen.<br />

Herr Kamprad erklärt, dass er für die Besetzung der Stelle aus persönlichen Gründen nicht<br />

zur Verfügung steht.<br />

Da niemand widerspricht, wird anschließend offen durch Handzeichen gewählt.<br />

Beschluss:<br />

Frau Katja Oldenburg-Schmidt wird zur Stellvertreterin der Vertreterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> in<br />

der Gesellschafterversammlung der Hochschule 21… gGmbH gewählt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

15 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme<br />

zu 5<br />

Küsten- und Hochwasserschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Es besteht Einvernehmen, über die Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.5 im Zusammenhang zu<br />

diskutieren.<br />

Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des ASOU die Verwaltungsvorlage Nr. 2013/90 bzw.<br />

2013/90-1, die letztendliche eine Richtungsentscheidung für das weitere Verfahren des<br />

Küsten- und Hochwasserschutzes in <strong>Buxtehude</strong> darstellt. Er macht hierbei deutlich, dass die<br />

Notwendigkeit zur Durchführung geeigneter Maßnahmen unzweifelhaft ist. Vor dem<br />

Hintergrund des Hochwassers aus dem Jahr 2002 wurden die Bundesländer aufgefordert,<br />

die überschwemmungsgefährdeten Gebiete festzustellen und zu kartographieren und durch<br />

die Landkreise ausweisen zu lassen. Dieses muss bis Ende d. J: geschehen. Hiervon<br />

betroffen ist im Grunde genommen das gesamte nördliche <strong>Stadt</strong>gebiet. Diese Flächen<br />

würden sich dem planerischen Zugriff der <strong>Stadt</strong> entziehen. Für die Eigentümer bedeutet<br />

dieses baurechtliche Einschränkungen. Im Rahmen der zahlreichen Erörterungsverfahren<br />

hat sich herausgestellt, dass sich zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten. Als Alternative 1<br />

bestünde die Möglichkeit, an der Este Maßnahmen zu treffen, mit dfenen die<br />

Hochwasserschwelle von 4 m auf 4,80 m über N. N. angehoben wird. Als Alternative 2 wäre<br />

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